So funktioniert der besoldungsrechner-nrw
Du gibst deine Besoldungsgruppe (A5 bis A16, B, W oder R), deine Erfahrungsstufe, deinen Familienstand, deine Kinderzahl und deine Mietenstufe ein. Der Rechner schlägt das Grundgehalt in der offiziellen NRW-Tabelle nach (gültig ab 1. April 2026) und addiert den Familienzuschlag nach § 43 LBesG.
Bei Teilzeit wird alles prozentual auf deinen Beschäftigungsumfang umgerechnet.
Die Mietenstufe ist die NRW-Spezialität: Der Familienzuschlag ab Stufe 2 ist nach den Mietenstufen I bis VII gestaffelt, die sich nach deinem Wohnort richten — je teurer die Region, desto höher der Zuschlag. In Mietenstufe I beträgt er für die meisten Gruppen 324,52 Euro bei einem Kind.
Deine Stufe findest du in der Wohngeldverordnung für deine Gemeinde; im Zweifel rechne erst einmal mit Stufe I und passe den Wert an.
Das Ergebnis ist dein Brutto. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und dein PKV-Beitrag sind nicht abgezogen.
Beamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung; die Beihilfe deckt je nach Familiensituation 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten, den Rest versicherst du privat. Anwärter rechnen mit dem Anwärtergrundbetrag (A9 bis A11: 1.615,68 €).
Was ändert sich 2026 / 2027?
NRW hat den Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 zeitgleich und systemgerecht übertragen — aber mit einer eigenen Note: Die Grundgehälter der A-Tabelle stiegen zum 1. April 2026 um 3,36 Prozent ohne Mindestbetrag, alle übrigen Bezügebestandteile (Amtszulagen, Strukturzulage, Familienzuschlag) um 2,8 Prozent. Hintergrund: Die 100-Euro-Mindestanhebung aus dem Tarifabschluss hätte die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gestaucht — mit 3,36 Prozent auf das Grundgehalt bleiben die Relationen erhalten.
Für 2027 und 2028 sind weitere Schritte angekündigt: plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Auch die Ausbildungsentgelte wurden angehoben.
Für deine Berechnung gilt: Die Tabellenwerte ab 1. April 2026 sind der aktuelle Stand — und sie enthalten bereits die integrierte Sonderzuwendung, denn die gibt es in NRW seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr separat, sondern monatlich.
Beispielrechnung
Nehmen wir einen Lehrer in Köln: Besoldungsgruppe A13, Erfahrungsstufe 1, verheiratet, ein Kind, Mietenstufe I, Vollzeit. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Vom Brutto zum Netto: Was nach Lohnsteuer und PKV übrig bleibt heranziehen.
- Grundgehalt: A13, Stufe 1, Tabelle ab 01.04.2026 = 5.221,48 €
Familienzuschlag: Stufe 2, übrige Gruppen, Mietenstufe I = 324,52 €
3. Monatsbrutto: 5.221,48 € + 324,52 € = 5.546,00 €
4.
Sonderzahlung: keine separate — die Sonderzuwendung ist seit 2017 in den Monatsbezügen enthalten. 5.
Jahresbrutto: 12 × 5.546,00 € = 66.552,00 €
Wohnte derselbe Lehrer in einer teureren Mietenstufe, läge der Familienzuschlag höher — der Unterschied zwischen Stufe I und VII kann bei mehreren Kindern mehrere hundert Euro betragen. Und wie immer: Lohnsteuer und PKV gehen vom Monatsbrutto noch ab.
Typische Fehler
Mit 2,8 Prozent auf alles rechnen. Der häufigste NRW-Fehler: Das Grundgehalt stieg um 3,36 Prozent, nicht um 2,8. Wer die alte Tabelle einfach mit 1,028 multipliziert, unterschlägt sich selbst Geld — bei A13, Stufe 8 sind das über 30 Euro im Monat.
Die Mietenstufe ignorieren. Viele geben beim Familienzuschlag irgendeinen Wert an. Aber Stufe 2 ohne Mietenstufe ist unvollständig — je nach Wohnort variiert der Zuschlag deutlich. Prüfe deine Mietenstufe in der Wohngeldverordnung.
Auf ein Weihnachtsgeld warten. In NRW gibt es keines mehr. Die Sonderzuwendung steckt seit dem 1. Januar 2017 in den Monatsbezügen — wer zusätzlich mit einer Dezember-Extrazahlung plant, plant mit Luft.
Stufe 1 oder 2 in A5 bis A10 wählen. Beamte dieser Gruppen wurden rückwirkend zum 1. Januar 2022 in die Erfahrungsstufe 3 übergeleitet. Die Stufen 1 und 2 existieren für sie praktisch nicht mehr.
Eine fremde Landestabelle verwenden. NRW-Werte sind NRW-Werte: A13, Stufe 1 (5.221,48 €) unterscheidet sich deutlich vom Bund oder von Bayern. Nimm immer die Tabelle deines Dienstherrn.
Brutto für Netto halten. Keine Sozialabgaben wie bei Angestellten — aber Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und der PKV-Beitrag gehen ab. Rechne sie ein, sonst ist die Haushaltsplanung Makulatur.
Sonderfälle / Ausnahmen
Strukturzulage (§ 47 LBesG): Je nach Einstiegsamt und Laufbahn gibt es zusätzlich 11,68 bis 117,25 Euro monatlich — zum Beispiel 39,31 Euro in der Laufbahngruppe 2 mit dem ersten Einstiegsamt. Sie wurde wie alle Zulagen um 2,8 Prozent erhöht und wird oft vergessen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto: Was nach Lohnsteuer und PKV übrig bleibt.
Polizei-, Feuerwehr- und Justizvollzugszulage: Nach einem Jahr Dienstzeit 66,87 Euro (bis A6) bzw. 66,08 Euro (A7/A8 und Anwärter), nach zwei Jahren das Doppelte. Ab A9 gelten eigene Sätze (65,28 bzw. 130,56 Euro). Für viele Polizisten ein fester Gehaltsbestandteil.
Erhöhungsbetrag A5: In der Besoldungsgruppe A5 erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 2 für das erste Kind um 8,65 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere Kind um 25,87 Euro — Kleingeld, das sich summiert.
B-Besoldung: Festgehälter ohne Stufen, zum Beispiel B7: 11.998,38 €. Keine Stufenlogik, nur die Besoldungsrunde bewegt die Werte.
Versorgungsempfänger: Die Erhöhung wurde übertragen, berechnet wird die Versorgung aber nach dem Beamtenversorgungsgesetz — dieser Rechner gilt nur für Aktive.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis des besoldungsrechner-nrw ist dein Brutto — der ehrliche Startpunkt deiner Finanzplanung. Ziehe Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse, gegebenenfalls Kirchensteuer und deinen tatsächlichen PKV-Beitrag ab (Beihilfe: 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent).
Prüfe dann die NRW-typischen Stellschrauben: Stimmt deine Mietenstufe? Bekommst du Struktur- oder Stellenzulagen, die dir zustehen?
Und liegt deine Erfahrungsstufe richtig — denk an die Überleitung der Stufen 1 und 2 in Stufe 3 bei A5 bis A10. Wenn du mit Kollegen aus anderen Ländern vergleichst: NRW hat 2026 mit 3,36 Prozent aufs Grundgehalt überdurchschnittlich erhöht — ein fairer Vergleich braucht immer Tabellen mit demselben Stichtag.