So funktioniert die Berechnung mit dem besoldungsrechner-hamburg
Der Rechner folgt dem HmbBesG in vier Schritten:
Besoldungsgruppe (A 4 bis A 16, B 1 bis B 11, R 1 bis R 10, W 1 bis W 3) — steht in deiner Ernennungsurkunde.
Erfahrungsstufe (1 bis 8 in Besoldungsordnung A) — automatischer Aufstieg mit der Dienstzeit, kein Antrag nötig.
Tabellenwerk wählen: Überleitung oder Neuverbeamtung.
Faustregel: Wer vor der Hamburgischen Besoldungsreform verbeamtet wurde, liegt in der Überleitungstabelle; wer danach kam, in der Neuverbeamtung. Die Werte unterscheiden sich leicht — unser Rechner fragt das vorab ab, damit du nicht in der falschen Tabelle landest.
- Familienstand und Kinder für den Familienzuschlag, Arbeitszeit in % für Teilzeit (Familienzuschlag bleibt auch hier voll erhalten).
Das Besondere am Hamburger Rechner: Er zeigt dir zwei Ergebnisse — das Monatsbrutto und das Jahresbrutto inklusive Sonderzahlung. Denn erst das Jahresbrutto macht Hamburg vergleichbar: Ein Grundgehalt, das im reinen Monatstabellenvergleich hinter dem Bund zurückbleibt, kann mit 27,5 % Sonderzahlung obendrauf am Jahresende vorn liegen.
Was ändert sich 2026?
Die Erhöhung: +2,8 % (mindestens 100 € monatlich) zum 1. April 2026 — übertragen aus der Tarifeinigung, wie in fast allen Ländern. Beispiel: A 13, Stufe 5 steigt auf 5.770,89 € Monatsbrutto.
Die Sonderzahlung — Hamburgs Sonderweg: Ab 2026 erhalten Hamburger Beamte eine Jahressonderzahlung von 27,5 % eines durchschnittlichen Monatsbruttos. Das ist kein Weihnachtsgeld im alten Stil, sondern eine echte, dauerhafte Jahressonderzahlung — Hamburg ist damit 2026 das einzige Land mit einer prozentualen Sonderzahlung in dieser Höhe (Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen zahlen zwar auch Prozentsätze, aber nach eigenen, niedrigeren Regeln; viele andere Länder zahlen Festbeträge oder haben die Sonderzahlung im Grundgehalt aufgehen lassen).
Zusätzlich gab es rückwirkend für 2025 eine einmalige Aufstockung um 7,5 % — wer 2025 bereits Beamter war, bekommt sie nachgezahlt.
Was danach kommt: Zum 1. März 2027 weitere +2,0 %, zum 1. Januar 2028 +1,0 % — jeweils per Gesetzentwurf. Parallel steigt in Hamburg zum 1. Januar 2027 die Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden (wie in Bremen) — ein Punkt, den Gehaltsvergleiche mit anderen Ländern ehrlicherweise einbeziehen sollten. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Beamtenpension berechnen heranziehen.
Rechtsstand: Die Tabellen liegen als dbb-Entwurf mit Gültigkeit ab 1. April 2026 vor ("vorläufig"); die Veröffentlichung im Gesetzblatt steht unter Vorbehalt. Rechne also mit den Entwurfswerten und prüfe nach Verkündung nach.
Beispielrechnung
Nehmen wir Julia, 36, Polizeikommissarin in Hamburg: Besoldungsgruppe A 11, Erfahrungsstufe 5, verheiratet, ein Kind, Vollzeit, Neuverbeamtung.
Schritt 1 — Grundgehalt aus der Tabelle (gültig 01.04.2026–28.02.2027): A 11, Stufe 5 = 4.710,85 €.
Schritt 2 — Familienzuschlag: Verheiratet plus ein Kind — der Rechner addiert die Hamburgischen Familienzuschlagswerte automatisch hinzu.
Schritt 3 — Monatsbrutto: 4.710,85 € plus Familienzuschlag = Monatsbrutto.
Schritt 4 — Jahresbrutto mit Sonderzahlung: 12 × Monatsbrutto + 27,5 % eines durchschnittlichen Monatsbruttos. Bei 4.710,85 € Grundgehalt (ohne Familienzuschlag gerechnet, zur Verdeutlichung): 12 × 4.710,85 € = 56.530,20 €; Sonderzahlung: 0,275 × 4.710,85 € = 1.295,48 €; Jahresbrutto aus Grundgehalt allein: 57.825,68 €.
Mit Familienzuschlag liegt das Jahresbrutto entsprechend höher.
Der Vergleich zeigt den Hamburg-Effekt: Im reinen Monatsvergleich liegt A 11, Stufe 5 in Hamburg (4.710,85 €) unter dem Bundeswert — über das Jahr holt die Sonderzahlung einen guten Teil des Abstands wieder auf. Genau deshalb zeigt dir der besoldungsrechner-hamburg immer beide Zahlen.
