So funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner
Du wählst die Richtung und den Steuersatz, gibst einen Betrag ein – der Rechner liefert sofort die beiden anderen Werte plus den Rechenweg.
Richtung 1: Netto → Brutto (MwSt aufschlagen). Das brauchst du beim Rechnung-Schreiben und Preiskalkulieren. Formel: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz ÷ 100). Bei 19 % ist der Faktor 1,19, bei 7 % ist er 1,07. Beispiel: 250 € netto × 1,19 = 297,50 € brutto.
Richtung 2: Brutto → Netto (MwSt herausrechnen). Das brauchst du beim Kassenbon-Prüfen und in der Buchhaltung. Formel: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100). Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto, die enthaltene Steuer beträgt 19 €.
Richtung 3: Nur der Steuerbetrag. Für die Buchhaltung interessiert oft nur der Steueranteil eines Bruttobetrags – ganz ohne Umweg über das Netto: Steuer = Brutto × Steuersatz ÷ (100 + Steuersatz).
Bei 19 %: Brutto × 19 ÷ 119. In 100 € brutto stecken also 15,97 € Steuer, nicht 19 €.
Alle Ergebnisse werden kaufmännisch auf Cent gerundet. Als Steuersatz kannst du 19 %, 7 % oder einen eigenen Wert wählen – praktisch etwa für ausländische Sätze.
Wann gelten 19 % und wann 7 %?
Der Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG) gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, Möbel, Restaurantbesuch vor Ort, Handwerkerleistungen, Streaming-Abos.
Der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, den öffentlichen Personennahverkehr und Hotelübernachtungen. Die Eselsbrücke: 7 % gibt es für das Lebensnotwendige und Kulturelle – alles andere kostet 19 %. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den kleinunternehmer-rechner heranziehen.
Die kniffligen Grenzfälle, die immer wieder für Streit sorgen:
- Essen zum Mitnehmen: 7 % – im Restaurant verzehrt: 19 %. Entscheidend ist, ob du eine Dienstleistung (bedient werden, Geschirr, Ambiente) bekommst oder nur die Ware.
- Hotelübernachtung: 7 % – das Frühstück dazu: 19 %. Die Übernachtung ist begünstigt, die Verpflegungsleistung nicht.
- Getränke: fast immer 19 %. Auch der Kaffee zum Mitnehmen – nur bestimmte Grundnahrungsmittel fallen unter 7 %.
- Tierfutter und Schnittblumen: 7 %. Zwei Klassiker, die viele überraschen.
Im Zweifel entscheidet die exakte Zuordnung im Umsatzsteuergesetz – bei teuren Zweifelsfällen frag dein Finanzamt oder einen Steuerberater, statt zu raten.
Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?
2026 gilt: Die Sätze sind unverändert – 19 % Regelsteuersatz, 7 % ermäßigter Satz. Für die reine Umrechnung ändert sich also nichts; alle Formeln und Beispiele auf dieser Seite gelten für 2026.
Wichtig für Selbstständige seit 2025 (gilt auch 2026): Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wurde reformiert. Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 € Umsatz hat, weist keine Umsatzsteuer aus – und darf im Gegenzug keine Vorsteuer ziehen.
Neu und hart: Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig überschritten, endet der Status sofort ab dem überschreitenden Umsatz. Als Kleinunternehmer schreibst du also Netto = Brutto – dieser Rechner ist dann für deine Eingangsrechnungen interessant, nicht für deine Ausgangsrechnungen.
2027: Aktuell sind keine Änderungen der Mehrwertsteuersätze angekündigt. Sollte sich das ändern, wird diese Seite aktualisiert.
Beispielrechnung: Rechnung schreiben und Kassenbon prüfen
Fall 1 – Rechnung mit 19 %: Du bist Designer und stellst 2.500 € netto in Rechnung.
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Nettobetrag | – | 2.500,00 € |
| Mehrwertsteuer (19 %) | 2.500 € × 0,19 | 475,00 € |
| Bruttobetrag | 2.500 € × 1,19 | 2.975,00 € |
Dein Kunde überweist 2.975 €. Die 475 € führst du ans Finanzamt ab – abzüglich der Vorsteuer aus deinen eigenen Eingangsrechnungen.
Fall 2 – Kassenbon mit 19 %: Ein Restaurantbesuch kostet 59,50 € brutto. Wie viel Steuer steckt drin? Netto = 59,50 € ÷ 1,19 = 50,00 €. Steuer = 59,50 € − 50,00 € = 9,50 €. Oder direkt: 59,50 € × 19 ÷ 119 = 9,50 €.
