So funktioniert der CO2-Steuer-Rechner
Der Rechner bildet exakt den Weg nach, den der CO2-Preis vom Zertifikathandel bis zu deiner Rechnung nimmt – in drei Schritten:
Schritt 1: Dein Verbrauch. Du gibst an, wie viel du verbrauchst – Liter Benzin oder Diesel pro Jahr (oder pro 100 km plus Jahresfahrleistung), Liter Heizöl oder Kilowattstunden bzw. Kubikmeter Erdgas.
Nimm die Werte von deiner letzten Tank-Statistik oder Heizkostenabrechnung; Schätzwerte tun es für eine erste Orientierung auch.
Schritt 2: Der Emissionsfaktor. Jeder Brennstoff setzt pro Einheit unterschiedlich viel CO2 frei.
Der Rechner multipliziert deinen Verbrauch mit dem offiziellen Faktor: Benzin 2,37 kg CO2 pro Liter, Diesel 2,65 kg, Heizöl 2,66 kg, Flüssiggas (LPG) 1,64 kg, Erdgas rund 0,181 kg pro kWh (brennwertbezogen – so wie deine Gasabrechnung in kWh misst; etwa 1,8 kg pro Kubikmeter). Ergebnis: deine CO2-Menge in Tonnen.
Schritt 3: Der CO2-Preis – dein Szenario. Hier liegt der entscheidende Unterschied zu allen starren Tabellen: 2026 wird der Preis an der Auktion gebildet und liegt irgendwo zwischen 55 und 65 € pro Tonne.
Der CO2-Steuer-Rechner bietet dir drei Szenarien – 55 € (Mindestpreis), 60 € (Mitte) und 65 € (Obergrenze, womit Marktbeobachter mehrheitlich rechnen). Dazu zeigt er dir immer beides: die reine CO2-Abgabe (netto) und den Endpreis inklusive 19 % Mehrwertsteuer, denn an Tankstelle und auf der Heizrechnung zahlst du den Bruttobetrag.
Wichtig zur Einordnung: Die Kfz-Steuer ist etwas völlig anderes. Sie ist die jährliche Kraftfahrzeugsteuer nach dem KraftStG, die du per Bescheid ans Zollamt zahlst – mit einer CO2-Komponente, die sich nach den Gramm CO2 pro Kilometer deines Autos richtet.
Der CO2-Preis auf dieser Seite dagegen ist der Aufschlag auf jeden Liter Kraftstoff und jede Kilowattstunde Heizenergie. Beides heißt umgangssprachlich „CO2", beides verteuert Autofahren – aber es sind zwei getrennte Abgaben mit zwei getrennten Rechtsgrundlagen.
Details zur Fahrzeugsteuer rechnet der Kfz-Steuer-Rechner vor. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Kfz-Steuer-Rechner heranziehen.
Was ändert sich 2026 – und was ist für 2027 geplant?
2026 gilt: Der nationale Emissionshandel geht in die Marktphase. Nach 25 €/t (2021), 30 €/t (2022–2023), 45 €/t (2024) und 55 €/t (2025) gibt es erstmals keinen staatlichen Festpreis mehr: Die Zertifikate werden versteigert, mit einem Mindestpreis von 55 € und einer Obergrenze von 65 € pro Tonne.
Praktisch bedeutet das: Die CO2-Kosten können 2026 je nach Auktionsergebnis um bis zu 18 % über dem Vorjahresniveau liegen – Marktbeobachter gehen davon aus, dass sich der Preis nahe der Obergrenze einpendelt. Gleichzeitig wurde zum 1. Januar 2026 die Gasspeicherumlage abgeschafft (bis Ende 2025: 0,289 Cent/kWh) – eine kleine Entlastung auf der Gasrechnung, die den CO2-Anstieg aber nur teilweise ausgleicht.
