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Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Pflegegrad-rechner: Pflegegrad ermitteln

**Stand: Oktober 2026** Der Medizinische Dienst kommt zur Begutachtung – und du fragst dich, welcher Pflegegrad dabei herauskommt? Mit dem pflegegrad-rechner gehst du die gleichen sechs Module durch wie der Gutachter: Du beantwortest Fragen zu Mobilität, Selbstversorgung und Alltag, und der Rechner übersetzt deine Antworten mit den amtlichen Gewichtungen in eine Punktzahl zwischen 0 und 100. So weißt du schon vor dem MD-Termin, wo ihr steht – und worauf es bei der Begutachtung wirklich ankommt.

Interaktiver Pflegegrad-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

6: Je 4–6 Fragen mit den Antwortstufen: Selbstständig / Überwiegend selbstständig / Übe...

Berechnungsergebnis
Ergebnis Punktzahl
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis Pflegegrad 642,80 €
Ergebnis Modulwerte 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Diese Einschätzung ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und keine Pflegeberatung – maßgeblich ist der Bescheid deiner Pflegekasse.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Seit 2017 entscheidet nicht mehr der Pflegeaufwand in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit über den Pflegegrad. Der Gutachter bewertet sechs Module – von Mobilität (10 %) bis Selbstversorgung (40 %) – und vergibt bis zu 100 Punkte. Die Schwellen: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Die 6 Module der Begutachtung: was der Gutachter wirklich prüft

Das „Neue Begutachtungsassessment" (NBA) schaut nicht auf Diagnosen, sondern darauf, was ein Mensch im Alltag noch selbst kann. Die sechs Module mit ihrer Gewichtung:

  1. Mobilität (10 %): Aufstehen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen, sich im Bett drehen.

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %): Erkennen, Erinnern, Orientieren, Verstehen, sich mitteilen.

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %): Unruhe, Ängste, Niedergeschlagenheit, Abwehr von Hilfe.

  4. Selbstversorgung (40 %): Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettengang – das Schwergewicht.

  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %): Medikamente, Messungen, Wundversorgung, Arztbesuche.

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Tagesablauf planen, Schlafen, Beschäftigung, Kontakte.

Zwei Feinheiten, die viele falsch verstehen: Bei Modul 2 und Modul 3 zählt nur der jeweils höhere Wert – die beiden werden nicht addiert. Und Modul 4 wiegt allein so schwer wie alle anderen Module zusammen: Ob jemand sich noch selbst waschen und anziehen kann, entscheidet den Pflegegrad häufiger als alles andere.

So funktioniert der pflegegrad-rechner: die Berechnung im Detail

Der Rechner bildet das amtliche Verfahren vereinfacht, aber nach derselben Logik ab:

  1. Fragen beantworten: Zu jedem der sechs Module beantwortest du kurze Fragen zum Alltag – etwa „Kann sich die Person selbstständig waschen?" mit den Stufen selbstständig / überwiegend selbstständig / überwiegend unselbstständig / unselbstständig.

  2. Einzelpunkte: Jede Antwort bringt Punkte; pro Modul werden sie addiert und über die amtliche Tabelle in einen Punktbereich übersetzt.

  3. Gewichtung: Der Modulwert wird mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert (Modul 4 × 0,40, Modul 1 × 0,10 usw.).

Bei Modul 2 und 3 fließt nur der höhere der beiden Werte ein. 4.

Gesamtpunktzahl: Alle gewichteten Modulwerte werden addiert – maximal 100 Punkte. Daraus ergibt sich der voraussichtliche Pflegegrad nach den Schwellen aus § 15 SGB XI.

Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Bescheid: Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (§ 18 SGB XI). Aber es zeigt dir, ob eure Selbsteinschätzung und der spätere Bescheid zusammenpassen – oder ob sich ein Widerspruch lohnt.

Von den Punkten zum Pflegegrad: die Schwellen

§ 15 Abs. 3 SGB XI legt fest, welche Gesamtpunktzahl welchen Pflegegrad ergibt:

Gesamtpunkte Pflegegrad Bedeutung
12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigungen
27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigungen
47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigungen
70 bis unter 90 Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigungen
90 bis 100 Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Merke dir die drei Knackpunkte 27, 47,5 und 70 – an ihnen entscheidet sich, ob z. B. Pflegegeld (ab Grad 2) oder die höheren Budgets fließen.

