So funktioniert der Kfz-Steuer-Rechner
Du brauchst drei Werte aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (deinem Fahrzeugschein): den Hubraum aus Feld P.1, den CO₂-Wert aus Feld V.7 (WLTP, bei Erstzulassung ab 01.09.2018) oder V.9 (NEFZ bei älteren Fahrzeugen) und die Erstzulassung aus Feld B. Dazu die Antriebsart.
Der Rechner rechnet in vier Schritten:
- Hubraum-Anteil: Hubraum wird auf volle 100 ccm aufgerundet — 1.498 ccm zählen als 15 Einheiten.
Benziner: × 2,00 €, Diesel: × 9,50 €. 2.
CO₂-Anteil: Alles bis 95 g/km ist frei. Darüber gilt die Staffel: 96–115 g/km je 2,00 €, 116–135 je 2,20 €, 136–155 je 2,50 €, 156–175 je 2,90 €, 176–195 je 3,40 €, darüber je 4,00 €.
Jede Stufe wird einzeln gerechnet und addiert. 3.
Altersfall prüfen: Erstzulassung vor 2021 oder vor Juli 2009? Dann gelten andere Regeln (siehe Sonderfälle).
- Abrunden: Die Summe wird auf volle Euro abgerundet — Cent gibt es bei der Kfz-Steuer nicht.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die Tarife sind 2026 unverändert: Hubraum-Sätze und CO₂-Staffel gelten seit der Reform 2021 stabil. Was sich ändert, ist dein Auto: Mit jedem Modelljahrgang sinken die typischen CO₂-Werte, sodass Neuwagen im Schnitt weniger Steuer zahlen als gleich große Vorgänger. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den CO₂-Steuer-Rechner heranziehen.
Für 2027 sind keine Tarifänderungen am KraftStG angekündigt. Relevant ist die E-Auto-Befreiung: Sie gilt für Erstzulassungen bis 31.12.2030 jeweils 10 Jahre, längstens bis 31.12.2030 — wer 2026 ein E-Auto zulässt, zahlt bis 2036 keine Kfz-Steuer.
Danach greift der Gewichtstarif (5,625 € je angefangene 200 kg zulässigem Gesamtgewicht).
Beispielrechnung: Kompaktklasse-Benziner
Benziner, 1.598 ccm, 120 g/km CO₂, Erstzulassung 2024:
- Hubraum: 1.598 ccm → aufgerundet 16 Einheiten × 2,00 € = 32,00 €
- CO₂: 25 g über dem Freibetrag. Stufe 1: 20 g × 2,00 € = 40,00 €; Stufe 2: 5 g × 2,20 € = 11,00 €. CO₂-Anteil = 51,00 €
- Summe: 32,00 € + 51,00 € = 83,00 € → abgerundet 83 € pro Jahr
Merke dir die zwei Rundungen: Der Hubraum wurde aufgerundet (1.598 → 1.600), das Endergebnis abgerundet (83,00 → 83 €). Genau an dieser Stelle verrechnen sich viele Online-Rechner — und sogar manche Ratgeber.
Typische Fehler
- CO₂-Staffel pauschal multiplizieren.
Der häufigste Fehler: (CO₂ − 95) × einen Satz rechnen. Falsch — jede Stufe gilt nur für ihre Gramm.
Bei 120 g/km sind das 40 € + 11 €, nicht 25 × 2,20 €. 2.
Hubraum abrunden statt aufrunden. Es zählen angefangene 100 ccm: 1.501 ccm sind 16 Einheiten, nicht 15.
- Falschen CO₂-Wert nehmen.
Im Fahrzeugschein steht der kombinierte WLTP-Wert (Feld V.7) — nicht der Stadt- oder Autobahnwert aus dem Prospekt. 4.
Plug-in-Hybrid wie E-Auto behandeln. Plug-in-Hybride werden wie ihr Verbrennungsmotor besteuert — sie bekommen keine 10-Jahres-Befreiung.
Sie zahlen oft trotzdem wenig, weil ihr CO₂-Wert niedrig ist. 5.
Kfz-Steuer mit CO₂-Steuer verwechseln. Die Kfz-Steuer zahlst du einmal jährlich ans Hauptzollamt fürs Fahrzeug.
Die CO₂-Bepreisung zahlst du an der Zapfsäule pro Liter — das ist ein Aufschlag nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, keine Fahrzeugsteuer. 6.
Fälligkeit vergessen. Die Steuer wird jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift vom Hauptzollamt eingezogen — am Jahrestag der Erstzulassung.
Ohne Mandat drohen Mahngebühren. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Brutto-Netto-Rechner.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Erstzulassung 2014–2020: CO₂-Freibetrag 95 g/km wie ab 2021, aber der Satz über dem Freibetrag war pauschal 2,00 € je g/km — ohne die progressive Staffel.
- Erstzulassung vor 1. Juli 2009: Ganz andere Welt — hier zählen Hubraum und Schadstoffklasse (Euro-Norm), nicht der CO₂-Wert. Der Rechner fragt die Erstzulassung deshalb explizit ab.
- E-Auto: 10 Jahre befreit bei Erstzulassung 2011–2030 (längstens bis 31.12.2030); danach Gewichtstarif 5,625 € je angefangene 200 kg.
- Schwerbehinderte: 50 % Ermäßigung bei Merkzeichen G oder Gl (mit Verzicht auf die ÖPNV-Wertmarke), volle Befreiung bei H, Bl oder aG — § 3a KraftStG, Antrag beim Hauptzollamt.
- Oldtimer (H-Kennzeichen): Pauschal 191,73 € pro Jahr für Pkw (46,02 € für Motorräder) — unabhängig von Hubraum und CO₂.
- Saisonkennzeichen: Die Steuer wird anteilig für die zugelassenen Monate erhoben.
- Diesel-Fahrverbot vs. Steuer: Die Steuer kennt keine Fahrverbote — ein Euro-5-Diesel zahlt normal weiter, darf aber in manche Umweltzonen nicht.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis ist deine jährliche Fixkosten-Zahl fürs Auto — planbar auf den Euro, fällig am Jahrestag der Erstzulassung. Nutze den Kfz-Steuer-Rechner vor dem Autokauf zum Vergleichen: Ein Diesel mit 2.000 ccm und 140 g/km kostet über 280 € im Jahr, ein sparsamer Benziner-Hybrid mit 90 g/km unter 30 €.
Über zehn Jahre Haltedauer sind das über 2.500 € Unterschied — genug, um die Kaufentscheidung zu beeinflussen.
Und wenn du zwischen Verbrenner und E-Auto schwankst: Rechne die 10-jährige Steuerbefreiung des E-Autos gegen — sie ist realer Kaufpreisvorteil, kein Marketing. Was der Rechner nicht abbildet, ist die CO₂-Bepreisung an der Zapfsäule — dafür gibt es unseren separaten CO₂-Steuer-Rechner.