Typische Fehler
- Nur das Monatsgehalt vergleichen.
Hamburgs Trumpf ist die Sonderzahlung — wer nur Monatstabellen nebeneinanderlegt, unterschätzt Hamburg systematisch um 27,5 % eines Monatsgehalts pro Jahr. 2.
Falsches Tabellenwerk. Überleitung und Neuverbeamtung unterscheiden sich in einzelnen Werten.
Wer in der falschen Tabelle nachschlägt, rechnet mit fremden Zahlen — im Rechner oben ist die Auswahl eingebaut. 3.
Sonderzahlung als selbstverständlich für 2025 annehmen. Die 27,5 % gelten ab 2026; für 2025 gab es nur die einmalige rückwirkende Aufstockung um 7,5 %.
Beides nicht verwechseln. 4.
41-Stunden-Woche ab 2027 ignorieren. Ab 1. Januar 2027 steigt die Arbeitszeit auf 41 Stunden — das schmälert den effektiven Stundenlohnzuwachs der Folgejahre.
- Netto-Brutto-Verwechslung.
Auch in Hamburg gilt: Tabellen zeigen Brutto. Beamte zahlen keine Sozialabgaben, dafür ihren PKV-Beitrag voll selbst (Beihilfe des Dienstherrn anteilig).
- Entwurf mit Gesetz verwechseln.
Die 2026er Tabellen sind derzeit dbb-Entwürfe ("vorläufig", Veröffentlichung unter Vorbehalt) — nach der Verkündung im Gesetzblatt lohnt ein zweiter Blick.
Sonderfälle und Ausnahmen
Überleitung vs. Neuverbeamtung: Hamburg modernisiert sein Besoldungsrecht in zwei Spuren.
Die Überleitungstabelle gilt für Bestandsbeamte aus der alten Systematik, die Neuverbeamtungstabelle für neu Verbeamtete. Beide werden parallel fortgeschrieben (jeweils eigene dbb-Entwurfs-PDFs).
Im Zweifel sagt dir deine Bezügestelle in einem Satz, in welcher Tabelle du stehst. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto.
Anwärter: Eigene Anwärtergrundbeträge statt Tabellenbesoldung — z. B. AW A 9 bis A 11: 1.612,33 €, AW A 13: 1.790,83 € (Gültigkeit 01.04.2026–28.02.2027). Auch hier greifen die Erhöhungsschritte.
Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Steuerverwaltung: Hamburg zahlt eigene Stellenzulagen nach §§ 49–52 HmbBesG — z. B. für Polizei- und Steuerfahndungsdienst oder Feuerwehr, gestaffelt nach Dienstzeit (85 € nach einem Jahr, 170 € nach zwei Jahren). Diese Zulagen sind ruhegehaltsfähig und gehören in jede ehrliche Gehaltsrechnung.
Teilzeit: Grundgehalt anteilig, Familienzuschlag voll — wie überall. Die Sonderzahlung wird bei Teilzeit anteilig nach dem durchschnittlichen Beschäftigungsumfang berechnet.
Richter (R-Besoldung): R 1 beginnt bei Stufe 1 mit 5.485,82 € und steigt bis Stufe 8 auf 7.974,36 €; R 3 bis R 10 sind Festgehälter (z. B. R 3: 9.498,56 €).
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist eine Orientierung nach HmbBesG (Entwurfsstand) — verbindlich bleibt die Festsetzung deiner Bezügestelle. So nutzt du es:
- Jahresbrutto als Vergleichsmaßstab: Lege bei jedem Stellen- oder Ländervergleich das Jahresbrutto inklusive Sonderzahlung daneben — erst dann ist Hamburg ehrlich vergleichbar mit Bund (keine Sonderzahlung) oder Bayern/Hessen (eigene Prozentregeln).
- Rückwirkende 2025-Aufstockung prüfen: Warst du 2025 bereits Beamter, muss die einmalige Aufstockung um 7,5 % eines Monatsbruttos auf deiner Abrechnung auftauchen. Rechne den Anspruch vorher mit dem besoldungsrechner-hamburg durch, damit du die Zahl auf der Abrechnung einordnen kannst — fehlt sie, frag nach.
- Karriereplanung: Der Abstand zwischen den Stufen (in A 13 z. B. rund 173 € je Stufe im Mittelfeld) zeigt dir, was Dienstzeit automatisch bringt — Beförderungen kommen obendrauf.
- Arbeitszeit 2027 einplanen: Die 41-Stunden-Woche ab Januar 2027 betrifft deine Work-Life-Bilanz, nicht nur dein Gehalt — plane sie in Wechselüberlegungen ein.
- Weiter zum Netto: Mit Steuerklasse, Kirchensteuer und PKV-Beitrag rechnet dir der brutto-netto-rechner aus deinem Hamburger Brutto das echte Netto.