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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Differenzbesteuerung-Rechner: Marge berechnen

Du kaufst gebrauchte Waren von Privatleuten und verkaufst sie mit Gewinn weiter – und fragst dich, wie viel Umsatzsteuer auf deiner Marge liegt? Der Differenzbesteuerung-Rechner zeigt dir in Sekunden, was du nach § 25a UStG wirklich ans Finanzamt abführen musst: nur die Steuer auf deine Marge, nicht auf den vollen Verkaufspreis. Das Problem: Die meisten Händler rechnen entweder mit der vollen Regelbesteuerung und verschenken Geld – oder wenden § 25a falsch an und riskieren Ärger bei der Prüfung. Die Lösung: Gib Ein- und Verkaufspreis ein, sieh sofort Steuer, Bemessungsgrundlage und den Euro-Vergleich zur Regelbesteuerung.

Interaktiver Differenzbesteuerung-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
brutto

Platzhalter: z. B. 8.000 €; Hilfe: Der Preis auf deinem Einkaufsbeleg – ohne Vorsteuera...

brutto

Platzhalter: z. B. 11.000 €; Hilfe: Dein geplanter oder tatsächlicher Verkaufspreis ink...

Optionen: Einzeldifferenz (pro Gegenstand) / Gesamtdifferenz (Zeitraum, nur bis 500 € E...

Berechnungsergebnis
Deine Marge
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Umsatzsteuer nach § 25a 642,80 €
Bemessungsgrundlage 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG wird nicht dein Verkaufspreis versteuert, sondern nur deine Marge – die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis. Darauf wendest du immer den Regelsteuersatz von 19 % an (herausgerechnet: Marge × 19/119). Voraussetzung: Du bist Wiederverkäufer und hast die Ware so eingekauft, dass kein Vorsteuerabzug möglich war – typischerweise von einer Privatperson, einem Kleinunternehmer oder einem anderen Differenzbesteuerer. Auf der Rechnung darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen; stattdessen vermerkst du „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG" plus den Zusatz „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung".

So funktioniert der Differenzbesteuerung-Rechner

Der Rechner prüft und rechnet in drei Schritten – so, wie es das Finanzamt bei einer Prüfung auch tun würde:

Schritt 1: Der Eignungs-Check. Vor der ersten Zahl fragt der Rechner die drei Voraussetzungen ab: (1) Handelst du gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen im eigenen Namen? (2) Hast du die Ware ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer eingekauft – also von einer Privatperson, einem Kleinunternehmer (§ 19 UStG) oder einem anderen Händler unter Differenzbesteuerung? (3) Handelt es sich nicht um ausgeschlossene Ware wie unverarbeitete Edelmetalle oder Edelsteine?

Nur wenn alle drei Fragen mit Ja beantwortet sind, darfst du § 25a anwenden.

Schritt 2: Die Margenberechnung. Du gibst Einkaufspreis und Verkaufspreis (jeweils brutto, so wie sie auf deinen Belegen stehen) ein.

Der Differenzbesteuerung-Rechner bildet die Differenz – deine Marge – und rechnet daraus die enthaltene Umsatzsteuer heraus: Steuer = Marge × 19 ÷ 119. Die Bemessungsgrundlage (der Nettobetrag deiner Marge) ist Marge × 100 ÷ 119.

Wichtig: Es gilt immer der Regelsteuersatz von 19 % – auch wenn die Ware eigentlich dem ermäßigten Satz von 7 % unterläge (die klassische Falle für Antiquariate).

Schritt 3: Der Vergleich. Der Differenzbesteuerung-Rechner stellt daneben, was du bei Regelbesteuerung zahlen würdest – also 19 % auf den vollen Verkaufspreis.

Die Differenz der beiden Beträge ist deine Steuerersparnis durch § 25a. Genau diese Zahl entscheidet, ob sich die (etwas aufwendigere) Dokumentation für dich lohnt.

Und die Rechnung? Der Rechner gibt dir den korrekten Pflichtvermerk für deine Rechnung aus: „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG – Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" (bei Kunst: „Kunstgegenstände/Sonderregelung", bei Sammlerstücken: „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung").

