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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Alkohol-am-Steuer-Rechner 2026: Strafe berechnen

Ein Glas zu viel – und plötzlich geht es um deinen Führerschein. In Deutschland entscheidet dein Promillewert in fünf Stufen darüber, ob du mit einem Bußgeld davonkommst oder ob es eine Straftat mit MPU wird. Der Alkohol-am-Steuer-Rechner zeigt dir in Sekunden, welche Strafe bei deinem Promillewert droht: Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder MPU – nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, inklusive Wiederholungstäter-Staffel und Probezeit-Regeln.

Interaktiver Alkohol-am-Steuer-Rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
‰

Gemessen oder geschätzt (Widmark).

kg

Körpergewicht (kg), Geschlecht, Getränke (Art + Menge), Trinkdauer (Stunden)

0 / 1 / 2+

Auto / E-Scooter / Fahrrad

Berechnungsergebnis
Deine Einstufung
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Bußgeld / Geldstrafe 642,80 €
Punkte in Flensburg 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Schätzung nach Bußgeldkatalog und §§ 24a, 24c StVG, § 316 StGB. Keine Rechtsberatung – wer fährt, trinkt nicht.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Ab 0,5 Promille begehst du eine Ordnungswidrigkeit: Beim ersten Mal 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot – bei Wiederholung bis zu 1.500 € und 3 Monate Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist jede Fahrt eine Straftat (§ 316 StGB) mit Geldstrafe, 3 Punkten und Entzug der Fahrerlaubnis. Ab 1,6 Promille ordnet die Behörde vor der Neuerteilung zwingend eine MPU an. Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 gilt 0,0 Promille (250 €, 1 Punkt, Aufbauseminar). Schon ab 0,3 Promille wird es strafbar, wenn Fahrfehler oder ein Unfall hinzukommen.

So funktioniert der Alkohol-am-Steuer-Rechner

Du gibst deinen Promillewert ein (gemessen oder geschätzt), dazu ob du dich in der Probezeit befindest oder unter 21 bist, wie viele Alkoholverstöße bereits eingetragen sind und womit du unterwegs warst (Auto, E-Scooter oder Fahrrad). Der Rechner ordnet deinen Wert dann in das 5-Stufen-System ein und nennt dir die exakte Sanktion.

Die fünf Stufen im Überblick:

Promille Einstufung Folge
0,0 (Probezeit / unter 21) Verstoß gegen § 24c StVG 250 €, 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeit +2 Jahre
Ab 0,3 mit Fahrfehler/Unfall Relative Fahruntüchtigkeit → Straftat Geldstrafe, 3 Punkte, Führerscheinentzug
0,5 – 1,09 Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) 500 / 1.000 / 1.500 €, 2 Punkte, 1 bzw. 3 Monate Fahrverbot
Ab 1,1 Absolute Fahruntüchtigkeit → Straftat (§ 316 StGB) Geldstrafe (Tagessätze), 3 Punkte, Entzug + Sperrfrist
Ab 1,6 MPU-Schwelle Entzug + zwingende MPU vor Neuerteilung

Wichtig: Innerhalb einer Stufe ist die Sanktion gleich – ob 0,6 oder 1,0 Promille, spielt für Bußgeld und Fahrverbot keine Rolle. Was zählt, ist die Schwelle, die du überschritten hast.

Und: Zum Bußgeld kommen immer 28,50 € Gebühren und Auslagen dazu – aus 500 € werden real 528,50 €.

Promillegrenzen im Detail: 0,5, 1,1 und 1,6

0,5 Promille – die Ordnungswidrigkeiten-Grenze. Ab hier bist du auch ohne jeden Fahrfehler dran (§ 24a StVG).

Die Staffel für Wiederholungstäter: 1. Verstoß 500 € / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot, 2.

Verstoß 1.000 € / 2 Punkte / 3 Monate, ab dem 3. Verstoß 1.500 € / 2 Punkte / 3 Monate.

