tvoed-rechner: So funktioniert die Berechnung
Die Logik ist simpel, weil der Tarif sie vorgibt:
Schritt 1: Tarifbereich klären. Kommunale Arbeitgeber (Städte, Gemeinden, Landkreise – VKA) und der Bund nutzen leicht unterschiedliche Tabellenwerte.
Der Unterschied betrifft nur die Gruppen E 1, E 9a, E 9b, E 9c, E 2Ü und E 15Ü – alle anderen Werte sind identisch. Für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sowie die Pflege gelten eigene Tabellen (S und P), für die es Spezialrechner gibt.
Schritt 2: Entgeltgruppe bestimmen. Die Gruppe (E 1 bis E 15Ü) folgt aus deiner Tätigkeit und Qualifikation – nicht aus deiner Berufsbezeichnung.
Zwei Beschäftigte mit demselben Titel können unterschiedlich eingruppiert sein, weil die tatsächlich übertragenen Aufgaben entscheiden.
Schritt 3: Stufe bestimmen. Die Stufe (1 bis 6) spiegelt deine Berufserfahrung wider: Stufe 1 bei Neueinstellung, Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei weiteren Jahren, Stufe 4 nach drei, Stufe 5 nach vier und Stufe 6 nach fünf weiteren Jahren.
In E 1 beträgt die Stufenlaufzeit durchgehend vier Jahre. Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung angerechnet werden – dann startest du direkt in einer höheren Stufe.
Schritt 4: Zuschläge addieren. Zum Tabellenentgelt kommen die Jahressonderzahlung (siehe unten), vermögenswirksame Leistungen von 6,65 Euro im Monat und gegebenenfalls Zulagen.
Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt anteilig gezahlt. Steuern und Sozialabgaben sind nicht enthalten – fürs Netto brauchst du einen Brutto-Netto-Rechner.
Die TVöD Entgelttabelle 2026 (VKA)
Gültig vom 1. Mai 2026 bis 31. März 2027. Alle Werte in Euro brutto pro Monat bei Vollzeit (39 Stunden/Woche).
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E 15Ü | – | 7.149,93 | 7.901,07 | 8.612,70 | 9.087,16 | 9.197,81 |
| E 15 | 5.827,86 | 6.208,96 | 6.634,05 | 7.214,39 | 7.811,37 | 8.204,11 |
| E 14 | 5.298,27 | 5.643,35 | 6.094,01 | 6.594,12 | 7.151,57 | 7.551,78 |
| E 13 | 4.901,11 | 5.279,32 | 5.709,87 | 6.177,31 | 6.727,38 | 7.025,87 |
| E 12 | 4.415,70 | 4.850,91 | 5.359,50 | 5.923,82 | 6.586,00 | 6.900,18 |
| E 11 | 4.269,64 | 4.669,92 | 5.046,03 | 5.454,10 | 6.012,56 | 6.326,77 |
| E 10 | 4.124,53 | 4.438,16 | 4.794,69 | 5.181,37 | 5.611,95 | 5.753,35 |
| E 9c | 4.010,72 | 4.290,50 | 4.594,76 | 4.922,61 | 5.275,05 | 5.527,70 |
| E 9b | 3.779,84 | 4.039,01 | 4.203,56 | 4.690,55 | 4.979,11 | 5.313,37 |
| E 9a | 3.658,61 | 3.877,94 | 4.097,67 | 4.586,77 | 4.697,43 | 4.979,97 |
| E 8 | 3.486,40 | 3.697,29 | 3.843,36 | 3.992,40 | 4.153,50 | 4.230,97 |
| E 7 | 3.294,98 | 3.537,94 | 3.682,69 | 3.828,76 | 3.969,05 | 4.045,24 |
| E 6 | 3.240,30 | 3.440,25 | 3.580,46 | 3.719,22 | 3.855,50 | 3.926,20 |
| E 5 | 3.124,08 | 3.318,04 | 3.449,05 | 3.587,78 | 3.716,70 | 3.783,33 |
| E 4 | 2.994,17 | 3.190,45 | 3.355,14 | 3.457,66 | 3.560,17 | 3.620,20 |
| E 3 | 2.953,13 | 3.164,20 | 3.215,57 | 3.332,99 | 3.421,10 | 3.502,81 |
| E 2Ü | 2.787,52 | 3.028,30 | 3.116,51 | 3.234,12 | 3.314,92 | 3.433,49 |
| E 2 | 2.767,54 | 2.975,32 | 3.027,12 | 3.101,04 | 3.263,52 | 3.433,49 |
| E 1 | – | 2.534,55 | 2.568,83 | 2.611,69 | 2.651,64 | 2.754,50 |
Abweichungen beim Bund: In den Gruppen E 1, E 9a, E 9b, E 9c, E 2Ü und E 15Ü gelten für Bundesbeschäftigte geringfügig andere Beträge (zum Beispiel E 9b Stufe 3: 4.267,03 Euro statt 4.203,56 Euro). Alle übrigen Gruppen sind identisch. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den TV-L-Rechner: Gehalt im Länderdienst heranziehen.
