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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

VBL-Rechner: Betriebsrente berechnen

Auf deiner Gehaltsabrechnung steht jeden Monat eine VBL-Umlage – aber was bekommst du dafür später eigentlich? Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes funktioniert nach einem Punktemodell: Jedes Jahr sammelst du Versorgungspunkte, und jeder Punkt ist später 4,00 € monatliche Betriebsrente wert. Der vbl-rechner übersetzt dein Jahresentgelt und dein Alter in genau diese Punkte – Schritt für Schritt, mit der offiziellen Formel der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

Interaktiver VBL-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
Zahleneingabe, zur Bestimmung des Altersfaktors

Geburtsjahr (Zahleneingabe, zur Bestimmung des Altersfaktors)

€

Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt (€) (Zahleneingabe; Hilfetext: Steht auf dei...

Tarifgebiet (Auswahl: West / Ost)

optional, Standard: Regelaltersgrenze

Geplantes Rentenalter (optional, Standard: Regelaltersgrenze)

Berechnungsergebnis
Deine Versorgungspunkte in diesem Jahr
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Altersfaktor 642,80 €
Monatliche Anwartschaft aus diesem Jahr 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung nach der offiziellen VBL-Formel (Stand: Oktober 2026). Die verbindliche Berechnung nimmt die VBL vor. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Deine VBL-Betriebsrente hängt von zwei Dingen ab: deinem zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelt und deinem Alter. Die Formel lautet: (Jahresentgelt ÷ 12 ÷ 1.000 €) × Altersfaktor = Versorgungspunkte des Jahres. Beispiel: Mit 30 Jahren und 48.000 € Jahresentgelt (Altersfaktor 2,0) sammelst du 8,00 Punkte – das sind 32,00 € monatliche Rentenanwartschaft für dieses eine Jahr. Alle Punkte deines Berufslebens werden addiert und mit dem Messbetrag von 4,00 € multipliziert. Im vbl-rechner oben gibst du Alter, Jahresentgelt und Tarifgebiet ein und siehst sofort deine Punkte und die daraus entstehende Anwartschaft.

So funktioniert der vbl-rechner

Der Rechner braucht vier Angaben von dir. Erstens: dein Alter im Berechnungsjahr – daraus liest er den Altersfaktor aus der offiziellen Tabelle.

Zweitens: dein zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt. Achtung: Das ist nicht exakt dein steuerpflichtiges Brutto – einige Entgeltbestandteile sind nicht zusatzversorgungspflichtig, dafür erhöht ein Hinzurechnungsbetrag (die vom Arbeitgeber gezahlte Umlage wird teilweise von dir versteuert) das Brutto.

Als Näherung kannst du dein Jahresbrutto nehmen; den exakten Wert findest du auf deiner Entgeltabrechnung oder in der VBL-Versicherteninformation. Drittens: dein Tarifgebiet (West oder Ost), weil Finanzierung und Grenzwerte sich unterscheiden.

Viertens optional: dein geplantes Rentenalter, falls du Abschläge bei vorzeitigem Beginn sehen willst.

Die Ausgabe zeigt drei Zahlen: die Versorgungspunkte dieses Jahres, deine geschätzte Gesamtpunktzahl bis zum Rentenbeginn (bei gleichbleibendem Entgelt) und die monatliche Betriebsrenten-Anwartschaft in Euro. Das ist eine Brutto-Anwartschaft vor Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen – dazu weiter unten mehr.

Was ist die VBL-Pflichtversicherung überhaupt?

Die VBL – die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder mit Sitz in Karlsruhe – ist die Zusatzversorgungskasse für den öffentlichen Dienst. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und steht für die Pflichtversicherung unter der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums.

Ihr Kerngeschäft ist die „VBLklassik": die betriebliche Altersversorgung für Tarifbeschäftigte bei rund 5.300 beteiligten Arbeitgebern (Bund, Länder, Kommunen).

Die wichtigste Nachricht zuerst: Die Pflichtversicherung ist tarifvertraglich geregelt (Grundlage ist der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung, ATV, bzw. ATV-K im kommunalen Bereich) und kann während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst nicht gekündigt werden. Wer tariflich beschäftigt wird und die Voraussetzungen erfüllt, wird automatisch pflichtversichert.

