So funktioniert die Berechnung mit dem besoldungsrechner-hessen
Der Rechner bildet die hessische Systematik in fünf Schritten ab:
Besoldungsgruppe (A 6 bis A 16, B 1 bis B 11, C 1 bis C 4, W 1 bis W 3, R 1 bis R 8) — Hessen führt neben A/B/W/R auch die C-Besoldung (z. B. für bestimmte wissenschaftliche Beamte) fort.
Erfahrungsstufe: Die A-Tabelle läuft von Stufe 2 bis Stufe 8 — Stufe 1 gibt es nicht.
Auch hier blendet der Rechner nur existierende Stufen ein. Der Aufstieg erfolgt automatisch: anfangs alle zwei, später alle drei bis vier Jahre.
Familienstand und Kinder für den Familienzuschlag: Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind je 360,57 €, ab dem dritten Kind je 831,08 € (Entwurfswerte ab 1. Juli 2026).
Sonderzahlung automatisch dazu: Der Rechner addiert den monatlichen Grundbetrag (5 % des Monatsbezugs) und — bei Gruppen bis A 8 — den auf den Monat umgelegten Festbetrag sowie den Kinder-Sonderbetrag.
Arbeitszeit in % für Teilzeit: Grundgehalt und Sonderzahlungs-Grundbetrag werden anteilig gekürzt, Familienzuschlag und Kinder-Sonderbetrag bleiben voll erhalten.
Das Ergebnis ist dein effektives Monatsbrutto inklusive Sonderzahlungsanteil — in Hessen also höher als der reine Tabellenwert. Genau das übersehen Ländervergleiche fast immer.
Abgrenzung TV-H vs. HBesG (wichtig!): Der TV-H ist der Tarifvertrag für Hessens Angestellte (Entgeltgruppen E 1–E 16, Jahressonderzahlung bis 90 %).
Das HBesG regelt die Beamten (Besoldungsgruppen A–R, monatliche 5-%-Sonderzahlung). Beide wurden 2026 zum 1. Juli erhöht — aber es sind zwei verschiedene Rechtskreise mit zwei verschiedenen Tabellen.
Wer als Beamter mit TV-H-Werten rechnet, liegt falsch.
Was ändert sich 2026?
Der späte Termin: Hessen erhöht erst zum 1. Juli 2026 — drei Monate später als die meisten Länder (1. April). Der Satz: +3,02 % (mindestens 110 € monatlich).
Für die Monate Januar bis Juni 2026 gelten noch die alten Werte; eine Nachzahlung für die erste Jahreshälfte gibt es nicht — die Erhöhung wirkt erst ab Juli. Wer im Frühjahr 2026 nach Hessen gewechselt ist und mit April-Werten aus anderen Ländern verglichen hat, sollte neu rechnen.
Die Übertragung: Die Tarifeinigung für Hessens Landesbeschäftigte vom 27. März 2026 (+3,0 % / min. 110 € zum 1. Juli 2026, +2,8 % zum 1. Oktober 2027) wird zeit- und inhaltsgleich auf die rund 110.000 aktiven Beamten und 87.000 Versorgungsempfänger übertragen — vom Innenministerium offiziell angekündigt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Beamtenpension berechnen heranziehen.
Die Sonderzahlung bleibt: Das Hessische Sonderzahlungsgesetz (verlängert bis 2028) sichert den monatlichen 5-%-Grundbetrag, den Festbetrag und den Kinder-Sonderbetrag. Für Versorgungsempfänger beträgt der Grundbetrag 2,66 % des Monatsbezugs.
Was danach kommt: Zum 1. Oktober 2027 weitere +2,8 % (Gesetzentwurf). Die Tabellen liegen als dbb-Entwurf mit Gültigkeit 01.07.2026–30.09.2027 vor (Überleitung und Neuverbeamtung).
Beispielrechnung
Nehmen wir Sabine, 41, Polizeikommissarin in Frankfurt: Besoldungsgruppe A 11, Erfahrungsstufe 5, verheiratet, zwei Kinder, Vollzeit. (Hessen-Besonderheit: Bei der hessischen Polizei gibt es nur den gehobenen Dienst — der Einstieg liegt entsprechend höher als in Ländern mit mittlerem Polizeidienst.)
Schritt 1 — Grundgehalt aus der Tabelle (gültig 01.07.2026–30.09.2027): A 11, Stufe 5 = 4.883,49 €.
Schritt 2 — Familienzuschlag: zwei Kinder × 360,57 € = 721,14 €.
Schritt 3 — Sonderzahlung, monatlicher Grundbetrag: 5 % von (4.883,49 € + 721,14 €) = 5 % von 5.604,63 € = 280,23 €. Dazu der Kinder-Sonderbetrag: 2 × 2,13 € = 4,26 €. (Festbetrag 166,17 € gibt es nur bis A 8 — für A 11 entfällt er.)
Schritt 4 — Effektives Monatsbrutto: 4.883,49 € + 721,14 € + 280,23 € + 4,26 € = 5.889,12 €.
