Wie hoch ist das Pflegegeld 2026? Die Tabelle
Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert, auch 2026 (§ 37 Abs. 1 SGB XI):
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegegeld / Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 4.164 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 7.188 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 9.600 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 11.880 € |
Achtung, im Netz kursieren falsche Werte: 344 € / 590 € / 785 € / 960 € sind veraltet, und 1.298 € Sachleistung bei Pflegegrad 3 sowie 125 € Entlastungsbetrag stammen aus der Zeit vor 2025. Richtig sind: Sachleistung Pflegegrad 3 = 1.497 €, Entlastungsbetrag = 131 € für alle Grade.
Diese Seite rechnet nur mit den aktuellen, verifizierten Sätzen.
So funktioniert der pflegegeld-rechner: die Berechnung im Detail
Der Rechner fragt drei Dinge ab und rechnet daraus dein Budget:
Pflegegrad wählen (2–5): Daraus ergibt sich dein volles Pflegegeld aus der Tabelle oben.
Pflegedienst-Anteil angeben: Nutzt du einen ambulanten Dienst, gibst du an, wie viel Prozent der Sachleistung er verbraucht (steht auf seiner Monatsabrechnung).
Ergebnis: Der Rechner zeigt dein anteiliges Pflegegeld (Kombi-Leistung nach § 38 SGB XI), den Entlastungsbetrag von 131 € und dein Jahresgesamtbudget. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Welcher Pflegegrad steht dir zu? Jetzt testen heranziehen.
Die Formel dahinter ist simpel: Pflegegeld_ausgezahlt = volles Pflegegeld × (1 − verbrauchter Sachleistungsanteil). Wer 40 % der Sachleistung nutzt, bekommt 60 % des Pflegegeldes.
Den Anteil kannst du jeden Monat neu festlegen – die Pflegekasse passt die Auszahlung entsprechend an.
Die Kombi-Leistung: Geld und Pflegedienst zusammen
Viele Familien pflegen selbst und holen sich für einzelne Aufgaben einen Pflegedienst dazu – etwa für die Körperpflege morgens. Dann rechnet der Dienst seinen Teil direkt mit der Pflegekasse ab (Sachleistung), und du bekommst den Rest anteilig als Pflegegeld.
Das nennt sich Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).
Die Sachleistungsbudgets 2026: Pflegegrad 2 = 796 €, Pflegegrad 3 = 1.497 €, Pflegegrad 4 = 1.859 €, Pflegegrad 5 = 2.299 € im Monat. Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 3: Der Dienst verbraucht 748,50 € (50 % von 1.497 €).
Dann bleiben dir 50 % des Pflegegeldes: 299,50 €. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 € – dein Monatsbudget liegt bei 1.179 €.
Dieses Budget verfällt nicht ins nächste Jahr, aber ungenutzte Sachleistung verfällt am Monatsende.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026 gilt: alle Beträge wie in der Tabelle, unverändert seit 2025. Für 2027 liegt der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30. September 2026 auf dem Tisch – beschlossen vom Kabinett, aber Bundestag und Bundesrat haben noch nicht zugestimmt (Stand Oktober 2026).
Geplant ab Januar 2027:
- Pflegegeld wird „Entlastungsbudget": Pflegegrad 2 = 380 €, Pflegegrad 3 = 630 €, Pflegegrad 4 = 890 €, Pflegegrad 5 = 1.080 € im Monat
- Aber: Aus dem höheren Betrag müssen künftig auch Verbrauchshilfsmittel und privat organisierte Vertretung bezahlt werden – bisher gab es dafür eigene Töpfe
- Jahrestopf Verhinderung/Kurzzeitpflege: sinkt von 3.539 € auf 2.285 € (neues „Überbrückungsbudget")
- Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (131 €) und Verbrauchshilfsmittel (42 €) entfallen ersatzlos
- Für 2028 geplante Erhöhung fällt aus; jährliche Anpassung erst ab 2029
Bis das Gesetz in Kraft tritt, gilt das bisherige Recht – rechne 2026 also mit den heutigen Beträgen.
