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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Gmbh-vs-einzelunternehmen-rechner: Steuern vergleichen

Du stehst vor der Rechtsformwahl und fragst dich, ob sich die GmbH steuerlich wirklich lohnt? Der gmbh-vs-einzelunternehmen-rechner vergleicht die komplette Steuerbelastung beider Rechtsformen mit deinen Zahlen: Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer auf der GmbH-Seite gegen Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und anrechenbare Gewerbesteuer auf der Einzelunternehmer-Seite. Du gibst Gewinn und Hebesatz deiner Gemeinde ein und erhältst sofort drei Szenarien — thesaurierte GmbH, ausschüttende GmbH und Einzelunternehmen — damit du siehst, ab welchem Gewinn und bei welchem Entnahmeverhalten sich welche Rechtsform rechnet.

Interaktiver Gmbh-vs-einzelunternehmen-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€

Jahresgewinn vor Steuern (€)

%

Gewerbesteuer-Hebesatz deiner Gemeinde (%) (Platzhalter: z. B. 400)

%

Dein persönlicher Grenzsteuersatz (%) (Platzhalter: z. B. 42)

%

Entnahmequote (%) — Slider 0–100, Standard 0

Aktivieren / Ja

§-34a-Thesaurierung für Einzelunternehmen berücksichtigen

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Modellrechnung, Stand: Oktober 2026. Ersetzt keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Eine GmbH zahlt auf einbehaltene Gewinne rund 30 % Steuern (15 % Körperschaftsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf plus Gewerbesteuer je nach Hebesatz). Ein Einzelunternehmen zahlt seinen persönlichen Einkommensteuersatz von 0 bis 45 % plus Solidaritätszuschlag, kann die Gewerbesteuer aber weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen. Wer Gewinne im Unternehmen lässt, fährt mit der GmbH meist günstiger; wer alles entnimmt, liegt mit dem Einzelunternehmen oft gleichauf oder besser.

So funktioniert der gmbh-vs-einzelunternehmen-rechner

Der Rechner stellt die beiden Steuerwelten nebeneinander. Auf der GmbH-Seite berechnet er zuerst die Körperschaftsteuer von 15 % auf den Gewinn und darauf den Solidaritätszuschlag von 5,5 % — zusammen 15,825 %.

Dazu kommt die Gewerbesteuer: Der Gewinn wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert und dann mit dem Hebesatz deiner Gemeinde. Bei einem Hebesatz von 400 % sind das 14 % Gewerbesteuer, bei 500 % schon 17,5 %.

Die Summe aus beiden Blöcken ist die Belastung der thesaurierten GmbH, also wenn kein Geld an dich fließt.

Im zweiten GmbH-Szenario schüttet die Gesellschaft den Restgewinn an dich aus. Auf die Dividende fallen dann 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf an — effektiv 26,375 %.

Diese zweite Steuerstufe macht die Ausschüttung teuer und ist der Grund, warum der Thesaurierungsvorteil nur greift, solange Geld im Unternehmen bleibt.

Auf der Einzelunternehmer-Seite rechnet der Vergleich mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz aus dem Einkommensteuertarif (0 bis 45 %) plus 5,5 % Solidaritätszuschlag. Die Gewerbesteuer wird ebenfalls über Messzahl und Hebesatz ermittelt — allerdings mit einem Freibetrag von 24.500 € für natürliche Personen und Personengesellschaften nach § 11 GewStG.

Der Clou: Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags auf deine Einkommensteuer angerechnet, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % neutralisiert das die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer fast vollständig.

Optional zeigt der Rechner die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG: Nicht entnommene Gewinne eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft können auf Antrag mit 28,25 % (für Veranlagungszeiträume bis 2027) besteuert werden — plus Solidaritätszuschlag. Bei späterer Entnahme folgt eine Nachversteuerung von 25 %. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Was die Gründung selbst kostet heranziehen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Die wichtigste Neuigkeit betrifft den Gewerbesteuer-Hebesatz. Das Kabinett hat im Januar 2026 beschlossen, den Mindesthebesatz von 200 % auf 280 % anzuheben; der Bundestag stimmte im April 2026 zu, das Gesetz trat am 3. Juli 2026 in Kraft (§ 16 Abs. 4 GewStG in neuer Fassung).

