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Besoldungsrechner-hessen: Gehalt 2026

Du bist Beamter des Landes Hessen — bei der Polizei, als Lehrer oder in der Verwaltung — und willst wissen, was dir ab Juli 2026 zusteht? Der besoldungsrechner-hessen rechnet dein Bruttogehalt nach dem Hessischen Besoldungsgesetz aus: Grundgehalt aus Besoldungsgruppe und Stufe, Familienzuschlag — und die hessische Sonderzahlung, die anders funktioniert als überall sonst: 5 % deines Monatsbezugs kommen jeden Monat obendrauf, dazu einmal im Jahr ein Festbetrag. Zwei Hessen-Fallen vorweg: Die Erhöhung gilt erst ab 1. Juli (nicht April wie in den meisten Ländern), und TV-H ist der Tarifvertrag für Angestellte — für dich gilt das HBesG.

Interaktiver Besoldungsrechner-hessen

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
HBesO

Besoldungsgruppe (HBesO) — Optionen: A 6–A 16, B 1–B 11, C 1–C 4, R 1–R 8, W 1–W 3

Erfahrungsstufe — Hinweis: Die A-Tabelle beginnt bei Stufe 2 — Stufe 1 gibt es in Hesse...

Familienstand — Optionen: ledig / verheiratet / geschieden / verwitwet

Berücksichtigungsfähige Kinder — Zahleneingabe 0–9

Arbeitszeit in % — Standard 100, Hinweis: Familienzuschlag und Kinder-Sonderbetrag blei...

Berechnungsergebnis
Ergebnis Grundgehalt
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis Familienzuschlag 642,80 €
Ergebnis Sonderzahlung 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Unverbindliche Orientierung nach HBesG — ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich ist die Festsetzung deiner Bezügestelle. Stand: Oktober 2026.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Deine hessische Besoldung folgt dem Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG). Die neue Tabelle gilt vom 1. Juli 2026 bis 30. September 2027 — Erhöhung +3,02 % (mindestens 110 € monatlich), übertragen aus der TV-H-Tarifeinigung vom März 2026. Hessens Alleinstellungsmerkmal: die Sonderzahlung nach dem Hessischen Sonderzahlungsgesetz — ein Grundbetrag von 5 % eines Monatsbezugs, monatlich ausgezahlt, dazu ein jährlicher Festbetrag von 166,17 € (Besoldungsgruppen bis A 8, Auszahlung im Juli) und ein Sonderbetrag von 2,13 € je Kind. Die A-Tabelle beginnt in Hessen bei Stufe 2 (keine Stufe 1). Nächster Schritt: +2,8 % zum 1. Oktober 2027.

So funktioniert die Berechnung mit dem besoldungsrechner-hessen

Der Rechner bildet die hessische Systematik in fünf Schritten ab:

  1. Besoldungsgruppe (A 6 bis A 16, B 1 bis B 11, C 1 bis C 4, W 1 bis W 3, R 1 bis R 8) — Hessen führt neben A/B/W/R auch die C-Besoldung (z. B. für bestimmte wissenschaftliche Beamte) fort.

  2. Erfahrungsstufe: Die A-Tabelle läuft von Stufe 2 bis Stufe 8 — Stufe 1 gibt es nicht.

Auch hier blendet der Rechner nur existierende Stufen ein. Der Aufstieg erfolgt automatisch: anfangs alle zwei, später alle drei bis vier Jahre.

  1. Familienstand und Kinder für den Familienzuschlag: Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind je 360,57 €, ab dem dritten Kind je 831,08 € (Entwurfswerte ab 1. Juli 2026).

  2. Sonderzahlung automatisch dazu: Der Rechner addiert den monatlichen Grundbetrag (5 % des Monatsbezugs) und — bei Gruppen bis A 8 — den auf den Monat umgelegten Festbetrag sowie den Kinder-Sonderbetrag.

