So funktioniert der bussgeld-rechner
So berechnen wir: Der Rechner folgt der behördlichen Rechenkette in vier Schritten – vom Messwert bis zum Zahlbetrag.
Schritt 1 – Toleranz abziehen. Vom gemessenen Wert wird zuerst der übliche Sicherheitsabschlag abgezogen: 3 km/h bei Messwerten bis einschließlich 100 km/h, 3 Prozent bei höheren Messwerten.
Beispiel: 63 km/h gemessen bei erlaubten 50 km/h → 60 km/h maßgeblich → Überschreitung 10 km/h. Beispiel Autobahn: 146 km/h gemessen bei erlaubten 120 km/h → 3 Prozent von 146 = 4,38 → 141,62 km/h maßgeblich → Überschreitung 21,62 km/h.
Erst dieser bereinigte Wert wird in den Katalog eingeordnet – niemals der Rohmesswert.
Schritt 2 – Stufe einordnen. Die verbleibende Überschreitung wird der zutreffenden Stufe der Tabelle 1 Buchstabe c des Anhangs zu § 1 Abs. 1 BKatV zugeordnet, getrennt nach innerorts und außerorts. Die Staffel (Pkw, aktueller Katalog seit der Novelle vom 9. November 2021):
| Überschreitung | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | 20 € |
| 11–15 km/h | 50 € | 40 € |
| 16–20 km/h | 70 € | 60 € |
| 21–25 km/h | 115 €, 1 Punkt | 100 €, 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 €, 1 Punkt | 150 €, 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 200 €, 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 51–60 km/h | 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 61–70 km/h | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
| über 70 km/h | 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
Schritt 3 – Punkte und Fahrverbot prüfen. Punkte gibt es ab 21 km/h Überschreitung (1 Punkt), ab 26 km/h innerorts bzw. 31 km/h innerorts mit Fahrverbotskopplung werden es 2 Punkte.
Das Regelfahrverbot greift innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h (§ 4 Abs. 1 BKatV). Vorsicht Falle: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell fährt, bekommt ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot – wegen beharrlicher Pflichtverletzung (§ 4 Abs. 2 BKatV), auch ohne eine einzelne schwere Überschreitung. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Alkohol-am-Steuer-Rechner heranziehen.
Schritt 4 – Gebühren addieren. Bei einem Bußgeldbescheid kommen nach § 107 OWiG 5 Prozent der Geldbuße als Gebühr hinzu (mindestens 25 Euro) plus 3,50 Euro Zustellungsauslagen.
Bei 115 Euro Regelsatz sind das 143,50 Euro Gesamtbetrag. Ein Verwarnungsgeld (bis 20 km/h ohne Punkte) kommt ohne diese Gebühren aus – wer es fristgerecht zahlt, hat die Sache erledigt.
Was ändert sich 2026 und 2027?
Wichtig zuerst: Der Bußgeldkatalog selbst ändert sich 2026 nicht. Die aktuell gültigen Sätze stammen aus der StVO-Novelle vom 9. November 2021 – ältere Tabellen mit Werten wie 15, 25 oder 35 Euro für geringe Überschreitungen sind veraltet und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Was sich 2026 tatsächlich ändert, steht im Straßenverkehrsgesetz: Seit dem 1. Juli 2026 verbietet der neue § 4c StVG den "Fahrertausch" – also Behörden über den tatsächlichen Fahrer zu täuschen oder das zu vermitteln – mit einem Bußgeldrahmen bis zu 30.000 Euro (§ 23 StVG). Gleichzeitig gilt für die Verfolgungsverjährung nach § 26 Abs. 3 StVG nun eine einheitliche Frist von sechs Monaten.
Für 2027 sind derzeit keine Änderungen des Bußgeldkatalogs angekündigt; sollte der Gesetzgeber die Sätze anpassen, aktualisieren wir Tabellen und Rechner.
Beispielrechnung
Du wirst innerorts in einer 50er-Zone mit 78 km/h gemessen.
Toleranz abziehen: 78 km/h − 3 km/h = 75 km/h maßgeblich.
Überschreitung: 75 − 50 = 25 km/h zu viel.
Stufe einordnen: 21–25 km/h innerorts → Regelsatz 115 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot.
Gebühren: 5 % von 115 Euro = 5,75 Euro, mindestens aber 25 Euro Gebühr + 3,50 Euro Zustellung = 28,50 Euro.
Gesamtbetrag im Bußgeldbescheid: 115 + 28,50 = 143,50 Euro, dazu 1 Punkt in Flensburg.