Liegt deine Punktzahl knapp unter einer Schwelle, lohnt sich besonders gute Vorbereitung auf die Begutachtung.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 gilt das NBA unverändert seit 2017. Für 2027 plant der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30. September 2026 schärfere Zugänge – beschlossen vom Kabinett, aber Bundestag und Bundesrat haben noch nicht zugestimmt (Stand Oktober 2026):

  • Neue Punktgrenzen für Neuanträge: Pflegegrad 1 erst ab 15 Punkten (statt 12,5), Pflegegrad 2 ab 30 (statt 27), Pflegegrad 3 ab 50 (statt 47,5); Pflegegrad 4 und 5 bleiben bei 70 und 90
  • Bestandsschutz: Wer bereits einen Pflegegrad hat, verliert ihn nicht allein wegen der neuen Bewertung
  • Strengere Punktebewertung in einzelnen Modulen und häufigere Befristung, wenn Besserung möglich erscheint
  • Frist ausgesetzt: Vom 1. Januar bis 30. April 2027 muss die Pflegekasse nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (nur bei besonders dringlichem Bedarf bleibt die Frist)

Für Anträge noch 2026 gelten die alten Schwellen – wer an der Grenze steht, sollte den Antrag nicht ins neue Jahr schieben.

Beispielrechnung: 68 Punkte bedeuten Pflegegrad 3

Nehmen wir Herrn Brandt, 81, nach einem Schlaganfall. Die Familie beantwortet die Modulfragen ehrlich – so, wie es an einem durchschnittlichen Tag aussieht, nicht am besten Tag:

  • Modul 1 Mobilität: 5 von 10 gewichteten Punkten
  • Modul 2 Kognition: 10 Punkte – Modul 3 Verhalten: 4 Punkte → es zählen 10 (nur der höhere Wert)
  • Modul 4 Selbstversorgung: 32 von 40 Punkten (Waschen und Ankleiden gehen nur mit Hilfe)
  • Modul 5 Krankheit/Therapie: 12 von 20 Punkten
  • Modul 6 Alltag/Kontakte: 9 von 15 Punkten
  • Gesamt: 5 + 10 + 32 + 12 + 9 = 68 Punkte → Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70)

Der pflegegrad-rechner zeigt dir zu jedem Modul den Einzelwert an – so erkennst du sofort, wo die meisten Punkte liegen und wo ihr bei der Begutachtung besonders genau beschreiben müsst, was nicht mehr geht.

Typische Fehler

  1. Am besten Tag gemessen: Der Gutachter will den Durchschnitt – beschreibe, wie es an einem normalen Tag läuft, nicht nach der guten Stunde am Vormittag.

  2. Diagnosen statt Alltag: „Er hat Demenz" sagt dem NBA wenig.

Entscheidend ist: Kann er sich noch allein anziehen? Findet er allein zur Toilette?

  1. Hilfe schöngeredet: „Das mache ich nebenbei" – jede regelmäßige Hilfe zählt.

Wer täglich beim Waschen hilft, muss das so sagen. 4.

Kein Pflegetagebuch: Führe zwei bis drei Wochen vor der Begutachtung Protokoll: Was geht nicht, wie oft, wie lange dauert es? Das ist deine stärkste Unterlage.

  1. Modul 2 und 3 addiert: Viele Selbsttests rechnen beide zusammen – amtlich zählt nur der höhere Wert.

Der pflegegrad-rechner wendet die korrekte Regel an, sodass dein Ergebnis nicht zu hoch ausfällt. 6.

Bescheid ungeprüft akzeptiert: Passt der Bescheid nicht zu deiner Rechnung, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein – oft lohnt eine erneute Begutachtung.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Kinder: Für Kinder gelten angepasste Bewertungsmaßstäbe (Vergleich mit Gleichaltrigen); die Pflegekasse braucht mindestens zwei Jahre Vorversicherungszeit, für Kinder gelten Sonderregeln.
  • Privatversicherte: Die Begutachtung übernimmt MEDICPROOF statt des Medizinischen Dienstes – Verfahren und Module sind identisch.
  • Demenzerkrankungen: Seit dem NBA 2017 werden kognitive Einschränkungen und Verhaltensauffälligkeiten eigenständig bewertet – früher fielen Betroffene oft durchs Raster.
  • Höherstufung: Verschlechtert sich der Zustand schleichend, prüfe regelmäßig mit dem Rechner, ob ein höherer Grad realistisch ist – dann stellst du einen Höherstufungsantrag.
  • Kurzzeitige Erkrankungen: Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen – ein gebrochener Arm reicht nicht.
  • Begutachtung im Heim: Auch stationär wird nach denselben Modulen begutachtet.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist eine fundierte Schätzung – der Bescheid der Pflegekasse ist maßgeblich. Nutze die Zahl so: Liegt sie deutlich über einer Schwelle, stelle den Antrag bei der Pflegekasse (formlos, auch telefonisch) und bereite den MD-Termin mit Pflegetagebuch vor.

