So funktioniert der besoldungsrechner-bayern
Der Rechner bildet exakt den Aufbau deiner bayerischen Bezüge ab, wie ihn das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vorgibt. Du gibst deine Besoldungsgruppe (zum Beispiel A 13), deine Stufe, deinen Familienstand, die Kinderzahl, deine Arbeitszeit und deine Zulagen ein. Der Rechner nimmt dann das Grundgehalt aus der Besoldungstabelle des Landesamts für Finanzen – gültig vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. August 2027 – und addiert den Familienzuschlag sowie alle Zulagen, auf die du Anspruch hast.
Das Ergebnis ist dein monatliches Brutto. Wichtig: Das ist noch nicht das, was auf deinem Konto landet.
Als Beamter zahlst du keine Beiträge zur Sozialversicherung, dafür aber Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse (aus deinen ELStAM-Daten), gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Und deine Krankenversicherung läufst du privat – der PKV-Beitrag ist individuell und hängt von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab.
Plane ihn deshalb separat ein, wenn du vom Brutto auf dein verfügbares Einkommen schließt.
Bayern hat zwei Eigenheiten, die du kennen solltest. Erstens die Stufen-Systematik: Die bayerische A-Tabelle läuft von Stufe 2 bis Stufe 11, und die Gruppen steigen versetzt ein – A 13 beginnt zum Beispiel erst bei Stufe 5.
Wer also "A 13, Stufe 3" eingibt, bekommt kein Ergebnis, weil es diese Kombination in Bayern nicht gibt. Zweitens: Bayern übernimmt den tariflichen Mindestbetrag von 100 Euro nicht.
Stattdessen gleicht der Freistaat das mit 2,82 statt 2,8 Prozent aus – deshalb die krumme Zahl hinter dem Komma.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Zum 1. Oktober 2026 steigen die Grundgehälter, Familienzuschläge und Zulagen in Bayern um 2,82 Prozent. Die neue Tabelle gilt bis zum 31. August 2027. Anwärter erhalten zusätzlich 60 Euro mehr im monatlichen Grundbetrag – ein Lehrer-Anwärter in A 13 kommt damit auf 2.154,25 Euro.
Die Besonderheit: Der Landtag hat das "Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028" noch nicht beschlossen; es liegt erst als Referentenentwurf vor. Die Oktober-Bezüge werden deshalb im Vorgriff ausgezahlt – Grundlage ist ein Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2026.
Sollte der Landtag später abweichen, würde nachverrechnet. Der Bayerische Beamtenbund kritisiert das Vorgehen als Bruch mit jahrzehntelanger Praxis; laut Medienberichten haben bereits rund 63.000 bayerische Beamte Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Zum Vergleich: Beamtenbesoldung beim Bund heranziehen.
Der Hintergrund ist der Tarifabschluss vom 14. Februar 2026: 2,8 Prozent mehr ab 1. April 2026 (mindestens 100 Euro), dazu 2,0 Prozent im März 2027 und 1,0 Prozent im Januar 2028. Für Tarifbeschäftigte der Länder gilt das automatisch – für Beamte braucht jedes Land ein eigenes Gesetz.
Bayern zahlt ein halbes Jahr später als die Tarifbeschäftigten; das Finanzministerium beziffert die Ersparnis auf rund 600 Millionen Euro über zwei Haushaltsjahre. Zusätzlich verschärft ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 die Maßstäbe für eine amtsangemessene Alimentation – das ist der Grund, warum die Widerspruchswelle rollt.
Der Fahrplan danach: Zum 1. September 2027 ist eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent vorgesehen, zum 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent. Die Sonderzahlung bleibt unverändert bei 70 Prozent (A 3 bis A 11 und Anwärter) bzw. 65 Prozent (alle übrigen Gruppen) eines Zwölftels der Jahresbezüge.
Beispielrechnung
Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie der besoldungsrechner-bayern Schritt für Schritt vorgeht. Nimm einen Lehrer in Vollzeit, Besoldungsgruppe A 13, Stufe 8, ledig, ohne Kinder, ohne Zulagen:
- Grundgehalt aus der Tabelle (gültig ab 01.10.2026): 7.086,30 Euro
Familienzuschlag: 0,00 Euro (ledig, keine Kinder – Stufe 1 gibt es nur für Verheiratete bzw. Stufe 2+ für Kinder)
3. Zulagen: 0,00 Euro
4.
Monatsbrutto: 7.086,30 Euro
5. Jahresbrutto: 12 × 7.086,30 = 85.035,60 Euro
6.
Sonderzahlung (Dezemberbezüge; A 13 zählt zu den "übrigen" Gruppen, also 65 Prozent eines Zwölftels der Jahresbezüge): 0,65 × 7.086,30 = 4.606,10 Euro
7. Jahresbrutto inklusive Sonderzahlung: 85.035,60 + 4.606,10 = 89.641,70 Euro – das sind im Schnitt 7.470,14 Euro pro Monat.
