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Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Pflegegeld-rechner: Pflegegeld 2026 berechnen

**Stand: Oktober 2026** Du pflegst einen Angehörigen zu Hause und fragst dich, wie viel Geld euch 2026 zusteht? Mit dem pflegegeld-rechner siehst du in einer Minute deinen monatlichen Betrag: Wähle den Pflegegrad, gib an, ob zusätzlich ein Pflegedienst kommt – und du erhältst dein Pflegegeld, die anteilige Kombi-Leistung und dein gesamtes Jahresbudget auf einen Blick. Alle Beträge sind die verifizierten 2026er Sätze nach § 37 SGB XI.

Interaktiver Pflegegeld-rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Pflegegrad 2 / 3 / 4 / 5 (Auswahl; Hinweis: bei Grad 1 gibt es kein Pflegegeld)

Kommt ein Pflegedienst dazu? Ja/Nein

Schieberegler 0–100 %

Wie viel Prozent der Sachleistung verbraucht der Dienst? (Schieberegler 0–100 %)

Berechnungsergebnis
Ergebnis Pflegegeld
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis Kombi 642,80 €
Ergebnis Entlastung 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Pflegeberatung – maßgeblich sind die Einstufung und der Bescheid deiner Pflegekasse.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

2026 beträgt das monatliche Pflegegeld 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld – nur den Entlastungsbetrag von 131 €. Das Geld zahlt die Pflegekasse an die pflegebedürftige Person, sie kann frei darüber verfügen, und es ist steuerfrei.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026? Die Tabelle

Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert, auch 2026 (§ 37 Abs. 1 SGB XI):

Pflegegrad Pflegegeld / Monat Pflegegeld / Jahr
Pflegegrad 1 kein Anspruch –
Pflegegrad 2 347 € 4.164 €
Pflegegrad 3 599 € 7.188 €
Pflegegrad 4 800 € 9.600 €
Pflegegrad 5 990 € 11.880 €

Achtung, im Netz kursieren falsche Werte: 344 € / 590 € / 785 € / 960 € sind veraltet, und 1.298 € Sachleistung bei Pflegegrad 3 sowie 125 € Entlastungsbetrag stammen aus der Zeit vor 2025. Richtig sind: Sachleistung Pflegegrad 3 = 1.497 €, Entlastungsbetrag = 131 € für alle Grade.

Diese Seite rechnet nur mit den aktuellen, verifizierten Sätzen.

So funktioniert der pflegegeld-rechner: die Berechnung im Detail

Der Rechner fragt drei Dinge ab und rechnet daraus dein Budget:

  1. Pflegegrad wählen (2–5): Daraus ergibt sich dein volles Pflegegeld aus der Tabelle oben.

  2. Pflegedienst-Anteil angeben: Nutzt du einen ambulanten Dienst, gibst du an, wie viel Prozent der Sachleistung er verbraucht (steht auf seiner Monatsabrechnung).

  3. Ergebnis: Der Rechner zeigt dein anteiliges Pflegegeld (Kombi-Leistung nach § 38 SGB XI), den Entlastungsbetrag von 131 € und dein Jahresgesamtbudget. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Welcher Pflegegrad steht dir zu? Jetzt testen heranziehen.

Die Formel dahinter ist simpel: Pflegegeld_ausgezahlt = volles Pflegegeld × (1 − verbrauchter Sachleistungsanteil). Wer 40 % der Sachleistung nutzt, bekommt 60 % des Pflegegeldes.

Den Anteil kannst du jeden Monat neu festlegen – die Pflegekasse passt die Auszahlung entsprechend an.

Die Kombi-Leistung: Geld und Pflegedienst zusammen

Viele Familien pflegen selbst und holen sich für einzelne Aufgaben einen Pflegedienst dazu – etwa für die Körperpflege morgens. Dann rechnet der Dienst seinen Teil direkt mit der Pflegekasse ab (Sachleistung), und du bekommst den Rest anteilig als Pflegegeld.

Das nennt sich Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).

Die Sachleistungsbudgets 2026: Pflegegrad 2 = 796 €, Pflegegrad 3 = 1.497 €, Pflegegrad 4 = 1.859 €, Pflegegrad 5 = 2.299 € im Monat. Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 3: Der Dienst verbraucht 748,50 € (50 % von 1.497 €).

Dann bleiben dir 50 % des Pflegegeldes: 299,50 €. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 € – dein Monatsbudget liegt bei 1.179 €.

Dieses Budget verfällt nicht ins nächste Jahr, aber ungenutzte Sachleistung verfällt am Monatsende.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 gilt: alle Beträge wie in der Tabelle, unverändert seit 2025. Für 2027 liegt der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30. September 2026 auf dem Tisch – beschlossen vom Kabinett, aber Bundestag und Bundesrat haben noch nicht zugestimmt (Stand Oktober 2026).

