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Besoldungsrechner-bayern: Deine Bezüge 2026

Stand: Oktober 2026 Du bist Beamtin oder Beamter in Bayern und willst wissen, was ab Oktober 2026 wirklich auf deiner Bezügemitteilung steht? Mit dem besoldungsrechner-bayern rechnest du dein Brutto aus der aktuellen Besoldungstabelle aus – inklusive der 2,82-Prozent-Erhöhung, die der Freistaat im Vorgriff auf das noch nicht beschlossene Anpassungsgesetz auszahlt. Dazu kommen Familienzuschlag, Stellenzulagen und die bayerische Sonderzahlung von 65 bzw. 70 Prozent eines Zwölftels deiner Jahresbezüge. Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Orientierung anhand der amtlichen Tabellen; er ersetzt keine individuelle Beratung durch deine Bezügestelle oder einen Steuerberater.

Interaktiver Besoldungsrechner-bayern

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
z. B. A 13

Besoldungsgruppe (z. B. A 13)

Bayern: 2–11, Einstieg je Gruppe versetzt

Stufe (Bayern: 2–11, Einstieg je Gruppe versetzt)

Familienstand / Kinder (für Familienzuschlag)

100 % = Vollzeit

Arbeitszeit in Prozent (100 % = Vollzeit)

z. B. Stellenzulage, Art. 33 BayBesG

Zulagen (z. B. Stellenzulage, Art. 33 BayBesG)

Status: Beamter / Anwärter / Versorgungsempfänger

Bitte wähle Besoldungsgruppe und Stufe aus.

Berechnungsergebnis
Ergebnislabel Grundgehalt
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnislabel Familienzuschlag 642,80 €
Ergebnislabel Zulagen 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Orientierungswerte nach der LfF-Tabelle (gültig ab 01.10.2026, vorläufig); keine Rechts- oder Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die bayerische Beamtenbesoldung steigt zum 1. Oktober 2026 um 2,82 Prozent. Ausgezahlt wird im Vorgriff auf Basis eines Ministerratsbeschlusses vom 19. Mai 2026, weil der Landtag das Anpassungsgesetz noch nicht verabschiedet hat. Ein Lehrer in A 13, Stufe 8, erhält ab Oktober 7.086,30 Euro Grundgehalt im Monat; dazu kommen Familienzuschlag, mögliche Zulagen und im Dezember die Sonderzahlung von 65 Prozent eines Zwölftels der Jahresbezüge. Anwärter bekommen 60 Euro mehr im Grundbetrag.

So funktioniert der besoldungsrechner-bayern

Der Rechner bildet exakt den Aufbau deiner bayerischen Bezüge ab, wie ihn das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vorgibt. Du gibst deine Besoldungsgruppe (zum Beispiel A 13), deine Stufe, deinen Familienstand, die Kinderzahl, deine Arbeitszeit und deine Zulagen ein. Der Rechner nimmt dann das Grundgehalt aus der Besoldungstabelle des Landesamts für Finanzen – gültig vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. August 2027 – und addiert den Familienzuschlag sowie alle Zulagen, auf die du Anspruch hast.

Das Ergebnis ist dein monatliches Brutto. Wichtig: Das ist noch nicht das, was auf deinem Konto landet.

Als Beamter zahlst du keine Beiträge zur Sozialversicherung, dafür aber Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse (aus deinen ELStAM-Daten), gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Und deine Krankenversicherung läufst du privat – der PKV-Beitrag ist individuell und hängt von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab.

Plane ihn deshalb separat ein, wenn du vom Brutto auf dein verfügbares Einkommen schließt.

Bayern hat zwei Eigenheiten, die du kennen solltest. Erstens die Stufen-Systematik: Die bayerische A-Tabelle läuft von Stufe 2 bis Stufe 11, und die Gruppen steigen versetzt ein – A 13 beginnt zum Beispiel erst bei Stufe 5.

Wer also "A 13, Stufe 3" eingibt, bekommt kein Ergebnis, weil es diese Kombination in Bayern nicht gibt. Zweitens: Bayern übernimmt den tariflichen Mindestbetrag von 100 Euro nicht.

Stattdessen gleicht der Freistaat das mit 2,82 statt 2,8 Prozent aus – deshalb die krumme Zahl hinter dem Komma.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Zum 1. Oktober 2026 steigen die Grundgehälter, Familienzuschläge und Zulagen in Bayern um 2,82 Prozent. Die neue Tabelle gilt bis zum 31. August 2027. Anwärter erhalten zusätzlich 60 Euro mehr im monatlichen Grundbetrag – ein Lehrer-Anwärter in A 13 kommt damit auf 2.154,25 Euro.

