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Uebergangsgeld-rechner: Was du in der Reha bekommst

Deine Reha ist bewilligt, aber das Gehalt fällt weg – wer zahlt jetzt deine Miete? Der uebergangsgeld-rechner zeigt dir in wenigen Sekunden, wie viel Geld du während einer medizinischen Rehabilitation bekommst: 68 oder 75 Prozent deines Nettolohns, gezahlt von der Deutschen Rentenversicherung. Du erfährst außerdem, ab wann die Zahlung startet, wie lange sie läuft – und warum sie fast immer niedriger ausfällt als dein Krankengeld. So planst du die Reha-Zeit ohne böse Überraschung auf dem Konto.

Interaktiver Uebergangsgeld-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Durchschnitt der letzten 3 Monate (Euro/Monat) – Pflichtfeld, Zahl > 0

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Berechnungsergebnis
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2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Dein Übergangsgeld pro Tag 642,80 €
Pro Monat 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
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„Unverbindliche Näherung – maßgeblich ist der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Während einer medizinischen Reha bekommst du Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung: 68 Prozent deines letzten Nettoarbeitsentgelts, 75 Prozent wenn du ein Kind mit Kindergeldanspruch hast. Die Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent deines kalendertäglichen Bruttoentgelts, begrenzt auf das kalendertägliche Netto – der niedrigere Wert zählt. Der uebergangsgeld-rechner oben rechnet das mit deinen Zahlen tagesgenau aus, inklusive Monatsbetrag.

Wer zahlt das Übergangsgeld – und wer nicht?

Bei einer medizinischen Rehabilitation ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) der Leistungsträger – § 21 SGB VI verweist für die Berechnung auf die §§ 65 ff. SGB IX.

Geht die Reha auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurück, zahlt stattdessen die gesetzliche Unfallversicherung (dort heißt die Leistung Verletztengeld nach § 47 SGB VII). Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit kein Krankengeld: Sie ist für Krankheit zuständig, die DRV für die Reha.

Voraussetzung für Übergangsgeld von der DRV: Du hast unmittelbar vor der Reha (oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit) Arbeitseinkommen erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. In der Praxis heißt das meist: Deine 6-wöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist wegen einer gleichartigen Vorerkrankung bereits verbraucht.

Auch wenn du aktuell Krankengeld beziehst, kannst du Übergangsgeld bekommen, sofern du zuvor rentenversicherungspflichtig warst. Während du Übergangsgeld beziehst, bist du weiter sozialversicherungspflichtig – die Beiträge übernimmt der Leistungsträger.

Wann startet die Zahlung, und wie lange läuft sie?

Das Übergangsgeld startet mit Beginn der Rehabilitationsleistung, sobald kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht. Es läuft für die gesamte Dauer der medizinischen Reha – bei einer üblichen stationären Maßnahme also meist drei bis fünf Wochen, bei Bedarf länger.

Eine feste Obergrenze in Tagen wie beim Krankengeld gibt es nicht; die Leistung endet mit der Maßnahme.

Wichtig für deine Planung: Während der Reha ruht dein Krankengeldanspruch, und die 78-Wochen-Höchstbezugsdauer des Krankengeldes verkürzt sich um die Reha-Zeit. Der Sozialkostenträger wechselt also von der Krankenkasse zur Rentenversicherung – und mit ihm sinkt in der Regel dein Tagessatz, weil sich das Übergangsgeld niedriger bemisst als das Krankengeld.

Wie der uebergangsgeld-rechner dein Ergebnis ermittelt

Der Rechner folgt dem amtlichen Verfahren der Deutschen Rentenversicherung aus deren Studientext „13. Übergangsgeld": Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den krankengeld-aussteuerung-rechner heranziehen.

  1. Kalendertägliches Regelentgelt: Dein beitragspflichtiges Brutto der letzten drei Monate geteilt durch 91 Tage.

  2. Vorläufige Berechnungsgrundlage: 80 Prozent dieses Tagessatzes.

  3. Kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt: Dein Nettolohn geteilt durch 30 Tage (im amtlichen Verfahren kommt noch ein Hinzurechnungsbetrag aus Einmalzahlungen dazu).

  4. Endgültige Berechnungsgrundlage: der niedrigere der beiden Werte aus Schritt 2 und 3.

  5. Tagessatz: 68 Prozent der Grundlage ohne Kind, 75 Prozent mit einem berücksichtigungsfähigen Kind.

  6. Kontrolle: Der Tagessatz darf dein laufendes kalendertägliches Netto nicht übersteigen – sonst wird er darauf begrenzt.

Der Monatsbetrag ist der Tagessatz mal 30. Für Selbstständige und freiwillig Versicherte gilt ein anderes Verfahren: 80 Prozent des Einkommens, das im letzten Kalenderjahr vor der Leistung den Rentenversicherungsbeiträgen zugrunde lag.

Was ändert sich 2026 – und was ist für 2027 geplant?

