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Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Teilrente-rechner: Teilrente + Teilzeit planen

Ganz aufhören willst du noch nicht, aber Vollzeit auch nicht mehr: Die Teilrente lässt dich beides verbinden – einen Teil deiner Rente schon beziehen und daneben in Teilzeit weiterarbeiten. Der Clou dabei: Der Abschlag trifft nur den Teil, den du dir auszahlen lässt, während der Rest weiterwächst. Der teilrente-rechner zeigt dir, welche Quote zu deiner Teilzeit passt und was das Aufschieben des Rests jeden Monat bringt.

Interaktiver Teilrente-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Dein aktueller Stand bei der DRV.

Für deine Regelaltersgrenze und den Abschlag.

10–99 %

Quote (10–99 %) – Jeder Wert dazwischen ist möglich.

Ab wann die Teilrente laufen soll.

Brutto pro Jahr – Für die neuen Entgeltpunkte des ruhenden Teils.

Jeder Monat nach der Regelaltersgrenze bringt 0,5 % Zuschlag.

Berechnungsergebnis
Laufende Teilrente
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Davon Abschlag auf den bezogenen Teil 642,80 €
Ruhender Rententeil 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Schätzung mit den Rechengrößen 2026. Verbindlich ist nur die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Seit dem Flexirentengesetz kannst du deine Altersrente in jedem beliebigen Anteil zwischen 10 und 99 Prozent als Teilrente beziehen – die alten starren Stufen (ein Drittel, die Hälfte, zwei Drittel) sind Geschichte. Auf den bezogenen Teil wirkt bei vorzeitigem Beginn der normale Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat; der nicht bezogene Teil wächst durch deine weitere Arbeit und erhält für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze zusätzlich 0,5 Prozent Zuschlag. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr – du kannst zur Teilrente beliebig dazuverdienen. Der teilrente-rechner rechnet beide Teile getrennt und zeigt dir das optimale Verhältnis.

So funktioniert die Berechnung: der teilrente-rechner Schritt für Schritt

Der Rechner zerlegt deine Rente in zwei Töpfe, die unterschiedlichen Regeln folgen. Du gibst ein: deine Entgeltpunkte (aus der Renteninformation), deinen Geburtsjahrgang, die gewünschte Teilrenten-Quote in Prozent und dein geplantes Teilzeit-Brutto pro Jahr.

Topf 1 – der bezogene Teil: Teilrente = Quote × Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × 42,52 €. Der Zugangsfaktor enthält den Abschlag nur, wenn du vor deiner Regelaltersgrenze beginnst: 0,3 % pro Monat, genau wie bei der vollen Frührente.

Beispiel: 50 % Quote mit 36 Monaten vorzeitigen Beginns → Zugangsfaktor 0,892 auf diese Hälfte.

Topf 2 – der aufgeschobene Teil: Rest = (1 − Quote) × Entgeltpunkte. Dieser Teil ruht und profitiert doppelt: Erstens sammelst du durch deine Teilzeit-Weiterarbeit neue Entgeltpunkte (Teilzeit-Brutto ÷ 51.944 € pro Jahr).

Zweitens gibt es für jeden Kalendermonat nach Erreichen deiner Regelaltersgrenze, in dem du noch keine Vollrente beziehst, einen Zuschlag von 0,5 % auf diesen Teil (§ 77 SGB VI).

Die Gesamtgleichung beim späteren Wechsel in die Vollrente:

Rente_später = (Rest-EP + neue EP aus Teilzeit) × (1 + 0,005 × Monate_nach_Regelaltersgrenze) × 42,52 € + bereits laufende (abgeschlagene) Teilrente

Der Rechner zeigt dir beide Töpfe einzeln und die Summe – und vergleicht sie mit der Alternative „alles sofort" und „alles später".

Was ändert sich 2026 / 2027?

An der Teilrenten-Mechanik ändert sich 2026 nichts – Quote, Abschlag und Zuschlag gelten unverändert nach §§ 42 und 77 SGB VI. Wichtig bleibt der Stand seit 2023: Für Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht bei Teilrente.

Du kannst also zu jeder Teilrenten-Quote beliebig dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird – die alten Hinzuverdienstformeln mit Faktoren 0,25/0,19/0,13, die noch in vielen Ratgebern stehen, sind seitdem Makulatur. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Volle Frührente statt Teilrente? Vergleiche den Preis heranziehen.

