DeutschlandRechner Fintech & Steuern 2026
Auto & Mobilität • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Bussgeld-Rechner 2026

Dieser bussgeld-rechner zeigt dir, was ein Verkehrsverstoß nach dem aktuellen Bußgeldkatalog wirklich kostet – nicht nur das Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg, ein mögliches Fahrverbot und die Gebühren obendrauf. Du gibst deinen Messwert und das Tempolimit ein, und der Rechner zieht zuerst die Messtoleranz ab, ordnet die verbleibende Überschreitung in die richtige Stufe der Bußgeldkatalog-Verordnung ein und addiert Gebühren und Auslagen zum Gesamtbetrag. So prüfst du in zwei Minuten, ob dein Bußgeldbescheid stimmt. Stand: Oktober 2026.

Interaktiver Bussgeld-Rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Gemessene Geschwindigkeit (km/h) – Hilfe: Der Rohmesswert aus Anhörungsbogen oder Bußge...

Erlaubte Höchstgeschwindigkeit (km/h) – Hilfe: Das Tempolimit an der Messstelle.

Berechnungsergebnis
Ergebnislabel 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnislabel 2 642,80 €
Ergebnislabel 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Regelsätze nach BKatV (Stand 2021-Novelle); ersetzt keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Sanktion für zu schnelles Fahren richtet sich nach der Überschreitung nach Toleranzabzug: Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Innerorts kosten bis 10 km/h zu viel 30 Euro, 21 bis 25 km/h kosten 115 Euro plus einen Punkt, ab 31 km/h drohen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot (260 Euro). Außerorts liegen die Sätze niedriger: bis 10 km/h kosten 20 Euro, 21 bis 25 km/h kosten 100 Euro plus einen Punkt, ein Fahrverbot droht ab 41 km/h. Zum Regelsatz kommen bei einem Bußgeldbescheid 5 Prozent Gebühr (mindestens 25 Euro) und 3,50 Euro Zustellungsauslagen hinzu. Punkte gibt es ab 21 km/h zu viel; bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

So funktioniert der bussgeld-rechner

So berechnen wir: Der Rechner folgt der behördlichen Rechenkette in vier Schritten – vom Messwert bis zum Zahlbetrag.

Schritt 1 – Toleranz abziehen. Vom gemessenen Wert wird zuerst der übliche Sicherheitsabschlag abgezogen: 3 km/h bei Messwerten bis einschließlich 100 km/h, 3 Prozent bei höheren Messwerten.

Beispiel: 63 km/h gemessen bei erlaubten 50 km/h → 60 km/h maßgeblich → Überschreitung 10 km/h. Beispiel Autobahn: 146 km/h gemessen bei erlaubten 120 km/h → 3 Prozent von 146 = 4,38 → 141,62 km/h maßgeblich → Überschreitung 21,62 km/h.

Erst dieser bereinigte Wert wird in den Katalog eingeordnet – niemals der Rohmesswert.

Schritt 2 – Stufe einordnen. Die verbleibende Überschreitung wird der zutreffenden Stufe der Tabelle 1 Buchstabe c des Anhangs zu § 1 Abs. 1 BKatV zugeordnet, getrennt nach innerorts und außerorts. Die Staffel (Pkw, aktueller Katalog seit der Novelle vom 9. November 2021):

Überschreitung Innerorts Außerorts
bis 10 km/h 30 € 20 €
11–15 km/h 50 € 40 €
16–20 km/h 70 € 60 €
21–25 km/h 115 €, 1 Punkt 100 €, 1 Punkt
26–30 km/h 180 €, 1 Punkt 150 €, 1 Punkt
31–40 km/h 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 200 €, 1 Punkt
41–50 km/h 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51–60 km/h 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61–70 km/h 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Schritt 3 – Punkte und Fahrverbot prüfen. Punkte gibt es ab 21 km/h Überschreitung (1 Punkt), ab 26 km/h innerorts bzw. 31 km/h innerorts mit Fahrverbotskopplung werden es 2 Punkte.

Das Regelfahrverbot greift innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h (§ 4 Abs. 1 BKatV). Vorsicht Falle: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell fährt, bekommt ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot – wegen beharrlicher Pflichtverletzung (§ 4 Abs. 2 BKatV), auch ohne eine einzelne schwere Überschreitung. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Alkohol-am-Steuer-Rechner heranziehen.

