So funktioniert der Alkohol-am-Steuer-Rechner
Du gibst deinen Promillewert ein (gemessen oder geschätzt), dazu ob du dich in der Probezeit befindest oder unter 21 bist, wie viele Alkoholverstöße bereits eingetragen sind und womit du unterwegs warst (Auto, E-Scooter oder Fahrrad). Der Rechner ordnet deinen Wert dann in das 5-Stufen-System ein und nennt dir die exakte Sanktion.
Die fünf Stufen im Überblick:
| Promille | Einstufung | Folge |
|---|---|---|
| 0,0 (Probezeit / unter 21) | Verstoß gegen § 24c StVG | 250 €, 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeit +2 Jahre |
| Ab 0,3 mit Fahrfehler/Unfall | Relative Fahruntüchtigkeit → Straftat | Geldstrafe, 3 Punkte, Führerscheinentzug |
| 0,5 – 1,09 | Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) | 500 / 1.000 / 1.500 €, 2 Punkte, 1 bzw. 3 Monate Fahrverbot |
| Ab 1,1 | Absolute Fahruntüchtigkeit → Straftat (§ 316 StGB) | Geldstrafe (Tagessätze), 3 Punkte, Entzug + Sperrfrist |
| Ab 1,6 | MPU-Schwelle | Entzug + zwingende MPU vor Neuerteilung |
Wichtig: Innerhalb einer Stufe ist die Sanktion gleich – ob 0,6 oder 1,0 Promille, spielt für Bußgeld und Fahrverbot keine Rolle. Was zählt, ist die Schwelle, die du überschritten hast.
Und: Zum Bußgeld kommen immer 28,50 € Gebühren und Auslagen dazu – aus 500 € werden real 528,50 €.
Promillegrenzen im Detail: 0,5, 1,1 und 1,6
0,5 Promille – die Ordnungswidrigkeiten-Grenze. Ab hier bist du auch ohne jeden Fahrfehler dran (§ 24a StVG).
Die Staffel für Wiederholungstäter: 1. Verstoß 500 € / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot, 2.
Verstoß 1.000 € / 2 Punkte / 3 Monate, ab dem 3. Verstoß 1.500 € / 2 Punkte / 3 Monate.
Als Wiederholungstäter zählt, wer bereits einen Alkoholverstoß eingetragen hat.
1,1 Promille – die Straftat-Grenze. Ab hier giltst du als absolut fahruntüchtig – unwiderlegbar, egal wie sicher du dich gefühlt hast.
Es ist eine Straftat nach § 316 StGB: Geldstrafe in Tagessätzen (abhängig von deinem Einkommen), 3 Punkte, und in der Regel wird dir die Fahrerlaubnis entzogen – mit einer Sperrfrist, vor deren Ablauf du sie nicht neu beantragen darfst.
1,6 Promille – die MPU-Grenze. Ab diesem Wert (oder bei wiederholten Alkoholfahrten) ordnet die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung an.
Ohne bestandene MPU gibt es den Führerschein nicht zurück – und die MPU ist anspruchsvoll: Sie prüft, ob du dein Trinkverhalten dauerhaft geändert hast.
0,3 Promille – die unterschätzte Schwelle. Schon ab 0,3 Promille wird die Fahrt zur Straftat, wenn Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, unsichere Fahrweise) oder ein Unfall hinzukommen – das nennt man relative Fahruntüchtigkeit.
Dann gelten dieselben strafrechtlichen Folgen wie ab 1,1 Promille. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den punkte-flensburg-rechner heranziehen.
Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?
2026 gilt: Die Promillegrenzen und der Bußgeldkatalog sind unverändert – 500/1.000/1.500 €, Punkte- und Fahrverbotsstaffel wie oben, MPU ab 1,6 Promille. Was sich 2026 in der Praxis verschärft hat: Die Kontrolldichte rund um Großevents (z. B. Oktoberfest) ist hoch, und E-Scooter-Fahrer werden konsequent nach denselben Regeln wie Autofahrer behandelt – mit denselben Bußgeldern und Punkten.
2027 kommt (Stand Oktober 2026): Für Promillegrenzen und Bußgeldsätze sind derzeit keine Gesetzesänderungen angekündigt – die Stufen 0,5 / 1,1 / 1,6 gelten nach aktueller Rechtslage fort. Diskutiert wird in der Verkehrspolitik weiterhin eine generelle Absenkung der Promillegrenze und eine 0,0-Promille-Regel für alle Fahrer; beschlossen ist davon nichts.
Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich an Bußgeldkatalog oder Grenzwerten etwas ändert.
Beispielrechnung: 0,8 Promille beim ersten Verstoß
Annahmen: 0,8 ‰ gemessen, erster Alkoholverstoß, keine Probezeit, über 21, Auto. Der Rechner ordnet ein: Stufe „0,5–1,09 ‰", Ersttäter.
| Position | Wert |
|---|---|
| Einstufung | Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG |
| Bußgeld | 500,00 € |
| + Gebühren und Auslagen | 28,50 € |
| Zu zahlender Gesamtbetrag | 528,50 € |
| Punkte in Flensburg | 2 |
| Fahrverbot | 1 Monat |
Und was bedeutet 0,8 Promille praktisch? Nach der Widmark-Formel erreicht ein 80 kg schwerer Mann etwa 0,8 ‰ nach rund drei Halben Bier (je 0,5 l) innerhalb von zwei Stunden: 60 g Alkohol ÷ (80 kg × 0,7) ≈ 1,07 ‰, minus Abbau von ca. 0,15 ‰ pro Stunde über zwei Stunden (0,30 ‰) ≈ 0,77 ‰.