Die Sätze von 68 und 75 Prozent stehen im Gesetz (§ 66 Abs. 1 SGB IX) und haben sich 2026 nicht geändert – hier gibt es keine jährliche Anpassung wie bei Steuerfreibeträgen. Was sich jährlich ändert, sind die Rechengrößen der Sozialversicherung, die als Obergrenze wirken: 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 Euro im Jahr (8.450 Euro im Monat).

Verdienst du mehr, wird deine Berechnungsgrundlage an dieser Grenze gekappt.

Für 2027 sind neue Rechengrößen angekündigt, aber noch nicht endgültig beschlossen – sie brauchen die Zustimmung des Bundesrats. Rechne deshalb 2027er Werte in diesem Tool immer als vorläufig, bis die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht.

Beispielrechnung: der amtliche DRV-Musterfall

Die Deutsche Rentenversicherung rechnet in ihrem Studientext selbst vor – hier der Fall in Euro:

  • Kalendertägliches Regelentgelt: 66,25 Euro
  • 80 Prozent davon: 53,00 Euro (vorläufige Grundlage)
  • Kalendertägliches Netto: 42,17 Euro plus 4,39 Euro Hinzurechnungsbetrag = 46,56 Euro
  • Endgültige Berechnungsgrundlage: 46,56 Euro (der niedrigere Wert gewinnt)
  • Übergangsgeld ohne Kind: 68 Prozent von 46,56 Euro = 31,66 Euro pro Tag
  • Übergangsgeld mit Kind: 75 Prozent von 46,56 Euro = 34,92 Euro pro Tag

Auf den Monat gerechnet (mal 30 Tage) sind das rund 950 Euro ohne Kind und rund 1.048 Euro mit Kind. Du siehst: Gegenüber einem vollen Nettolohn bleibt eine spürbare Lücke – genau dafür ist die Beispielrechnung da, damit du deine Fixkosten für die Reha-Zeit realistisch planst.

Typische Fehler bei Übergangsgeld

  1. Mit Krankengeld verwechseln: Krankengeld sind 70 Prozent vom Brutto (maximal 90 Prozent vom Netto) – Übergangsgeld sind 68 bzw. 75 Prozent vom Netto.

Das ist fast immer weniger. 2.

Vom Brutto statt vom Netto rechnen: Die 68/75 Prozent beziehen sich auf das Nettoarbeitsentgelt, nicht aufs Brutto. 3.

Kindersatz ohne Anspruch annehmen: Die 75 Prozent gibt es nur mit einem berücksichtigungsfähigen Kind (Kindergeldanspruch, unter 18 bzw. gesetzliche Sonderfälle). 4.

Entgeltfortzahlung vergessen: Die ersten sechs Wochen zahlt in der Regel der Arbeitgeber weiter – Übergangsgeld kommt erst danach bzw. bei verbrauchtem Anspruch. 5.

Selbstständige rechnen mit der Arbeitnehmer-Formel: Für sie gilt das Vorjahreseinkommen, nicht der letzte Nettolohn. 6.

Nebeneinkünfte verschweigen: Arbeitseinkommen während des Bezugs wird angerechnet und kann die Zahlung kürzen.

Sonderfälle, die andere Seiten nur streifen

Selbstständige und freiwillig Versicherte: Grundlage sind 80 Prozent des Einkommens, das im letzten Kalenderjahr vor Leistungsbeginn deinen Rentenversicherungsbeiträgen zugrunde lag – nicht dein aktueller Kontostand. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer brutto-netto-rechner.

Zuvor arbeitslos: Wer unmittelbar vor der Reha Arbeitslosengeld bezog und zuvor Pflichtbeiträge zahlte, bekommt Übergangsgeld in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes.

Anrechnung: Erhältst du während des Bezugs weiter Arbeitsentgelt oder erzielst Arbeitseinkommen, wird es auf das Übergangsgeld angerechnet.

Berufliche Reha: Auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulung) gibt es Übergangsgeld – mit teils anderen Detailregeln als bei der medizinischen Reha.

Pflegekonstellationen: In bestimmten gesetzlich geregelten Pflegefällen kann ebenfalls der erhöhte Satz von 75 Prozent gelten.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist ein Tagessatz und ein Monatsbetrag (Tagessatz mal 30). Vergleiche ihn mit deinen monatlichen Fixkosten: Miete, Kredite, Versicherungen laufen während der Reha weiter.

Reicht das Übergangsgeld nicht, kläre vor der Maßnahme mit der DRV-Beratungsstelle, ob ergänzende Leistungen infrage kommen – und prüfe, ob dein Krankengeldanspruch nach der Reha nahtlos weiterläuft. Wichtig auch: Das Übergangsgeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es kann also den Steuersatz auf dein übriges Einkommen erhöhen.

