So funktioniert die Berechnung mit dem WBS-Rechner
Die entscheidende Frage lautet nicht „Wie viel verdienst du brutto?", sondern „Wie hoch ist dein anrechenbares Einkommen?". Denn die Einkommensgrenze wird nicht mit deinem Bruttogehalt verglichen, sondern mit einer speziell berechneten Größe.
Der Rechner bildet sie in drei Schritten.
Schritt eins: Er addiert die Jahreseinkünfte aller Personen, die in deinem Haushalt leben — Löhne, Gehälter, aber auch Renten, Unterhalt oder BAföG zählen dazu. Es geht immer um den gesamten Haushalt, nicht um dich allein.
Schritt zwei: Von dieser Summe zieht er ab, was das Gesetz nicht als verfügbares Einkommen wertet — Werbungskosten (mindestens die Arbeitnehmer-Pauschale), gezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie Freibeträge, zum Beispiel für Kinder, Alleinerziehende, junge Ehepaare oder Schwerbehinderte. Übrig bleibt das anrechenbare Einkommen.
Schritt drei: Der Rechner stellt dieses Einkommen der Einkommensgrenze gegenüber, die für deine Haushaltsgröße und dein Bundesland gilt. Genau diesen Dreischritt führt der WBS-Rechner für dich aus — du lieferst nur Haushaltsgröße, Bundesland und Einkommen.
Liegt dein Wert darunter, hast du voraussichtlich Anspruch; liegt er darüber, prüft der Rechner, ob eine WBS-Variante mit Nummer (zum Beispiel WBS 140) in deinem Bundesland infrage kommt — die Zahl gibt an, um wie viel Prozent die Grenze überschritten werden darf.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die Bundes-Ausgangswerte der Einkommensgrenzen (12.000 / 18.000 / 4.100 / 500 Euro) gelten unverändert; eine Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes zum 1. Januar 2027 ist mit Stand Oktober 2026 nicht beschlossen. Was sich ändern kann, sind die Ländergrenzen: Die Bundesländer passen ihre Einkommensgrenzen und Förderprogramme laufend an — prüfe deshalb immer die aktuellen Werte deines Bundeslands, denn sie entscheiden über deinen Anspruch.
Auch die Gültigkeit von einem Jahr und die Antragsgebühren (je nach Kommune meist zwischen 10 und 25 Euro) bleiben bestehen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Wohngeld-Rechner heranziehen.
Beispielrechnung
Eine Familie: zwei Erwachsene, ein Kind, wohnhaft in einem Bundesland mit Bundeswerten. Das Bruttojahreseinkommen des Haushalts beträgt 45.000 Euro.
Schritt 1 — Summe der Einkünfte: 45.000 Euro.
Schritt 2 — Abzüge: Werbungskosten 2.460 Euro (2 × 1.230 Euro Pauschale), Steuern 6.000 Euro, Sozialversicherungsbeiträge 8.000 Euro, Kinderfreibetrag 500 Euro. Anrechenbares Einkommen = 45.000 − 2.460 − 6.000 − 8.000 − 500 = 28.040 Euro.
Schritt 3 — Grenze: 18.000 Euro (zwei Personen) + 4.100 Euro (weitere Person) + 500 Euro (Kind) = 22.600 Euro.
Ergebnis: 28.040 Euro liegen über 22.600 Euro — nach den reinen Bundeswerten bestünde kein Anspruch. In Bundesländern mit erhöhten Grenzen, etwa Nordrhein-Westfalen mit 20.420 Euro für eine Person und 24.600 Euro für zwei Personen, kann das Ergebnis anders ausfallen.
Genau deshalb fragt der Rechner dein Bundesland ab.
Typische Fehler
- Brutto mit der Grenze vergleichen.
Die Grenze gilt für das anrechenbare Einkommen nach allen Abzügen — wer sein Brutto dagegenhält, schätzt seine Chancen systematisch zu schlecht ein. 2.
Freibeträge vergessen. Kinder, Alleinerziehende, Schwerbehinderte oder Unterhaltsverpflichtungen senken das anrechenbare Einkommen spürbar.
Wer sie weglässt, rechnet zu hoch. 3.
Nur das eigene Einkommen eintragen. Es zählt immer der gesamte Haushalt — auch der Minijob des Partners oder die Ausbildungsvergütung des volljährigen Kindes.
- Die Bundesland-Grenze ignorieren.
Die Bundeswerte sind nur Ausgangswerte; fast jedes Bundesland hat eigene, meist höhere Grenzen. Ein „Nein" nach Bundeswerten kann in deinem Land ein „Ja" sein.
- WBS mit Wohnungsgarantie verwechseln.
Der Schein berechtigt dich nur, eine Sozialwohnung zu mieten — eine Wohnung musst du dir trotzdem selbst suchen, und die Wartelisten sind lang. 6.
Annehmen, der WBS gelte überall. Ein ausgestellter WBS gilt grundsätzlich nur in dem Bundesland, das ihn ausgestellt hat — nicht bundesweit.
Sonderfälle / Ausnahmen
WBS mit Nummer: In einigen Bundesländern gibt es Varianten wie WBS 100, 140 oder 160. Die Zahl sagt, bis zu wie viel Prozent der Einkommensgrenze dein Einkommen reichen darf — ein WBS 140 bekommst du, wenn dein Einkommen bei bis zu 140 Prozent der Grenze liegt.
Je höher die Zahl, desto weniger Vorteile bietet der Schein.
Dringlichkeitsfälle: Wer wohnungslos ist oder aus einer Sozialwohnung ausziehen muss, kann in manchen Kommunen einen WBS mit besonderem Wohnbedarf erhalten — frag beim Wohnamt nach den örtlichen Regelungen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Brutto-Netto-Rechner.
Vermögen: Einige Bundesländer prüfen zusätzlich Vermögensgrenzen; wer erhebliches Vermögen besitzt, kann trotz niedrigem Einkommen abgelehnt werden.
Fehlbelegung: Steigt dein Einkommen später über die Grenze, musst du die Wohnung nicht verlassen — in manchen Ländern wird dann eine Fehlbelegungsabgabe fällig, deren Höhe von der Überschreitung abhängt.
Wohnungsgröße: Im WBS steht, wie groß deine Wohnung sein darf — als Faustregel gelten 50 Quadratmeter für eine Person, 65 für zwei, 80 für drei und 95 für vier Personen, mit einer zulässigen Überschreitung von etwa 5 Quadratmetern.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Sagt der Rechner „voraussichtlich Anspruch", stelle den Antrag beim Wohnamt deiner Stadt oder Gemeinde — das Formular gibt es dort oder auf der Behörden-Website zum Download. Lege Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, Meldebescheinigung, Ausweiskopie und je nach Situation Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde oder Schwerbehindertenausweis bei.
Die Bearbeitung dauert je nach Kommune einige Wochen; der Schein ist dann ein Jahr gültig.
Meldet der WBS-Rechner „kein Anspruch", prüfe zwei Dinge: erstens, ob du alle Freibeträge und Abzüge korrekt eingetragen hast — ein vergessener Kinderfreibetrag kippt manches Ergebnis. Zweitens, ob dein Bundesland eine WBS-Variante mit Nummer anbietet, die höheres Einkommen zulässt.
Und denk daran: Der Rechner ersetzt keine Beratung durch das Wohnamt — nur die Behörde entscheidet verbindlich über deinen Antrag.