So funktioniert die Berechnung
Der steuerreform-2027-rechner vergleicht deine Situation nach geltendem Recht 2026 mit den angekündigten Eckwerten 2027 – als Schätzung, nicht als Steuerbescheid:
Eingaben: Dein zu versteuerndes Einkommen (Schätzung für 2027), Familienstand, Anzahl der Kinder, Arbeitnehmer-Status (für den Pauschbetrag) und dein Grenzsteuersatz (optional – der Rechner schlägt einen plausiblen Wert vor).
Rechenlogik: Die Entlastung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: 1) Grundfreibetrag: +216 € (12.348 € → 12.564 €) × dein Grenzsteuersatz = Steuerersparnis. 2) Arbeitnehmer-Pauschbetrag: +200 € (1.230 € → 1.430 €) × Grenzsteuersatz – nur für Arbeitnehmer.
- Kindergeld: +8 € pro Kind und Monat × 12 = +96 € pro Kind und Jahr (2027). Dazu kommt der Effekt der abgeflachten Progression (42 % erst ab 70.601 €), den der Rechner pauschal als Bandbreite ausweist – die exakte Tarifformel hat die Regierung noch nicht veröffentlicht.
Ausgabe: Deine geschätzte Jahresentlastung 2027 in Euro – aufgeteilt nach Bausteinen, mit dem deutlichen Hinweis, dass alle Werte auf dem Regierungsentwurf beruhen und sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können.
So nutzt du den steuerreform-2027-rechner
Gib zunächst dein voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen für 2027 ein – nicht dein Bruttogehalt, sondern das, was nach allen Abzügen übrig bleibt (grobe Orientierung: Brutto minus Werbungskosten minus Vorsorgeaufwendungen). Je genauer diese Zahl, desto aussagekräftiger die Schätzung.
Bei Kindern zählt jedes Kind, für das du 2027 Kindergeld beziehst. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den einkommensteuer-rechner heranziehen.
Der Rechner zeigt dir dann zwei Zahlen: die Steuerentlastung (weniger Einkommensteuer durch Freibeträge und Tarif) und die Kindergeld-Erhöhung separat – denn das Kindergeld ist eine Transferleistung, keine Steuersenkung, und wirkt auch bei Familien, die wenig oder keine Einkommensteuer zahlen. Nutze das Ergebnis als Orientierung für deine Finanzplanung 2027, aber baue keine festen Verpflichtungen darauf: Solange der Bundesrat nicht zugestimmt hat, ist jede Zahl ein Plan, kein Anspruch.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026 gilt (beschlossenes Recht): Grundfreibetrag 12.348 €, Kindergeld 259 € pro Monat und Kind, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Reichensteuersatz 45 % ab 277.826 €, steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge bis 50 €, Handwerkerleistungen 20 % bis 1.200 €, Minijob-Pauschsteuer 2 %.
Geplant für 2027 (Regierungsentwurf, Stand Oktober 2026 – NICHT beschlossen):
| Was | 2026 (gilt) | 2027 (geplant) | 2028 (geplant) |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Kindergeld / Monat / Kind | 259 € | 267 € | 272 € |
| Kinderfreibetrag + BEA | 9.756 € | 10.056 € | 10.236 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | – |
| 42 % ab (zvE) | – | 70.601 € | – |
| 45 % ab (zvE) | 277.826 € | 250.000 € | – |
| 47 % ab (zvE) | – | 280.000 € | – |
| Sonn-/Feiertagszuschläge steuerfrei bis | 50 € | 75 € | – |
| Handwerker-Abzug | 20 % / max. 1.200 € | 15 % / max. 900 € | – |
| Minijob-Pauschsteuer (AG) | 2 % | 5 % | – |
Verfahrensstand: Kabinettsbeschluss 2. September 2026 → 1. Lesung Bundestag 8. Oktober 2026 (Drucksache 21/8235, federführend Finanzausschuss) → Bundesrat-Zustimmung ausstehend (das Gesetz ist zustimmungsbedürftig). Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027, zweite Stufe 2028.
Beispielrechnung
Familie mit zwei Kindern, zu versteuerndes Einkommen 60.000 € (gemeinsam veranlagt):
- Grundfreibetrag +216 € → bei ca. 25 % Grenzsteuersatz ≈ 54 € weniger Steuer
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag +200 € → bei ca. 25 % ≈ 50 € weniger Steuer (pro Arbeitnehmer-Ehegatte)
- Abgeflachte Progression (42 % erst ab 70.601 €) → spürbarer Effekt erst bei höheren Einkommen
- Kindergeld +8 € × 2 Kinder × 12 Monate = +192 € pro Jahr zusätzlich
Die Bundesregierung beziffert die Gesamtentlastung einer solchen Familie auf über 600 € im Jahr (steuerlich, volle Wirkung ab 2028) – das Kindergeld kommt hinzu. Single, 40.000 € zu versteuerndes Einkommen, keine Kinder: Grundfreibetrag +216 € × ca. 30 % Grenzsteuersatz ≈ 65 €, Pauschbetrag +200 € × 30 % ≈ 60 € – zusammen rund 125 € Entlastung pro Jahr, plus den Progressionseffekt.
