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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Schenkungsteuer-Rechner: Schenkungsteuer 2026 berechnen

Du willst zu Lebzeiten Vermögen übertragen — an Kinder, Enkel oder den Partner — und fragst dich, was das Finanzamt davon behält? Die gute Nachricht: Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Die schlechte: Schenkungen der letzten zehn Jahre werden zusammengerechnet. Der Schenkungsteuer-Rechner zeigt dir, wie viel von deiner Schenkung 2026 wirklich steuerfrei bleibt — inklusive Vorschenkungen und der Meldepflicht.

Interaktiver Schenkungsteuer-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€

Verkehrswert dessen, was jetzt übertragen wird. (Platzhalter: z. B. 500.000)

Auswahl (Ehegatte / Kind / Enkel / Elternteil / Geschwister / unverheirateter Partner /...

letzte 10 Jahre, €

Alle Schenkungen dieses Schenkers an dich aus den letzten 10 Jahren. (Platzhalter: z. B...

optional

Für die Prüfung, ob sie noch in die 10-Jahres-Frist fällt. (optional)

Berechnungsergebnis
Gesamterwerb
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Dein Freibetrag 642,80 €
Steuerpflichtiger Erwerb 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Berechnung nach ErbStG (Stand 2026). Keine Steuer- oder Rechtsberatung — bei größeren Übertragungen hilft ein Steuerberater oder Notar.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Schenkungsteuer folgt denselben Regeln wie die Erbschaftsteuer (ErbStG): Dein Verwandtschaftsgrad zum Schenker bestimmt Steuerklasse und Freibetrag — z. B. 400.000 € für Kinder je Elternteil, 500.000 € für Ehegatten, 20.000 € für alle übrigen. Alle Schenkungen desselben Schenkers an dich innerhalb von zehn Jahren werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet; auf den übersteigenden Betrag wendest du den Steuersatz deiner Klasse an (7–50 %). Der Schenkungsteuer-Rechner oben rechnet das für dich durch — auch mit Vorschenkungen.

So funktioniert der Schenkungsteuer-Rechner: Formel und 10-Jahres-Mechanik

Der Rechner setzt §§ 14, 16 und 19 ErbStG um. Die Berechnung in drei Schritten:

Schritt 1 — Erwerbe der letzten zehn Jahre zusammenrechnen.
Alle Schenkungen desselben Schenkers an dich innerhalb von zehn Jahren vor der aktuellen Schenkung werden addiert (§ 14 ErbStG):
Gesamterwerb = Vorschenkungen + aktuelle Schenkung

Schritt 2 — Freibetrag einmal abziehen.
Vom Gesamterwerb ziehst du deinen persönlichen Freibetrag (§ 16 ErbStG) einmal ab:
Steuerpflichtiger Erwerb = Gesamterwerb − Freibetrag

Schritt 3 — Steuer auf den Gesamterwerb, alte Steuer anrechnen. Auf den steuerpflichtigen Erwerb wendest du den Steuersatz deiner Steuerklasse (§ 19 ErbStG) an.

Davon ziehst du die Steuer ab, die bereits auf die Vorschenkungen entfiel:
Zu zahlende Steuer = Steuer(Gesamterwerb) − Steuer(Vorschenkungen)

Wichtig: Es gibt kein "automatisches Abschmelzen" — entscheidend ist, welche Erwerbe im Rückblick von zehn Jahren vor dem aktuellen Erwerb liegen. Genau deshalb fragt der Rechner oben gezielt nach Vorschenkungen.

Die Freibeträge (§ 16 ErbStG) im Überblick: Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Erbschaftsteuer-Rechner heranziehen.

