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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Abstandsverstoss-Rechner 2026

Zu dicht aufgefahren — und jetzt? Wer auf der Autobahn am Vordermann klebt, riskiert nicht nur einen Auffahrunfall, sondern auch ein saftiges Bußgeld, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot. Das Problem: Die Sanktion hängt nicht vom Abstand in Metern allein ab, sondern vom Verhältnis zum halben Tachowert — einer Staffel, die kaum jemand im Kopf hat. Dieser abstandsverstoss-rechner nimmt dir das Rechnen ab: Du gibst deine Geschwindigkeit und den Abstand in Metern ein, und der Rechner ordnet dich in die richtige Stufe der Bußgeldkatalog-Verordnung ein. So weißt du in einer Minute, was ein Abstandsverstoß wirklich kostet. Stand: Oktober 2026.

Interaktiver Abstandsverstoss-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

10–250

Meter, Zahleneingabe

1–300

Gefährdung / Sachbeschädigung eingetreten (nur relevant bis 80 km/h)

Berechnungsergebnis
Dein Abstand in Zehnteln des halben Tachowerts
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Halber Tachowert 642,80 €
Geschwindigkeitsklasse 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Regelsätze nach BKatV Nr. 12.5 (Grundtatbestand) — ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Sanktion für einen Abstandsverstoß richtet sich nach zwei Dingen: deiner Geschwindigkeit und dem Abstand im Verhältnis zum halben Tachowert (halbe gefahrene Geschwindigkeit in Metern). Bei mehr als 80 km/h kosten weniger als 5/10 des halben Tachowerts 75 Euro und einen Punkt; bei weniger als 3/10 sind es 160 Euro und ein Punkt, bei weniger als 1/10 schon 320 Euro und ein Punkt. Ein Fahrverbot droht erst bei mehr als 100 km/h und einem Abstand unter 3/10 des halben Tachowerts — dann gibt es zwei Punkte und ein bis drei Monate Fahrverbot, gestaffelt nach Tempo (>100 km/h bzw. >130 km/h). Bei bis zu 80 km/h gilt eine Pauschale von 25 Euro ohne Punkte. Grundlage ist § 4 StVO in Verbindung mit Nummer 12.5 der Bußgeldkatalog-Verordnung.

So funktioniert der abstandsverstoss-rechner

So berechnen wir: Der Rechner folgt der behördlichen Logik in drei Schritten — vom Messwert bis zur Sanktion.

Schritt 1 — Halben Tachowert bilden. Der halbe Tachowert ist die halbe gefahrene Geschwindigkeit, gelesen als Meter. Beispiel: Bei 120 km/h beträgt der halbe Tachowert 60 Meter. Das ist gleichzeitig die Faustformel für den empfohlenen Sicherheitsabstand außerorts.

Schritt 2 — Verhältnis berechnen. Der Rechner teilt deinen eingegebenen Abstand durch den halben Tachowert. Beispiel: 25 Meter Abstand bei 120 km/h → 25 / 60 = 0,417 → das sind 4,17 Zehntel, also "weniger als 5/10 des halben Tachowerts".

Schritt 3 — Stufe und Geschwindigkeitsklasse bestimmen. Die Bußgeldkatalog-Verordnung kennt drei Geschwindigkeitsklassen: mehr als 80 km/h, mehr als 100 km/h und mehr als 130 km/h — je schneller, desto härter die Sanktion.

Innerhalb der Klasse gilt die Zehntel-Staffel (Nummer 12.5 des Katalogs, Stand KBA-Tatbestandskatalog 22.08.2024):

Abstand > 80 km/h > 100 km/h > 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowerts 75 €, 1 Punkt 75 €, 1 Punkt 100 €, 1 Punkt
weniger als 4/10 100 €, 1 Punkt 100 €, 1 Punkt 180 €, 1 Punkt
weniger als 3/10 160 €, 1 Punkt 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 240 €, 1 Punkt 240 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 320 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 320 €, 1 Punkt 320 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 400 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Bei bis zu 80 km/h gilt die Pauschale: 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro, bei Sachbeschädigung 35 Euro — ohne Punkte. Liegt dein Abstand zwischen halbem Tachowert und vollem Zehntel-Raster (also zwischen 5/10 und 10/10), sind es 35 Euro ohne Punkte.

Was ändert sich 2026 und 2027?

