DeutschlandRechner Fintech & Steuern 2026
Zeit & Kalender • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Urlaubstage-Rechner: Mindesturlaub berechnen

Du arbeitest in Teilzeit oder im Minijob und fragst dich, wie viele Urlaubstage dir wirklich zustehen? Dieser Urlaubstage-Rechner rechnet deinen gesetzlichen Mindesturlaub nach § 3 Bundesurlaubsgesetz aus — exakt umgerechnet auf deine Arbeitstage pro Woche. Du gibst an, an wie vielen Tagen du pro Woche arbeitest, ob dein Vertrag mehr Urlaub vorsieht und wann du angefangen hast. Das Ergebnis siehst du sofort: deine Urlaubstage für das volle Jahr und — falls nötig — deinen Teilurlaub.

Interaktiver Urlaubstage-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
Zahl 1–6, Hilfetext: An wie vielen Tagen pro Woche arbeitest du regelmäßig?

Arbeitstage pro Woche (Zahl 1–6, Hilfetext: An wie vielen Tagen pro Woche arbeitest du ...

optional

Vertragliche Urlaubstage (5-Tage-Basis)

optional

Eintrittsdatum im laufenden Jahr (für Teilurlaub)

Berechnungsergebnis
Ergebnis-Label 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis-Label 2 642,80 €
Netto-Auszahlungsanteil 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Berechnung nach BUrlG. Keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Der Urlaubstage-Rechner rechnet nach der gesetzlichen Formel: Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, bei 4 Tagen 16, bei 3 Tagen 12, bei 2 Tagen 8 und bei 1 Tag 4. Die Formel lautet: 24 ÷ 6 × deine Arbeitstage pro Woche. Entscheidend ist immer die Zahl der Arbeitstage pro Woche — nicht, wie viele Stunden du an diesen Tagen arbeitest.

So funktioniert die Berechnung im Urlaubstage-Rechner

Der Rechner arbeitet in drei Schritten. Zuerst fragt er deine regelmäßigen Arbeitstage pro Woche ab — eine Zahl zwischen 1 und 6.

Arbeitest du an wechselnden Tagen, nimmst du den Durchschnitt über das Jahr. Wichtig: Es zählen die Tage, an denen du zur Arbeit verpflichtet bist, nicht die Stunden.

Wer 20 Stunden auf 5 Tage verteilt, hat 5 Arbeitstage; wer dieselben 20 Stunden an 3 Tagen leistet, hat 3.

Im zweiten Schritt wendet der Rechner die gesetzliche Formel an: 24 ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche. Das ergibt deinen gesetzlichen Mindesturlaub.

Bruchteile werden nach § 5 Abs. 2 BUrlG behandelt: Ergibt die Rechnung mindestens einen halben Tag, wird auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. Beispiel: Bei einer unregelmäßigen Verteilung mit rechnerisch 12,5 Tagen werden daraus 13 Urlaubstage.

Im dritten Schritt — optional — rechnest du deinen vertraglichen Urlaub um. Viele Verträge und Tarifverträge geben mehr als das gesetzliche Minimum, etwa 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

Dann lautet die Formel: Vertragsurlaub ÷ 5 × deine Arbeitstage pro Woche. Bei 30 Vertragstagen und einer 3-Tage-Woche sind das 18 Tage.

Der Rechner zeigt dir beide Werte nebeneinander, damit du siehst, welcher für dich gilt: Es gilt immer der höhere Wert, denn unter das gesetzliche Minimum darf kein Vertrag gehen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG).

Arbeitstage/Woche Gesetzlicher Mindesturlaub Bei 30 Vertragstagen (5-Tage-Basis)
6 24 Werktage 36 Tage
5 20 Tage 30 Tage
4 16 Tage 24 Tage
3 12 Tage 18 Tage
2 8 Tage 12 Tage
1 4 Tage 6 Tage

Was ändert sich 2026 / 2027?

Am Bundesurlaubsgesetz ändert sich 2026 nichts: Der Mindesturlaub bleibt bei 24 Werktagen (§ 3 Abs. 1 BUrlG), und auch die Regeln zu Wartezeit, Teilurlaub und Rundung gelten unverändert. Für 2027 ist Stand Oktober 2026 keine Reform angekündigt.

Relevant ist 2026 der Kontext für Minijobber: Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 603 € im Monat. Auch wer nur wenige Stunden arbeitet, hat den vollen pro-rata Urlaubsanspruch — Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG).

Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen bleibt bei 5 Arbeitstagen pro Jahr (§ 208 SGB IX). Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Arbeitstage 2026 zählen heranziehen.