Neben der Altersrente deckt die VBLklassik die gleichen biometrischen Risiken ab wie die gesetzliche Rentenversicherung: Erwerbsminderung und Hinterbliebenenversorgung – ohne Gesundheitsprüfung.

Seit dem 1. Januar 2002 gilt das Punktemodell: Statt einer prozentualen Gesamtversorgung sammelst du jährlich Versorgungspunkte. Das macht die Rente transparent und – mit diesem Rechner – nachrechenbar.

Die Formel: so entstehen deine Versorgungspunkte

Die offizielle Formel der VBL lautet:

Versorgungspunkte = (zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt ÷ 12 ÷ 1.000 €) × Altersfaktor

Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die 1.000 € sind das sogenannte Referenzentgelt – eine reine Rechengröße aus dem Tarifvertrag.

Der Altersfaktor kommt aus einer festen Tabelle (§ 36 Abs. 3 der VBL-Satzung) und belohnt junge Versicherte: Je jünger du bist, desto länger kann dein Punkt „arbeiten", desto höher der Faktor. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den tvoed-rechner heranziehen.

Alter Faktor Alter Faktor Alter Faktor
20 2,8 35 1,7 50 1,1
25 2,4 40 1,5 55 1,0
30 2,0 45 1,3 60 0,9
– – – – 64 und älter 0,8

(Vollständige Tabelle: Alter 17 = 3,1, fallend in 0,1er-Schritten; der Rechner nutzt die exakte Tabelle.)

Bei Rentenbeginn werden alle Versorgungspunkte deines Berufslebens addiert und mit dem Messbetrag umgerechnet:

Monatliche Betriebsrente = Summe der Versorgungspunkte × 4,00 €

Der Messbetrag von 4,00 € pro Punkt ist fest – deine Anwartschaft ist damit während des Berufslebens nicht inflationsgeschützt. Erst ab Rentenbezug steigt die Betriebsrente jährlich zum 1. Juli um 1 Prozent.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 (verifiziert, VBL-Rechengrößen West): Die Gesamtumlage im Abrechnungsverband West beträgt 7,30 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts – davon 5,49 % Arbeitgeberanteil und 1,81 % Arbeitnehmeranteil. Im Tarifgebiet Ost gelten 1,06 % Arbeitgeberumlage plus 2,00 % Arbeitgeberbeitrag und 4,25 % Arbeitnehmerbeitrag im Kapitaldeckungsverfahren.

Die Höchstgrenze des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (West) liegt 2026 bei 21.125 € im Monat.

2027 (Entwurf, noch nicht beschlossen): Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht vor, dass eine Betriebsrente künftig nicht nur bei einer Vollrente, sondern auch bei einer Teilrente wegen Alters gezahlt werden muss (§ 6 Betriebsrentengesetz). Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027.

Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch – behandle diesen Punkt als Ankündigung, nicht als geltendes Recht. Für die Formel (Punkte, Messbetrag, Altersfaktoren) ist 2027 keine Änderung angekündigt.

Beispielrechnung: zwei Berufsleben im Vergleich

Anna, 30 Jahre, Tarifgebiet West, 48.000 € zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt:

  1. Monatsentgelt: 48.000 € ÷ 12 = 4.000 €

Durch Referenzentgelt: 4.000 € ÷ 1.000 € = 4,0
3. Mal Altersfaktor (30 Jahre = 2,0): 4,0 × 2,0 = 8,00 Versorgungspunkte
4.

Anwartschaft für dieses Jahr: 8,00 × 4,00 € = 32,00 € monatliche Betriebsrente

Bleibt Annas Entgelt (vereinfacht) 37 Jahre lang gleich, sammelt sie bei sinkendem Altersfaktor grob 200 Punkte – entsprechend rund 800 € monatlicher Betriebsrente (brutto, vor Steuern und KV-Beiträgen).

