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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Probezeit-Rechner: Frist & Ende (probezeit-rechner)

Du bist in der Probezeit und fragst dich: Bis wann kann ich noch kündigen – und wann ist mein letzter Arbeitstag? In der Probezeit gelten eigene Regeln: Statt vier Wochen zum Monatsende genügen zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag – für dich und für deinen Arbeitgeber. Dieser probezeit-rechner ermittelt aus deinem Arbeitsbeginn und der vereinbarten Probezeitdauer dein exaktes Probezeitende und rechnet aus einem Kündigungsdatum deinen letzten Arbeitstag taggenau aus – nach § 622 Abs. 3 BGB, inklusive der Zählregel, die fast alle falsch anwenden.

Interaktiver Probezeit-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
TT.MM.JJJJ

Arbeitsbeginn (TT.MM.JJJJ)

Monate, max. 6

Vereinbarte Probezeit (Monate, max. 6)

TT.MM.JJJJ, optional

Zugang der Kündigung (TT.MM.JJJJ, optional)

Aktivieren / Ja

Es gilt ein Tarifvertrag mit eigenen Fristen

Berechnungsergebnis
Ergebnislabel Probezeitende
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnislabel Frist 642,80 €
Ergebniswert Frist 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Berechnung nach § 622 BGB; ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge können abweichen.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Während einer vereinbarten Probezeit – längstens sechs Monate – kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Frist gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, zu jedem beliebigen Tag, ohne Bindung an den 15. oder das Monatsende und ohne Angabe von Gründen. Entscheidend ist der Zugang der Kündigung: Der Tag des Zugangs zählt bei der Fristberechnung nicht mit, die 14 Tage laufen ab dem Folgetag.

So funktioniert der probezeit-rechner

Der Rechner braucht drei Angaben von dir: Arbeitsbeginn, vereinbarte Probezeitdauer (maximal 6 Monate) und – falls du kündigen willst – das Datum des Kündigungszugangs. Daraus ermittelt er drei Ergebnisse.

Erstens das Probezeitende: Arbeitsbeginn plus Probezeitdauer – bei Beginn am 1. September 2026 und sechs Monaten Probezeit also der 28. Februar 2027. Zweitens die Kündigungsfrist: immer 14 Tage ab dem Tag nach dem Zugang der Kündigung.

Drittens den letzten Arbeitstag: Zugangsdatum plus 14 Tage. Zusätzlich prüft der Rechner, ob der Kündigungszugang noch innerhalb der Probezeit liegt – nur dann gilt die 2-Wochen-Frist.

Liegt der Zugang nach dem Probezeitende, greift stattdessen die Grundfrist des § 622 Abs. 1 BGB (vier Wochen zum 15. oder Monatsende). Tarifvertragliche Sonderregeln musst du separat prüfen: Der Rechner rechnet mit der gesetzlichen Frist.

Was ändert sich 2026 / 2027?

An § 622 BGB hat sich nichts geändert – die 2-Wochen-Frist in der Probezeit gilt 2027 exakt wie 2026. Was sich lohnt zu wissen: Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass eine im Arbeitsvertrag vereinbarte längere Kündigungsfrist während der Probezeit nur dann gilt, wenn der Vertrag unmissverständlich deutlich macht, dass die längere Frist erst nach der Probezeit greifen soll (BAG, Urteil vom 26.10.2017 – 6 AZR 158/16).

Steht in deinem vom Arbeitgeber vorformulierten Vertrag pauschal „6 Wochen zum Monatsende", ohne die Probezeit auszunehmen, darfst du als Arbeitnehmer davon ausgehen, dass auch der Arbeitgeber in der Probezeit nur mit dieser längeren Frist kündigen kann. Prüfe also nicht nur die gesetzliche Frist, sondern den Wortlaut deines Vertrags – und ob ein Tarifvertrag (etwa im öffentlichen Dienst) eigene Probezeitregeln enthält.

Beispielrechnung

Der probezeit-rechner rechnet dieses Beispiel so durch – Schritt für Schritt:

Ausgangslage: Arbeitsbeginn 1. September 2026, sechs Monate Probezeit vereinbart. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kündigungsfrist-Rechner: Fristen nach der Probezeit heranziehen.

  1. Probezeitende: 1.9.2026 plus 6 Monate = 28. Februar 2027 (Februar 2027 hat 28 Tage).

  2. Kündigung: Du übergibst die schriftliche Kündigung am 10. Februar 2027 – der Arbeitgeber bestätigt den Zugang am selben Tag.

  3. Fristbeginn: Der Zugangstag (10.2.) zählt nicht mit.

Die 14-Tage-Frist läuft vom 11.2. bis zum 24.2.2027. 4.

Letzter Arbeitstag: 24. Februar 2027. 5.

