So funktioniert die Berechnung
Die Gründungskosten setzen sich aus vier Bausteinen zusammen – der Rechner addiert sie zu deiner Gesamtsumme:
- Notarkosten (größter Block).
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 2 GmbHG) – daran führt kein Weg vorbei. Die Bundesnotarkammer nennt für eine Mehrpersonen-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und individuellem Gesellschaftsvertrag rund 630 Euro Notarkosten.
Darin stecken Beurkundung, Entwürfe, die Anmeldung zum Handelsregister und die üblichen Pauschalen. Auf die Notarleistungen kommen 19 Prozent Umsatzsteuer hinzu – wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, holt sie sich als Vorsteuer zurück.
Bei einem Online-Termin über das Videokommunikationssystem fällt zusätzlich eine Pauschale von 25 Euro an.
Handelsregister. Die Eintragung kostet aktuell 225 Euro bei einer normalen Bargründung und 360 Euro, wenn mindestens eine Sacheinlage geleistet wird.
Gewerbeanmeldung. Je nach Kommune 20 bis 60 Euro – ein kleiner, aber Pflicht-Posten. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Steuerbelastung der GmbH berechnen heranziehen.
Optional: Beratung und Gründungspakete. Steuerberater oder Gründungsservices kosten extra; die gesetzlichen Gebühren fallen immer an – egal, ob du mit oder ohne Service gründest.
Wichtigste Trennung: Das Stammkapital (mindestens 25.000 Euro) ist kein Kostenblock. Es ist eine Einlage in deine Gesellschaft und gehört danach ihr – nicht dem Notar und nicht dem Staat.
Bei der Gründung musst du pro Geschäftsanteil mindestens ein Viertel einzahlen, insgesamt aber mindestens 12.500 Euro (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
So nutzt du den gmbh-gruendungskosten-rechner
Gründungsform wählen: Allein oder mit mehreren Gesellschaftern, individueller Vertrag oder Musterprotokoll, Bar- oder Sacheinlage.
Bausteine anpassen: Der Rechner setzt die Standardwerte (Notar 630 Euro, Register 225/360 Euro, Gewerbeamt nach Kommune) – du kannst eigene Angebote eintragen.
Ergebnis lesen: Du siehst Gebühren (Notar + Register + Gewerbe) und Kapital (Stammkapital, davon einzuzahlen) getrennt – plus die Summe, die du zum Start tatsächlich brauchst.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die gesetzlichen Grundlagen sind stabil: Mindeststammkapital 25.000 Euro und die 12.500-Euro-Mindest-einzahlung gelten 2026 unverändert, die Notar- und Registergebühren sind gesetzlich fixiert und wurden zuletzt nicht angehoben. Etabliert hat sich die Online-Gründung per Video-Notartermin (25 Euro Pauschale für das Videokommunikationssystem).
Für 2027 ist keine Änderung der Gründungskosten oder des GmbH-Rechts verkündet.
Beispielrechnung
Zwei Gründer, 25.000 Euro Stammkapital, individueller Gesellschaftsvertrag, Bareinlage, Notartermin per Video. Der gmbh-gruendungskosten-rechner stellt den Standardfall so zusammen: Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Gewerbeanmeldung: Kosten.
- Notar (Bundesnotarkammer-Richtwert): 630,00 Euro
Handelsregister (Bargründung): 225,00 Euro
3. Video-Pauschale: 25,00 Euro
4.
Gewerbeanmeldung (Beispiel Kommune): 30,00 Euro
5. Zwischensumme Gebühren: 910,00 Euro – zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Notarleistungen und kleiner Auslagen, also grob 1.000 bis 1.100 Euro.
Kapital daneben: 25.000 Euro Stammkapital, davon mindestens 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen. Liquiditätsbedarf zum Start: rund 13.500 Euro (12.500 Euro Einzahlung + ca. 1.000 Euro Gebühren).
Das deckt sich mit der Faustformel der Bundesnotarkammer: 1.000 bis 1.200 Euro Gebühren für die typische Gründung.