Beschenkter Steuerklasse Freibetrag
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner I 500.000 €
Kinder, Stief- und Adoptivkinder (je Elternteil) I 400.000 €
Enkel (Elternteil lebt) I 200.000 €
Enkel (Elternteil vorverstorben) I 400.000 €
Eltern, Großeltern (bei Schenkung!) II 20.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen u. a. II 20.000 €
Alle übrigen (auch unverheiratete Partner) III 20.000 €

Die Steuersätze (§ 19 ErbStG):

Steuerpflichtiger Erwerb bis Klasse I Klasse II Klasse III
75.000 € 7 % 15 % 30 %
300.000 € 11 % 20 % 30 %
600.000 € 15 % 25 % 30 %
6 Mio. € 19 % 30 % 30 %
13 Mio. € 23 % 35 % 50 %
26 Mio. € 27 % 40 % 50 %
darüber 30 % 43 % 50 %

Einordnung: Für 2025 erfassten die Finanzämter Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen von 150,5 Mrd. € — die festgesetzte Steuer belief sich auf 21,4 Mrd. € (Statistisches Bundesamt). Schenkungen sind längst kein Randthema mehr.

Was ändert sich 2026 und 2027?

An den Freibeträgen und Steuersätzen ändert sich 2026 nichts — sie stehen seit Jahren unverändert im ErbStG. Relevant ist der Blick nach vorn:

  • BVerfG-Verfahren (12./13.10.2026): Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Ein Urteil wird für Q1 2027 erwartet — es betrifft vor allem Unternehmensschenkungen, nicht die privaten Freibeträge. Details dazu auf unserer Erbschaftsteuer-Seite.
  • Praxis 2026: Die Finanzämter prüfen bei größeren Schenkungen verstärkt die Zurechnung — etwa bei Überweisungen vom Gemeinschaftskonto der Eltern (wer hat aus eigenem Vermögen geschenkt?).

Beispielrechnung: Vorschenkung frisst den Freibetrag

Vater schenkt seinem Sohn 2026 500.000 €. Derselbe Vater hatte ihm 2022 bereits 250.000 € geschenkt. Freibetrag Kind: 400.000 €, Steuerklasse I.

Ohne die Vorschenkung wäre die Rechnung einfach:
500.000 € − 400.000 € = 100.000 € steuerpflichtig → 11 % (Stufe bis 300.000 €) = 11.000 € Steuer.

Mit der Vorschenkung (§ 14 ErbStG) sieht es anders aus:

Schritt 1 — Zusammenrechnen: 250.000 € + 500.000 € = 750.000 € Gesamterwerb. Schritt 2 — Freibetrag abziehen: 750.000 € − 400.000 € = 350.000 € steuerpflichtig.

Schritt 3 — Steuer auf den Gesamterwerb: 350.000 € × 15 % (Stufe bis 600.000 €) = 52.500 €. Davon die Steuer auf die Vorschenkung abziehen: 250.000 € − 400.000 € = 0 € steuerpflichtig → 0 € Steuer.

Zu zahlende Schenkungsteuer: 52.500 € − 0 € = 52.500 €.

Der Unterschied ist drastisch: 11.000 € ohne, 52.500 € mit Vorschenkung. Genau deshalb ist die 10-Jahres-Frist das wichtigste Gestaltungsinstrument: Wer die erste Schenkung 2016 gemacht hat, startet ab 2026 mit frischem Freibetrag.

Kleines Gegenbeispiel: 2020: 250.000 €, 2026: 180.000 € vom Vater an den Sohn → 430.000 € − 400.000 € = 30.000 € × 7 % = 2.100 € Steuer.

Typische Fehler

  1. Vorschenkungen vergessen.

Der häufigste und teuerste Fehler: Wer frühere Schenkungen desselben Schenkers nicht angibt, rechnet mit dem vollen Freibetrag — das Finanzamt rechnet mit § 14 nach. 2.

"Alle zehn Jahre automatisch neu" missverstehen. Die Frist beginnt nicht irgendwann, sondern es zählen die Erwerbe der letzten zehn Jahre vor dem aktuellen Erwerb.

Timing ist alles. 3.

Schenkung nicht anzeigen. Schenker UND Beschenkter müssen die Schenkung innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis dem Finanzamt schriftlich anzeigen (§ 30 ErbStG) — außer bei notarieller Beurkundung, dann meldet der Notar.