Merke: Weist du auf der Rechnung trotzdem Umsatzsteuer gesondert aus, schuldest du sie zusätzlich zur Differenzsteuer (§ 14a Abs. 6 UStG) – ein teurer Formfehler. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Mehrwertsteuer-Rechner heranziehen.

Was ändert sich 2026 – und was ist für 2027 geplant?

2026 gilt: An § 25a selbst hat sich 2026 nichts geändert – Formel, 19-%-Satz und Rechnungspflichten gelten unverändert. Relevant ist aber die Verschärfung seit 1. Januar 2025: Die optionale Anwendung der Differenzbesteuerung ist nur noch zulässig, wenn auf den vorhergehenden Umsatz kein ermäßigter Steuersatz angewandt wurde.

Wer Ware einkauft, die zuvor mit 7 % versteuert wurde, kann für den Weiterverkauf nicht mehr freiwillig zur Differenzbesteuerung optieren – ein Punkt, der in kaum einem Händler-Ratgeber steht.

Ebenfalls praxisrelevant 2026: die E-Rechnungspflicht. Für B2B-Umsätze gilt seit 2025 die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen; ab 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz auch strukturierte E-Rechnungen ausstellen (ab 2028 alle).

Der §-25a-Pflichtvermerk gehört dabei in das strukturierte Format – „Papier mit Stempel" reicht im B2B-Geschäft nicht mehr.

2027 ist geplant, aber noch nicht final (Stand Oktober 2026): Für § 25a sind keine Gesetzesänderungen angekündigt. Relevant wird für Händler allenfalls die universelle E-Rechnungs-Ausgabepflicht ab 2028.

Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich an § 25a etwas ändert – rechne bis dahin mit den hier dokumentierten Regeln.

Beispielrechnung: Gebrauchtwagen mit 3.000 € Marge

Annahmen: Du kaufst einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson für 8.000 € und verkaufst ihn für 11.000 €. Einzeldifferenzbesteuerung, keine weiteren Kosten.

Schritt Rechnung Betrag
Einkaufspreis – 8.000 €
Verkaufspreis – 11.000 €
Marge (Differenz) 11.000 − 8.000 3.000 €
Umsatzsteuer (19 %) 3.000 × 19 ÷ 119 478,99 €
Bemessungsgrundlage 3.000 × 100 ÷ 119 2.521,01 €
Steuer nach § 25a 478,99 €

Der Vergleich zur Regelbesteuerung: Ohne § 25a würdest du 19 % auf den vollen Verkaufspreis abführen: 11.000 × 19 ÷ 119 = 1.756,30 €. Die Differenzbesteuerung spart dir also 1.277,31 € bei diesem einen Auto – und genau deshalb ist sie für Gebrauchtwarenhändler bares Geld.

Beachte: Vorsteuer aus dem Einkauf (8.000 €) kannst du nicht ziehen – bei Privatkauf gab es ohnehin keine.

Verlustfall zum Merken: Verkaufst du das Auto für nur 7.500 € (Marge −500 €), beträgt die Bemessungsgrundlage 0 € – eine negative Differenz darf weder mit anderen positiven Margen verrechnet noch in künftige Zeiträume vorgetragen werden. Steuer auf den Verlust: null.

Typische Fehler bei der Differenzbesteuerung

  1. Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen.

Der teuerste Formfehler: Wer trotz § 25a die Steuer gesondert ausweist, schuldet sie zusätzlich zur Differenzsteuer (§ 14a Abs. 6 UStG). Der Vermerk „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG" ersetzt den Steuerausweis – nicht ergänzt ihn.

  1. Vorsteuer aus dem Einkauf ziehen wollen.

Geht nicht: Wer die Differenzbesteuerung anwendet, hat für diese Ware keinen Vorsteuerabzug. Beim Privatkauf gab es ohnehin keine Vorsteuer – der Fehler passiert meist bei Mischwarenkörben.

  1. 7 % statt 19 % ansetzen.

Bei der Differenzbesteuerung gilt immer der Regelsteuersatz – auch für Bücher und Antiquitäten, die sonst 7 % hätten. Antiquariate trifft diese Falle am häufigsten.

  1. Instandsetzungskosten zum Einkaufspreis addieren.

Reparatur- und Aufbereitungskosten nach dem Ankauf erhöhen den Einkaufspreis nicht – sie sind separate Betriebsausgaben. Nur der tatsächliche Ankaufspreis zählt.

