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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

GmbH-Steuer-Gesamtbelastung-Rechner: Gesamtsteuer berechnen

Du willst wissen, was von 100.000 € GmbH-Gewinn am Ende wirklich bei dir ankommt — und ob sich Thesaurieren oder Ausschütten mehr lohnt? Der GmbH-Steuer-Gesamtbelastung-Rechner addiert alle drei Steuerarten (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) und rechnet auf Wunsch die zweite Steuerstufe auf der Ausschüttung dazu: Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren.

Interaktiver GmbH-Steuer-Gesamtbelastung-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Gewinn vor Steuern in € pro Jahr

Hebesatz der Gemeinde in % — z. B. 450; steht auf der Seite deiner Stadt oder im letzte...

Was soll berechnet werden? — Auswahl: Nur Gesellschaftsebene (Thesaurierung) · Mit Auss...

Besteuerung der Ausschüttung — Auswahl: Abgeltungsteuer (25 % + Soli) · Teileinkünfteve...

wenn TEV

Persönlicher Grenzsteuersatz in %

Kirchensteuerpflichtig? — Ja/Nein + Bundesland

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung auf Basis von KStG, EStG und GewStG (Stand Oktober 2026). Ersetzt keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH hat zwei Stufen. Auf Gesellschaftsebene zahlst du auf den Gewinn 15 % Körperschaftsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (zusammen 15,825 %) sowie Gewerbesteuer (3,5 % Messzahl × Hebesatz deiner Gemeinde, typisch 14–17 %) — also rund 30 % bei Thesaurierung. Schüttest du den Restgewinn aus, kommen auf Gesellschafterebene 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (26,375 %) dazu — insgesamt rund 48–50 %. Der GmbH-Steuer-Gesamtbelastung-Rechner zeigt dir beide Stufen mit deinem Hebesatz — kostenlos und ohne Anmeldung.


GmbH-Steuer-Gesamtbelastung-Rechner: So funktioniert die Berechnung

Der GmbH-Steuer-Gesamtbelastung-Rechner arbeitet in zwei Stufen:

Stufe 1 — Gesellschaftsebene (immer fällig):

  1. Körperschaftsteuer: 15 % auf den Gewinn vor Steuern (§ 23 KStG).

  2. Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Körperschaftsteuer — also 0,825 % des Gewinns.

Zusammen mit der Körperschaftsteuer sind das 15,825 %. 3.

Gewerbesteuer: Gewinn × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Bei 400 % Hebesatz sind das 14 %, bei 450 % 15,75 %, bei 490 % (z. B. München) 17,15 %.

Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag — anders als beim Einzelunternehmen mit seinen 24.500 €. 4.

Zwischensumme Thesaurierung: KSt + Soli + GewSt = bei 450 % Hebesatz 31,575 %. Dieser Betrag bleibt auch dann Steuer, wenn du den Gewinn im Unternehmen lässt.

Stufe 2 — Ausschüttungsebene (nur bei Entnahme):
5. Ausschüttungsbetrag: Gewinn minus Steuern der Stufe 1.

  1. Abgeltungsteuer (Standard): 25 % auf die Ausschüttung plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf = 26,375 % der Ausschüttung (ohne Kirchensteuer; mit Kirchensteuer mindert sich die Abgeltungsteuer leicht über die Formel des § 32d EStG).

  2. Oder Teileinkünfteverfahren (TEV): Auf Antrag werden nur 60 % der Ausschüttung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, 40 % sind steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG).

Voraussetzung: mindestens 25 % Beteiligung — oder mindestens 1 % plus berufliche Tätigkeit für die GmbH (typisch: Gesellschafter-Geschäftsführer). Das TEV lohnt sich meist ab einem persönlichen Grenzsteuersatz unter etwa 40 %. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Gewerbesteuer-Rechner heranziehen.

Was ändert sich 2026 und 2027?