Beispielrechnung: Pflegegrad 3 mit Pflegedienst
Familie Sommer pflegt die Mutter (Pflegegrad 3) zu Hause. Zweimal pro Woche kommt ein Pflegedienst für die Grundpflege und rechnet monatlich 748,50 € mit der Pflegekasse ab. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Rentenpunkte für deine Pflegezeit berechnen.
- Volles Pflegegeld PG 3: 599 €
- Verbrauchte Sachleistung: 748,50 € von 1.497 € = 50 %
- Auszahlung: 599 € × 50 % = 299,50 € Pflegegeld
- Entlastungsbetrag: + 131 € (zweckgebunden, gegen Rechnung)
- Monatsbudget: 1.079,50 € frei verfügbares Geld plus 748,50 € Dienstleistung = 1.828 € Gesamtleistung
- Jahresbudget: 12 × 430,50 € = 5.166 € Geldleistung plus 3.539 € Jahrestopf für Verhinderung/Kurzzeitpflege
Der pflegegeld-rechner rechnet dir genau diese Aufteilung für jeden Pflegegrad durch – inklusive der Anzeige, wie viel Sachleistungsbudget noch ungenutzt ist.
Typische Fehler
- Alte Tabellenwerte: Wer mit 125 € Entlastungsbetrag oder 1.430 € Sachleistung rechnet, plant mit 2024er Zahlen.
Nutze nur die 2026er Sätze. 2.
Kombi-Anteil falsch geschätzt: Der verbrauchte Sachleistungsanteil steht auf der Monatsabrechnung des Dienstes – nicht raten, nachsehen. 3.
Entlastungsbetrag als Taschengeld: Die 131 € gibt es nur gegen Rechnung für anerkannte Alltagshilfen, nicht bar auf die Hand. 4.
Pflegegeld ans Finanzamt gemeldet: Das Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung auftauchen – wohl aber der Pflege-Pauschbetrag, den du als pflegender Angehöriger zusätzlich nutzen kannst (600 € bei PG 2, 1.100 € bei PG 3, 1.800 € bei PG 4/5 nach § 33b EStG). 5.
Antrag zu spät gestellt: Leistungen gibt es ab Antragstellung, nicht ab dem Tag der Diagnose. Der pflegegeld-rechner zeigt dir zwar die Beträge, den Antrag bei der Pflegekasse musst du selbst stellen – am besten sofort nach der ärztlichen Feststellung.
- Pflegegrad 1 erwartet Geld: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld – nur Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Wohnumfeldzuschuss.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Pflege im Heim: Vollstationär gibt es kein Pflegegeld – stattdessen zahlt die Kasse einen Zuschuss zu den Heimkosten (805 € bis 2.096 € je nach Grad).
- Verhinderung der Pflegeperson: Fällst du als Pflegender aus (Urlaub, Krankheit), stehen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege bereit.
- Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 € einmalig je Maßnahme (Treppenlift, Badumbau) – schon ab Pflegegrad 1.
- Hausnotruf: Die monatliche Grundgebühr übernimmt die Pflegekasse mit Pflegegrad.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion & Co., ab Pflegegrad 1.
- Kurzzeitpflege nach Krankenhaus: Der Jahrestopf lässt sich flexibel zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen.
- Kombi mit Tagespflege: Pflegegeld und teilstationäre Tagespflege lassen sich kombinieren – das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt, aber nicht gestrichen. Rechne beide Varianten durch, bevor du dich festlegst.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis zeigt, was die Pflegekasse monatlich zahlt – es ersetzt nicht den Antrag. So geht es weiter: Stelle den Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse (formlos genügt), der Medizinische Dienst kommt zur Begutachtung, und erst der Bescheid legt deinen Pflegegrad fest.
Nutze das errechnete Jahresbudget für deine Planung: Lege fest, welche Aufgaben der Pflegedienst übernimmt und welche du selbst machst – die Kombi lässt sich monatlich anpassen. Und sprich mit deiner Pflegekasse über die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die dir zusteht.