So funktioniert die duesseldorfer-tabelle
Die Tabelle ist ein Koordinatensystem: Du steigst mit deinem bereinigten Nettoeinkommen in der passenden Zeile (Einkommensgruppe) ein und gehst in der Spalte der Altersstufe deines Kindes nach unten — die Zelle, in der sich Zeile und Spalte treffen, ist der Tabellenbedarf. So berechnen wir die Lesart Schritt für Schritt:
- Bereinigtes Nettoeinkommen bestimmen: Nicht dein Gehaltszettel-Netto zählt, sondern das bereinigte Netto — also das durchschnittliche Monatsnetto der letzten zwölf Monate (inklusive anteiliger Sonderzahlungen) minus berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, maximal 150 € im Monat), minus anerkannte zusätzliche Altersvorsorge (maximal 4 % des Bruttos) und minus unvermeidbare Schulden aus der Ehezeit.
Nur diese Zahl entscheidet über die Einkommensgruppe. 2.
Einkommensgruppe finden: Das bereinigte Netto ordnet dich einer der 15 Gruppen zu — Gruppe 1 reicht bis 2.100 €, Gruppe 15 von 9.701 € bis 11.200 €. Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten: Hast du nur ein Kind (oder nur einen Berechtigten), kann eine Heraufstufung um eine Gruppe angemessen sein; bei mehr als zwei Berechtigten eine Herabstufung.
- Altersstufe wählen und Bedarf ablesen: Vier Spalten stehen zur Wahl — 0 bis 5 Jahre, 6 bis 11 Jahre, 12 bis 17 Jahre und ab 18 Jahre.
Der abgelesene Wert ist der Bedarf: das, was dein Kind rechnerisch braucht. Er ist noch nicht der Betrag, den du überweist.
- Kindergeld abziehen — so wird aus Bedarf Zahlbetrag: Das Kindergeld steht beiden Eltern zu.
Deshalb darfst du als barunterhaltspflichtiger Elternteil bei minderjährigen Kindern die Hälfte (129,50 €) vom Bedarf abziehen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (259 €). Das Ergebnis heißt Zahlbetrag — das, was tatsächlich fließt.
- Bedarfskontrollbetrag prüfen: Jede Gruppe hat einen Kontrollbetrag — eine Untergrenze für das Einkommen, das dir nach Abzug des Unterhalts bleiben muss.
Fällst du darunter, wirst du eine Gruppe tiefer eingestuft. Der Kontrollbetrag verhindert, dass die Staffelung nach oben dein Resteinkommen auffrisst.
Zwei Spalten verdienen noch einen Blick: Der Prozentsatz (100 % bis 200 %) zeigt, wie sich der Bedarf aus dem Mindestunterhalt der Gruppe 1 errechnet — zum Beispiel 110 % in Gruppe 3. Und die Altersstufe ab 18 folgt eigenen Regeln: volles Kindergeld, eigenes Einkommen des Kindes mindert den Bedarf, und beide Eltern zahlen anteilig (Quotierung).
Die komplette Tabelle 2026: alle Bedarfssätze
Alle Beträge in Euro pro Monat. Quelle: OLG Düsseldorf, Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2026 (veröffentlicht 03.12.2025).
| Gruppe | Bereinigtes Netto | 0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | ab 18 Jahre | % | Bedarfskontrollbetrag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | bis 2.100 € | 486 | 558 | 653 | 698 | 100 % | 1.200 / 1.450 € |
| 2 | 2.101–2.500 € | 511 | 586 | 686 | 733 | 105 % | 1.750 € |
| 3 | 2.501–2.900 € | 535 | 614 | 719 | 768 | 110 % | 1.850 € |
| 4 | 2.901–3.300 € | 559 | 642 | 751 | 803 | 115 % | 1.950 € |
| 5 | 3.301–3.700 € | 584 | 670 | 784 | 838 | 120 % | 2.050 € |
| 6 | 3.701–4.100 € | 623 | 715 | 836 | 894 | 128 % | 2.150 € |
| 7 | 4.101–4.500 € | 661 | 759 | 889 | 950 | 136 % | 2.250 € |
| 8 | 4.501–4.900 € | 700 | 804 | 941 | 1.006 | 144 % | 2.350 € |
| 9 | 4.901–5.300 € | 739 | 849 | 993 | 1.061 | 152 % | 2.450 € |
| 10 | 5.301–5.700 € | 778 | 893 | 1.045 | 1.117 | 160 % | 2.550 € |
| 11 | 5.701–6.400 € | 817 | 938 | 1.098 | 1.173 | 168 % | 2.850 € |
| 12 | 6.401–7.200 € | 856 | 983 | 1.150 | 1.229 | 176 % | 3.250 € |
| 13 | 7.201–8.200 € | 895 | 1.027 | 1.202 | 1.285 | 184 % | 3.750 € |
| 14 | 8.201–9.700 € | 934 | 1.072 | 1.254 | 1.341 | 192 % | 4.350 € |
| 15 | 9.701–11.200 € | 972 | 1.116 | 1.306 | 1.396 | 200 % | 5.050 € |
Beim Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 1 bedeuten die zwei Werte: 1.200 €, wenn du nicht erwerbstätig bist, 1.450 €, wenn du erwerbstätig bist — das ist zugleich dein Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern. Liegt dein bereinigtes Netto über 11.200 €, endet die Tabelle: Dann wird der Bedarf im Einzelfall bemessen, es gibt keinen Tabellenwert mehr. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Unterhalt-Rechner: Zahlbetrag aus der Tabelle berechnen heranziehen.
