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Besoldungsrechner-mv: Dein Beamtengehalt in MV 2026

Du bist Beamtin oder Beamter in Mecklenburg-Vorpommern — oder willst es werden — und fragst dich, was nach der Besoldungsrunde 2026 wirklich auf deinem Gehaltszettel steht? Der besoldungsrechner-mv gibt dir in zwei Minuten eine verlässliche Zahl: Er nimmt dein Grundgehalt aus der offiziellen A-Tabelle (gültig ab 1. April 2026), addiert den Familienzuschlag und berücksichtigt die MV-typische Jahressonderzahlung. Kein Tabellen-Blättern, kein Rätselraten — nur deine Besoldungsgruppe, deine Stufe, dein Ergebnis.

Interaktiver Besoldungsrechner-mv

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Auswahl A4–A16, B1–B11, W1–W3, R1–R10

Auswahl 1–12 (nur Stufen anbieten, die die Tabelle für die Gruppe ausweist)

Prozentfeld, Standard 100 %

ledig / verheiratet / verwitwet

Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

optional

Monatsbetrag in Euro

Berechnungsergebnis
Monatliches Grundgehalt
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Familienzuschlag 642,80 €
Monatliche Bezüge 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Orientierungswert auf Basis der MV-Tabelle ab 01.04.2026, ohne Lohnsteuer und PKV. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Deine Beamtenbesoldung in MV besteht aus drei Bausteinen: dem Grundgehalt aus der A-Tabelle 2026 (zum Beispiel A13, Stufe 4: 5.453,06 €), dem Familienzuschlag (verheiratet: 164,77 €, mit einem Kind: 363,60 €) und der jährlichen Sonderzahlung (30 bis 40 Prozent eines Monatsgehalts, Auszahlung im Dezember). Seit dem 1. April 2026 gelten 2,8 Prozent mehr, mindestens 100 Euro. Der besoldungsrechner-mv kombiniert alle drei Bausteine zu deinem persönlichen Monatsbrutto.

So funktioniert der besoldungsrechner-mv

Du gibst drei Dinge ein: deine Besoldungsgruppe (A4 bis A16, B, W oder R), deine Erfahrungsstufe und deinen Familienstand inklusive Kinderzahl. Der Rechner schlägt das Grundgehalt in der offiziellen MV-Tabelle nach, die seit dem 1. April 2026 gilt, und addiert den Familienzuschlag nach § 42 LBesG.

Arbeitest du in Teilzeit, wird alles prozentual auf deinen Beschäftigungsumfang heruntergerechnet — Grundgehalt und Zuschläge gleichermaßen.

Wichtig zu verstehen: Das Ergebnis ist dein Brutto. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und dein Beitrag zur privaten Krankenversicherung sind noch nicht abgezogen.

Beamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung, dafür trägst du deine PKV selbst — die Beihilfe deines Dienstherrn übernimmt je nach Familiensituation 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten, den Rest versicherst du privat. Als Anwärter wählst du statt der A-Tabelle den Anwärtergrundbetrag (zum Beispiel A9 bis A11: 1.594,62 €).

Was ändert sich 2026 / 2027?

Grundlage ist das Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BesVAnpG 2026/2027/2028 M-V). Es ist bereits in Kraft und regelt alle drei Schritte: Zum 1. April 2026 stiegen die Tabellenwerte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich.

Zum 1. März 2027 folgen weitere 2,0 Prozent, zum 1. Januar 2028 noch einmal 1,0 Prozent.

Anwärter bekommen Festbeträge: plus 60 Euro ab April 2026, noch einmal plus 60 Euro ab März 2027 und plus 30 Euro ab Januar 2028. Auch die Stellenzulagen, Erschwerniszulagen und die Mehrarbeitsvergütung werden dynamisiert, also im gleichen Verhältnis angehoben — bei den Erschwerniszulagen passiert das zum ersten Mal.

Der DGB hat mit der Landesregierung außerdem vereinbart, dass die amtsangemessene Alimentation geprüft und die Erschwerniszulagenverordnung 2026 weiterentwickelt wird, mit Verbesserungen vor allem für Polizei und Feuerwehr. Für deine Berechnung heißt das: Die Werte ab April 2026 gelten bis zum 28. Februar 2027 — plane bei langfristigen Vergleichen den nächsten Schritt schon mit ein.

Beispielrechnung

Nehmen wir eine Lehrerin an einem Gymnasium in Rostock: Besoldungsgruppe A13, Erfahrungsstufe 4, verheiratet, ein Kind, Vollzeit. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Vom Brutto zum Netto: Was nach Lohnsteuer und PKV übrig bleibt heranziehen.

  1. Grundgehalt: A13, Stufe 4, Tabelle gültig ab 01.04.2026 = 5.453,06 €

Familienzuschlag: Stufe 2 (ein Kind) = 363,60 €
3. Monatsbrutto: 5.453,06 € + 363,60 € = 5.816,66 €
4.

Jahressonderzahlung: A13 fällt in die 30-Prozent-Staffel. 30 % × 5.816,66 € = 1.745,00 €, dazu der Kinder-Sonderbetrag von 300 € = 2.045,00 €, ausgezahlt mit den Dezemberbezügen.

