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Duesseldorfer-Tabelle 2026: Alle Betraege

Du willst wissen, welcher Betrag deinem Kind zusteht — ohne dich durch Juristendeutsch zu kämpfen? Die duesseldorfer-tabelle 2026 gibt die Antwort: Sie legt für jede Einkommensgruppe und jedes Alter den monatlichen Bedarf deines Kindes fest. Auf dieser Seite findest du die komplette Tabelle des OLG Düsseldorf, lernst in wenigen Minuten, wie du sie richtig liest, und verstehst den entscheidenden Unterschied zwischen Tabellenbedarf und Zahlbetrag — also dem, was nach Abzug des Kindergelds tatsächlich fließt.

Interaktiver Duesseldorfer-tabelle 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€/Monat

Label 1: Bereinigtes Nettoeinkommen (€/Monat)

Jahre

Label 2: Alter des Kindes (Jahre)

optional

Label 3 (optional): Anzahl unterhaltsberechtigter Personen

Berechnungsergebnis
Ergebnis-Label 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis-Label 2 642,80 €
Ergebnis-Label 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
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„Unverbindliche Orientierung anhand der Düsseldorfer Tabelle 2026 — ersetzt keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 wurde am 03.12.2025 vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht und gilt seit 01.01.2026. Sie ordnet 15 Einkommensgruppen (von bis 2.100 € bis 9.701–11.200 € bereinigtes Nettoeinkommen) und vier Altersstufen (0–5, 6–11, 12–17 und ab 18 Jahre) jeweils einen monatlichen Bedarf zu. Der Mindestunterhalt in der ersten Einkommensgruppe beträgt 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11 Jahre), 653 € (12–17 Jahre) und 698 € (ab 18 Jahre). Der Zahlbetrag ergibt sich nach Abzug des Kindergelds: Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte angerechnet (129,50 €), bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (259 €). Dem zahlenden Elternteil müssen mindestens 1.450 € Selbstbehalt bleiben, wenn er erwerbstätig ist, bzw. 1.200 €, wenn er nicht erwerbstätig ist.

Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung — alle Beträge ohne Gewähr, maßgeblich ist die veröffentlichte Tabelle des OLG Düsseldorf.

So funktioniert die duesseldorfer-tabelle

Die Tabelle ist ein Koordinatensystem: Du steigst mit deinem bereinigten Nettoeinkommen in der passenden Zeile (Einkommensgruppe) ein und gehst in der Spalte der Altersstufe deines Kindes nach unten — die Zelle, in der sich Zeile und Spalte treffen, ist der Tabellenbedarf. So berechnen wir die Lesart Schritt für Schritt:

  1. Bereinigtes Nettoeinkommen bestimmen: Nicht dein Gehaltszettel-Netto zählt, sondern das bereinigte Netto — also das durchschnittliche Monatsnetto der letzten zwölf Monate (inklusive anteiliger Sonderzahlungen) minus berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, maximal 150 € im Monat), minus anerkannte zusätzliche Altersvorsorge (maximal 4 % des Bruttos) und minus unvermeidbare Schulden aus der Ehezeit.

Nur diese Zahl entscheidet über die Einkommensgruppe. 2.

Einkommensgruppe finden: Das bereinigte Netto ordnet dich einer der 15 Gruppen zu — Gruppe 1 reicht bis 2.100 €, Gruppe 15 von 9.701 € bis 11.200 €. Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten: Hast du nur ein Kind (oder nur einen Berechtigten), kann eine Heraufstufung um eine Gruppe angemessen sein; bei mehr als zwei Berechtigten eine Herabstufung.

  1. Altersstufe wählen und Bedarf ablesen: Vier Spalten stehen zur Wahl — 0 bis 5 Jahre, 6 bis 11 Jahre, 12 bis 17 Jahre und ab 18 Jahre.

Der abgelesene Wert ist der Bedarf: das, was dein Kind rechnerisch braucht. Er ist noch nicht der Betrag, den du überweist.

  1. Kindergeld abziehen — so wird aus Bedarf Zahlbetrag: Das Kindergeld steht beiden Eltern zu.

Deshalb darfst du als barunterhaltspflichtiger Elternteil bei minderjährigen Kindern die Hälfte (129,50 €) vom Bedarf abziehen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (259 €). Das Ergebnis heißt Zahlbetrag — das, was tatsächlich fließt.

