DeutschlandRechner Fintech & Steuern 2026
Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Mehrwertsteuer-Rechner 2026: MwSt berechnen

Steht auf dem Kassenbon nur der Bruttopreis – und du willst wissen, wie viel davon Steuer ist? Oder du schreibst eine Rechnung und musst aus deinem Nettopreis den korrekten Bruttopreis machen? Der Mehrwertsteuer-Rechner löst beides in Sekunden: Brutto zu Netto, Netto zu Brutto, mit 19 % oder 7 % – inklusive Steuerbetrag und Rechenweg.

Interaktiver Mehrwertsteuer-Rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Netto → Brutto / Brutto → Netto / Nur Steuerbetrag

€

19 % / 7 % / eigener Wert (%) [Zahleneingabe]

Berechnungsergebnis
Nettobetrag
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Mehrwertsteuer 642,80 €
Bruttobetrag 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Orientierungsberechnung nach aktuellem BMF-Standard. Ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Mehrwertsteuer (offiziell: Umsatzsteuer) beträgt in Deutschland 19 % (Regelsteuersatz) oder 7 % (ermäßigter Satz, z. B. für Lebensmittel und Bücher). Die drei Formeln: Brutto = Netto × 1,19 (bzw. × 1,07), Netto = Brutto ÷ 1,19 (bzw. ÷ 1,07) und MwSt-Betrag = Brutto − Netto. Wichtig: Die 19 % beziehen sich immer auf den Nettopreis – wer 19 % einfach vom Bruttobetrag abzieht, rechnet falsch.

So funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner

Du wählst die Richtung und den Steuersatz, gibst einen Betrag ein – der Rechner liefert sofort die beiden anderen Werte plus den Rechenweg.

Richtung 1: Netto → Brutto (MwSt aufschlagen). Das brauchst du beim Rechnung-Schreiben und Preiskalkulieren. Formel: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz ÷ 100). Bei 19 % ist der Faktor 1,19, bei 7 % ist er 1,07. Beispiel: 250 € netto × 1,19 = 297,50 € brutto.

Richtung 2: Brutto → Netto (MwSt herausrechnen). Das brauchst du beim Kassenbon-Prüfen und in der Buchhaltung. Formel: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100). Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto, die enthaltene Steuer beträgt 19 €.

Richtung 3: Nur der Steuerbetrag. Für die Buchhaltung interessiert oft nur der Steueranteil eines Bruttobetrags – ganz ohne Umweg über das Netto: Steuer = Brutto × Steuersatz ÷ (100 + Steuersatz).

Bei 19 %: Brutto × 19 ÷ 119. In 100 € brutto stecken also 15,97 € Steuer, nicht 19 €.

Alle Ergebnisse werden kaufmännisch auf Cent gerundet. Als Steuersatz kannst du 19 %, 7 % oder einen eigenen Wert wählen – praktisch etwa für ausländische Sätze.

Wann gelten 19 % und wann 7 %?

Der Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG) gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, Möbel, Restaurantbesuch vor Ort, Handwerkerleistungen, Streaming-Abos.

Der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, den öffentlichen Personennahverkehr und Hotelübernachtungen. Die Eselsbrücke: 7 % gibt es für das Lebensnotwendige und Kulturelle – alles andere kostet 19 %. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den kleinunternehmer-rechner heranziehen.

Die kniffligen Grenzfälle, die immer wieder für Streit sorgen:

  • Essen zum Mitnehmen: 7 % – im Restaurant verzehrt: 19 %. Entscheidend ist, ob du eine Dienstleistung (bedient werden, Geschirr, Ambiente) bekommst oder nur die Ware.
  • Hotelübernachtung: 7 % – das Frühstück dazu: 19 %. Die Übernachtung ist begünstigt, die Verpflegungsleistung nicht.
  • Getränke: fast immer 19 %. Auch der Kaffee zum Mitnehmen – nur bestimmte Grundnahrungsmittel fallen unter 7 %.
  • Tierfutter und Schnittblumen: 7 %. Zwei Klassiker, die viele überraschen.