Gegenprobe ohne Toleranz: Wer die 78 km/h direkt einordnen würde, käme fälschlich auf die Stufe 26–30 km/h (180 Euro) – der Toleranzabzug spart hier also 65 Euro und bewahrt vor der nächsthöheren Stufe. Genau deshalb ist Schritt 1 entscheidend.
Typische Fehler
Fehler 1: Rohmesswert statt bereinigten Wert einordnen. Der häufigste Fehler: Die gemessene Geschwindigkeit wird direkt in die Tabelle geschaut, ohne die 3 km/h bzw. 3 Prozent abzuziehen.
An den Stufengrenzen entscheidet ein einziger km/h über 65 Euro oder mehr – rechne deshalb immer erst den Toleranzabzug. Der bussgeld-rechner zieht die Toleranz automatisch ab, bevor er die Stufe bestimmt.
Fehler 2: Alte Katalogwerte verwenden. Im Netz kursieren noch Tabellen aus der Zeit vor November 2021 (z. B. 15 Euro bis 10 km/h innerorts). Diese Werte sind seit der Novelle Geschichte – aktuell sind 30 Euro. Wer mit alten Tabellen rechnet, unterschätzt sein Bußgeld deutlich. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kfz-Steuer-Rechner.
Fehler 3: Gebühren vergessen. Der Regelsatz ist nicht der Zahlbetrag. Bei jedem Bußgeldbescheid kommen mindestens 28,50 Euro Gebühren und Auslagen dazu – bei höheren Bußgeldern entsprechend mehr (5 Prozent). Plane immer den Gesamtbetrag ein.
Fehler 4: Innerorts und außerorts verwechseln. Dieselbe Überschreitung kostet innerorts deutlich mehr als außerorts, und das Fahrverbot greift innerorts früher (ab 31 km/h statt ab 41 km/h). Prüfe, wo genau du gemessen wurdest – die Ortsgrenze steht im Anhörungsbogen.
Fehler 5: Die Wiederholungsfalle übersehen. Auch zwei "kleinere" Verstöße von je 26 km/h innerhalb eines Jahres lösen ein Fahrverbot aus (beharrliche Pflichtverletzung). Wer im Frühjahr schon einmal auffiel, fährt im Herbst mit deutlich höherem Risiko.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Lkw, Busse und Gespanne: Für schwere Kraftfahrzeuge, Kraftomnibusse und Pkw mit Anhänger gelten eigene, strengere Staffeln (BKatV-Nrn. 11.1 und 11.2) – die Pkw-Tabelle oben gilt für sie nicht.
- Probezeit: In der Probezeit können schon Verstöße ab 21 km/h (1 Punkt) ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auslösen – zusätzlich zum Bußgeld.
- Vorsatz: Bei vorsätzlicher Begehung kann die Geldbuße verdoppelt oder sogar verdreifacht werden – etwa bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit in sensiblen Bereichen.
- Gefährdung und Sachbeschädigung: Kommt es zu einer Gefährdung oder einem Schaden, erhöhen sich die Sätze über den Regelsatz hinaus; die Tabelle zeigt nur den Regelfall ohne diese Zusatzumstände.
- Ausländische Fahrer: Auch Halter aus dem Ausland werden verfolgt – über EU-weite Vollstreckungsabkommen kommt der Bescheid auch über die Grenze.
- Abstand statt Geschwindigkeit: Zu geringer Abstand wird nicht in km/h, sondern in Zehnteln des halben Tachowerts gemessen: Bei über 80 km/h kosten weniger als 5/10 des halben Tachowerts 75 Euro, weniger als 1/10 kostet 320 Euro (BKatV-Nrn. 12.5–12.7). Beispiel: Bei 120 km/h sind halber Tachowert 60 Meter – wer nur 25 Meter Abstand hält (unter 5/10), zahlt 75 Euro plus 1 Punkt.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis besteht aus vier Teilen: dem Regelsatz, den Punkten, einem eventuellen Fahrverbot und dem Gesamtbetrag inklusive Gebühren. Vergleiche es Zeile für Zeile mit deinem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Stimmen Messwert, Toleranzabzug und Stufe?
Bei Abweichungen lohnt sich der Blick in die Messunterlagen (Eichung, Messprotokoll, Foto) – gegen einen Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Und für die Zukunft: Die teuerste Stufe beginnt nicht bei der Höchstgeschwindigkeit, sondern bei der Entscheidung, ob du nach dem Tacho oder nach dem Limit fährst – die 3 km/h Toleranz sind ein Messabschlag, keine Freigrenze.