So funktioniert der ig-metall-rechner
Der Rechner braucht nur wenige Angaben und baut daraus deinen kompletten Tariflohn — in vier nachvollziehbaren Schritten:
Schritt 1: Tabellenentgelt. Aus deinem Tarifgebiet und deiner Entgeltgruppe (EG 1 bis EG 17) liest der Rechner das tarifliche Monatsgrundentgelt aus der ERA-Tabelle, gültig ab 1. April 2026.
Wichtig: Maßgeblich ist der Standort deines Betriebs, nicht dein Wohnort — wer in München wohnt, aber in Augsburg arbeitet, rechnet mit Bayern. Die Tabellen unterscheiden sich deutlich: In Baden-Württemberg reicht die Spanne von rund 2.741 € bis 6.907 € Monatsentgelt, in Hessen etwa von 2.762 € bis 6.412 €.
Schritt 2: Teilzeit-Pro-rata. Weicht deine Wochenarbeitszeit von der tariflichen ab, wird der Tabellenwert anteilig umgerechnet.
Die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt in den westlichen Tarifgebieten 35 Stunden, in mehreren Ost-Tarifgebieten (z. B. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) 38 Stunden. Formel: Grundentgelt = Tabellenwert × eigene Stunden / tarifliche Stunden.
Bei 30 von 35 Stunden erhältst du also 30/35 des Tabellenwerts.
Schritt 3: Zulagen. Auf das Grundentgelt kommen die Leistungszulage (Prozentwert deines Betriebs, Voreinstellung je Tarifgebiet), eine übertarifliche Zulage (falls dein Arbeitgeber freiwillig mehr zahlt) und gegebenenfalls Schicht- oder Zeitzuschläge.
Der NRW-Sonderfall ist fest eingebaut: Dort enthält der Tabellenwert keine Leistungszulage, sie wird separat addiert.
Schritt 4: Ergebnis. Du siehst jede Zeile einzeln — Tabellenentgelt, anteilige Kürzung bei Teilzeit, Leistungszulage, übertarifliche und sonstige Zulagen — und darunter dein Gesamt-Tarifentgelt pro Monat.
So erkennst du sofort, welche Zeile auf deiner echten Abrechnung fehlt oder zu niedrig ausfällt.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die aktuellen ERA-Tabellen gelten seit 1. April 2026 — sie stammen aus dem Tarifabschluss der Metall- und Elektroindustrie und sind der Rechenstand dieses Tools. Der entscheidende Punkt für 2026/2027 liegt aber in der Zukunft: Die Tarifrunde 2026/27 läuft bereits.
Der IG-Metall-Vorstand hat am 23. September 2026 beschlossen, fünf Prozent mehr Entgelt bei zwölf Monaten Laufzeit zu fordern — für rund 3,7 Millionen Beschäftigte in Autoindustrie, Maschinenbau, Metallbearbeitung und Elektrotechnik. Verhandelt wird außerdem über eine Gewinnbeteiligung in wirtschaftlich starken Betrieben sowie über die Absicherung von Arbeitsplätzen und Standorten.
Die ersten regionalen Verhandlungen haben am 7. Oktober 2026 begonnen; die Friedenspflicht endet am 31. Oktober 2026 — danach sind Warnstreiks möglich.
Was das für dich bedeutet: Sobald der neue Tarifabschluss steht, steigen die Tabellenwerte — und dieser Rechner wird auf die neuen Werte umgestellt. Rechne also bei jeder Tarifrunde kurz nach, ob dein Arbeitgeber die Erhöhung korrekt umgesetzt hat.
Auch Azubi-Vergütungen steigen dann mit; die aktuellen Sätze liegen je nach Tarifgebiet zwischen rund 1.243 € und 1.373 € im ersten Ausbildungsjahr. Für 2027 sind darüber hinaus keine gesonderten Änderungen an der ERA-Systematik angekündigt — das Entgeltrahmenabkommen selbst bleibt unverändert, es ändern sich nur die Tabellenwerte. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den brutto-netto-rechner heranziehen.
Beispielrechnung
Nehmen wir ein konkretes Beispiel aus Baden-Württemberg: Beschäftigte in der untersten Entgeltgruppe mit einem Tabellenentgelt von 2.741 € (ERA-Tabelle BW, gültig ab 1. April 2026), in Teilzeit mit 30 Wochenstunden, Leistungszulage 15 Prozent (baden-württembergischer Betriebsdurchschnitt).
Schritt 1 — Teilzeit-Pro-rata: 2.741 € × 30 / 35 = 2.349,43 € Grundentgelt. Die 35 Stunden sind die tarifliche Wochenarbeitszeit im Westen.
Schritt 2 — Leistungszulage: 2.349,43 € × 15 % = 352,41 €. Die Zulage bezieht sich immer auf das (ggf. anteilige) Grundentgelt, nicht auf den vollen Tabellenwert.
Schritt 3 — Gesamtentgelt: 2.349,43 € + 352,41 € = 2.701,84 € Monatsentgelt.
Zum Vergleich: Ohne die Leistungszulage kämen nur 2.349,43 € heraus — eine Differenz von über 350 € im Monat, also mehr als 4.200 € im Jahr. Genau dieser Posten fehlt auf den Lohnzetteln, bei denen Beschäftigte „nur" ihr Tabellenentgelt prüfen.
Und in Nordrhein-Westfalen wäre die Rechnung umgekehrt aufzubauen: Dort ist der Tabellenwert von vornherein ohne Leistungszulage ausgewiesen, die betriebliche Zulage kommt separat hinzu.
Typische Fehler
- Die Leistungszulage vergessen.