Im Zweifel entscheidet die exakte Zuordnung im Umsatzsteuergesetz – bei teuren Zweifelsfällen frag dein Finanzamt oder einen Steuerberater, statt zu raten.

Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?

2026 gilt: Die Sätze sind unverändert – 19 % Regelsteuersatz, 7 % ermäßigter Satz. Für die reine Umrechnung ändert sich also nichts; alle Formeln und Beispiele auf dieser Seite gelten für 2026.

Wichtig für Selbstständige seit 2025 (gilt auch 2026): Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wurde reformiert. Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 € Umsatz hat, weist keine Umsatzsteuer aus – und darf im Gegenzug keine Vorsteuer ziehen.

Neu und hart: Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig überschritten, endet der Status sofort ab dem überschreitenden Umsatz. Als Kleinunternehmer schreibst du also Netto = Brutto – dieser Rechner ist dann für deine Eingangsrechnungen interessant, nicht für deine Ausgangsrechnungen.

2027: Aktuell sind keine Änderungen der Mehrwertsteuersätze angekündigt. Sollte sich das ändern, wird diese Seite aktualisiert.

Beispielrechnung: Rechnung schreiben und Kassenbon prüfen

Fall 1 – Rechnung mit 19 %: Du bist Designer und stellst 2.500 € netto in Rechnung.

Position Rechnung Betrag
Nettobetrag – 2.500,00 €
Mehrwertsteuer (19 %) 2.500 € × 0,19 475,00 €
Bruttobetrag 2.500 € × 1,19 2.975,00 €

Dein Kunde überweist 2.975 €. Die 475 € führst du ans Finanzamt ab – abzüglich der Vorsteuer aus deinen eigenen Eingangsrechnungen.

Fall 2 – Kassenbon mit 19 %: Ein Restaurantbesuch kostet 59,50 € brutto. Wie viel Steuer steckt drin? Netto = 59,50 € ÷ 1,19 = 50,00 €. Steuer = 59,50 € − 50,00 € = 9,50 €. Oder direkt: 59,50 € × 19 ÷ 119 = 9,50 €.

Fall 3 – Buch mit 7 %: Ein Buch kostet 12,84 € brutto. Netto = 12,84 € ÷ 1,07 = 12,00 €, Steuer = 0,84 €. Der Mehrwertsteuer-Rechner zeigt dir in allen drei Fällen zusätzlich den Rechenweg – praktisch, wenn du ihn deiner Buchhaltung beilegen willst.

Typische Fehler bei der Berechnung

  1. 19 % einfach vom Brutto abziehen.

Der Klassiker: 119 € − 19 % = 96,39 € ist falsch – richtig sind 100 € netto. Die 19 % beziehen sich auf das Netto, nicht auf das Brutto.

  1. Faktor vergessen.

Netto × 19 statt × 1,19 – dann fehlt der Grundbetrag. Die „+1" im Faktor (1,19) ist der Nettobetrag selbst.

  1. Falschen Satz wählen.

Restaurant to-go mit 19 % oder Hotelrechnung komplett mit 7 % – die Grenzfälle oben entscheiden über die korrekte Rechnung. 4.

Rundungsdifferenzen ignorieren. Bei vielen Positionen summieren sich Cent-Differenzen.

Rechne positionsweise und runde erst am Ende – oder nutze die Rechner-Rundung pro Position konsequent. 5.

Netto/Brutto in Angeboten verwechseln. „2.000 €" im Angebot – mit oder ohne Steuer?

Als Unternehmer immer dazuschreiben, sonst gilt im Zweifel der Brutto­preis. 6.

Als Kleinunternehmer trotzdem MwSt ausweisen. Wer die §-19-Regelung nutzt, darf keine Umsatzsteuer ausweisen – tut er es doch, schuldet er sie trotzdem (§ 14c UStG).

Dann lieber den Status prüfen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer prozent-rechner.

Sonderfälle: Das übersehen viele Rechner

Steuer „im Hundert" (15,97 %). In 100 € brutto stecken bei 19 % genau 15,97 € Steuer – das ist der Satz „im Hundert", im Gegensatz zu 19 % „auf Hundert" (vom Netto). Für Kalkulationen („Wie viel vom Umsatz bleibt nach Steuer?") ist 15,97 % die ehrlichere Zahl als 19 %.