  3. Arbeitszeit in % für Teilzeit: Grundgehalt und Sonderzahlungs-Grundbetrag werden anteilig gekürzt, Familienzuschlag und Kinder-Sonderbetrag bleiben voll erhalten.

Das Ergebnis ist dein effektives Monatsbrutto inklusive Sonderzahlungsanteil — in Hessen also höher als der reine Tabellenwert. Genau das übersehen Ländervergleiche fast immer.

Abgrenzung TV-H vs. HBesG (wichtig!): Der TV-H ist der Tarifvertrag für Hessens Angestellte (Entgeltgruppen E 1–E 16, Jahressonderzahlung bis 90 %).

Das HBesG regelt die Beamten (Besoldungsgruppen A–R, monatliche 5-%-Sonderzahlung). Beide wurden 2026 zum 1. Juli erhöht — aber es sind zwei verschiedene Rechtskreise mit zwei verschiedenen Tabellen.

Wer als Beamter mit TV-H-Werten rechnet, liegt falsch.

Was ändert sich 2026?

Der späte Termin: Hessen erhöht erst zum 1. Juli 2026 — drei Monate später als die meisten Länder (1. April). Der Satz: +3,02 % (mindestens 110 € monatlich).

Für die Monate Januar bis Juni 2026 gelten noch die alten Werte; eine Nachzahlung für die erste Jahreshälfte gibt es nicht — die Erhöhung wirkt erst ab Juli. Wer im Frühjahr 2026 nach Hessen gewechselt ist und mit April-Werten aus anderen Ländern verglichen hat, sollte neu rechnen.

Die Übertragung: Die Tarifeinigung für Hessens Landesbeschäftigte vom 27. März 2026 (+3,0 % / min. 110 € zum 1. Juli 2026, +2,8 % zum 1. Oktober 2027) wird zeit- und inhaltsgleich auf die rund 110.000 aktiven Beamten und 87.000 Versorgungsempfänger übertragen — vom Innenministerium offiziell angekündigt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Beamtenpension berechnen heranziehen.

Die Sonderzahlung bleibt: Das Hessische Sonderzahlungsgesetz (verlängert bis 2028) sichert den monatlichen 5-%-Grundbetrag, den Festbetrag und den Kinder-Sonderbetrag. Für Versorgungsempfänger beträgt der Grundbetrag 2,66 % des Monatsbezugs.

Was danach kommt: Zum 1. Oktober 2027 weitere +2,8 % (Gesetzentwurf). Die Tabellen liegen als dbb-Entwurf mit Gültigkeit 01.07.2026–30.09.2027 vor (Überleitung und Neuverbeamtung).

Beispielrechnung

Nehmen wir Sabine, 41, Polizeikommissarin in Frankfurt: Besoldungsgruppe A 11, Erfahrungsstufe 5, verheiratet, zwei Kinder, Vollzeit. (Hessen-Besonderheit: Bei der hessischen Polizei gibt es nur den gehobenen Dienst — der Einstieg liegt entsprechend höher als in Ländern mit mittlerem Polizeidienst.)

Schritt 1 — Grundgehalt aus der Tabelle (gültig 01.07.2026–30.09.2027): A 11, Stufe 5 = 4.883,49 €.

Schritt 2 — Familienzuschlag: zwei Kinder × 360,57 € = 721,14 €.

Schritt 3 — Sonderzahlung, monatlicher Grundbetrag: 5 % von (4.883,49 € + 721,14 €) = 5 % von 5.604,63 € = 280,23 €. Dazu der Kinder-Sonderbetrag: 2 × 2,13 € = 4,26 €. (Festbetrag 166,17 € gibt es nur bis A 8 — für A 11 entfällt er.)

Schritt 4 — Effektives Monatsbrutto: 4.883,49 € + 721,14 € + 280,23 € + 4,26 € = 5.889,12 €.