  1. Negative Margen verrechnen.

Ein Verlustverkauf erzeugt 0 € Steuer, mindert aber nicht die Steuer auf deine Gewinnverkäufe. Wer Margen saldiert, rechnet falsch und fällt in der Prüfung auf.

  1. Edelmetalle und Anlagegold einbeziehen.

Unverarbeitete Edelmetalle und Edelsteine sind von § 25a ausdrücklich ausgenommen. (Fertiger Schmuck aus Gold oder Silber fällt übrigens nicht unter die Ausnahme – es geht um das Rohmaterial.)

Sonderfälle und Ausnahmen, die fast alle Ratgeber nur streifen

Gesamtdifferenz statt Einzeldifferenz: Verkaufst du viele Kleinteile (Einkaufspreis je Stück maximal 500 €), darfst du statt jeder einzelnen Marge die Gesamtdifferenz eines Besteuerungszeitraums bilden: Summe aller Verkaufspreise minus Summe aller Einkaufspreise. Praktisch für Trödel- und Flohmarkthändler mit Sammelankäufen.

Der Wechsel zwischen Einzel- und Gesamtdifferenz ist nur zu Beginn eines Kalenderjahres möglich.

Kunstgegenstände ohne ermittelbaren Einkaufspreis: Lässt sich der Einkaufspreis eines Kunstgegenstands nicht ermitteln oder ist er unbedeutend (z. B. Nachlassfund), wird die Bemessungsgrundlage pauschal mit 30 % des Verkaufspreises angesetzt. Darauf dann 19 % – eine Sonderregel, die Sammler kennen sollten. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige.

Verzicht zugunsten der Regelbesteuerung: Du darfst für jeden einzelnen Gegenstand auf die Differenzbesteuerung verzichten und normal mit ausgewiesener Umsatzsteuer verkaufen. Sinnvoll, wenn dein Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist und die ausgewiesene Steuer für ihn bares Geld wert ist – etwa beim Verkauf an gewerbliche Kunden, die lieber 19 % vom Finanzamt zurückholen als deinen (etwas niedrigeren) Bruttopreis zu zahlen.

Neuwaren ohne Steuerausweis: § 25a ist nicht auf Gebrauchtwaren beschränkt. Auch neue Gegenstände fallen darunter, wenn du sie ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer eingekauft hast – etwa von einem Kleinunternehmer.

Versteigerungen: Wer als Auktionator fremde Ware im eigenen Namen versteigert, kann ebenfalls Wiederverkäufer im Sinne des § 25a sein – die Regelung nennt öffentliche Versteigerer ausdrücklich.

Innergemeinschaftliche Lieferungen: Verkaufst du differenzbesteuerte Ware an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land, gelten zusätzliche Nachweispflichten (u. a. USt-IdNr. des Käufers, Transportnachweise). Die Marge bleibt trotzdem die Bemessungsgrundlage – aber die Dokumentation wird anspruchsvoller.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Der Rechner gibt dir zwei Zahlen, mit denen du sofort arbeiten kannst: deine abzuführende Umsatzsteuer und deine Ersparnis gegenüber der Regelbesteuerung. Ist die Ersparnis deutlich, lohnt sich die etwas strengere Dokumentation (Ein- und Verkaufspreis je Gegenstand lückenlos belegen – das Finanzamt prüft genau das).

Führe außerdem ein klares Warenverzeichnis: Für jeden differenzbesteuerten Artikel musst du Einkaufspreis, Verkaufspreis und Bemessungsgrundlage nachweisen können. Und wenn du regelmäßig an gewerbliche Kunden verkaufst, rechne den Einzelfall durch: Manchmal ist der Verzicht auf § 25a mit offener 19-%-Rechnung für beide Seiten das bessere Geschäft.

Deine Marge ist übrigens auch dein steuerlicher Gewinnanteil – wie daraus deine Einkommensteuer wird, zeigt der Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige.

Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung – bei Zweifelsfällen (Kunst, EU-Geschäfte, Edelmetalle) sprich mit deinem Steuerberater oder Finanzamt.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Einzeldifferenz (§ 25a Abs. 3 UStG):** - Marge = Verkaufspreis (brutto) − Einkaufspreis (brutto). Beide Preise inkl. etwaiger Nebenkosten, die im jeweiligen Preis enthalten sind; nachträgliche Instandsetzungskosten erhöhen den Einkaufspreis NICHT (Quelle: Deubner-Merkblatt). - Enthaltene Umsatzsteuer = Marge × 19 ÷ 119 (immer Regelsteuersatz 19 %, auch bei Waren des ermäßigten Satzes – Quelle: Wikipedia/UStG, Medium-Artikel). - Bemessungsgrundlage = Marge × 100 ÷ 119. - Marge < 0 → Bemessungsgrundlage = 0 €; keine Verrechnung mit positiven Differenzen, kein Vortrag (Quelle: Deubner-Merkblatt Differenzbesteuerung, Seite 3). - **Quelle Formel:** § 25a Abs. 3 UStG; Rechenbeispiel verifiziert gegen Deubner-Merkblatt (4.000/2.000 € → Steuer 319,33 €): 2.000 × 19 ÷ 119 = 319,3277 → 319,33 € ✓. **Beispiel-Check dieser Seite:** Marge 3.000 € → Steuer = 3.000 × 19 ÷ 119 = 478,9916 → 478,99 €; Bemessungsgrundlage = 3.000 × 100 ÷ 119 = 2.521,0084 → 2.521,01 €. Regelbesteuerung: 11.000 × 19 ÷ 119 = 1.756,3025 → 1.756,30 €. Ersparnis = 1.277,31 €. **Gesamtdifferenz (§ 25a Abs. 4 UStG):** Nur für Gegenstände mit Einkaufspreis ≤ 500 € (Quelle: Medium-Artikel zu § 25a; abweichend AT: 220 € – hier gilt die DE-Grenze 500 €). Gesamtdifferenz = Σ Verkaufspreise − Σ Einkaufspreise eines Besteuerungszeitraums; Steuer = positive Gesamtdifferenz × 19 ÷ 119. Negative Gesamtdifferenz: kein Ausgleich mit anderen Zeiträumen, Jahresveranlagung gleicht aus. Wechsel Einzel↔Gesamt nur zu Beginn eines Kalenderjahres (Quelle: Deubner-Merkblatt). **Kunst-Sonderregel:** Einkaufspreis nicht ermittelbar/unbedeutend → Bemessungsgrundlage = 30 % des Verkaufspreises; Steuer = 30 % × VK × 19 ÷ 119 (Quelle: Medium-Artikel zu § 25a). **Verschärfung seit 1.1.2025:** Optionale Anwendung nur noch, wenn auf den vorhergehenden Umsatz kein ermäßigter Steuersatz angewandt wurde (Quelle: ntg24.de, Umsatzsteuerliche Änderungen zum 01.01.2025). **Rechnungs-Pflichtangaben (§ 14a Abs. 6 UStG):** Vermerk „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG" + Warenzusatz („Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" / „Kunstgegenstände/Sonderregelung" / „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung"); kein gesonderter Steuerausweis – sonst Steuerschuld zusätzlich (Quellen: IHK-Merkblatt München, Wikipedia). **2027:** keine Gesetzesänderung zu § 25a angekündigt (Stand Oktober 2026) – Rechner rechnet mit unveränderten Regeln; Hinweis auf E-Rechnungs-Ausgabepflicht ab 2028 als Kontext.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wer darf die Differenzbesteuerung überhaupt anwenden?

** Nur ein Wiederverkäufer: Wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt und die Ware so eingekauft hat, dass kein Vorsteuerabzug möglich war – typischerweise von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder anderen Differenzbesteuerern. Reine Privatverkäufer brauchen § 25a nicht, weil sie ohnehin keine Umsatzsteuer abführen.

2 Was muss auf einer Rechnung mit Differenzbesteuerung stehen?

** Zwei Dinge sind Pflicht: der Hinweis „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG" und der Warenzusatz – „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung", „Kunstgegenstände/Sonderregelung" oder „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung". Was nicht draufstehen darf: ein gesondert ausgewiesener Steuerbetrag.

3 Darf ich beim Einkauf die Vorsteuer abziehen?

** Nein. Wer die Differenzbesteuerung anwendet, hat für diese Ware keinen Vorsteuerabzug – das ist der Preis für die Vergünstigung. Beim Kauf von Privatpersonen gab es ohnehin keine ausweisbare Vorsteuer.

