GmbH-Steuer-Gesamtbelastung-Rechner: So funktioniert die Berechnung
Der GmbH-Steuer-Gesamtbelastung-Rechner arbeitet in zwei Stufen:
Stufe 1 — Gesellschaftsebene (immer fällig):
Körperschaftsteuer: 15 % auf den Gewinn vor Steuern (§ 23 KStG).
Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Körperschaftsteuer — also 0,825 % des Gewinns.
Zusammen mit der Körperschaftsteuer sind das 15,825 %. 3.
Gewerbesteuer: Gewinn × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Bei 400 % Hebesatz sind das 14 %, bei 450 % 15,75 %, bei 490 % (z. B. München) 17,15 %.
Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag — anders als beim Einzelunternehmen mit seinen 24.500 €. 4.
Zwischensumme Thesaurierung: KSt + Soli + GewSt = bei 450 % Hebesatz 31,575 %. Dieser Betrag bleibt auch dann Steuer, wenn du den Gewinn im Unternehmen lässt.
Stufe 2 — Ausschüttungsebene (nur bei Entnahme):
5. Ausschüttungsbetrag: Gewinn minus Steuern der Stufe 1.
Abgeltungsteuer (Standard): 25 % auf die Ausschüttung plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf = 26,375 % der Ausschüttung (ohne Kirchensteuer; mit Kirchensteuer mindert sich die Abgeltungsteuer leicht über die Formel des § 32d EStG).
Oder Teileinkünfteverfahren (TEV): Auf Antrag werden nur 60 % der Ausschüttung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, 40 % sind steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG).
Voraussetzung: mindestens 25 % Beteiligung — oder mindestens 1 % plus berufliche Tätigkeit für die GmbH (typisch: Gesellschafter-Geschäftsführer). Das TEV lohnt sich meist ab einem persönlichen Grenzsteuersatz unter etwa 40 %. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Gewerbesteuer-Rechner heranziehen.
Was ändert sich 2026 und 2027?
2026 bleibt der GmbH-Steuertarif unverändert: 15 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer mit 3,5 % Messzahl. Der Solidaritätszuschlag fällt bei der GmbH weiterhin voll an — die Soli-Teilabschaffung von 2021 betraf nur die Einkommensteuer natürlicher Personen, nicht Kapitalgesellschaften und nicht die Abgeltungsteuer. Für 2027 gilt: Die Gemeinden setzen ihre Hebesätze jährlich neu fest — gerade Großstädte haben in den letzten Jahren erhöht. Prüfe den aktuellen Hebesatz deiner Gemeinde, bevor du mit dem Rechner planst.
Beispielrechnung: 100.000 € Gewinn, Hebesatz 450 %
Eine GmbH erwirtschaftet 100.000 € Gewinn vor Steuern. Der Gemeindesteuersatz beträgt 450 %.
Stufe 1 — Gesellschaftsebene:
- Körperschaftsteuer: 100.000 € × 15 % = 15.000 €
Solidaritätszuschlag: 15.000 € × 5,5 % = 825 €
3. Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % × 450 % = 15.750 €
4.
Steuer gesamt Stufe 1: 31.575 € (31,575 %) — das ist die Belastung bei Thesaurierung
5. Ausschüttungsfähiger Gewinn: 100.000 € − 31.575 € = 68.425 €
Stufe 2 — Vollausschüttung mit Abgeltungsteuer:
6. Abgeltungsteuer: 68.425 € × 25 % = 17.106,25 €
7. Solidaritätszuschlag darauf: 17.106,25 € × 5,5 % = 940,84 €
8. Netto beim Gesellschafter: 68.425 € − 18.047,09 € = 50.377,91 €
9. Gesamtsteuerbelastung: 49.622,09 € = 49,62 %
Zum Vergleich — Thesaurierung: Lässt du den Gewinn im Unternehmen, zahlst du nur die 31.575 € der Stufe 1. Die Ausschüttungssteuer von 18.047,09 € wird aufgeschoben, bis du tatsächlich entnimmst — deshalb gilt die GmbH als Steuerstundungsmodell, nicht als Steuersparmodell. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kapitalertragsteuer-Rechner.