Die Besonderheit: Der Landtag hat das "Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028" noch nicht beschlossen; es liegt erst als Referentenentwurf vor. Die Oktober-Bezüge werden deshalb im Vorgriff ausgezahlt – Grundlage ist ein Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2026.

Sollte der Landtag später abweichen, würde nachverrechnet. Der Bayerische Beamtenbund kritisiert das Vorgehen als Bruch mit jahrzehntelanger Praxis; laut Medienberichten haben bereits rund 63.000 bayerische Beamte Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Zum Vergleich: Beamtenbesoldung beim Bund heranziehen.

Der Hintergrund ist der Tarifabschluss vom 14. Februar 2026: 2,8 Prozent mehr ab 1. April 2026 (mindestens 100 Euro), dazu 2,0 Prozent im März 2027 und 1,0 Prozent im Januar 2028. Für Tarifbeschäftigte der Länder gilt das automatisch – für Beamte braucht jedes Land ein eigenes Gesetz.

Bayern zahlt ein halbes Jahr später als die Tarifbeschäftigten; das Finanzministerium beziffert die Ersparnis auf rund 600 Millionen Euro über zwei Haushaltsjahre. Zusätzlich verschärft ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 die Maßstäbe für eine amtsangemessene Alimentation – das ist der Grund, warum die Widerspruchswelle rollt.

Der Fahrplan danach: Zum 1. September 2027 ist eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent vorgesehen, zum 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent. Die Sonderzahlung bleibt unverändert bei 70 Prozent (A 3 bis A 11 und Anwärter) bzw. 65 Prozent (alle übrigen Gruppen) eines Zwölftels der Jahresbezüge.

Beispielrechnung

Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie der besoldungsrechner-bayern Schritt für Schritt vorgeht. Nimm einen Lehrer in Vollzeit, Besoldungsgruppe A 13, Stufe 8, ledig, ohne Kinder, ohne Zulagen:

  1. Grundgehalt aus der Tabelle (gültig ab 01.10.2026): 7.086,30 Euro

Familienzuschlag: 0,00 Euro (ledig, keine Kinder – Stufe 1 gibt es nur für Verheiratete bzw. Stufe 2+ für Kinder)
3. Zulagen: 0,00 Euro
4.

Monatsbrutto: 7.086,30 Euro
5. Jahresbrutto: 12 × 7.086,30 = 85.035,60 Euro
6.

Sonderzahlung (Dezemberbezüge; A 13 zählt zu den "übrigen" Gruppen, also 65 Prozent eines Zwölftels der Jahresbezüge): 0,65 × 7.086,30 = 4.606,10 Euro
7. Jahresbrutto inklusive Sonderzahlung: 85.035,60 + 4.606,10 = 89.641,70 Euro – das sind im Schnitt 7.470,14 Euro pro Monat.

Zum Vergleich: Bis zum 30. September 2026 lag dasselbe Grundgehalt bei 6.891,95 Euro (7.086,30 / 1,0282). Die Oktober-Erhöhung bringt diesem Lehrer also 194,35 Euro mehr Grundgehalt im Monat – plus den anteiligen Effekt auf die Dezember-Sonderzahlung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto: Abzüge berechnen.

