tv-l-rechner: So funktioniert die Berechnung
Die Berechnung folgt stur der Tabelle – und genau das macht sie verlässlich. So gehen wir vor:
Schritt 1: Entgeltgruppe bestimmen. Die Entgeltgruppe (E 1 bis E 15Ü) hängt von deiner Tätigkeit und Qualifikation ab, nicht von deiner Berufsbezeichnung.
Zwei Menschen mit demselben Jobtitel können in unterschiedlichen Gruppen landen, weil die tatsächlich übertragenen Aufgaben zählen. Die Einordnung regelt die Entgeltordnung zum TV-L.
Schritt 2: Stufe bestimmen. Die Stufe (1 bis 6) spiegelt deine Berufserfahrung wider.
Neu eingestellt startest du in der Regel in Stufe 1; mit jedem Jahr ununterbrochener Beschäftigung in derselben Entgeltgruppe rückst du weiter vor. Einschlägige Berufserfahrung von früheren Arbeitgebern kann dir der neue Arbeitgeber anrechnen – dann startest du direkt höher.
Schritt 3: Tabellenwert ablesen. Aus der Kombination von Gruppe und Stufe liest du das monatliche Tabellenentgelt ab – das ist dein Brutto-Grundgehalt bei Vollzeit. Bei Teilzeit wird es anteilig gekürzt: 50 Prozent Stelle bedeutet 50 Prozent Tabellenentgelt.
Schritt 4: Zuschläge addieren. Hinzu kommen können die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld, siehe Tabelle unten), vermögenswirksame Leistungen von 6,65 Euro im Monat sowie tätigkeitsbezogene Zulagen.
Steuern und Sozialabgaben sind im Tabellenentgelt nicht enthalten – für dein Netto brauchst du zusätzlich einen Brutto-Netto-Rechner.
Die TV-L Entgelttabelle 2026
Gültig vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027. Alle Werte in Euro brutto pro Monat bei Vollzeit. Quelle: Anlage B zum TV-L (Tarifgemeinschaft deutscher Länder).
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E 15Ü | 6.857,14 | 7.587,33 | 8.280,33 | 8.734,83 | 8.846,64 | – |
| E 15 | 5.658,38 | 6.067,30 | 6.283,38 | 7.050,89 | 7.632,07 | 7.854,52 |
| E 14 | 5.143,59 | 5.515,90 | 5.821,41 | 6.283,38 | 6.991,23 | 7.194,48 |
| E 13Ü | – | 5.106,09 | 5.366,89 | 6.283,38 | 6.991,23 | 7.194,48 |
| E 13 | 4.759,37 | 5.106,09 | 5.366,89 | 5.873,56 | 6.573,97 | 6.764,69 |
| E 12 | 4.310,90 | 4.599,41 | 5.210,41 | 5.746,90 | 6.439,85 | 6.626,54 |
| E 11 | 4.178,35 | 4.444,86 | 4.748,43 | 5.210,41 | 5.881,02 | 6.050,95 |
| E 10 | 4.038,42 | 4.299,95 | 4.599,41 | 4.904,89 | 5.486,13 | 5.644,20 |
| E 9b | 3.620,10 | 3.870,81 | 4.035,07 | 4.488,99 | 4.875,10 | 5.014,87 |
| E 9a | 3.620,10 | 3.870,81 | 3.925,58 | 4.035,07 | 4.488,99 | 4.615,76 |
| E 8 | 3.419,52 | 3.659,02 | 3.795,52 | 3.925,58 | 4.069,31 | 4.158,27 |
| E 7 | 3.235,83 | 3.469,72 | 3.645,69 | 3.781,85 | 3.891,36 | 3.987,16 |
| E 6 | 3.186,57 | 3.418,08 | 3.547,20 | 3.679,20 | 3.768,15 | 3.863,96 |
| E 5 | 3.073,97 | 3.301,87 | 3.430,99 | 3.553,66 | 3.652,34 | 3.720,25 |
| E 4 | 2.949,24 | 3.179,22 | 3.340,61 | 3.430,99 | 3.521,39 | 3.579,47 |
| E 3 | 2.915,57 | 3.140,47 | 3.205,03 | 3.308,32 | 3.392,25 | 3.463,27 |
| E 2Ü | 2.811,20 | 3.030,72 | 3.114,64 | 3.217,96 | 3.288,97 | 3.385,81 |
| E 2 | 2.742,84 | 2.953,24 | 3.017,80 | 3.082,36 | 3.230,84 | 3.385,81 |
| E 1 | – | 2.534,49 | 2.565,06 | 2.601,78 | 2.638,51 | 2.730,30 |
Auffällig: E 1 hat keine Stufe 1, und E 15Ü sowie E 13Ü haben keine Stufe 6 beziehungsweise keine Stufe 1. Das sind keine Druckfehler, sondern tarifliche Besonderheiten.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) nach § 20 TV-L – die Sätze sind seit 2021 unverändert: Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den TVöD-Rechner: Gehalt bei Bund und Kommunen heranziehen.