Mehmet, 45 Jahre, Tarifgebiet West, 60.000 € Jahresentgelt:

  1. 60.000 € ÷ 12 = 5.000 €; 5.000 € ÷ 1.000 € = 5,0
  2. Altersfaktor mit 45 Jahren = 1,3 → 5,0 × 1,3 = 6,50 Versorgungspunkte
  3. Anwartschaft für dieses Jahr: 6,50 × 4,00 € = 26,00 € monatlich

Obwohl Mehmet deutlich mehr verdient, bringt ihm das Jahr weniger Punkte als Anna – der Altersfaktor schlägt das höhere Entgelt. Genau das ist die Logik des Systems: Frühe Jahre zählen mehr.

Typische Fehler beim VBL-Verständnis

  1. Steuerbrutto statt zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.

Die Formel braucht das zusatzversorgungspflichtige Entgelt – nimmst du einfach das Steuerbrutto, liegt die Rechnung daneben. Orientiere dich an der Entgeltabrechnung.

  1. Punkte mit Euro verwechseln.

8 Versorgungspunkte sind nicht 8 € Rente, sondern 8 × 4,00 € = 32 €. Der Messbetrag wird am häufigsten vergessen.

  1. Altersfaktor raten.

Der Faktor fällt mit jedem Alter – mit 30 sind es 2,0, mit 50 nur noch 1,1. Ein Blick in die Tabelle schlägt jede Schätzung.

  1. Wartezeit übersehen.

Ohne 60 Umlagemonate (5 Jahre) gibt es keine Betriebsrente – wer vorher dauerhaft aus dem öD ausscheidet, behält nur Anwartschaften oder kann sich die Arbeitnehmerbeiträge erstatten lassen. 5.

VBLklassik mit VBLextra verwechseln. Die Pflichtversicherung (klassik) ist Umlage plus Kapitaldeckung des Arbeitgebers; VBLextra ist die freiwillige, komplett kapitalgedeckte Zusatzversicherung mit eigenen Tarifen – andere Rechnung, andere Regeln.

  1. Steuern und KV-Beiträge vergessen.

Die errechnete Anwartschaft ist brutto. Im Ruhestand greifen nachgelagerte Besteuerung und Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge – plane mit dem Netto, nicht mit dem Brutto. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer tv-l-rechner.

Sonderfälle und Ausnahmen

Mutterschutz und Elternzeit: Für diese Zeiten schreibt dir die VBL Versorgungspunkte gut, ohne dass Umlagen fließen – die sogenannte soziale Komponente. Deine Anwartschaft wächst also auch dann, wenn du kein Entgelt beziehst.

Erwerbsminderung: Auch hier gibt es Zurechnungszeiten: Die VBL rechnet so, als hättest du bis zu einem bestimmten Alter weiter Punkte gesammelt. Die Erwerbsminderungsrente der VBL setzt – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung – voraus, dass die Wartezeit erfüllt ist; bei einem Arbeitsunfall entfällt sie.

Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst: Deine bis dahin erworbenen Anwartschaften bleiben erhalten (Unverfallbarkeit nach den Fristen des Betriebsrentengesetzes bzw. der Wartezeit-Regelung). Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir die selbst gezahlten Arbeitnehmerbeiträge erstatten lassen – die Arbeitgeberanteile bleiben im System.

Teilzeit: Die Formel funktioniert genauso – nur das Jahresentgelt ist niedriger, also auch die Punkte. Die Wartezeit zählt in Monaten, nicht in Vollzeitäquivalenten.

Mehrere Arbeitgeber und Versorgungsausgleich: Bei Arbeitgeberwechsel innerhalb des öD laufen die Punkte einfach weiter. Bei Scheidung kann ein Versorgungsausgleich Punkte auf den Ex-Partner übertragen – die VBL informiert dazu in einer eigenen Broschüre.

Vorzeitiger Rentenbeginn: Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es Abschläge von 0,3 % pro Monat des früheren Beginns, maximal 10,8 %.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Deine errechnete Anwartschaft ist ein Baustein deiner Altersvorsorge – kein Ersatz für die gesetzliche Rente, sondern die zweite Säule daneben. Prüfe einmal im Jahr deine VBL-Versicherteninformation: Stimmen Entgelt und Punkte mit deiner Abrechnung überein?