Typische Fehler

  1. Falsche Tabelle: Bund und Bayern haben getrennte Tabellen. Wer Bundeswerte in den Bayern-Rechner tippt, liegt daneben – und umgekehrt.
  2. Stufe mit Dienstalter verwechseln: Die Stufe richtet sich nach der Erfahrungszeit in der Laufbahn, nicht nach dem Lebensalter. In Bayern laufen die Stufen von 2 bis 11, und nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 2.
  3. Sonderzahlung vergessen oder falsch ansetzen: Bayern zahlt keine 100 Prozent Weihnachtsgeld, sondern 70 Prozent (A 3 bis A 11, Anwärter) bzw. 65 Prozent (alle anderen) eines Zwölftels der Jahresbezüge – ausgezahlt mit den Dezemberbezügen.
  4. Anwärter rechnen mit Beamten-Grundgehalt: Anwärter bekommen den Anwärtergrundbetrag (A 13: 2.154,25 Euro ab Oktober 2026), nicht das volle A-13-Grundgehalt.
  5. Teilzeit nicht umrechnen: Alle Tabellenwerte gelten für Vollzeit. Bei 50 Prozent Arbeitszeit halbiert sich das Grundgehalt – die Sonderzahlung anteilig gleich mit.
  6. Brutto mit Netto verwechseln: Vom Brutto gehen Lohnsteuer (Steuerklasse!), gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab – und der private Krankenversicherungsbeitrag. Der Rechner zeigt das Brutto; dein Konto sieht weniger.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Teilzeit und Altersteilzeit: Grundgehalt, Familienzuschlag und Sonderzahlung werden anteilig gekürzt. Die Sonderzahlung folgt demselben Teilzeitfaktor wie das Grundgehalt.
  • Beurlaubung ohne Bezüge / Elternzeit: Die Besoldung ruht; es gibt in dieser Zeit weder Grundgehalt noch Sonderzahlung.
  • Versorgungsempfänger: Für Pensionäre gelten eigene Prozent­sätze bei der Sonderzahlung – 60 Prozent bis Besoldungsgruppe A 11, 56 Prozent für die übrigen Gruppen.
  • A 13 mit Zulage (A 13Z): Wer die Amtszulage nach den Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen erhält, rechnet mit dem erhöhten Anwärtergrundbetrag von 2.196,10 Euro bzw. dem entsprechenden Grundgehalt.
  • Strukturzulage (Art. 33 BayBesG): Bestimmte Ämter erhalten eine nicht ruhegehaltfähige Strukturzulage on top – prüfe deinen Ernennungsbescheid.
  • W- und R-Besoldung: Professoren (W 2, Stufe 1: 8.420,00 Euro) und Richter (R 1, Stufe 8: 8.618,11 Euro) folgen eigenen Tabellen mit eigenen Stufenrhythmen.
  • B-Besoldung: Für herausgehobene Funktionen gibt es feste Monatsbeträge ohne Stufen, zum Beispiel B 3 mit 11.560,73 Euro.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Vergleiche das Ergebnis des besoldungsrechner-bayern mit deiner Bezügemitteilung für Oktober 2026: Stimmt das Grundgehalt mit deiner Gruppe und Stufe überein? Ist der Familienzuschlag korrekt (Stufe 1 nur bei Verheirateten, höhere Stufen je Kind)? Ist die Arbeitszeit richtig abgebildet? Kleine Abweichungen entstehen oft durch Zulagen, die du im Rechner nicht erfasst hast – zum Beispiel die Polizeizulage oder die Strukturzulage. Größere Differenzen klärst du mit deiner Bezügestelle beim Landesamt für Finanzen.

Zweitens: Überlege, ob du Widerspruch einlegen willst. Rund 63.000 bayerische Beamte haben das bereits getan – Hintergrund ist der BVerfG-Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation vom September 2025.

Der Freistaat selbst sieht keinen Handlungsbedarf, aber nur ein rechtzeitiger Widerspruch sichert dir eventuelle Nachzahlungen, falls Gerichte die Besoldung doch für zu niedrig erklären.

Drittens: Plane dein Netto. Ziehe vom Brutto deine Lohnsteuer (prüfe deine Steuerklasse in den ELStAM-Daten), gegebenenfalls Kirchensteuer und vor allem deinen PKV-Beitrag ab – er ist der größte individuelle Posten und steht in keiner Tabelle.

Und vergiss die Dezember-Sonderzahlung (65 bzw. 70 Prozent) nicht in deiner Jahresplanung: Sie ist dein "Weihnachtsgeld" und wird mit den Dezemberbezügen ausgezahlt. Die nächste planmäßige Erhöhung (+2,0 Prozent) folgt zum 1. September 2027.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Grundgehalt** = Tabellenwert(Besoldungsgruppe, Stufe) aus der Besoldungstabelle des Landesamts für Finanzen Bayern, gültig 01.10.2026–31.08.2027 (vorläufig, Basis: Referentenentwurf "Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028"; Erhöhung +2,82 % gegenüber der Tabelle bis 30.09.2026). - **Monatsbrutto** = Grundgehalt × Arbeitszeitfaktor + Familienzuschlag(Stufe) + Summe(Zulagen). - **Sonderzahlung (Dezember)** = p × (Jahresbezüge / 12); p = 0,70 für A 3–A 11 und Anwärter, p = 0,65 für alle übrigen Gruppen. Familienzuschlag fließt mit 84,29 % in die Bemessung ein; Kinder-Sonderbetrag 2,13 Euro monatlich je Kind. - **Jahresbrutto** = 12 × Monatsbrutto + Sonderzahlung. - **Verifizierte Beispielwerte (01.10.2026):** A 13/Stufe 8 = 7.086,30 Euro; A 13/Stufe 5 = 6.474,67 Euro; B 3 = 11.560,73 Euro; W 2/Stufe 1 = 8.420,00 Euro; R 1/Stufe 8 = 8.618,11 Euro; Anwärter A 13 = 2.154,25 Euro; Anwärter A 13Z = 2.196,10 Euro. - **Quellen:** LfF Bayern, Besoldungstabellen gültig ab 01.10.2026 (vorläufig); BayBesG; Ministerratsbeschluss 19.05.2026; Sonderzahlungs­sätze nach beamtenbesoldung.org (Jahressonderzahlung 2026, Stand 2026).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie viel verdient ein Lehrer (A 13) in Bayern 2026?

