So funktioniert die Berechnung mit dem besoldungsrechner-bund
Der Rechner folgt exakt der Logik des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG). Du gibst drei Dinge ein, der Rest ist Tabellenablesung:
- Besoldungsgruppe: A 3 bis A 16 für den allgemeinen Dienst, B 1 bis B 11 für herausgehobene Funktionen, W 1 bis W 3 für Professoren, R 1 bis R 10 für Richter und Staatsanwälte.
Deine Gruppe steht in deiner Ernennungsurkunde. 2.
Erfahrungsstufe: Innerhalb der Gruppe steigst du mit der Dienstzeit automatisch auf — in Besoldungsordnung A sind es acht Stufen. Der Aufstieg erfolgt nach festen Zeitabständen (anfangs alle zwei, später alle drei bzw. vier Jahre) und braucht keinen Antrag.
- Familienstand und Kinder: Der Familienzuschlag kommt obendrauf — Stufe 1 für Verheiratete, Stufe 2 zusätzlich je Kind.
Das Grundgehalt liest der Rechner aus der aktuellen Tabelle (Anlage IV BBesG). Beispiel: A 13, Stufe 5 liegt nach der Entwurfstabelle mit Gültigkeit ab 1. Mai 2026 bei 6.281,51 € brutto im Monat.
Dazu kommen bei Bedarf Amtszulagen (z. B. für bestimmte Funktionen unwiderruflich und ruhegehaltsfähig), Stellenzulagen (z. B. Polizei- oder Wechselschichtzulage) und der Familienzuschlag. Teilzeit wird anteilig gerechnet: Bei 50 % erhältst du exakt die Hälfte von Grundgehalt, Zuschlägen und Zulagen.
Wichtig für das Verständnis: Der Rechner ermittelt dein Brutto. Was davon als Netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, deinem privaten Krankenversicherungsbeitrag (Beamte sind nicht gesetzlich pflichtversichert, der Dienstherr zahlt Beihilfe) und Vorsorgeaufwendungen ab.
Was ändert sich 2026?
Zwei Dinge prägen die Bundesbesoldung 2026 — ein Zahlenschritt und eine Strukturreform:
- Die Erhöhung in zwei Schritten.
Der TVöD-Tarifabschluss vom April 2025 wird zeit- und wirkungsgleich auf die Bundesbeamten übertragen: +3,0 % (mindestens 110 € monatlich) seit 1. April 2025 und +2,8 % ab 1. Mai 2026. Der erste Schritt ist längst auf deiner Abrechnung, der zweite ist beschlossen, aber das formelle Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Beamtenpension berechnen heranziehen.
- Die Abschlagszahlung.
Weil das Gesetz noch nicht verkündet ist, zahlt der Bund die Erhöhungen seit September 2025 vorläufig als Abschlag aus. Das ist kein Fehler auf deiner Abrechnung, sondern Absicht: Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird rückwirkend spitz abgerechnet — du bekommst also keinen Cent weniger, sondern nur vorläufig unter Vorbehalt.
Genau deshalb kennzeichnen wir auf dieser Seite jeden Wert: "verkündet" oder "Entwurf".
- Die Alimentationsreform.
Mit dem Bundesalimentationsgesetz baut der Bund die Besoldungsstruktur um, weil das Bundesverfassungsgericht eine amtsangemessene Alimentation verlangt. Kernpunkt für Einsteiger: Die Stufe 1 entfällt — wer neu in den Bundesdienst eintritt, startet direkt auf Stufe 2.
Gerade in den unteren Gruppen macht das mehrere hundert Euro im Monat aus. Hinzu kommen Anhebungen der unteren Stufen, damit die Einstiegsgehälter deutlich über dem Sozialhilfeniveau liegen.
- Keine Sonderzahlung.
Anders als in manchen Ländern gibt es beim Bund kein separates Weihnachtsgeld — die frühere Sonderzahlung ist vollständig im Grundgehalt aufgegangen. Wer Bundes- mit Länderangeboten vergleicht, muss das einrechnen: Ein Hamburger Grundgehalt plus 27,5 % Sonderzahlung kann unterm Strich anders aussehen als der reine Tabellenvergleich vermuten lässt.
Beispielrechnung
Nehmen wir Anna, 34, Regierungsrätin in einem Bundesministerium: Besoldungsgruppe A 13, Erfahrungsstufe 5, verheiratet, zwei Kinder, Vollzeit.
Schritt 1 — Grundgehalt aus der Tabelle: A 13, Stufe 5 = 6.281,51 € (Entwurfstabelle mit Gültigkeit ab 1. Mai 2026, dbb-Stand Mai 2026).
Schritt 2 — Familienzuschlag: Stufe 1 (verheiratet) 181,36 € plus je Kind 154,99 €, also 181,36 € + 2 × 154,99 € = 491,34 €. (Zusammenstellung auf Basis des BBesG; endgültige Verkündung abwarten.)
Schritt 3 — Summe: 6.281,51 € + 491,34 € = 6.772,85 € brutto im Monat, ohne weitere Zulagen.
Schritt 4 — Plausibilitätscheck: Wäre Anna in Teilzeit mit 50 %, halbiert sich alles auf 3.386,43 €. Wäre sie noch in Stufe 4, läge das Grundgehalt bei 6.106,15 € — der Stufenaufstieg bringt also rund 175 € mehr.