Die Cent-Beträge für 2026 im Überblick (jeweils brutto inkl. 19 % MwSt., ADAC-Berechnung):
| Energieträger | 55 €/t (Minimum) | 65 €/t (Maximum) |
|---|---|---|
| Benzin (pro Liter) | ca. 15,7 Cent | ca. 18,6 Cent |
| Diesel (pro Liter) | ca. 17,3 Cent | ca. 20,5 Cent |
| Heizöl (pro Liter) | ca. 17,4 Cent | ca. 20,6 Cent |
| Erdgas (pro kWh) | ca. 1,19 Cent | ca. 1,40 Cent |
2027 ist geplant, aber noch nicht final (Stand Oktober 2026): Ursprünglich sollte der nationale CO2-Preis 2027 in das EU-weite Emissionshandelssystem ETS2 für Gebäude und Verkehr übergehen – mit einem dann europäisch gebildeten Marktpreis. Der genaue Zeitplan wird derzeit auf EU-Ebene neu verhandelt, weshalb es für 2027 noch keinen verlässlichen Preispfad gibt.
Die Behauptung, Benzin werde 2027 „um einen Euro pro Liter" teurer, ist nach heutigem Rechtsstand nicht haltbar. Diese Seite wird aktualisiert, sobald der Fahrplan für 2027 feststeht – für deine Planung zählt bis dahin der 2026er-Korridor.
Beispielrechnung: Haushalt mit Gasheizung und Benziner
Annahmen: Einfamilienhaus, 16.000 kWh Erdgas im Jahr; ein Benziner mit 7 l/100 km und 15.000 km Jahresfahrleistung. CO2-Preis-Szenario: 65 €/t (Obergrenze).
Heizung (Erdgas):
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Jahresverbrauch | – | 16.000 kWh |
| CO2-Menge | 16.000 × 0,181 kg/kWh | 2.896 kg = 2,896 t |
| CO2-Abgabe (netto) | 2,896 t × 65 €/t | 188,24 € |
| inkl. 19 % MwSt. | 188,24 € × 1,19 | 224,01 € |
Auto (Benzin):
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Jahresverbrauch | 15.000 km × 7 l/100 km | 1.050 l |
| CO2-Menge | 1.050 l × 2,37 kg/l | 2.488,5 kg = 2,4885 t |
| CO2-Abgabe (netto) | 2,4885 t × 65 €/t | 161,75 € |
| inkl. 19 % MwSt. | 161,75 € × 1,19 | 192,49 € |
Gesamtbelastung des Haushalts: rund 417 € im Jahr (brutto) – etwa 224 € fürs Heizen, 192 € fürs Tanken. Im Minimum-Szenario (55 €/t) wären es rund 352 €.
Zum Vergleich: 2021, im ersten Jahr der CO2-Bepreisung, lag dieselbe Rechnung bei etwa 160 € – die Lenkungswirkung ist also durchaus spürbar.
Typische Fehler bei der Berechnung
- Mit 65 € fix rechnen.
Der häufigste Fehler 2026: Viele Tabellen zeigen nur den Maximalwert. Der Preis entsteht an der Auktion – rechne immer mit dem Korridor und schau dir beide Szenarien an.
- Die Mehrwertsteuer vergessen.
Die offiziellen Cent-pro-Liter-Angaben sind oft netto. An der Tankstelle und auf der Heizrechnung zahlst du brutto – also immer × 1,19.
Bei Benzin sind das fast 3 Cent Unterschied pro Liter. 3.
Strom mit einbeziehen. Auf Haushaltsstrom wird kein nationaler CO2-Preis erhoben – Kraftwerke kaufen ihre Zertifikate schon seit 2005 im EU-Emissionshandel.
Der Strompreis enthält CO2-Kosten nur indirekt über die Erzeugungskosten. 4.
Kfz-Steuer und CO2-Preis vermischen. Die jährliche Kfz-Steuer (Bescheid vom Zoll) und der CO2-Aufschlag pro Liter sind zwei verschiedene Abgaben.