Nach der Tabelle gültig ab 1. Oktober 2026 liegt A 13 zwischen 6.474,67 Euro (Stufe 5, Einstieg) und 7.610,63 Euro (Stufe 11) Grundgehalt im Monat. Ein Lehrer in Stufe 8 erhält 7.086,30 Euro – dazu kommen Familienzuschlag, Zulagen und im Dezember die Sonderzahlung von 65 Prozent.

2 Wann kommt die Besoldungserhöhung 2026 in Bayern?

Mit den Oktober-Bezügen 2026, plus 2,82 Prozent auf Grundgehalt, Familienzuschlag und Zulagen. Ausgezahlt wird im Vorgriff auf Basis eines Ministerratsbeschlusses vom 19. Mai 2026, weil der Landtag das Anpassungsgesetz noch nicht beschlossen hat.

3 Gibt es Weihnachtsgeld für bayerische Beamte?

Ja, Bayern zahlt eine jährliche Sonderzahlung mit den Dezemberbezügen: 70 Prozent eines Zwölftels der Jahresbezüge für die Gruppen A 3 bis A 11 und für Anwärter, 65 Prozent für alle übrigen Gruppen. Auf den Familienzuschlag gibt es 84,29 Prozent, dazu 2,13 Euro monatlich je Kind.

4 Was bedeutet A 13, Stufe 8 in Bayern?

A 13 ist der höherer Dienst (zum Beispiel Lehrer an Gymnasien, Verwaltungsräte). Die Stufe 8 ist eine Erfahrungsstufe, die du nach einer bestimmten Dienstzeit erreichst – sie hängt nicht vom Lebensalter ab. In Bayern beginnen die Stufen bei 2 und laufen bis 11; A 13 steigt erst bei Stufe 5 ein.

5 Was ist der Unterschied zwischen Besoldung und Gehalt?

Besoldung folgt dem Alimentationsprinzip: Der Dienstherr schuldet dir amtsangemessenen Unterhalt, kein "Lohn für Leistung". Deshalb zahlst du als Beamter keine Sozialversicherungsbeiträge, bist privat krankenversichert und erhältst im Ruhestand Versorgung statt Rente.

6 Was ist der Familienzuschlag?

Ein Zuschlag zum Grundgehalt: Stufe 1 für Verheiratete (und bestimmte andere Fälle), höhere Stufen je berücksichtigungsfähigem Kind. Er fließt auch in die Sonderzahlung ein (mit 84,29 Prozent). Die genauen Beträge stehen in der Besoldungstabelle des LfF.

7 Sollte ich als bayerischer Beamter Widerspruch gegen die Besoldung einlegen?

Rund 63.000 bayerische Beamte haben bereits Widerspruch eingelegt – ausgelöst durch den BVerfG-Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation vom September 2025. Der Freistaat sieht keinen Handlungsbedarf. Ein rechtzeitiger Widerspruch sichert dir aber eventuelle Nachzahlungen, falls Gerichte die Besoldung für verfassungswidrig niedrig halten. Das ist keine Rechtsberatung – im Zweifel hilft deine Gewerkschaft.

8 Was ändert sich 2027 und 2028 in Bayern?

Nach dem Referentenentwurf sind zum 1. September 2027 plus 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent vorgesehen. Beide Schritte stehen noch unter Gesetzesvorbehalt.

9 Unterscheidet sich A 13 in Bayern vom Bund?

Ja. Bund und Länder haben seit der Föderalismusreform eigene Besoldungsgesetze und Tabellen. Die bayerische A-13-Tabelle (Stufen 2–11, versetzte Einstiege) unterscheidet sich in Werten und Systematik von der Bundestabelle – vergleiche deshalb nur Tabellen desselben Dienstherrn.

10 Wie wird die Sonderzahlung versteuert?

Wie ein sonstiger Einmalbezug: Sie unterliegt der Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse, aber als Beamter zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge darauf. Netto bleibt deshalb von der Sonderzahlung anteilig mehr übrig als bei Tarifbeschäftigten.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Landesamt für Finanzen Bayern (LfF): Besoldungstabellen gültig ab 01.10.2026 (vorläufig, im Vorgriff ausgezahlt)
  • • Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
  • • Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2026 (Vorgriffszahlung)
  • • Referentenentwurf "Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028" (Bayern)
  • • Tarifabschluss TdL/Gewerkschaften vom 14. Februar 2026
  • • BVerfG-Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation vom 17. September 2025
  • • beamtenbesoldung.org: Jahressonderzahlung 2026 (Sätze Bayern)
  • • news.kununu.com: "Ab 1. Oktober 2,82 % mehr: Bayerns Beamte bekommen ihr Plus" (30.09.2026)