Versäumnisse können teuer werden (Nachzahlung, Zinsen, ggf. Strafverfahren).

  1. Unverheiratete Partner unterschätzen die Steuer.

Ohne Trauschein gilt Steuerklasse III mit nur 20.000 € Freibetrag — bei 100.000 € Schenkung fallen 30 % auf 80.000 € an, also 24.000 € Steuer. Erst heiraten, dann schenken: 500.000 € Freibetrag.

  1. Eltern als Beschenkte falsch einordnen.

Schenkst du deinen Eltern, gilt Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag — nicht Klasse I wie im Erbfall (dort 100.000 €). 6.

Gemeinschaftskonto ohne Trennung. Zahlen Eltern vom gemeinsamen Konto, prüft das Finanzamt, wer aus eigenem Vermögen geschenkt hat.

Sauber trennen: zwei Verträge, zwei Konten, zwei Ausführungsdaten.

Sonderfälle und Ausnahmen

Schenkung vs. Erbschaft — die Unterschiede:

  • Eltern und Großeltern: Bei Schenkung Steuerklasse II (20.000 €), im Erbfall Steuerklasse I (100.000 €).
  • Versorgungsfreibetrag (bis 256.000 € für Ehegatten, gestaffelt für Kinder): gibt es nur im Erbfall, nicht bei Schenkungen.
  • Erbfallkostenpauschale (10.300 €): ebenfalls nur im Erbfall.
  • 10-Jahres-Frist: gilt für Schenkungen untereinander — und Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod werden auch im Erbfall zusammengerechnet.

Gemischte Schenkung: Wird teils geschenkt, teils verkauft (z. B. Haus für die Hälfte des Werts an das Kind), zählt nur der unentgeltliche Differenzbetrag als Schenkung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Einkommensteuer-Rechner.

Nießbrauch: Behältst du dir bei einer Immobilienschenkung ein Nießbrauchrecht vor, mindert das den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich (§ 14 BewG) — ein klassisches Gestaltungsinstrument.

Kettenschenkung: Vater → Mutter → Kind in kurzer Folge, um Freibeträge zu vervielfachen, erkennt das Finanzamt als Gestaltungsmissbrauch an, wenn die Zwischenschritte keine eigenständige Bedeutung haben.

Auslandsbezug: Bei unbeschränkter Steuerpflicht gibt es den vollen Freibetrag; bei beschränkter Steuerpflicht wird er anteilig gemindert (§ 16 Abs. 2 ErbStG), Doppelbesteuerungsabkommen können greifen.

Was alles als Schenkung zählt: Bargeld und Überweisungen, Immobilien, Wertpapiere, Autos und Wertgegenstände — aber auch Schuldenerlass, Verzicht auf Darlehensrückzahlung und übermäßige Gewinnbeteiligungen aus Gesellschaftsverträgen (§ 7 ErbStG).

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt die Schenkungsteuer auf deine aktuelle Schenkung — unter ehrlicher Einbeziehung deiner Vorschenkungen. Der Schenkungsteuer-Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung, aber er zeigt dir, ob sich Warten lohnt: Fällt eine alte Schenkung bald aus der 10-Jahres-Frist, kann Abwarten Tausende Euro sparen.

Deine nächsten Schritte:

  1. Anzeige nicht vergessen: Melde die Schenkung innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt (Schenker und Beschenkter) — oder lasse sie notariell beurkunden, dann übernimmt der Notar die Meldung.

  2. Timing prüfen: Liegt eine Vorschenkung kurz vor Ablauf der 10-Jahres-Frist, rechne beide Varianten durch — der Rechner oben macht das in Sekunden.

  3. Erbfall mitdenken: Schenkungen und späteres Erbe hängen zusammen (§ 14 gilt auch rückwirkend vom Todestag).

Wie die Erbschaftsteuer im Erbfall funktioniert, zeigt dir unser Erbschaftsteuer-Rechner.