2026 bleibt der GmbH-Steuertarif unverändert: 15 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer mit 3,5 % Messzahl. Der Solidaritätszuschlag fällt bei der GmbH weiterhin voll an — die Soli-Teilabschaffung von 2021 betraf nur die Einkommensteuer natürlicher Personen, nicht Kapitalgesellschaften und nicht die Abgeltungsteuer. Für 2027 gilt: Die Gemeinden setzen ihre Hebesätze jährlich neu fest — gerade Großstädte haben in den letzten Jahren erhöht. Prüfe den aktuellen Hebesatz deiner Gemeinde, bevor du mit dem Rechner planst.

Beispielrechnung: 100.000 € Gewinn, Hebesatz 450 %

Eine GmbH erwirtschaftet 100.000 € Gewinn vor Steuern. Der Gemeindesteuersatz beträgt 450 %.

Stufe 1 — Gesellschaftsebene:

  1. Körperschaftsteuer: 100.000 € × 15 % = 15.000 €

Solidaritätszuschlag: 15.000 € × 5,5 % = 825 €
3. Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % × 450 % = 15.750 €
4.

Steuer gesamt Stufe 1: 31.575 € (31,575 %) — das ist die Belastung bei Thesaurierung
5. Ausschüttungsfähiger Gewinn: 100.000 € − 31.575 € = 68.425 €

Stufe 2 — Vollausschüttung mit Abgeltungsteuer:
6. Abgeltungsteuer: 68.425 € × 25 % = 17.106,25 €
7. Solidaritätszuschlag darauf: 17.106,25 € × 5,5 % = 940,84 €
8. Netto beim Gesellschafter: 68.425 € − 18.047,09 € = 50.377,91 €
9. Gesamtsteuerbelastung: 49.622,09 € = 49,62 %

Zum Vergleich — Thesaurierung: Lässt du den Gewinn im Unternehmen, zahlst du nur die 31.575 € der Stufe 1. Die Ausschüttungssteuer von 18.047,09 € wird aufgeschoben, bis du tatsächlich entnimmst — deshalb gilt die GmbH als Steuerstundungsmodell, nicht als Steuersparmodell. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kapitalertragsteuer-Rechner.

Typische Fehler bei der GmbH-Steuerbelastung

  1. Nur die 15 % Körperschaftsteuer einplanen: Mit Soli und Gewerbesteuer sind es real rund 30 % — fast das Doppelte.
  2. Gewerbesteuer-Freibetrag annehmen: Die 24.500 € Freibetrag gelten nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die GmbH zahlt Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn.
  3. Thesaurierung mit Steuerfreiheit verwechseln: Einbehaltene Gewinne sind nicht steuerfrei — sie sind nur von der zweiten Steuerstufe (Ausschüttung) befreit. Rund 30 % Steuer fallen sofort an.
  4. Teileinkünfteverfahren übersehen: Bei hohem persönlichen Steuersatz ist die Abgeltungsteuer günstiger, bei niedrigem das TEV. Wer die Wahl nicht prüft, verschenkt Geld — das TEV muss beantragt werden.
  5. Kirchensteuer vergessen: Auf die Ausschüttung fällt ggf. zusätzlich Kirchensteuer an (8–9 % je nach Bundesland, auf die Abgeltungsteuer angerechnet über § 32d EStG).
  6. Latente Steuerlast im Erbfall ignorieren: Thesaurierte Gewinne erhöhen den Wert der GmbH-Anteile — im Erbfall fällt Erbschaftsteuer auf den vollen Anteilswert an, und bei späterer Ausschüttung zusätzlich Kapitalertragsteuer. Das FG Münster (2023) hat diese Doppelbelastung bestätigt.

Sonderfälle und Ausnahmen

  • Verlustvortrag: Verluste der GmbH mindern künftige Gewinne (Verlustvortrag, § 8c KStG mit Einschränkungen bei Anteilseignerwechsel). Der Rechner geht vom positiven Gewinn aus — bei Verlustjahren rechnet dein Steuerberater.
  • Organschaft: Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft wird der Gewinn an die Muttergesellschaft abgeführt und dort versteuert — die Rechnung verlagert sich auf die Obergesellschaft.
  • Streubesitzdividenden: Erhält die GmbH selbst Dividenden aus Beteiligungen unter 10 %, sind diese voll steuerpflichtig (§ 8b Abs. 4 KStG) — anders als bei größeren Beteiligungen mit 95-prozentiger Freistellung.
  • Einlagekonto: Rückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto sind keine Ausschüttung und damit steuerfrei — sie mindern aber den Einlagebestand.
  • Geschäftsführergehalt: Ein angemessenes Geschäftsführergehalt mindert den GmbH-Gewinn als Betriebsausgabe und wird beim Geschäftsführer mit dem persönlichen Steuersatz versteuert — ein wichtiger Gestaltungshebel neben der Ausschüttung.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis zeigt dir drei Zahlen: die Steuer auf Gesellschaftsebene (Thesaurierungsfall), die zusätzliche Steuer bei Ausschüttung und die Gesamtbelastung. So nutzt du sie:

