So funktioniert der besoldungsrechner-berlin
Der Rechner folgt dem Berliner Landesbesoldungsgesetz: Du gibst Besoldungsgruppe, Stufe, Familienstand, Kinderzahl, Arbeitszeit und Zulagen ein. Der Rechner nimmt das Grundgehalt aus der Besoldungstabelle 2026b – gültig vom 1. April 2026 bis zum 28. Februar 2027 – und addiert Familienzuschlag und Zulagen. Das Ergebnis ist dein monatliches Brutto.
Vom Brutto gehen ab: Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse (ELStAM), gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sozialversicherungsbeiträge zahlst du als Beamter nicht – dafür bist du privat krankenversichert.
Der PKV-Beitrag ist individuell (Alter, Gesundheitszustand, Tarif) und steht in keiner Tabelle; plane ihn separat ein, wenn du dein verfügbares Einkommen abschätzen willst.
Berliner Eigenheiten: Die A-Tabelle läufst von Stufe 1 bis Stufe 8 – anders als zum Beispiel Bayern mit Stufen 2 bis 11. Und die Sonderzahlung ist kein Prozentsatz, sondern ein Festbetrag, der mit den Dezemberbezügen kommt: 1.550 Euro für A 5 bis A 9, 900 Euro für alle übrigen Gruppen, 500 Euro für Anwärter, plus 50 Euro je Kind.
Das macht die Dezember-Planung einfacher als in Ländern mit Prozent-Sätzen – dafür wächst der Betrag nicht mit deiner Stufe mit.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Zum 1. April 2026 steigen Grundgehälter, Familienzuschläge und Zulagen in Berlin um 3,8 Prozent – das höchste lineare Plus aller Länder in diesem Jahr (Brandenburg hat seine Grundgehälter stattdessen komplett neu festgesetzt). Die Tabelle 2026b gilt bis zum 28. Februar 2027. Anwärter erhalten 90 Euro mehr im monatlichen Grundbetrag: Ein A-13-Anwärter kommt damit auf 2.168,96 Euro.
Rechtsgrundlage ist das "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027" (BerlBVAnpG 2026-2027) – anders als in vielen anderen Ländern ist es bereits in Kraft, die Erhöhung wurde mit den August-Bezügen ausgezahlt (rückwirkend ab April). Zum 1. März 2027 folgt die nächste Stufe mit plus 2,0 Prozent; für 2028 gibt es noch keine Regelung. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Zum Vergleich: Beamtenbesoldung beim Bund heranziehen.
Der tiefere Grund für das hohe Plus: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Berliner Beamtenbesoldung von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig zu niedrig war (2 BvL 4/18). Berlin muss das mit einem Reparaturgesetz heilen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat dazu das Rundschreiben IV Nr. 7/2026 an die Behörden gegeben: Entscheidend für Nachzahlungen ist, dass Betroffene "zeitnah" Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben – also Rechtsbehelfe für das jeweilige Jahr. Gut 490 Millionen Euro stellt das Land für individuelle Nachzahlungen bereit, berechnet nach der jeweiligen Laufbahn.
Wer nie Widerspruch eingelegt hat, geht bei den Nachzahlungen für die Vergangenheit leer aus – die laufenden Erhöhungen bekommt er trotzdem.
Beispielrechnung
Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie der besoldungsrechner-berlin Schritt für Schritt vorgeht. Nimm eine Beamtin in Vollzeit, Besoldungsgruppe A 13, Stufe 5, verheiratet, ein Kind, ohne Zulagen:
- Grundgehalt aus der Tabelle 2026b: 7.232,88 Euro
Familienzuschlag: Stufe 2 (verheiratet, ein Kind) – der genaue Betrag steht in der Familientabelle des LBesG und kommt zum Grundgehalt dazu
3. Zulagen: 0,00 Euro
4.
Monatsbrutto (ohne Familienzuschlag): 7.232,88 Euro
5. Jahresbrutto (ohne Familienzuschlag): 12 × 7.232,88 = 86.794,56 Euro
6.
Sonderzahlung (Dezember; A 13 zählt zu den "übrigen" Gruppen): 900,00 Euro Festbetrag plus 50,00 Euro Sonderbetrag fürs Kind = 950,00 Euro
7. Jahresbrutto inklusive Sonderzahlung: 86.794,56 + 950,00 = 87.744,56 Euro.
Zum Vergleich: Bis zum 31. März 2026 lag dasselbe Grundgehalt bei 6.968,09 Euro (7.232,88 / 1,038). Die April-Erhöhung bringt also 264,79 Euro mehr Grundgehalt im Monat – mit +3,8 Prozent das höchste lineare Plus aller Länder 2026 (Brandenburgs Neufestsetzung steht außerhalb der linearen Runden). Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto: Abzüge berechnen.