Schritt 4 – Gebühren addieren. Bei einem Bußgeldbescheid kommen nach § 107 OWiG 5 Prozent der Geldbuße als Gebühr hinzu (mindestens 25 Euro) plus 3,50 Euro Zustellungsauslagen.

Bei 115 Euro Regelsatz sind das 143,50 Euro Gesamtbetrag. Ein Verwarnungsgeld (bis 20 km/h ohne Punkte) kommt ohne diese Gebühren aus – wer es fristgerecht zahlt, hat die Sache erledigt.

Was ändert sich 2026 und 2027?

Wichtig zuerst: Der Bußgeldkatalog selbst ändert sich 2026 nicht. Die aktuell gültigen Sätze stammen aus der StVO-Novelle vom 9. November 2021 – ältere Tabellen mit Werten wie 15, 25 oder 35 Euro für geringe Überschreitungen sind veraltet und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Was sich 2026 tatsächlich ändert, steht im Straßenverkehrsgesetz: Seit dem 1. Juli 2026 verbietet der neue § 4c StVG den "Fahrertausch" – also Behörden über den tatsächlichen Fahrer zu täuschen oder das zu vermitteln – mit einem Bußgeldrahmen bis zu 30.000 Euro (§ 23 StVG). Gleichzeitig gilt für die Verfolgungsverjährung nach § 26 Abs. 3 StVG nun eine einheitliche Frist von sechs Monaten.

Für 2027 sind derzeit keine Änderungen des Bußgeldkatalogs angekündigt; sollte der Gesetzgeber die Sätze anpassen, aktualisieren wir Tabellen und Rechner.

Beispielrechnung

Du wirst innerorts in einer 50er-Zone mit 78 km/h gemessen.

  1. Toleranz abziehen: 78 km/h − 3 km/h = 75 km/h maßgeblich.

  2. Überschreitung: 75 − 50 = 25 km/h zu viel.

  3. Stufe einordnen: 21–25 km/h innerorts → Regelsatz 115 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot.

  4. Gebühren: 5 % von 115 Euro = 5,75 Euro, mindestens aber 25 Euro Gebühr + 3,50 Euro Zustellung = 28,50 Euro.

  5. Gesamtbetrag im Bußgeldbescheid: 115 + 28,50 = 143,50 Euro, dazu 1 Punkt in Flensburg.

Gegenprobe ohne Toleranz: Wer die 78 km/h direkt einordnen würde, käme fälschlich auf die Stufe 26–30 km/h (180 Euro) – der Toleranzabzug spart hier also 65 Euro und bewahrt vor der nächsthöheren Stufe. Genau deshalb ist Schritt 1 entscheidend.

Typische Fehler

Fehler 1: Rohmesswert statt bereinigten Wert einordnen. Der häufigste Fehler: Die gemessene Geschwindigkeit wird direkt in die Tabelle geschaut, ohne die 3 km/h bzw. 3 Prozent abzuziehen.

An den Stufengrenzen entscheidet ein einziger km/h über 65 Euro oder mehr – rechne deshalb immer erst den Toleranzabzug. Der bussgeld-rechner zieht die Toleranz automatisch ab, bevor er die Stufe bestimmt.

Fehler 2: Alte Katalogwerte verwenden. Im Netz kursieren noch Tabellen aus der Zeit vor November 2021 (z. B. 15 Euro bis 10 km/h innerorts). Diese Werte sind seit der Novelle Geschichte – aktuell sind 30 Euro. Wer mit alten Tabellen rechnet, unterschätzt sein Bußgeld deutlich. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kfz-Steuer-Rechner.

Fehler 3: Gebühren vergessen. Der Regelsatz ist nicht der Zahlbetrag. Bei jedem Bußgeldbescheid kommen mindestens 28,50 Euro Gebühren und Auslagen dazu – bei höheren Bußgeldern entsprechend mehr (5 Prozent). Plane immer den Gesamtbetrag ein.

Fehler 4: Innerorts und außerorts verwechseln. Dieselbe Überschreitung kostet innerorts deutlich mehr als außerorts, und das Fahrverbot greift innerorts früher (ab 31 km/h statt ab 41 km/h). Prüfe, wo genau du gemessen wurdest – die Ortsgrenze steht im Anhörungsbogen.