Was sich ändert, sind die Rechengrößen: Rentenwert 42,52 € seit 1. Juli 2026, Durchschnittsentgelt 51.944 € für die Umrechnung deines Teilzeit-Verdienstes in neue Entgeltpunkte. Für 2027 beschlossen: die Mütterrente III (3,0 statt 2,5 Entgeltpunkte für vor 1992 geborene Kinder ab 1. Januar 2027) erhöht gegebenenfalls deinen Punktestand und damit beide Töpfe; die Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 hebt den Rentenwert weiter an.

Beide Effekte wirken automatisch auf deine bereits laufende Teilrente wie auf den aufgeschobenen Teil.

Beispielrechnung: Halbe Rente mit 63, Teilzeit bis 67

Eine Person, Jahrgang 1964 (Regelaltersgrenze 67), 40 Entgeltpunkte, will mit 63 halbtags weiterarbeiten (20.000 € Brutto pro Jahr) und wählt 50 % Teilrente.

Schritt 1 – Vollrente zum Vergleich: 40 × 42,52 € = 1.700,80 €. Mit 48 Monaten Abschlag (0,3 % × 48 = 14,4 %): 1.700,80 € × 0,856 = 1.455,88 €.

Schritt 2 – Topf 1, die laufende Teilrente: 50 % × 40 × 0,856 × 42,52 € = 727,94 € pro Monat ab 63. Der Abschlag von 14,4 % bleibt auf diesem Teil lebenslang bestehen.

Schritt 3 – Topf 2 wächst: Die anderen 20 Entgeltpunkte ruhen. Vier Jahre Teilzeit à 20.000 € bringen 4 × (20.000 ÷ 51.944) = 1,54 neue Punkte. Mit 67: 21,54 × 42,52 € = 915,88 €.

Schritt 4 – Gesamtbild mit 67: 727,94 € (Teilrente, abgeschlagen) + 915,88 € (Rest, ungekürzt) = 1.643,82 €. Das sind fast 190 € mehr als die volle Frührente mit 63 – bei vier Jahren halber Arbeitszeit statt vollem Ruhestand.

Schritt 5 – Bonus für Warten: Wer den Rest nicht mit 67, sondern mit 68 in die Vollrente überführt, bekommt zusätzlich 12 × 0,5 % = 6 % Zuschlag: 915,88 € × 1,06 = 970,83 €, Gesamt dann 1.698,77 €. Jeder Monat Aufschub nach der Regelaltersgrenze vergoldet den ruhenden Teil – genau diese Rechnung unterschlagen die meisten Ratgeber.

Typische Fehler

Fehler eins: Die alten Drittel-Stufen für die einzigen Optionen halten. Seit dem Flexirentengesetz 2017 ist jede Quote zwischen 10 und 99 % wählbar – 37 % Teilrente sind genauso möglich wie 50 %. Wer nur 1/3, 1/2 und 2/3 kennt, verschenkt Optimierungsspielraum.

Fehler zwei: Eine Hinzuverdienstgrenze fürchten, die es nicht mehr gibt. Seit dem 1. Januar 2023 kannst du zu jeder (Teil-)Altersrente unbegrenzt dazuverdienen. Die alten Formeln aus Vor-2023-Ratgebern einfach ignorieren.

Fehler drei: Den Abschlag auf die ganze Rente anwenden. Der Abschlag trifft nur den tatsächlich bezogenen Teilrenten-Anteil – der ruhende Rest bleibt ungekürzt und wächst sogar. Wer pauschal 14,4 % auf alles rechnet, unterschätzt sein Ergebnis deutlich.

Fehler vier: Den 0,5 %-Zuschlag vergessen. Der aufgeschobene Teil bekommt für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze ohne Vollrentenbezug einen Zuschlag – das ist der stärkste Hebel der Teilrente und in fast keinem Online-Ratgeber durchgerechnet.

Fehler fünf: Die Steuerprogression übersehen. Teilrente plus Teilzeitlohn landen gemeinsam in deiner Steuererklärung – das zu versteuernde Einkommen kann höher sein als bei reiner Vollrente ohne Arbeit. Rechne netto, nicht brutto. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Deine ungekürzte Gesamtrente als Basis.