Als Wiederholungstäter zählt, wer bereits einen Alkoholverstoß eingetragen hat.

1,1 Promille – die Straftat-Grenze. Ab hier giltst du als absolut fahruntüchtig – unwiderlegbar, egal wie sicher du dich gefühlt hast.

Es ist eine Straftat nach § 316 StGB: Geldstrafe in Tagessätzen (abhängig von deinem Einkommen), 3 Punkte, und in der Regel wird dir die Fahrerlaubnis entzogen – mit einer Sperrfrist, vor deren Ablauf du sie nicht neu beantragen darfst.

1,6 Promille – die MPU-Grenze. Ab diesem Wert (oder bei wiederholten Alkoholfahrten) ordnet die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung an.

Ohne bestandene MPU gibt es den Führerschein nicht zurück – und die MPU ist anspruchsvoll: Sie prüft, ob du dein Trinkverhalten dauerhaft geändert hast.

0,3 Promille – die unterschätzte Schwelle. Schon ab 0,3 Promille wird die Fahrt zur Straftat, wenn Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, unsichere Fahrweise) oder ein Unfall hinzukommen – das nennt man relative Fahruntüchtigkeit.

Dann gelten dieselben strafrechtlichen Folgen wie ab 1,1 Promille. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den punkte-flensburg-rechner heranziehen.

Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?

2026 gilt: Die Promillegrenzen und der Bußgeldkatalog sind unverändert – 500/1.000/1.500 €, Punkte- und Fahrverbotsstaffel wie oben, MPU ab 1,6 Promille. Was sich 2026 in der Praxis verschärft hat: Die Kontrolldichte rund um Großevents (z. B. Oktoberfest) ist hoch, und E-Scooter-Fahrer werden konsequent nach denselben Regeln wie Autofahrer behandelt – mit denselben Bußgeldern und Punkten.

2027 kommt (Stand Oktober 2026): Für Promillegrenzen und Bußgeldsätze sind derzeit keine Gesetzesänderungen angekündigt – die Stufen 0,5 / 1,1 / 1,6 gelten nach aktueller Rechtslage fort. Diskutiert wird in der Verkehrspolitik weiterhin eine generelle Absenkung der Promillegrenze und eine 0,0-Promille-Regel für alle Fahrer; beschlossen ist davon nichts.

Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich an Bußgeldkatalog oder Grenzwerten etwas ändert.

Beispielrechnung: 0,8 Promille beim ersten Verstoß

Annahmen: 0,8 ‰ gemessen, erster Alkoholverstoß, keine Probezeit, über 21, Auto. Der Rechner ordnet ein: Stufe „0,5–1,09 ‰", Ersttäter.

Position Wert
Einstufung Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG
Bußgeld 500,00 €
+ Gebühren und Auslagen 28,50 €
Zu zahlender Gesamtbetrag 528,50 €
Punkte in Flensburg 2
Fahrverbot 1 Monat

Und was bedeutet 0,8 Promille praktisch? Nach der Widmark-Formel erreicht ein 80 kg schwerer Mann etwa 0,8 ‰ nach rund drei Halben Bier (je 0,5 l) innerhalb von zwei Stunden: 60 g Alkohol ÷ (80 kg × 0,7) ≈ 1,07 ‰, minus Abbau von ca. 0,15 ‰ pro Stunde über zwei Stunden (0,30 ‰) ≈ 0,77 ‰.

Eine 60 kg schwere Frau kommt bei derselben Menge auf deutlich über 1,0 ‰ – sie wäre schon nahe an der Straftat-Grenze. Merksatz: Drei Bier können für ihn ein Fahrverbot und für sie eine Straftat bedeuten.

Der Körper baut nur etwa 0,1–0,15 ‰ pro Stunde ab – Kaffee, frische Luft und Schlaf beschleunigen das nicht. Schätze deinen Wert vor der Fahrt mit dem Alkohol-am-Steuer-Rechner oben, nicht danach.

