So funktioniert die Berechnung im Urlaubstage-Rechner
Der Rechner arbeitet in drei Schritten. Zuerst fragt er deine regelmäßigen Arbeitstage pro Woche ab — eine Zahl zwischen 1 und 6.
Arbeitest du an wechselnden Tagen, nimmst du den Durchschnitt über das Jahr. Wichtig: Es zählen die Tage, an denen du zur Arbeit verpflichtet bist, nicht die Stunden.
Wer 20 Stunden auf 5 Tage verteilt, hat 5 Arbeitstage; wer dieselben 20 Stunden an 3 Tagen leistet, hat 3.
Im zweiten Schritt wendet der Rechner die gesetzliche Formel an: 24 ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche. Das ergibt deinen gesetzlichen Mindesturlaub.
Bruchteile werden nach § 5 Abs. 2 BUrlG behandelt: Ergibt die Rechnung mindestens einen halben Tag, wird auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. Beispiel: Bei einer unregelmäßigen Verteilung mit rechnerisch 12,5 Tagen werden daraus 13 Urlaubstage.
Im dritten Schritt — optional — rechnest du deinen vertraglichen Urlaub um. Viele Verträge und Tarifverträge geben mehr als das gesetzliche Minimum, etwa 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
Dann lautet die Formel: Vertragsurlaub ÷ 5 × deine Arbeitstage pro Woche. Bei 30 Vertragstagen und einer 3-Tage-Woche sind das 18 Tage.
Der Rechner zeigt dir beide Werte nebeneinander, damit du siehst, welcher für dich gilt: Es gilt immer der höhere Wert, denn unter das gesetzliche Minimum darf kein Vertrag gehen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG).
| Arbeitstage/Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub | Bei 30 Vertragstagen (5-Tage-Basis) |
|---|---|---|
| 6 | 24 Werktage | 36 Tage |
| 5 | 20 Tage | 30 Tage |
| 4 | 16 Tage | 24 Tage |
| 3 | 12 Tage | 18 Tage |
| 2 | 8 Tage | 12 Tage |
| 1 | 4 Tage | 6 Tage |
Was ändert sich 2026 / 2027?
Am Bundesurlaubsgesetz ändert sich 2026 nichts: Der Mindesturlaub bleibt bei 24 Werktagen (§ 3 Abs. 1 BUrlG), und auch die Regeln zu Wartezeit, Teilurlaub und Rundung gelten unverändert. Für 2027 ist Stand Oktober 2026 keine Reform angekündigt.
Relevant ist 2026 der Kontext für Minijobber: Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 603 € im Monat. Auch wer nur wenige Stunden arbeitet, hat den vollen pro-rata Urlaubsanspruch — Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen bleibt bei 5 Arbeitstagen pro Jahr (§ 208 SGB IX). Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Arbeitstage 2026 zählen heranziehen.
Beispielrechnung
Anna arbeitet im Minijob an 3 Tagen pro Woche, jeweils 4 Stunden. Ihr Vertrag nennt keinen besonderen Urlaubsanspruch.
Schritt 1: Arbeitstage pro Woche = 3. Schritt 2: 24 ÷ 6 × 3 = 12.
Anna hat also Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage im Jahr. Schritt 3: Eine Urlaubswoche kostet Anna genau 3 Urlaubstage — sie hat damit rechnerisch 4 Wochen Erholungsurlaub, genau wie eine Vollzeitkraft mit 20 Tagen bei 5 Arbeitstagen pro Woche.
Zweites Beispiel mit Teilurlaub: Ben beginnt am 1. Juli eine Stelle mit 5-Tage-Woche. Sein Jahresanspruch läge bei 20 Tagen.
Da er in der zweiten Jahreshälfte eintritt und die 6-monatige Wartezeit (§ 4 BUrlG) noch nicht erfüllt hat, steht ihm für 2026 ein Teilurlaub nach § 5 BUrlG zu: 20 ÷ 12 × 6 volle Monate = 10 Urlaubstage.