  1. Bedarfskontrollbetrag prüfen: Jede Gruppe hat einen Kontrollbetrag — eine Untergrenze für das Einkommen, das dir nach Abzug des Unterhalts bleiben muss.

Fällst du darunter, wirst du eine Gruppe tiefer eingestuft. Der Kontrollbetrag verhindert, dass die Staffelung nach oben dein Resteinkommen auffrisst.

Zwei Spalten verdienen noch einen Blick: Der Prozentsatz (100 % bis 200 %) zeigt, wie sich der Bedarf aus dem Mindestunterhalt der Gruppe 1 errechnet — zum Beispiel 110 % in Gruppe 3. Und die Altersstufe ab 18 folgt eigenen Regeln: volles Kindergeld, eigenes Einkommen des Kindes mindert den Bedarf, und beide Eltern zahlen anteilig (Quotierung).

Die komplette Tabelle 2026: alle Bedarfssätze

Alle Beträge in Euro pro Monat. Quelle: OLG Düsseldorf, Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2026 (veröffentlicht 03.12.2025).

Gruppe Bereinigtes Netto 0–5 Jahre 6–11 Jahre 12–17 Jahre ab 18 Jahre % Bedarfskontrollbetrag
1 bis 2.100 € 486 558 653 698 100 % 1.200 / 1.450 €
2 2.101–2.500 € 511 586 686 733 105 % 1.750 €
3 2.501–2.900 € 535 614 719 768 110 % 1.850 €
4 2.901–3.300 € 559 642 751 803 115 % 1.950 €
5 3.301–3.700 € 584 670 784 838 120 % 2.050 €
6 3.701–4.100 € 623 715 836 894 128 % 2.150 €
7 4.101–4.500 € 661 759 889 950 136 % 2.250 €
8 4.501–4.900 € 700 804 941 1.006 144 % 2.350 €
9 4.901–5.300 € 739 849 993 1.061 152 % 2.450 €
10 5.301–5.700 € 778 893 1.045 1.117 160 % 2.550 €
11 5.701–6.400 € 817 938 1.098 1.173 168 % 2.850 €
12 6.401–7.200 € 856 983 1.150 1.229 176 % 3.250 €
13 7.201–8.200 € 895 1.027 1.202 1.285 184 % 3.750 €
14 8.201–9.700 € 934 1.072 1.254 1.341 192 % 4.350 €
15 9.701–11.200 € 972 1.116 1.306 1.396 200 % 5.050 €

Beim Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 1 bedeuten die zwei Werte: 1.200 €, wenn du nicht erwerbstätig bist, 1.450 €, wenn du erwerbstätig bist — das ist zugleich dein Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern. Liegt dein bereinigtes Netto über 11.200 €, endet die Tabelle: Dann wird der Bedarf im Einzelfall bemessen, es gibt keinen Tabellenwert mehr. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Unterhalt-Rechner: Zahlbetrag aus der Tabelle berechnen heranziehen.

Bedarf ist nicht Zahlbetrag: die Kindergeld-Anrechnung

Der häufigste Lesefehler: Den Tabellenbedarf für den Überweisungsbetrag halten. Die Tabelle weist den Bedarf aus — der Zahlbetrag ist Bedarf minus Kindergeld-Anteil.

Das Kindergeld (2026: 259 € pro Kind und Monat) steht beiden Eltern je zur Hälfte zu; deshalb zieht der barunterhaltspflichtige Elternteil bei minderjährigen Kindern 129,50 € ab. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld (259 €) angerechnet — und der Bedarf wird zusätzlich auf beide Eltern nach ihren Einkommensanteilen verteilt.

Am Mindestunterhalt (Gruppe 1) siehst du den Unterschied sofort:

Alter Bedarf Kindergeld-Abzug Zahlbetrag
0–5 Jahre 486 € 129,50 € 356,50 €
6–11 Jahre 558 € 129,50 € 428,50 €
12–17 Jahre 653 € 129,50 € 523,50 €
ab 18 Jahre 698 € 259,00 € (voll) 439,00 €

Beachte: Der Zahlbetrag für ein volljähriges Kind (439 €) ist niedriger als für ein 14-jähriges (523,50 €) — wegen der vollen Kindergeld-Anrechnung. Das ist kein Fehler, sondern System.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026: Die Tabelle 2026 wurde am 03.12.2025 veröffentlicht und gilt seit 01.01.2026. Grundlage ist die 7.

Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024. Die Bedarfssätze steigen gegenüber 2025 um rund 0,8 % (zum Beispiel 0–5 Jahre: 482 € auf 486 €; 12–17 Jahre: 649 € auf 653 €).

Die Selbstbehalte bleiben unverändert: 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig) gegenüber minderjährigen Kindern, 1.750 € gegenüber sonstigen volljährigen Kindern, 1.600 € beim Ehegattenunterhalt.

2027: Die Düsseldorfer Tabelle 2027 ist mit Stand Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht — sie erscheint traditionell im Dezember des Vorjahres. Auch eine neue Mindestunterhaltsverordnung für 2027 liegt noch nicht vor.

Rechne bis dahin mit den 2026er Werten und prüfe im Dezember 2026 die aktualisierte Tabelle.

Fazit für dich: 2026 bringt leicht höhere Bedarfssätze bei gleichen Selbstbehalten. Für 2027 gibt es noch keine amtlichen Zahlen — nur den üblichen Dezember-Termin.

Beispielrechnung: vom Netto zum Zahlbetrag

Markus ist erwerbstätig und zahlt Unterhalt für seinen 8-jährigen Sohn Jonas, der bei der Mutter lebt. Sein bereinigtes Nettoeinkommen beträgt 3.500 €. Rechne das Beispiel anhand der duesseldorfer-tabelle Schritt für Schritt nach: Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kindergeld-Rechner: 259 € pro Kind.

  1. Einkommensgruppe: 3.500 € bereinigtes Netto → Gruppe 5 (3.301–3.700 €), Prozentsatz 120 %.

  2. Bedarf ablesen: 8 Jahre → Altersstufe 6–11 Jahre → Bedarf 670 €.

  3. Zahlbetrag: Jonas ist minderjährig → 670 € − 129,50 € = 540,50 €.

  4. Kontrollbeträge prüfen: Selbstbehalt 1.450 € — nach Abzug bleiben Markus 2.959,50 €, also kein Mangelfall.

Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 5: 2.050 € — 2.959,50 € liegt deutlich darüber, die Einstufung bleibt.

Ergebnis: Markus überweist 540,50 € monatlich. Würde Jonas 12, läge der Bedarf in derselben Gruppe bei 784 € (Zahlbetrag 654,50 €) — der Geburtstag in die nächste Altersstufe ändert den Betrag automatisch, ohne dass sich Markus' Einkommen geändert hätte.

Typische Fehler beim Lesen der Tabelle

  1. Bedarf statt Zahlbetrag überwiesen: Wer den Tabellenwert ohne Kindergeld-Abzug zahlt, verschenkt monatlich 129,50 € (bei Volljährigen 259 €).

Der Zahlbetrag ist immer Bedarf minus Kindergeld-Anteil. 2.

Mit dem Gehaltszettel-Netto eingestiegen: Ohne Bereinigung (5-%-Pauschale, Altersvorsorge, Schulden) landest du in einer zu hohen Gruppe. Die Bereinigung ist der wichtigste Schritt vor dem Ablesen.

  1. Falsche Altersstufe nach dem Geburtstag: Der höhere Bedarf gilt ab dem Geburtstag, mit dem das Kind die nächste Stufe erreicht — nicht erst zum Jahreswechsel.

Umgekehrt sinkt der Bedarf nicht automatisch, wenn das Kind älter wird und die Stufe wechselt (er steigt). 4.

Bedarfskontrollbetrag ignoriert: Er kann dich eine Gruppe tiefer einstufen, wenn dein Resteinkommen sonst unter die Grenze fiele. Wer ihn überspringt, liest einen zu hohen Bedarf ab.

  1. Tabelle für Ehegatten- oder Elternunterhalt benutzt: Die Düsseldorfer Tabelle regelt ausschließlich den Kindesunterhalt.

Für den Ehegatten gelten die ehelichen Lebensverhältnisse und eigene Selbstbehalte, für Eltern der angemessene Selbstbehalt von 2.650 € — jeweils mit eigenen Regeln. 6.

Tabelle als Gesetz missverstanden: Die Tabelle ist eine Leitlinie des OLG Düsseldorf, kein Gesetz. Gerichte können im Einzelfall abweichen — etwa bei Einkommen über 11.200 € oder bei Sonderbedarfen wie teuren Therapien.

