So funktioniert der besoldungsrechner-bremen
Der Rechner folgt dem Bremischen Besoldungsgesetz: Du gibst Besoldungsgruppe, Stufe, Familienstand, Kinderzahl, Arbeitszeit und Zulagen ein. Der Rechner nimmt das Grundgehalt aus der Besoldungstabelle – gültig vom 1. April 2026 bis zum 28. Februar 2027 – und addiert Familienzuschlag und Zulagen. Das Ergebnis ist dein monatliches Brutto.
Vom Brutto gehen ab: Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse (ELStAM), gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sozialversicherung zahlst du als Beamter nicht – dafür bist du privat krankenversichert, und der PKV-Beitrag ist individuell. Plane ihn separat ein.
Bremische Eigenheiten: Die A-Tabelle läufst von Stufe 2 bis Stufe 12 – und sie enthält eine Gruppe, die es anderswo nicht gibt: A 12a. Ausserdem ist die Sonderzahlung kein Prozentsatz, sondern ein nach Gruppen gestaffelter Festbetrag, der nur bis A 11 gezahlt wird: 1.500 Euro (A 5–A 6), 1.200 Euro (A 7–A 8), 900 Euro (A 9), 710 Euro (A 10–A 11) – ausgezahlt mit den Dezemberbezügen.
Dazu kommt mit 305,56 Euro je Kind der höchste Kinder-Sonderbetrag aller Länder. Und: Die Erhöhung zum April 2026 beträgt 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro – kleine Gruppen profitieren dadurch überproportional.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Zum 1. April 2026 steigen Grundgehälter, Familienzuschläge und Zulagen in Bremen um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro. Die Tabelle gilt bis zum 28. Februar 2027; Grundlage ist das Bremische Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassungsgesetz, der aktuelle Stand ist ein Gesetzentwurf auf Basis von Gewerkschaftsangaben. Anwärter erhalten 50 Euro mehr im Grundbetrag (A 13: 2.149,16 Euro).
Zwei bremische Besonderheiten stechen heraus. Erstens die Arbeitszeit: Bremen hat die Wochenarbeitszeit bereits zum 1. Juli 2026 von 40 auf 41 Stunden erhöht – früher als Brandenburg und Hamburg, die erst 2027 nachziehen.
Zweitens der Mindestbetrag: Wer in einer kleinen Gruppe wenig verdient, bekommt die vollen 100 Euro auch dann, wenn 2,8 Prozent weniger wären – das stärkt gezielt die unteren Gruppen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Zum Vergleich: Beamtenbesoldung beim Bund heranziehen.
Der Hintergrund ist der Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 (2,8 Prozent ab 1. April 2026, mindestens 100 Euro; dazu 2,0 Prozent im März 2027 und 1,0 Prozent im Januar 2028). Bremen überträgt ihn auf die Beamten – anders als Bayern, das den Mindestbetrag nicht übernimmt und dafür 2,82 Prozent zahlt.
Der Fahrplan danach: Zum 1. März 2027 ist eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent vorgesehen, zum 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent. Die Sonderzahlungs-Staffel bleibt unverändert.
Beispielrechnung
Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie der besoldungsrechner-bremen Schritt für Schritt vorgeht. Nimm einen Beamten in Vollzeit, Besoldungsgruppe A 9, Stufe 6, ledig, ohne Kinder, ohne Zulagen:
- Grundgehalt aus der Tabelle (gültig ab 01.04.2026): 4.582,00 Euro
Familienzuschlag: 0,00 Euro (ledig, keine Kinder)
3. Zulagen: 0,00 Euro
4.
Monatsbrutto: 4.582,00 Euro
5. Jahresbrutto: 12 × 4.582,00 = 54.984,00 Euro
6.
Sonderzahlung (Dezember; A 9 = 900,00 Euro Festbetrag, keine Kinder): 900,00 Euro
7. Jahresbrutto inklusive Sonderzahlung: 54.984,00 + 900,00 = 55.884,00 Euro – im Schnitt 4.657,00 Euro pro Monat.
Zum Vergleich: Bis zum 31. März 2026 lag dasselbe Grundgehalt bei 4.457,20 Euro (4.582,00 / 1,028). Die April-Erhöhung bringt 124,80 Euro mehr im Monat – und weil 2,8 Prozent von 4.457,20 Euro über 100 Euro liegen, greift hier die Prozentregel; der Mindestbetrag schützt die noch kleineren Gruppen darunter.