Typische Fehler
- Nach Stunden statt nach Tagen rechnen.
Der häufigste Fehler überhaupt: Wer 20 Stunden pro Woche arbeitet, denkt oft, ihm stünde weniger Urlaub zu als einer Vollzeitkraft mit 40 Stunden. Entscheidend sind ausschließlich die Arbeitstage pro Woche.
20 Stunden auf 5 Tage verteilt bedeuten 20 Urlaubstage Mindesturlaub. Der Urlaubstage-Rechner fragt deshalb bewusst nach Tagen, nicht nach Stunden.
- Werktage und Arbeitstage verwechseln.
Werktage im Sinne des BUrlG sind Montag bis Samstag (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Spricht dein Vertrag von 24 Tagen Urlaub, kann das die 6-Tage-Woche meinen — bei einer 5-Tage-Woche wären das umgerechnet nur 20 freie Tage.
- Tariflichen Urlaub nicht pro-rata umrechnen.
30 Tage Urlaub im Tarifvertrag gelten für die 5-Tage-Woche. Bei einer 4-Tage-Woche sind es 24 Tage, nicht 30.
Umgekehrt darf der Arbeitgeber bei einer 6-Tage-Woche nicht einfach 30 Tage geben und behaupten, das reiche — dort wären 36 fällig. 4.
Die Jahreshälfte beim Teilurlaub übersehen. Wer in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, bekommt pro vollem Monat ein Zwölftel; wer in der zweiten Hälfte ausscheidet und die Wartezeit erfüllt hat, behält den vollen Jahresanspruch.
- Wartezeit falsch verstehen.
Der volle Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten (§ 4 BUrlG) — aber das heißt nicht, dass du vorher gar keinen Urlaub nehmen darfst. Für jeden vollen Monat steht dir ein Zwölftel zu.
- Feiertage als Urlaubstage einplanen.
Gesetzliche Feiertage, die auf Arbeitstage fallen, zählen nicht als Urlaub (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Wer seinen Urlaub um Feiertage herum legt, spart Tage.
Sonderfälle / Ausnahmen
Unregelmäßige Arbeitszeit: Bei Schichtmodellen oder Arbeit auf Abruf zählt der Durchschnitt der Arbeitstage pro Woche über das Kalenderjahr. Der Rechner nimmt dann den Jahresdurchschnitt als Basis.
Jugendliche: Für Auszubildende unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz statt des BUrlG: Wer zu Jahresbeginn noch nicht 16 ist, bekommt mindestens 30 Werktage; noch nicht 17: 27 Werktage; noch nicht 18: 25 Werktage (§ 19 JArbSchG).
Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Menschen erhalten 5 zusätzliche Arbeitstage pro Jahr (§ 208 SGB IX) — bei einer 5-Tage-Woche also 25 statt 20 Tage Mindesturlaub. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Teilzeit-Gehalt berechnen.
Elternzeit: Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen (§ 17 BEEG).
Krankheit: Wer wegen langer Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen konnte, verliert ihn nicht sofort zum Jahresende. Nach der Rechtsprechung (EuGH, BAG) verfällt der Anspruch erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Mehr Urlaub durch Tarif: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge dürfen mehr Urlaub gewähren — nur nicht weniger als das gesetzliche Minimum.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Vergleiche das Ergebnis zuerst mit deinem Arbeitsvertrag. Liegt dein vertraglicher Urlaub unter dem errechneten Mindestwert, ist das ein klarer Hinweis auf einen Verstoß — sprich deinen Arbeitgeber oder den Betriebsrat an.
Liegt er darüber, gilt der Vertragswert: Das ist dein tatsächlicher Anspruch.
Plane deinen Urlaub so, dass du ihn im laufenden Jahr nimmst: Übertragener Resturlaub verfällt spätestens am 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG), und dein Arbeitgeber muss dich auf den drohenden Verfall hinweisen. Prüfe außerdem deine Lohnabrechnung: Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG) — bei schwankendem Verdienst lohnt sich ein genauer Blick.