Denke daran, dass die Anwartschaft brutto ist und bis zum Rentenbeginn nicht mit der Inflation wächst – erst ab der ersten Zahlung kommt das jährliche Plus von 1 %. Wenn du mehr willst, ist die freiwillige VBLextra (oder Entgeltumwandlung) der vorgesehene Weg – nicht das Erhöhen der Pflichtversicherung, denn die ist fix.

Und bei konkreten Fragen zu Wartezeit oder Ausscheiden lohnt der Blick in die Kundeninformation der VBL oder ein Gespräch mit deiner Personalstelle – dieser Rechner ersetzt keine individuelle Beratung.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

Für den Bau des Rechners, alle Werte verifiziert (Quellen: VBL-Kundeninformation VBLklassik, VBL-Satzung § 36 Abs. 3, VBL-Rechengrößen 2026 West): **Kernformel (Pflichtversicherung VBLklassik):** - Versorgungspunkte_Jahr = ROUND((zusatzversorgungspflichtiges_Jahresentgelt / 12 / 1000) × Altersfaktor(Alter_im_Jahr); 2) - Monatsrente_Anwartschaft = SUMME(Versorgungspunkte_alle_Jahre) × 4,00 € (Messbetrag) - Rundung: auf 2 Nachkommastellen **Altersfaktor-Tabelle (vollständig, § 36 Abs. 3 VBL-Satzung):** 17: 3,1 · 18: 3,0 · 19: 2,9 · 20: 2,8 · 21: 2,7 · 22: 2,6 · 23: 2,5 · 24: 2,4 · 25: 2,4 · 26: 2,3 · 27: 2,2 · 28: 2,2 · 29: 2,1 · 30: 2,0 · 31: 2,0 · 32: 1,9 · 33: 1,9 · 34: 1,8 · 35: 1,7 · 36: 1,7 · 37: 1,6 · 38: 1,6 · 39: 1,6 · 40: 1,5 · 41: 1,5 · 42: 1,4 · 43: 1,4 · 44: 1,3 · 45: 1,3 · 46: 1,3 · 47: 1,2 · 48: 1,2 · 49: 1,2 · 50: 1,1 · 51: 1,1 · 52: 1,1 · 53: 1,0 · 54: 1,0 · 55: 1,0 · 56: 1,0 · 57: 0,9 · 58: 0,9 · 59: 0,9 · 60: 0,9 · 61: 0,8 · 62: 0,8 · 63: 0,8 · 64 und älter: 0,8 **Finanzierung 2026 (nur informativ, nicht für die Punkte nötig):** - West: Gesamtumlage 7,30 % (AG 5,49 %, AN 1,81 %); Höchstgrenze zusatzversorgungspflichtiges Entgelt: 21.125 €/Monat - Ost: AG-Umlage 1,06 %, AG-Beitrag 2,00 %, AN-Beitrag 4,25 % **Anpassungen:** - Wartezeit: 60 Umlagemonate (Alternative: 36 Monate ununterbrochen beim selben AG + 21 Jahre alt bei Ausscheiden, seit 1.1.2018; Arbeitsunfall: keine Wartezeit) - Rentenanpassung: +1 % jährlich zum 1. Juli ab Rentenbezug - Abschläge: 0,3 %/Monat bei vorzeitigem Beginn, max. 10,8 % - Hinweis einbauen: Anwartschaft ist brutto; Steuer (nachgelagert) und KV/PV-Beiträge gehen noch ab

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Bin ich automatisch in der VBL pflichtversichert?

Wenn du als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter bei einem der rund 5.300 an der VBL beteiligten Arbeitgeber (Bund, Länder, Kommunen) arbeitest und die tariflichen Voraussetzungen erfüllst, wirst du automatisch in der VBLklassik pflichtversichert. Beamtinnen und Beamte sind nicht dabei – sie haben die Beamtenversorgung.

2 Kann ich die VBL-Pflichtversicherung kündigen?

Nein. Die Pflichtversicherung ist tarifvertraglich geregelt und kann während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst nicht gekündigt werden. Erst wenn du den öD verlässt, endet die Versicherungspflicht – deine Anwartschaften bleiben erhalten.