Typische Fehler bei der GmbH-Steuerbelastung
- Nur die 15 % Körperschaftsteuer einplanen: Mit Soli und Gewerbesteuer sind es real rund 30 % — fast das Doppelte.
- Gewerbesteuer-Freibetrag annehmen: Die 24.500 € Freibetrag gelten nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die GmbH zahlt Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn.
- Thesaurierung mit Steuerfreiheit verwechseln: Einbehaltene Gewinne sind nicht steuerfrei — sie sind nur von der zweiten Steuerstufe (Ausschüttung) befreit. Rund 30 % Steuer fallen sofort an.
- Teileinkünfteverfahren übersehen: Bei hohem persönlichen Steuersatz ist die Abgeltungsteuer günstiger, bei niedrigem das TEV. Wer die Wahl nicht prüft, verschenkt Geld — das TEV muss beantragt werden.
- Kirchensteuer vergessen: Auf die Ausschüttung fällt ggf. zusätzlich Kirchensteuer an (8–9 % je nach Bundesland, auf die Abgeltungsteuer angerechnet über § 32d EStG).
- Latente Steuerlast im Erbfall ignorieren: Thesaurierte Gewinne erhöhen den Wert der GmbH-Anteile — im Erbfall fällt Erbschaftsteuer auf den vollen Anteilswert an, und bei späterer Ausschüttung zusätzlich Kapitalertragsteuer. Das FG Münster (2023) hat diese Doppelbelastung bestätigt.
Sonderfälle und Ausnahmen
- Verlustvortrag: Verluste der GmbH mindern künftige Gewinne (Verlustvortrag, § 8c KStG mit Einschränkungen bei Anteilseignerwechsel). Der Rechner geht vom positiven Gewinn aus — bei Verlustjahren rechnet dein Steuerberater.
- Organschaft: Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft wird der Gewinn an die Muttergesellschaft abgeführt und dort versteuert — die Rechnung verlagert sich auf die Obergesellschaft.
- Streubesitzdividenden: Erhält die GmbH selbst Dividenden aus Beteiligungen unter 10 %, sind diese voll steuerpflichtig (§ 8b Abs. 4 KStG) — anders als bei größeren Beteiligungen mit 95-prozentiger Freistellung.
- Einlagekonto: Rückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto sind keine Ausschüttung und damit steuerfrei — sie mindern aber den Einlagebestand.
- Geschäftsführergehalt: Ein angemessenes Geschäftsführergehalt mindert den GmbH-Gewinn als Betriebsausgabe und wird beim Geschäftsführer mit dem persönlichen Steuersatz versteuert — ein wichtiger Gestaltungshebel neben der Ausschüttung.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis zeigt dir drei Zahlen: die Steuer auf Gesellschaftsebene (Thesaurierungsfall), die zusätzliche Steuer bei Ausschüttung und die Gesamtbelastung. So nutzt du sie:
- Thesaurieren oder ausschütten?
Brauchst du das Geld privat nicht, lässt du es in der GmbH arbeiten — du stundest rund 18 Prozentpunkte Steuer. Für Investitionen aus dem Brutto ist das der größte Hebel.
- Abgeltungsteuer oder TEV?
Rechne beide Varianten mit deinem persönlichen Steuersatz. Faustregel: Unter etwa 40 % Grenzsteuersatz lohnt meist das Teileinkünfteverfahren — es muss aber beantragt werden.
- Hebesatz prüfen: Der Gemeindesteuersatz ist der einzige variable Teil der Gesellschaftssteuer.
Bei Standortwahl oder Umzug lohnt der Vergleich — zwischen 380 % und 490 % liegen über 3,8 Prozentpunkte Gesamtbelastung. 4.
Steuerberater einbinden: Diese Rechnung ist eine Planungsgrundlage. Geschäftsführergehalt, Pensionszusagen, Verlustvorträge und die Erbfallplanung gehören in professionelle Hände.
Gerade bei der Wahl zwischen Thesaurierung und Ausschüttung über mehrere Jahre lohnt eine individuelle Modellrechnung mit deinen tatsächlichen Zahlen.