Fehler sechs: Krankenversicherung doppelt zahlen. Auf Rente und Lohn fallen jeweils Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an – als Rentner rund 12 % auf die Rente, als Arbeitnehmer die üblichen Anteile auf den Lohn. Das schmälert den Kombi-Vorteil.

Sonderfälle und Ausnahmen

Wechsel jederzeit möglich: Die Teilrenten-Quote ist keine Einbahnstraße. Du kannst sie für die Zukunft neu festlegen lassen – erhöhen, senken oder jederzeit in die Vollrente wechseln. Jeder Wechsel wirkt nur nach vorn, rückwirkend ändert sich nichts.

Arbeit nach der Regelaltersgrenze: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und Vollrente bezieht, zahlt als Arbeitnehmer keine eigenen Rentenbeiträge mehr – es sei denn, du verzichtest aktiv auf die Versicherungsfreiheit (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Nur mit diesem Verzicht erhöhen deine weiteren Beiträge die Rente.

Bei Teilrente vor der Regelaltersgrenze bist du ohnehin weiter pflichtversichert.

Schwerbehinderte Menschen: Für sie gelten eigene Altersgrenzen (Regelaltersgrenze 65, vorzeitig ab 62 mit Abschlag). Die Teilrenten-Mechanik funktioniert identisch – nur die Bezugspunkte für Abschlag und Zuschlag verschieben sich.

Teilrente und Arbeitslosigkeit: Beziehst du Arbeitslosengeld und willst parallel Teilrente, prüfe die Anrechnung: Die Rente kann als Einkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Kläre das vorab mit der Agentur für Arbeit.

Kombination mit Ausgleichszahlung: Auch bei Teilrente kannst du ab 50 Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI leisten, um den Abschlag auf den bezogenen Teil zu mindern. Der Rechner weist den Ausgleichsbetrag für deine Quote separat aus.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt die laufende Teilrente, den wachsenden Rest und die Summe beim geplanten Vollrenten-Beginn – jeweils brutto pro Monat. Der teilrente-rechner legt daneben die Vergleichswerte „volle Frührente" und „volle Rente zur Regelaltersgrenze".

Nutze das so: Erstens, wähle die Quote so, dass Teilrente plus Teilzeitlohn deinen Bedarf decken – nicht mehr, denn jeder Prozentpunkt mehr bezogene Rente ist ein Prozentpunkt weniger Zuschlag-Chance. Zweitens, plane den Wechsel in die Vollrente bewusst: Jeder Monat nach der Regelaltersgrenze bringt 0,5 % Zuschlag auf den Rest.

Drittens, rechne das Ergebnis netto weiter (Steuer, Krankenversicherung). Und viertens: Beantrage die Teilrente rechtzeitig – etwa drei Monate vor dem Wunschtermin bei der DRV, die Quote legst du im Antrag fest.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** ep (float), geburtsjahr (int), quote (float 0,10–0,99), beginn (YYYY-MM), teilzeit_brutto_pa (float), vollrente_ab (YYYY-MM, optional). **Regelaltersgrenze:** wie fruehrente-rechner (1959 → 794 Monate … 1964+ → 804 Monate ab Geburt). **Zugangsfaktor bezogener Teil:** m_vor = Monate zwischen beginn und Regelaltersgrenze (≥ 0); ZF = 1 − 0,003 × m_vor. **Topf 1 (laufend):** teilrente_laufend = quote × ep × ZF × 42,52. **Topf 2 (ruhend):** rest_ep = (1 − quote) × ep; jahre_teilzeit = Jahre zwischen beginn und vollrente_ab (oder Regelaltersgrenze, wenn kein Wechsel angegeben); neu_ep = jahre_teilzeit × min(teilzeit_brutto_pa, 101400) / 51944; m_nach = Monate zwischen Regelaltersgrenze und vollrente_ab (≥ 0); zuschlag = 1 + 0,005 × m_nach; rest_rente = (rest_ep + neu_ep) × zuschlag × 42,52. **Ausgaben:** teilrente_laufend, abschlag_anteil = quote × ep × 42,52 − teilrente_laufend, rest_rente, gesamt = teilrente_laufend + rest_rente; vergleich vollrente_frueh = ep × ZF_voll × 42,52; vergleich regel = (ep + neu_ep_bis_67) × 42,52. **Quellen je Wert:** 42,52 € Rentenwert seit 01.07.2026; 51.944 € Durchschnittsentgelt; 101.400 € BBG RV; 0,003 Abschlag / 0,005 Zuschlag § 77 SGB VI; Teilrente 10–99 % § 42 Abs. 2 SGB VI; Wegfall Hinzuverdienstgrenze Altersrenten seit 01.01.2023 (§ 34 SGB VI).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Kann ich jede beliebige Teilrenten-Quote wählen?

