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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

WBS-Rechner: Habe ich Anspruch auf einen WBS?

Stand: Oktober 2026 Eine geförderte Sozialwohnung ist oft mehrere hundert Euro günstiger als der freie Markt — aber ohne Wohnberechtigungsschein kommst du nicht an sie heran. Der WBS-Rechner prüft vorab, ob dein Haushalt die Einkommensgrenze einhält: Du gibst Haushaltsgröße, Bundesland und die Einkommen aller Haushaltsmitglieder ein, und der Rechner ermittelt dein anrechenbares Einkommen und vergleicht es mit der für dich geltenden Grenze. So weißt du schon vor dem Gang zum Wohnamt, ob sich der Antrag lohnt.

Interaktiver WBS-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Personen im Haushalt

davon Kinder

brutto, Euro

Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder (brutto, Euro)

Euro

Werbungskosten pro Jahr (Euro)

Euro

Gezahlte Steuern pro Jahr (Euro)

Euro

Sozialversicherungsbeiträge pro Jahr (Euro)

Freibeträge: Kind / Alleinerziehend / Schwerbehindert / junges Ehepaar

Berechnungsergebnis
Ergebnislabel
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnislabel 642,80 €
Ergebnislabel 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Orientierungsberechnung nach aktuellem BMF-Standard. Ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Einen Wohnberechtigungsschein erhält, wessen anrechenbares Jahres-Haushaltseinkommen unter der Einkommensgrenze liegt. Die Bundes-Ausgangswerte nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) betragen 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt, plus 4.100 Euro für jede weitere Person und 500 Euro für jedes weitere Kind. Die Bundesländer dürfen höhere Grenzen festlegen — in vielen Ländern liegen sie deutlich über den Bundeswerten. Der WBS ist in der Regel ein Jahr gültig und gilt nur in dem Bundesland, das ihn ausgestellt hat.

So funktioniert die Berechnung mit dem WBS-Rechner

Die entscheidende Frage lautet nicht „Wie viel verdienst du brutto?", sondern „Wie hoch ist dein anrechenbares Einkommen?". Denn die Einkommensgrenze wird nicht mit deinem Bruttogehalt verglichen, sondern mit einer speziell berechneten Größe.

Der Rechner bildet sie in drei Schritten.

Schritt eins: Er addiert die Jahreseinkünfte aller Personen, die in deinem Haushalt leben — Löhne, Gehälter, aber auch Renten, Unterhalt oder BAföG zählen dazu. Es geht immer um den gesamten Haushalt, nicht um dich allein.

Schritt zwei: Von dieser Summe zieht er ab, was das Gesetz nicht als verfügbares Einkommen wertet — Werbungskosten (mindestens die Arbeitnehmer-Pauschale), gezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie Freibeträge, zum Beispiel für Kinder, Alleinerziehende, junge Ehepaare oder Schwerbehinderte. Übrig bleibt das anrechenbare Einkommen.

Schritt drei: Der Rechner stellt dieses Einkommen der Einkommensgrenze gegenüber, die für deine Haushaltsgröße und dein Bundesland gilt. Genau diesen Dreischritt führt der WBS-Rechner für dich aus — du lieferst nur Haushaltsgröße, Bundesland und Einkommen.

Liegt dein Wert darunter, hast du voraussichtlich Anspruch; liegt er darüber, prüft der Rechner, ob eine WBS-Variante mit Nummer (zum Beispiel WBS 140) in deinem Bundesland infrage kommt — die Zahl gibt an, um wie viel Prozent die Grenze überschritten werden darf.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Die Bundes-Ausgangswerte der Einkommensgrenzen (12.000 / 18.000 / 4.100 / 500 Euro) gelten unverändert; eine Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes zum 1. Januar 2027 ist mit Stand Oktober 2026 nicht beschlossen. Was sich ändern kann, sind die Ländergrenzen: Die Bundesländer passen ihre Einkommensgrenzen und Förderprogramme laufend an — prüfe deshalb immer die aktuellen Werte deines Bundeslands, denn sie entscheiden über deinen Anspruch.

Auch die Gültigkeit von einem Jahr und die Antragsgebühren (je nach Kommune meist zwischen 10 und 25 Euro) bleiben bestehen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Wohngeld-Rechner heranziehen.

Beispielrechnung

Eine Familie: zwei Erwachsene, ein Kind, wohnhaft in einem Bundesland mit Bundeswerten. Das Bruttojahreseinkommen des Haushalts beträgt 45.000 Euro.