Skonto und Rabatt. Gewährst du 3 % Skonto auf den Bruttorechungsbetrag, mindert das auch die Steuerbemessungsgrundlage – die Korrektur läuft über Netto und Steuer anteilig, nicht nur über den Bruttobetrag.

Anzahlungen und Schlussrechnungen. Bei Anzahlungen entsteht die Steuer schon mit der Zahlung, nicht erst mit der Leistung. In der Schlussrechnung wird die Anzahlung brutto herausgerechnet – ein häufiger Stolperstein.

Reverse Charge (§ 13b UStG). Bei bestimmten Leistungen (z. B. Bauleistungen zwischen Unternehmern, EU-Geschäfte) schuldet der Empfänger die Steuer, nicht du.

Dann rechnest du netto ab und weist keine Steuer aus – der Rechner hilft dir hier nicht weiter, das ist ein Fall für die Steuerberatung.

Kleinbetragsrechnungen. Bis 250 € brutto genügen vereinfachte Pflichtangaben auf der Rechnung – darüber wird es formal (vollständige Anschriften, Steuernummer, Leistungsdatum).

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis ist je nach Rolle etwas anderes wert. Als Verbraucher sagt dir der Steueranteil, wie viel von jedem Euro an den Staat geht – und ob der Kassenbon plausibel ist (19 % auf Lebensmittel wäre ein Warnsignal).

Als Rechnungssteller ist der korrekte Bruttobetrag Pflicht: Eine falsche Steuer auf der Rechnung kann beim Finanzamt teuer werden – zu wenig ausgewiesen heißt Nachzahlung, zu viel heißt Ärger mit dem Kunden. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellst du gar keine Steuer in Rechnung; prüfe aber jedes Jahr, ob du die 25.000/100.000-€-Grenzen noch einhältst – sonst wirst du automatisch regelbesteuert.

Nächste sinnvolle Schritte: Bei vielen Positionen lohnt der Blick auf den Rabatt-Rechner (Nachlass korrekt vom Netto rechnen) und den Skonto-Rechner (Zahlungsziel vs. Abzug).

Für Prozentfragen aller Art hilft der Prozent-Rechner. Und wenn du als Gründer unsicher bist, ob die Kleinunternehmerregelung für dich passt, rechnet der Kleinunternehmer-Rechner die Statusfrage durch.

Als Faustregel: Der Mehrwertsteuer-Rechner ersetzt dir den Taschenrechner, aber nicht die Entscheidung, welcher Satz gilt – die triffst du anhand der Übersicht oben.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** betrag (> 0), richtung (netto_zu_brutto | brutto_zu_netto | nur_steuer), satz (in %, z. B. 19 oder 7, frei 0–100). **Formeln (f = 1 + satz/100):** - netto_zu_brutto: brutto = netto × f; steuer = brutto − netto - brutto_zu_netto: netto = brutto ÷ f; steuer = brutto − netto - nur_steuer: steuer = brutto × satz ÷ (100 + satz) **Rundung:** kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen, nach jeder Berechnung. **Testvektoren (müssen exakt treffen):** 100 € netto, 19 % → 119,00 € brutto, 19,00 € Steuer · 119 € brutto, 19 % → 100,00 € netto, 19,00 € Steuer · 100 € brutto, 19 % nur Steuer → 15,97 € · 12,84 € brutto, 7 % → 12,00 € netto, 0,84 € Steuer. **Wertequelle:** § 12 UStG (19 % Regelsteuersatz, 7 % ermäßigter Satz); Kleinunternehmergrenzen § 19 UStG (25.000 € / 100.000 €, lexware.de + gruender-guru.de, Stand 2026).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Bruttobetrag heraus?

Teile durch 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %): Netto = Brutto ÷ 1,19. Die Steuer ist dann Brutto minus Netto. Beispiel: 119 € ÷ 1,19 = 100 € netto, 19 € Steuer. Niemals einfach 19 % vom Bruttobetrag abziehen – das ergibt ein falsches Ergebnis.