Stand: Oktober 2026. Berechnung nach ErbStG (§§ 7, 14, 16, 19, 30). Maßgeblich ist immer der Steuerbescheid; bei größeren Übertragungen empfiehlt sich ein Steuerberater oder Notar.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** `schenkung` (Decimal, €), `verhaeltnis` (Enum → Steuerklasse + Freibetrag), `vorschenkungen` (Liste von {betrag, datum}), `stichtag` (Datum der aktuellen Schenkung, Default heute). **Berechnung (§§ 14, 16, 19 ErbStG):** 1. Filter: `vorerwerbe = sum(betrag für v in vorschenkungen wenn stichtag − v.datum ≤ 10 Jahre)` — nur Schenkungen desselben Schenkers. 2. `gesamterwerb = schenkung + vorerwerbe`. 3. Freibetrag nach Verhältnis (§ 16 Abs. 1 ErbStG): Ehegatte 500.000 / Kind 400.000 / Enkel 200.000 (400.000 wenn Elternteil vorverstorben — Checkbox) / Eltern bei Schenkung 20.000 / Geschwister u. a. 20.000 / übrige 20.000. 4. `steuerpflichtig = max(0, gesamterwerb − freibetrag)`. 5. Steuersatz nach § 19 ErbStG (Stufen 75.000/300.000/600.000/6 Mio./13 Mio./26 Mio.; Klasse I 7–30 %, II 15–43 %, III 30–50 %). Härteausgleich § 19 Abs. 3 an den Stufengrenzen abbilden (wie Erbschaftsteuer-Rechner). 6. `steuer_gesamt = steuerpflichtig × satz` (ggf. Härteausgleich). 7. `steuer_vor = Steuer auf max(0, vorerwerbe − freibetrag)` mit demselben Satzschema. 8. `steuer_jetzt = max(0, steuer_gesamt − steuer_vor)`. - Verifikation: schenkung=500.000, vorerwerbe=250.000, Kind → gesamterwerb=750.000, steuerpflichtig=350.000, Satz 15 % → 52.500; steuer_vor=0 → **52.500 €**. **Wertequellen:** Freibeträge § 16 ErbStG, Steuersätze § 19 ErbStG (gesetze-im-internet.de); 10-Jahres-Mechanik § 14 ErbStG; Anzeigepflicht § 30 ErbStG (3 Monate, beide Seiten); Destatis-Zahl 150,5 Mrd. € / 21,4 Mrd. € (2025, via ad-hoc-news). **Edge Cases:** `vorerwerbe`-Datum fehlt → Warnung „Frist nicht prüfbar, worst case angenommen"; Enkel mit vorverstorbenem Elternteil → Freibetrag 400.000 € (Checkbox); Schenkung an Ehegatten + Versorgungsfreibetrag gewählt → Hinweis „gibt es nur im Erbfall".

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Schenkung an Kinder?

400.000 € je Elternteil — Vater und Mutter können demselben Kind also jeweils 400.000 € schenken, zusammen 800.000 €, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Der Freibetrag steht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung.

2 Werden Schenkungen der letzten zehn Jahre zusammengerechnet?

Ja. Nach § 14 ErbStG werden alle Schenkungen desselben Schenkers an denselben Beschenkten innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Die Steuer wird auf den Gesamterwerb berechnet, abzüglich der Steuer, die bereits auf die Vorschenkungen entfiel. Deshalb mindern frühere Schenkungen deinen verfügbaren Freibetrag.

3 Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja. Schenker und Beschenkter müssen die Schenkung innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis schriftlich dem Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Ausnahme: Bei notariell beurkundeten Schenkungen — etwa Immobilien — meldet der Notar die Übertragung automatisch.

