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Besoldungsrechner-saarland: Deine Besoldung 2026

Stand: Oktober 2026 Du bist Beamtin oder Beamter im Saarland und willst wissen, was 2026 wirklich auf deinem Konto landet? Der besoldungsrechner-saarland rechnet deine Bezüge mit den aktuellen Tabellenwerten: Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe, Familienzuschlag für Ehe und Kinder, dazu Zulagen — und auf Wunsch die Abzüge für Lohnsteuer und Krankenversicherung. Ein wichtiger Hinweis vorab: Die Erhöhung um 2,8 Prozent gilt seit dem 1. April 2026, die offizielle dbb-Tabelle steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Gesetzgebung. Genau diese Details berücksichtigt der Rechner, damit du kein veraltetes 2025-Gehalt als Maßstab nimmst. Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Beratung durch deine Bezügestelle oder einen Steuerberater.

Interaktiver Besoldungsrechner-saarland | Besoldung 2026 berechnen

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Besoldungsgruppe (Dropdown A 4–A 16, B 2–B 9, W 1–W 3, R 1–R 8), Erfahrungsstufe (Dropd...

Berechnungsergebnis
Ergebnislabels
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Steuer- / Abgabenanteil 642,80 €
Netto-Auszahlungsanteil 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Berechnung auf Basis der Besoldungstabelle 2026 (Stand: Vorbehalt der Gesetzgebung). Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Im Saarland steigen die Grundgehälter zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 Euro monatlich. Ein Beamter in A 9, Stufe 1 erhält damit 3.324,03 Euro Grundgehalt im Monat, ein Beamter in A 13, Stufe 1 erhält 4.876,99 Euro. Eine gesonderte Jahressonderzahlung gibt es im Saarland nicht mehr — ihr früheres Niveau ist bereits ins Grundgehalt eingebaut. Die Auszahlung der Erhöhung erfolgte mit den Juni-Bezügen, rückwirkend ab April.

So berechnet der besoldungsrechner-saarland deine Bezüge

Der Rechner folgt exakt dem Aufbau des Saarländischen Besoldungsgesetzes. Zuerst ermittelt er dein Grundgehalt: Du wählst deine Besoldungsgruppe (A 4 bis A 16, B 2 bis B 9, W 1 bis W 3 oder R) und deine Erfahrungsstufe.

Die Stufen steigen je nach Gruppe im Zwei-, Drei- oder Vier-Jahres-Rhythmus — wer länger dabei ist, rutscht automatisch in die höhere Stufe, ohne dass sich das Amt ändert.

Im zweiten Schritt addiert der Rechner den Familienzuschlag. Verheiratete erhalten die Stufe 1, für jedes berücksichtigungsfähige Kind kommt ein Erhöhungsbetrag dazu: Für das zweite Kind steigt der Zuschlag 2026 um 165,31 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind um 781,68 Euro.

Gerade beim dritten Kind lohnt der genaue Blick, denn dieser Betrag ist 2026 unverändert geblieben, während Ehe- und Kinderanteile davor gestiegen sind.

Drittens kommen Zulagen dazu, etwa die Polizeizulage, die Feuerwehrzulage oder Amtszulagen nach den Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen — sie wurden 2026 ebenfalls um 2,8 Prozent angehoben. Aus Grundgehalt, Familienzuschlag und Zulagen ergibt sich deine Bruttobesoldung.

Erst danach zieht der Rechner die Abzüge ab: Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse aus den ELStAM-Daten, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie deinen Beitrag zur privaten Krankenversicherung. Wichtig: Als Beamter zahlst du keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung im Arbeitnehmeranteil wie Angestellte — dafür trägst du deine Krankenversicherung über Beihilfe und PKV selbst.

Was ändert sich 2026 im Saarland?

Der Kern der Änderung ist die lineare Erhöhung aller Grundgehälter und Zulagen um 2,8 Prozent zum 1. April 2026, mindestens jedoch 100 Euro im Monat. Der Mindestbetrag schützt die unteren Besoldungsgruppen: In A 4 bis A 6 wäre die reine Prozentrechnung teilweise unter 100 Euro geblieben, der Sockel hebt diese Gruppen stärker an.

