So funktioniert der jahressonderzahlung-rechner
Der Rechner bildet die tarifliche Berechnungslogik in drei Schritten nach — so, wie sie in § 20 TVöD bzw. den entsprechenden Länderregelungen steht:
Schritt 1: Bemessungsgrundlage. Der Rechner mittelt dein Tabellenentgelt der Monate Juli, August und September.
Wichtig: Es zählt das durchschnittliche Entgelt dieser drei Monate, nicht dein aktuelles November-Gehalt. Überstundenentgelte bleiben außen vor; Teilzeit wird automatisch berücksichtigt, weil das Tabellenentgelt bereits anteilig ist.
Hattest du in einem der drei Monate eine Höhergruppierung, fließt der höhere Wert nur für die betroffenen Monate ein — genau deshalb lohnt sich der Monatsdurchschnitt statt einer Pauschale.
Schritt 2: Bemessungssatz. Je nach Tarifvertrag und Entgeltgruppe wählt der Rechner den richtigen Prozentsatz.
Die Sätze für 2026: TVöD Kommunen (VKA): einheitlich 85 Prozent für alle Entgeltgruppen — eine Vereinfachung, die vor allem den oberen Gruppen deutlich mehr bringt als früher. TVöD Bund: 95 Prozent (E 1–8), 90 Prozent (E 9a–12), 75 Prozent (E 13–15).
TV-L (Länder): 87,43 Prozent (E 1–4), 88,14 Prozent (E 5–8), 74,35 Prozent (E 9a–11), 46,47 Prozent (E 12–13), 32,53 Prozent (E 14–15). Im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) gelten 90 Prozent (S 2–S 8b) bzw. 85 Prozent (S 9–S 18), in der Pflege 90 bzw. 85 Prozent.
Außerhalb des öffentlichen Dienstes ist das „13. Gehalt" meist schlicht 100 Prozent eines Monatsgehalts — dort entfallen Schritt 1 und 2, und es zählt nur der Zeitanteil.
Schritt 3: Zeitanteil. Volle zwölf Monate im Arbeitsverhältnis?
Dann gibt es den vollen Betrag. Sonst: pro vollem Monat ein Zwölftel.
Entscheidend ist der Stichtag 1. Dezember: Im TVöD hat nur Anspruch, wer an diesem Tag im Arbeitsverhältnis steht. Der Rechner fragt deshalb nach Eintritts- und ggf.
Austrittsdatum und kürzt monatsgenau.
Schritt 4 (Einordnung): Steuer und Sozialabgaben. Die Jahressonderzahlung ist voll steuerpflichtig und voll sozialversicherungspflichtig.
Lohnsteuerlich läuft sie als sonstiger Bezug: Der Arbeitgeber ermittelt die Steuer auf Basis deines voraussichtlichen Jahresarbeitslohns — deshalb sieht der Abzug anders aus als bei deinem normalen Monatsgehalt, und die Nettoquote fällt oft niedriger aus als erwartet. Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) fallen in voller Höhe an, solange du unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegst.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026 ist ein bemerkenswertes Jahr für die Jahressonderzahlung — gleich mehrere Regelungen haben sich geändert:
Einheitssatz bei den Kommunen. Seit 2026 beträgt die Jahressonderzahlung im TVöD (VKA) einheitlich 85 Prozent für alle Entgeltgruppen. Vor allem die Gruppen E 9a bis E 15 profitieren: In E 13 bis E 15 stieg der Satz von 51,78 auf 85 Prozent — ein deutlicher Sprung.
Anhebung beim Bund. Für Bundesbeschäftigte stiegen die Sätze auf 95 Prozent (E 1–8, vorher 90), 90 Prozent (E 9a–12, vorher 80) und 75 Prozent (E 13–15, vorher 60). Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den weihnachtsgeld-rechner heranziehen.
