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Besoldungsrechner-hamburg: Gehalt 2026

Du bist Beamter der Freien und Hansestadt Hamburg — oder überlegst, es zu werden — und willst wissen, was 2026 wirklich auf deinem Konto landet? Der besoldungsrechner-hamburg rechnet dein Bruttogehalt nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz aus: Grundgehalt aus Besoldungsgruppe und Stufe, Familienzuschlag — und die neue Jahressonderzahlung von 27,5 %, die Hamburg 2026 als einziges Land einführt. Rechne unbedingt das Jahresbrutto mit: Erst dann siehst du, was die Sonderzahlung wert ist.

Interaktiver Besoldungsrechner-hamburg

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Tabellenwerk — Optionen: Neuverbeamtung / Überleitung — Hinweis: Neuverbeamtung: nach d...

HmbBesO

Besoldungsgruppe (HmbBesO) — Optionen: A 4–A 16, B 1–B 11, R 1–R 10, W 1–W 3

Erfahrungsstufe — 1–8

Familienstand — Optionen: ledig / verheiratet / geschieden / verwitwet

Berücksichtigungsfähige Kinder — Zahleneingabe 0–9

Arbeitszeit in % — Standard 100

Berechnungsergebnis
Ergebnis Grundgehalt
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis Familienzuschlag 642,80 €
Ergebnis Gesamt 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Unverbindliche Orientierung nach HmbBesG — ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich ist die Festsetzung deiner Bezügestelle. Stand: Oktober 2026.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Deine Hamburger Besoldung folgt dem Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG). Die Grundgehaltstabelle gilt vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027 — Erhöhung +2,8 % (mindestens 100 €) gegenüber 2025. Hamburgs Alleinstellungsmerkmal 2026: eine Jahressonderzahlung von 27,5 % eines durchschnittlichen Monatsbruttos, zusätzlich zum Grundgehalt. Rückwirkend für 2025 gab es einmalig eine Aufstockung um 7,5 %. Folgejahre: +2,0 % zum 1. März 2027, +1,0 % zum 1. Januar 2028. Achtung: Hamburg führt zwei parallele Tabellen (Überleitung und Neuverbeamtung) — welche für dich gilt, hängt von deinem Verbeamtungszeitpunkt ab.

So funktioniert die Berechnung mit dem besoldungsrechner-hamburg

Der Rechner folgt dem HmbBesG in vier Schritten:

  1. Besoldungsgruppe (A 4 bis A 16, B 1 bis B 11, R 1 bis R 10, W 1 bis W 3) — steht in deiner Ernennungsurkunde.

  2. Erfahrungsstufe (1 bis 8 in Besoldungsordnung A) — automatischer Aufstieg mit der Dienstzeit, kein Antrag nötig.

  3. Tabellenwerk wählen: Überleitung oder Neuverbeamtung.

Faustregel: Wer vor der Hamburgischen Besoldungsreform verbeamtet wurde, liegt in der Überleitungstabelle; wer danach kam, in der Neuverbeamtung. Die Werte unterscheiden sich leicht — unser Rechner fragt das vorab ab, damit du nicht in der falschen Tabelle landest.

  1. Familienstand und Kinder für den Familienzuschlag, Arbeitszeit in % für Teilzeit (Familienzuschlag bleibt auch hier voll erhalten).

Das Besondere am Hamburger Rechner: Er zeigt dir zwei Ergebnisse — das Monatsbrutto und das Jahresbrutto inklusive Sonderzahlung. Denn erst das Jahresbrutto macht Hamburg vergleichbar: Ein Grundgehalt, das im reinen Monatstabellenvergleich hinter dem Bund zurückbleibt, kann mit 27,5 % Sonderzahlung obendrauf am Jahresende vorn liegen.

Was ändert sich 2026?

Die Erhöhung: +2,8 % (mindestens 100 € monatlich) zum 1. April 2026 — übertragen aus der Tarifeinigung, wie in fast allen Ländern. Beispiel: A 13, Stufe 5 steigt auf 5.770,89 € Monatsbrutto.

Die Sonderzahlung — Hamburgs Sonderweg: Ab 2026 erhalten Hamburger Beamte eine Jahressonderzahlung von 27,5 % eines durchschnittlichen Monatsbruttos. Das ist kein Weihnachtsgeld im alten Stil, sondern eine echte, dauerhafte Jahressonderzahlung — Hamburg ist damit 2026 das einzige Land mit einer prozentualen Sonderzahlung in dieser Höhe (Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen zahlen zwar auch Prozentsätze, aber nach eigenen, niedrigeren Regeln; viele andere Länder zahlen Festbeträge oder haben die Sonderzahlung im Grundgehalt aufgehen lassen).