Alle Zahlen: Schätzungen auf Basis des Entwurfs.
Typische Fehler
- Den Entwurf für beschlossen halten.
Der häufigste Fehler in der Debatte: Kabinettsbeschluss ≠ Gesetz. Bis zur Bundesrats-Zustimmung kann sich jede Zahl noch ändern – plane 2027 noch nicht mit der Entlastung.
- Kindergeld und Steuerentlastung vermischen.
Das Kindergeld steigt unabhängig von deiner Steuerlast – auch wer keine Einkommensteuer zahlt, bekommt die +8 €. Die Freibeträge wirken dagegen nur, wenn du überhaupt Steuern zahlst.
- Die Gegenfinanzierung übersehen.
Die Reform ist kein Geschenk für alle: Spitzenverdiener zahlen mehr (45 % ab 250.000 €, 47 % ab 280.000 €), der Handwerker-Abzug sinkt (15 % statt 20 %, max. 900 €), Arbeitgeber zahlen 5 % statt 2 % Pauschsteuer auf Minijobs.
- Die kalte Progression vergessen.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert: Die kalte Progression wird nicht vollständig ausgeglichen – wer durch Lohnerhöhungen in höhere Tarife rutscht, kann trotz Reform unterm Strich kaum mehr Kaufkraft haben. 5.
2028 mit 2027 verwechseln. Die Reform kommt in zwei Stufen: 2027 die erste, 2028 die zweite (z. B. Grundfreibetrag 12.900 €, Kindergeld 272 €).
Die oft zitierten „über 600 €" für die Musterfamilie gelten erst in voller Wirkung ab 2028. 6.
Den Grenzsteuersatz mit dem Durchschnittssteuersatz verwechseln. Freibetragserhöhungen wirken mit deinem Grenzsteuersatz (der Steuer auf den letzten verdienten Euro), nicht mit deinem Durchschnitt – bei der Schätzung macht das einen deutlichen Unterschied.
Sonderfälle / Ausnahmen
Spitzenverdiener – die Verlierer der Reform: Ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen greift künftig 45 % (bisher erst ab 277.826 €), ab 280.000 € sogar 47 %. Wer in diesen Bereichen liegt, sollte prüfen, ob sich Einkünfte noch in das Jahr 2026 vorziehen lassen – aber Vorsicht: Das ist Gestaltungsberatung und gehört in die Hände eines Steuerberaters. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer brutto-netto-rechner.
Selbstständige und Rentner: Der höhere Grundfreibetrag wirkt für alle – auch ohne Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Rentner mit kleinem zu versteuerndem Einkommen profitieren überproportional, weil die 216 € bei ihnen einen größeren Anteil der Steuerlast ausmachen.
Minijob-Arbeitgeber: Die Pauschsteuer steigt von 2 % auf 5 % – bei einem 603-€-Minijob (2026er Grenze) sind das rund 18 € Mehrkosten pro Monat und Minijobber. Für Haushalte mit Haushaltshilfe und kleine Betriebe ein spürbarer Posten.
Handwerker-Kunden: Wer 2027 noch Handwerkerleistungen absetzen will, bekommt nur noch 15 % statt 20 % und maximal 900 € statt 1.200 € Steuerermäßigung. Größere Sanierungen noch 2026 beauftragen und bezahlen kann sich lohnen – maßgeblich ist das Zahlungsjahr.
Eltern in Elternzeit: Das höhere Kindergeld (+8 € ab 2027) wirkt sofort und unabhängig vom Einkommen – ein kleiner, aber sicherer Baustein im Familienbudget, sobald die Reform in Kraft tritt.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis des steuerreform-2027-rechners ist eine Planungsgröße mit Vorbehalt – nutze es so: Erstens, verschaffe dir ein Gefühl für die Größenordnung: Für die meisten Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen liegt die Entlastung im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr, für Familien mit Kindern höher. Zweitens, trenne sicher von unsicher: Das Kindergeld-Plus ist politisch weitgehend unstrittig, die Tarifdetails (Progression, Reichensteuer) sind Verhandlungsmasse im Bundesrat.
Drittens, handle nur bei Fristen, die 2026 enden: Handwerkerrechnungen noch 2026 zahlen (20 % statt 15 %), größere steuerliche Gestaltungen mit einem Berater besprechen. Und viertens: Beobachte das Verfahren – nach der Bundesrats-Entscheidung wird diese Seite auf die beschlossenen Werte umgestellt.
Bis dahin gilt: Entwurf lesen, nicht darauf wetten.