| Entgeltgruppen | Jahressonderzahlung |
|---|---|
| E 1 bis E 4 | 87,43 % eines Monatsentgelts |
| E 5 bis E 8 | 88,14 % eines Monatsentgelts |
| E 9a bis E 11 | 74,35 % eines Monatsentgelts |
| E 12 bis E 13 | 46,47 % eines Monatsentgelts |
| E 14 bis E 15 | 32,53 % eines Monatsentgelts |
Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Entgelt der Monate Juli bis September; Stichtag für den Anspruch ist der 1. Dezember. Wer nicht das ganze Jahr beschäftigt war, erhält für jeden vollen Monat ein Zwölftel.
Was ändert sich 2026?
Der Tarifabschluss der Länder brachte nach einer Nullrunde (November 2025 bis März 2026) zum 1. April 2026 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro im Monat. Gerade in den unteren Gruppen wirkt der Mindestbetrag stärker als die Prozentzahl: E 2 Stufe 1 stieg dadurch überproportional.
Der Fahrplan danach steht bereits fest: Zum 1. März 2027 steigen die Entgelte um weitere 2,0 Prozent, zum 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent. Die Jahressonderzahlung bleibt dagegen unverändert – ihre Sätze gelten seit 2021 und wurden im aktuellen Abschluss nicht angefasst.
Das unterscheidet den TV-L deutlich vom TVöD, wo die Sonderzahlung 2026 neu geregelt wurde.
Für die Praxis heißt das: Alle Werte auf dieser Seite gelten für den Zeitraum 1. April 2026 bis 28. Februar 2027. Wer noch mit der alten Tabelle rechnet, unterschätzt sein Gehalt um die 2,8 Prozent.
Beispielrechnung: E 13 Stufe 4
Nehmen wir eine wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Landesuniversität, Vollzeit, E 13 Stufe 4.
Schritt 1: Tabellenwert ablesen – E 13, Stufe 4: 5.873,56 Euro brutto im Monat. Schritt 2: Jahresentgelt aus zwölf Monaten: 5.873,56 × 12 = 70.482,72 Euro.
Schritt 3: Jahressonderzahlung – E 13 fällt in die Gruppe E 12 bis E 13 mit 46,47 Prozent: 5.873,56 × 0,4647 = 2.729,44 Euro. Schritt 4: Jahresbrutto gesamt: 70.482,72 + 2.729,44 = 73.212,16 Euro.
Zum Vergleich: In Stufe 5 derselben Gruppe wären es 6.573,97 Euro monatlich – der Stufenaufstieg bringt also rund 700 Euro mehr pro Monat. Genau solche Sprünge lassen sich mit dem Rechner vorab durchspielen, zum Beispiel vor einem Arbeitgeberwechsel mit Anrechnung von Berufserfahrung.