  1. Jahresbrutto: 12 × 5.816,66 € + 2.045,00 € = 71.844,92 €

Beachte: Von den 5.816,66 € gehen noch Lohnsteuer (nach deiner Steuerklasse), gegebenenfalls Kirchensteuer und dein PKV-Beitrag ab. Die Sonderzahlung wird übrigens von den Dezemberbezügen berechnet — änderst du vorher Stufe oder Familienstand, ändert sich auch sie.

Typische Fehler

  1. Mit Stufe 1 rechnen, obwohl du höher einsteigst. Erfahrungszeiten aus vorherigen Tätigkeiten werden angerechnet. Wer mit Berufserfahrung in A13 startet, landet selten auf Stufe 1 (4.956,08 €), sondern oft auf Stufe 3 oder 4 — das sind mehrere hundert Euro Unterschied.

  2. Den Familienzuschlag vergessen oder falsch einstufen. Verheiratet ohne Kind bedeutet Stufe 1 (164,77 €), mit Kind Stufe 2 (363,60 €). Der Unterschied beträgt fast 200 Euro monatlich — und viele Rechner im Netz lassen das Feld einfach leer.

  3. Die Sonderzahlung wie ein 13. Gehalt einplanen. Sie ist gestaffelt (40, 35 oder 30 Prozent) und kommt einmal im Dezember. Wer sie auf zwölf Monate umlegt, überschätzt sein Monatsbudget.

  4. Die Bundes-Tabelle oder ein fremdes Land verwenden. MV hat eigene Tabellenwerte. A13 Stufe 4 in MV (5.453,06 €) ist nicht A13 Stufe 4 beim Bund oder in Bayern — die Unterschiede liegen schnell bei mehreren hundert Euro.

  5. Teilzeit nur auf das Grundgehalt anwenden. Bei 50 Prozent Teilzeit halbieren sich auch Familienzuschlag und anteilige Sonderzahlung. Alles wird mit dem gleichen Faktor multipliziert.

  6. Brutto mit Netto verwechseln. Beamte zahlen zwar keine Sozialabgaben wie Angestellte, aber Lohnsteuer und der PKV-Beitrag gehen ab. Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Gesundheitskosten — rechne deinen tatsächlichen PKV-Beitrag ehrlich ein.

Sonderfälle / Ausnahmen

Familienergänzungszuschlag nach § 43a LBesG: Das ist die heimliche Besonderheit in MV. Beamte der Besoldungsgruppen A4 bis A8 mit Kindern bekommen zusätzlich zum normalen Familienzuschlag einen Ergänzungszuschlag — zum Beispiel in A5 für das erste Kind in Stufe 1 ganze 490,13 € monatlich.

Kaum ein Online-Rechner bildet das ab, dabei macht es für untere Besoldungsgruppen einen enormen Unterschied. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto: Was nach Lohnsteuer und PKV übrig bleibt.

Anwärter: Für dich gilt eine eigene Tabelle mit dem Anwärtergrundbetrag (A9 bis A11: 1.594,62 €). Die Jahressonderzahlung bekommst du trotzdem — mit 40 Prozent sogar in der höchsten Staffel.

B-Besoldung: Ab B1 gibt es Festgehälter ohne Erfahrungsstufen (B11: 16.459,31 €). Hier steigt nichts automatisch — nur die Besoldungsrunde erhöht die Werte.

Mindestbetrag 100 Euro: Die 2,8 Prozent ab April 2026 gelten mindestens als 100 Euro. Gerade in den unteren Gruppen (A4: Stufe 1 = 2.818,06 €) entspricht das deutlich mehr als 2,8 Prozent — ein gezielter Schub für Einstiegsämter.

Versorgungsempfänger: Für Pensionäre gelten eigene Regeln nach dem Beamtenversorgungsgesetz; dieser Rechner bildet nur aktive Beamte ab.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis des besoldungsrechner-mv ist dein Brutto — die Zahl, mit der du deine Haushaltsplanung beginnst, nicht beendest. Ziehe davon Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse, gegebenenfalls Kirchensteuer und deinen tatsächlichen PKV-Beitrag ab (denk an die Beihilfe: 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent).

Prüfe dann zwei Dinge: Passt die Erfahrungsstufe zu deiner Dienstzeit, und bekommst du den Familienzuschlag, der dir zusteht — er wird nicht immer automatisch gezahlt, sondern muss beim Dienstherrn beantragt werden. Die Jahressonderzahlung plane als Dezember-Extra ein, nicht als Monatsrate.

