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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

CO2-Steuer-Rechner 2026: Kosten berechnen

Deine Tankrechnung und deine Heizkostenabrechnung steigen – aber welcher Anteil davon ist eigentlich die CO2-Steuer? Der CO2-Steuer-Rechner rechnet dir auf den Cent genau vor, was die nationale CO2-Bepreisung dich 2026 pro Liter Benzin, Diesel und Heizöl oder pro Kilowattstunde Gas kostet – und was das aufs Jahr hochgerechnet für deinen Haushalt bedeutet. Das Problem: 2026 gibt es keinen festen CO2-Preis mehr, sondern einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne, und fast alle Tabellen im Netz tun so, als wäre es ein fester Wert. Die Lösung: Du wählst dein Szenario selbst und siehst Netto- und Bruttokosten sauber getrennt.

Interaktiver CO2-Steuer-Rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Optionen: Benzin (Super E10) / Diesel / Heizöl / Erdgas / Flüssiggas (LPG)

Platzhalter: z. B. 1.200 l oder 16.000 kWh; Hilfe: Dein Jahresverbrauch laut Abrechnung...

Modus: Jahresfahrleistung (km) + Verbrauch (l/100 km)

Minimum

Preis-Szenario 2026 – Optionen: 55 €/t (Minimum) / 60 €/t (Mitte) / 65 €/t (Maximum); H...

Optionen: inkl. 19 % MwSt. / ohne MwSt.

Berechnungsergebnis
Deine CO2-Menge pro Jahr
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
CO2-Abgabe pro Jahr 642,80 €
CO2-Kosten pro Jahr inkl 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Keine Steuer- oder Energieberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die „CO2-Steuer" ist formal keine Steuer, sondern ein CO2-Preis: Wer Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas in Deutschland in Verkehr bringt, muss dafür Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandel (nEHS) kaufen – die Kosten landen über den Produktpreis bei dir. 2026 gilt erstmals kein Festpreis mehr, sondern ein Auktions-Preiskorridor von 55 bis 65 € pro Tonne CO2. Die Formel ist simpel: Verbrauch × Emissionsfaktor × CO2-Preis – plus 19 % Mehrwertsteuer obendrauf. Bei 65 €/t kostet dich das rund 18,3 Cent pro Liter Benzin und 1,40 Cent pro kWh Erdgas (jeweils brutto).

So funktioniert der CO2-Steuer-Rechner

Der Rechner bildet exakt den Weg nach, den der CO2-Preis vom Zertifikathandel bis zu deiner Rechnung nimmt – in drei Schritten:

Schritt 1: Dein Verbrauch. Du gibst an, wie viel du verbrauchst – Liter Benzin oder Diesel pro Jahr (oder pro 100 km plus Jahresfahrleistung), Liter Heizöl oder Kilowattstunden bzw. Kubikmeter Erdgas.

Nimm die Werte von deiner letzten Tank-Statistik oder Heizkostenabrechnung; Schätzwerte tun es für eine erste Orientierung auch.

Schritt 2: Der Emissionsfaktor. Jeder Brennstoff setzt pro Einheit unterschiedlich viel CO2 frei.

Der Rechner multipliziert deinen Verbrauch mit dem offiziellen Faktor: Benzin 2,37 kg CO2 pro Liter, Diesel 2,65 kg, Heizöl 2,66 kg, Flüssiggas (LPG) 1,64 kg, Erdgas rund 0,181 kg pro kWh (brennwertbezogen – so wie deine Gasabrechnung in kWh misst; etwa 1,8 kg pro Kubikmeter). Ergebnis: deine CO2-Menge in Tonnen.

Schritt 3: Der CO2-Preis – dein Szenario. Hier liegt der entscheidende Unterschied zu allen starren Tabellen: 2026 wird der Preis an der Auktion gebildet und liegt irgendwo zwischen 55 und 65 € pro Tonne.

Der CO2-Steuer-Rechner bietet dir drei Szenarien – 55 € (Mindestpreis), 60 € (Mitte) und 65 € (Obergrenze, womit Marktbeobachter mehrheitlich rechnen). Dazu zeigt er dir immer beides: die reine CO2-Abgabe (netto) und den Endpreis inklusive 19 % Mehrwertsteuer, denn an Tankstelle und auf der Heizrechnung zahlst du den Bruttobetrag.