Damit steigt der effektive Mindest-Gewerbesteuersatz von 7,0 % auf 9,8 %. Medienberichten zufolge soll die neue Untergrenze für den Erhebungszeitraum 2027 gelten — wer in einer Niedrig-Hebesatz-Gemeinde sitzt, sollte seine Kalkulation prüfen.

Kapitalgesellschaften trifft die Erhöhung eins zu eins, Einzelunternehmer federn sie über Freibetrag und Anrechnung teilweise ab.

Zweitens: Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG bleibt für Veranlagungszeiträume bis 2027 bei 28,25 %, sinkt dann schrittweise auf 27 % (2028/2029), 26 % (2030/2031) und 25 % ab 2032. Die Nachversteuerung bei Entnahme liegt bei 25 %.

Drittens: Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer beträgt 2026 genau 12.348 €, die Pfändungsfreigrenze liegt seit 1. Juli 2026 bei 1.587,40 €. Die RVG-Gebührentabelle wurde ebenfalls angepasst — relevant, wenn du Beratungskosten vergleichst.

Beispielrechnung: 100.000 € Gewinn bei Hebesatz 400 %

Der gmbh-vs-einzelunternehmen-rechner rechnet mit folgenden Annahmen: Jahresgewinn 100.000 € vor Steuern, Hebesatz 400 %, ledig, Grundtarif. Beim Einzelunternehmer unterstellen wir vereinfachend einen Grenzsteuersatz von 42 % — deinen echten Satz ermittelt der Rechner aus dem Tarif.

Szenario 1 — GmbH, Gewinn bleibt im Unternehmen: Körperschaftsteuer 15.000 €, Solidaritätszuschlag 825 €, Gewerbesteuer 14.000 € (100.000 × 3,5 % × 400 %). Gesamtbelastung 29.825 €, also 29,83 %. Von 100.000 € bleiben 70.175 € im Unternehmen für Investitionen.

Szenario 2 — GmbH, volle Ausschüttung: Auf die 70.175 € Dividende fallen 26,375 % Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag an, also 18.508,66 €. Gesamtbelastung 48.333,66 € (48,33 %). Dir bleiben netto 51.666,34 €. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Gewerbesteuer mit deinem Hebesatz berechnen.

Szenario 3 — Einzelunternehmen: Einkommensteuer 42.000 € plus Solidaritätszuschlag 2.310 €. Gewerbesteuer: (100.000 − 24.500 € Freibetrag) × 3,5 % × 400 % = 10.570 €.

Die Anrechnung nach § 35 EStG beträgt das Vierfache des Messbetrags (2.642,50 €), also 10.570 €, begrenzt auf die tatsächliche Gewerbesteuer — sie wird voll angerechnet. Deine Einkommensteuer-Zahlung sinkt auf 33.740 €.

Gesamtbelastung: 33.740 € + 10.570 € = 44.310 € (44,31 %).

Fazit des Beispiels: Thesauriert gewinnt die GmbH deutlich (29,83 % vs. 44,31 %). Bei Vollausschüttung liegt die GmbH sogar über dem Einzelunternehmen (48,33 % vs. 44,31 %). Die Wahrheit liegt meist dazwischen — genau dafür ist der Rechner da.