Zum Vergleich: Bis zum 30. September 2026 lag dasselbe Grundgehalt bei 6.891,95 Euro (7.086,30 / 1,0282). Die Oktober-Erhöhung bringt diesem Lehrer also 194,35 Euro mehr Grundgehalt im Monat – plus den anteiligen Effekt auf die Dezember-Sonderzahlung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto: Abzüge berechnen.
Typische Fehler
- Falsche Tabelle: Bund und Bayern haben getrennte Tabellen. Wer Bundeswerte in den Bayern-Rechner tippt, liegt daneben – und umgekehrt.
- Stufe mit Dienstalter verwechseln: Die Stufe richtet sich nach der Erfahrungszeit in der Laufbahn, nicht nach dem Lebensalter. In Bayern laufen die Stufen von 2 bis 11, und nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 2.
- Sonderzahlung vergessen oder falsch ansetzen: Bayern zahlt keine 100 Prozent Weihnachtsgeld, sondern 70 Prozent (A 3 bis A 11, Anwärter) bzw. 65 Prozent (alle anderen) eines Zwölftels der Jahresbezüge – ausgezahlt mit den Dezemberbezügen.
- Anwärter rechnen mit Beamten-Grundgehalt: Anwärter bekommen den Anwärtergrundbetrag (A 13: 2.154,25 Euro ab Oktober 2026), nicht das volle A-13-Grundgehalt.
- Teilzeit nicht umrechnen: Alle Tabellenwerte gelten für Vollzeit. Bei 50 Prozent Arbeitszeit halbiert sich das Grundgehalt – die Sonderzahlung anteilig gleich mit.
- Brutto mit Netto verwechseln: Vom Brutto gehen Lohnsteuer (Steuerklasse!), gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab – und der private Krankenversicherungsbeitrag. Der Rechner zeigt das Brutto; dein Konto sieht weniger.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Teilzeit und Altersteilzeit: Grundgehalt, Familienzuschlag und Sonderzahlung werden anteilig gekürzt. Die Sonderzahlung folgt demselben Teilzeitfaktor wie das Grundgehalt.
- Beurlaubung ohne Bezüge / Elternzeit: Die Besoldung ruht; es gibt in dieser Zeit weder Grundgehalt noch Sonderzahlung.
- Versorgungsempfänger: Für Pensionäre gelten eigene Prozentsätze bei der Sonderzahlung – 60 Prozent bis Besoldungsgruppe A 11, 56 Prozent für die übrigen Gruppen.
- A 13 mit Zulage (A 13Z): Wer die Amtszulage nach den Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen erhält, rechnet mit dem erhöhten Anwärtergrundbetrag von 2.196,10 Euro bzw. dem entsprechenden Grundgehalt.
- Strukturzulage (Art. 33 BayBesG): Bestimmte Ämter erhalten eine nicht ruhegehaltfähige Strukturzulage on top – prüfe deinen Ernennungsbescheid.
- W- und R-Besoldung: Professoren (W 2, Stufe 1: 8.420,00 Euro) und Richter (R 1, Stufe 8: 8.618,11 Euro) folgen eigenen Tabellen mit eigenen Stufenrhythmen.
- B-Besoldung: Für herausgehobene Funktionen gibt es feste Monatsbeträge ohne Stufen, zum Beispiel B 3 mit 11.560,73 Euro.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Vergleiche das Ergebnis des besoldungsrechner-bayern mit deiner Bezügemitteilung für Oktober 2026: Stimmt das Grundgehalt mit deiner Gruppe und Stufe überein? Ist der Familienzuschlag korrekt (Stufe 1 nur bei Verheirateten, höhere Stufen je Kind)? Ist die Arbeitszeit richtig abgebildet? Kleine Abweichungen entstehen oft durch Zulagen, die du im Rechner nicht erfasst hast – zum Beispiel die Polizeizulage oder die Strukturzulage. Größere Differenzen klärst du mit deiner Bezügestelle beim Landesamt für Finanzen.
Zweitens: Überlege, ob du Widerspruch einlegen willst. Rund 63.000 bayerische Beamte haben das bereits getan – Hintergrund ist der BVerfG-Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation vom September 2025.
Der Freistaat selbst sieht keinen Handlungsbedarf, aber nur ein rechtzeitiger Widerspruch sichert dir eventuelle Nachzahlungen, falls Gerichte die Besoldung doch für zu niedrig erklären.
Drittens: Plane dein Netto. Ziehe vom Brutto deine Lohnsteuer (prüfe deine Steuerklasse in den ELStAM-Daten), gegebenenfalls Kirchensteuer und vor allem deinen PKV-Beitrag ab – er ist der größte individuelle Posten und steht in keiner Tabelle.
Und vergiss die Dezember-Sonderzahlung (65 bzw. 70 Prozent) nicht in deiner Jahresplanung: Sie ist dein "Weihnachtsgeld" und wird mit den Dezemberbezügen ausgezahlt. Die nächste planmäßige Erhöhung (+2,0 Prozent) folgt zum 1. September 2027.