Typische Fehler
Fehler 1: TV-L mit TVöD verwechseln. Die häufigste Verwechslung überhaupt. TV-L gilt für die Länder, TVöD für Bund und Kommunen – mit eigenen Tabellen und eigener Jahressonderzahlung. Wer mit der falschen Tabelle rechnet, liegt schnell mehrere hundert Euro daneben.
Fehler 2: Hessen übersehen. In Hessen gilt nicht der TV-L, sondern der eigene TV-H. Die Tabellen sind ähnlich, aber nicht identisch.
Fehler 3: Brutto für Netto halten. Das Tabellenentgelt ist das Brutto vor Steuern und Sozialabgaben. Dein tatsächliches Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenversicherung ab – rechne es separat nach.
Fehler 4: Stufe 1 bei E 1 suchen. E 1 beginnt bei Stufe 2 – Stufe 1 existiert in dieser Gruppe nicht. Auch E 13Ü und E 15Ü haben Lücken in der Tabelle.
Fehler 5: Jahressonderzahlung mit einem vollen Monatsgehalt gleichsetzen. Im TV-L beträgt sie je nach Gruppe nur 32,53 bis 88,14 Prozent eines Monatsentgelts – kein dreizehntes Gehalt. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Brutto-Netto-Rechner: was vom TV-L-Gehalt übrig bleibt.
Fehler 6: Mit der alten Tabelle rechnen. Bis 31. März 2026 galt noch die Nullrunden-Tabelle. Seit dem 1. April 2026 gelten die um 2,8 Prozent erhöhten Werte.
Sonderfälle und Ausnahmen
Die Ü-Gruppen: E 13Ü und E 15Ü sind Sondergruppen für bestimmte höherwertige Tätigkeiten mit eigenen Stufenfolgen. E 15Ü erreicht mit 8.846,64 Euro (Stufe 5) den höchsten Tabellenwert des TV-L.
Pflege an Unikliniken: Für Pflegekräfte an Universitätskliniken und Landeskrankenhäusern gilt die KR-Tabelle des TV-L mit eigenen Zulagen für Schicht- und Wechselschicht. Dafür gibt es einen eigenen Spezialrechner.
Lehrkräfte: Angestellte Lehrer werden nach TV-L bezahlt, die konkrete Eingruppierung regelt jedes Land über eigene Lehrereingruppierungs-Regelungen. Die Gruppe hängt von Schulform und Qualifikation ab.
Stufenlaufzeit: Innerhalb einer Entgeltgruppe steigst du mit der Beschäftigungszeit auf: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, danach jeweils nach zwei, drei, vier und fünf weiteren Jahren. In E 1 beträgt die Stufenlaufzeit durchgehend vier Jahre.
Teilzeit und Befristung: Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt anteilig gezahlt. Die Jahressonderzahlung wird bei unterjährigem Eintritt oder Austritt anteilig je vollem Beschäftigungsmonat (je ein Zwölftel) gezahlt – Stichtag ist der 1. Dezember.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein berechnetes Tabellenentgelt ist die Basis für alles Weitere: Gehaltsverhandlungen, den Vergleich von Stellenangeboten und die Prüfung, ob deine Eingruppierung stimmt. Wenn du das Gefühl hast, falsch eingruppiert zu sein, lass die Tätigkeitsdarstellung prüfen – zuständig sind Personalrat und Gewerkschaft, denn die Eingruppierung folgt der tatsächlich übertragenen Tätigkeit.
Anders als mancher veraltete tv-l-rechner im Netz arbeitet dieser Rechner mit der amtlichen Tabelle ab April 2026 inklusive der korrekten Jahressonderzahlung. Nutze den tv-l-rechner auch vor einem Stufenaufstieg oder Arbeitgeberwechsel: Die Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung kann dich direkt in eine höhere Stufe bringen – und das sind schnell mehrere hundert Euro im Monat.
Für dein tatsächliches Netto nimm das Brutto-Ergebnis anschließend mit in einen Brutto-Netto-Rechner.