Typische Fehler

  • Nur den KSt-Satz von 15 % betrachten. Die GmbH zahlt zusätzlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer — erst die Summe um 30 % ist vergleichbar.
  • Die Ausschüttung vergessen. Viele vergleichen die thesaurierte GmbH mit dem Einzelunternehmer, entnehmen privat aber alles. Dann schlägt die zweite Steuerstufe zu.
  • Hebesatz ignorieren. Zwischen 280 % Mindesthebesatz und 500 %+ in Großstädten liegen Welten — bei 100.000 € Gewinn sind das über 7.000 € Unterschied pro Jahr.
  • Anrechnung nach § 35 EStG übersehen. Einzelunternehmer zahlen die Gewerbesteuer nicht "extra" — bis ca. 400 % Hebesatz wird sie fast vollständig angerechnet.
  • Thesaurierung mit § 34a verwechseln. Die Begünstigung gilt nur für nicht entnommene Gewinne auf Antrag und löst bei späterer Entnahme 25 % Nachversteuerung aus — kein Freifahrtschein.
  • Verluste ausblenden. Verluste des Einzelunternehmens mindern dein übriges Einkommen sofort; GmbH-Verluste bleiben in der Gesellschaft gefangen.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Freiberufler: Keine Gewerbesteuer, kein §-35-Vorteil, keine IHK-Pflicht — der Vergleich verschiebt sich zugunsten des Einzelunternehmens, weil die GmbH-Seite trotzdem Gewerbesteuer zahlt.
  • Ehegattensplitting: Verändert deinen persönlichen Grenzsteuersatz und damit das Ergebnis auf der Einzelunternehmer-Seite; der Rechner fragt danach.
  • Geschäftsführergehalt: Bei der GmbH ist dein Gehalt Betriebsausgabe und senkt den GmbH-Gewinn — dafür zahlst du darauf Lohnsteuer. Das Mischmodell (Gehalt + Thesaurierung) ist oft optimal.
  • Verlustjahre: Start-ups mit Anlaufverlusten profitieren beim Einzelunternehmen vom sofortigen Verlustausgleich mit anderen Einkünften.
  • Holding-Strukturen: Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften bleiben zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG) — ein Spezialfall, den dieser Vergleich bewusst ausklammert.
  • Kleinunternehmer: Bei Gewinnen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € zahlst du als Einzelunternehmer gar keine Einkommensteuer — die GmbH zahlt trotzdem KSt und GewSt.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Liegt die GmbH in deinem Szenario mehr als 5 Prozentpunkte vorn und willst du Gewinne über Jahre im Unternehmen lassen, lohnt das Gespräch mit dem Steuerberater über Gründung oder Umwandlung. Nutze den gmbh-vs-einzelunternehmen-rechner mit deinem tatsächlichen Hebesatz — den findest du im letzten Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website deiner Gemeinde.

Spiele mit der Entnahmequote: Schon 50 % Ausschüttung kann den Vorteil kippen. Und denke an die nicht-steuerlichen Faktoren: Die GmbH kostet laufend mehr (Bilanz, Offenlegung, Steuerberater) und bindet 25.000 € Stammkapital — bei kleinen Gewinnen frisst das den Steuervorteil auf.

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung, sie gibt dir aber die Zahlen an die Hand, mit denen du das Beratungsgespräch auf Augenhöhe führst.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**GmbH thesauriert:** - KSt = Gewinn × 15 % (§ 23 KStG) - SolZ = KSt × 5,5 % → kombiniert 15,825 % - GewSt = Gewinn × 3,5 % (Messzahl, § 11 GewStG) × Hebesatz - Gesamt = KSt + SolZ + GewSt **GmbH mit Ausschüttung (Quote q):** - Ausschüttungsbetrag = (Gewinn − KSt − SolZ − GewSt) × q - KapESt+SolZ = Ausschüttungsbetrag × 26,375 % (25 % × 1,055, § 32d EStG) - Gesamt = KSt + SolZ + GewSt + KapESt+SolZ **Einzelunternehmen:** - ESt = Tarifsteuer(Gewinn, Grund-/Splittingtarif, § 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €) — im vereinfachten Modus: Gewinn × Grenzsteuersatz (Nutzereingabe) - SolZ = ESt × 5,5 % - GewSt = max(Gewinn − 24.500 €, 0) × 3,5 % × Hebesatz (§ 11 GewStG) - Anrechnung = min(4 × Messbetrag, GewSt) (§ 35 EStG) - Gesamt = ESt + SolZ − Anrechnung + GewSt **§ 34a optional:** begünstigter Teil × 28,25 % (VZ bis 2027) statt Tarif; Nachversteuerung 25 % bei Entnahme. **Wertequellen:** § 23 KStG, § 32a/§ 32d/§ 34a/§ 35 EStG, § 11/§ 16 GewStG, Anlage 2 RVG (nur Beratungskosten-Hinweis); Grundfreibetrag 12.348 € (BMF, 2026).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH steuerlich?