Bedarf ist nicht Zahlbetrag: die Kindergeld-Anrechnung
Der häufigste Lesefehler: Den Tabellenbedarf für den Überweisungsbetrag halten. Die Tabelle weist den Bedarf aus — der Zahlbetrag ist Bedarf minus Kindergeld-Anteil.
Das Kindergeld (2026: 259 € pro Kind und Monat) steht beiden Eltern je zur Hälfte zu; deshalb zieht der barunterhaltspflichtige Elternteil bei minderjährigen Kindern 129,50 € ab. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld (259 €) angerechnet — und der Bedarf wird zusätzlich auf beide Eltern nach ihren Einkommensanteilen verteilt.
Am Mindestunterhalt (Gruppe 1) siehst du den Unterschied sofort:
| Alter | Bedarf | Kindergeld-Abzug | Zahlbetrag |
|---|---|---|---|
| 0–5 Jahre | 486 € | 129,50 € | 356,50 € |
| 6–11 Jahre | 558 € | 129,50 € | 428,50 € |
| 12–17 Jahre | 653 € | 129,50 € | 523,50 € |
| ab 18 Jahre | 698 € | 259,00 € (voll) | 439,00 € |
Beachte: Der Zahlbetrag für ein volljähriges Kind (439 €) ist niedriger als für ein 14-jähriges (523,50 €) — wegen der vollen Kindergeld-Anrechnung. Das ist kein Fehler, sondern System.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026: Die Tabelle 2026 wurde am 03.12.2025 veröffentlicht und gilt seit 01.01.2026. Grundlage ist die 7.
Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024. Die Bedarfssätze steigen gegenüber 2025 um rund 0,8 % (zum Beispiel 0–5 Jahre: 482 € auf 486 €; 12–17 Jahre: 649 € auf 653 €).
Die Selbstbehalte bleiben unverändert: 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig) gegenüber minderjährigen Kindern, 1.750 € gegenüber sonstigen volljährigen Kindern, 1.600 € beim Ehegattenunterhalt.
2027: Die Düsseldorfer Tabelle 2027 ist mit Stand Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht — sie erscheint traditionell im Dezember des Vorjahres. Auch eine neue Mindestunterhaltsverordnung für 2027 liegt noch nicht vor.
Rechne bis dahin mit den 2026er Werten und prüfe im Dezember 2026 die aktualisierte Tabelle.
Fazit für dich: 2026 bringt leicht höhere Bedarfssätze bei gleichen Selbstbehalten. Für 2027 gibt es noch keine amtlichen Zahlen — nur den üblichen Dezember-Termin.
Beispielrechnung: vom Netto zum Zahlbetrag
Markus ist erwerbstätig und zahlt Unterhalt für seinen 8-jährigen Sohn Jonas, der bei der Mutter lebt. Sein bereinigtes Nettoeinkommen beträgt 3.500 €. Rechne das Beispiel anhand der duesseldorfer-tabelle Schritt für Schritt nach: Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kindergeld-Rechner: 259 € pro Kind.
Einkommensgruppe: 3.500 € bereinigtes Netto → Gruppe 5 (3.301–3.700 €), Prozentsatz 120 %.
Bedarf ablesen: 8 Jahre → Altersstufe 6–11 Jahre → Bedarf 670 €.
Zahlbetrag: Jonas ist minderjährig → 670 € − 129,50 € = 540,50 €.
Kontrollbeträge prüfen: Selbstbehalt 1.450 € — nach Abzug bleiben Markus 2.959,50 €, also kein Mangelfall.
Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 5: 2.050 € — 2.959,50 € liegt deutlich darüber, die Einstufung bleibt.
Ergebnis: Markus überweist 540,50 € monatlich. Würde Jonas 12, läge der Bedarf in derselben Gruppe bei 784 € (Zahlbetrag 654,50 €) — der Geburtstag in die nächste Altersstufe ändert den Betrag automatisch, ohne dass sich Markus' Einkommen geändert hätte.