Neu: Umwandlung in freie Tage. Seit 2026 können TVöD-Beschäftigte einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln — ein Wahlmodell zwischen Geld und Zeit. (In Pflege und Krankenhäusern gilt diese Option nicht.) Erste Umfragen zeigen: Die große Mehrheit nimmt lieber das Geld — in den unteren Entgeltgruppen entschieden sich nur rund fünf Prozent für freie Tage.
Unverändert: TV-L. In den Ländern gelten weiterhin die seit 2021/2022 bekannten Sätze (87,43 bis 32,53 Prozent). Für 2027 sind aktuell keine Änderungen an den Bemessungssätzen angekündigt; die nächste TVöD-Tarifrunde beginnt im April 2027 in Potsdam.
Beispielrechnung
Konkretes Beispiel aus dem TVöD der Kommunen (VKA): Beschäftigte in Entgeltgruppe E 1, Stufe 2. Das durchschnittliche Tabellenentgelt der Monate Juli bis September beträgt 2.534,55 €.
Schritt 1 — Volle Jahressonderzahlung: 2.534,55 € × 85 % = 2.154,37 € brutto. Das ist der Betrag bei ganzjähriger Beschäftigung.
Schritt 2 — Teiljahr: Angenommen, das Arbeitsverhältnis begann am 1. März. Volle Beschäftigungsmonate bis zum Stichtag: März bis Dezember = 10 Monate. Zeitanteil: 10/12. Anteilige Jahressonderzahlung: 2.154,37 € × 10 / 12 = 1.795,31 € brutto.
Schritt 3 — Einordnung netto: Von den 1.795,31 € gehen Lohnsteuer (als sonstiger Bezug) und die vollen Sozialabgaben ab. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Bundesland ab — rechne grob mit einer Nettoquote deutlich unter deinem normalen Monatsnetto, weil der sonstige Bezug die Progression anders trifft als das laufende Gehalt.
Gegenbeispiel TV-L: Dieselbe Person in den Ländern (E 5–E 8: 88,14 %) käme bei gleicher Bemessungsgrundlage auf 2.534,55 € × 88,14 % = 2.233,95 € — ein anderes Tarifsystem, ein anderes Ergebnis. Genau deshalb fragt der Rechner zuerst nach deinem Tarifvertrag.
Typische Fehler
Mit dem November-Gehalt rechnen. Der häufigste Fehler: Viele multiplizieren ihr aktuelles Gehalt mit dem Prozentsatz. Richtig ist der Durchschnitt Juli–September. Hattest du im Oktober eine Gehaltserhöhung, zählt sie für die Jahressonderzahlung 2026 nicht.
Überstunden einbeziehen. Überstundenvergütungen gehören nicht in die Bemessungsgrundlage. Wer sie mitzählt, rechnet seine Sonderzahlung zu hoch.
Den Stichtag 1. Dezember übersehen.
Im TVöD entscheidet allein der 1. Dezember über den Anspruch. Wer zum 30. November ausscheidet — etwa durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag — geht in der Regel leer aus, selbst nach elf Monaten Beschäftigung.
Prüfe das Datum, bevor du kündigst.
Volle Monate falsch zählen. Es zählt jeder volle Kalendermonat im Arbeitsverhältnis. Wer am 15. März anfängt, hat den März nicht voll — der Zeitanteil beginnt im April. Ein halber Monat ist kein Zwölftel.
Netto wie brutto erwarten. Die Jahressonderzahlung wird als sonstiger Bezug versteuert und ist voll sozialabgabenpflichtig. Die Nettoquote liegt deshalb fast immer unter der deines normalen Monatsgehalts — wer mit dem Bruttobetrag plant, erlebt im November eine Enttäuschung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer brutto-netto-rechner.
TVöD mit TV-L verwechseln.
Kommunen (85 % einheitlich), Bund (95/90/75 %) und Länder (gestaffelt 87,43–32,53 %) haben völlig unterschiedliche Sätze. Das falsche Tarifsystem gewählt — und die Rechnung liegt um Hunderte Euro daneben.
