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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Steuerreform-2027-rechner: Entlastung prüfen

Mit dem steuerreform-2027-rechner schätzt du in wenigen Sekunden, was die geplante Steuerreform 2027 für dich persönlich bedeuten würde – in Euro pro Jahr. Das Problem: Die Reform ist in aller Munde, aber zwischen Schlagzeilen und deinem Geldbeutel liegen konkrete Zahlen, die kaum jemand vorrechnet – und der wichtigste Fakt wird oft verschwiegen: Es ist erst ein Regierungsentwurf, kein beschlossenes Gesetz. Die Lösung: Gib dein Einkommen und deine Kinderzahl ein und sieh sofort deine geschätzte Entlastung aus Grundfreibetrag, Kindergeld und Pauschbetrag – jede Zahl klar als Plan gekennzeichnet.

Interaktiver Steuerreform-2027-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
Schätzung, €/Jahr

für Splitting-Hinweis)

für Pauschbetrag)

optional, % – Vorschlag aus Einkommen

Vorschlag aus Einkommen)

Berechnungsergebnis
Geschätzte Steuerentlastung 2027
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Kindergeld-Plus 2027 642,80 €
Gesamt-Plus pro Jahr 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Schätzung auf Basis des Regierungsentwurfs (Stand Okt. 2026) – kein Rechtsanspruch.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Bundesregierung plant mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 Entlastungen von rund 10 Milliarden Euro: Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 € steigen, das Kindergeld auf 267 € pro Monat, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 €. Gegenfinanziert wird unter anderem durch eine Reichensteuer von 45 % ab 250.000 € und 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen. Wichtig: Stand Oktober 2026 ist das erst ein Regierungsentwurf – das Bundeskabinett hat ihn am 2. September 2026 beschlossen, der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 erstmals beraten. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus; Änderungen im Verfahren sind möglich.

So funktioniert die Berechnung

Der steuerreform-2027-rechner vergleicht deine Situation nach geltendem Recht 2026 mit den angekündigten Eckwerten 2027 – als Schätzung, nicht als Steuerbescheid:

Eingaben: Dein zu versteuerndes Einkommen (Schätzung für 2027), Familienstand, Anzahl der Kinder, Arbeitnehmer-Status (für den Pauschbetrag) und dein Grenzsteuersatz (optional – der Rechner schlägt einen plausiblen Wert vor).

Rechenlogik: Die Entlastung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: 1) Grundfreibetrag: +216 € (12.348 € → 12.564 €) × dein Grenzsteuersatz = Steuerersparnis. 2) Arbeitnehmer-Pauschbetrag: +200 € (1.230 € → 1.430 €) × Grenzsteuersatz – nur für Arbeitnehmer.

  1. Kindergeld: +8 € pro Kind und Monat × 12 = +96 € pro Kind und Jahr (2027). Dazu kommt der Effekt der abgeflachten Progression (42 % erst ab 70.601 €), den der Rechner pauschal als Bandbreite ausweist – die exakte Tarifformel hat die Regierung noch nicht veröffentlicht.

Ausgabe: Deine geschätzte Jahresentlastung 2027 in Euro – aufgeteilt nach Bausteinen, mit dem deutlichen Hinweis, dass alle Werte auf dem Regierungsentwurf beruhen und sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können.

So nutzt du den steuerreform-2027-rechner

Gib zunächst dein voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen für 2027 ein – nicht dein Bruttogehalt, sondern das, was nach allen Abzügen übrig bleibt (grobe Orientierung: Brutto minus Werbungskosten minus Vorsorgeaufwendungen). Je genauer diese Zahl, desto aussagekräftiger die Schätzung.

Bei Kindern zählt jedes Kind, für das du 2027 Kindergeld beziehst. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den einkommensteuer-rechner heranziehen.

Der Rechner zeigt dir dann zwei Zahlen: die Steuerentlastung (weniger Einkommensteuer durch Freibeträge und Tarif) und die Kindergeld-Erhöhung separat – denn das Kindergeld ist eine Transferleistung, keine Steuersenkung, und wirkt auch bei Familien, die wenig oder keine Einkommensteuer zahlen. Nutze das Ergebnis als Orientierung für deine Finanzplanung 2027, aber baue keine festen Verpflichtungen darauf: Solange der Bundesrat nicht zugestimmt hat, ist jede Zahl ein Plan, kein Anspruch.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 gilt (beschlossenes Recht): Grundfreibetrag 12.348 €, Kindergeld 259 € pro Monat und Kind, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Reichensteuersatz 45 % ab 277.826 €, steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge bis 50 €, Handwerkerleistungen 20 % bis 1.200 €, Minijob-Pauschsteuer 2 %.