Typische Fehler bei der Einschätzung

  1. „Ich vertrage viel." Die 1,1-Promille-Grenze ist absolut – wie nüchtern du dich fühlst, ist rechtlich irrelevant.

Auch routinierte Trinker sind ab 1,1 ‰ Straftäter. 2.

Restalkohol am Morgen unterschätzen. Wer nachts um 2 Uhr mit 1,5 ‰ ins Bett geht, hat um 8 Uhr noch rund 0,6–0,9 ‰ – und begeht morgens eine Ordnungswidrigkeit auf dem Weg zur Arbeit.

  1. E-Scooter für harmlos halten.

Für E-Scooter gelten exakt dieselben Promillegrenzen und Strafen wie fürs Auto – inklusive Punkten und MPU. Der „kleine" Roller schützt vor gar nichts.

  1. Fahrrad für straffrei halten.

Auch auf dem Rad wird es ab 1,6 Promille strafbar – und der Führerschein kann trotzdem entzogen werden, obwohl du gar kein Auto gefahren bist. 5.

Aussage bei der Kontrolle. Du musst nur deine Personalien angeben – zu Trinkmenge und Fahrtverlauf musst du nichts sagen.

Erst Akteneinsicht über einen Anwalt, dann entscheiden, ob du dich äußerst. 6.

Wiederholung unterschätzen. Die Staffel 500 → 1.000 → 1.500 € und das Fahrverbot von 3 Monaten treffen Wiederholungstäter hart – und jeder Eintrag bleibt Jahre in Flensburg gespeichert.

Sonderfälle: Das übersehen viele

Probezeit und unter 21: 0,0 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG).

Schon ein minimeller Wert kostet 250 €, 1 Punkt, ein Aufbauseminar (auf eigene Kosten) und verlängert die Probezeit um 2 Jahre. Der Rechner berücksichtigt das automatisch, wenn du „Probezeit" angibst.

E-Scooter. Rechtlich ein Kraftfahrzeug: 0,5-/1,1-/1,6-Promille-Regeln, Bußgelder, Punkte und MPU gelten eins zu eins wie beim Auto. Auch der Führerscheinentzug nach einer E-Scooter-Fahrt betrifft deinen Auto-Führerschein.

Fahrrad. Bis 1,6 Promille ist Radfahren mit Alkohol eine Ordnungswidrigkeit ohne festen Bußgeldrahmen im Katalog – aber ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer) wird es eine Straftat, und die Fahrerlaubnisbehörde kann auch hier eine MPU anordnen und den Führerschein entziehen.

Unfall unter Alkohol. Baut du alkoholisiert einen Unfall, wird es in fast allen Fällen strafrechtlich relevant (ab 0,3 ‰ mit Unfall = Straftat).

Dazu kommt der Versicherungs-Regress: Deine Kfz-Versicherung kann gezahlte Schäden von dir zurückfordern und die Kasko die Leistung kürzen oder verweigern – der finanzielle Schaden geht dann weit über das Bußgeld hinaus. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer mpu-kosten-rechner.

Ausländischer Führerschein. Die deutschen Promillegrenzen gelten für jeden, der hier fährt – unabhängig davon, wo der Führerschein ausgestellt wurde. Bei Verstößen drohen Fahrverbot und die Meldung an die ausländische Behörde.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Promillewert ist keine Zahl zum Schönrechnen, sondern eine Entscheidungsgrundlage – und die einzig sichere lautet: Wer fährt, trinkt nicht. Drei praktische Konsequenzen:

Vor der Fahrt ehrlich schätzen. Nutze die Widmark-Schätzung im Alkohol-am-Steuer-Rechner oben, bevor du den Schlüssel umdrehst – nicht danach.

Faustregel: Ab etwa zwei Halben Bier (Mann) bzw. einem Glas Wein (Frau) bist du im Risikobereich der 0,5-Promille-Grenze. Im Zweifel: stehen lassen.

Nach der Kontrolle richtig verhalten. Personalien angeben, sonst schweigen.