Dieses Beispiel zeigt auch, warum der Familienzuschlag so wichtig ist: Fast 500 € monatlich entscheiden darüber, ob sich zwei sonst identische Karrieren deutlich unterscheiden. Der besoldungsrechner-bund rechnet dir das mit deinen eigenen Daten in Sekunden aus.
Typische Fehler
- Entwurfswerte mit verkündetem Recht verwechseln.
Viele Portale zeigen bereits die Mai-2026-Werte, ohne zu sagen, dass das Gesetz noch fehlt. Vergleiche immer den Gültigkeitsvermerk — auf dieser Seite steht er bei jedem Wert dabei.
- "Abschlagszahlung" für einen Fehler halten.
Der Abschlag auf deiner Abrechnung ist die vorläufige Auszahlung der noch nicht verkündeten Erhöhung. Kein Grund zur Sorge, kein Grund zum Anruf bei der Bezügestelle.
- Netto mit Brutto verwechseln.
Die Besoldungstabellen zeigen immer Brutto. Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge, dafür aber den vollen Beitrag zu ihrer privaten Krankenversicherung selbst — dein Netto hängt stark davon ab.
- Sonderzahlung erwarten.
Beim Bund gibt es kein Weihnachtsgeld extra. Wer vom Land zum Bund wechselt (oder umgekehrt), muss die Sonderzahlungs-Regelung des jeweiligen Dienstherrn in den Gehaltsvergleich einrechnen.
- Falsche Stufe annehmen.
Die Erfahrungsstufe richtet sich nach anrechenbarer Dienstzeit, nicht nach Lebensalter. Vorbereitungsdienst und bestimmte Vorzeiten zählen mit — im Zweifel frag deine Bezügestelle, statt zu raten.
- Zulagen vergessen.
Amts-, Stellen- und Erschwerniszulagen (z. B. bei Polizei, Zoll oder Schichtdienst) können mehrere hundert Euro ausmachen und fehlen in reinen Tabellenvergleichen fast immer. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto.
Sonderfälle und Ausnahmen
Soldaten der Bundeswehr werden ebenfalls nach dem BBesG besoldet — für sie gelten dieselben Tabellen, ergänzt um soldatenspezifische Zulagen. Der offizielle Bezügerechner des Bundesverwaltungsamts führt sie deshalb als eigene Rechner-Rubrik.
Anwärter erhalten keine Besoldung nach Tabelle A, sondern Anwärterbezüge: einen festen Grundbetrag je nach Einstiegsamt plus Familienzuschlag. Auch hier gilt die Erhöhung 2026 — Anwärter profitieren von der Streichung der Stufe 1 indirekt, weil ihr Einstiegsamt höher bewertet wird.
Professoren (W-Besoldung) bekommen neben dem Grundgehalt (W 1 bis W 3) variable Leistungsbezüge — etwa Berufungs-, Bleibe- oder besondere Leistungsbezüge. Diese sind individuell verhandelbar und stehen in keiner Tabelle; der Rechner kann hier nur das Grundgehalt abbilden.
Teilzeit und Beurlaubung: Bei Teilzeit wird alles anteilig gekürzt — auch der Familienzuschlag? Nein: Der Familienzuschlag wird bei Teilzeit nicht gekürzt, solange die familienrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das ist ein häufiger Irrtum, der bares Geld kostet.
Versorgungsempfänger (Pensionäre) erhalten ihre Erhöhung parallel zu den Aktiven — die Übertragung des Tarifabschlusses gilt auch für die Versorgung, die Anpassung läuft über denselben Mechanismus.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Rechenergebnis ist eine Orientierung, keine Festsetzung — verbindlich sind nur die Festsetzung deiner Bezügestelle und das jeweils geltende Recht. Nutze das Ergebnis trotzdem aktiv:
- Gehaltsverhandlung und Laufbahnplanung: Vergleiche deine Gruppe mit der nächsthöheren — der Abstand zwischen A 13 und A 14 in gleicher Stufe zeigt dir, was eine Beförderung konkret bringt.
- Familienplanung: Rechne den Familienzuschlag ehrlich mit ein. Gerade beim Wechsel von Stufe 1 zu Stufe 2 (Heirat, erstes Kind) springt das Monatseinkommen spürbar.
- Dienstherrnvergleich: Du überlegst, vom Bund zu einem Land zu wechseln? Dann vergleiche Jahresbrutto inklusive Sonderzahlung, nicht nur das Monatsgrundgehalt — Länder wie Hamburg zahlen 2026 zusätzlich 27,5 % eines Monatsgehalts als Sonderzahlung, der Bund dafür gar keine.
- Prüfe deine Abrechnung: Steht dort "Abschlagszahlung", ist alles in Ordnung — das ist die vorläufige 2026er Erhöhung. Tippe deine Werte in den besoldungsrechner-bund ein und vergleiche das Ergebnis mit deiner Abrechnung — weicht es um mehr als wenige Euro ab, kläre das mit deiner Bezügestelle.
- Nächster Schritt Netto: Für das echte Netto brauchst du Steuerklasse, Kirchensteuersatz und deinen PKV-Beitrag — unser brutto-netto-rechner rechnet mit deinem Besoldungsbrutto weiter.