Technisch dauerte die Umsetzung etwas — die erhöhten Bezüge kamen mit der Juni-Abrechnung, die Monate April und Mai wurden nachgezahlt. Wenn du deine Juni-Mitteilung prüfst, findest du dort also eine Nachzahlung für zwei Monate. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Brutto-Netto-Rechner heranziehen.

Zweitens steigt der Familienzuschlag für Ehe sowie für das erste und zweite Kind, während der Betrag ab dem dritten Kind bei 781,68 Euro monatlich bleibt. Drittens steigen die Anwärtergrundbeträge: Für die Eingangsämter A 9 bis A 11 liegen sie 2026 bei 1.537,21 Euro monatlich.

Ein saarländisches Spezifikum solltest du kennen: Die frühere Sonderzahlung wurde bereits in der Vergangenheit in das Grundgehalt eingebaut. Das heißt, dein Tabellenwert enthält bereits das, was in anderen Ländern als Weihnachtsgeld extra kommt — ein direkter Bruttovergleich mit Bundesländern, die noch eine separate Sonderzahlung kennen, hinkt deshalb.

Und ein ehrlicher Hinweis zur Quelle: Die dbb-Besoldungstabelle 2026 trägt den Vermerk „Veröffentlichung unter Vorbehalt der abschließenden Gesetzgebung". Die Werte sind damit die bestmögliche Grundlage, aber formal noch nicht endgültig beschlossen.

Beispielrechnung: A 9, Stufe 1

Nehmen wir einen ledigen Polizeikommissar im Eingangsamt A 9, Erfahrungsstufe 1, Steuerklasse I, ohne Kinder, Vollzeit. Schritt für Schritt:

  1. Grundgehalt laut Besoldungstabelle Saarland 2026 (gültig ab 1. April 2026): A 9, Stufe 1 = 3.324,03 Euro.

  2. Familienzuschlag: ledig, keine Kinder = 0,00 Euro.

  3. Zulagen: Die Polizeizulage nach Nummer 7 der Vorbemerkungen beträgt 2026 nach einem Jahr Dienstzeit 67,57 Euro monatlich — in den ersten zwölf Monaten wird sie noch nicht gezahlt, deshalb bleibt sie in diesem Beispiel außen vor.

  4. Bruttobesoldung = 3.324,03 Euro.

Von diesem Brutto zieht der Rechner nun die Lohnsteuer nach Steuerklasse I ab (berechnet nach dem Einkommensteuertarif, § 32a EStG), dazu den Solidaritätszuschlag, falls die Freigrenze überschritten ist, und die Kirchensteuer, wenn du kirchensteuerpflichtig bist. Deinen PKV-Beitrag gibst du selbst ein, weil nur du weißt, welchen Tarif du gewählt hast — der Rechner zieht ihn vom Netto ab und zeigt dir so den Betrag, der nach allen Abzügen tatsächlich übrig bleibt.

Das Ergebnis ist deshalb kein theoretischer Tabellenwert, sondern deine persönliche Zahl. Der besoldungsrechner-saarland rechnet mit denselben offiziellen Tabellenwerten, die auch deiner Bezügemitteilung zugrunde liegen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Lohnsteuer-Rechner.

Typische Fehler

  1. Alte Tabelle benutzt: Viele vergleichen noch mit den Werten ab Februar 2025.

Seit April 2026 gelten neue Beträge — ein A-9-Gehalt aus dem Vorjahr unterschlägt dir über 90 Euro im Monat. 2.

Sonderzahlung doppelt erwartet: Wer aus einem anderen Bundesland ins Saarland wechselt, sucht vergeblich nach dem Weihnachtsgeld. Es steckt bereits im Grundgehalt — wer es zusätzlich einplant, rechnet sich zu viel aus.

  1. Falsche Stufe angenommen: Die Erfahrungsstufe hängt von der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ab, nicht vom Lebensalter.

Teilzeit, Beurlaubung oder ein späterer Eintritt verschieben den Stufenaufstieg. 4.

Familienzuschlag vergessen: Verheiratete mit Kindern lassen regelmäßig mehrere hundert Euro monatlich außer Acht, weil sie nur das Grundgehalt prüfen. Der Zuschlag ab dem dritten Kind (781,68 Euro) ist der größte Einzelposten.