Der mit Abstand häufigste Fehler. Viele vergleichen nur ihr Grundentgelt mit der Tabelle und übersehen, dass im Betriebsdurchschnitt 14 bis 15 Prozent obendrauf gehören.
In Nordrhein-Westfalen führt das Weglassen zu systematisch zu niedrigen Werten, weil die Zulage dort gar nicht im Tabellenwert steckt. Genau diese Lücke schließt der ig-metall-rechner — er addiert die Leistungszulage je Tarifgebiet automatisch in der richtigen Logik.
Das falsche Tarifgebiet gewählt. Entscheidend ist der Standort des Betriebs. Grenzgänger zwischen Tarifgebieten — etwa Wohnen in Rheinland-Pfalz, Arbeiten in Baden-Württemberg — rechnen sonst mit der falschen Tabelle.
Azubi-Tabelle statt ERA-Tabelle. Auszubildende haben eigene Vergütungstabellen (z. B. rund 1.304 € im ersten Jahr in Baden-Württemberg). Die ERA-Entgeltgruppen EG 1–17 gelten für ausgelernte Beschäftigte.
Weihnachtsgeld mit Tabellenentgelt verwechselt.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und das Transformationsgeld (T-Geld) sind Sonderzahlungen und stecken nicht im monatlichen Tabellenentgelt. In Westdeutschland liegt das IG-Metall-Weihnachtsgeld meist zwischen 25 und 55 Prozent eines Monatsentgelts — oft gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit, den vollen Anspruch gibt es häufig erst nach 36 Monaten.
Wochenstunden falsch angesetzt. Wer in einem Ost-Tarifgebiet mit 38 tariflichen Wochenstunden 35 Stunden als Basis nimmt, rechnet sein Pro-rata-Entgelt falsch herum. Die tarifliche Stundenzahl steht immer im Entgelttarifvertrag deines Tarifgebiets.
Übertarifliche Zulage doppelt gezählt. Zahlt dein Arbeitgeber freiwillig mehr als Tarif, gehört das in die Zeile „übertarifliche Zulage" — nicht in die Leistungszulage. Sonst vergleichst du Äpfel mit Birnen, wenn du deinen Lohn mit Kollegen vergleichst. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer weihnachtsgeld-rechner.
Sonderfälle / Ausnahmen
Nordrhein-Westfalen: Der wichtigste Sonderfall überhaupt. Anders als in allen anderen Tarifgebieten enthält der ERA-Tabellenwert in NRW keine Leistungszulage — sie wird betrieblich festgelegt und kommt zum Tabellenwert hinzu.
Der Rechner behandelt NRW deshalb als eigenen Rechenweg: Tabellenwert plus separat einzugebende Leistungszulage.
Schicht- und Zeitzuschläge: Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird mit Zuschlägen vergütet, die nicht Teil des ERA-Tabellenentgelts sind. Sie hängen von Arbeitszeit und Tarifgebiet ab und gehören in die separate Zuschlagszeile — wer sie ins Grundentgelt einrechnet, verfälscht den Tarifvergleich.
Transformationsgeld (T-Geld): In mehreren Tarifgebieten gibt es zusätzlich zum Monatsentgelt ein tarifliches Transformationsgeld als jährliche Sonderzahlung. Es ist kein Bestandteil des monatlichen Tabellenentgelts und wird deshalb separat ausgewiesen.
Wahloption „Geld oder freie Tage": In einigen Tarifgebieten können Beschäftigte — inzwischen auch Teilzeitkräfte und Eltern mit Kindern bis zwölf Jahren — wählen, ob sie bestimmte tarifliche Zusatzleistungen als Geld oder als freie Tage nehmen. Wer die Wahloption zieht, sieht auf dem Lohnzettel bewusst weniger Geld — das ist dann kein Fehler, sondern eine Entscheidung.
Betriebswechsel über Tarifgebietsgrenzen: Wechselst du den Betrieb in ein anderes Tarifgebiet, gilt ab dem ersten Tag die neue Tabelle — auch bei gleicher Tätigkeit und gleicher Entgeltgruppe kann das Monatsentgelt dadurch steigen oder sinken. Ein Blick in die Tabelle vor der Unterschrift lohnt sich.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist eine Prüfziffer für deine Gehaltsabrechnung: Vergleiche das errechnete Grundentgelt mit der Zeile „Grundentgelt" oder „Tarifentgelt" auf deinem Lohnzettel. Stimmt der Wert nicht überein, ist das kein Rechenfehler des Tools, sondern ein Fall für den Betriebsrat.
Gegen eine falsche Leistungsbeurteilung gibt es ein tarifliches Reklamationsverfahren: Erster Schritt ist das Gespräch mit der Führungskraft, danach die Einschaltung des Betriebsrats — die Bewertungskriterien müssen der Betriebsvereinbarung entsprechen und nachvollziehbar begründet sein.
Für Gehaltsverhandlungen zeigt dir das Ergebnis, wo Luft ist: Die Spanne zwischen deiner Entgeltgruppe und der nächsthöheren ist der Betrag, um den es bei einer Höhergruppierung geht. Und die Leistungszulage ist der Hebel, den du über deine jährliche Leistungsbeurteilung direkt beeinflussen kannst — ein Sprung von 10 auf 14 Prozent macht bei 3.500 € Grundentgelt schnell über 1.600 € im Jahr aus.
Behalte außerdem die Tarifrunde 2026/27 im Auge: Jede Tariferhöhung musst du auf deiner Abrechnung wiederfinden — prüfe sie mit dem ig-metall-rechner nach, sobald die neuen Tabellen veröffentlicht sind.