Zum Einordnen: A 13, Stufe 8, liegt in Bremen bei 6.986,11 Euro Grundgehalt – in Berlin sind es 7.787,30 Euro, in Bayern 7.086,30 Euro, in Brandenburg nach der Neufestsetzung 7.853,51 Euro. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto: Abzüge berechnen.
Typische Fehler
- Sonderzahlung als Prozent ansetzen: Bremen zahlt Festbeträge nach Staffel (1.500/1.200/900/710 Euro), keine Prozentsätze – und nur bis A 11.
- A 12a übersehen oder mit A 12 verwechseln: Bremen führt A 12a als eigene Gruppe mit eigenen Werten (Stufe 8: 6.506,69 Euro) – wer A 12 ansetzt, rechnet falsch.
- Alte Tabelle: Die 2026er-Tabelle (+2,8 % ab April, mind. 100 Euro) ersetzt alle älteren Fassungen. Wer mit 2025er-Werten rechnet, liegt über 100 Euro daneben.
- Mindestbetrag ignorieren: In kleinen Gruppen zählen nicht 2,8 Prozent, sondern die 100 Euro – das ändert das Ergebnis spürbar.
- Anwärter mit Beamten-Grundgehalt: Anwärter bekommen den Anwärtergrundbetrag (A 13: 2.149,16 Euro), nicht das volle Grundgehalt.
- Brutto mit Netto verwechseln: Lohnsteuer (Steuerklasse!), Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und der individuelle PKV-Beitrag gehen vom Brutto ab.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Teilzeit: Alle Tabellenwerte gelten für Vollzeit; bei Teilzeit wird anteilig gekürzt – die Festbetrags-Sonderzahlung ebenfalls.
- A 12a: Bremische Sondergruppe zwischen A 12 und A 13 (zum Beispiel Stufe 5: 5.773,67 Euro, Stufe 8: 6.506,69 Euro). Prüfe deinen Ernennungsbescheid, ob du A 12 oder A 12a bist – der Unterschied beträgt mehrere hundert Euro.
- 41-Stunden-Woche seit 01.07.2026: Gilt bereits; bei Teilzeit anteilig. Wer vor Juli 2026 in Elternzeit oder Beurlaubung war, prüft den Stichtag.
- Anwärter: Eigene Grundbeträge (A 13: 2.149,16 Euro; A 13Z/R 1: 2.193,98 Euro); Sonderzahlung für Anwärter folgt der Staffel ihrer Eingangsgruppe.
- Versorgungsempfänger: Eigene, niedrigere Sätze bei der Sonderzahlung; die Tabellen-Erhöhung gilt auch für die Versorgung.
- W-Besoldung: Professoren (W 2: 7.628,80 Euro; W 3: 9.170,45 Euro) und R-Besoldung (Richter, R 1 Stufe 8: 8.693,00 Euro) folgen eigenen Tabellen.
- B-Besoldung: Feste Monatsbeträge ohne Stufen, zum Beispiel B 3 mit 11.636,09 Euro.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Vergleiche das Ergebnis des besoldungsrechner-bremen mit deiner Bezügemitteilung: Stimmt das Grundgehalt mit deiner Gruppe und Stufe überein – und hast du A 12a nicht mit A 12 verwechselt? Ist der Familienzuschlag korrekt? Ist die Arbeitszeit richtig abgebildet (seit Juli 2026: 41 Stunden bei Vollzeit)? Abweichungen klärst du mit deiner Bezügestelle.
Zweitens: Plane deinen Dezember. Die Sonderzahlung kommt als Festbetrag mit den Dezemberbezügen – je nach Gruppe 710 bis 1.500 Euro, plus 305,56 Euro je Kind.
Weil es ein Festbetrag ist, kannst du ihn exakt einplanen; er wächst aber nicht mit, wenn du in eine höhere Stufe aufsteigst.
Drittens: Denke ans Netto und an 2027. Ziehe vom Brutto Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und deinen PKV-Beitrag ab. Und merke dir den 1. März 2027 vor: Dann folgt die nächste Erhöhung um 2,0 Prozent, zum 1. Januar 2028 weitere 1,0 Prozent.