4 Gilt die Differenzbesteuerung auch für Neuwaren?

** Ja, wenn die Voraussetzung erfüllt ist: Der Gegenstand muss ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer eingekauft worden sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du Neuware von einem Kleinunternehmer (§ 19 UStG) beziehst. Entscheidend ist nicht „gebraucht", sondern „ohne Vorsteuer".

5 Was passiert, wenn ich mit Verlust verkaufe?

** Dann beträgt die Bemessungsgrundlage 0 € – du zahlst auf diesen Verkauf keine Umsatzsteuer. Die negative Differenz darfst du aber weder mit Gewinnen aus anderen Verkäufen verrechnen noch in das nächste Jahr vortragen.

6 Kann ich auf die Differenzbesteuerung verzichten?

** Ja, für jeden einzelnen Gegenstand. Du verkaufst dann mit normal ausgewiesener Umsatzsteuer (Regelbesteuerung). Das lohnt sich vor allem bei vorsteuerabzugsberechtigten Käufern, für die eine offene 19-%-Rechnung bares Geld wert ist.

7 Gilt § 25a auch für Gold, Schmuck oder Münzen?

** Unverarbeitete Edelmetalle und Edelsteine sind ausdrücklich ausgenommen – Anlagegold fällt also nicht darunter. Fertiger Schmuck aus Gold oder Silber dagegen schon: Die Ausnahme betrifft das Rohmaterial, nicht das verarbeitete Schmuckstück. Bei Sammlermünzen kommt es auf den Einzelfall an.

8 Was ist die Gesamtdifferenz und für wen lohnt sie sich?

** Statt jede Marge einzeln zu berechnen, darfst du bei Gegenständen bis 500 € Einkaufspreis die Summen eines Zeitraums gegenüberstellen: alle Verkaufspreise minus alle Einkaufspreise. Das spart Buchhaltungsaufwand bei vielen Kleinteilen – etwa im Trödel- oder Antiquitätenhandel mit Sammelankäufen.

9 Ich verkaufe über eBay – gilt § 25a auch online?

** Ja, der Vertriebsweg ist egal. Entscheidend sind nur die Voraussetzungen: gewerblicher Wiederverkauf, Einkauf ohne Vorsteuer, keine ausgeschlossene Ware. Auch auf eBay-Rechnungen gehört der Pflichtvermerk – und keine gesondert ausgewiesene Steuer.

10 Wie unterscheidet sich das vom Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

** Grundsätzlich: Der Kleinunternehmer stellt gar keine Umsatzsteuer in Rechnung (bis zu den gesetzlichen Umsatzgrenzen) und hat keinen Vorsteuerabzug. Der Differenzbesteuerer ist normal umsatzsteuerpflichtig, versteuert aber nur seine Marge. Beide Regelungen lassen sich übrigens kombinieren – etwa beim Einkauf vom Kleinunternehmer.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • IHK München Merkblatt Differenzbesteuerung (Anwendungsbereich, Ausnahmen): https://ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Steuerrecht/Neuer-Ordner/IHK_Merkblatt_Differenzbesteuerung-Januar-2024.pdf
  • • Deubner Merkblatt Differenzbesteuerung (Rechenbeispiel, negative Differenz, Gesamtdifferenz): https://www.deubner-online.de/einbau/mmo/content/output/differenzbesteuerung_final_4582950.pdf
  • • § 25a UStG Anwendung, Rechnungshinweise, Kunst-Sonderregel: https://medium.com/@paulweberde85/25a-ustg-anwendung-der-differenzbesteuerung-715bdf4eab1c
  • • Differenzbesteuerung im Gebrauchtwarenhandel (§ 25a Abs. 3): https://www.stb-siegel.de/app/uploads/2022/04/Infobrief_Differenzbesteuerung_im_Gebrauchtwarenhandel.pdf
  • • Umsatzsteuerliche Änderungen zum 01.01.2025 (Verschärfung Wahlanwendung): https://www.ntg24.de/UStG-ab-2025-23122024-DE-Steuern.pdf
  • • Differenzbesteuerung, Konsens-Definition und 7-%-Falle: https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuergesetz_(Deutschland)