Den Atemalkoholtest darfst du verweigern – dann folgt in der Regel die Blutentnahme durch einen Richtervorbehalt bzw. bei Gefahr im Verzug durch die Polizei. Unterschreibe nichts unüberlegt und hole dir bei allem ab 1,1 ‰ (Straftat!) einen Anwalt, bevor du aussagst.

Bei MPU-Anordnung früh starten. Eine MPU besteht man nicht aus dem Stand – die Vorbereitung (Abstinenznachweise über 6–12 Monate, verkehrspsychologische Beratung) dauert Monate.

Wer nach einem 1,6-‰-Verstoß sofort mit der Vorbereitung beginnt, bekommt seinen Führerschein deutlich früher zurück als jemand, der erst einmal abwartet.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** promille (direkt, ‰) ODER widmark-schätzung (gewicht_kg, geschlecht, getraenke[] mit volumen_l + vol_prozent, trinkdauer_h); probezeit (bool), vorverstoesse (0/1/2+), fahrzeug (auto | scooter | fahrrad). **Widmark-Schätzung:** `alkohol_g = Σ (volumen_l × vol_prozent × 789)` (Dichte Ethanol 0,789 g/ml → 789 g/l); `reduktionsfaktor = 0,7` (Mann) / `0,6` (Frau); `promille_roh = alkohol_g / (gewicht_kg × reduktionsfaktor)`; `abbau = 0,15 × trinkdauer_h` (konservativ 0,15; Hinweis: Spanne 0,1–0,2); `promille = max(promille_roh − abbau, 0)`. Standard-Getränke: Bier 5 %, Wein 12 %, Spirituosen 40 %. **Stufen-Logik:** - `probezeit && promille > 0,0` → 250 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot, Aufbauseminar, Probezeit +2 J. - `promille ≥ 1,6` → Straftat, 3 Punkte, Entzug + Sperrfrist, **MPU zwingend**. - `promille ≥ 1,1` → Straftat (§ 316 StGB), 3 Punkte, Geldstrafe (Tagessätze), Entzug + Sperrfrist, MPU bei Wiederholung/Anordnung. - `promille ≥ 0,5` → OWi (§ 24a StVG): vorverstoesse 0 → 500 € / 2 P. / 1 Monat; 1 → 1.000 € / 2 P. / 3 Monate; 2+ → 1.500 € / 2 P. / 3 Monate; jeweils + 28,50 € Gebühren. - `promille ≥ 0,3` → Hinweis: Straftat nur bei Fahrfehler/Unfall (relative Fahruntüchtigkeit) – Rechner zeigt Warnstufe. - `promille < 0,3` (keine Probezeit) → keine Sanktion, Hinweis Restalkohol. - Fahrrad: ab 1,6 → Straftat + MPU möglich; 0,5–1,59 → Warnhinweis (kein Katalog-Bußgeld). **Testvektoren (müssen exakt treffen):** 1. 0,8 ‰, Erstverstoß, kein Probezeit, Auto → 500 € + 28,50 € = 528,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, keine MPU. 2. 1,3 ‰ → Straftat, 3 Punkte, Entzug + Sperrfrist, Geldstrafe (Tagessätze). 3. 1,7 ‰ → wie 2., plus MPU zwingend. 4. Widmark: Mann 80 kg, 3× 0,5 l Bier (5 %), 2 h → 60 g / (80 × 0,7) = 1,07 ‰ − 0,30 ‰ = 0,77 ‰ → Stufe 0,5–1,09.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie viel Promille darf ich beim Autofahren haben?

Bis 0,5 Promille bleibst du straffrei – solange du unauffällig fährst und keinen Unfall baust. Ab 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit (500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot beim ersten Mal). Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 gilt 0,0 Promille.

2 Was kostet mich das erste Mal Alkohol am Steuer?

Bei 0,5–1,09 Promille: 500 € Bußgeld plus 28,50 € Gebühren (also 528,50 € gesamt), 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal sind es 1.000 € und 3 Monate Fahrverbot, beim dritten Mal 1.500 € und 3 Monate.