4 Was ist der Unterschied zwischen Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer?

Beide folgen demselben Gesetz (ErbStG) mit denselben Freibeträgen und Steuersätzen. Die Unterschiede: Schenkungsteuer fällt zu Lebzeiten an und lässt sich über die 10-Jahres-Frist mehrfach planen; im Erbfall gibt es zusätzlich den Versorgungsfreibetrag und die Erbfallkostenpauschale. Außerdem werden Eltern und Großeltern bei Schenkungen in Steuerklasse II (20.000 €) eingestuft, im Erbfall in Klasse I (100.000 €).

5 Kann ich die 400.000 € wirklich alle zehn Jahre erneut schenken?

Grundsätzlich ja — das ist der Kern der Gestaltungsstrategie. Beispiel: 2016 schenkt der Vater 400.000 € steuerfrei, ab 2026 stehen erneut 400.000 € zur Verfügung. Aber Achtung: Es gibt kein automatisches "Abschmelzen" — maßgeblich ist, welche Erwerbe in den zehn Jahren vor der aktuellen Schenkung liegen (§ 14 ErbStG).

6 Wie viel kann ein Ehepaar seinen Kindern steuerfrei schenken?

Pro Kind und Zehnjahreszeitraum 800.000 € (je 400.000 € von Vater und Mutter). Bei zwei Kindern sind es 1,6 Mio. €, bei vier Großeltern kommen je Enkel zusätzlich viermal 200.000 € dazu. Voraussetzung: Jeder schenkt aus eigenem Vermögen — bei Gemeinschaftskonten sauber trennen.

7 Was passiert bei einer Schenkung an den unverheirateten Partner?

Steuerlich gilt er als fremde Person: Steuerklasse III, nur 20.000 € Freibetrag, Steuersätze von 30–50 %. Bei 100.000 € Schenkung sind das 24.000 € Steuer. Heirat vor der Schenkung ändert alles: 500.000 € Freibetrag in Klasse I.

8 Zählt ein zinsloses Darlehen in der Familie als Schenkung?

Ein echtes Darlehen mit Rückzahlungsvereinbarung nicht — aber das Finanzamt prüft genau (Vertrag, Zinsen, tatsächliche Rückzahlung?). Wird ein Darlehen später erlassen oder war es von Anfang an nicht ernst gemeint, wertet das Finanzamt es als Schenkung. Gleiches gilt für den Verzicht auf eine Darlehensrückzahlung.

9 Kann ich Schenkungsteuer durch Nießbrauch senken?

Ja, bei Immobilien ist das ein Standardinstrument: Behältst du dir ein Nießbrauchrecht vor (z. B. lebenslanges Wohnrecht), mindert das den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich (§ 14 BewG). Der Wert des Nießbrauchs wird vom Schenkungswert abgezogen.

10 Was gilt bei Schenkungen aus dem Ausland oder an Auslandsresidenten?

Bei unbeschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz in Deutschland) gibt es den vollen Freibetrag. Bei beschränkter Steuerpflicht wird der Freibetrag anteilig gemindert (§ 16 Abs. 2 ErbStG); zusätzlich können Doppelbesteuerungsabkommen greifen. Lass solche Fälle unbedingt professionell prüfen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • ErbStG §§ 7, 14, 16, 19, 30 (Schenkungsteuer, Zusammenrechnung, Freibeträge, Steuersätze, Anzeige) — gesetze-im-internet.de
  • • § 14 BewG (Nießbrauch-Bewertung) — gesetze-im-internet.de
  • • BVerfG-Verfahren 12./13.10.2026 (Verschonungsregeln Betriebsvermögen, Urteil Q1 2027 erwartet)
  • • Statistisches Bundesamt: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2025 (150,5 Mrd. € Übertragungen, 21,4 Mrd. € Steuer)
  • • iuriswatch.eu: Schenkungsteuer 2026 (Freibeträge, 10-Jahres-Frist)
  • • anwalt.de: Zwei Zehnjahresfristen (Pflichtteil und Schenkungsteuer)
  • • juraforum.de: Schenkung Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG)
  • • westmont-group.com: Schenkungssteuer Freibetrag (§ 16 ErbStG)