  1. PKV-Beitrag nicht abgezogen: Das angezeigte Netto nach Lohnsteuer ist noch nicht dein verfügbares Einkommen — erst nach Abzug deines PKV-Beitrags (abzüglich Beihilfe-Erstattung) siehst du die echte Zahl.

Sonderfälle und Ausnahmen

Teilzeit: Bei Teilzeit wird das Grundgehalt anteilig gekürzt, der Familienzuschlag dagegen in voller Höhe gezahlt — ein Detail, das viele Teilzeitrechner anderer Anbieter falsch abbilden. Anwärter: Sie erhalten Anwärterbezüge statt Grundgehalt (A 9 bis A 11: 1.537,21 Euro) plus einen Anwärterzuschlag bei Verheirateten mit Kind; die Erfahrungsstufen gelten für sie nicht.

Beurlaubung ohne Bezüge: Während einer Beurlaubung ruht der Besoldungsanspruch; der Stufenaufstieg pausiert in dieser Zeit. Elternzeit: Die Besoldung entfällt bzw. wird durch Elterngeld ersetzt, der Stufenaufstieg läuft jedoch weiter — anders als bei der Beurlaubung.

Versetzung aus einem anderen Bundesland: Besoldungsgruppe und Stufe werden in der Regel übernommen, aber Zulagen und Familienzuschlag richten sich ab dem Wechsel nach saarländischem Recht. Richter und Staatsanwälte: Sie werden nach der Besoldungsordnung R bezahlt; die R-Tabelle folgt eigenen Stufen und ist im Rechner separat hinterlegt.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist mehr als eine Zahl — es ist die Grundlage für drei Entscheidungen. Erstens: Prüfe deine Bezügemitteilung.

Vergleiche das errechnete Brutto mit der Juni-Abrechnung 2026 inklusive Nachzahlung; Abweichungen meldest du deiner Bezügestelle, am besten mit dem Ausdruck der Beispielrechnung. Zweitens: Nutze das Netto nach PKV für deine Haushaltsplanung, etwa bei Kredit- oder Immobilienentscheidungen — Banken interessieren sich für den verfügbaren Betrag, nicht für das Brutto.

Drittens: Wenn du über einen Bundeslandwechsel nachdenkst, rechne beide Länder mit ihren jeweiligen Tabellen und Sonderzahlungsregeln durch, bevor du Gehälter vergleichst. Und falls das Ergebnis niedriger ausfällt als erwartet, prüfe zuerst Stufe, Arbeitszeitanteil und Familienzuschlag — in neun von zehn Fällen steckt der Unterschied dort, nicht in einem Fehler der Tabelle.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

Bruttobesoldung = Grundgehalt(Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe) × Arbeitszeitanteil + Familienzuschlag(Familienstand, Kinderzahl) + Zulagen. - Grundgehalt: dbb-Besoldungstabelle Saarland, gültig ab 1. April 2026 (Veröffentlichung unter Vorbehalt der abschließenden Gesetzgebung). Referenzwerte: A 9 Stufe 1 = 3.324,03 Euro; A 13 Stufe 1 = 4.876,99 Euro; B 9 = 12.983,28 Euro; W 3 = 8.027,88 Euro. Erhöhung gegenüber 2025: +2,8 %, mindestens 100 Euro. - Familienzuschlag: Stufe 1 bei Verheirateten; zweites Kind +165,31 Euro; drittes und jedes weitere Kind +781,68 Euro (dbb-Tabelle 2026). - Anwärter: Grundbetrag statt Grundgehalt, z. B. A 9–A 11 = 1.537,21 Euro; A 6–A 8 = 1.483,52 Euro. - Zulagen: Amtszulagen/Stellenzulagen nach Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B, Stand 1. April 2026 (z. B. Polizei-Nr. 7 nach einem Jahr: 67,57 Euro; Feuerwehr-Nr. 8: 80,07/160,14 Euro nach ein/zwei Jahren). - Sonderzahlung: keine separate — Niveau in das Grundgehalt eingebaut (Vermerk der dbb-Tabelle). - Abzüge: Lohnsteuer nach § 32a EStG aus Steuerklasse (ELStAM); Solidaritätszuschlag nach § 4 SolZG 1995 (Freigrenzen beachten); Kirchensteuer 8 bzw. 9 % je nach Konfession (Saarland: 9 %); PKV-Beitrag als Nutzereingabe, keine GKV-Berechnung. - Teilzeit: Grundgehalt × Anteil; Familienzuschlag ungekürzt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wann wird die Besoldungserhöhung 2026 im Saarland ausgezahlt?