Geplant für 2027 (Regierungsentwurf, Stand Oktober 2026 – NICHT beschlossen):

Was 2026 (gilt) 2027 (geplant) 2028 (geplant)
Grundfreibetrag 12.348 € 12.564 € 12.900 €
Kindergeld / Monat / Kind 259 € 267 € 272 €
Kinderfreibetrag + BEA 9.756 € 10.056 € 10.236 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € 1.430 € –
42 % ab (zvE) – 70.601 € –
45 % ab (zvE) 277.826 € 250.000 € –
47 % ab (zvE) – 280.000 € –
Sonn-/Feiertagszuschläge steuerfrei bis 50 € 75 € –
Handwerker-Abzug 20 % / max. 1.200 € 15 % / max. 900 € –
Minijob-Pauschsteuer (AG) 2 % 5 % –

Verfahrensstand: Kabinettsbeschluss 2. September 2026 → 1. Lesung Bundestag 8. Oktober 2026 (Drucksache 21/8235, federführend Finanzausschuss) → Bundesrat-Zustimmung ausstehend (das Gesetz ist zustimmungsbedürftig). Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027, zweite Stufe 2028.

Beispielrechnung

Familie mit zwei Kindern, zu versteuerndes Einkommen 60.000 € (gemeinsam veranlagt):

  • Grundfreibetrag +216 € → bei ca. 25 % Grenzsteuersatz ≈ 54 € weniger Steuer
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag +200 € → bei ca. 25 % ≈ 50 € weniger Steuer (pro Arbeitnehmer-Ehegatte)
  • Abgeflachte Progression (42 % erst ab 70.601 €) → spürbarer Effekt erst bei höheren Einkommen
  • Kindergeld +8 € × 2 Kinder × 12 Monate = +192 € pro Jahr zusätzlich

Die Bundesregierung beziffert die Gesamtentlastung einer solchen Familie auf über 600 € im Jahr (steuerlich, volle Wirkung ab 2028) – das Kindergeld kommt hinzu. Single, 40.000 € zu versteuerndes Einkommen, keine Kinder: Grundfreibetrag +216 € × ca. 30 % Grenzsteuersatz ≈ 65 €, Pauschbetrag +200 € × 30 % ≈ 60 € – zusammen rund 125 € Entlastung pro Jahr, plus den Progressionseffekt.

Alle Zahlen: Schätzungen auf Basis des Entwurfs.

Typische Fehler

  1. Den Entwurf für beschlossen halten.

Der häufigste Fehler in der Debatte: Kabinettsbeschluss ≠ Gesetz. Bis zur Bundesrats-Zustimmung kann sich jede Zahl noch ändern – plane 2027 noch nicht mit der Entlastung.

  1. Kindergeld und Steuerentlastung vermischen.

Das Kindergeld steigt unabhängig von deiner Steuerlast – auch wer keine Einkommensteuer zahlt, bekommt die +8 €. Die Freibeträge wirken dagegen nur, wenn du überhaupt Steuern zahlst.

  1. Die Gegenfinanzierung übersehen.

Die Reform ist kein Geschenk für alle: Spitzenverdiener zahlen mehr (45 % ab 250.000 €, 47 % ab 280.000 €), der Handwerker-Abzug sinkt (15 % statt 20 %, max. 900 €), Arbeitgeber zahlen 5 % statt 2 % Pauschsteuer auf Minijobs.

  1. Die kalte Progression vergessen.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert: Die kalte Progression wird nicht vollständig ausgeglichen – wer durch Lohnerhöhungen in höhere Tarife rutscht, kann trotz Reform unterm Strich kaum mehr Kaufkraft haben. 5.

2028 mit 2027 verwechseln. Die Reform kommt in zwei Stufen: 2027 die erste, 2028 die zweite (z. B. Grundfreibetrag 12.900 €, Kindergeld 272 €).

Die oft zitierten „über 600 €" für die Musterfamilie gelten erst in voller Wirkung ab 2028. 6.

Den Grenzsteuersatz mit dem Durchschnittssteuersatz verwechseln. Freibetragserhöhungen wirken mit deinem Grenzsteuersatz (der Steuer auf den letzten verdienten Euro), nicht mit deinem Durchschnitt – bei der Schätzung macht das einen deutlichen Unterschied.

