So funktioniert der Differenzbesteuerung-Rechner
Der Rechner prüft und rechnet in drei Schritten – so, wie es das Finanzamt bei einer Prüfung auch tun würde:
Schritt 1: Der Eignungs-Check. Vor der ersten Zahl fragt der Rechner die drei Voraussetzungen ab: (1) Handelst du gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen im eigenen Namen? (2) Hast du die Ware ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer eingekauft – also von einer Privatperson, einem Kleinunternehmer (§ 19 UStG) oder einem anderen Händler unter Differenzbesteuerung? (3) Handelt es sich nicht um ausgeschlossene Ware wie unverarbeitete Edelmetalle oder Edelsteine?
Nur wenn alle drei Fragen mit Ja beantwortet sind, darfst du § 25a anwenden.
Schritt 2: Die Margenberechnung. Du gibst Einkaufspreis und Verkaufspreis (jeweils brutto, so wie sie auf deinen Belegen stehen) ein.
Der Differenzbesteuerung-Rechner bildet die Differenz – deine Marge – und rechnet daraus die enthaltene Umsatzsteuer heraus: Steuer = Marge × 19 ÷ 119. Die Bemessungsgrundlage (der Nettobetrag deiner Marge) ist Marge × 100 ÷ 119.
Wichtig: Es gilt immer der Regelsteuersatz von 19 % – auch wenn die Ware eigentlich dem ermäßigten Satz von 7 % unterläge (die klassische Falle für Antiquariate).
Schritt 3: Der Vergleich. Der Differenzbesteuerung-Rechner stellt daneben, was du bei Regelbesteuerung zahlen würdest – also 19 % auf den vollen Verkaufspreis.
Die Differenz der beiden Beträge ist deine Steuerersparnis durch § 25a. Genau diese Zahl entscheidet, ob sich die (etwas aufwendigere) Dokumentation für dich lohnt.
Und die Rechnung? Der Rechner gibt dir den korrekten Pflichtvermerk für deine Rechnung aus: „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG – Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" (bei Kunst: „Kunstgegenstände/Sonderregelung", bei Sammlerstücken: „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung").
Merke: Weist du auf der Rechnung trotzdem Umsatzsteuer gesondert aus, schuldest du sie zusätzlich zur Differenzsteuer (§ 14a Abs. 6 UStG) – ein teurer Formfehler. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Mehrwertsteuer-Rechner heranziehen.
Was ändert sich 2026 – und was ist für 2027 geplant?
2026 gilt: An § 25a selbst hat sich 2026 nichts geändert – Formel, 19-%-Satz und Rechnungspflichten gelten unverändert. Relevant ist aber die Verschärfung seit 1. Januar 2025: Die optionale Anwendung der Differenzbesteuerung ist nur noch zulässig, wenn auf den vorhergehenden Umsatz kein ermäßigter Steuersatz angewandt wurde.
Wer Ware einkauft, die zuvor mit 7 % versteuert wurde, kann für den Weiterverkauf nicht mehr freiwillig zur Differenzbesteuerung optieren – ein Punkt, der in kaum einem Händler-Ratgeber steht.
Ebenfalls praxisrelevant 2026: die E-Rechnungspflicht. Für B2B-Umsätze gilt seit 2025 die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen; ab 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz auch strukturierte E-Rechnungen ausstellen (ab 2028 alle).
Der §-25a-Pflichtvermerk gehört dabei in das strukturierte Format – „Papier mit Stempel" reicht im B2B-Geschäft nicht mehr.
2027 ist geplant, aber noch nicht final (Stand Oktober 2026): Für § 25a sind keine Gesetzesänderungen angekündigt. Relevant wird für Händler allenfalls die universelle E-Rechnungs-Ausgabepflicht ab 2028.
Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich an § 25a etwas ändert – rechne bis dahin mit den hier dokumentierten Regeln.
Beispielrechnung: Gebrauchtwagen mit 3.000 € Marge
Annahmen: Du kaufst einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson für 8.000 € und verkaufst ihn für 11.000 €. Einzeldifferenzbesteuerung, keine weiteren Kosten.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Einkaufspreis | – | 8.000 € |
| Verkaufspreis | – | 11.000 € |
| Marge (Differenz) | 11.000 − 8.000 | 3.000 € |
| Umsatzsteuer (19 %) | 3.000 × 19 ÷ 119 | 478,99 € |
| Bemessungsgrundlage | 3.000 × 100 ÷ 119 | 2.521,01 € |
| Steuer nach § 25a | 478,99 € |
Der Vergleich zur Regelbesteuerung: Ohne § 25a würdest du 19 % auf den vollen Verkaufspreis abführen: 11.000 × 19 ÷ 119 = 1.756,30 €. Die Differenzbesteuerung spart dir also 1.277,31 € bei diesem einen Auto – und genau deshalb ist sie für Gebrauchtwarenhändler bares Geld.
Beachte: Vorsteuer aus dem Einkauf (8.000 €) kannst du nicht ziehen – bei Privatkauf gab es ohnehin keine.
Verlustfall zum Merken: Verkaufst du das Auto für nur 7.500 € (Marge −500 €), beträgt die Bemessungsgrundlage 0 € – eine negative Differenz darf weder mit anderen positiven Margen verrechnet noch in künftige Zeiträume vorgetragen werden. Steuer auf den Verlust: null.