Jahressonderzahlung 2026 – neu geregelt:
- Kommunen (VKA): einheitlich 85 Prozent eines Monatsentgelts für alle Entgeltgruppen (neu ab 2026; zuvor gestaffelt 84,51 / 70,28 / 51,78 Prozent).
- Bund: 95 Prozent (E 1–E 8), 90 Prozent (E 9a–E 12), 75 Prozent (E 13–E 15).
- Neu: Teile der Jahressonderzahlung können seit 2026 in freie Tage umgewandelt werden.
Was ändert sich 2026?
Die Tarifeinigung von 2025 wirkt in zwei Schritten: Zum 1. April 2025 stiegen die Entgelte um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro), zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent – das ist die Tabelle oben. Der nächste Schritt ist bereits vereinbart.
Die größte Änderung betrifft die Jahressonderzahlung: Bei den Kommunen wurde die alte Staffelung abgeschafft – seit 2026 gibt es einheitlich 85 Prozent für alle Gruppen. Gerade in den oberen Gruppen (E 13 bis E 15) ist das ein deutlicher Sprung nach oben.
Beim Bund stiegen die Sätze auf 95, 90 und 75 Prozent. Zusätzlich können Beschäftigte Teile der Sonderzahlung gegen freie Tage eintauschen – eine neue Flexibilität, die es so vorher nicht gab.
Zum Vergleich: Im TV-L (Länder) blieb die Jahressonderzahlung unverändert bei den seit 2021 geltenden Sätzen. Wer zwischen TVöD und TV-L schwankt, sollte diesen Unterschied kennen – er macht über das Jahr mehrere tausend Euro aus.
Beispielrechnung: E 9b Stufe 3 (VKA)
Nehmen wir einen Sachbearbeiter in der Stadtverwaltung, Vollzeit, E 9b Stufe 3, kommunaler Arbeitgeber.
Schritt 1: Tabellenwert ablesen – E 9b, Stufe 3 (VKA): 4.203,56 Euro brutto im Monat. Schritt 2: Jahresentgelt aus zwölf Monaten: 4.203,56 × 12 = 50.442,72 Euro.
Schritt 3: Jahressonderzahlung – VKA, einheitlich 85 Prozent: 4.203,56 × 0,85 = 3.573,03 Euro. Schritt 4: Jahresbrutto gesamt: 50.442,72 + 3.573,03 = 54.015,75 Euro.
Zum Vergleich der Stufenwirkung: In Stufe 4 derselben Gruppe wären es 4.690,55 Euro monatlich – der Aufstieg nach drei Jahren in Stufe 3 bringt also knapp 487 Euro mehr pro Monat. Beim Bund läge E 9b Stufe 3 mit 4.267,03 Euro etwas höher als bei der Kommune – ein Detail, das bei der Stellenwahl zählen kann.