Die Erhöhung gilt rückwirkend zum 1. April 2026 und wurde mit den Juni-Bezügen ausgezahlt — April und Mai kamen als Nachzahlung. Wer erst später ins Amt gekommen ist, erhält den anteiligen Betrag ab Dienstbeginn.

2 Gibt es im Saarland Weihnachtsgeld oder eine Sonderzahlung für Beamte?

Nein, keine gesonderte. Das frühere Niveau der Sonderzahlung wurde in das Grundgehalt eingebaut. Dein Tabellenwert enthält diesen Anteil bereits; eine zusätzliche Dezemberzahlung gibt es nicht.

3 Was bedeutet „unter Vorbehalt der Gesetzgebung" bei der Besoldungstabelle 2026?

Die dbb-Tabelle 2026 wurde veröffentlicht, bevor das parlamentarische Verfahren endgültig abgeschlossen war. Die Werte sind die offizielle Berechnungsgrundlage, könnten sich im Gesetzgebungsverfahren theoretisch noch ändern — bislang ist das nicht geschehen. Der besoldungsrechner-saarland kennzeichnet die 2026er-Werte deshalb transparent als vorläufig.

4 Wie hoch ist der Familienzuschlag im Saarland 2026?

Verheiratete erhalten die Stufe 1 des Familienzuschlags. Für das zweite Kind erhöht er sich um 165,31 Euro monatlich, für das dritte und jedes weitere Kind um 781,68 Euro. Der Betrag ab dem dritten Kind ist 2026 unverändert geblieben.

5 Was verdient ein Anwärter im Saarland 2026?

Die Anwärtergrundbeträge liegen für die Eingangsämter A 9 bis A 11 bei 1.537,21 Euro monatlich, für A 6 bis A 8 bei 1.483,52 Euro. Dazu kommen Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen.

6 Muss ich als Beamter im Saarland Lohnsteuer zahlen?

Ja. Deine Besoldung ist lohnsteuerpflichtig; die Steuerklasse aus deinen ELStAM-Daten bestimmt den Abzug. Keine Lohnsteuer im eigentlichen Sinne zahlst du nur auf steuerfreie Zulagenanteile. Sozialversicherungsbeiträge wie bei Angestellten fallen dagegen nicht an.

7 Wie funktioniert der Stufenaufstieg im Saarland?

Innerhalb deiner Besoldungsgruppe steigst du nach festen Rhythmen auf: zwei, drei oder vier Jahre pro Stufe, je nach Gruppe. Maßgeblich ist die ruhegehaltfähige Dienstzeit — Teilzeit zählt anteilig, Beurlaubungen ohne Bezüge pausieren den Aufstieg.

8 Werden Zulagen wie die Polizeizulage 2026 auch erhöht?

Ja. Die wesentlichen Stellenzulagen und Amtszulagen wurden zum 1. April 2026 ebenfalls um 2,8 Prozent angehoben, zum Beispiel die Polizeizulage nach einem Jahr Dienstzeit auf 67,57 Euro monatlich.

9 Zählt meine Besoldung für die Beihilfe und PKV?

Indirekt: Als Beamter erhältst du Beihilfe zu Krankheitskosten (in der Regel 50 Prozent, mit Kindern mehr) und versicherst den Rest privat. Dein PKV-Beitrag hängt von Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab — gib ihn im Rechner ein, um dein echtes Netto zu sehen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • dbb beamtenbund und tarifunion: Besoldungstabelle Saarland, gültig ab 1. April 2026 (PDF) — https://tarifunion.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2026/Besoldungstabellen/260521_Saarland.pdf
  • • oeffentlicher-dienst-news.de: Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst 2027 und 2028 — Der Fahrplan für TVöD und Bundesbesoldung (Auszahlungstermine 2026) — https://oeffentlicher-dienst-news.de/gehaltserhoehung-im-oeffentlichen-dienst-2026-2027-2028/
  • • oeffentlichen-dienst.de: Besoldungsrechner Saarland — https://www.oeffentlichen-dienst.de/beamte/besoldung/sl/rechner.html
  • • Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG) — Landesrecht Saarland.