Es gibt keine feste Schwelle, weil Hebesatz und Entnahmeverhalten entscheiden. Grob: Wer dauerhaft über ca. 60.000–80.000 € Gewinn thesauriert, profitiert meist von der GmbH. Rechne dein Szenario mit deinem Hebesatz durch.

2 Was bedeutet Thesaurierung genau?

Thesaurierung heißt: Gewinne bleiben im Unternehmen und werden nicht an dich ausgeschüttet. Bei der GmbH werden sie dann nur mit ca. 30 % (KSt, SolZ, GewSt) belastet statt mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz plus zweiter Steuerstufe bei Ausschüttung.

3 Was ist die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften können nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit 28,25 % (bis 2027) besteuern lassen statt mit dem persönlichen Satz. Bei späterer Entnahme werden 25 % nachversteuert. Der Antrag ist jedes Jahr neu zu stellen.

4 Wie funktioniert die Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG?

Das Vierfache deines Gewerbesteuer-Messbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet, maximal in Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % zahlst du als Einzelunternehmer dadurch unterm Strich kaum Gewerbesteuer extra.

5 Was ändert der Mindesthebesatz von 280 % für mich?

Gemeinden dürfen seit 2026 keinen Hebesatz unter 280 % mehr festsetzen (bislang 200 %). In Niedrig-Hebesatz-Gemeinden steigt die Gewerbesteuer um bis zu 2,8 Prozentpunkte — GmbHs trifft das voll, Einzelunternehmer teilweise über die Anrechnung.

6 Zahlt eine GmbH wirklich nur ca. 30 % Steuern?

Nur auf einbehaltene Gewinne: 15 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (zusammen 15,825 %) plus Gewerbesteuer (bei Hebesatz 400 %: 14 %). Bei Ausschüttung kommen 26,375 % auf die Dividende dazu — dann sind es eher 48 %.

7 Kann ich als Einzelunternehmer Verluste besser nutzen?

Ja. Verluste mindern beim Einzelunternehmer sofort deine übrigen Einkünfte (Verlustausgleich, ggf. -rücktrag). In der GmbH bleiben Verluste in der Gesellschaft und können nur mit künftigen GmbH-Gewinnen verrechnet werden.

8 Zählt mein Geschäftsführergehalt zum GmbH-Gewinn?

Nein — ein fremdübliches Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe der GmbH und mindert ihren Gewinn. Du zahlst darauf Lohnsteuer wie ein Angestellter. Viele Gründer kombinieren Gehalt mit thesaurierten Restgewinnen.

9 Gilt der Vergleich auch für die UG?

Ja, die UG (haftungsbeschränkt) ist körperschaftsteuerlich eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH — alle Sätze und Mechaniken gelten identisch.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 23 KStG (Körperschaftsteuersatz 15 %), § 32a/§ 32d/§ 34a/§ 35 EStG — dejure.org (Statutenspiegel)
  • • § 11 GewStG (Messzahl 3,5 %, Freibetrag 24.500 €), § 16 Abs. 4 GewStG n.F. (Mindesthebesatz 280 %, Gesetz vom 29.06.2026, BGBl. I Nr. 197) — dejure.org
  • • Mindesthebesatz-Anhebung: dpa-AFX, 14.01.2026 (Kabinettbeschluss); Bundestag 24.04.2026
  • • §-34a-Staffel: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, 14.07.2025 (BGBl. I Nr. 161)
  • • Rechtsformvergleich mit Thesaurierungszahlen — steuerberaterin-redwanz.de (PDF)
  • • Grundfreibetrag 12.348 € (2026) — BMF; Pfändungsfreigrenze 1.587,40 € seit 1.7.2026
  • • Stand: Oktober 2026