Sonderfälle / Ausnahmen

Spitzenverdiener – die Verlierer der Reform: Ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen greift künftig 45 % (bisher erst ab 277.826 €), ab 280.000 € sogar 47 %. Wer in diesen Bereichen liegt, sollte prüfen, ob sich Einkünfte noch in das Jahr 2026 vorziehen lassen – aber Vorsicht: Das ist Gestaltungsberatung und gehört in die Hände eines Steuerberaters. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer brutto-netto-rechner.

Selbstständige und Rentner: Der höhere Grundfreibetrag wirkt für alle – auch ohne Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Rentner mit kleinem zu versteuerndem Einkommen profitieren überproportional, weil die 216 € bei ihnen einen größeren Anteil der Steuerlast ausmachen.

Minijob-Arbeitgeber: Die Pauschsteuer steigt von 2 % auf 5 % – bei einem 603-€-Minijob (2026er Grenze) sind das rund 18 € Mehrkosten pro Monat und Minijobber. Für Haushalte mit Haushaltshilfe und kleine Betriebe ein spürbarer Posten.

Handwerker-Kunden: Wer 2027 noch Handwerkerleistungen absetzen will, bekommt nur noch 15 % statt 20 % und maximal 900 € statt 1.200 € Steuerermäßigung. Größere Sanierungen noch 2026 beauftragen und bezahlen kann sich lohnen – maßgeblich ist das Zahlungsjahr.

Eltern in Elternzeit: Das höhere Kindergeld (+8 € ab 2027) wirkt sofort und unabhängig vom Einkommen – ein kleiner, aber sicherer Baustein im Familienbudget, sobald die Reform in Kraft tritt.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis des steuerreform-2027-rechners ist eine Planungsgröße mit Vorbehalt – nutze es so: Erstens, verschaffe dir ein Gefühl für die Größenordnung: Für die meisten Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen liegt die Entlastung im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr, für Familien mit Kindern höher. Zweitens, trenne sicher von unsicher: Das Kindergeld-Plus ist politisch weitgehend unstrittig, die Tarifdetails (Progression, Reichensteuer) sind Verhandlungsmasse im Bundesrat.

Drittens, handle nur bei Fristen, die 2026 enden: Handwerkerrechnungen noch 2026 zahlen (20 % statt 15 %), größere steuerliche Gestaltungen mit einem Berater besprechen. Und viertens: Beobachte das Verfahren – nach der Bundesrats-Entscheidung wird diese Seite auf die beschlossenen Werte umgestellt.

Bis dahin gilt: Entwurf lesen, nicht darauf wetten.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Grundsatz:** Schätzformel aus angekündigten Eckwerten – die amtliche Tarifformel 2027 ist nicht veröffentlicht. Jede Ausgabe trägt den Status „Entwurf". **Bausteine (alle Werte = Regierungsentwurf, Stand 08.10.2026):** - `delta_grundfreibetrag = (12.564 − 12.348) × grenzsteuersatz = 216 × grenzsteuersatz` - `delta_pauschbetrag = (1.430 − 1.230) × grenzsteuersatz = 200 × grenzsteuersatz` (nur wenn arbeitnehmer = true) - `delta_progression = bandbreite`: Hinweis statt Zahl – „42 % erst ab 70.601 € statt bisher niedrigerer Schwelle; Effekt individuell, ca. 0–300 € bei zvE 40.000–70.000 €" – als Bandbreite ausweisen, nicht als Punktwert - `kindergeld_plus = kinder × (267 − 259) × 12 = kinder × 96` (€/Jahr, 2027) - `gesamt_plus = delta_grundfreibetrag + delta_pauschbetrag + kindergeld_plus` (+ Progressions-Bandbreite als „bis zu") **Gegenfinanzierung (Informationsanzeige, keine Verrechnung):** - Reichensteuer: 45 % ab 250.000 € zvE, 47 % ab 280.000 € (bisher 45 % ab 277.826 €) → Warnbadge bei zvE ≥ 250.000 € - Handwerker: 15 % / max. 900 € (bisher 20 % / 1.200 €) - Minijob-Pauschsteuer AG: 5 % (bisher 2 %) **Wertquellen:** Deutscher Bundestag, hib-Meldung zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 (BT-Drs. 21/8235, Kabinettsbeschluss 02.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026); BMF-Pressemitteilung Nr. 17/2026; Reuters (19.08.2026). Verfahrensstand: Bundesrat-Zustimmung ausstehend (zustimmungsbedürftig).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Ist die Steuerreform 2027 schon beschlossen?