Typische Fehler bei der Differenzbesteuerung
- Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen.
Der teuerste Formfehler: Wer trotz § 25a die Steuer gesondert ausweist, schuldet sie zusätzlich zur Differenzsteuer (§ 14a Abs. 6 UStG). Der Vermerk „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG" ersetzt den Steuerausweis – nicht ergänzt ihn.
- Vorsteuer aus dem Einkauf ziehen wollen.
Geht nicht: Wer die Differenzbesteuerung anwendet, hat für diese Ware keinen Vorsteuerabzug. Beim Privatkauf gab es ohnehin keine Vorsteuer – der Fehler passiert meist bei Mischwarenkörben.
- 7 % statt 19 % ansetzen.
Bei der Differenzbesteuerung gilt immer der Regelsteuersatz – auch für Bücher und Antiquitäten, die sonst 7 % hätten. Antiquariate trifft diese Falle am häufigsten.
- Instandsetzungskosten zum Einkaufspreis addieren.
Reparatur- und Aufbereitungskosten nach dem Ankauf erhöhen den Einkaufspreis nicht – sie sind separate Betriebsausgaben. Nur der tatsächliche Ankaufspreis zählt.
- Negative Margen verrechnen.
Ein Verlustverkauf erzeugt 0 € Steuer, mindert aber nicht die Steuer auf deine Gewinnverkäufe. Wer Margen saldiert, rechnet falsch und fällt in der Prüfung auf.
- Edelmetalle und Anlagegold einbeziehen.
Unverarbeitete Edelmetalle und Edelsteine sind von § 25a ausdrücklich ausgenommen. (Fertiger Schmuck aus Gold oder Silber fällt übrigens nicht unter die Ausnahme – es geht um das Rohmaterial.)
Sonderfälle und Ausnahmen, die fast alle Ratgeber nur streifen
Gesamtdifferenz statt Einzeldifferenz: Verkaufst du viele Kleinteile (Einkaufspreis je Stück maximal 500 €), darfst du statt jeder einzelnen Marge die Gesamtdifferenz eines Besteuerungszeitraums bilden: Summe aller Verkaufspreise minus Summe aller Einkaufspreise. Praktisch für Trödel- und Flohmarkthändler mit Sammelankäufen.
Der Wechsel zwischen Einzel- und Gesamtdifferenz ist nur zu Beginn eines Kalenderjahres möglich.
Kunstgegenstände ohne ermittelbaren Einkaufspreis: Lässt sich der Einkaufspreis eines Kunstgegenstands nicht ermitteln oder ist er unbedeutend (z. B. Nachlassfund), wird die Bemessungsgrundlage pauschal mit 30 % des Verkaufspreises angesetzt. Darauf dann 19 % – eine Sonderregel, die Sammler kennen sollten. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige.
Verzicht zugunsten der Regelbesteuerung: Du darfst für jeden einzelnen Gegenstand auf die Differenzbesteuerung verzichten und normal mit ausgewiesener Umsatzsteuer verkaufen. Sinnvoll, wenn dein Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist und die ausgewiesene Steuer für ihn bares Geld wert ist – etwa beim Verkauf an gewerbliche Kunden, die lieber 19 % vom Finanzamt zurückholen als deinen (etwas niedrigeren) Bruttopreis zu zahlen.
Neuwaren ohne Steuerausweis: § 25a ist nicht auf Gebrauchtwaren beschränkt. Auch neue Gegenstände fallen darunter, wenn du sie ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer eingekauft hast – etwa von einem Kleinunternehmer.
Versteigerungen: Wer als Auktionator fremde Ware im eigenen Namen versteigert, kann ebenfalls Wiederverkäufer im Sinne des § 25a sein – die Regelung nennt öffentliche Versteigerer ausdrücklich.
Innergemeinschaftliche Lieferungen: Verkaufst du differenzbesteuerte Ware an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land, gelten zusätzliche Nachweispflichten (u. a. USt-IdNr. des Käufers, Transportnachweise). Die Marge bleibt trotzdem die Bemessungsgrundlage – aber die Dokumentation wird anspruchsvoller.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der Rechner gibt dir zwei Zahlen, mit denen du sofort arbeiten kannst: deine abzuführende Umsatzsteuer und deine Ersparnis gegenüber der Regelbesteuerung. Ist die Ersparnis deutlich, lohnt sich die etwas strengere Dokumentation (Ein- und Verkaufspreis je Gegenstand lückenlos belegen – das Finanzamt prüft genau das).
Führe außerdem ein klares Warenverzeichnis: Für jeden differenzbesteuerten Artikel musst du Einkaufspreis, Verkaufspreis und Bemessungsgrundlage nachweisen können. Und wenn du regelmäßig an gewerbliche Kunden verkaufst, rechne den Einzelfall durch: Manchmal ist der Verzicht auf § 25a mit offener 19-%-Rechnung für beide Seiten das bessere Geschäft.
Deine Marge ist übrigens auch dein steuerlicher Gewinnanteil – wie daraus deine Einkommensteuer wird, zeigt der Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige.
Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung – bei Zweifelsfällen (Kunst, EU-Geschäfte, Edelmetalle) sprich mit deinem Steuerberater oder Finanzamt.