Beispielrechnung

Anna arbeitet im Minijob an 3 Tagen pro Woche, jeweils 4 Stunden. Ihr Vertrag nennt keinen besonderen Urlaubsanspruch.

Schritt 1: Arbeitstage pro Woche = 3. Schritt 2: 24 ÷ 6 × 3 = 12.

Anna hat also Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage im Jahr. Schritt 3: Eine Urlaubswoche kostet Anna genau 3 Urlaubstage — sie hat damit rechnerisch 4 Wochen Erholungsurlaub, genau wie eine Vollzeitkraft mit 20 Tagen bei 5 Arbeitstagen pro Woche.

Zweites Beispiel mit Teilurlaub: Ben beginnt am 1. Juli eine Stelle mit 5-Tage-Woche. Sein Jahresanspruch läge bei 20 Tagen.

Da er in der zweiten Jahreshälfte eintritt und die 6-monatige Wartezeit (§ 4 BUrlG) noch nicht erfüllt hat, steht ihm für 2026 ein Teilurlaub nach § 5 BUrlG zu: 20 ÷ 12 × 6 volle Monate = 10 Urlaubstage.

Typische Fehler

  1. Nach Stunden statt nach Tagen rechnen.

Der häufigste Fehler überhaupt: Wer 20 Stunden pro Woche arbeitet, denkt oft, ihm stünde weniger Urlaub zu als einer Vollzeitkraft mit 40 Stunden. Entscheidend sind ausschließlich die Arbeitstage pro Woche.

20 Stunden auf 5 Tage verteilt bedeuten 20 Urlaubstage Mindesturlaub. Der Urlaubstage-Rechner fragt deshalb bewusst nach Tagen, nicht nach Stunden.

  1. Werktage und Arbeitstage verwechseln.

Werktage im Sinne des BUrlG sind Montag bis Samstag (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Spricht dein Vertrag von 24 Tagen Urlaub, kann das die 6-Tage-Woche meinen — bei einer 5-Tage-Woche wären das umgerechnet nur 20 freie Tage.

  1. Tariflichen Urlaub nicht pro-rata umrechnen.

30 Tage Urlaub im Tarifvertrag gelten für die 5-Tage-Woche. Bei einer 4-Tage-Woche sind es 24 Tage, nicht 30.

Umgekehrt darf der Arbeitgeber bei einer 6-Tage-Woche nicht einfach 30 Tage geben und behaupten, das reiche — dort wären 36 fällig. 4.

Die Jahreshälfte beim Teilurlaub übersehen. Wer in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, bekommt pro vollem Monat ein Zwölftel; wer in der zweiten Hälfte ausscheidet und die Wartezeit erfüllt hat, behält den vollen Jahresanspruch.

  1. Wartezeit falsch verstehen.

Der volle Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten (§ 4 BUrlG) — aber das heißt nicht, dass du vorher gar keinen Urlaub nehmen darfst. Für jeden vollen Monat steht dir ein Zwölftel zu.

  1. Feiertage als Urlaubstage einplanen.

Gesetzliche Feiertage, die auf Arbeitstage fallen, zählen nicht als Urlaub (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Wer seinen Urlaub um Feiertage herum legt, spart Tage.

Sonderfälle / Ausnahmen

Unregelmäßige Arbeitszeit: Bei Schichtmodellen oder Arbeit auf Abruf zählt der Durchschnitt der Arbeitstage pro Woche über das Kalenderjahr. Der Rechner nimmt dann den Jahresdurchschnitt als Basis.

Jugendliche: Für Auszubildende unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz statt des BUrlG: Wer zu Jahresbeginn noch nicht 16 ist, bekommt mindestens 30 Werktage; noch nicht 17: 27 Werktage; noch nicht 18: 25 Werktage (§ 19 JArbSchG).

Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Menschen erhalten 5 zusätzliche Arbeitstage pro Jahr (§ 208 SGB IX) — bei einer 5-Tage-Woche also 25 statt 20 Tage Mindesturlaub. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Teilzeit-Gehalt berechnen.

Elternzeit: Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen (§ 17 BEEG).

Krankheit: Wer wegen langer Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen konnte, verliert ihn nicht sofort zum Jahresende. Nach der Rechtsprechung (EuGH, BAG) verfällt der Anspruch erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

Mehr Urlaub durch Tarif: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge dürfen mehr Urlaub gewähren — nur nicht weniger als das gesetzliche Minimum.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Vergleiche das Ergebnis zuerst mit deinem Arbeitsvertrag. Liegt dein vertraglicher Urlaub unter dem errechneten Mindestwert, ist das ein klarer Hinweis auf einen Verstoß — sprich deinen Arbeitgeber oder den Betriebsrat an.