3 Ab wie viel Promille ist es eine Straftat?

Ab 1,1 Promille immer (absolute Fahruntüchtigkeit, § 316 StGB) – mit Geldstrafe in Tagessätzen, 3 Punkten und Entzug der Fahrerlaubnis. Schon ab 0,3 Promille wird es strafbar, wenn Fahrfehler oder ein Unfall hinzukommen (relative Fahruntüchtigkeit).

4 Wann muss ich zur MPU?

Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung zwingend eine MPU an – ebenso bei wiederholten Alkoholfahrten. Ohne bestandene MPU gibt es den Führerschein nicht zurück. Die Vorbereitung mit Abstinenznachweisen dauert meist 6–12 Monate.

5 Gilt die 0,5-Promille-Grenze auch für E-Scooter?

Ja. E-Scooter sind rechtlich Kraftfahrzeuge – es gelten exakt dieselben Grenzen, Bußgelder, Punkte und MPU-Regeln wie beim Auto. Auch ein Führerscheinentzug nach einer E-Scooter-Fahrt trifft deinen Auto-Führerschein.

6 Darf ich mit Restalkohol morgens noch fahren?

Nur wenn du wirklich nüchtern bist: Der Körper baut nur etwa 0,1–0,15 Promille pro Stunde ab. Wer um 2 Uhr nachts mit 1,5 ‰ ins Bett geht, liegt um 8 Uhr morgens oft noch über 0,5 ‰ – und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Zweifel stehen lassen oder messen.

7 Was passiert in der Probezeit bei Alkohol am Steuer?

Schon bei minimalem Alkoholwert: 250 € Bußgeld, 1 Punkt, kostenpflichtiges Aufbauseminar und 2 Jahre längere Probezeit. Es gilt 0,0 Promille (§ 24c StVG) – für alle in der Probezeit und alle unter 21.

8 Kann die Versicherung nach einem Alkoholunfall Geld zurückfordern?

Ja. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann deine Kfz-Versicherung Regress nehmen – also gezahlte Schäden von dir zurückfordern – und die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern. Der finanzielle Schaden geht dann weit über Bußgeld oder Strafe hinaus.

9 Muss ich bei einer Alkoholkontrolle pusten?

Den freiwilligen Atemalkoholtest darfst du verweigern – dann ordnet die Polizei in der Regel eine Blutentnahme an. Angaben zur Person musst du machen, zu Trinkmenge und Fahrt musst du nichts sagen. Bei allem ab 1,1 Promille: Anwalt, bevor du aussagst.

10 Wie genau ist das Ergebnis dieses Rechners?

Der Rechner bildet den Bußgeldkatalog und die gesetzlichen Promille-Stufen exakt ab (0,0 / 0,3 / 0,5 / 1,1 / 1,6). Die Promille-Schätzung nach Widmark ist eine Näherung – dein tatsächlicher Wert hängt von vielen Faktoren ab (Essen, Gewöhnung, Medikamente). Maßgeblich ist immer die polizeiliche Messung. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • jusora.de (09/2026): Alkohol am Steuer – 5 Promille-Stufen, Strafen, Fahrverbot, MPU
  • • bussgeldportal.de (Oktoberfest 2026): Bußgeldkatalog 2026 E-Scooter – 500/1.000/1.500 €, 2 Punkte, 1/3/3 Monate
  • • juraforum.de: Bußgeld Alkohol – § 24a StVG, 500 € / 2 Punkte / 1 Monat
  • • VCD Brandenburg: Bußgeldtabelle + Promille-Beispiele (2× Bier 0,5 l → Mann 0,58 ‰ / Frau 0,83 ‰)
  • • mpu-konkret.de: Stufen-Tabelle 0,3/0,5/1,1/1,6 mit MPU-Anordnung
  • • Gesetze: § 24a StVG, § 24c StVG, § 316 StGB (zitiert nach den genannten Quellen)