  1. Thesaurieren oder ausschütten?

Brauchst du das Geld privat nicht, lässt du es in der GmbH arbeiten — du stundest rund 18 Prozentpunkte Steuer. Für Investitionen aus dem Brutto ist das der größte Hebel.

  1. Abgeltungsteuer oder TEV?

Rechne beide Varianten mit deinem persönlichen Steuersatz. Faustregel: Unter etwa 40 % Grenzsteuersatz lohnt meist das Teileinkünfteverfahren — es muss aber beantragt werden.

  1. Hebesatz prüfen: Der Gemeindesteuersatz ist der einzige variable Teil der Gesellschaftssteuer.

Bei Standortwahl oder Umzug lohnt der Vergleich — zwischen 380 % und 490 % liegen über 3,8 Prozentpunkte Gesamtbelastung. 4.

Steuerberater einbinden: Diese Rechnung ist eine Planungsgrundlage. Geschäftsführergehalt, Pensionszusagen, Verlustvorträge und die Erbfallplanung gehören in professionelle Hände.

Gerade bei der Wahl zwischen Thesaurierung und Ausschüttung über mehrere Jahre lohnt eine individuelle Modellrechnung mit deinen tatsächlichen Zahlen.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

``` Eingaben: G = Gewinn vor Steuern; H = Hebesatz in % (z. B. 450) Stufe 1 — Gesellschaftsebene: KSt = G × 15 % (§ 23 KStG) Soli = KSt × 5,5 % (= G × 0,825 %) GewSt = G × 3,5 % × H / 100 (§§ 11, 16 GewStG; kein Freibetrag für KapG) Steuer_Stufe1 = KSt + Soli + GewSt Effektivsatz_Stufe1 = 15,825 % + 3,5 % × H/100 (H=400 → 29,825 %; H=450 → 31,575 %; H=490 → 32,975 %) Ausschüttbar A = G − Steuer_Stufe1 Stufe 2a — Ausschüttung mit Abgeltungsteuer: KapESt = A × 25 %; Soli2 = KapESt × 5,5 % (§ 32d EStG) Steuer_Stufe2 = A × 26,375 % (ohne Kirchensteuer) Netto = A − Steuer_Stufe2 Gesamt = Steuer_Stufe1 + Steuer_Stufe2 Stufe 2b — Ausschüttung mit Teileinkünfteverfahren (auf Antrag): Voraussetzung: Beteiligung ≥ 25 % ODER ≥ 1 % + berufliche Tätigkeit für die GmbH Steuer_Stufe2 = A × 60 % × persönlicher_Grenzsteuersatz (§ 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG) (+ Soli/Kirchensteuer auf diese ESt nach den allgemeinen Regeln) Thesaurierung: Gesamt = Steuer_Stufe1 (Stufe 2 entfällt bis zur späteren Ausschüttung) Kontrollwerte (H = 450, G = 100.000 €): Stufe 1 = 31.575 € (15.000 + 825 + 15.750); A = 68.425 € Stufe 2a = 18.047,09 € (17.106,25 + 940,84); Gesamt = 49.622,09 € (49,62 %); Netto = 50.377,91 € ``` Wertquellen: § 23 KStG (15 %); § 4 SolZG (5,5 %); §§ 11, 16 GewStG (3,5 % Messzahl, kommunaler Hebesatz); § 32d EStG (25 % Abgeltungsteuer); §§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG (TEV). Unverändert 2026; Hebesätze jährlich kommunal prüfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH?

Auf Gesellschaftsebene rund 30 % (15 % Körperschaftsteuer + 5,5 % Soli darauf + Gewerbesteuer, je nach Hebesatz 14–17 %). Bei Vollausschüttung mit Abgeltungsteuer kommen 26,375 % auf den ausgeschütteten Rest dazu — insgesamt rund 48–50 %.

2 Was bleibt bei einer GmbH-Ausschüttung netto übrig?

Beispiel: Von 100.000 € Gewinn bleiben nach 31.575 € Gesellschaftssteuern 68.425 € ausschüttungsfähig; nach 25 % Abgeltungsteuer plus Soli erhält der Gesellschafter netto etwa 50.378 € (bei 450 % Hebesatz, ohne Kirchensteuer).

3 Lohnt sich Thesaurierung in der GmbH?