Kontrolle: Der Zugang (10.2.) liegt vor dem Probezeitende (28.2.) – die 2-Wochen-Frist nach § 622 Abs. 3 BGB gilt. ✓

Variante: Geht die Kündigung erst am 27. Februar 2027 zu, endet das Arbeitsverhältnis am 13. März 2027 – also nach dem Probezeitende. Das ist trotzdem wirksam mit 2-Wochen-Frist, weil allein der Zugang innerhalb der Probezeit liegen muss, nicht das Fristende.

Typische Fehler in der Probezeit

  1. Den Zugangstag mitzählen.

Die Frist beginnt erst am Tag nach dem Zugang zu laufen. Wer ab dem Übergabetag 14 Tage zählt, liegt einen Tag daneben – und kündigt im Zweifel einen Tag zu spät.

  1. Per E-Mail oder Messenger kündigen.

Die Kündigung braucht die Schriftform (§ 623 BGB) – ein unterschriebenes Papierdokument. E-Mail, WhatsApp oder eine eingescannte Unterschrift sind unwirksam, auch in der Probezeit.

  1. Auf Monatsende oder den 15. warten.

In der Probezeit gibt es keine Bindung an Termine – jeder beliebige Tag geht. Wer unnötig bis zum Monatsende wartet, verschenkt Zeit.

  1. Probezeit über sechs Monate vereinbaren.

Länger als sechs Monate darf die verkürzte 2-Wochen-Frist nicht gelten (§ 622 Abs. 3 BGB). Eine „zwölfmonatige Probezeit" im Vertrag ändert daran nichts – nach sechs Monaten gilt die normale Frist.

  1. Den Tarifvertrag ignorieren.

Tarifverträge dürfen von § 622 abweichen (§ 622 Abs. 4 BGB) – im öffentlichen Dienst gelten eigene Regeln. Der gesetzliche Rechnerwert ist dann nur die halbe Wahrheit.

  1. Kündigungsschutz annehmen.

Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung (§ 1 Abs. 1 KSchG). In der Probezeit braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund – und du auch nicht.

Sonderfälle / Ausnahmen

Auszubildende. Für Azubis gilt das Berufsbildungsgesetz, nicht § 622 BGB: Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern – innerhalb dieser Zeit kann von beiden Seiten jederzeit und ohne Frist gekündigt werden (schriftlich, ohne Grund).

Befristete Verträge. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist die ordentliche Kündigung nur möglich, wenn sie im Vertrag oder Tarifvertrag vereinbart wurde (§ 15 Abs. 4 TzBfG).

Fehlt die Vereinbarung, hilft auch die Probezeit nichts – dann endet der Vertrag erst mit Ablauf der Befristung.

Kündigung vor Arbeitsbeginn. Ein unbefristeter Vertrag kann grundsätzlich auch vor dem ersten Arbeitstag gekündigt werden, wenn Vertrag oder Tarifvertrag das nicht ausschließen. Maßgeblich bleibt § 622 BGB. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Urlaubsabgeltung berechnen: was dein Resturlaub wert ist.

Kleinbetriebe. Bei Arbeitgebern mit in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmern kann einzelvertraglich eine kürzere als die Grundfrist vereinbart werden – allerdings nie unter vier Wochen (§ 622 Abs. 5 BGB). Die 2-Wochen-Frist der Probezeit bleibt davon unberührt.

Besonderer Kündigungsschutz. Für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte und Beschäftigte in Eltern- oder Pflegezeit gelten besondere Schutzvorschriften – auch während der Probezeit. Hier immer fachkundigen Rat einholen.

