So funktioniert der besoldungsrechner-mv
Du gibst drei Dinge ein: deine Besoldungsgruppe (A4 bis A16, B, W oder R), deine Erfahrungsstufe und deinen Familienstand inklusive Kinderzahl. Der Rechner schlägt das Grundgehalt in der offiziellen MV-Tabelle nach, die seit dem 1. April 2026 gilt, und addiert den Familienzuschlag nach § 42 LBesG.
Arbeitest du in Teilzeit, wird alles prozentual auf deinen Beschäftigungsumfang heruntergerechnet — Grundgehalt und Zuschläge gleichermaßen.
Wichtig zu verstehen: Das Ergebnis ist dein Brutto. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und dein Beitrag zur privaten Krankenversicherung sind noch nicht abgezogen.
Beamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung, dafür trägst du deine PKV selbst — die Beihilfe deines Dienstherrn übernimmt je nach Familiensituation 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten, den Rest versicherst du privat. Als Anwärter wählst du statt der A-Tabelle den Anwärtergrundbetrag (zum Beispiel A9 bis A11: 1.594,62 €).
Was ändert sich 2026 / 2027?
Grundlage ist das Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BesVAnpG 2026/2027/2028 M-V). Es ist bereits in Kraft und regelt alle drei Schritte: Zum 1. April 2026 stiegen die Tabellenwerte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich.
Zum 1. März 2027 folgen weitere 2,0 Prozent, zum 1. Januar 2028 noch einmal 1,0 Prozent.
Anwärter bekommen Festbeträge: plus 60 Euro ab April 2026, noch einmal plus 60 Euro ab März 2027 und plus 30 Euro ab Januar 2028. Auch die Stellenzulagen, Erschwerniszulagen und die Mehrarbeitsvergütung werden dynamisiert, also im gleichen Verhältnis angehoben — bei den Erschwerniszulagen passiert das zum ersten Mal.
Der DGB hat mit der Landesregierung außerdem vereinbart, dass die amtsangemessene Alimentation geprüft und die Erschwerniszulagenverordnung 2026 weiterentwickelt wird, mit Verbesserungen vor allem für Polizei und Feuerwehr. Für deine Berechnung heißt das: Die Werte ab April 2026 gelten bis zum 28. Februar 2027 — plane bei langfristigen Vergleichen den nächsten Schritt schon mit ein.
Beispielrechnung
Nehmen wir eine Lehrerin an einem Gymnasium in Rostock: Besoldungsgruppe A13, Erfahrungsstufe 4, verheiratet, ein Kind, Vollzeit. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Vom Brutto zum Netto: Was nach Lohnsteuer und PKV übrig bleibt heranziehen.
- Grundgehalt: A13, Stufe 4, Tabelle gültig ab 01.04.2026 = 5.453,06 €
Familienzuschlag: Stufe 2 (ein Kind) = 363,60 €
3. Monatsbrutto: 5.453,06 € + 363,60 € = 5.816,66 €
4.
Jahressonderzahlung: A13 fällt in die 30-Prozent-Staffel. 30 % × 5.816,66 € = 1.745,00 €, dazu der Kinder-Sonderbetrag von 300 € = 2.045,00 €, ausgezahlt mit den Dezemberbezügen.
- Jahresbrutto: 12 × 5.816,66 € + 2.045,00 € = 71.844,92 €
Beachte: Von den 5.816,66 € gehen noch Lohnsteuer (nach deiner Steuerklasse), gegebenenfalls Kirchensteuer und dein PKV-Beitrag ab. Die Sonderzahlung wird übrigens von den Dezemberbezügen berechnet — änderst du vorher Stufe oder Familienstand, ändert sich auch sie.
Typische Fehler
Mit Stufe 1 rechnen, obwohl du höher einsteigst. Erfahrungszeiten aus vorherigen Tätigkeiten werden angerechnet. Wer mit Berufserfahrung in A13 startet, landet selten auf Stufe 1 (4.956,08 €), sondern oft auf Stufe 3 oder 4 — das sind mehrere hundert Euro Unterschied.