Die Abstands-Staffel selbst ändert sich 2026 nicht — die Werte stammen aus der StVO-Novelle vom 9. November 2021 und sind weiterhin der gültige Katalog. Was sich 2026 im Umfeld ändert, betrifft das Verfahren: Seit dem 1. Juli 2026 verbietet § 4c StVG den sogenannten Fahrertausch (Täuschung über den tatsächlichen Fahrer) mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro, und die Verfolgungsverjährung beträgt einheitlich sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG).

Das ist vor allem relevant, wenn nach einer Abstandsmessung ein Anhörungsbogen ins Haus flattert. Für 2027 sind keine Änderungen der Abstands-Tatbestände angekündigt; sollte der Gesetzgeber die Staffel anfassen, aktualisieren wir Tabelle und Rechner. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Alle Bußgelder, Punkte und Fahrverbote im Überblick heranziehen.

Beispielrechnung

Du fährst auf der Autobahn 140 km/h, der gemessene Abstand zum Vordermann beträgt 15 Meter.

Schritt 1: Halber Tachowert = 140 / 2 = 70 Meter. Schritt 2: Verhältnis = 15 / 70 = 0,214 → 2,14 Zehntel → "weniger als 3/10 des halben Tachowerts" (denn 0,214 ist kleiner als 0,3, aber größer als 0,2).

Schritt 3: Geschwindigkeitsklasse: 140 km/h ist "mehr als 130 km/h". Schritt 4: Aus der Tabelle: weniger als 3/10 bei mehr als 130 km/h → 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Schritt 5: Gesamtbetrag mit Gebühren: 240 € + 5 % Gebühr (mind. 25 €) + 3,50 € Auslagen = 240 + 25 + 3,50 = 268,50 €.

Zum Vergleich: Hättest du 30 Meter Abstand gehalten (Verhältnis 0,43 → weniger als 5/10), wären es bei über 130 km/h nur 100 Euro und ein Punkt ohne Fahrverbot gewesen — 15 Meter mehr Abstand hätten 140 Euro, einen Punkt und das Fahrverbot gespart.

Typische Fehler

  1. Abstand in Metern völlig falsch schätzen. Die meisten Fahrer können 20 oder 40 Meter nicht verlässlich schätzen. Merkhilfe: Der Abstand zweier Leitpfosten beträgt auf Autobahnen 50 Meter — das ist dein eingebautes Maßband.

  2. "Halber Tacho" mit der Bußgeld-Staffel verwechseln.

Der halbe Tachowert ist die Empfehlung für den Sicherheitsabstand. Die Sanktion beginnt aber erst deutlich darunter — bei weniger als 5/10 des halben Tachowerts, also bei weniger als einem Viertel des Tachowerts in Metern.

Der abstandsverstoss-rechner rechnet dir das Verhältnis aus zwei Eingaben automatisch aus.

  1. Die Geschwindigkeitsklasse falsch wählen. 95 km/h fallen in die Klasse "mehr als 80 km/h", nicht in "mehr als 100 km/h". Die Klassengrenzen sind exklusiv: Erst über 100 bzw. über 130 km/h gilt die härtere Staffel.

  2. Fahrverbot für unmöglich halten. Viele glauben, ein Fahrverbot gebe es nur für Raser. Tatsächlich reicht bei über 100 km/h ein Abstand unter 3/10 des halben Tachowerts — bei 120 km/h sind das unter 18 Meter — für einen Monat Fahrverbot.

  3. Gefährdung und Sachbeschädigung ignorieren. Kommt es durch den zu geringen Abstand zu einer Gefährdung oder gar einem Schaden, gelten erhöhte Sätze. Der Rechner bildet den Grundtatbestand ab — der Bescheid kann höher ausfallen.

  4. Messung für unanfechtbar halten. Abstandsmessungen (zum Beispiel per Video von Brücken) sind standardisierte Verfahren mit dokumentierten Messwerten. Wer einen Bescheid bekommt, sollte die Messdaten prüfen (lassen) — das ändert aber nichts an der Staffel selbst.

Sonderfälle / Ausnahmen

Bis 80 km/h: Hier gibt es keine Zehntel-Staffel, sondern die Pauschale von 25 Euro (30 Euro bei Gefährdung, 35 Euro bei Sachbeschädigung) — ohne Punkte und ohne Fahrverbot. Typischer Fall: Drängeln im Stadtverkehr oder im Stau. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Wie lang ist dein Anhalteweg bei deinem Tempo?.

Lkw und Busse: Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt nach § 4 Abs. 3 StVO eine eigene Abstandsregel: Bei mehr als 50 km/h müssen sie mindestens 50 Meter Abstand halten. Verstöße dagegen haben eigene Tatbestände — der Rechner bildet die Pkw-Staffel ab.