Typische Fehler
Fehler 1: TVöD mit TV-L verwechseln. Der häufigste Fehler: Die Tabellen sind verschieden, die Jahressonderzahlung ist verschieden, die Arbeitszeit ist verschieden. TVöD = Bund und Kommunen, TV-L = Länder. Immer mit der Tabelle des eigenen Arbeitgebers rechnen.
Fehler 2: VKA und Bund vermischen. Die meisten Online-Rechner zeigen die VKA-Tabelle. Wer beim Bund arbeitet, braucht in sechs Gruppen (E 1, E 9a–c, E 2Ü, E 15Ü) andere Werte.
Fehler 3: Mit den alten Weihnachtsgeld-Sätzen rechnen. Viele Guides nennen noch 84,51 / 70,28 / 51,78 Prozent – das war gestern. Seit 2026 gelten bei der VKA einheitlich 85 Prozent.
Fehler 4: Die SuE-Tabelle vergessen. Erzieher werden nicht nach der E-Tabelle, sondern nach der S-Tabelle bezahlt (zum Beispiel S 8a Stufe 1: 3.509,44 Euro, plus in der Regel 130 Euro SuE-Zulage). Mit der E-Tabelle rechnest du hier falsch.
Fehler 5: Stufe 1 bei E 1 suchen. Wie im TV-L beginnt E 1 erst bei Stufe 2 – Stufe 1 existiert nicht. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Brutto-Netto-Rechner: was vom TVöD-Gehalt übrig bleibt.
Fehler 6: Brutto für Netto halten. Das Tabellenentgelt ist vor Steuern und Sozialabgaben. Dein Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Versicherung ab.
Sonderfälle und Ausnahmen
Sozial- und Erziehungsdienst (SuE): Erzieher, Sozialarbeiter und Kita-Leitungen werden nach der S-Tabelle (S 2 bis S 18) bezahlt, nicht nach der E-Tabelle. Die häufigste Gruppe S 8a startet bei 3.509,44 Euro (Stufe 1); hinzu kommt meist die SuE-Zulage von 130 Euro im Monat.
Dafür gibt es einen eigenen Spezialrechner.
Pflege (P-Tabelle): Für Pflegebeschäftigte bei kommunalen Trägern gilt die P-Tabelle (P 5 bis P 16) mit eigenen Zulagen – ebenfalls ein eigener Rechner.
Kirchliche Träger: Diakonie und Caritas haben eigene Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), nicht den TVöD. Die Werte ähneln sich oft, sind aber nicht identisch.
Teilzeit: Das Tabellenentgelt wird anteilig zum Beschäftigungsumfang gezahlt; die Jahressonderzahlung ebenfalls anteilig. Neu seit 2026: Umwandlung von Teilen der Sonderzahlung in freie Tage.
Befristung und Stichtag: Die Jahressonderzahlung setzt ein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember voraus; bei unterjährigem Eintritt wird je vollem Monat ein Zwölftel gezahlt.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein berechnetes Tabellenentgelt ist die Verhandlungsbasis: vor der Bewerbung, vor dem Arbeitgeberwechsel und vor jedem Stufenaufstieg. Prüfe bei der Einstellung, ob einschlägige Berufserfahrung angerechnet wird – eine höhere Einstiegsstufe ist schnell mehrere hundert Euro im Monat wert.
Und prüfe deine Eingruppierung: Sie folgt der tatsächlich übertragenen Tätigkeit, nicht dem Stellentitel – bei Zweifeln helfen Personalrat und Gewerkschaft.
Viele veraltete tvoed-rechner im Netz rechnen noch mit den Weihnachtsgeld-Sätzen von vor 2026. Dieser Rechner nutzt die aktuellen 85 Prozent (VKA) beziehungsweise die neuen Bund-Sätze.
Nutze den tvoed-rechner auch zum Vergleich: Kommune oder Bund, Vollzeit oder Teilzeit mit umgewandelten freien Tagen – die Unterschiede siehst du hier auf den Euro genau. Für dein tatsächliches Netto nimm das Ergebnis anschließend mit in einen Brutto-Netto-Rechner.