Genau deshalb fragt der jahressonderzahlung-rechner zuerst nach deinem Tarifvertrag.
Sonderfälle / Ausnahmen
Elternzeit und Krankengeldbezug. Monate ohne Entgeltzahlung (z. B. Elternzeit ohne Teilzeit, längerer Krankengeldbezug) verändern die Bemessungsgrundlage: Es zählt das gezahlte Entgelt der Monate Juli bis September.
Wer in diesem Zeitraum kein oder reduziertes Entgelt erhielt, dessen Sonderzahlung fällt entsprechend niedriger aus — der Rechner berücksichtigt das über die tatsächlichen Monatswerte.
Wechsel des Arbeitgebers innerhalb des TVöD. Bei einem direkten Wechsel von einem öffentlichen Arbeitgeber zum nächsten kann die anteilige Sonderzahlung schrumpfen: Der neue Arbeitgeber zahlt nur für die Monate bei ihm.
Kläre beim Wechsel, ob und wie der bisherige Arbeitgeber seinen Anteil auszahlt — sonst verschenkst du Monate.
Umwandlung in freie Tage (neu 2026). TVöD-Beschäftigte (außer Pflege/Krankenhaus) können seit 2026 einen Teil der Sonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln.
Das ist eine Entweder-oder-Entscheidung pro Jahr: Jeder umgewandelte Euro fehlt auf dem Konto im November. Der Rechner zeigt dir beide Varianten — Geldbetrag und Zeitwert.
Auszubildende. Für Azubis im TVöD gelten eigene Sätze für die Jahressonderzahlung — sie bemessen sich nach der Ausbildungsvergütung, nicht nach Entgeltgruppen. Die 85-Prozent-Regel der Kommunen gilt für Tarifbeschäftigte, nicht automatisch für Azubis.
Private 13. Gehälter und Freiwilligkeitsvorbehalt.
Außerhalb von Tarifverträgen hängt alles am Arbeitsvertrag: Viele Arbeitgeber zahlen das 13. Gehalt nur „freiwillig" mit Freiwilligkeitsvorbehalt — dann entsteht kein Rechtsanspruch für die Folgejahre, und bei Kündigung vor dem Auszahlungstermin kann eine Rückzahlungsklausel greifen.
Lies deinen Vertrag, bevor du mit dem Geld rechnest.
Altersteilzeit und Altersteilzeit-Blockmodell. In der Freistellungsphase wird das Entgelt halbiert — die Bemessungsgrundlage Juli–September spiegelt das wider. Die Sonderzahlung fällt dann entsprechend geringer aus.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist der Bruttobetrag deiner Jahressonderzahlung — plane damit, aber plane richtig. Erstens: Ziehe gedanklich Steuer (sonstiger Bezug) und Sozialabgaben ab, bevor du das Geld verplanst; die Nettoquote liegt unter deinem normalen Monatsnetto.
Zweitens: Prüfe den Stichtag 1. Dezember — überlege dir Kündigungen oder Aufhebungsverträge mit Blick auf dieses Datum sehr genau, denn ein Austritt im November kann die gesamte Sonderzahlung kosten. Drittens: Wenn du 2026 über die Umwandlung in freie Tage nachdenkst, vergleiche ehrlich: Drei freie Tage gegen mehrere hundert Euro netto — der jahressonderzahlung-rechner zeigt dir beide Varianten, Geldbetrag und Zeitwert.
Was ist dir mehr wert? Viertens: Bei einem geplanten Arbeitgeberwechsel kläre die anteilige Auszahlung schriftlich, bevor du unterschreibst.
Und fünftens: Die Jahressonderzahlung zählt zum Jahresarbeitsentgelt — wer nahe an einer Beitragsbemessungsgrenze oder der Versicherungspflichtgrenze liegt, sollte prüfen, ob die November-Auszahlung ihn über eine Schwelle hebt.