Fehler 5: Die Wiederholungsfalle übersehen. Auch zwei "kleinere" Verstöße von je 26 km/h innerhalb eines Jahres lösen ein Fahrverbot aus (beharrliche Pflichtverletzung). Wer im Frühjahr schon einmal auffiel, fährt im Herbst mit deutlich höherem Risiko.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Lkw, Busse und Gespanne: Für schwere Kraftfahrzeuge, Kraftomnibusse und Pkw mit Anhänger gelten eigene, strengere Staffeln (BKatV-Nrn. 11.1 und 11.2) – die Pkw-Tabelle oben gilt für sie nicht.
  • Probezeit: In der Probezeit können schon Verstöße ab 21 km/h (1 Punkt) ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auslösen – zusätzlich zum Bußgeld.
  • Vorsatz: Bei vorsätzlicher Begehung kann die Geldbuße verdoppelt oder sogar verdreifacht werden – etwa bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit in sensiblen Bereichen.
  • Gefährdung und Sachbeschädigung: Kommt es zu einer Gefährdung oder einem Schaden, erhöhen sich die Sätze über den Regelsatz hinaus; die Tabelle zeigt nur den Regelfall ohne diese Zusatzumstände.
  • Ausländische Fahrer: Auch Halter aus dem Ausland werden verfolgt – über EU-weite Vollstreckungsabkommen kommt der Bescheid auch über die Grenze.
  • Abstand statt Geschwindigkeit: Zu geringer Abstand wird nicht in km/h, sondern in Zehnteln des halben Tachowerts gemessen: Bei über 80 km/h kosten weniger als 5/10 des halben Tachowerts 75 Euro, weniger als 1/10 kostet 320 Euro (BKatV-Nrn. 12.5–12.7). Beispiel: Bei 120 km/h sind halber Tachowert 60 Meter – wer nur 25 Meter Abstand hält (unter 5/10), zahlt 75 Euro plus 1 Punkt.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis besteht aus vier Teilen: dem Regelsatz, den Punkten, einem eventuellen Fahrverbot und dem Gesamtbetrag inklusive Gebühren. Vergleiche es Zeile für Zeile mit deinem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Stimmen Messwert, Toleranzabzug und Stufe?

Bei Abweichungen lohnt sich der Blick in die Messunterlagen (Eichung, Messprotokoll, Foto) – gegen einen Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Und für die Zukunft: Die teuerste Stufe beginnt nicht bei der Höchstgeschwindigkeit, sondern bei der Entscheidung, ob du nach dem Tacho oder nach dem Limit fährst – die 3 km/h Toleranz sind ein Messabschlag, keine Freigrenze.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- Eingaben: messwert_kmh, limit_kmh, ortslage (innerorts/außerorts), fahrzeugklasse (pkw/lkw). - Toleranz: wenn messwert ≤ 100: abz = 3; sonst abz = messwert × 0,03. bereinigt = messwert − abz. - ueberschreitung = bereinigt − limit (kaufmännisch auf 1 Dezimalstelle; Stufenzuordnung nach voller km/h-Zahl der Überschreitung, d. h. 25,9 → Stufe 21–25). - Pkw-Staffel innerorts (BKatV Anhang Tab. 1c, lfd. 11.3.x): ≤10: 30 €; 11–15: 50 €; 16–20: 70 €; 21–25: 115 € + 1 P; 26–30: 180 € + 1 P; 31–40: 260 € + 2 P + 1 M FV; 41–50: 400 € + 2 P + 1 M; 51–60: 560 € + 2 P + 2 M; 61–70: 700 € + 2 P + 3 M; >70: 800 € + 2 P + 3 M. - Pkw-Staffel außerorts: ≤10: 20 €; 11–15: 40 €; 16–20: 60 €; 21–25: 100 € + 1 P; 26–30: 150 € + 1 P; 31–40: 200 € + 1 P; 41–50: 320 € + 2 P + 1 M; 51–60: 480 € + 2 P + 1 M; 61–70: 600 € + 2 P + 2 M; >70: 700 € + 2 P + 3 M. - Lkw/Bus/Gespann: eigene Staffel (BKatV-Nrn. 11.1/11.2) → Rechner zeigt Hinweis statt Pkw-Wert. - Abstand (>80 km/h, BKatV-Nrn. 12.5–12.7): halber_tachowert = tachowert/2; anteil = abstand_m / halber_tachowert; <5/10: 75 €; <4/10: 100 €; <3/10: 160 €; <2/10: 240 €; <1/10: 320 € (Punkte/FV nach Unterstaffel >100/>130 km/h). - Gebühren: gebuehr = max(0,05 × regelsatz; 25); gesamt = regelsatz + gebuehr + 3,50 (§ 107 OWiG). - Quellen: BKatV Anhang zu § 1 Abs. 1 (gesetze-im-internet.de/bkatv_2013, lfd. 11.3.4–11.3.10, 12.5–12.7); juraforum.de (Toleranz, Gebühren-Beispiele); § 4 BKatV (Regelfahrverbot); § 4c, § 23, § 26 Abs. 3 StVG (Novelle 1.7.2026); KBA Punktekatalog.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie viel Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsmessung abgezogen?