Zusätzlich gab es rückwirkend für 2025 eine einmalige Aufstockung um 7,5 % — wer 2025 bereits Beamter war, bekommt sie nachgezahlt.

Was danach kommt: Zum 1. März 2027 weitere +2,0 %, zum 1. Januar 2028 +1,0 % — jeweils per Gesetzentwurf. Parallel steigt in Hamburg zum 1. Januar 2027 die Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden (wie in Bremen) — ein Punkt, den Gehaltsvergleiche mit anderen Ländern ehrlicherweise einbeziehen sollten. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Beamtenpension berechnen heranziehen.

Rechtsstand: Die Tabellen liegen als dbb-Entwurf mit Gültigkeit ab 1. April 2026 vor ("vorläufig"); die Veröffentlichung im Gesetzblatt steht unter Vorbehalt. Rechne also mit den Entwurfswerten und prüfe nach Verkündung nach.

Beispielrechnung

Nehmen wir Julia, 36, Polizeikommissarin in Hamburg: Besoldungsgruppe A 11, Erfahrungsstufe 5, verheiratet, ein Kind, Vollzeit, Neuverbeamtung.

Schritt 1 — Grundgehalt aus der Tabelle (gültig 01.04.2026–28.02.2027): A 11, Stufe 5 = 4.710,85 €.

Schritt 2 — Familienzuschlag: Verheiratet plus ein Kind — der Rechner addiert die Hamburgischen Familienzuschlagswerte automatisch hinzu.

Schritt 3 — Monatsbrutto: 4.710,85 € plus Familienzuschlag = Monatsbrutto.

Schritt 4 — Jahresbrutto mit Sonderzahlung: 12 × Monatsbrutto + 27,5 % eines durchschnittlichen Monatsbruttos. Bei 4.710,85 € Grundgehalt (ohne Familienzuschlag gerechnet, zur Verdeutlichung): 12 × 4.710,85 € = 56.530,20 €; Sonderzahlung: 0,275 × 4.710,85 € = 1.295,48 €; Jahresbrutto aus Grundgehalt allein: 57.825,68 €.

Mit Familienzuschlag liegt das Jahresbrutto entsprechend höher.

Der Vergleich zeigt den Hamburg-Effekt: Im reinen Monatsvergleich liegt A 11, Stufe 5 in Hamburg (4.710,85 €) unter dem Bundeswert — über das Jahr holt die Sonderzahlung einen guten Teil des Abstands wieder auf. Genau deshalb zeigt dir der besoldungsrechner-hamburg immer beide Zahlen.

Typische Fehler

  1. Nur das Monatsgehalt vergleichen.

Hamburgs Trumpf ist die Sonderzahlung — wer nur Monatstabellen nebeneinanderlegt, unterschätzt Hamburg systematisch um 27,5 % eines Monatsgehalts pro Jahr. 2.

Falsches Tabellenwerk. Überleitung und Neuverbeamtung unterscheiden sich in einzelnen Werten.

Wer in der falschen Tabelle nachschlägt, rechnet mit fremden Zahlen — im Rechner oben ist die Auswahl eingebaut. 3.

Sonderzahlung als selbstverständlich für 2025 annehmen. Die 27,5 % gelten ab 2026; für 2025 gab es nur die einmalige rückwirkende Aufstockung um 7,5 %.

Beides nicht verwechseln. 4.

41-Stunden-Woche ab 2027 ignorieren. Ab 1. Januar 2027 steigt die Arbeitszeit auf 41 Stunden — das schmälert den effektiven Stundenlohnzuwachs der Folgejahre.

  1. Netto-Brutto-Verwechslung.

Auch in Hamburg gilt: Tabellen zeigen Brutto. Beamte zahlen keine Sozialabgaben, dafür ihren PKV-Beitrag voll selbst (Beihilfe des Dienstherrn anteilig).

  1. Entwurf mit Gesetz verwechseln.

Die 2026er Tabellen sind derzeit dbb-Entwürfe ("vorläufig", Veröffentlichung unter Vorbehalt) — nach der Verkündung im Gesetzblatt lohnt ein zweiter Blick.

Sonderfälle und Ausnahmen

Überleitung vs. Neuverbeamtung: Hamburg modernisiert sein Besoldungsrecht in zwei Spuren.

Die Überleitungstabelle gilt für Bestandsbeamte aus der alten Systematik, die Neuverbeamtungstabelle für neu Verbeamtete. Beide werden parallel fortgeschrieben (jeweils eigene dbb-Entwurfs-PDFs).

Im Zweifel sagt dir deine Bezügestelle in einem Satz, in welcher Tabelle du stehst. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto.

Anwärter: Eigene Anwärtergrundbeträge statt Tabellenbesoldung — z. B. AW A 9 bis A 11: 1.612,33 €, AW A 13: 1.790,83 € (Gültigkeit 01.04.2026–28.02.2027). Auch hier greifen die Erhöhungsschritte.

Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Steuerverwaltung: Hamburg zahlt eigene Stellenzulagen nach §§ 49–52 HmbBesG — z. B. für Polizei- und Steuerfahndungsdienst oder Feuerwehr, gestaffelt nach Dienstzeit (85 € nach einem Jahr, 170 € nach zwei Jahren). Diese Zulagen sind ruhegehaltsfähig und gehören in jede ehrliche Gehaltsrechnung.

Teilzeit: Grundgehalt anteilig, Familienzuschlag voll — wie überall. Die Sonderzahlung wird bei Teilzeit anteilig nach dem durchschnittlichen Beschäftigungsumfang berechnet.

Richter (R-Besoldung): R 1 beginnt bei Stufe 1 mit 5.485,82 € und steigt bis Stufe 8 auf 7.974,36 €; R 3 bis R 10 sind Festgehälter (z. B. R 3: 9.498,56 €).

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist eine Orientierung nach HmbBesG (Entwurfsstand) — verbindlich bleibt die Festsetzung deiner Bezügestelle. So nutzt du es:

  • Jahresbrutto als Vergleichsmaßstab: Lege bei jedem Stellen- oder Ländervergleich das Jahresbrutto inklusive Sonderzahlung daneben — erst dann ist Hamburg ehrlich vergleichbar mit Bund (keine Sonderzahlung) oder Bayern/Hessen (eigene Prozentregeln).
  • Rückwirkende 2025-Aufstockung prüfen: Warst du 2025 bereits Beamter, muss die einmalige Aufstockung um 7,5 % eines Monatsbruttos auf deiner Abrechnung auftauchen. Rechne den Anspruch vorher mit dem besoldungsrechner-hamburg durch, damit du die Zahl auf der Abrechnung einordnen kannst — fehlt sie, frag nach.
  • Karriereplanung: Der Abstand zwischen den Stufen (in A 13 z. B. rund 173 € je Stufe im Mittelfeld) zeigt dir, was Dienstzeit automatisch bringt — Beförderungen kommen obendrauf.
  • Arbeitszeit 2027 einplanen: Die 41-Stunden-Woche ab Januar 2027 betrifft deine Work-Life-Bilanz, nicht nur dein Gehalt — plane sie in Wechselüberlegungen ein.
  • Weiter zum Netto: Mit Steuerklasse, Kirchensteuer und PKV-Beitrag rechnet dir der brutto-netto-rechner aus deinem Hamburger Brutto das echte Netto.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Quellen:** HmbBesG; dbb-Entwurfstabellen Hamburg (Überleitung + Neuverbeamtung), gültig 01.04.2026–28.02.2027, +2,8 % (min. 100 €); Jahressonderzahlung 27,5 % ab 2026 + einmalige Aufstockung 2025 um 7,5 %. **Formel:** ``` tabelle = (tabellenwerk == "neuverbeamtung") ? NEU : UEBERLEITUNG grundgehalt = tabelle[gruppe][stufe] familienzuschlag = FZ_HH[stufe1_verheiratet] + kinder * FZ_HH[je_kind] brutto_monat = grundgehalt * arbeitszeit_prozent / 100 + familienzuschlag sonderzahlung = 0,275 * durchschnitt(brutto_monat der letzten 12 Monate, vereinfacht: aktuelles brutto_monat) * arbeitszeit_prozent / 100 // bei Teilzeit anteilig jahresbrutto = 12 * brutto_monat + sonderzahlung aufstockung_2025 = 0,075 * monatsbrutto_2025 // einmalig rückwirkend, nur Info-Ausweis ``` **Tabellenwerte A 13, Neuverbeamtung (€/Monat, ab 1.4.2026):** Stufe 1: 5.077,54 | 2: 5.250,90 | 3: 5.424,25 | 4: 5.597,56 | 5: 5.770,89 | 6: 5.944,24 | 7: 6.117,56 | 8: 6.286,76. **B-Tabelle (€/Monat):** B 1: 7.664,72 | B 2: 8.871,47 | B 3: 9.382,33 | B 4: 9.917,36 | B 5: 10.531,27 | B 6: 11.110,96 | B 7: 11.674,86 | B 8: 12.262,63 | B 9: 12.992,36 | B 10: 15.258,51 | B 11: 15.842,59. **Anwärter (€/Monat):** AW A 4: 1.430,55 | AW A 5–A 8: 1.556,18 | AW A 9–A 11: 1.612,33 | AW A 12: 1.757,76 | AW A 13: 1.790,83 | AW A 13Z: 1.827,17. **Build-Hinweis:** Tabellenwerk-Umschalter prominent platzieren (Default: Neuverbeamtung); Jahresbrutto inkl. Sonderzahlung als zweites Hauptergebnis; Entwurfs-Badge.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist die Sonderzahlung für Hamburger Beamte 2026?