Geplant ab Januar 2027:

  • Pflegegeld wird „Entlastungsbudget": Pflegegrad 2 = 380 €, Pflegegrad 3 = 630 €, Pflegegrad 4 = 890 €, Pflegegrad 5 = 1.080 € im Monat
  • Aber: Aus dem höheren Betrag müssen künftig auch Verbrauchshilfsmittel und privat organisierte Vertretung bezahlt werden – bisher gab es dafür eigene Töpfe
  • Jahrestopf Verhinderung/Kurzzeitpflege: sinkt von 3.539 € auf 2.285 € (neues „Überbrückungsbudget")
  • Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (131 €) und Verbrauchshilfsmittel (42 €) entfallen ersatzlos
  • Für 2028 geplante Erhöhung fällt aus; jährliche Anpassung erst ab 2029

Bis das Gesetz in Kraft tritt, gilt das bisherige Recht – rechne 2026 also mit den heutigen Beträgen.

Beispielrechnung: Pflegegrad 3 mit Pflegedienst

Familie Sommer pflegt die Mutter (Pflegegrad 3) zu Hause. Zweimal pro Woche kommt ein Pflegedienst für die Grundpflege und rechnet monatlich 748,50 € mit der Pflegekasse ab. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Rentenpunkte für deine Pflegezeit berechnen.

  • Volles Pflegegeld PG 3: 599 €
  • Verbrauchte Sachleistung: 748,50 € von 1.497 € = 50 %
  • Auszahlung: 599 € × 50 % = 299,50 € Pflegegeld
  • Entlastungsbetrag: + 131 € (zweckgebunden, gegen Rechnung)
  • Monatsbudget: 1.079,50 € frei verfügbares Geld plus 748,50 € Dienstleistung = 1.828 € Gesamtleistung
  • Jahresbudget: 12 × 430,50 € = 5.166 € Geldleistung plus 3.539 € Jahrestopf für Verhinderung/Kurzzeitpflege

Der pflegegeld-rechner rechnet dir genau diese Aufteilung für jeden Pflegegrad durch – inklusive der Anzeige, wie viel Sachleistungsbudget noch ungenutzt ist.

Typische Fehler

  1. Alte Tabellenwerte: Wer mit 125 € Entlastungsbetrag oder 1.430 € Sachleistung rechnet, plant mit 2024er Zahlen.

Nutze nur die 2026er Sätze. 2.

Kombi-Anteil falsch geschätzt: Der verbrauchte Sachleistungsanteil steht auf der Monatsabrechnung des Dienstes – nicht raten, nachsehen. 3.

Entlastungsbetrag als Taschengeld: Die 131 € gibt es nur gegen Rechnung für anerkannte Alltagshilfen, nicht bar auf die Hand. 4.

Pflegegeld ans Finanzamt gemeldet: Das Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung auftauchen – wohl aber der Pflege-Pauschbetrag, den du als pflegender Angehöriger zusätzlich nutzen kannst (600 € bei PG 2, 1.100 € bei PG 3, 1.800 € bei PG 4/5 nach § 33b EStG). 5.

Antrag zu spät gestellt: Leistungen gibt es ab Antragstellung, nicht ab dem Tag der Diagnose. Der pflegegeld-rechner zeigt dir zwar die Beträge, den Antrag bei der Pflegekasse musst du selbst stellen – am besten sofort nach der ärztlichen Feststellung.

  1. Pflegegrad 1 erwartet Geld: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld – nur Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Wohnumfeldzuschuss.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Pflege im Heim: Vollstationär gibt es kein Pflegegeld – stattdessen zahlt die Kasse einen Zuschuss zu den Heimkosten (805 € bis 2.096 € je nach Grad).
  • Verhinderung der Pflegeperson: Fällst du als Pflegender aus (Urlaub, Krankheit), stehen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege bereit.
  • Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 € einmalig je Maßnahme (Treppenlift, Badumbau) – schon ab Pflegegrad 1.
  • Hausnotruf: Die monatliche Grundgebühr übernimmt die Pflegekasse mit Pflegegrad.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion & Co., ab Pflegegrad 1.
  • Kurzzeitpflege nach Krankenhaus: Der Jahrestopf lässt sich flexibel zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen.
  • Kombi mit Tagespflege: Pflegegeld und teilstationäre Tagespflege lassen sich kombinieren – das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt, aber nicht gestrichen. Rechne beide Varianten durch, bevor du dich festlegst.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt, was die Pflegekasse monatlich zahlt – es ersetzt nicht den Antrag. So geht es weiter: Stelle den Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse (formlos genügt), der Medizinische Dienst kommt zur Begutachtung, und erst der Bescheid legt deinen Pflegegrad fest.

