So funktioniert der Besoldungsrechner-Thueringen
Du wählst deine Besoldungsgruppe (A, B, R oder W), deine Erfahrungsstufe, deinen Familienstand, die Kinderzahl und deine Arbeitszeit. Der Rechner addiert dann drei Bausteine zum Monatsbrutto:
Baustein 1: Grundgehalt. Der Tabellenwert aus der Thüringer Besoldungsordnung – abhängig von Gruppe und Erfahrungsstufe.
Beispiel aus dem aktuellen Entwurf (gültig geplant ab 1. April 2026): R 2 in Stufe 1 liegt bei 6.485,14 Euro im Monat. Die A-Ordnung reicht von A 6 bis A 16, die R-Ordnung gilt für Richter und Staatsanwälte.
Baustein 2: Familienzuschlag. Stufe 1 (182,21 Euro) erhalten Verheiratete und Lebenspartner auch ohne Kinder; für Kinder kommen weitere Beträge dazu: 335,55 Euro für das erste, 543,98 Euro für das zweite, 830,50 Euro für das dritte und 803,23 Euro für jedes weitere Kind (Entwurfswerte ab 1. April 2026).
Baustein 3: Zulagen. Amts- und Stellenzulagen, etwa für besondere Funktionen. Was dir konkret zusteht, regeln die Anlagen zum ThürBesG – der Rechner nimmt deine Eingabe und addiert sie zum Brutto.
Als Beamter zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge wie ein Angestellter; Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag gehen trotzdem ab, die private Krankenversicherung zahlst du selbst. Deshalb zeigt dir der Rechner bewusst das Brutto – für den Weg zum Netto nutze die verlinkte Brutto-Netto-Seite. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Zum Vergleich: Besoldung beim Bund heranziehen.
Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027 und 2028?
Der Stand im Oktober 2026: Das Land hat im Juni 2026 einen Gesetzentwurf für die Jahre 2026 bis 2028 in den Landtag eingebracht. Er überträgt den Tarifabschluss der Länder vom Februar 2026 zeit- und wirkungsgleich auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger.
Verabschiedet war er im Oktober 2026 noch nicht – alle folgenden Zahlen sind deshalb Entwurfswerte:
- 1. April 2026: +2,8 %, mindestens 100 Euro
- 1. März 2027: +2,0 %
- 1. Januar 2028: +1,0 %
- Anwärter erhalten zusätzlich pauschal +60 Euro (2026), +60 Euro (2027) und +30 Euro (2028) – aktuell liegt der Anwärtergrundbetrag im Entwurf bei 1.552,02 Euro (Eingangsamt A 6 bis A 8) bzw. 1.612,32 Euro (A 9 bis A 11).
Zwei Besonderheiten des Entwurfs: Erstens soll ab 2026 wieder eine Jahressonderzahlung von 4,8 % der Jahresbruttobesoldung gezahlt werden – Thüringen hatte die Sonderzahlung 2008 ins Grundgehalt integriert und würde sie nun neu einführen. Zweitens sind Nachzahlungen vorgesehen: für 2025 grundsätzlich für alle, für die Jahre 2008 bis 2024 nur für diejenigen, die ihre Ansprüche rechtzeitig per Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben.
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. September 2025 die Anforderungen an die amtsangemessene Alimentation weiterentwickelt. Der Thüringer Entwurf setzt diese Vorgaben um – deshalb enthält er neben der Tariferhöhung auch Sonderzahlung und Nachzahlungen.
Zum Vergleich die letzte Runde: +1,462 % zum November 2024 und +5,5 % zum Februar 2025.
Beispielrechnung: Richter R 2, Stufe 1, zwei Kinder
Annahmen: Vollzeit, verheiratet, zwei berücksichtigungsfähige Kinder, keine Zulagen. Alle Werte aus dem Gesetzentwurf, geplant gültig ab 1. April 2026:
| Position | Betrag/Monat |
|---|---|
| Grundgehalt R 2, Stufe 1 | 6.485,14 € |
| Familienzuschlag Stufe 1 | +182,21 € |
| 1. Kind | +335,55 € |
| 2. Kind | +543,98 € |
| Monatsbrutto | 7.546,88 € |
Das ergibt ein Jahresbrutto von 90.562,56 Euro. Käme die geplante Jahressonderzahlung von 4,8 % hinzu, wären das weitere 4.347,00 Euro im Jahr – beachte aber: Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, besteht darauf kein Anspruch.