Sonderfälle: was die Tabelle nicht abdeckt

  • Einkommen über 11.200 €: Die Tabelle endet bei Gruppe 15. Darüber wird der Bedarf konkret bemessen — oft orientiert an den tatsächlichen Lebensverhältnissen, ohne festen Tabellenwert. Das ist dann Anwaltsterrain.
  • Volljährige Kinder: Ab 18 wird das volle Kindergeld angerechnet, eigenes Einkommen des Kindes (Ausbildungsvergütung, BAföG, Nebenjob) mindert den Bedarf, und beide Eltern zahlen anteilig nach Einkommen (Quotierung) statt nur ein Elternteil. Studierende mit eigenem Hausstand haben einen Bedarf von 990 € (davon 440 € Warmmiete).
  • Mangelfall: Reicht dein Einkommen nach Selbstbehalt nicht für alle Berechtigten, gilt die Rangfolge des § 1609 BGB: minderjährige und privilegierte volljährige Kinder zuerst, dann betreuende Elternteile und Ehegatten. Die Beträge werden anteilig gekürzt.
  • Wechselmodell: Betreuen beide Eltern annähernd zu gleichen Teilen, zahlt der einkommensstärkere Elternteil einen Ausgleich; das Kindergeld wird meist hälftig geteilt. Die Tabelle bildet das nicht ab — das gehört vor das Familiengericht.
  • Mehr oder weniger Berechtigte: Die Tabelle rechnet mit zwei Unterhaltsberechtigten. Bei nur einem Berechtigten kann eine Heraufstufung, bei mehr als zwei eine Herabstufung um je eine Gruppe angemessen sein.
  • Sonder- und Mehrbedarf: Kosten wie Klassenfahrten, Nachhilfe oder kieferorthopädische Behandlungen stehen neben dem Tabellenbedarf und werden meist anteilig nach Einkommen geteilt.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Du hast deinen Tabellenbedarf und deinen Zahlbetrag abgelesen — was jetzt? Erstens: Sprich mit dem anderen Elternteil und halte die Einigung schriftlich fest — ein formloser Zettel genügt für den Anfang nicht, wenn es später Streit gibt.

Zweitens: Lass den Betrag titulieren — beim Jugendamt (kostenlose Beistandschaft) oder per Jugendamtsurkunde; ein Titel ist sofort vollstreckbar, falls Zahlungen ausbleiben. Drittens: Zahlt der andere Elternteil gar nicht, springt der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein.

Viertens: Prüfe den Betrag bei jedem Stufenwechsel neu — Geburtstag des Kindes in die nächste Altersstufe, neue Tabelle im Dezember, deutlich verändertes Einkommen. Fünftens: Bei Streit entscheidet das Familiengericht; die Tabelle ist dort die gemeinsame Sprache, aber das Gericht kann im Einzelfall abweichen.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Mangelfall, Wechselmodell oder Einkommen über 11.200 € hol dir fachlichen Rat.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Tabellenbedarf** = Bedarf(Gruppe, Altersstufe) aus der 2026er Tabelle (15 Gruppen, 4 Altersstufen, 100–200 %, Werte siehe Abschnitt 7). Quelle: OLG Düsseldorf, Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2026, veröffentlicht 03.12.2025. - **Einkommensgruppe** aus bereinigtem Netto: Gruppe 1 bis 2.100 €; 2: 2.101–2.500 €; 3: 2.501–2.900 €; 4: 2.901–3.300 €; 5: 3.301–3.700 €; 6: 3.701–4.100 €; 7: 4.101–4.500 €; 8: 4.501–4.900 €; 9: 4.901–5.300 €; 10: 5.301–5.700 €; 11: 5.701–6.400 €; 12: 6.401–7.200 €; 13: 7.201–8.200 €; 14: 8.201–9.700 €; 15: 9.701–11.200 €. Über 11.200 €: kein Tabellenwert (Einzelfall). - **Bereinigtes Netto** = (Jahresnetto inkl. Sonderzahlungen / 12) − berufsbedingte Aufwendungen (5 %, max. 150 €/Monat) − zusätzliche Altersvorsorge (max. 4 % des Bruttos) − ehebedingte Schulden. - **Zahlbetrag** = Tabellenbedarf − Kindergeld-Anrechnung (minderjährig: 129,50 €; volljährig: 259 €). Kindergeld 2026: 259 €/Kind/Monat. - **Bedarfskontrollbetrag** je Gruppe (siehe Tabelle): Resteinkommen = bereinigtes Netto − Zahlbetrag; liegt es unter dem Kontrollbetrag, eine Gruppe tiefer einstufen. - **Selbstbehalte 2026:** 1.450 € (erwerbstätig) / 1.200 € (nicht erwerbstätig) ggü. minderjährigen Kindern; 1.750 € ggü. sonstigen Volljährigen. - **Sonderwerte:** Studierende eigener Hausstand: Bedarf 990 € (davon 440 € Warmmiete). Herauf-/Herabstufung bei abweichender Berechtigtenzahl (±1 Gruppe). - **Nicht abbilden:** Einkommen über 11.200 €, Mangelfall-Rangfolge, Wechselmodell, Volljährigen-Quotierung → Hinweis „Einzelfall".