Nutze das errechnete Jahresbudget für deine Planung: Lege fest, welche Aufgaben der Pflegedienst übernimmt und welche du selbst machst – die Kombi lässt sich monatlich anpassen. Und sprich mit deiner Pflegekasse über die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die dir zusteht.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Pflegegeld voll (P):** PG 2 = 347, PG 3 = 599, PG 4 = 800, PG 5 = 990 [€/Monat]; PG 1 = 0. Quelle: § 37 Abs. 1 SGB XI, Beträge seit 01.01.2025, verifiziert 2026 (pflege-helfer24.de, pflegekompass.de, pflegegradpunkte.de, ams-pflege.de). - **Kombi-Leistung:** P_ausgezahlt = P × (1 − s), wobei s = verbrauchter Anteil der Sachleistung (0–1), § 38 SGB XI. Sachleistungsbudgets 2026: PG 2 = 796, PG 3 = 1.497, PG 4 = 1.859, PG 5 = 2.299 [€/Monat]. - **Entlastungsbetrag:** 131 €/Monat für alle Pflegegrade, zweckgebunden gegen Rechnung, § 45b SGB XI. - **Jahresbudget:** 12 × (P_ausgezahlt + 131) + Jahrestopf 3.539 € (Verhinderung/Kurzzeit, ab PG 2, § 42a SGB XI). - **Steuer:** Pflegegeld steuerfrei; Pflege-Pauschbetrag § 33b EStG: 600 (PG 2) / 1.100 (PG 3) / 1.800 € (PG 4+5) pro Jahr für pflegende Angehörige. - **2027-Planwerte (Kabinettsentwurf 30.09.2026, noch nicht Gesetz):** Entlastungsbudget 380 / 630 / 890 / 1.080; Überbrückungsbudget 2.285 €/Jahr; PG 1 verliert Entlastungsbetrag und Hilfsmittel.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 bei Pflegegrad 3?

599 € im Monat, also 7.188 € im Jahr. Der Betrag gilt seit 1. Januar 2025 unverändert (§ 37 Abs. 1 SGB XI).

2 Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld – aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, bis zu 42 € für Verbrauchshilfsmittel und bis zu 4.180 € für Wohnumfeldverbesserung.

3 Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, das ist die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzt der Dienst z. B. 40 % der Sachleistung, bekommst du noch 60 % des Pflegegeldes – bei Pflegegrad 3 also 359,40 €.

4 Ist das Pflegegeld steuerfrei?

Ja, das Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht versteuert werden. Als pflegender Angehöriger kannst du zusätzlich den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG nutzen (600/1.100/1.800 € je nach Pflegegrad).

5 Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?

Die pflegebedürftige Person selbst – nicht die pflegenden Angehörigen. Sie kann frei darüber verfügen, etwa als Anerkennung an die Pflegenden weitergeben.

6 Wann wird das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen?

Bei vollstationärer Pflege entfällt es. Bei der Kombi-Leistung wird es anteilig gekürzt, je nachdem wie viel Sachleistung der Pflegedienst verbraucht. Ein Krankenhausaufenthalt allein streicht es nicht automatisch.

7 Was ändert sich 2027 beim Pflegegeld?

Der Kabinettsentwurf (30.09.2026) plant ein „Entlastungsbudget" von 380/630/890/1.080 € ab Pflegegrad 2 – dafür müssen Hilfsmittel und Vertretung künftig daraus bezahlt werden. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht zugestimmt.

8 Wie beantrage ich Pflegegeld?

Formlos bei deiner Pflegekasse (die ist bei deiner Krankenkasse angesiedelt). Danach begutachtet der Medizinische Dienst, und der Bescheid legt Pflegegrad und Leistungen fest.

9 Zählt das Pflegegeld als Einkommen beim Bürgergeld oder Wohngeld?

Nein, das Pflegegeld wird bei der Pflegeperson in der Regel nicht als Einkommen angerechnet, wenn eine enge persönliche Beziehung zur pflegebedürftigen Person besteht. Bei fehlender Nähe prüft das Jobcenter im Einzelfall.

10 Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld ist die Geldleistung an die pflegebedürftige Person, wenn Angehörige pflegen. Die Sachleistung rechnet ein professioneller Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab – sie ist höher (z. B. 1.497 € statt 599 € bei Pflegegrad 3).

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Pflegegeld-Beträge 2026 (347/599/800/990 €, §§ 37, 40, 45b SGB XI): https://pflege-helfer24.de/pflegebudget-rechner
  • • Pflegegeld-Tabelle mit Jahresbeträgen und Kombi-Beispiel: https://betreut-ohne-heim.de/pflegegeld/
  • • Kombinationsleistung § 38 SGB XI, Rechenbeispiel PG 3: https://pflegekompass.de/pflegegeld-rechner
  • • Beträge seit 01.01.2025 unverändert, Korrektur falscher Altwerte: https://pflegegradpunkte.de/pflegegeld.html
  • • Leistungstabelle SGB XI, Stand 2026 (NRW): https://ams-pflege.de/angebot/
  • • Pflegereform 2027 (Kabinettsentwurf 30.09.2026, Entlastungsbudget): https://portora.de/news/pflegereform-2027-pflegegrad-schwelle-antrag
  • • Pflegereform 2027 (neue Punktgrenzen, Budgets): https://www.buergergeld.org/news/pflegereform-beschlossen-was-sich-aendert-und-wen-es-trifft/