Lege den Bescheid der DRV deshalb zu deinen Steuerunterlagen.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Arbeitnehmer (Standardfall):** - `Tages_Regelentgelt = Brutto_3_Monate / 91` - `Vorlaeufige_Basis = 0,80 × Tages_Regelentgelt` - `Tages_Netto = Netto_Monat / 30` (Tool-Vereinfachung: ohne DRV-Hinzurechnungsbetrag für Einmalzahlungen; im UI-Hinweis genannt) - `Basis = min(Vorlaeufige_Basis, Tages_Netto)` - `Satz = 0,75 wenn Kind_mit_Kindergeldanspruch sonst 0,68` - `UEG_Tag = Basis × Satz` - Begrenzung: `UEG_Tag = min(UEG_Tag, Tages_Netto)` (§ 66 Abs. 2 SGB IX) - `UEG_Monat = UEG_Tag × 30` - Obergrenze Basis: BBG RV/AV 2026 = 8.450 Euro/Monat (101.400 Euro/Jahr) – darüber wird das Regelentgelt gekappt. **Selbstständige / freiwillig Versicherte:** - `Tagesbasis_S = 0,80 × (RV_beitragspflichtiges_Vorjahreseinkommen / 360)` - `UEG_Tag = Tagesbasis_S × Satz` (68/75 % wie oben) **Rechtsquellen:** § 65 Abs. 1–2, § 66 Abs. 1–2 SGB IX; § 21 SGB VI (Verweis für medizinische Reha). Alle Sätze sind Gesetzeswerte, keine Schätzungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Zahlt mein Arbeitgeber während der Reha weiter Gehalt?

Nur, solange dein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht – im Krankheitsfall sind das bis zu sechs Wochen pro Erkrankung. Ist der Anspruch wegen einer gleichartigen Vorerkrankung verbraucht, springt die Deutsche Rentenversicherung mit Übergangsgeld ein.

2 Bekomme ich in der Reha Übergangsgeld oder Krankengeld?

Während einer bewilligten medizinischen Reha der Rentenversicherung bekommst du Übergangsgeld; dein Krankengeldanspruch ruht in dieser Zeit. Das Übergangsgeld ist mit 68 bzw. 75 Prozent vom Netto in der Regel niedriger als das Krankengeld. Mit dem uebergangsgeld-rechner oben siehst du den Unterschied in Euro, bevor die Maßnahme beginnt.

3 Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?

Für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung – bei einer stationären Reha meist drei bis fünf Wochen. Eine feste Tagesobergrenze wie beim Krankengeld gibt es nicht; die Zahlung endet mit der Maßnahme.

4 Was gilt für Selbstständige?

Für Selbstständige und freiwillig Versicherte zählt nicht der letzte Nettolohn, sondern 80 Prozent des Einkommens, das im letzten Kalenderjahr vor der Leistung den Rentenversicherungsbeiträgen zugrunde lag. Darauf werden dann 68 bzw. 75 Prozent angewendet.

5 Zählt mein Kind für den 75-Prozent-Satz?

Ja, wenn es ein berücksichtigungsfähiges Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist – also in der Regel ein Kind mit Kindergeldanspruch unter 18 Jahren. Adoptiv-, Pflege- und unter bestimmten Voraussetzungen Stiefkinder zählen dazu.

6 Muss ich Übergangsgeld versteuern?

Das Übergangsgeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG: Es erhöht den Steuersatz, mit dem dein übriges Einkommen versteuert wird. Die DRV meldet die Zahlung automatisch ans Finanzamt.

7 Was passiert, wenn ich während der Reha noch Geld verdiene?

Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen während des Bezugs wird auf das Übergangsgeld angerechnet und kürzt die Zahlung entsprechend. Melde solche Einkünfte unbedingt der DRV, sonst drohen Rückforderungen.

8 Kann ich stattdessen lieber Krankengeld weiter beziehen?

Nein, das Wahlrecht hast du nicht: Mit Beginn der Reha-Leistung der Rentenversicherung ruht der Krankengeldanspruch kraft Gesetzes, und der Träger wechselt zur DRV.

9 Gibt es Übergangsgeld auch bei beruflicher Reha?

Ja, auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – etwa einer Umschulung – zahlt der zuständige Träger Übergangsgeld. Die Grundregeln (68/75 Prozent) gelten auch dort, Details wie Bemessungszeitraum können abweichen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Deutsche Rentenversicherung: Studientext „13. Übergangsgeld" (Berechnungsverfahren mit Musterrechnung) – https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Reha-Recht/13_uebergangsgeld.pdf?__blob=publicationFile&v=3
  • • Deutsche Rentenversicherung: „Übergangsgeld bei medizinischer Reha" (Voraussetzungen, Sätze) – https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/uebergangsgeld.html?nn=0475b949-9f38-4339-887f-42dabad527e2
  • • krankenkasseninfo.de: Lexikon „Übergangsgeld" (Träger, 68/75 %) – https://www.krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/uebergangsgeld
  • • rentenbescheid24.de: „Wann die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlt" (§ 21 SGB VI, Selbstständige) – https://rentenbescheid24.de/reha-bewilligt-lohn-faellt-weg-wann-die-rentenversicherung-uebergangsgeld-zahlt/
  • • mitteldeutsches-institut.de: „Krankengeld & Übergangsgeld" (Ruhen des Krankengelds, 78-Wochen-Regel) – https://mitteldeutsches-institut.de/krankengeld-uebergangsgeld/
  • • §§ 65, 66 SGB IX; § 21 SGB VI (gesetze-im-internet.de)