Zugang beweisen. Bestreitet der Arbeitgeber den Zugang deiner Kündigung, trägst du die Beweislast. Lass dir den Empfang schriftlich bestätigen oder stelle per Boten mit Zeugen zu.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Wenn dir der probezeit-rechner ein Kündigungsdatum innerhalb der Probezeit ausgibt, handle in dieser Reihenfolge: Formuliere die Kündigung schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift, stelle den Zugang nachweisbar sicher (Empfangsbestätigung oder Bote) und zähle die 14 Tage ab dem Folgetag des Zugangs. Kläre deinen Resturlaub: Pro vollem Monat stehen dir ein Zwölftel deines Jahresurlaubs zu (§ 5 BUrlG) – nimm ihn möglichst noch, denn nicht genommener Urlaub muss bei Ausscheiden abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Nach der Probezeit gelten andere Fristen: Für die Zeit danach – vier Wochen zum 15. oder Monatsende für dich, gestaffelte Fristen für den Arbeitgeber – nutze den Kündigungsfrist-Rechner. Und wenn du unsicher bist, ob dein Vertrag oder Tarifvertrag abweicht, lass ihn vor der Kündigung prüfen – ein Formfehler kostet mehr Zeit als eine Beratung.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Eingaben:** Arbeitsbeginn (Datum), Probezeitdauer P in Monaten (1–6, Default 6), Kündigungszugang Z (Datum, optional), Tarifvertrag-Flag (Boolean). - **Probezeitende E:** E = Arbeitsbeginn + P Kalendermonate − 1 Tag (Fristberechnung §§ 187, 188 BGB). Beispiel: 1.9.2026 + 6 Monate = 28.2.2027. - **Frist F:** Wenn Z ≤ E (Zugang innerhalb der Probezeit): F = 14 Tage, Fristbeginn = Z + 1 Tag (Zugangstag zählt nicht mit), letzter Arbeitstag L = Z + 14 Tage. Wenn Z > E: F = Grundfrist § 622 Abs. 1 BGB (4 Wochen zum 15./Monatsende) – Hinweis ausgeben. - **Sonderlogik:** Zugang in Probezeit, Fristende nach Probezeitende → trotzdem 2-Wochen-Frist (maßgeblich ist der Zugang). P > 6 → Fehler (max. 6 Monate). Tarifvertrag-Flag = true → Warnung „Tarifvertrag prüfen". - **Beispiel (verifiziert):** Beginn 1.9.2026, P = 6 → E = 28.2.2027. Z = 10.2.2027 (≤ E) → L = 24.2.2027. Z = 27.2.2027 (≤ E) → L = 13.3.2027. - **Wertequellen:** § 622 Abs. 3 BGB (Wortlaut: „Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden." – gesetze-im-internet.de); § 623 BGB (Schriftform); § 1 Abs. 1 KSchG (Wartezeit 6 Monate); § 4, § 5 BUrlG (Wartezeit, Zwölftel-Regel); BAG-Urteil 26.10.2017 – 6 AZR 158/16 (Vertragsgestaltung).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie lang darf die Probezeit maximal sein?

Sechs Monate – länger darf die verkürzte Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB nicht gelten. Eine im Vertrag länger vereinbarte „Probezeit" ändert daran nichts.

2 Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Zwei Wochen – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, zu jedem beliebigen Tag, ohne Angabe von Gründen.

3 Muss ich in der Probezeit zum Monatsende kündigen?

Nein. Die Bindung an den 15. oder das Monatsende gilt in der Probezeit nicht. Die Kündigung wird genau 14 Tage nach Zugang wirksam.

4 Wird der Tag der Kündigung bei der Frist mitgezählt?

Nein. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit – die 14 Tage laufen ab dem Folgetag. Geht die Kündigung am 10. Februar zu, ist der letzte Arbeitstag der 24. Februar.

5 Kann ich in der Probezeit per E-Mail kündigen?

Nein. Die Kündigung bedarf der Schriftform nach § 623 BGB – ein Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail oder Messenger sind unwirksam.

6 Brauche ich in der Probezeit einen Kündigungsgrund?

Nein – und dein Arbeitgeber auch nicht. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Beschäftigung (§ 1 Abs. 1 KSchG).

7 Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich in der Probezeit kündige?

Pro vollem Monat hast du Anspruch auf ein Zwölftel deines Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Nicht genommener Urlaub muss bei Ausscheiden finanziell abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

8 Gilt die 2-Wochen-Frist auch für Auszubildende?

Nein. Für Azubis gilt das Berufsbildungsgesetz: 1 bis 4 Monate Probezeit, in der jederzeit und ohne Frist schriftlich gekündigt werden kann.

9 Kann der Arbeitgeber in der Probezeit mit längerer Frist kündigen als ich?

Nur wenn der Arbeitsvertrag unmissverständlich klarstellt, dass die längere Frist schon in der Probezeit gilt (BAG 2017). Sonst gelten für beide Seiten zwei Wochen.

10 Was gilt nach der Probezeit für meine Kündigungsfrist?

Dann greift § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende – für Arbeitnehmer unabhängig von der Dauer, für Arbeitgeber gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • gesetze-im-internet.de: § 622 BGB – Einzelnorm (Wortlaut Abs. 3, abgerufen Oktober 2026)
  • • personio.de: „Kündigungsfrist in der Probezeit" – Fristentabelle und 14-Tage-Beispiel (abgerufen Oktober 2026)
  • • fixrechner.de: „Kündigungsfristen-Rechner 2026" – Praxisbeispiele mit Datumsrechnung (abgerufen Oktober 2026)
  • • rechner.now: „Kündigungsfrist-Rechner" – Schritt-Berechnungslogik nach § 622 BGB (abgerufen Oktober 2026)
  • • kuendigungsfristrechner-online.de: „Probezeit Rechner" – FAQs zur 2-Wochen-Frist (abgerufen Oktober 2026)
  • • verdi / BAG-Pressemitteilung 17/2017: Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung
  • • de.wikipedia.org: „Kündigungsschutzgesetz" – Wartezeit § 1 Abs. 1 KSchG; „Bundesurlaubsgesetz" – §§ 4, 5 BUrlG