Liegt sie knapp unter einer Schwelle, dokumentiere besonders sorgfältig – oft entscheiden zwei, drei Punkte über mehrere hundert Euro Leistungen im Monat. Und wenn der Bescheid niedriger ausfällt als deine Rechnung: Fordere das Gutachten an, vergleiche Modul für Modul und lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Module und Gewichte (Anlage 1 zu § 15 SGB XI):** M1 Mobilität × 0,10; M2 Kognition × 0,15; M3 Verhalten × 0,15 (es gilt max(M2, M3)); M4 Selbstversorgung × 0,40; M5 Krankheit/Therapie × 0,20; M6 Alltag/Kontakte × 0,15. - **Modulrohwerte:** Je Kriterium 0–3 Punkte (selbstständig = 0 bis unselbstständig = 3); Rohsumme je Modul wird über die amtliche Umrechnungstabelle in einen gewichteten Modulwert (0–10 bzw. 0–40 bei M4 usw., Summe max. 100) übersetzt. Vereinfachte Tool-Logik: gewichteter Modulwert = (Rohsumme / Rohmaximum) × Modulgewicht × 100. - **Gesamtpunktzahl:** G = M1 + max(M2, M3) + M4 + M5 + M6 (max. 100). - **Schwellen (§ 15 Abs. 3 SGB XI):** G ≥ 12,5 → PG 1; G ≥ 27 → PG 2; G ≥ 47,5 → PG 3; G ≥ 70 → PG 4; G ≥ 90 → PG 5. - **2027-Planwerte (Kabinettsentwurf PNOG 30.09.2026, noch nicht Gesetz):** Neuanträge: PG 1 ab 15, PG 2 ab 30, PG 3 ab 50; PG 4/5 unverändert; Bestandsschutz für bestehende Einstufungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Ab wie vielen Punkten gibt es welchen Pflegegrad?

Ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Maximal sind 100 Punkte möglich (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

2 Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?

Nein. Es ist eine Orientierung nach der amtlichen Logik. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (§ 18 SGB XI).

3 Welche Module werden bei der Begutachtung geprüft?

Sechs: Mobilität (10 %), kognitive Fähigkeiten (15 %), Verhalten (15 %), Selbstversorgung (40 %), Umgang mit Krankheit und Therapie (20 %) sowie Alltag und soziale Kontakte (15 %). Bei Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.

4 Warum zählt die Selbstversorgung so viel?

Modul 4 trägt 40 % der Gesamtpunktzahl – so viel wie alle anderen Module zusammen. Waschen, Ankleiden, Essen und Toilettengang sind die alltäglichsten Verrichtungen; wer hier Hilfe braucht, braucht sie meist dauerhaft und umfassend.

5 Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?

Führe zwei bis drei Wochen ein Pflegetagebuch, lege Arztberichte und Medikamentenpläne bereit, und sei beim Termin ehrlich über den durchschnittlichen Tag – nicht über den besten. Eine vertraute Person sollte dabei sein.

6 Was tun, wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt?

Fordere das Gutachten des Medizinischen Dienstes an, prüfe es Modul für Modul gegen deine eigene Rechnung und lege innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse ein. Oft führt eine erneute Begutachtung zum höheren Grad.

7 Was ändert sich 2027 bei den Punktgrenzen?

Der Kabinettsentwurf (30.09.2026) plant für Neuanträge: Pflegegrad 1 ab 15 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30, Pflegegrad 3 ab 50. Bestandskunden behalten ihren Grad. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht zugestimmt.

8 Wer führt die Begutachtung durch?

Bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Der Gutachter kommt in der Regel zu dir nach Hause.

9 Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Von Januar bis April 2027 soll diese Frist laut Kabinettsentwurf ausgesetzt werden (Ausnahme: besonders dringliche Fälle).

10 Kann der Pflegegrad auch wieder aberkannt werden?

Ja, bei Wiederholungsbegutachtungen – etwa wenn Besserung möglich erscheint. Ab 2027 sollen Befristungen häufiger werden. Verschlechtert sich der Zustand, kannst du jederzeit eine Höherstufung beantragen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Punkteschwellen § 15 Abs. 3 SGB XI, verifiziert 19.06.2026: https://sozialrat.org/pflegegrad-bescheid-richtig-lesen/
  • • 6 Module, Gewichtung, MD-Verfahren: https://www.sonnenstrahlen-pflege.de/pflege-rechner/pflegegrad
  • • 25 Fragen, Modulwerte, Verbindlichkeit: https://pflegekompass.de/pflegegrad-rechner
  • • NBA-Kriterien je Modul (amtlicher Wortlaut): https://github.com/florianloyns/pflegegrad-rechner
  • • Pflegetagebuch-Tipp und Höherstufung: https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/rechner/pflegegradrechner/
  • • Pflegereform 2027 (neue Schwellen 15/30/50, Frist-Aussetzung): https://portora.de/news/pflegereform-2027-pflegegrad-schwelle-antrag
  • • Pflegereform 2027 (Kabinettsentwurf 30.09.2026, Bestandsschutz): https://www.buergergeld.org/news/pflegereform-beschlossen-was-sich-aendert-und-wen-es-trifft/
  • • Begutachtungsablauf MD, Widerspruch: https://pflegegrad-rechner.info/