Wichtig zur Einordnung: Die Kfz-Steuer ist etwas völlig anderes. Sie ist die jährliche Kraftfahrzeugsteuer nach dem KraftStG, die du per Bescheid ans Zollamt zahlst – mit einer CO2-Komponente, die sich nach den Gramm CO2 pro Kilometer deines Autos richtet.

Der CO2-Preis auf dieser Seite dagegen ist der Aufschlag auf jeden Liter Kraftstoff und jede Kilowattstunde Heizenergie. Beides heißt umgangssprachlich „CO2", beides verteuert Autofahren – aber es sind zwei getrennte Abgaben mit zwei getrennten Rechtsgrundlagen.

Details zur Fahrzeugsteuer rechnet der Kfz-Steuer-Rechner vor. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kfz-Steuer-Rechner heranziehen.

Was ändert sich 2026 – und was ist für 2027 geplant?

2026 gilt: Der nationale Emissionshandel geht in die Marktphase. Nach 25 €/t (2021), 30 €/t (2022–2023), 45 €/t (2024) und 55 €/t (2025) gibt es erstmals keinen staatlichen Festpreis mehr: Die Zertifikate werden versteigert, mit einem Mindestpreis von 55 € und einer Obergrenze von 65 € pro Tonne.

Praktisch bedeutet das: Die CO2-Kosten können 2026 je nach Auktionsergebnis um bis zu 18 % über dem Vorjahresniveau liegen – Marktbeobachter gehen davon aus, dass sich der Preis nahe der Obergrenze einpendelt. Gleichzeitig wurde zum 1. Januar 2026 die Gasspeicherumlage abgeschafft (bis Ende 2025: 0,289 Cent/kWh) – eine kleine Entlastung auf der Gasrechnung, die den CO2-Anstieg aber nur teilweise ausgleicht.

Die Cent-Beträge für 2026 im Überblick (jeweils brutto inkl. 19 % MwSt., ADAC-Berechnung):

Energieträger 55 €/t (Minimum) 65 €/t (Maximum)
Benzin (pro Liter) ca. 15,7 Cent ca. 18,6 Cent
Diesel (pro Liter) ca. 17,3 Cent ca. 20,5 Cent
Heizöl (pro Liter) ca. 17,4 Cent ca. 20,6 Cent
Erdgas (pro kWh) ca. 1,19 Cent ca. 1,40 Cent

2027 ist geplant, aber noch nicht final (Stand Oktober 2026): Ursprünglich sollte der nationale CO2-Preis 2027 in das EU-weite Emissionshandelssystem ETS2 für Gebäude und Verkehr übergehen – mit einem dann europäisch gebildeten Marktpreis. Der genaue Zeitplan wird derzeit auf EU-Ebene neu verhandelt, weshalb es für 2027 noch keinen verlässlichen Preispfad gibt.

Die Behauptung, Benzin werde 2027 „um einen Euro pro Liter" teurer, ist nach heutigem Rechtsstand nicht haltbar. Diese Seite wird aktualisiert, sobald der Fahrplan für 2027 feststeht – für deine Planung zählt bis dahin der 2026er-Korridor.

Beispielrechnung: Haushalt mit Gasheizung und Benziner

Annahmen: Einfamilienhaus, 16.000 kWh Erdgas im Jahr; ein Benziner mit 7 l/100 km und 15.000 km Jahresfahrleistung. CO2-Preis-Szenario: 65 €/t (Obergrenze).

Heizung (Erdgas):

Schritt Rechnung Betrag
Jahresverbrauch – 16.000 kWh
CO2-Menge 16.000 × 0,181 kg/kWh 2.896 kg = 2,896 t
CO2-Abgabe (netto) 2,896 t × 65 €/t 188,24 €
inkl. 19 % MwSt. 188,24 € × 1,19 224,01 €

Auto (Benzin):

Schritt Rechnung Betrag
Jahresverbrauch 15.000 km × 7 l/100 km 1.050 l
CO2-Menge 1.050 l × 2,37 kg/l 2.488,5 kg = 2,4885 t
CO2-Abgabe (netto) 2,4885 t × 65 €/t 161,75 €
inkl. 19 % MwSt. 161,75 € × 1,19 192,49 €

Gesamtbelastung des Haushalts: rund 417 € im Jahr (brutto) – etwa 224 € fürs Heizen, 192 € fürs Tanken. Im Minimum-Szenario (55 €/t) wären es rund 352 €.

