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Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Fruehstart-rente-rechner: was kommt bis 65 heraus?

Dein Kind bekommt vom Staat ein eigenes Altersvorsorgedepot — 10 € pro Monat, vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Aber was wird daraus bis zur Rente? Diese fruehstart-rente-rechner rechnet es ehrlich durch: Sie trennt den Staatsanteil von deiner freiwilligen Zuzahlung, rechnet mit verschiedenen Renditeannahmen und zeigt dir, was am 65. Geburtstag deines Kindes wirklich im Depot liegt — inklusive der Steuer in der Auszahlung.

Interaktiver Fruehstart-rente-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€

Geburtsjahr des Kindes; Monatliche Zuzahlung der Familie (€); Angenommene Rendite pro J...

Berechnungsergebnis
Ergebnislabels
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Hinweistext unter dem Ergebnis 642,80 €
Netto-Auszahlungsanteil 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Modellrechnung zum Regierungsentwurf — sie ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Frühstartrente ist das neue staatliche Altersvorsorgedepot für Kinder: Der Bund zahlt für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 € monatlich in ein kapitalgedecktes Depot — Start 1. Januar 2027, zuerst für die Jahrgänge 2020 und 2021 (Jahrgang 2020 rückwirkend ab 2026). Eltern und Großeltern dürfen bis zu 6.840 € pro Jahr zuzahlen. Ausgezahlt wird erst ab dem 65. Lebensjahr. Allein aus der staatlichen Förderung werden bis zur Volljährigkeit rund 2.200 € — bei 7 % Renditeannahme des Finanzministeriums etwa 53.000 € bis 65. Mit 50 € monatlicher Zuzahlung wären es rund 320.000 €. Die fruehstart-rente-rechner unten rechnet deine Variante mit deiner Renditeannahme.

Was ist die Frühstartrente? Die Fakten im Überblick

Die Frühstartrente ist kein Sparbuch und keine neue Rentenversicherung, sondern ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot für Kinder. Die Eckpunkte aus dem Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss 12. August 2026, Bundesfinanzministerium):

  • Wer bekommt sie? Jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland, vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Wie viel? 10 € pro Monat aus dem Bundeshaushalt — 1.440 € über die vollen 12 Jahre.
  • Wann startet sie? Zum 1. Januar 2027, zunächst für die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 gilt die Förderung rückwirkend ab 1. Januar 2026. Danach kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu — wer heute schon 7 oder älter ist, geht leer aus.
  • Wo liegt das Geld? In einem zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem privaten Anbieter, den die Eltern wählen. Kommt kein Vertrag zustande, legt die Deutsche Bundesbank das Geld kollektiv am Kapitalmarkt an — kein Kind geht wegen untätiger Eltern leer aus.
  • Was darf es kosten? Effektivkostendeckel von maximal 1 % pro Jahr, keine Abschluss- oder Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit.
  • Wann gibt es das Geld? Grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr. Mit 18 geht das Depot in die (reformierte) steuerlich geförderte private Altersvorsorge über.

So funktioniert die Berechnung mit dem fruehstart-rente-rechner

Der Rechner bildet exakt den Fördermechanismus ab und trennt zwei Geldquellen:

  1. Staatsanteil: 10 € × Anzahl der Fördermonate (maximal 144 Monate = 12 Jahre).

Für den Jahrgang 2020 beginnt die Förderung rückwirkend im Januar 2026, für 2021 im Januar 2027. 2.

Familienanteil: Deine monatliche Zuzahlung × Fördermonate, gedeckelt auf 6.840 € pro Jahr. 3.

Wachstum: Beide Anteile wachsen mit deiner Renditeannahme per Zinseszins bis zum 65. Geburtstag des Kindes.

Formel pro Einzahlung: Endwert = Einzahlung × (1 + r)^Restjahre.

Das Ergebnis zeigt der Rechner getrennt: „Davon Staat" und „Davon Familie (Einzahlungen + Erträge)" — damit du siehst, welchen Hebel deine Zuzahlung wirklich hat. Voreingestellt sind 7 % (die Annahme des Finanzministeriums); du kannst 3 % und 5 % als Vorsichtsszenarien durchspielen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den etf-sparplan-rechner heranziehen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

  • 1. Januar 2026 (rückwirkend): Für den Geburtsjahrgang 2020 beginnt die Förderung — die Beiträge für 2026 werden nach Inkrafttreten des Gesetzes nachgezahlt.
  • 1. Januar 2027 (geplant): Das Frühstartrentengesetz tritt in Kraft; die Jahrgänge 2020 und 2021 starten, danach jährlich der neue Sechsjährigen-Jahrgang. Ehrlicher Stand Oktober 2026: Das Gesetz ist vom Kabinett beschlossen und wird im Bundestag beraten (1. Lesung 25. September 2026) — verabschiedet ist es noch nicht.
  • Steuer: Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei; die Auszahlung ab 65 wird nach § 22 Nr. 5 EStG voll besteuert — das schmälert die BMF-Modellzahlen.
  • Keine Garantie: Steht ausdrücklich im Entwurf — fällt das Depot schlechter aus als die Summe der Einzahlungen, gibt es keinen Ausgleich vom Bund.
  • Grundfreibetrag 12.348 € (2026) und BBG-Werte spielen für dieses Depot keine Rolle — es ist bewusst außerhalb der Sozialversicherung konstruiert.