Regen, Nebel, Dunkelheit: Das Gesetz kennt keine eigenen Staffelwerte für schlechtes Wetter, aber die Empfehlung ist eindeutig: Bei Nässe, Nebel oder Dunkelheit den Sicherheitsabstand verdoppeln. Kommt es zum Unfall, wird der zu geringe Abstand bei der Schuldfrage umso härter gewertet.

Kolonnen und zähfließender Verkehr: Die Staffel gilt für die freie Fahrt. Im Stau oder bei Kolonnenverkehr mit Schrittgeschwindigkeit ist der Bußgeldtatbestand praktisch nicht anwendbar — die Pauschale bis 80 km/h deckt den Stadt- und Stau-Alltag ab.

Motorräder: Die Staffel gilt für alle Kraftfahrzeuge gleichermaßen — auch für Motorräder. Gerade dort ist der geringe Abstand besonders riskant, weil der Anhalteweg länger und die Knautschzone kürzer ist.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt den Regelsatz — also das, was der Bußgeldkatalog für deinen Verstoß vorsieht. Dazu kommen bei einem Bußgeldbescheid Gebühren (5 Prozent, mindestens 25 Euro) und 3,50 Euro Auslagen.

Punkte landen im Fahreignungsregister in Flensburg; bei 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis weg. Ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten trifft meist härter als das Geld — prüfe, ob in deinem Fall die Viermonatsfrist für den Antritt gilt (Ersttäter dürfen den Zeitpunkt innerhalb von vier Monaten wählen).

Für die Zukunft hilft eine einfache Regel: Halte außerorts mindestens den halben Tachowert in Metern — dann bist du automatisch weit oberhalb jeder Sanktionsstufe. Und falls doch einmal ein Anhörungsbogen kommt, prüfe mit dem abstandsverstoss-rechner nach, ob die eingeordnete Stufe zu deinen Werten passt.

Die 2-Sekunden-Regel (Abstand zum Vordermann mindestens zwei Sekunden) führt zum selben Ergebnis und funktioniert bei jedem Tempo. Wie lang dein Anhalteweg bei deinem Tempo tatsächlich ist, zeigt dir der Bremsweg-Rechner — und was sonst noch im Katalog steht, der Bußgeld-Rechner.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** v [km/h] (10–250); a [m] (1–300); optional q ∈ {keine, Gefährdung, Sachbeschädigung} (nur Klasse A relevant). **Schritt 1:** halber_tacho = v / 2 [m]. **Schritt 2:** r = a / halber_tacho (Verhältnis, dimensionslos). **Schritt 3 — Geschwindigkeitsklasse:** v ≤ 80 → A; 80 < v ≤ 100 → B; 100 < v ≤ 130 → C; v > 130 → D. **Schritt 4 — Stufe:** r ≥ 1,0 → kein Verstoß. 0,5 ≤ r < 1,0 → Zeile "r50" (35 €, 0 Punkte). Sonst: kleinster X ∈ {1,2,3,4,5} mit r < X/10 → Zeile "rX0". **Schritt 5 — Sanktion (Regelsatz €, Punkte, Fahrverbot in Monaten), Quelle: BKatV Anlage § 1 Abs. 1 Nr. 12.5, KBA-Tatbestandskatalog Stand 22.08.2024:** - Klasse A: (25, 0, –); bei Gefährdung (30, 0, –); bei Sachbeschädigung (35, 0, –). - Klasse B: r10 → (320, 1, –); r20 → (240, 1, –); r30 → (160, 1, –); r40 → (100, 1, –); r50 → (75, 1, –); r50-Zeile "r<1,0" → (35, 0, –). - Klasse C: r10 → (320, 2, 3); r20 → (240, 2, 2); r30 → (160, 2, 1); r40 → (100, 1, –); r50 → (75, 1, –); r<1,0 → (35, 0, –). - Klasse D: r10 → (400, 2, 3); r20 → (320, 2, 2); r30 → (240, 2, 1); r40 → (180, 1, –); r50 → (100, 1, –); r<1,0 → (35, 0, –). **Gesamtbetrag (optional):** Regelsatz + max(25; 0,05 × Regelsatz) + 3,50 (§ 107 OWiG: 5 % Gebühr, mind. 25 €, zzgl. 3,50 € Auslagen). **Annahmen (im UI kennzeichnen):** v = gefahrene Geschwindigkeit laut Eingabe (kein Toleranzabzug — der Rechner arbeitet mit dem eingegebenen Wert); Grundtatbestand ohne Gefährdung/Sachbeschädigung (außer Klasse A); Pkw-Staffel (Nr. 12.5), keine Lkw-Sondertatbestände.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Ab wann gibt es ein Fahrverbot wegen zu geringen Abstands?