Ja. Seit dem Flexirentengesetz 2017 kannst du jeden Anteil zwischen 10 und 99 Prozent deiner Vollrente als Teilrente beziehen. Die früher üblichen Stufen ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel sind nur noch Beispiele, keine Vorschrift mehr.

2 Gibt es bei der Teilrente noch eine Hinzuverdienstgrenze?

Nein. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für Altersrenten – ob Voll- oder Teilrente – keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du kannst unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Das gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

3 Wirkt der Abschlag auch auf den nicht bezogenen Rententeil?

Nein. Der Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigen Beginns trifft nur den Teil, den du dir tatsächlich auszahlen lässt. Der ruhende Rest bleibt ungekürzt und wächst durch deine weitere Arbeit sogar weiter.

4 Was bringt der 0,5-Prozent-Zuschlag konkret?

Für jeden Kalendermonat nach deiner Regelaltersgrenze, in dem du noch keine Vollrente beziehst, steigt der aufgeschobene Rententeil um 0,5 Prozent – dauerhaft. Ein Jahr Aufschub bedeutet 6 Prozent mehr auf diesen Teil, zwei Jahre 12 Prozent.

5 Kann ich die Teilrenten-Quote später ändern?

Ja, jederzeit für die Zukunft. Du kannst die Quote erhöhen, senken oder in die Vollrente wechseln. Die Änderung wirkt ab dem Antragsmonat nach vorn; bereits gezahlte Beträge werden nicht neu berechnet.

6 Zählt die Teilzeit-Arbeit für meine Rente?

Ja. Solange du vor der Regelaltersgrenze in Teilzeit pflichtversichert arbeitest, sammelst du weiter Entgeltpunkte – sie erhöhen den ruhenden Teil deiner Rente. Nach der Regelaltersgrenze gilt das nur, wenn du auf die Versicherungsfreiheit verzichtest.

7 Muss ich die Teilrente versteuern?

Ja. Die Teilrente unterliegt wie jede Altersrente der nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Besteuerungsanteil. Zusammen mit dem Teilzeitlohn kann das zu einer spürbaren Steuerprogression führen – plane mit Netto-Beträgen.

8 Kann ich neben der Teilrente auch eine Ausgleichszahlung leisten?

Ja. Ab dem 50. Lebensjahr kannst du nach § 187a SGB VI Sonderzahlungen leisten, um den Abschlag auf den bezogenen Teilrenten-Anteil auszugleichen. Die besondere Rentenauskunft der DRV nennt dir den Betrag für deine Quote.

9 Was ist der Unterschied zur Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit ist ein Arbeitszeitmodell mit deinem Arbeitgeber (Block- oder Teilzeitmodell mit Aufstockung), keine Rentenart. Die Teilrente ist dagegen eine Rentenleistung der DRV. Beides lässt sich kombinieren – rechne aber beides getrennt.

10 Bekomme ich die Teilrente automatisch mit der Regelaltersgrenze als Vollrente?

Nein. Die Teilrente läuft weiter, bis du aktiv die Vollrente beantragst. Jeder Monat, den du wartest, bringt allerdings 0,5 Prozent Zuschlag auf den ruhenden Teil – ein Antrag zum falschen Zeitpunkt verschenkt Geld.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 42 SGB VI (Teilrente) und § 77 SGB VI (Zugangsfaktor: Abschlag/Zuschlag) – gesetze-im-internet.de
  • • § 34 SGB VI (Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten seit 01.01.2023)
  • • Deutsche Rentenversicherung, Presse 220331 „Hinzuverdienstgrenze: Das sollten Rentner wissen" – deutsche-rentenversicherung.de
  • • Deutsche Rentenversicherung, Flexirentenrechner (Online-Dienste) – deutsche-rentenversicherung.de
  • • Rentenwert 42,52 € seit 01.07.2026; Durchschnittsentgelt 51.944 € (SV-Rechengrößenverordnung 2026)