So funktioniert die Berechnung
Der Rechner arbeitet mit drei Angaben pro Verstoß: Punkte (1–3), Datum der Rechtskraft und Art des Verstoßes für die Fristenzuordnung. Daraus ermittelt er drei Dinge: Erstens deinen Gesamtpunktestand – die Summe aller noch nicht getilgten Einträge.
Zweitens deine Maßnahmenstufe: 1–3 Vormerkung, 4–5 Ermahnung, 6–7 Verwarnung, ab 8 Entzug. Drittens für jeden Eintrag das Tilgungsdatum: Rechtskraftdatum plus 2,5, 5 oder 10 Jahre, je nach Schwere.
Wichtig ist die Überliegefrist: Getilgte Einträge verschwinden nicht sofort spurlos, sondern bleiben noch ein Jahr inaktiv gespeichert. Begehst du in dieser Zeit einen neuen Verstoß, wird bei dessen Bearbeitung der Stand zum Tatzeitpunkt rekonstruiert – der getilgte Eintrag zählt dann doch noch mit.
Deshalb zeigt der Rechner für jeden Eintrag neben dem Tilgungsdatum auch das Ende der Überliegefrist an.
Seit der Reform 2014 gilt außerdem: Neue Verstöße setzen laufende Tilgungsfristen nicht mehr zurück. Jeder Eintrag tilgt unabhängig von den anderen – früher war das anders, und diese alte Regel spukt noch in vielen Köpfen herum.
Und: Punkte gibt es nur für rechtskräftige Entscheidungen. Ein laufendes Verfahren ohne rechtskräftigen Bescheid steht noch nicht in deinem Punktekonto.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Am Punktesystem selbst ändert sich 2026 nichts: Stufen, Fristen und das Seminar gelten unverändert nach §§ 4, 29 StVG. Für 2027 sind derzeit keine beschlossenen Änderungen am Fahreignungsregister oder am Punktesystem bekannt – in der Übersicht der beschlossenen 2027er-Neuerungen für Autofahrer (u. a. Euro 7, Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherung) taucht keine Punktereform auf.
Aktuell relevant ist ein anderer Punkt: Der Handel mit Punkten – also der Versuch, Punkte oder Fahrverbote auf eine andere Person abzuwälzen – steht seit Oktober 2026 im Fokus neuer Regeln gegen falsche Fahrerangaben. Wer Punkte „abkaufen" oder übertragen will, riskiert zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen.
Der einzige legale Weg zum Punkteabbau bleibt das freiwillige Fahreignungsseminar.
Beispielrechnung mit dem punkte-flensburg-rechner
Zwei Einträge, Stand 16. Oktober 2026:
Eintrag 1: Handy am Steuer, Bußgeldbescheid rechtskräftig seit 15. März 2024. 1 Punkt, einfache Ordnungswidrigkeit → Tilgungsfrist 2,5 Jahre. Tilgungsdatum: 15. September 2026. Überliegefrist bis 15. September 2027. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Bußgeld-Rechner heranziehen.
Eintrag 2: 31 km/h zu schnell innerorts, rechtskräftig seit 20. Juni 2025. 2 Punkte, besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit → Tilgungsfrist 5 Jahre. Tilgungsdatum: 20. Juni 2030. Überliegefrist bis 20. Juni 2031.
Ergebnis: Eintrag 1 ist am 15. September 2026 getilgt – einen Monat vor dem Stichtag – und zählt nicht mehr zum Punktestand (bleibt aber bis September 2027 in der Überliegefrist inaktiv gespeichert). Eintrag 2 ist aktiv.
Gesamtpunktestand: 2 Punkte → Stufe Vormerkung, keine Maßnahme. Weil der Stand bei höchstens 5 Punkten liegt, ist das freiwillige Fahreignungsseminar möglich: ein Punkt Abbau, danach stünde das Konto bei 1 Punkt.
Hätte der Fahrer den zweiten Verstoß vor dem 15. September 2026 begangen, würden dank Überliegefrist beide Einträge zählen – 3 Punkte statt 2.
Typische Fehler
Fristbeginn ab Verstoßdatum rechnen. Die Tilgungsfrist beginnt erst mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder Urteils – nicht am Tattag.
Zwischen Verstoß und Rechtskraft liegen oft Monate (Einspruch, Verfahren). Wer ab Tattag rechnet, glaubt seine Punkte zu früh los zu sein.
Im Beispiel oben: Verstoß im Januar 2024, Rechtskraft erst 15. März 2024 – die 2,5 Jahre laufen ab März.