Nein. Stand Oktober 2026 liegt erst ein Regierungsentwurf vor: Das Bundeskabinett hat ihn am 2. September 2026 beschlossen, der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten (Drucksache 21/8235). Da das Gesetz zustimmungsbedürftig ist, muss noch der Bundesrat zustimmen – Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich.

2 Wann tritt die Steuerreform 2027 in Kraft?

Geplant ist der 1. Januar 2027 für die erste Stufe; eine zweite Entlastungsstufe soll 2028 folgen (z. B. Grundfreibetrag 12.900 €, Kindergeld 272 €). Das Datum gilt aber nur, wenn das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen wird.

3 Wie hoch wird der Grundfreibetrag 2027?

Geplant sind 12.564 € für 2027 (2026: 12.348 €) und 12.900 € für 2028. Der Grundfreibetrag sichert die Freistellung des Existenzminimums – er wirkt für alle Steuerpflichtigen, unabhängig von der Einkommenshöhe.

4 Was ändert sich beim Kindergeld 2027?

Geplant ist eine Anhebung von 259 € auf 267 € pro Kind und Monat ab Januar 2027, ab Januar 2028 dann auf 272 €. Das sind +96 € pro Kind und Jahr (2027) bzw. +156 € (2028). Parallel steigt der steuerliche Kinderfreibetrag auf 7.128 € (plus 2.928 € Betreuungsfreibetrag = 10.056 €).

5 Was bringt mir der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Der Pauschbetrag steigt von 1.230 € auf 1.430 € – also 200 € mehr Werbungskosten ohne Nachweis. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sind das rund 60 € Steuerersparnis pro Jahr. Er gilt automatisch für alle Arbeitnehmer, ein Antrag ist nicht nötig.

6 Wer zahlt durch die Reform mehr Steuern?

Drei Gruppen: Erstens Spitzenverdiener – 45 % greifen künftig schon ab 250.000 € (statt 277.826 €), dazu 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen. Zweitens alle, die Handwerkerleistungen absetzen – nur noch 15 % statt 20 %, maximal 900 € statt 1.200 €. Drittens Arbeitgeber von Minijobbern – die Pauschsteuer steigt von 2 % auf 5 %.

7 Was ist mit der kalten Progression?

Die kalte Progression – wenn Lohnerhöhungen durch höhere Steuersätze aufgefressen werden – wird nach Kritik des Bundes der Steuerzahlers nicht vollständig ausgeglichen. Das war elf Jahre lang üblich. Rechnet man Steuern und steigende Sozialabgaben zusammen, zahlen manche Bürger unterm Strich sogar mehr, so der Steuerzahlerbund.

8 Gilt die Reform auch für Rentner und Selbstständige?

Ja, teilweise: Der höhere Grundfreibetrag und die abgeflachte Progression wirken für alle Steuerpflichtigen. Der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt dagegen nur für Arbeitnehmer. Das höhere Kindergeld erhalten alle anspruchsberechtigten Familien unabhängig von der Einkunftsart.

9 Was passiert, wenn der Bundesrat die Reform blockiert?

Dann geht der Entwurf in den Vermittlungsausschuss – das ist bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen der Normalfall bei Dissens. Ergebnis können Änderungen an einzelnen Punkten (z. B. Höhe der Reichensteuer, Gegenfinanzierung) oder Verzögerungen beim Inkrafttreten sein. Diese Seite wird nach der endgültigen Entscheidung aktualisiert.

10 Wo sehe ich meine persönliche Entlastung?

Im Rechner oben auf dieser Seite: Gib dein voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen und deine Kinderzahl ein – du erhältst deine geschätzte Jahresentlastung, aufgeteilt nach Grundfreibetrag, Pauschbetrag, Progression und Kindergeld. Beachte: Schätzung auf Basis des Entwurfs, kein Anspruch.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Deutscher Bundestag, hib-Kurzmeldung: „Steuerreform mit Entlastung von zehn Milliarden Euro" (BT-Drs. 21/8235, 1. Lesung 08.10.2026)
  • • Bundesfinanzministerium, Pressemitteilung Nr. 17/2026: Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinettsbeschluss 02.09.2026)
  • • Reuters: „Klingbeil überarbeitet Pläne zur Reform der Einkommensteuer" (19.08.2026)
  • • buerger-geld.org: Überblick zum Verfahrensstand (Oktober 2026)