Beispielrechnung

Familie Berger, Sohn (Jahrgang 2020), Eltern zahlen 50 € monatlich dazu, Renditeannahme 7 %:

Schritt 1 — Einzahlungen:

  • Staat: 10 € × 144 Monate = 1.440 €
  • Familie: 50 € × 144 Monate = 7.200 €
  • Gesamt eingezahlt: 8.640 €

Schritt 2 — Wert mit 18 (nach 12 Jahren, 7 %):

  • Staat: ca. 2.200 € (Finanzministerium-Modellrechnung)
  • Familie: ca. 11.000 €
  • Depot mit 18: ca. 13.200 €

Schritt 3 — Wachstum bis 65 (47 weitere Jahre, 7 %):

  • Faktor 1,07^47 ≈ 24
  • Depot mit 65: ca. 13.200 € × 24 ≈ 320.000 € — exakt die Größenordnung, die das Finanzministerium nennt.

Der fruehstart-rente-rechner zeigt dir dieselbe Rechnung für deine Zahlen — und daneben das Vorsichtsszenario mit 5 %: Dann landen statt 320.000 € nur rund 150.000 € im Depot. Der Unterschied zwischen 7 % und 5 % Annahme ist größer als der gesamte Staatsanteil — deshalb lohnt sich das Durchspielen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer zinseszins-rechner.

Typische Fehler

  1. Die 7 % für sicher halten: Das Ministerium nimmt die langjährige Durchschnittsrendite globaler Aktien — die Zukunft kann darunter liegen.

Rechne immer auch mit 5 %. 2.

Steuer vergessen: Die Auszahlung ab 65 wird voll besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Von 320.000 € brutto bleibt netto deutlich weniger.

  1. „Geld fürs Studium" denken: Das Depot ist bis 65 gesperrt — es hilft nicht bei Ausbildung, Führerschein oder erster Wohnung.

  2. Keinen Anbieter wählen: Ohne privaten Vertrag landet das Geld im Bundesbank-Kollektivdepot — das ist die solide Rückfalllösung, aber du verlierst die Auswahl.

  3. Zuzahlungsgrenze übersehen: Mehr als 6.840 € pro Jahr gehen nicht in diesen Vertrag — größere Beträge gehören in ein separates Kinderdepot.

  4. Ältere Geschwister einplanen: Wer 2026 schon 7 oder älter ist, bekommt nichts — plane für diese Kinder eine eigene Lösung (z. B. ETF-Sparplan).

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Zuzug nach Deutschland: Anspruch hat, wer den ersten Wohnsitz im Inland hat — zugezogene Kinder des startenden Jahrgangs fallen darunter, sobald sie hier gemeldet sind.
  • Wegzug ins Ausland: Der Entwurf knüpft die Förderung an den Inlandswohnsitz — bei dauerhaftem Wegzug endet die staatliche Einzahlung.
  • Kinder ohne sorgeberechtigte Antragsteller: Genau dafür gibt es das Bundesbank-Kollektivdepot — die Förderung läuft auch ohne Zutun der Eltern.
  • Behinderung / Betreuung: Die Auszahlung bleibt an das 65. Lebensjahr geknüpft; Sonderregeln für vorzeitige Verfügung sind im Entwurf nicht vorgesehen.
  • Tod des Kindes: Was mit dem Depotguthaben geschieht, regelt der Vertrag bzw. das Erbrecht — ein Detail, das du beim Anbieter erfragen solltest.
  • Mehrere Kinder: Jedes Kind bekommt sein eigenes Depot; die 6.840-€-Grenze gilt pro Kind und Jahr.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis hat drei Zeilen: Staatsanteil, Familienanteil, Gesamtdepot mit 65. Lies sie so:

  • Der Staatsanteil ist ein Geschenk, kein Plan: 53.000 € mit 65 klingen viel, aber nach Steuer und 47 Jahren Inflation ist das ein Zuschuss — keine Altersvorsorge.
  • Deine Zuzahlung ist der Hebel: Schon 25 € monatlich verdreifachen grob das Ergebnis. Der Rechner zeigt dir, ab welcher Zuzahlung das Depot für dein Kind wirklich relevant wird.
  • Nächster Schritt: Prüfe, ob dein Kind zum startenden Jahrgang gehört (2020/2021), wähle nach Inkrafttreten einen zertifizierten Anbieter — und lege für alles über 6.840 €/Jahr oder für ältere Kinder einen separaten ETF-Sparplan an.
  • Ehrlichkeit zum Schluss: Kein Rechner ersetzt die Unsicherheit von 50 Jahren Kapitalmarkt. Nutze das 5-%-Szenario als Planungsbasis und freue dich, wenn es mehr wird.

