So funktioniert der besoldungsrechner-rlp
Du gibst deine Besoldungsgruppe (A5 bis A16, B, W oder R), deine Erfahrungsstufe, deinen Familienstand und deine Kinderzahl ein. Der Rechner schlägt das Grundgehalt in der offiziellen RLP-Tabelle nach (gültig ab 1. April 2026) und addiert den Familienzuschlag nach § 41 LBesG: 88,03 Euro für Verheiratete, dazu 246,97 Euro für das erste und zweite Kind, 726,00 Euro für jedes weitere.
Bei Teilzeit wird alles prozentual auf deinen Beschäftigungsumfang umgerechnet.
Die rheinland-pfälzische Besonderheit steckt im Detail: Ab dem dritten Kind gibt es eine mietenstufenabhängige Aufstockung (Stufe V: +19 €, VI: +43 €, VII: +68 € je Kind), und für die Gruppen A5 bis A8 existiert zusätzlich ein Sonderzuschlag nach § 41a LBesG, der je nach Stufe mehrere hundert Euro betragen kann. Ein Rechner, der nur „Familienzuschlag: ja/nein" kennt, unterschlägt dir hier bares Geld.
Das Ergebnis ist dein Brutto. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und dein PKV-Beitrag sind nicht abgezogen.
Beamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung; die Beihilfe deckt je nach Familiensituation 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten, den Rest versicherst du privat. Anwärter rechnen mit dem Anwärtergrundbetrag (A9 bis A11: 1.627,85 €).
Was ändert sich 2026 / 2027?
Der Landtag hat am 16. September 2026 das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung mit großer Mehrheit verabschiedet. Kern: plus 3,3 Prozent zum 1. April 2026, mindestens 100 Euro in der untersten Besoldungsgruppe — also ein halber Prozentpunkt mehr als der Tarifabschluss vom Februar.
Begründet hat die Landesregierung das als Investition in die Attraktivität des öffentlichen Dienstes; auch die Schichtzulagen wurden angehoben.
Weil das Gesetz erst im September kam, gab es eine Nachzahlung: Das Landesamt für Finanzen zahlte die erhöhte Besoldung beginnend mit den Septemberbezügen aus — die Differenz für April bis August kam rückwirkend. Für 2027 und 2028 sind weitere Schritte angekündigt (plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027, plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028), sie stecken aber noch im Gesetzentwurf.
Für deine Berechnung zählt: Die Tabellenwerte ab 1. April 2026 sind der aktuelle, gesetzlich verankerte Stand.
Beispielrechnung
Nehmen wir eine Finanzbeamtin in Mainz: Besoldungsgruppe A13, Erfahrungsstufe 1, verheiratet, ein Kind, Vollzeit. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Vom Brutto zum Netto: Was nach Lohnsteuer und PKV übrig bleibt heranziehen.
- Grundgehalt: A13, Stufe 1, Tabelle ab 01.04.2026 = 5.120,01 €
Familienzuschlag: Stufe 1 (verheiratet) 88,03 € + erstes Kind 246,97 € = 335,00 €
3. Monatsbrutto: 5.120,01 € + 335,00 € = 5.455,01 €
4.
Sonderzahlung: keine separate — die jährliche Sonderzahlung ist in RLP seit Januar 2009 ins Grundgehalt eingebaut. 5.
Jahresbrutto: 12 × 5.455,01 € = 65.460,12 €
Zum Vergleich: Mit den tariflichen 2,8 Prozent statt 3,3 läge das Grundgehalt rund 25 Euro niedriger — der rheinland-pfälzische Vorsprung summiert sich über das Jahr auf etwa 300 Euro. Und wie immer gehen Lohnsteuer und PKV vom Monatsbrutto noch ab.
Typische Fehler
Mit 2,8 Prozent rechnen. Der häufigste RLP-Fehler: Der Tarifabschluss sah 2,8 Prozent vor, Rheinland-Pfalz zahlte aber 3,3 Prozent. Wer mit alten Online-Rechnern rechnet, die nur den Tarif abbilden, unterschlägt sich den Vorsprung.
Die Nachzahlung vergessen. April bis August 2026 wurden zunächst nach der alten Tabelle gezahlt, die Differenz kam mit den Septemberbezügen. Wer seine Jahresabrechnung 2026 prüft, muss die Nachzahlung einbeziehen.
Auf ein Weihnachtsgeld warten. In Rheinland-Pfalz gibt es keines — die jährliche Sonderzahlung wurde bereits 2009 ins Grundgehalt integriert. Sie steckt in jedem Monatsgehalt, kommt aber nicht extra im Dezember.
Den Familienzuschlag zu niedrig ansetzen. 88,03 Euro für Verheiratete klingen nach wenig — aber mit 246,97 Euro je Kind (und 726 Euro ab dem dritten) wird daraus schnell ein vierstelliger Monatsbetrag bei kinderreichen Familien.
Den Sonderzuschlag § 41a übersehen. In den Gruppen A5 bis A8 gibt es zusätzlich einen Sonderzuschlag, der je nach Stufe stark variiert. Gerade im mittleren Dienst ein relevanter Posten.
Brutto für Netto halten. Keine Sozialabgaben wie bei Angestellten — aber Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und der PKV-Beitrag gehen ab. Rechne sie ein.
Sonderfälle / Ausnahmen
Sonderzuschlag nach § 41a LBesG: Für die Besoldungsgruppen A5 bis A8 gibt es einen gestaffelten Sonderzuschlag zum Familienzuschlag — zum Beispiel in A5 von 389 Euro (Stufe 2) bis 23 Euro (Stufe 8). Er sinkt mit steigender Stufe und wird oft übersehen, weil er in keiner Standard-Tabelle steht. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto: Was nach Lohnsteuer und PKV übrig bleibt.
Mietenstufen-Aufstockung: Ab dem dritten Kind erhöht sich der Kinderzuschlag je nach Mietenstufe deiner Wohngemeinde: +19 Euro (Stufe V), +43 Euro (Stufe VI), +68 Euro (Stufe VII) je Kind. In teuren Regionen ein spürbarer Unterschied.
Erhöhungsbeträge A5: In der Gruppe A5 steigt der Kinderzuschlag für das erste Kind um 5,32 Euro und für das zweite um 15,98 Euro — kleine Beträge mit System.
Anwärter: Eigene Grundbeträge (A9 bis A11: 1.627,85 €); die 3,3 Prozent gelten auch für euch, die Nachzahlung ebenso.
B-Besoldung: Festgehälter ohne Stufen, zum Beispiel B5: 11.015,26 €. Keine Stufenlogik — nur die Besoldungsrunde bewegt die Werte.
Anrechnungsbetrag (§ 41 Abs. 5): Bei bestimmten Konstellationen wird ein Betrag angerechnet (A5–A8: 147,53 €, A9–A12: 156,61 €) — relevant, wenn beide Partner im öffentlichen Dienst sind.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis des besoldungsrechner-rlp ist dein Brutto — inklusive des 3,3-Prozent-Vorsprungs, den Rheinland-Pfalz gegenüber dem Tarifabschluss gewährt. Ziehe Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse, gegebenenfalls Kirchensteuer und deinen tatsächlichen PKV-Beitrag ab, um dein verfügbares Einkommen zu sehen.
Prüfe dann: Hast du die Nachzahlung für April bis August 2026 erhalten (sie kam mit den Septemberbezügen)? Stimmt dein Familienzuschlag — inklusive Kinderzuschlägen und gegebenenfalls Sonderzuschlag?
Und wenn du aus einem anderen Land nach RLP wechselst oder vergleichst: Der Vorsprung von einem halben Prozentpunkt klingt klein, summiert sich aber über ein Berufsleben auf mehrere tausend Euro — vergleiche deshalb immer Tabellen mit demselben Stichtag.