Den Familienzuschlag vergessen oder falsch einstufen. Verheiratet ohne Kind bedeutet Stufe 1 (164,77 €), mit Kind Stufe 2 (363,60 €). Der Unterschied beträgt fast 200 Euro monatlich — und viele Rechner im Netz lassen das Feld einfach leer.
Die Sonderzahlung wie ein 13. Gehalt einplanen. Sie ist gestaffelt (40, 35 oder 30 Prozent) und kommt einmal im Dezember. Wer sie auf zwölf Monate umlegt, überschätzt sein Monatsbudget.
Die Bundes-Tabelle oder ein fremdes Land verwenden. MV hat eigene Tabellenwerte. A13 Stufe 4 in MV (5.453,06 €) ist nicht A13 Stufe 4 beim Bund oder in Bayern — die Unterschiede liegen schnell bei mehreren hundert Euro.
Teilzeit nur auf das Grundgehalt anwenden. Bei 50 Prozent Teilzeit halbieren sich auch Familienzuschlag und anteilige Sonderzahlung. Alles wird mit dem gleichen Faktor multipliziert.
Brutto mit Netto verwechseln. Beamte zahlen zwar keine Sozialabgaben wie Angestellte, aber Lohnsteuer und der PKV-Beitrag gehen ab. Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Gesundheitskosten — rechne deinen tatsächlichen PKV-Beitrag ehrlich ein.
Sonderfälle / Ausnahmen
Familienergänzungszuschlag nach § 43a LBesG: Das ist die heimliche Besonderheit in MV. Beamte der Besoldungsgruppen A4 bis A8 mit Kindern bekommen zusätzlich zum normalen Familienzuschlag einen Ergänzungszuschlag — zum Beispiel in A5 für das erste Kind in Stufe 1 ganze 490,13 € monatlich.
Kaum ein Online-Rechner bildet das ab, dabei macht es für untere Besoldungsgruppen einen enormen Unterschied. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto: Was nach Lohnsteuer und PKV übrig bleibt.
Anwärter: Für dich gilt eine eigene Tabelle mit dem Anwärtergrundbetrag (A9 bis A11: 1.594,62 €). Die Jahressonderzahlung bekommst du trotzdem — mit 40 Prozent sogar in der höchsten Staffel.
B-Besoldung: Ab B1 gibt es Festgehälter ohne Erfahrungsstufen (B11: 16.459,31 €). Hier steigt nichts automatisch — nur die Besoldungsrunde erhöht die Werte.
Mindestbetrag 100 Euro: Die 2,8 Prozent ab April 2026 gelten mindestens als 100 Euro. Gerade in den unteren Gruppen (A4: Stufe 1 = 2.818,06 €) entspricht das deutlich mehr als 2,8 Prozent — ein gezielter Schub für Einstiegsämter.
Versorgungsempfänger: Für Pensionäre gelten eigene Regeln nach dem Beamtenversorgungsgesetz; dieser Rechner bildet nur aktive Beamte ab.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis des besoldungsrechner-mv ist dein Brutto — die Zahl, mit der du deine Haushaltsplanung beginnst, nicht beendest. Ziehe davon Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse, gegebenenfalls Kirchensteuer und deinen tatsächlichen PKV-Beitrag ab (denk an die Beihilfe: 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent).
Prüfe dann zwei Dinge: Passt die Erfahrungsstufe zu deiner Dienstzeit, und bekommst du den Familienzuschlag, der dir zusteht — er wird nicht immer automatisch gezahlt, sondern muss beim Dienstherrn beantragt werden. Die Jahressonderzahlung plane als Dezember-Extra ein, nicht als Monatsrate.
Und wenn du zwischen Ländern oder zwischen Land und Kommune wechselst: Vergleiche immer anhand derselben Stichtage, denn jede Besoldungsrunde verschiebt die Tabellen.