Schritt 1 — Summe der Einkünfte: 45.000 Euro.

Schritt 2 — Abzüge: Werbungskosten 2.460 Euro (2 × 1.230 Euro Pauschale), Steuern 6.000 Euro, Sozialversicherungsbeiträge 8.000 Euro, Kinderfreibetrag 500 Euro. Anrechenbares Einkommen = 45.000 − 2.460 − 6.000 − 8.000 − 500 = 28.040 Euro.

Schritt 3 — Grenze: 18.000 Euro (zwei Personen) + 4.100 Euro (weitere Person) + 500 Euro (Kind) = 22.600 Euro.

Ergebnis: 28.040 Euro liegen über 22.600 Euro — nach den reinen Bundeswerten bestünde kein Anspruch. In Bundesländern mit erhöhten Grenzen, etwa Nordrhein-Westfalen mit 20.420 Euro für eine Person und 24.600 Euro für zwei Personen, kann das Ergebnis anders ausfallen.

Genau deshalb fragt der Rechner dein Bundesland ab.

Typische Fehler

  1. Brutto mit der Grenze vergleichen.

Die Grenze gilt für das anrechenbare Einkommen nach allen Abzügen — wer sein Brutto dagegenhält, schätzt seine Chancen systematisch zu schlecht ein. 2.

Freibeträge vergessen. Kinder, Alleinerziehende, Schwerbehinderte oder Unterhaltsverpflichtungen senken das anrechenbare Einkommen spürbar.

Wer sie weglässt, rechnet zu hoch. 3.

Nur das eigene Einkommen eintragen. Es zählt immer der gesamte Haushalt — auch der Minijob des Partners oder die Ausbildungsvergütung des volljährigen Kindes.

  1. Die Bundesland-Grenze ignorieren.

Die Bundeswerte sind nur Ausgangswerte; fast jedes Bundesland hat eigene, meist höhere Grenzen. Ein „Nein" nach Bundeswerten kann in deinem Land ein „Ja" sein.

  1. WBS mit Wohnungsgarantie verwechseln.

Der Schein berechtigt dich nur, eine Sozialwohnung zu mieten — eine Wohnung musst du dir trotzdem selbst suchen, und die Wartelisten sind lang. 6.

Annehmen, der WBS gelte überall. Ein ausgestellter WBS gilt grundsätzlich nur in dem Bundesland, das ihn ausgestellt hat — nicht bundesweit.

Sonderfälle / Ausnahmen

WBS mit Nummer: In einigen Bundesländern gibt es Varianten wie WBS 100, 140 oder 160. Die Zahl sagt, bis zu wie viel Prozent der Einkommensgrenze dein Einkommen reichen darf — ein WBS 140 bekommst du, wenn dein Einkommen bei bis zu 140 Prozent der Grenze liegt.

Je höher die Zahl, desto weniger Vorteile bietet der Schein.

Dringlichkeitsfälle: Wer wohnungslos ist oder aus einer Sozialwohnung ausziehen muss, kann in manchen Kommunen einen WBS mit besonderem Wohnbedarf erhalten — frag beim Wohnamt nach den örtlichen Regelungen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Brutto-Netto-Rechner.

Vermögen: Einige Bundesländer prüfen zusätzlich Vermögensgrenzen; wer erhebliches Vermögen besitzt, kann trotz niedrigem Einkommen abgelehnt werden.

Fehlbelegung: Steigt dein Einkommen später über die Grenze, musst du die Wohnung nicht verlassen — in manchen Ländern wird dann eine Fehlbelegungsabgabe fällig, deren Höhe von der Überschreitung abhängt.

Wohnungsgröße: Im WBS steht, wie groß deine Wohnung sein darf — als Faustregel gelten 50 Quadratmeter für eine Person, 65 für zwei, 80 für drei und 95 für vier Personen, mit einer zulässigen Überschreitung von etwa 5 Quadratmetern.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Sagt der Rechner „voraussichtlich Anspruch", stelle den Antrag beim Wohnamt deiner Stadt oder Gemeinde — das Formular gibt es dort oder auf der Behörden-Website zum Download. Lege Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, Meldebescheinigung, Ausweiskopie und je nach Situation Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde oder Schwerbehindertenausweis bei.

Die Bearbeitung dauert je nach Kommune einige Wochen; der Schein ist dann ein Jahr gültig.