Eine 60 kg schwere Frau kommt bei derselben Menge auf deutlich über 1,0 ‰ – sie wäre schon nahe an der Straftat-Grenze. Merksatz: Drei Bier können für ihn ein Fahrverbot und für sie eine Straftat bedeuten.
Der Körper baut nur etwa 0,1–0,15 ‰ pro Stunde ab – Kaffee, frische Luft und Schlaf beschleunigen das nicht. Schätze deinen Wert vor der Fahrt mit dem Alkohol-am-Steuer-Rechner oben, nicht danach.
Typische Fehler bei der Einschätzung
- „Ich vertrage viel." Die 1,1-Promille-Grenze ist absolut – wie nüchtern du dich fühlst, ist rechtlich irrelevant.
Auch routinierte Trinker sind ab 1,1 ‰ Straftäter. 2.
Restalkohol am Morgen unterschätzen. Wer nachts um 2 Uhr mit 1,5 ‰ ins Bett geht, hat um 8 Uhr noch rund 0,6–0,9 ‰ – und begeht morgens eine Ordnungswidrigkeit auf dem Weg zur Arbeit.
- E-Scooter für harmlos halten.
Für E-Scooter gelten exakt dieselben Promillegrenzen und Strafen wie fürs Auto – inklusive Punkten und MPU. Der „kleine" Roller schützt vor gar nichts.
- Fahrrad für straffrei halten.
Auch auf dem Rad wird es ab 1,6 Promille strafbar – und der Führerschein kann trotzdem entzogen werden, obwohl du gar kein Auto gefahren bist. 5.
Aussage bei der Kontrolle. Du musst nur deine Personalien angeben – zu Trinkmenge und Fahrtverlauf musst du nichts sagen.
Erst Akteneinsicht über einen Anwalt, dann entscheiden, ob du dich äußerst. 6.
Wiederholung unterschätzen. Die Staffel 500 → 1.000 → 1.500 € und das Fahrverbot von 3 Monaten treffen Wiederholungstäter hart – und jeder Eintrag bleibt Jahre in Flensburg gespeichert.
Sonderfälle: Das übersehen viele
Probezeit und unter 21: 0,0 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG).
Schon ein minimeller Wert kostet 250 €, 1 Punkt, ein Aufbauseminar (auf eigene Kosten) und verlängert die Probezeit um 2 Jahre. Der Rechner berücksichtigt das automatisch, wenn du „Probezeit" angibst.
E-Scooter. Rechtlich ein Kraftfahrzeug: 0,5-/1,1-/1,6-Promille-Regeln, Bußgelder, Punkte und MPU gelten eins zu eins wie beim Auto. Auch der Führerscheinentzug nach einer E-Scooter-Fahrt betrifft deinen Auto-Führerschein.
Fahrrad. Bis 1,6 Promille ist Radfahren mit Alkohol eine Ordnungswidrigkeit ohne festen Bußgeldrahmen im Katalog – aber ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer) wird es eine Straftat, und die Fahrerlaubnisbehörde kann auch hier eine MPU anordnen und den Führerschein entziehen.
Unfall unter Alkohol. Baut du alkoholisiert einen Unfall, wird es in fast allen Fällen strafrechtlich relevant (ab 0,3 ‰ mit Unfall = Straftat).
Dazu kommt der Versicherungs-Regress: Deine Kfz-Versicherung kann gezahlte Schäden von dir zurückfordern und die Kasko die Leistung kürzen oder verweigern – der finanzielle Schaden geht dann weit über das Bußgeld hinaus. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer mpu-kosten-rechner.
Ausländischer Führerschein. Die deutschen Promillegrenzen gelten für jeden, der hier fährt – unabhängig davon, wo der Führerschein ausgestellt wurde. Bei Verstößen drohen Fahrverbot und die Meldung an die ausländische Behörde.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Promillewert ist keine Zahl zum Schönrechnen, sondern eine Entscheidungsgrundlage – und die einzig sichere lautet: Wer fährt, trinkt nicht. Drei praktische Konsequenzen:
Vor der Fahrt ehrlich schätzen. Nutze die Widmark-Schätzung im Alkohol-am-Steuer-Rechner oben, bevor du den Schlüssel umdrehst – nicht danach.
Faustregel: Ab etwa zwei Halben Bier (Mann) bzw. einem Glas Wein (Frau) bist du im Risikobereich der 0,5-Promille-Grenze. Im Zweifel: stehen lassen.
Nach der Kontrolle richtig verhalten. Personalien angeben, sonst schweigen.
Den Atemalkoholtest darfst du verweigern – dann folgt in der Regel die Blutentnahme durch einen Richtervorbehalt bzw. bei Gefahr im Verzug durch die Polizei. Unterschreibe nichts unüberlegt und hole dir bei allem ab 1,1 ‰ (Straftat!) einen Anwalt, bevor du aussagst.
Bei MPU-Anordnung früh starten. Eine MPU besteht man nicht aus dem Stand – die Vorbereitung (Abstinenznachweise über 6–12 Monate, verkehrspsychologische Beratung) dauert Monate.
Wer nach einem 1,6-‰-Verstoß sofort mit der Vorbereitung beginnt, bekommt seinen Führerschein deutlich früher zurück als jemand, der erst einmal abwartet.