Wer beides addieren will, muss beide getrennt berechnen – sonst vergleichst du Äpfel mit Birnen. 5.
Den Biokraftstoffanteil ignorieren. Benzin und Diesel enthalten beigemischte Biokomponenten (E10, B7), auf die anteilig kein CO2-Preis in voller Höhe anfällt – die Mineralölwirtschaft erfüllt zusätzlich die THG-Quote.
Die Faustfaktoren oben sind Näherungswerte für den fossilen Anteil; exakt hängt es vom Kraftstoffmix ab. 6.
Als Mieter den Vermieteranteil vergessen. Seit dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten der Heizung – je nach energetischem Standard des Gebäudes.
Wer die volle Summe als Mieter trägt, zahlt unter Umständen zu viel.
Sonderfälle und Ausnahmen, die fast alle Rechner verschweigen
Mieter und Vermieter (CO2KostAufG): Bei fossil beheizten Mietwohnungen wird die CO2-Abgabe der Heizkostenabrechnung nach einem Stufenmodell aufgeteilt: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes (gemessen in kg CO2 pro m² und Jahr), desto größer der Anteil des Vermieters – bei sehr ineffizienten Gebäuden fast vollständig, bei Neubauten und Effizienzhäusern null. Der Rechner zeigt dir die volle Abgabe; deinen persönlichen Anteil entnimmst du dem Stufenmodell auf deiner Heizkostenabrechnung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Mehrwertsteuer-Rechner.
Holz, Pellets und Wärmepumpen: Biogene Brennstoffe wie Holz und Pellets fallen nicht unter die CO2-Bepreisung – ihr CO2 gilt als Teil des natürlichen Kreislaufs. Auch wer mit Wärmepumpe oder Fernwärme aus erneuerbaren Quellen heizt, zahlt keinen direkten CO2-Preis (bei Fernwärme aus fossilen Quellen ist er im Arbeitspreis eingepreist).
Gewerbe und Selbstständige: Tankst oder heizt du betrieblich, ist die CO2-Abgabe Teil deiner Betriebsausgaben – sie mindert deinen Gewinn und damit deine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Privat als Werbungskosten absetzen kannst du sie nicht.
Flüssiggas (LPG): Ob du Autogas tankst oder mit Flüssiggas heizt – der Emissionsfaktor ist identisch (1,64 kg/l). Bei 65 €/t sind das rund 12,7 Cent pro Liter brutto, also deutlich weniger als bei Benzin oder Diesel.
Strom aus der eigenen PV-Anlage: Wer sein E-Auto mit eigenem Solarstrom lädt, umgeht die CO2-Bepreisung des Kraftstoffs komplett – einer der Gründe, warum sich die Kombination aus E-Auto und PV-Anlage rechnerisch immer mehr lohnt.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der CO2-Steuer-Rechner gibt dir die Zahl, die in keiner Abrechnung sauber ausgewiesen wird: deinen persönlichen CO2-Preis-Anteil. Nutze ihn als Entscheidungsgrundlage: Liegt deine jährliche Belastung bei mehreren hundert Euro, lohnt sich der Blick auf Alternativen – sparsameres Auto, Heizungstausch oder energetische Sanierung amortisieren sich mit jedem Preisschritt schneller.
Als Mieter prüfe anhand des Stufenmodells, ob dein Vermieter seinen Anteil korrekt trägt; die CO2-Kosten müssen auf der Heizkostenabrechnung separat ausgewiesen sein. Und falls du über einen Heizungstausch nachdenkst: Die Investitionskosten kannst du als Eigentümer über die Jahre steuerlich abschreiben – was dabei herausspringt, zeigt der AfA-Rechner.
Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Steuer- oder Energieberatung – maßgeblich sind deine tatsächliche Abrechnung und der jeweilige Auktionspreis.