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wer gibt die Düsseldorfer Tabelle heraus?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf — jährlich, abgestimmt mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Die 2026er Fassung wurde am 03.12.2025 veröffentlicht und gilt seit 01.01.2026.

2 Ist die Düsseldorfer Tabelle ein Gesetz?

Nein. Die duesseldorfer-tabelle ist eine Leitlinie und ein Richtwert — kein Gesetz. Familiengerichte orientieren sich an ihr, können im Einzelfall aber abweichen, zum Beispiel bei besonders hohem Einkommen oder Sonderbedarfen.

3 Was ist der Unterschied zwischen Bedarf und Zahlbetrag?

Der Bedarf ist der Tabellenwert — das, was dein Kind rechnerisch braucht. Der Zahlbetrag ist Bedarf minus Kindergeld-Anteil (129,50 € bei Minderjährigen, 259 € bei Volljährigen) — das, was du tatsächlich überweist.

4 Was ist der Bedarfskontrollbetrag?

Eine Untergrenze pro Einkommensgruppe für das Einkommen, das dir nach Abzug des Unterhalts bleiben muss. Fällst du darunter, wirst du eine Gruppe tiefer eingestuft — so verhindert die Tabelle, dass die Staffelung dein Resteinkommen auffrisst.

5 Gilt die Tabelle auch für den Ehegattenunterhalt?

Nein. Die Tabelle regelt nur den Kindesunterhalt. Beim Ehegattenunterhalt bestimmen die ehelichen Lebensverhältnisse den Bedarf; der Selbstbehalt liegt 2026 bei 1.600 €.

6 Mein bereinigtes Netto liegt über 11.200 € — was gilt dann?

Die Tabelle endet bei Gruppe 15. Darüber gibt es keinen Tabellenwert; der Bedarf wird im Einzelfall bemessen — das gehört in anwaltliche Beratung oder vor das Familiengericht.

7 Warum ist der Zahlbetrag für mein volljähriges Kind niedriger als vorher?

Weil ab 18 das volle Kindergeld (259 € statt 129,50 €) angerechnet wird und beide Eltern anteilig zahlen. Das ist systembedingt, kein Fehler.

8 Wann erscheint die Düsseldorfer Tabelle 2027?

Traditionell im Dezember des Vorjahres — also voraussichtlich Dezember 2026. Mit Stand Oktober 2026 ist sie noch nicht veröffentlicht.

9 Wird das Kindergeld immer hälftig angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern ja (129,50 €), bei volljährigen in voller Höhe (259 €). Sonderregeln gelten im Mangelfall und beim Wechselmodell.

10 Was kann ich tun, wenn der andere Elternteil nicht zahlt?

Beantrage eine Beistandschaft beim Jugendamt, lass den Unterhalt titulieren (Jugendamtsurkunde) und prüfe den Unterhaltsvorschuss — der Staat springt vor und holt sich das Geld vom Pflichtigen zurück.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 01.01.2026 (veröffentlicht 03.12.2025) — Bedarfssätze, Einkommensgruppen, Bedarfskontrollbeträge, Selbstbehalte.
  • • Gesetze im Internet: BGB §§ 1601 ff. (Verwandtenunterhalt), § 1609 (Rangfolge), § 1612a (Mindestunterhalt).
  • • Bundesministerium der Justiz: 7. Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024.
  • • familienportal.de (BMFSFJ): Informationen zum Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss.