So funktioniert die Berechnung im betriebsrente-rechner
Der Rechner bildet den kompletten Lebenszyklus deiner Betriebsrente ab – von der Gehaltsabrechnung heute bis zur Auszahlung im Ruhestand.
Phase 1 – Umwandlung: Du legst fest, wie viel Euro deines Monatsbruttos du umwandeln willst. Der Rechner prüft zuerst die beiden Fördergrenzen für 2026: Bis 676 Euro monatlich bleibt die Umwandlung steuerfrei, bis 338 Euro zusätzlich sozialabgabenfrei.
Was darüber hinausgeht, wird normal versteuert und verbeitragt – dann schmilzt der Vorteil schnell.
Phase 2 – Arbeitgeberzuschuss: Verdienst du unter der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 Euro im Jahr), spart dein Arbeitgeber durch deine Umwandlung Sozialabgaben – und muss deshalb mindestens 15 Prozent deines Umwandlungsbetrags als Zuschuss in deinen Vertrag einzahlen. Aus 200 Euro Umwandlung werden so 230 Euro Sparleistung.
Zahlt dein Chef freiwillig mehr – manche Tarifverträge sehen 20 bis 30 Prozent vor –, rechnet der Rechner mit deinem tatsächlichen Satz.
Phase 3 – Ansparphase: Umwandlungsbetrag plus Zuschuss werden bis zu deinem Rentenbeginn verzinst. Der Rechner arbeitet mit einer von dir gewählten Beispielrendite und zieht pauschale Kosten ab, damit du siehst, wie stark Gebühren am Ergebnis zehren.
Phase 4 – Auszahlung: Hier holt der Staat einen Teil zurück (nachgelagerte Besteuerung): Die Betriebsrente zählt in der Auszahlungsphase als steuerpflichtiges Einkommen. Bist du gesetzlich pflichtversichert, fallen außerdem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente an – als Versorgungsbezug nach § 229 SGB V.
Gute Nachricht: Der monatliche Freibetrag von 197,75 Euro (2026) bleibt beitragsfrei; nur der darüberliegende Teil wird verbeitragt.
Die 5 Durchführungswege im Überblick
Nicht jede Betriebsrente funktioniert nach dem gleichen Schema. Der 15-Prozent-Pflichtzuschuss gilt nur für drei der fünf Wege: Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den So hoch wird deine gesetzliche Rente – schätze sie hier heranziehen.
- Direktversicherung: Der Klassiker – dein Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung auf dein Leben ab. Pflichtzuschuss: ja.
- Pensionskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Pflichtzuschuss: ja.
- Pensionsfonds: Kapitalmarktorientierter, mit weniger Garantien. Pflichtzuschuss: ja.
- Direktzusage: Der Arbeitgeber verspricht die Rente direkt aus der Bilanz. Pflichtzuschuss: nein.
- Unterstützungskasse: Ebenfalls arbeitgeberfinanziert, oft für höhere Gehälter. Pflichtzuschuss: nein.
Für den Rechner ist vor allem wichtig, ob der Zuschuss fließt und ob deine Umwandlung unter den 676/338-Euro-Grenzen bleibt – der Durchführungsweg selbst ändert an der Mathematik wenig.
Was ändert sich 2026 / 2027?
BRSG II ist in Kraft: Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat verabschiedet, am 21. Januar 2026 verkündet und gilt seit dem 22. Januar 2026. Es bringt unter anderem einfachere Verwaltung, bessere Portabilität beim Arbeitgeberwechsel und erleichterte Auszahlungen kleiner Betriebsrenten.
Mehr Förderung für Geringverdiener – ab 2027: Der staatliche Förderbetrag nach § 100 EStG steigt zum 1. Januar 2027 von 288 auf 360 Euro im Jahr. Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze dynamisch: Statt starr 2.575 Euro brutto im Monat gilt künftig 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze pro Monat (bei 2026er Werten wären das etwa 3.042 Euro).
Wenn dein Arbeitgeber zusätzlich für dich einzahlt, lohnt sich ein Blick auf diese Förderung besonders.
Vorzeitiger Bezug bei Teilrente – ab 2027: Wer eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann künftig auch seine Betriebsrente vorzeitig abrufen (§ 6 BetrAVG neu).
Fortführung nach Auszeiten – seit 1. Juli 2026: Nach entgeltfreien Zeiten – etwa Elternzeit – hast du innerhalb von drei Monaten das Recht, deine Entgeltumwandlungs-Versicherung zu den alten Bedingungen fortzuführen, ohne erneute Gesundheitsprüfung (§ 212 VVG).
Konkurrenz ab 2027: Mit dem Altersvorsorgedepot startet 2027 ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot als Riester-Nachfolger – auch für Selbstständige. Für Arbeitnehmer bleibt die bAV wegen des Arbeitgeberzuschusses meist trotzdem die erste Wahl.
Beispielrechnung
Nehmen wir an, du verdienst 3.500 Euro brutto im Monat (Steuerklasse I) und wandelst 200 Euro monatlich um. Der betriebsrente-rechner rechnet das so durch:
Heute – die Umwandlung: Die 200 Euro liegen unter beiden Fördergrenzen (676 Euro steuerfrei, 338 Euro SV-frei) – also fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben darauf an. Dein Arbeitgeber legt 15 Prozent dazu: 30 Euro.