Zum Vergleich: 2021, im ersten Jahr der CO2-Bepreisung, lag dieselbe Rechnung bei etwa 160 € – die Lenkungswirkung ist also durchaus spürbar.

Typische Fehler bei der Berechnung

  1. Mit 65 € fix rechnen.

Der häufigste Fehler 2026: Viele Tabellen zeigen nur den Maximalwert. Der Preis entsteht an der Auktion – rechne immer mit dem Korridor und schau dir beide Szenarien an.

  1. Die Mehrwertsteuer vergessen.

Die offiziellen Cent-pro-Liter-Angaben sind oft netto. An der Tankstelle und auf der Heizrechnung zahlst du brutto – also immer × 1,19.

Bei Benzin sind das fast 3 Cent Unterschied pro Liter. 3.

Strom mit einbeziehen. Auf Haushaltsstrom wird kein nationaler CO2-Preis erhoben – Kraftwerke kaufen ihre Zertifikate schon seit 2005 im EU-Emissionshandel.

Der Strompreis enthält CO2-Kosten nur indirekt über die Erzeugungskosten. 4.

Kfz-Steuer und CO2-Preis vermischen. Die jährliche Kfz-Steuer (Bescheid vom Zoll) und der CO2-Aufschlag pro Liter sind zwei verschiedene Abgaben.

Wer beides addieren will, muss beide getrennt berechnen – sonst vergleichst du Äpfel mit Birnen. 5.

Den Biokraftstoffanteil ignorieren. Benzin und Diesel enthalten beigemischte Biokomponenten (E10, B7), auf die anteilig kein CO2-Preis in voller Höhe anfällt – die Mineralölwirtschaft erfüllt zusätzlich die THG-Quote.

Die Faustfaktoren oben sind Näherungswerte für den fossilen Anteil; exakt hängt es vom Kraftstoffmix ab. 6.

Als Mieter den Vermieteranteil vergessen. Seit dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten der Heizung – je nach energetischem Standard des Gebäudes.

Wer die volle Summe als Mieter trägt, zahlt unter Umständen zu viel.

Sonderfälle und Ausnahmen, die fast alle Rechner verschweigen

Mieter und Vermieter (CO2KostAufG): Bei fossil beheizten Mietwohnungen wird die CO2-Abgabe der Heizkostenabrechnung nach einem Stufenmodell aufgeteilt: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes (gemessen in kg CO2 pro m² und Jahr), desto größer der Anteil des Vermieters – bei sehr ineffizienten Gebäuden fast vollständig, bei Neubauten und Effizienzhäusern null. Der Rechner zeigt dir die volle Abgabe; deinen persönlichen Anteil entnimmst du dem Stufenmodell auf deiner Heizkostenabrechnung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Mehrwertsteuer-Rechner.

Holz, Pellets und Wärmepumpen: Biogene Brennstoffe wie Holz und Pellets fallen nicht unter die CO2-Bepreisung – ihr CO2 gilt als Teil des natürlichen Kreislaufs. Auch wer mit Wärmepumpe oder Fernwärme aus erneuerbaren Quellen heizt, zahlt keinen direkten CO2-Preis (bei Fernwärme aus fossilen Quellen ist er im Arbeitspreis eingepreist).

Gewerbe und Selbstständige: Tankst oder heizt du betrieblich, ist die CO2-Abgabe Teil deiner Betriebsausgaben – sie mindert deinen Gewinn und damit deine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Privat als Werbungskosten absetzen kannst du sie nicht.

Flüssiggas (LPG): Ob du Autogas tankst oder mit Flüssiggas heizt – der Emissionsfaktor ist identisch (1,64 kg/l). Bei 65 €/t sind das rund 12,7 Cent pro Liter brutto, also deutlich weniger als bei Benzin oder Diesel.

Strom aus der eigenen PV-Anlage: Wer sein E-Auto mit eigenem Solarstrom lädt, umgeht die CO2-Bepreisung des Kraftstoffs komplett – einer der Gründe, warum sich die Kombination aus E-Auto und PV-Anlage rechnerisch immer mehr lohnt.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Der CO2-Steuer-Rechner gibt dir die Zahl, die in keiner Abrechnung sauber ausgewiesen wird: deinen persönlichen CO2-Preis-Anteil. Nutze ihn als Entscheidungsgrundlage: Liegt deine jährliche Belastung bei mehreren hundert Euro, lohnt sich der Blick auf Alternativen – sparsameres Auto, Heizungstausch oder energetische Sanierung amortisieren sich mit jedem Preisschritt schneller.