Liegt er darüber, gilt der Vertragswert: Das ist dein tatsächlicher Anspruch.

Plane deinen Urlaub so, dass du ihn im laufenden Jahr nimmst: Übertragener Resturlaub verfällt spätestens am 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG), und dein Arbeitgeber muss dich auf den drohenden Verfall hinweisen. Prüfe außerdem deine Lohnabrechnung: Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG) — bei schwankendem Verdienst lohnt sich ein genauer Blick.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- Gesetzlicher Mindesturlaub = 24 ÷ 6 × Arbeitstage_pro_Woche (§ 3 Abs. 1 BUrlG; Werktagsdefinition § 3 Abs. 2 BUrlG). - Rundung: Bruchteile ≥ 0,5 werden auf volle Tage aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). - Vertraglicher Urlaub pro-rata = Vertragstage ÷ 5 × Arbeitstage_pro_Woche (bei 5-Tage-Basis im Vertrag). - Teilurlaub = Jahresanspruch ÷ 12 × volle Beschäftigungsmonate (§ 5 Abs. 1 BUrlG); Wartezeit 6 Monate für Vollanspruch (§ 4 BUrlG). - Zusatzurlaub Schwerbehinderung: +5 Arbeitstage (§ 208 SGB IX). - JArbSchG-Werte: 30 / 27 / 25 Werktage (§ 19 JArbSchG). - Quellen: gesetze-im-internet.de (BUrlG, JArbSchG, SGB IX, BEEG, TzBfG); Werte 2026: Minijob-Grenze 603 €.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie viele Urlaubstage stehen mir bei einer 4-Tage-Woche zu?

Mindestens 16 Arbeitstage pro Jahr (24 ÷ 6 × 4). Sieht dein Vertrag für Vollzeit 30 Tage vor, sind es pro-rata 24 Tage.

2 Zählen bei Teilzeit die Stunden oder die Tage?

Nur die Tage. Entscheidend ist, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest — nicht, wie lang jeder Arbeitstag ist. 20 Stunden auf 5 Tage verteilt geben denselben Anspruch wie 40 Stunden auf 5 Tage.

3 Was ist der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?

Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen, also Montag bis Samstag (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Arbeitstage sind deine vertraglichen Arbeitstage, meist Montag bis Freitag. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen entspricht bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen.

4 Bekomme ich Urlaub, wenn ich erst seit zwei Monaten im Job bin?

Ja, anteilig. Für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses steht dir ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Den vollen Jahresanspruch erwirbst du nach 6 Monaten (§ 4 BUrlG).

5 Was passiert mit Resturlaub am Jahresende?

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen — dann muss er bis 31. März genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Bei langer Krankheit gilt eine 15-monatige Verfallsfrist.

6 Habe ich als Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja. Auch geringfügig Beschäftigte haben den vollen pro-rata Anspruch nach § 3 BUrlG und dürfen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Bei 2 Arbeitstagen pro Woche sind das 8 Urlaubstage.

7 Bekomme ich mehr Urlaub bei einer Schwerbehinderung?

Ja, 5 zusätzliche Arbeitstage pro Kalenderjahr (§ 208 SGB IX) — bei einer 5-Tage-Woche also 25 statt 20 Tage Mindesturlaub.

8 Wie wird mein Urlaubsentgelt berechnet?

Nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG). Verdienstkürzungen in diesem Zeitraum (z. B. durch Kurzarbeit oder Krankheit) bleiben dabei unberücksichtigt.

9 Gilt der Mindesturlaub auch für Auszubildende?

Für unter 18-Jährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit höheren Werten: 30, 27 bzw. 25 Werktage je nach Alter zu Jahresbeginn (§ 19 JArbSchG). Volljährige Azubis fallen unter das BUrlG.

10 Darf mein Arbeitgeber mir weniger als den Mindesturlaub geben?

Nein. Der Mindesturlaub von 24 Werktagen ist zwingend — auch Tarifverträge dürfen ihn nicht unterschreiten (§ 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG). Mehr Urlaub ist dagegen immer erlaubt.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), §§ 3, 4, 5, 7, 11, 13 — gesetze-im-internet.de
  • • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), § 19 — gesetze-im-internet.de
  • • SGB IX, § 208 (Zusatzurlaub) — gesetze-im-internet.de
  • • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), § 4 Abs. 1 — gesetze-im-internet.de
  • • BIBB / HWK Chemnitz: Urlaubstabelle 2026 (JArbSchG/BUrlG)