Der Hessen-Effekt in einer Zahl: Der reine Tabellenwert (4.883,49 €) unterschlägt über 1.000 €, die jeden Monat tatsächlich dazukommen — Familienzuschlag und Sonderzahlung machen in Hessen einen ungewöhnlich großen Anteil aus. Der besoldungsrechner-hessen zeigt dir deshalb immer das effektive Monatsbrutto, nicht nur den Tabellenwert.
Typische Fehler
- Mit April-Werten rechnen.
Hessens Erhöhung gilt erst ab 1. Juli 2026 — wer mit Stichtag April rechnet (wie in fast allen anderen Ländern), nutzt drei Monate lang die falsche Tabelle. 2.
TV-H-Tabelle für Beamte verwenden. Der Tarifvertrag (E-Gruppen) und das Besoldungsgesetz (A-Gruppen) sind verschiedene Welten — trotz gleichem Erhöhungstermin.
- Sonderzahlung vergessen.
5 % monatlich sind kein Kleingeld: Bei 5.000 € Monatsbezug sind das 250 € extra — jeden Monat, nicht nur zu Weihnachten. 4.
Stufe 1 suchen. Die hessische A-Tabelle beginnt bei Stufe 2.
Wer "Stufe 1" eingibt, bekommt entweder einen Fehler oder — schlimmer — den Wert eines anderen Landes. 5.
Festbetrag für höhere Gruppen ansetzen. Die 166,17 € im Juli gibt es nur bis A 8.
Ab A 9 gibt es nur den 5-%-Grundbetrag plus Kinder-Sonderbetrag. 6.
Polizei-Laufbahn falsch einsortieren. In Hessen gibt es bei der Polizei nur den gehobenen Dienst — Einsteiger liegen in höheren A-Gruppen als in Ländern mit mittlerem Dienst.
Das verzerrt Ländervergleiche bei der Polizei besonders stark.
Sonderfälle und Ausnahmen
Versorgungsempfänger: Pensionäre erhalten die Erhöhung parallel (+3,02 % ab 1. Juli 2026) und einen Sonderzahlungs-Grundbetrag von 2,66 % des Monatsbezugs — etwas niedriger als bei Aktiven (5 %). Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto.
Anwärter: Eigene Anwärtergrundbeträge; auch hier gilt der 5-%-Sonderzahlungs-Grundbetrag ("Beamte, Anwärter: 5 % eines Monatsbezugs"). Die Erhöhungsschritte werden übertragen.
C-Besoldung: Hessen führt die C-Ordnung (C 1 bis C 4, 15 Stufen) fort — relevant für bestimmte wissenschaftliche Beamte. Beispiel: C 4, Stufe 15 liegt bei 10.396,24 € (Tabelle ab 1.7.2026).
W-Besoldung mit Erfahrungsstufen: W 2 und W 3 haben in Hessen jeweils fünf professorale Erfahrungsstufen (z. B. W 3: 7.982,39 € bis 9.229,45 €); dazu kommen individuell verhandelbare Leistungsbezüge.
Teilzeit: Grundgehalt und 5-%-Grundbetrag anteilig; Familienzuschlag (360,57 €/831,08 € je Kind) und Kinder-Sonderbetrag (2,13 €) bleiben voll erhalten — ein deutlicher Vorteil für teilzeitbeschäftigte Eltern.
Richter (R-Besoldung): R 1 beginnt bei Stufe 3 mit 5.574,38 € und steigt bis Stufe 12 auf 8.492,11 €; R 3 bis R 8 sind Festgehälter analog zur B-Tabelle.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist eine Orientierung nach HBesG (Entwurfsstand) — verbindlich bleibt die Festsetzung deiner Bezügestelle. So arbeitest du damit:
- Abrechnung ab Juli prüfen: Auf deiner Juli-Abrechnung müssen drei Dinge stehen: der neue Tabellenwert, der 5-%-Sonderzahlungs-Grundbetrag als eigene Position und ggf. der Kinder-Sonderbetrag. Spiele die Werte vorher im besoldungsrechner-hessen durch, damit du jede Position auf der Abrechnung wiedererkennst — fehlt etwas, frag bei der Bezügestelle nach.
- Jahresvergleich ehrlich: Vergleiche Hessen mit anderen Ländern über das effektive Jahresbrutto (12 × Monatsbrutto inkl. Sonderzahlungsanteil + Festbetrag im Juli) — nicht über reine Tabellenwerte. Gegen Hamburg (27,5 % Einmalzahlung) und den Bund (keine Sonderzahlung) sieht die Rechnung jeweils anders aus.
- Familienplanung: Mit 360,57 € je Kind (831,08 € ab dem dritten) plus Sonderbetrag lohnt sich in Hessen das exakte Durchrechnen von Teilzeitmodellen besonders — der Familienzuschlag bleibt voll erhalten.
- Karriere: Der Stufenaufstieg (alle 2–4 Jahre automatisch) plus die +2,8 % zum 1. Oktober 2027 geben dir eine verlässliche Gehaltsprognose für die nächsten Jahre.
- Weiter zum Netto: Steuerklasse, Kirchensteuer und PKV-Beitrag fehlen noch — rechne mit deinem effektiven Brutto im brutto-netto-rechner weiter.