2 Wann zahle ich 7 % und wann 19 % Mehrwertsteuer?

7 % gilt für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, ÖPNV und Hotelübernachtungen. 19 % gilt für fast alles andere – Elektronik, Kleidung, Dienstleistungen, Restaurantbesuch vor Ort. Grenzfälle: Essen zum Mitnehmen 7 %, im Restaurant 19 %; Hotelübernachtung 7 %, Frühstück 19 %.

3 Was bedeutet „Mehrwertsteuer im Hundert"?

Dass in 100 € brutto bei 19 % nur 15,97 € Steuer stecken – nicht 19 €. Die 19 % beziehen sich auf das Netto („auf Hundert"), die 15,97 % auf das Brutto („im Hundert"). Für die Kalkulation, wie viel vom Umsatz nach Steuer übrig bleibt, ist 15,97 % die richtige Zahl.

4 Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?

Nein – das ist gerade der Sinn der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung und führst keine ab. Voraussetzung 2026: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Im Gegenzug entfällt dein Vorsteuerabzug.

5 Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Keiner im Alltag – es ist dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer" ist der offizielle Name im Gesetz (UStG), „Mehrwertsteuer" die umgangssprachliche Bezeichnung. Auf Rechnungen steht meist „MwSt." oder „USt.".

6 Wer zahlt die Mehrwertsteuer am Ende wirklich?

Der Endverbraucher. Unternehmer wälzen die Steuer über die Preise weiter und ziehen gleichzeitig die Vorsteuer aus ihren Einkäufen ab – unterm Strich bleibt die Steuerlast beim letzten Glied der Kette, also bei dir an der Kasse.

7 Was muss auf einer korrekten Rechnung stehen?

Unter anderem: vollständiger Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-ID, Rechnungsnummer und -datum, Leistungsdatum, Menge und Art der Leistung, Netto­betrag, Steuersatz und Steuerbetrag sowie Bruttobetrag. Bis 250 € brutto genügen vereinfachte Angaben.

8 Gilt im Restaurant wirklich ein anderer Satz als beim Mitnehmen?

Ja. Wer sein Essen mitnimmt, kauft im Wesentlichen Ware (7 %). Wer im Restaurant isst, nimmt eine Dienstleistung in Anspruch – Bedienung, Geschirr, Ambiente (19 %). Deshalb kostet dasselbe Gericht vor Ort mehr Steuer als an der Theke zum Mitnehmen.

9 Ändern sich die Sätze 2027?

Aktuell ist keine Änderung angekündigt – es bleibt bei 19 % und 7 %. Sollte die Politik die Sätze anfassen, wird diese Seite aktualisiert.

10 Wie genau ist das Ergebnis?

Centgenau nach den gesetzlichen Formeln – die Mathematik der Mehrwertsteuer ist eindeutig. Ob du den richtigen Steuersatz gewählt hast (7 % vs. 19 %), kann der Rechner nicht prüfen; bei Zweifelsfällen in Grenzfällen hilft ein Steuerberater.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Gesetze im Internet: § 12 UStG (Steuersätze 19 % / 7 %), § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), § 14c UStG (unberechtigter Steuerausweis)
  • • lexware.de: Mehrwertsteuer-Rechner (Formeln, 19-%-Beispiele) und Kleinunternehmerregelung (Grenzen 25.000 € / 100.000 € seit 01.01.2025)
  • • meinprozentrechner.de: Mehrwertsteuer-Rechner 2026 („MwSt im Hundert" 15,97 %, Kopfrechen-Tricks)
  • • prozentklar.de: Prozentrechner mit Mehrwertsteuer (häufigster Irrtum: 19 % vom Brutto)
  • • prozentrechner.net: Mehrwertsteuer berechnen (7-%-Liste: Lebensmittel, Bücher, ÖPNV, Hotel)
  • • gruender-guru.de: Kleinunternehmerregelung 2026 (fachlich geprüft 14.08.2026)