Für die Steuerstundung ja: Einbehaltene Gewinne werden nur mit rund 30 % statt rund 49 % belastet — die Differenz arbeitet weiter im Unternehmen. Steuerfrei sind thesaurierte Gewinne aber nicht, und im Erbfall droht eine Doppelbelastung aus Erbschaft- und späterer Kapitalertragsteuer.

4 Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren bei GmbH-Ausschüttung?

Standard ist die Abgeltungsteuer (25 % + Soli = 26,375 %). Auf Antrag gilt das Teileinkünfteverfahren: 60 % der Ausschüttung werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, 40 % sind steuerfrei. Voraussetzung: mindestens 25 % Beteiligung oder mindestens 1 % plus Tätigkeit als Geschäftsführer. Unter etwa 40 % persönlichem Grenzsteuersatz lohnt meist das TEV.

5 Wie berechnet sich die Gewerbesteuer einer GmbH?

Gewinn × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Bei 450 % Hebesatz sind das 15,75 % des Gewinns. Anders als beim Einzelunternehmen gibt es für die GmbH keinen 24.500-€-Freibetrag.

6 Zahlt die GmbH Solidaritätszuschlag?

Ja. Die Soli-Teilabschaffung von 2021 gilt nur für die Einkommensteuer natürlicher Personen. Auf Körperschaftsteuer und Abgeltungsteuer werden weiterhin 5,5 % Solidaritätszuschlag erhoben.

7 Kann ich die Gewerbesteuer als GmbH von der Steuer absetzen?

Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer bei allen Rechtsformen nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar — sie mindert weder die Körperschaftsteuer noch die eigene Bemessungsgrundlage.

8 Was ist günstiger: GmbH oder Einzelunternehmen?

Das hängt vom Gewinn und von der Entnahmepolitik ab. Das Einzelunternehmen zahlt Einkommensteuer auf den vollen Gewinn (bis 45 % plus Soli), kann aber die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer anrechnen. Die GmbH trennt strikt: rund 30 % im Unternehmen, rund 49 % bei Vollausschüttung. Wer Gewinne thesauriert, fährt mit der GmbH meist besser; wer alles entnimmt, oft schlechter.

9 Muss ich die Ausschüttung in der Steuererklärung angeben?

Bei Abgeltungsteuer nicht — die GmbH führt sie direkt ab (Abgeltungswirkung). Nur wenn du das Teileinkünfteverfahren oder die Günstigerprüfung willst, gibst du die Ausschüttung in der Anlage KAP an.

10 Was passiert steuerlich, wenn ich GmbH-Anteile vererbe?

Die Anteile unterliegen der Erbschaftsteuer (ggf. mit Verschonungsregeln für Betriebsvermögen) — und thesaurierte Gewinne sind dabei mitbewertet. Schüttet der Erbe später aus, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an. Diese latente Doppelbelastung wird in der Nachfolgeplanung häufig unterschätzt.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Körperschaftsteuergesetz (KStG), § 23; Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG), § 4
  • • Gewerbesteuergesetz (GewStG), §§ 11, 16 — gesetze-im-internet.de
  • • Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2, 32d — Teileinkünfteverfahren und Abgeltungsteuer
  • • FPSB Deutschland, Presse-Information 25.08.2026: latente Steuerlast thesaurierter Gewinne im Erbfall
  • • FG Münster, Urteil 2023, Az. 3 K 2755/22 Erb (Erbschaftsteuer auf thesaurierte Gewinne)