Abzuziehen sind noch Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse und deine PKV-Beiträge; Sozialversicherungsbeiträge fallen als Beamter nicht an.
Typische Fehler bei der Berechnung
- Entwurf mit Gesetz verwechseln.
Die 2026er-Werte stammen aus einem Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Plane damit, aber verlasse dich nicht darauf, bis das Gesetz verkündet ist.
- Falsche Besoldungsordnung.
Richter und Staatsanwälte fallen unter die R-Ordnung, nicht unter A – die Tabellen sind komplett verschieden (R 2/Stufe 1: 6.485,14 Euro). 3.
Familienzuschlag falsch gestuft. Stufe 1 gibt es schon für Verheiratete ohne Kinder; die Kinderbeträge kommen hinzu – nicht stattdessen.
- Anrechnungsbetrag übersehen.
In den Gruppen A 6 bis A 8 werden 153,11 Euro, in A 9 bis A 12 werden 160,35 Euro des Familienzuschlags (Stufen 2+) angerechnet – das senkt den Zuschlag effektiv. 5.
Sonderzahlung als sicher einplanen. Die 4,8 % Jahressonderzahlung existiert bisher nur im Entwurf.
Wer sein Budget darauf aufbaut, plant auf Sand. 6.
Teilzeit vergessen. Alle Tabellenwerte gelten für Vollzeit – bei 50 % nimmst du die Hälfte von Grundgehalt und Familienzuschlag.
Sonderfälle: Was viele Besoldungsrechner verschweigen
Widerspruch und Nachzahlungen. Für die Jahre 2008 bis 2024 sieht der Entwurf Nachzahlungen nur vor, wenn du deine Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hast (Widerspruch oder Klage).
Wer das versäumt hat, geht für diese Jahre leer aus – unabhängig davon, was Gerichte später zur Alimentation entscheiden. Für 2025 ist die Nachzahlung dagegen grundsätzlich für alle vorgesehen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto: deine Abzüge.
Amtsangemessene Alimentation. Der BVerfG-Beschluss vom 17. September 2025 hat die Prüfkriterien verschärft.
Der Thüringer Entwurf reagiert genau darauf – mit Sonderzahlung und Nachzahlungen. Ob das reicht, werden Gerichte klären; ein rechtzeitiger Widerspruch sichert deine Position.
Anwärter. Du erhältst den Anwärtergrundbetrag (Entwurf: 1.552,02 bzw. 1.612,32 Euro) plus unter Umständen Familienzuschlag. Die pauschalen +60/+60/+30 Euro kommen zu den prozentualen Erhöhungen hinzu.
Versorgungsempfänger. Die Erhöhungen werden zeit- und wirkungsgleich auf Versorgungsbezüge übertragen – auch die Nachzahlungslogik gilt entsprechend.
Zulagen im Detail. Amtszulagen sind dauerhaft mit dem Amt verbunden, Stellenzulagen an die tatsächliche Funktionswahrnehmung geknüpft. Die Beträge stehen in den Anlagen zum ThürBesG; das Thüringer Landesamt für Finanzen berechnet und zahlt die Bezüge aus.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist das Monatsbrutto nach Thüringer Besoldungsrecht – die Basis, von der Lohnsteuer und deine privaten Vorsorgebeiträge (PKV, ggf. Pflege) noch abgehen.
Nutze es für drei Dinge: Erstens, prüfe deine Bezügemitteilung – stimmt der Tabellenwert mit deiner Gruppe und Stufe überein? Zweitens, plane die Zukunft: Der Besoldungsrechner-Thueringen zeigt dir auch, was die Stufen 2027 (+2,0 %) und 2028 (+1,0 %) nach dem Entwurf bringen.
Drittens, sichere deine Ansprüche: Falls du für die Jahre 2008 bis 2024 noch keinen Widerspruch eingelegt hast, sprich mit deiner Gewerkschaft – für 2025 ist die Nachzahlung ohnehin vorgesehen. Und für den Weg vom Brutto zum Netto hilft dir der Brutto-Netto-Rechner weiter.