Fall 3 – Buch mit 7 %: Ein Buch kostet 12,84 € brutto. Netto = 12,84 € ÷ 1,07 = 12,00 €, Steuer = 0,84 €. Der Mehrwertsteuer-Rechner zeigt dir in allen drei Fällen zusätzlich den Rechenweg – praktisch, wenn du ihn deiner Buchhaltung beilegen willst.
Typische Fehler bei der Berechnung
- 19 % einfach vom Brutto abziehen.
Der Klassiker: 119 € − 19 % = 96,39 € ist falsch – richtig sind 100 € netto. Die 19 % beziehen sich auf das Netto, nicht auf das Brutto.
- Faktor vergessen.
Netto × 19 statt × 1,19 – dann fehlt der Grundbetrag. Die „+1" im Faktor (1,19) ist der Nettobetrag selbst.
- Falschen Satz wählen.
Restaurant to-go mit 19 % oder Hotelrechnung komplett mit 7 % – die Grenzfälle oben entscheiden über die korrekte Rechnung. 4.
Rundungsdifferenzen ignorieren. Bei vielen Positionen summieren sich Cent-Differenzen.
Rechne positionsweise und runde erst am Ende – oder nutze die Rechner-Rundung pro Position konsequent. 5.
Netto/Brutto in Angeboten verwechseln. „2.000 €" im Angebot – mit oder ohne Steuer?
Als Unternehmer immer dazuschreiben, sonst gilt im Zweifel der Bruttopreis. 6.
Als Kleinunternehmer trotzdem MwSt ausweisen. Wer die §-19-Regelung nutzt, darf keine Umsatzsteuer ausweisen – tut er es doch, schuldet er sie trotzdem (§ 14c UStG).
Dann lieber den Status prüfen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer prozent-rechner.
Sonderfälle: Das übersehen viele Rechner
Steuer „im Hundert" (15,97 %). In 100 € brutto stecken bei 19 % genau 15,97 € Steuer – das ist der Satz „im Hundert", im Gegensatz zu 19 % „auf Hundert" (vom Netto). Für Kalkulationen („Wie viel vom Umsatz bleibt nach Steuer?") ist 15,97 % die ehrlichere Zahl als 19 %.
Skonto und Rabatt. Gewährst du 3 % Skonto auf den Bruttorechungsbetrag, mindert das auch die Steuerbemessungsgrundlage – die Korrektur läuft über Netto und Steuer anteilig, nicht nur über den Bruttobetrag.
Anzahlungen und Schlussrechnungen. Bei Anzahlungen entsteht die Steuer schon mit der Zahlung, nicht erst mit der Leistung. In der Schlussrechnung wird die Anzahlung brutto herausgerechnet – ein häufiger Stolperstein.
Reverse Charge (§ 13b UStG). Bei bestimmten Leistungen (z. B. Bauleistungen zwischen Unternehmern, EU-Geschäfte) schuldet der Empfänger die Steuer, nicht du.
Dann rechnest du netto ab und weist keine Steuer aus – der Rechner hilft dir hier nicht weiter, das ist ein Fall für die Steuerberatung.
Kleinbetragsrechnungen. Bis 250 € brutto genügen vereinfachte Pflichtangaben auf der Rechnung – darüber wird es formal (vollständige Anschriften, Steuernummer, Leistungsdatum).
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis ist je nach Rolle etwas anderes wert. Als Verbraucher sagt dir der Steueranteil, wie viel von jedem Euro an den Staat geht – und ob der Kassenbon plausibel ist (19 % auf Lebensmittel wäre ein Warnsignal).
Als Rechnungssteller ist der korrekte Bruttobetrag Pflicht: Eine falsche Steuer auf der Rechnung kann beim Finanzamt teuer werden – zu wenig ausgewiesen heißt Nachzahlung, zu viel heißt Ärger mit dem Kunden. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellst du gar keine Steuer in Rechnung; prüfe aber jedes Jahr, ob du die 25.000/100.000-€-Grenzen noch einhältst – sonst wirst du automatisch regelbesteuert.
Nächste sinnvolle Schritte: Bei vielen Positionen lohnt der Blick auf den Rabatt-Rechner (Nachlass korrekt vom Netto rechnen) und den Skonto-Rechner (Zahlungsziel vs. Abzug).
Für Prozentfragen aller Art hilft der Prozent-Rechner. Und wenn du als Gründer unsicher bist, ob die Kleinunternehmerregelung für dich passt, rechnet der Kleinunternehmer-Rechner die Statusfrage durch.
Als Faustregel: Der Mehrwertsteuer-Rechner ersetzt dir den Taschenrechner, aber nicht die Entscheidung, welcher Satz gilt – die triffst du anhand der Übersicht oben.