Glauben, neue Verstöße setzen die Uhr zurück. Das war vor der Reform 2014 so, heute tilgt jeder Eintrag unabhängig.
Umgekehrt heißt das auch: Ein neuer Verstoß verlängert die alten Fristen nicht – aber über die Überliegefrist können alte Einträge bei der Bewertung des neuen Verstoßes doch noch mitzählen.
Tilgung mit Löschung verwechseln. Getilgt heißt nicht sofort gelöscht: Ein Jahr Überliegefrist bleibt der Eintrag inaktiv gespeichert und wird herangezogen, wenn du im Überliegezeitraum erneut auffällst. Erst danach ist er endgültig weg.
Das Seminar zu spät anpeilen. Das freiwillige Fahreignungsseminar baut nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten einen Punkt ab – und nur einmal in fünf Jahren.
Bei 6 oder 7 Punkten ist der freiwillige Abbau ausgeschlossen. Wer bei 5 Punkten wartet, bis der sechste kommt, hat die Chance vertan.
Punkte „regeln" lassen. Punkte auf andere Personen zu übertragen oder abzukaufen ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar – und steht seit Oktober 2026 im Fokus verschärfter Regeln gegen falsche Fahrerangaben. Finger weg; der einzige legale Abbau ist das Seminar.
Den Stand nie abfragen. Viele erfahren ihren Punktestand erst aus der Ermahnung. Die Abfrage beim KBA ist kostenlos: online mit AusweisApp2, per Post-Antrag oder vor Ort in Flensburg. Wer seinen Stand kennt, kann Fristen und Seminar strategisch nutzen.
Sonderfälle / Ausnahmen
Probezeit: In der Probezeit gelten eigene Regeln zusätzlich zum Punktesystem: Schwerwiegende Verstöße führen zum Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit – unabhängig vom Punktestand. Das Fahreignungsseminar zum Punkteabbau ist ein anderes Instrument; in der Probezeit zählt vor allem, welche Verstoßkategorie vorliegt. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Alkohol-am-Steuer-Rechner.
Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug: Hier gelten 10 Jahre Tilgungsfrist, und der Entzug selbst bringt eine Sperrfrist für die Neuerteilung mit (mindestens 6 Monate, in der Regel mit MPU). Diese Einträge dominieren jedes Punktekonto – daneben verblassen Ordnungswidrigkeiten.
Berufskraftfahrer: Für Lkw- und Busfahrer gelten dieselben Punkteregeln, aber die Folgen wiegen schwerer: Schon die Verwarnungsstufe kann den Arbeitsplatz kosten, und der Entzug ab 8 Punkten ist für Berufskraftfahrer existenzbedrohend. Frühzeitige Abfrage und Seminar sind hier besonders wichtig.
Ausländische Verstöße: Im FAER stehen nur deutsche Entscheidungen. Ein Knöllchen aus dem Urlaub landet nicht in Flensburg – umgekehrt schützt dich das deutsche Punktekonto im Ausland nicht vor den dortigen Sanktionen.
MPU-Anordnung: Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird nicht erst beim Entzug relevant: Sie kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen – etwa bei Alkohol- oder Drogenstraftaten. Trag solche Konstellationen mit ihren echten Daten in den punkte-flensburg-rechner ein, statt sie zu schätzen: Nur mit korrektem Rechtskraftdatum stimmt das Tilgungsdatum.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis besteht aus drei Aussagen: Der Punktestand sagt dir, wo du stehst. Die Stufe sagt dir, was als Nächstes droht: Bei 1–3 Punkten nichts außer dem Eintrag selbst, bei 4–5 die kostenpflichtige Ermahnung mit letztem Seminar-Hinweis, bei 6–7 die kostenpflichtige Verwarnung als letzte Warnung ohne Abbaumöglichkeit, ab 8 der Entzug.
Die Tilgungsdaten sagen dir, wann jeder Eintrag von selbst verschwindet – und bis wann die Überliegefrist noch nachwirkt.
Darum zeigt dir der punkte-flensburg-rechner neben dem Stand immer die Fristen: Erst wenn du weißt, dass dein Handy-Eintrag im September 2026 getilgt ist, dein Tempo-Eintrag aber bis 2030 bleibt, kannst du entscheiden, ob sich das Seminar jetzt lohnt. Nächste Schritte: Frag deinen aktuellen Stand kostenlos beim KBA ab (online mit AusweisApp2 am schnellsten); liegst du bei 1–5 Punkten und willst einen abbauen, such dir eine Fahrschule mit Fahreignungsseminar; und was der einzelne Verstoß an Geld kostet, rechnest du daneben im Bußgeld-Rechner durch.