3 Wie viel zahle ich monatlich in die VBL ein?

Im Tarifgebiet West beträgt die Gesamtumlage 2026 7,30 % deines zusatzversorgungspflichtigen Entgelts – davon zahlst du als Arbeitnehmer 1,81 %, dein Arbeitgeber 5,49 %. Bei 4.000 € Monatsentgelt sind das 72,40 € von dir und 219,60 € vom Arbeitgeber. Im Osten gelten andere Sätze (Arbeitnehmerbeitrag 4,25 % im Kapitaldeckungsverfahren).

4 Was passiert mit meiner Anwartschaft, wenn ich den öffentlichen Dienst verlasse?

Deine bis dahin gesammelten Versorgungspunkte verfallen nicht – sie bleiben als Anwartschaft bestehen und werden bei Rentenbeginn ausgezahlt, sofern die Wartezeit von 60 Umlagemonaten erfüllt ist. Alternativ kannst du dir unter bestimmten Voraussetzungen deine eigenen Arbeitnehmerbeiträge erstatten lassen.

5 Wann wird die VBL-Rente ausgezahlt?

Die Auszahlung beginnt mit dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente (oder bei einer Erwerbsminderungsrente). Geplant ist ab 2027, dass die Betriebsrente auch bei einer gesetzlichen Teilrente gezahlt werden muss – das Gesetzgebungsverfahren dazu läuft noch.

6 Muss ich die VBL-Betriebsrente versteuern?

Ja. Die Betriebsrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung und wird im Ruhestand als sonstige Einkünfte versteuert. Zusätzlich fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner an – für Betriebsrenten gilt dabei ein gesetzlicher Freibetrag in der Krankenversicherung (§ 226 SGB V). Der vbl-rechner zeigt dir bewusst die Brutto-Anwartschaft; dein Netto liegt darunter.

7 Was ist der Unterschied zwischen VBLklassik und VBLextra?

VBLklassik ist die Pflichtversicherung für Tarifbeschäftigte im öD (Punktemodell, Arbeitgeberumlage). VBLextra ist die freiwillige, kapitalgedeckte Zusatzversicherung – dort zahlst du selbst Beiträge (zum Beispiel per Entgeltumwandlung) und wählst Tarife für Alter, Erwerbsminderung oder Hinterbliebene.

8 Zählt Elternzeit für meine Versorgungspunkte?

Ja. Für Mutterschutz und Elternzeit schreibt dir die VBL Versorgungspunkte gut, ohne dass Beiträge fließen (soziale Komponente). Auch Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung erhöhen deine Punkte.

9 Wo sehe ich meine aktuellen Versorgungspunkte?

In deiner jährlichen VBL-Versicherteninformation und im Kundenportal auf vbl.de. Vergleiche dort Entgelt und Punkte mit deiner Gehaltsabrechnung – so merkst du Fehler früh.

10 Gilt die VBL auch für kommunale Arbeitgeber?

Ja – für kommunale Arbeitgeber gelten die gleichen Spielregeln auf Basis des ATV-K (Altersvorsorge-TV-Kommunal). Daneben gibt es 24 kommunale und kirchliche Zusatzversorgungskassen unter dem Dach der AKA mit eigenem Punktemodell nach denselben Grundsätzen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • vbl.de: Kundeninformation VBLklassik (Formel, Referenzentgelt 1.000 €, Messbetrag 4,00 €); Vorläufige Rechengrößen 2026 West (Umlage 7,30 %); VBLkompass 2026 (Anpassung 1 %, Abschläge)
  • • de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsanstalt_des_Bundes_und_der_Länder: Altersfaktor-Tabelle (§ 36 Abs. 3 VBL-Satzung), Aufsicht BMF, Wartezeit-Regelungen (abgerufen 16.10.2026)
  • • kommunalforum.de: VBL-Zusatzversorgung – Auszahlung, Steuer, Wartezeit 60 Monate (abgerufen 16.10.2026)
  • • lff.bayern: Zusatzversorgungswerte 2025–2026 (Umlagesätze West/Ost, Grenzwerte) (abgerufen 16.10.2026)
  • • rentenbescheid24.de: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – Teilrente ab 1.1.2027 (Referenten-/Regierungsentwurf, Verfahren läuft) (abgerufen 16.10.2026)