Typische Fehler
- Stammkapital als Kosten verbuchen: Die 25.000 Euro sind eine Einlage, keine Gebühr – sie arbeiten danach in deiner GmbH. Nur die rund 1.000 Euro Gebühren sind weg.
- Die 12.500-Euro-Grenze reißen: Ohne die Mindesteinzahlung (ein Viertel je Anteil, insgesamt mindestens 12.500 Euro) wird die GmbH nicht eingetragen.
- Sacheinlage unterschätzen: Wer statt Geld z. B. Maschinen einbringt, zahlt 360 statt 225 Euro Registergebühr – und braucht einen Sachgründungsbericht mit Wertnachweis.
- Umsatzsteuer vergessen: Auf die Notarleistungen kommen 19 Prozent oben drauf. Nur wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, bekommt sie zurück.
- Folgekosten ausblenden: IHK-Beitrag (oft ab ca. 150 Euro im Jahr), Transparenzregister und Steuerberater laufen weiter – die Gründung ist nur der Anfang.
- UG mit GmbH verwechseln: Die UG ist zwar billiger zu gründen, hat aber Rücklagepflichten und weniger Ansehen bei Banken und Geschäftspartnern.
Sonderfälle / Ausnahmen
- UG (haftungsbeschränkt) als Alternative: Schon ab 1 Euro Stammkapital gründbar – das Kapital muss aber voll eingezahlt werden, Sacheinlagen sind unzulässig. Aus Gewinnen musst du jährlich Rücklagen bilden, bis 25.000 Euro erreicht sind (§ 5a GmbHG). Die Notar- und Registerkosten fallen ebenfalls an, nur geringer.
- Musterprotokoll: Für unkomplizierte Standardfälle (z. B. Ein-Personen-GmbH) fasst das Musterprotokoll Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument zusammen – das senkt die Notarkosten.
- Ein-Personen-GmbH: Möglich, aber die Mindesteinzahlung von 12.500 Euro gilt genauso.
- Sacheinlage: Möglich bei der GmbH (nicht bei der UG in der Aufbauphase), verteuert aber Gründung und Prüfung.
- Geschäftsführer anstellen: Das Geschäftsführergehalt ist kein Gründungskostenblock, gehört aber in deine Finanzplanung – inklusive Sozialversicherung.
- Genehmigungspflichtige Branchen: Je nach Tätigkeit kommen Konzessionen oder Erlaubnisse mit eigenen Gebühren hinzu.
- Ausländische Gründer: Für Gesellschafter und Geschäftsführer gibt es keine Staatsangehörigkeitsbeschränkung – eine deutsche Geschäftsadresse ist aber Pflicht.
- Notarwahl: Die Gebühren sind gesetzlich fixiert und nicht verhandelbar – vergleichen lohnt sich nur bei Zusatzleistungen wie Beratung.
- Spätere Kapitalerhöhung: Wer das Stammkapital nachträglich erhöht, braucht erneut Notar und Handelsregister – plane das Kapital lieber von Anfang an großzügig.
- GmbH & Co. KG: Hier werden zwei Gesellschaften gegründet und eingetragen – die Kosten fallen im Grundsatz doppelt an.
- Sitzverlegung: Ein späterer Sitzwechsel braucht einen Gesellschafterbeschluss mit Notar und eine neue Registereintragung – also erneut Gebühren.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis des gmbh-gruendungskosten-rechner ist dein Startbudget: Gebühren (weg) plus Mindesteinzahlung (bleibt in der Firma). Plane beides als Liquidität ein – die GmbH darf nach der Eintragung nicht mittellos dastehen.
Nächste Schritte: Notartermin vereinbaren, Geschäftskonto eröffnen, 12.500 Euro einzahlen, Gewerbe anmelden. Und denk an die laufenden Kosten danach: Steuerberater, IHK und die Steuerbelastung der GmbH – dafür gibt es eigene Rechner.