Monatlich fließen damit 230 Euro in deine Betriebsrente. Netto spürst du davon überschlägig nur etwa 100 bis 130 Euro weniger auf dem Konto – den Rest „bezahlen" die gesparten Steuern und Abgaben. (Faustregel: 100 Euro bAV kosten dich netto oft nur rund 50 Euro.)
Bis zur Rente – die Ansparphase: 230 Euro monatlich über 30 Jahre, bei einer angenommenen Rendite von 3 Prozent pro Jahr und bereits abgezogenen Kosten: Das ergibt ein Kapital von rund 131.300 Euro. Verrentet entspricht das je nach Tarif überschlägig etwa 350 bis 400 Euro monatlicher Betriebsrente – eine Modellannahme, kein Garantiewert.
Im Ruhestand – die Auszahlung: Angenommen, deine Betriebsrente beträgt 500 Euro im Monat. Davon bleiben 197,75 Euro durch den KV-Freibetrag beitragsfrei; auf die restlichen 302,25 Euro zahlst du den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
Zusätzlich ist die Betriebsrente als Einkommen zu versteuern – bei niedriger Gesamtsteuer im Alter oft zu einem deutlich geringeren Satz als im Erwerbsleben.
Typische Fehler
- Über die Fördergrenzen hinaus umwandeln.
Jeder Euro über 676 Euro (Steuer) bzw. 338 Euro (Sozialabgaben) wird normal belastet – der bAV-Vorteil verpufft, und du hättest das Geld auch privat anlegen können. 2.
Die kleinere gesetzliche Rente ignorieren. Durch die Umwandlung zahlst du weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sammelst weniger Entgeltpunkte.
Bei 200 Euro Umwandlung über 30 Jahre summiert sich das auf einen spürbaren Abschlag bei der gesetzlichen Rente – dieser Punkt wird in Beratungsgesprächen oft verschwiegen. 3.
Sich mit dem Pflichtzuschuss zufriedengaben. 15 Prozent sind das gesetzliche Minimum, nicht das Optimum.
Gibt dein Arbeitgeber 30 Prozent oder mehr dazu – etwa per Tarifvertrag –, spricht fast alles für die Betriebsrente. Bei nur 15 Prozent und einem teuren Versicherungstarif kann ein eigener ETF-Sparplan die bessere Wahl sein.
- Kosten unterschätzen.
Abschluss- und Verwaltungskosten fressen in den ersten Jahren massiv Rendite. Der Garantiezins (Höchstrechnungszins) liegt für Neuverträge seit 2025 bei nur 1,0 Prozent – der Rest muss der Kapitalmarkt liefern.
- Die Auszahlungs-Abzüge vergessen.
Viele rechnen mit der Brutto-Betriebsrente und erschrecken später über Steuer plus Kranken- und Pflegeversicherung. Plane immer mit dem Netto nach allen Abzügen.
- Beim Arbeitgeberwechsel den Vertrag liegen lassen.
Deine Anwartschaft kannst du zum neuen Arbeitgeber mitnehmen (Portabilität) oder privat fortführen – prüfe das aktiv, statt den Vertrag stillzulegen und von Kosten auffressen zu lassen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Im öffentlichen Dienst? Die VBL-Zusatzversorgung im Überblick.
Sonderfälle / Ausnahmen
Geringverdiener-Förderung (§ 100 EStG): Verdienst du nicht mehr als 2.575 Euro brutto im Monat (2026), kann dein Arbeitgeber zusätzlich 30 Prozent seiner bAV-Zahlung als Steuerförderung erhalten – bis zu 288 Euro im Jahr, ab 2027 bis zu 360 Euro. Sprich deinen Arbeitgeber darauf an: Das Geld kostet ihn fast nichts.
Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze: Verdienst du über 101.400 Euro im Jahr, spart dein Arbeitgeber durch deine Umwandlung keine Sozialabgaben – dann entfällt auch seine Zuschusspflicht. Die Steuerfreiheit bis 676 Euro bleibt trotzdem bestehen.
Kapital statt Rente: Lässt du dir die Betriebsrente als Einmalzahlung auszahlen, werden die Krankenversicherungsbeiträge auf 120 Monate verteilt (1/120-Regel) – das mildert die Abgabenlast im Auszahlungsjahr deutlich.
Grundsicherung: Rechnest du im Alter mit Grundsicherung, ist eine Zusatzrente bis 281,50 Euro monatlich (2026) anrechnungsfrei – deine Betriebsrente wird dir also nicht einfach wieder weggenommen.
Direktzusage und Unterstützungskasse: Hier gibt es keinen gesetzlichen Pflichtzuschuss. Dafür sind diese Wege oft großzügiger dotiert – vergleiche die Arbeitgeberleistung immer in Euro, nicht in Prozent.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis des betriebsrente-rechner ist eine Schätzung, die dir die Größenordnung zeigt – keine Garantie. Nutze sie für drei konkrete Schritte: Erstens, frage deinen Arbeitgeber nach dem Durchführungsweg, dem tatsächlichen Zuschuss und den Vertragskosten – du hast einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, aber die Konditionen musst du einfordern.
Zweitens, lass dich unabhängig beraten, etwa bei einer Verbraucherzentrale: Ein Versicherungsvertreter deines Arbeitgebers verkauft dir in der Regel genau ein Produkt. Drittens, rechne die Alternative durch: Was brächte dieselbe Netto-Sparleistung in einem eigenen Depot?
Erst wenn die Betriebsrente diesen Vergleich gewinnt, unterschreibe.