Bei mehr als 100 km/h und einem Abstand unter 3/10 des halben Tachowerts: ein Monat Fahrverbot (bei mehr als 130 km/h und unter 2/10 bzw. 1/10 zwei bzw. drei Monate). Darunter — auch bei extrem dichtem Auffahren unter 100 km/h — gibt es Geldbuße und Punkte, aber kein Regelfahrverbot.

2 Wie wird der Abstand von der Polizei gemessen?

Üblich ist die Video-Abstandsmessung, zum Beispiel von Autobahnbrücken aus: Das System misst Geschwindigkeit und Abstand über eine definierte Messstrecke und dokumentiert beides. Daneben gibt es die Verfolgung durch ein Polizeifahrzeug mit geeichtem Abstandsmessgerät.

3 Wie viel Abstand muss ich einhalten?

§ 4 StVO verlangt, dass du auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns noch anhalten kannst — eine Meterzahl nennt das Gesetz nicht. Als Faustformel gelten außerorts der halbe Tachowert in Metern (bei 120 km/h also 60 Meter) und innerorts etwa drei Pkw-Längen bzw. 15 Meter.

4 Was kostet ein Abstandsverstoß bei 80 km/h?

Bei bis zu 80 km/h gilt die Pauschale von 25 Euro ohne Punkte (30 Euro bei Gefährdung, 35 Euro bei Sachbeschädigung). Die Zehntel-Staffel mit Punkten und Fahrverbot greift erst ab mehr als 80 km/h.

5 Zählt bei der Staffel der Abstand in Metern oder in Prozent?

Entscheidend ist das Verhältnis: dein Abstand in Metern geteilt durch den halben Tachowert. Der Katalog staffelt in Zehnteln dieses Verhältnisses — zum Beispiel "weniger als 3/10 des halben Tachowerts".

6 Gibt es für einen Abstandsverstoß Punkte in Flensburg?

Ja, sobald der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowerts beträgt (bei mehr als 80 km/h): ein Punkt. Bei mehr als 100 km/h und weniger als 3/10 werden es zwei Punkte — zusätzlich zum Fahrverbot.

7 Muss ich bei Regen mehr Abstand halten?

Gesetzlich gibt es keine eigene Regen-Staffel, aber die klare Empfehlung lautet: Bei Nässe, Nebel oder Dunkelheit den Abstand verdoppeln. Der Bremsweg verlängert sich auf nasser Fahrbahn deutlich — bei einem Unfall wird dir der zu geringe Abstand zusätzlich angelastet.

8 Gilt die Abstands-Staffel auch für Lkw-Fahrer?

Für Lkw über 3,5 Tonnen gilt zusätzlich die 50-Meter-Regel des § 4 Abs. 3 StVO bei mehr als 50 km/h, und Verstöße haben eigene Tatbestände. Die hier abgebildete Zehntel-Staffel (Nr. 12.5 BKatV) ist die Pkw-Staffel.

9 Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsabstand und Bußgeld-Staffel?

Der Sicherheitsabstand (halber Tachowert) ist die Empfehlung, mit der du sicher unterwegs bist. Die Bußgeld-Staffel sanktioniert erst deutlich geringere Abstände — wer den empfohlenen Abstand hält, kommt mit der Staffel nie in Berührung.

Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot lohnt sich die Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Kraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, Auszug Geschwindigkeit/Abstand (Stand: 22.08.2024) — https://sonntag-kanzlei.de/wp-content/uploads/2026/02/kba-geschwindigkeit-abstand-parken-2024.pdf
  • • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage zu § 1 Abs. 1, Nr. 12.5 (Abstandsverstöße)
  • • § 4 Straßenverkehrs-Ordnung (Abstand)
  • • § 4 Abs. 3 StVO (50-Meter-Regel für Kfz über 3,5 t)
  • • § 107 Ordnungswidrigkeitengesetz (Gebühren: 5 %, mind. 25 €, zzgl. 3,50 € Auslagen)
  • • § 4c Straßenverkehrsgesetz (Fahrertausch-Verbot seit 01.07.2026); § 26 Abs. 3 StVG (Verjährung 6 Monate)
  • • kanzlei-graf.org: Sanktionstabelle Abstand (mit Gefährdungs-Varianten) — https://kanzlei-graf.org/wp-content/uploads/2020/05/KAG-20200428-Sanktionstabelle-Abstand-ohne-RGL.pdf