27,5 % eines durchschnittlichen Monatsbruttos als Jahressonderzahlung — zusätzlich zum Grundgehalt, ab 2026 dauerhaft. Bei einem Monatsbrutto von z. B. 5.000 € sind das 1.375 € extra pro Jahr. Für 2025 gab es rückwirkend einmalig eine Aufstockung um 7,5 %.

2 Gilt die Tabelle für Überleitung oder Neuverbeamtung für mich?

Faustregel: Wer vor der Hamburgischen Besoldungsreform verbeamtet wurde, fällt unter die Überleitungstabelle; neu Verbeamtete unter die Neuverbeamtung. Beide Tabellen werden parallel fortgeschrieben und unterscheiden sich in einzelnen Werten leicht. Deine Bezügestelle sagt dir verbindlich, welche gilt.

3 Was verdient ein Lehrer in Hamburg 2026?

Je nach Schulform und Einstiegsamt: A 12 (z. B. Grundschule) Stufe 1 beginnt bei 4.563,33 €, A 13 (Gymnasium) Stufe 1 bei 5.077,54 € Monatsbrutto (Tabelle 01.04.2026–28.02.2027) — jeweils plus Familienzuschlag und plus 27,5 % Jahressonderzahlung aufs Jahr gerechnet.

4 Wann wird die Sonderzahlung ausgezahlt?

Als Jahressonderzahlung — üblicherweise mit den Dezember-Bezügen. Die genaue Auszahlungsmodalität regelt das Hamburgische Besoldungsgesetz bzw. die Ausführungsbestimmungen; der Rechner oben verteilt sie transparent aufs Jahresbrutto.

5 Wie hoch ist der Familienzuschlag in Hamburg?

Hamburg zahlt einen Familienzuschlag nach dem HmbBesG — Stufe 1 für Verheiratete, Stufe 2 zusätzlich je Kind. Die aktuellen Beträge stehen in der dbb-Entwurfstabelle mit Gültigkeit ab 1. April 2026; der Rechner oben rechnet sie automatisch hinzu.

6 Was ändert sich 2027 und 2028 in Hamburg?

Geplant sind +2,0 % zum 1. März 2027 und +1,0 % zum 1. Januar 2028 (Gesetzentwurf). Zum 1. Januar 2027 steigt außerdem die Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden.

7 Wie viel verdient ein Anwärter in Hamburg?

Je nach Einstiegsamt, z. B. AW A 9 bis A 11: 1.612,33 €, AW A 12: 1.757,76 €, AW A 13: 1.790,83 € monatlich (01.04.2026–28.02.2027) — plus Familienzuschlag.

8 Ist Hamburg oder der Bund finanziell besser?

Im reinen Monatsgrundgehalt liegt der Bund vorn; über das Jahr holt Hamburg durch die 27,5-%-Sonderzahlung deutlich auf. Ehrlich vergleichbar ist nur das Jahresbrutto inklusive aller Zahlungen — rechne beide Varianten mit den jeweiligen Rechnern durch.

9 Ist das Rechenergebnis verbindlich?

Nein. Es dient der Orientierung auf Basis des HmbBesG-Entwurfsstands (derzeit "vorläufig"). Verbindlich sind die Festsetzung deiner Bezügestelle und die Verkündung im Hamburgischen Gesetzblatt.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • dbb-Entwurfstabellen Hamburg (Neuverbeamtung + Überleitung), gültig ab 01.04.2026 ("vorläufig"): https://tarifunion.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2026/Besoldungstabellen/260622__Entwurf_Hamburg-Neuverbeamtung.pdf und https://tarifunion.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2026/Besoldungstabellen/260622_Entwurf_Hamburg-UEberleitung.pdf
  • • Besoldungstabellen Hamburg 01.04.2026–28.02.2027 (A/B/R/W/AW): https://www.beamtenbesoldung.org/beamtenbesoldung/hamburg/a/863-2026.html
  • • Besoldungstabellen Hamburg 2026 inkl. Anwärter (aktualisiert 14.08.2026): https://www.academics.de/ratgeber/besoldungstabelle-hamburg
  • • Jahressonderzahlung 27,5 % ab 2026 + einmalige Aufstockung 2025 um 7,5 % (dbb-Entwurf, HmbBesG-Novelle)
  • • Erhöhungsschritte Hamburg 2026–2028 (+2,8 % min. 100 € / +2,0 % / +1,0 %); 41-Stunden-Woche ab 01.01.2027
  • • Übersicht Sonderzahlungen 2026 im Ländervergleich: https://oeffentlicher-dienst-news.de/gehaltserhoehung-im-oeffentlichen-dienst-2026-2027-2028/