Typische Fehler
- Alte Tabelle: Die 2026b-Tabelle (+3,8 % ab April) ersetzt die 2025er- und die 2026a-Tabelle (Januar bis März 2026). Wer mit alten Werten rechnet, verschenkt über 250 Euro im Monat.
- Stufenbereich verwechseln: Berlin nutzt Stufen 1 bis 8. "Stufe 9" oder "Stufe 11" gibt es in der Berliner A-Tabelle nicht – das sind andere Länder.
- Sonderzahlung als Prozent ansetzen: Berlin zahlt Festbeträge (1.550 bzw. 900 Euro), keine Prozentsätze. Wer 65 Prozent wie in Bayern ansetzt, rechnet falsch.
- Anwärter mit Beamten-Grundgehalt: Anwärter bekommen den Anwärtergrundbetrag (A 13: 2.168,96 Euro), nicht das volle Grundgehalt.
- Reparaturgesetz missverstehen: Die +3,8 % bekommt jeder – die Nachzahlungen für 2008 bis 2020 aus dem Reparaturgesetz gibt es nur mit rechtzeitigem Widerspruch je Jahr.
- Brutto mit Netto verwechseln: Lohnsteuer (Steuerklasse!), Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und der individuelle PKV-Beitrag gehen vom Brutto ab.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Teilzeit: Alle Tabellenwerte gelten für Vollzeit; bei Teilzeit wird anteilig gekürzt – die Festbetrags-Sonderzahlung ebenfalls.
- Anwärter im Vorbereitungsdienst: Eigene Grundbeträge (zum Beispiel A 13: 2.168,96 Euro, A 13Z/R 1: 2.215,37 Euro) plus 500 Euro Sonderzahlung im Dezember.
- Versorgungsempfänger: Erhalten bei der Sonderzahlung die Hälfte der Aktiven-Sätze: 775 Euro (A 5 bis A 9) bzw. 450 Euro (übrige).
- W-Besoldung: Professoren folgen eigener Tabelle (W 2: 8.865,22 Euro; W 3: 10.112,74 Euro).
- R-Besoldung: Richter und Staatsanwälte haben eigene Stufen (R 1, Stufe 8: 9.917,60 Euro).
- B-Besoldung: Feste Monatsbeträge ohne Stufen, zum Beispiel B 3 mit 11.800,84 Euro.
- Widerspruch läufst: Wer für zurückliegende Jahre noch keinen Widerspruch eingelegt hat, sollte prüfen, ob sich das noch lohnt – die Fristen je Jahr sind entscheidend (Rundschreiben IV Nr. 7/2026 der Senatsfinanzverwaltung).
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Vergleiche das Ergebnis des besoldungsrechner-berlin mit deiner Bezügemitteilung: Die April-Erhöhung (+3,8 %) wurde mit den August-Bezügen rückwirkend ausgezahlt – prüfe, ob die Nachzahlung für April bis Juli korrekt auf deiner Abrechnung steht. Stimmt deine Stufe? In Berlin zählen Stufen 1 bis 8; ein Stufenaufstieg nach Erfahrungszeit ändert dein Grundgehalt sprunghaft.
Zweitens: Kläre deinen Widerspruchs-Status. Das Reparaturgesetz knüpft jede Nachzahlung für die Jahre 2008 bis 2020 an einen zeitnahen Widerspruch für das jeweilige Jahr.
Wenn du nie widersprochen hast, bekommst du die laufenden Erhöhungen zwar trotzdem, aber keine Nachzahlung für die Vergangenheit. Deine Gewerkschaft oder die Initiative Berliner Besoldung kann einschätzen, ob sich ein später Widerspruch noch lohnt.
Drittens: Plane dein Netto und deinen Dezember. Ziehe vom Brutto Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und deinen PKV-Beitrag ab.
Im Dezember kommen 900 bzw. 1.550 Euro Sonderzahlung dazu (plus 50 Euro je Kind) – ein planbarer Posten, weil Festbetrag. Und merke dir den 1. März 2027 vor: Dann folgt die nächste Erhöhung um 2,0 Prozent.