Und wenn du zwischen Ländern oder zwischen Land und Kommune wechselst: Vergleiche immer anhand derselben Stichtage, denn jede Besoldungsrunde verschiebt die Tabellen.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

Monatsbezüge = Grundgehalt(Besoldungsgruppe, Stufe) × (Beschäftigungsumfang / 100) + Familienzuschlag(Familienstand, Kinder) + Zulagen - **Grundgehalt:** dbb-Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern, gültig ab 01.04.2026 (Basis: BesVAnpG 2026/2027/2028 M-V; +2,8 %, mindestens 100 €). Referenzwerte: A13 Stufe 4 = 5.453,06 €; A9 Stufe 1 = 3.315,82 €; B11 = 16.459,31 €; Anwärtergrundbetrag A9–A11 = 1.594,62 €. - **Familienzuschlag** (§ 42 LBesG M-V): Stufe 1 = 164,77 €; Stufe 2 = 363,60 €; zweites Kind +198,83 €; drittes und jedes weitere Kind +820,00 €; Erhöhungsbeträge für das erste und zweite Kind in A4/A5/A6: 36,17 € / 31,17 € / 16,17 €. - **Familienergänzungszuschlag** (§ 43a LBesG M-V): tabellarisch je Gruppe, Stufe und Kind (Beispiel: A5, erstes Kind, Stufe 1 = 490,13 €; A5, zweites Kind, Stufe 1 = 701,22 €). - **Jahressonderzahlung:** (Grundgehalt + Familienzuschlag) × Satz + 300 € je berücksichtigungsfähigem Kind; Sätze: 40 % (A4–A9, Anwärter), 35 % (A10–A12, C1), 30 % (übrige Besoldungsgruppen); B9–B11 pauschal 25,56 €. Auszahlung mit den Dezemberbezügen. - **Stufenrhythmus:** 2-, 3- oder 4-Jahres-Rhythmus je Besoldungsgruppe; Teilzeit skaliert alle Bestandteile linear. - **Nicht enthalten:** Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, PKV-Beitrag/Beihilfe.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist die Besoldungserhöhung 2026 in MV?

Zum 1. April 2026 stiegen die Bezüge um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Grundlage ist das BesVAnpG 2026/2027/2028 M-V, das bereits in Kraft ist.

2 Bekommen Beamte in MV Weihnachtsgeld?

Ja — als Jahressonderzahlung mit den Dezemberbezügen. Sie beträgt 40 Prozent für A4 bis A9 sowie Anwärter, 35 Prozent für A10 bis A12 und C1, und 30 Prozent für alle übrigen Gruppen. Dazu kommen 300 Euro je berücksichtigungsfähigem Kind.

3 Wie hoch ist der Familienzuschlag in MV?

Stufe 1 (verheiratet): 164,77 €. Stufe 2 (mit Kind): 363,60 €. Für das zweite Kind kommen 198,83 € dazu, für das dritte und jedes weitere Kind 820,00 €. In den Gruppen A4 bis A6 gibt es zusätzlich Erhöhungsbeträge.

4 Was ist der Unterschied zwischen Besoldung und Gehalt?

Besoldung folgt dem Alimentationsprinzip: Der Dienstherr alimentiert dich amtsangemessen, es ist kein Arbeitsentgelt im tariflichen Sinn. Deshalb zahlen Beamte keine Renten- und Arbeitslosenversicherung — dafür gibt es Beihilfe und Versorgung statt Rente.

5 Wann steigt man in der Erfahrungsstufe auf?

Automatisch nach festen Rhythmen: In der A-Tabelle gelten je nach Gruppe 2-, 3- oder 4-Jahres-Rhythmen. Du musst nichts beantragen — die Stufe steigt mit deiner Dienstzeit.

6 Was bedeutet die Besoldungsgruppe A13?

A13 gehört zum höheren Dienst — typisch für Gymnasiallehrer, viele Verwaltungsjuristen und vergleichbare Laufbahnen. Einstieg 2026 in Stufe 1: 4.956,08 € Grundgehalt.

7 Zählt der Familienzuschlag zum Grundgehalt?

Nein, er ist ein eigener Bezügebestandteil und wird zusätzlich gezahlt. Er ist grundsätzlich ruhegehaltsfähig und wird bei Teilzeit anteilig gekürzt.

8 Wie viel bleibt vom Brutto als Netto übrig?

Das hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und deinem PKV-Beitrag ab. Der Rechner auf dieser Seite zeigt bewusst das Brutto — für die Netto-Schätzung ziehst du Lohnsteuer und PKV ab oder nutzt einen Netto-Rechner für Beamte.

9 Gelten die Tabellen auch für Kommunalbeamte in MV?

Ja. Die Einigung zwischen DGB und Landesregierung vom März 2026 umfasste ausdrücklich die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen.

10 Was kommt 2027 und 2028?

Zum 1. März 2027 steigen die Bezüge um weitere 2,0 Prozent, zum 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent. Beide Schritte stehen bereits im geltenden Gesetz.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • dbb beamtenbund und tarifunion: Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern, gültig ab 01.04.2026 (PDF)
  • • Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BesVAnpG 2026/2027/2028 M-V)
  • • DGB Nord: Mitgliederinformation zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in MV, 13.03.2026
  • • oeffentlicher-dienst.info: Beamte Mecklenburg-Vorpommern — Besoldungsrechner und Tabellen
  • • oeffentlicher-dienst-news.de: Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst 2026–2028 (Fahrplan, Stand 03.09.2026)