Der Hessen-Effekt in einer Zahl: Der reine Tabellenwert (4.883,49 €) unterschlägt über 1.000 €, die jeden Monat tatsächlich dazukommen — Familienzuschlag und Sonderzahlung machen in Hessen einen ungewöhnlich großen Anteil aus. Der besoldungsrechner-hessen zeigt dir deshalb immer das effektive Monatsbrutto, nicht nur den Tabellenwert.

Typische Fehler

  1. Mit April-Werten rechnen.

Hessens Erhöhung gilt erst ab 1. Juli 2026 — wer mit Stichtag April rechnet (wie in fast allen anderen Ländern), nutzt drei Monate lang die falsche Tabelle. 2.

TV-H-Tabelle für Beamte verwenden. Der Tarifvertrag (E-Gruppen) und das Besoldungsgesetz (A-Gruppen) sind verschiedene Welten — trotz gleichem Erhöhungstermin.

  1. Sonderzahlung vergessen.

5 % monatlich sind kein Kleingeld: Bei 5.000 € Monatsbezug sind das 250 € extra — jeden Monat, nicht nur zu Weihnachten. 4.

Stufe 1 suchen. Die hessische A-Tabelle beginnt bei Stufe 2.

Wer "Stufe 1" eingibt, bekommt entweder einen Fehler oder — schlimmer — den Wert eines anderen Landes. 5.

Festbetrag für höhere Gruppen ansetzen. Die 166,17 € im Juli gibt es nur bis A 8.

Ab A 9 gibt es nur den 5-%-Grundbetrag plus Kinder-Sonderbetrag. 6.

Polizei-Laufbahn falsch einsortieren. In Hessen gibt es bei der Polizei nur den gehobenen Dienst — Einsteiger liegen in höheren A-Gruppen als in Ländern mit mittlerem Dienst.

Das verzerrt Ländervergleiche bei der Polizei besonders stark.

Sonderfälle und Ausnahmen

Versorgungsempfänger: Pensionäre erhalten die Erhöhung parallel (+3,02 % ab 1. Juli 2026) und einen Sonderzahlungs-Grundbetrag von 2,66 % des Monatsbezugs — etwas niedriger als bei Aktiven (5 %). Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto.

Anwärter: Eigene Anwärtergrundbeträge; auch hier gilt der 5-%-Sonderzahlungs-Grundbetrag ("Beamte, Anwärter: 5 % eines Monatsbezugs"). Die Erhöhungsschritte werden übertragen.

C-Besoldung: Hessen führt die C-Ordnung (C 1 bis C 4, 15 Stufen) fort — relevant für bestimmte wissenschaftliche Beamte. Beispiel: C 4, Stufe 15 liegt bei 10.396,24 € (Tabelle ab 1.7.2026).

W-Besoldung mit Erfahrungsstufen: W 2 und W 3 haben in Hessen jeweils fünf professorale Erfahrungsstufen (z. B. W 3: 7.982,39 € bis 9.229,45 €); dazu kommen individuell verhandelbare Leistungsbezüge.

Teilzeit: Grundgehalt und 5-%-Grundbetrag anteilig; Familienzuschlag (360,57 €/831,08 € je Kind) und Kinder-Sonderbetrag (2,13 €) bleiben voll erhalten — ein deutlicher Vorteil für teilzeitbeschäftigte Eltern.

Richter (R-Besoldung): R 1 beginnt bei Stufe 3 mit 5.574,38 € und steigt bis Stufe 12 auf 8.492,11 €; R 3 bis R 8 sind Festgehälter analog zur B-Tabelle.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist eine Orientierung nach HBesG (Entwurfsstand) — verbindlich bleibt die Festsetzung deiner Bezügestelle. So arbeitest du damit:

  • Abrechnung ab Juli prüfen: Auf deiner Juli-Abrechnung müssen drei Dinge stehen: der neue Tabellenwert, der 5-%-Sonderzahlungs-Grundbetrag als eigene Position und ggf. der Kinder-Sonderbetrag. Spiele die Werte vorher im besoldungsrechner-hessen durch, damit du jede Position auf der Abrechnung wiedererkennst — fehlt etwas, frag bei der Bezügestelle nach.
  • Jahresvergleich ehrlich: Vergleiche Hessen mit anderen Ländern über das effektive Jahresbrutto (12 × Monatsbrutto inkl. Sonderzahlungsanteil + Festbetrag im Juli) — nicht über reine Tabellenwerte. Gegen Hamburg (27,5 % Einmalzahlung) und den Bund (keine Sonderzahlung) sieht die Rechnung jeweils anders aus.
  • Familienplanung: Mit 360,57 € je Kind (831,08 € ab dem dritten) plus Sonderbetrag lohnt sich in Hessen das exakte Durchrechnen von Teilzeitmodellen besonders — der Familienzuschlag bleibt voll erhalten.
  • Karriere: Der Stufenaufstieg (alle 2–4 Jahre automatisch) plus die +2,8 % zum 1. Oktober 2027 geben dir eine verlässliche Gehaltsprognose für die nächsten Jahre.
  • Weiter zum Netto: Steuerklasse, Kirchensteuer und PKV-Beitrag fehlen noch — rechne mit deinem effektiven Brutto im brutto-netto-rechner weiter.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Quellen:** HBesG; dbb-Entwurfstabellen Hessen (Überleitung/Neuverbeamtung), gültig 01.07.2026–30.09.2027, +3,02 % (min. 110 €); Hessisches Sonderzahlungsgesetz (Grundbetrag 5 % monatlich, Festbetrag 166,17 € bis A 8 im Juli, Kinder-Sonderbetrag 2,13 €; Versorgungsempfänger 2,66 %). **Formel:** ``` grundgehalt = TABELLE_HE[gruppe][stufe] // A: Stufen 2–8, keine Stufe 1 familienzuschlag = min(kinder,2) * 360,57 + max(kinder-2,0) * 831,08 // Entwurf ab 1.7.2026 bezug = grundgehalt + familienzuschlag sonder_grundbetrag = bezug * 0,05 * arbeitszeit_prozent / 100 // Aktive; Versorgte: 0,0266 sonder_kinder = kinder * 2,13 // nicht teilzeitgekürzt festbetrag_juli = (gruppe <= A 8) ? 166,17 : 0 // einmal jährlich effektiv_monat = bezug * arbeitszeit_prozent / 100 + sonder_grundbetrag + sonder_kinder jahresbrutto = 12 * effektiv_monat + festbetrag_juli ``` **Tabellenwerte A 13 (€/Monat, ab 1.7.2026):** Stufe 2: 5.353,60 | 3: 5.616,35 | 4: 5.879,09 | 5: 6.061,11 | 6: 6.243,16 | 7: 6.425,17 | 8: 6.602,82. **B-Tabelle (€/Monat):** B 1: 8.275,44 | B 2: 9.627,03 | B 3: 10.199,22 | B 4: 10.798,46 | B 5: 11.486,07 | B 6: 12.135,28 | B 7: 12.766,86 | B 8: 13.425,11 | B 9: 14.242,47 | B 10: 16.780,54 | B 11: 17.434,72. **Stufenaufstieg A (Aufstiegsintervalle):** 2 J. / 3 J. / 3 J. / 3 J. / 4 J. / 4 J. bis Endgrundgehalt. **Build-Hinweis:** A-Stufen-Dropdown erst ab Stufe 2; Sonderzahlung als eigene Ergebniszeile (nicht im Grundgehalt verstecken); Juli-Festbetrag als Jahres-Info-Badge.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Ab wann gilt die neue Besoldungstabelle Hessen 2026?

Vom 1. Juli 2026 bis 30. September 2027 — Erhöhung +3,02 % (mindestens 110 €). Anders als in den meisten Ländern (1. April) startet Hessen drei Monate später; für Januar bis Juni 2026 gelten die alten Werte.