Als Mieter prüfe anhand des Stufenmodells, ob dein Vermieter seinen Anteil korrekt trägt; die CO2-Kosten müssen auf der Heizkostenabrechnung separat ausgewiesen sein. Und falls du über einen Heizungstausch nachdenkst: Die Investitionskosten kannst du als Eigentümer über die Jahre steuerlich abschreiben – was dabei herausspringt, zeigt der AfA-Rechner.

Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Steuer- oder Energieberatung – maßgeblich sind deine tatsächliche Abrechnung und der jeweilige Auktionspreis.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Grundformel:** CO2-Steuer (netto) = Verbrauch × Emissionsfaktor [kg CO2/Einheit] ÷ 1.000 × CO2-Preis [€/t]. Brutto = netto × 1,19 (Regelsteuersatz USt 19 %). **Emissionsfaktoren (Quellen: konverta.info für Kraftstoffe/Heizöl; finanztip.de für Erdgas brennwertbezogen – alle Faktoren dort identisch):** - Benzin (Super E10): 2,37 kg CO2/l - Diesel: 2,65 kg CO2/l - Heizöl: 2,66 kg CO2/l - Flüssiggas (LPG): 1,64 kg CO2/l - Erdgas: 0,181 kg CO2/kWh (brennwertbezogen, wie auf der Gasabrechnung; ≈ 1,8 kg CO2/m³) **CO2-Preis 2026:** Preiskorridor 55–65 €/t (Mindestpreis 55 €, Obergrenze 65 €; Quelle: DEHSt via ad-hoc-news.de, 289 Tage alt; bestätigt durch ADAC-Tabelle via yello.de und Finanztip). Szenarien im Rechner: 55 € (Minimum), 60 € (Mitte), 65 € (Maximum, Default – Marktbeobachter rechnen mit Preis nahe Obergrenze). **Historie (Anzeige/Zeitvergleich):** 2021: 25 €/t; 2022–2023: 30 €/t; 2024: 45 €/t; 2025: 55 €/t (Quelle: motor-block.com, BEHG-Preispfad). **Auto-Modus:** Jahresverbrauch [l] = Jahresfahrleistung [km] × Verbrauch [l/100 km] ÷ 100. **Erdgas-Eingabe in m³:** kWh ≈ m³ × 10 (Näherungswert; den exakten Brennwert findest du auf deiner Gasabrechnung). **2027:** kein verlässlicher Preispfad (ETS2-Übergang in EU-Verhandlung, Stand Oktober 2026) – Rechner zeigt für 2027 Hinweis „Preispfad 2027 noch nicht festgelegt" oder blendet das Jahr aus.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Ist die CO2-Steuer eigentlich eine Steuer?

** Formal nein. Es handelt sich um einen CO2-Preis im nationalen Emissionshandel (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Wer Kraft- und Heizstoffe in Verkehr bringt, muss Emissionszertifikate kaufen. „CO2-Steuer" ist nur die umgangssprachliche Bezeichnung, weil die Kosten wie eine Steuer beim Verbraucher ankommen.

2 Was ist der Unterschied zwischen CO2-Steuer und Kfz-Steuer?

** Die Kfz-Steuer ist die jährliche Kraftfahrzeugsteuer nach dem KraftStG – ein fester Bescheid vom Zollamt, unter anderem abhängig vom CO2-Ausstoß deines Autos in g/km. Die CO2-Bepreisung auf dieser Seite ist dagegen ein Aufschlag auf jeden Liter Kraftstoff und jede Kilowattstunde Heizenergie. Zwei verschiedene Abgaben, zwei Rechtsgrundlagen.

3 Wie viel CO2-Steuer zahle ich 2026 pro Liter Benzin?

** Zwischen 15,7 und 18,6 Cent pro Liter (brutto, inkl. 19 % MwSt.) – je nachdem, wo im Preiskorridor von 55 bis 65 € pro Tonne der Auktionspreis landet. Bei Diesel sind es 17,3 bis 20,5 Cent, bei Heizöl 17,4 bis 20,6 Cent pro Liter.