Typische Fehler beim Lesen der Tabelle
- Bedarf statt Zahlbetrag überwiesen: Wer den Tabellenwert ohne Kindergeld-Abzug zahlt, verschenkt monatlich 129,50 € (bei Volljährigen 259 €).
Der Zahlbetrag ist immer Bedarf minus Kindergeld-Anteil. 2.
Mit dem Gehaltszettel-Netto eingestiegen: Ohne Bereinigung (5-%-Pauschale, Altersvorsorge, Schulden) landest du in einer zu hohen Gruppe. Die Bereinigung ist der wichtigste Schritt vor dem Ablesen.
- Falsche Altersstufe nach dem Geburtstag: Der höhere Bedarf gilt ab dem Geburtstag, mit dem das Kind die nächste Stufe erreicht — nicht erst zum Jahreswechsel.
Umgekehrt sinkt der Bedarf nicht automatisch, wenn das Kind älter wird und die Stufe wechselt (er steigt). 4.
Bedarfskontrollbetrag ignoriert: Er kann dich eine Gruppe tiefer einstufen, wenn dein Resteinkommen sonst unter die Grenze fiele. Wer ihn überspringt, liest einen zu hohen Bedarf ab.
- Tabelle für Ehegatten- oder Elternunterhalt benutzt: Die Düsseldorfer Tabelle regelt ausschließlich den Kindesunterhalt.
Für den Ehegatten gelten die ehelichen Lebensverhältnisse und eigene Selbstbehalte, für Eltern der angemessene Selbstbehalt von 2.650 € — jeweils mit eigenen Regeln. 6.
Tabelle als Gesetz missverstanden: Die Tabelle ist eine Leitlinie des OLG Düsseldorf, kein Gesetz. Gerichte können im Einzelfall abweichen — etwa bei Einkommen über 11.200 € oder bei Sonderbedarfen wie teuren Therapien.
Sonderfälle: was die Tabelle nicht abdeckt
- Einkommen über 11.200 €: Die Tabelle endet bei Gruppe 15. Darüber wird der Bedarf konkret bemessen — oft orientiert an den tatsächlichen Lebensverhältnissen, ohne festen Tabellenwert. Das ist dann Anwaltsterrain.
- Volljährige Kinder: Ab 18 wird das volle Kindergeld angerechnet, eigenes Einkommen des Kindes (Ausbildungsvergütung, BAföG, Nebenjob) mindert den Bedarf, und beide Eltern zahlen anteilig nach Einkommen (Quotierung) statt nur ein Elternteil. Studierende mit eigenem Hausstand haben einen Bedarf von 990 € (davon 440 € Warmmiete).
- Mangelfall: Reicht dein Einkommen nach Selbstbehalt nicht für alle Berechtigten, gilt die Rangfolge des § 1609 BGB: minderjährige und privilegierte volljährige Kinder zuerst, dann betreuende Elternteile und Ehegatten. Die Beträge werden anteilig gekürzt.
- Wechselmodell: Betreuen beide Eltern annähernd zu gleichen Teilen, zahlt der einkommensstärkere Elternteil einen Ausgleich; das Kindergeld wird meist hälftig geteilt. Die Tabelle bildet das nicht ab — das gehört vor das Familiengericht.
- Mehr oder weniger Berechtigte: Die Tabelle rechnet mit zwei Unterhaltsberechtigten. Bei nur einem Berechtigten kann eine Heraufstufung, bei mehr als zwei eine Herabstufung um je eine Gruppe angemessen sein.
- Sonder- und Mehrbedarf: Kosten wie Klassenfahrten, Nachhilfe oder kieferorthopädische Behandlungen stehen neben dem Tabellenbedarf und werden meist anteilig nach Einkommen geteilt.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Du hast deinen Tabellenbedarf und deinen Zahlbetrag abgelesen — was jetzt? Erstens: Sprich mit dem anderen Elternteil und halte die Einigung schriftlich fest — ein formloser Zettel genügt für den Anfang nicht, wenn es später Streit gibt.
Zweitens: Lass den Betrag titulieren — beim Jugendamt (kostenlose Beistandschaft) oder per Jugendamtsurkunde; ein Titel ist sofort vollstreckbar, falls Zahlungen ausbleiben. Drittens: Zahlt der andere Elternteil gar nicht, springt der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein.
Viertens: Prüfe den Betrag bei jedem Stufenwechsel neu — Geburtstag des Kindes in die nächste Altersstufe, neue Tabelle im Dezember, deutlich verändertes Einkommen. Fünftens: Bei Streit entscheidet das Familiengericht; die Tabelle ist dort die gemeinsame Sprache, aber das Gericht kann im Einzelfall abweichen.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Mangelfall, Wechselmodell oder Einkommen über 11.200 € hol dir fachlichen Rat.