2 Wie funktioniert die Sonderzahlung für hessische Beamte?

Nach dem Hessischen Sonderzahlungsgesetz gibt es monatlich 5 % des Monatsbezugs als Grundbetrag (Versorgungsempfänger: 2,66 %), dazu 2,13 € Sonderbetrag je Kind und einmal jährlich im Juli einen Festbetrag von 166,17 € für Besoldungsgruppen bis A 8. Das Gesetz ist bis 2028 verlängert.

3 Was verdient ein Polizist in Hessen 2026?

Die hessische Polizei stellt nur im gehobenen Dienst ein. Beispiel A 11, Stufe 5: 4.883,49 € Grundgehalt (ab 1.7.2026) plus Familienzuschlag (je Kind 360,57 €) plus 5 % Sonderzahlungs-Grundbetrag — effektiv deutlich über 5.500 € monatlich bei zwei Kindern.

4 Was ist der Unterschied zwischen TV-H und HBesG?

Der TV-H ist der Tarifvertrag für Hessens angestellte Landesbeschäftigte (Entgeltgruppen E 1–E 16). Das HBesG (Hessisches Besoldungsgesetz) regelt die Beamten (Besoldungsgruppen A–R). Beide wurden zum 1. Juli 2026 erhöht, aber es sind getrennte Rechtskreise mit getrennten Tabellen.

5 Wie hoch ist der Familienzuschlag in Hessen?

Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind je 360,57 €, ab dem dritten Kind je 831,08 € (Entwurfswerte ab 1. Juli 2026). Dazu kommt der Kinder-Sonderbetrag der Sonderzahlung von 2,13 € je Kind. Bei Teilzeit bleibt der Familienzuschlag voll erhalten.

6 Gibt es in Hessen Weihnachtsgeld als Einmalzahlung?

Nein — Hessen zahlt die Sonderzahlung überwiegend monatlich (5-%-Grundbetrag) plus einen kleinen Festbetrag im Juli. Unterm Strich entspricht das etwa 60 % eines 13. Monatsgehalts für Aktive, verteilt über das Jahr.

7 Was kommt nach Juli 2026 in Hessen?

Der nächste Schritt ist +2,8 % zum 1. Oktober 2027 (Gesetzentwurf) — die Tabelle 01.10.2027–28.02.2028 liegt bereits als dbb-Entwurf vor.

8 Gelten die Werte auch für Versorgungsempfänger?

Ja, die Erhöhung wird zeit- und inhaltsgleich auf die Versorgung übertragen. Der Sonderzahlungs-Grundbetrag beträgt für Versorgungsempfänger 2,66 % des Monatsbezugs.

9 Ist das Rechenergebnis verbindlich?

Nein — es dient der Orientierung auf Basis des HBesG-Entwurfsstands. Verbindlich sind die Festsetzung deiner Bezügestelle und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • dbb-Entwurfstabellen Hessen (Neuverbeamtung + Überleitung), gültig 01.07.2026–30.09.2027: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2026/Besoldungstabellen/260709_Entwurf_Hessen_Neuverbeamtung.pdf und https://tarifunion.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2026/Besoldungstabellen/260709_Entwurf_Hessen_UEberleitung.pdf
  • • Besoldungstabellen Hessen 01.07.2026–30.09.2027 (A/B/C/W/R): https://www.beamtenbesoldung.org/beamtenbesoldung/hessen/a/907-2026.html
  • • Hessisches Sonderzahlungsgesetz vom 22.10.2022 (GVBl. I S. 280), verlängert bis 2028: Grundbetrag 5 % (Versorgungsempfänger 2,66 %), Festbetrag 166,17 € (bis A 8, Auszahlung Juli), Kinder-Sonderbetrag 2,13 €
  • • Familienzuschlag Hessen (Entwurf ab 1.7.2026): 1./2. Kind je 360,57 €, ab 3. Kind je 831,08 € (dbb-Entwurf)
  • • Übertragung Tarifeinigung 27.03.2026 auf Beamte (+3,02 %/min. 110 € ab 1.7.2026, +2,8 % ab 1.10.2027): Innenministerium Hessen via dpa, Mai 2026