4 Gilt die CO2-Steuer auch für Strom?

** Nein, nicht direkt. Strom aus fossilen Kraftwerken unterliegt seit 2005 dem EU-Emissionshandel – die Kraftwerksbetreiber geben diese Kosten zwar über den Strompreis weiter, aber der nationale CO2-Preis auf dieser Seite betrifft nur Kraft- und Heizstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas.

5 Wer zahlt die CO2-Kosten – Mieter oder Vermieter?

** Beide, nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Die Aufteilung folgt einem Stufenmodell nach der Energiebilanz des Gebäudes: Je schlechter gedämmt, desto mehr zahlt der Vermieter – bei sehr effizienten Gebäuden trägt der Mieter die Kosten allein. Die CO2-Kosten müssen auf deiner Heizkostenabrechnung separat ausgewiesen sein.

6 Was passiert 2027 mit dem CO2-Preis?

** Ursprünglich war für 2027 der Übergang in das EU-weite Emissionshandelssystem ETS2 für Gebäude und Verkehr vorgesehen. Der genaue Zeitplan wird derzeit auf EU-Ebene neu verhandelt (Stand Oktober 2026), ein verlässlicher Preispfad für 2027 existiert noch nicht. Panikmeldungen über einen Euro mehr pro Liter Benzin sind nach heutigem Rechtsstand nicht haltbar.

7 Kann ich die CO2-Steuer von der Steuer absetzen?

** Privat nicht – sie ist weder Werbungskosten noch Sonderausgabe. Betrieblich sieht es anders aus: Tank- und Heizkosten inklusive CO2-Anteil sind Betriebsausgaben und mindern deinen Gewinn. Auch die enthaltene Mehrwertsteuer kannst du als Unternehmer per Vorsteuerabzug geltend machen.

8 Warum schwankt der CO2-Preis 2026 – früher war er doch fest?

** Bis 2025 legte der Staat den Preis per Gesetz fest (zuletzt 55 €/t). Seit 2026 werden die Zertifikate versteigert – der Markt bestimmt den Preis innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 € pro Tonne. Das ist der Übergang vom Festpreis- in das Auktionssystem des nationalen Emissionshandels.

9 Zahle ich auch CO2-Steuer auf Holzpellets oder Brennholz?

** Nein. Biogene Brennstoffe sind von der CO2-Bepreisung ausgenommen, weil ihr CO2 als Teil des natürlichen Kreislaufs gilt. Auch Heizen mit Wärmepumpe verursacht keinen direkten CO2-Preis.

10 Wie wird die CO2-Steuer an der Tankstelle sichtbar?

** Gar nicht separat – sie ist im Literpreis eingepreist. Du siehst nur den Endpreis; der CO2-Anteil (2026: 15,7–18,6 Cent pro Liter Benzin brutto) steckt unsichtbar darin. Genau deshalb lohnt sich dieser Rechner: Er macht den versteckten Anteil sichtbar.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Nationaler Emissionshandel startet in Marktphase (DEHSt: Korridor 55–65 €/t 2026): https://www.ad-hoc-news.de/boerse/ueberblick/nationaler-emissionshandel-startet-in-marktphase/68445235
  • • CO2-Preistabelle 2021–2026 nach ADAC (Cent pro Liter, brutto): https://www.yello.de/wissen/saubere-energie/co2-steuer-und-preis/
  • • CO2-Steuer 2026 pro Liter/kWh mit Beispielrechnungen (Emissionsfaktoren): https://www.konverta.info/blog/co2-steuer-2026-was-sie-pro-liter-benzin-und-kubikmeter-gas-wirklich-zahlen
  • • CO2-Preise für Erdgas + Abschaffung Gasspeicherumlage 2026: https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gaspreis-gaskosten/
  • • BEHG-Preispfad und ETS2-Einordnung: https://www.motor-block.com/benzin-immer-teurer-wie-weit-soll-die-co%E2%82%82-preisschraube-noch-gedreht-werden.html
  • • BMWK CO2-Kostenrechner (erwähnt): https://www.klimeo.de/waermepumpe/wissen/energieverbrauch-und-nachhaltigkeit/co2-steuer-erhoehung-2026-so-stark-steigen-ihre-heizkosten