Meldet der WBS-Rechner „kein Anspruch", prüfe zwei Dinge: erstens, ob du alle Freibeträge und Abzüge korrekt eingetragen hast — ein vergessener Kinderfreibetrag kippt manches Ergebnis. Zweitens, ob dein Bundesland eine WBS-Variante mit Nummer anbietet, die höheres Einkommen zulässt.

Und denk daran: Der Rechner ersetzt keine Beratung durch das Wohnamt — nur die Behörde entscheidet verbindlich über deinen Antrag.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- Haushaltseinkommen_brutto = Summe aller Jahreseinkünfte aller Haushaltsmitglieder. - Anrechenbares_Einkommen = Haushaltseinkommen_brutto − Werbungskosten − Steuern − Sozialversicherungsbeiträge − Freibeträge (Kinder, Alleinerziehende, Schwerbehinderte, junge Ehepaare nach Landesrecht). - Einkommensgrenze_Bund = 12.000 € (1 Person) / 18.000 € (2 Personen) / +4.100 € je weitere Person / +500 € je weiteres Kind (§ 9 WoFG). - Einkommensgrenze_Land = landesspezifischer Wert (Auswahl im Rechner; Länder dürfen höhere Grenzen festlegen). - Anspruch = Anrechenbares_Einkommen < Einkommensgrenze_Land (bzw. Bund, falls Land = Bundeswerte). - WBS-Variante: Falls kein Anspruch, prüfe WBS mit Nummer (z. B. 140 = Einkommen bis 140 % der Grenze) nach Landesrecht. - Wohnungsgröße (Faustregel): 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², je weitere Person +15 m², Überschreitung ca. 5 m² zulässig. - Wertequellen: § 9 WoFG (gesetze-im-internet.de), Länder-Einkommensgrenzen (Wohnämter, Stand 2026), immowelt.de/meinestadt.de (Abgleich Bundeswerte).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Haushalte, deren anrechenbares Jahreseinkommen unter der Einkommensgrenze ihres Bundeslands liegt. Die Bundes-Ausgangswerte sind 12.000 Euro (eine Person) und 18.000 Euro (zwei Personen), die Länder dürfen höhere Grenzen festlegen.

2 Wie hoch darf mein Einkommen für einen WBS sein?

Das hängt von Haushaltsgröße und Bundesland ab. Beispiel Bundeswerte: 22.600 Euro für zwei Erwachsene mit einem Kind. In NRW oder Bayern liegen die Grenzen deutlich höher — maßgeblich ist immer dein Bundesland.

3 Was bedeutet WBS 140?

Eine Variante des Scheins für Haushalte, deren Einkommen bis zu 140 Prozent der normalen Einkommensgrenze beträgt. Je höher die Zahl, desto weniger Vorteile bietet der Schein; die genauen Regeln legt das Bundesland fest.

4 Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?

Beim Wohnamt deiner Stadt oder Gemeinde — persönlich, per Post oder in vielen Kommunen auch online. Das Antragsformular gibt es auf der Website deiner Kommune.

5 Welche Unterlagen brauche ich für den WBS-Antrag?

In der Regel: Antragsformular, Einkommenserklärung mit Nachweisen der letzten zwölf Monate, Meldebescheinigung und Ausweiskopie. Dazu je nach Situation Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Schwerbehindertenausweis oder Unterhaltsnachweise.

6 Wie lange ist ein WBS gültig?

In der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Danach musst du ihn bei weiter bestehendem Bedarf neu beantragen.

7 Gilt mein WBS in ganz Deutschland?

Nein. Ein WBS gilt grundsätzlich nur in dem Bundesland, das ihn ausgestellt hat.

8 Zählt das Einkommen meines Partners mit?

Ja. Es zählt immer das gesamte Haushaltseinkommen — alle Personen, die in deinem Haushalt leben, mit allen ihren Einkünften.

9 Was kostet der WBS-Antrag?

Das legt jede Kommune selbst fest; üblich sind zwischen 10 und 25 Euro, manche Städte erheben keine Gebühr.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) — Einkommensgrenzen (gesetze-im-internet.de)
  • • immowelt.de — „Sozialwohnung bekommen: Voraussetzungen & WBS 2026"
  • • meinestadt.de — „Einkommensgrenze Wohnberechtigungsschein" (Bundesländer-Tabellen)
  • • pflege.de — „Wohnberechtigungsschein (WBS): Voraussetzungen & Antrag" (WBS-Nummern)
  • • wbs-rechner.de — Bundesland-Seiten (Abgleich Ländergrenzen, Wohnungsgrößen)