Stand: Oktober 2026. Die Frühstartrente ist ein Regierungsentwurf in parlamentarischer Beratung — Details können sich bis zur Verabschiedung ändern. Diese Seite ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Anspruchszeitraum:** vollendetes 6. bis vollendetes 18. Lebensjahr = max. 144 Fördermonate. Startkohorte: Jahrgänge 2020 und 2021 zum 1.1.2027; Jahrgang 2020 rückwirkend ab 1.1.2026. Quelle: BMF-Regierungsentwurf (Kabinett 12.8.2026). - **Staatseinzahlung** = 10 € × Fördermonate (max. 1.440 €). - **Familienzuzahlung** = min(monatliche Zuzahlung × Fördermonate, 6.840 € × Förderjahre). - **Endwert je Einzahlung** = Einzahlung × (1 + r)^Restjahre bis 65, monatlich verfeinert: Monatszins = (1 + r)^(1/12) − 1. Quelle Verfahren: Zinseszins-Standard; BMF-Modellrechnung nutzt 7 % p.a. - **BMF-Referenzwerte (7 %):** nur Staat → ~2.200 € mit 18 → ~53.000 € mit 65; +10 €/Monat Familie → ~107.000 €; +50 €/Monat → ~320.000 €. Quelle: BMF/live.vodafone.de. - **Kostendeckel:** Effektivkosten max. 1 % p.a., keine Abschluss-/Vertriebskosten bis 18. Quelle: ecovis-kso.com (Entwurf). - **Steuer:** Erträge bis Auszahlung steuerfrei; Auszahlung ab 65 voll steuerpflichtig nach § 22 Nr. 5 EStG (Anzeige als Hinweis, keine Netto-Berechnung ohne Steuersatz-Eingabe). - **Rückfall:** kein privater Vertrag → kollektive Anlage durch die Deutsche Bundesbank.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wer bekommt die Frühstartrente?

Jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Zum Start am 1. Januar 2027 sind das die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021; danach kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu.

2 Wie viel zahlt der Staat pro Monat?

10 € pro Monat, also 120 € im Jahr und 1.440 € über die vollen zwölf Förderjahre. Für den Jahrgang 2020 gilt die Förderung rückwirkend ab Januar 2026.

3 Ab wann gilt die Frühstartrente?

Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Stand Oktober 2026 ist es vom Bundeskabinett beschlossen (12. August 2026) und wird im Bundestag beraten — verabschiedet ist es noch nicht.

4 Mein Kind ist 2018 geboren — bekommt es auch etwas?

Nein. Die Förderung startet jahrgangsweise mit 2020; ältere Kinder gehen leer aus. Für sie bleibt der klassische Weg über ein eigenes Kinderdepot oder einen ETF-Sparplan.

5 Wie viel dürfen Eltern dazuzahlen?

Bis zu 6.840 € pro Jahr und Kind. Die Zuzahlung fließt in denselben Vertrag und profitiert vom Zinseszins bis zum 65. Lebensjahr.

6 Was passiert, wenn die Eltern kein Depot eröffnen?

Dann legt die Deutsche Bundesbank das Geld kollektiv am Kapitalmarkt an. Kein Kind verliert die Förderung, weil die Eltern untätig waren.

7 Wann kann das Geld ausgezahlt werden?

Grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr. Mit 18 geht das Depot automatisch in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge über und kann dort weiter bespart werden.

8 Muss die Auszahlung versteuert werden?

Ja. Die Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei, aber die Auszahlung ab 65 wird nach § 22 Nr. 5 EStG voll besteuert. Das schmälert die oft genannten Modellrechnungen spürbar.

9 Was kostet das Depot an Gebühren?

Der Entwurf deckelt die Effektivkosten auf maximal 1 % pro Jahr; Abschluss- und Vertriebskosten sind bis zur Volljährigkeit verboten.

10 Gibt es eine Garantie auf das eingezahlte Geld?

Nein. Im Gesetzentwurf steht ausdrücklich: Fällt das Depot durch schlechte Marktentwicklung geringer aus als die Summe der Einzahlungen, besteht kein Ausgleichsanspruch gegen den Bund.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Bundesfinanzministerium — Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Kabinettbeschluss 12.8.2026).
  • • reuters.com — „Regierung bringt staatlich geförderte Kinder-Altersvorsorge auf den Weg" (22.7.2026).
  • • ecovis-kso.com — „Frühstartrente 2026: So funktioniert die neue Altersvorsorge" (Kostendeckel, Steuer, Übertrag mit 18).
  • • live.vodafone.de — „Schon als Kind fürs Alter vorsorgen — die Frühstartrente" (BMF-Modellrechnung 2.200/53.000/107.000/320.000 €).
  • • baden24.de — „Frühstartrente: Was bringt sie wirklich und wer geht leer aus?" (Stand 29.9.2026: parlamentarische Beratungen laufen).