Bei Messwerten bis einschließlich 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Der Abzug erfolgt vor der Einordnung in die Bußgeldstufe – erst der bereinigte Wert zählt, und der bussgeld-rechner wendet genau diese Reihenfolge an.

2 Ab wie viel km/h zu schnell gibt es Punkte in Flensburg?

Ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug gibt es einen Punkt, ab höheren Stufen zwei Punkte. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Geringere Überschreitungen bis 20 km/h kosten nur ein Verwarnungsgeld ohne Punkte.

3 Ab wann droht ein Fahrverbot?

Als Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h Überschreitung (§ 4 Abs. 1 BKatV), je nach Stufe ein bis drei Monate. Zusätzlich droht bei zweimal mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres ein einmonatiges Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung.

4 Was kostet ein Handy am Steuer?

Die verbotene Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer kostet 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen Bußgeld und Punkte; im Wiederholungsfall droht zusätzlich ein Fahrverbot.

5 Was kostet ein Rotlichtverstoß?

Ein einfacher Rotlichtverstoß (unter einer Sekunde Rot) kostet 90 Euro und einen Punkt; ein qualifizierter Verstoß (über eine Sekunde Rot oder mit Gefährdung) kostet 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

6 Wie hoch sind die Gebühren beim Bußgeldbescheid?

Nach § 107 OWiG kommen 5 Prozent der Geldbuße als Gebühr hinzu, mindestens 25 Euro, plus 3,50 Euro Zustellungsauslagen. Bei einem Regelsatz von 115 Euro beträgt der Zahlbetrag also 143,50 Euro.

7 Was gilt 2026 neu im Verkehrsrecht?

Der Bußgeldkatalog selbst ist unverändert (Novelle 2021). Neu seit 1. Juli 2026: Das Verbot des "Fahrertauschs" (§ 4c StVG) mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro und eine einheitliche Verfolgungsverjährung von sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG).

8 Was kostet zu geringer Abstand auf der Autobahn?

Gemessen wird in Zehnteln des halben Tachowerts: Bei über 80 km/h kosten weniger als 5/10 des halben Tachowerts 75 Euro (1 Punkt), weniger als 1/10 kostet 320 Euro. Bei über 100 bzw. 130 km/h steigen Sätze, Punkte und Fahrverbote weiter an.

9 Was kostet Alkohol am Steuer?

Ab 0,5 Promille kostet der Erstverstoß 500 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot; bei Wiederholung 1.000 bzw. 1.500 Euro und bis zu drei Monate Fahrverbot. Für Fahranfänger und unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze (250 Euro, 1 Punkt).

10 Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?

Nein. Dieser Rechner bildet die Regelsätze des Bußgeldkatalogs ab und ersetzt keine Rechtsberatung – ob in deinem Fall Besonderheiten wie Vorsatz, Gefährdung oder Messfehler vorliegen, kann nur eine individuelle Prüfung klären, im Zweifel durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anhang zu § 1 Abs. 1, Tabelle 1 Buchstabe c (lfd. Nrn. 11.3.4–11.3.10) und Nrn. 12.5–12.7 – Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de/bkatv_2013): Regelsätze Geschwindigkeit und Abstand.
  • • juraforum.de: "Ab wie viel km/h blitzt ein Blitzer? Toleranz & Bußgeld" und "Bußgeld Alkohol: Tabelle, Punkte und Fahrverbot" – Toleranzregel, Gebühren nach § 107 OWiG, Alkohol-Staffel.
  • • anwalt.de (Rechtstipps, 2026): "StVG-Reform: § 4c StVG Fahrertausch-Verbot, § 26 Abs. 3 StVG Verjährung" – Neuerungen seit 1.7.2026.
  • • Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Punktekatalog nach Bußgeldkatalog-Nummern – Punktzuordnung BKat-Nrn. 11.3.x, 12, 15.
  • • derbussgeldkatalog.de: Verstoßseiten mit Regelsatz + Gebührenpraxis (28,50 € bei 115 €-Regelsatz).