So funktioniert der gmbh-vs-einzelunternehmen-rechner
Der Rechner stellt die beiden Steuerwelten nebeneinander. Auf der GmbH-Seite berechnet er zuerst die Körperschaftsteuer von 15 % auf den Gewinn und darauf den Solidaritätszuschlag von 5,5 % — zusammen 15,825 %.
Dazu kommt die Gewerbesteuer: Der Gewinn wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert und dann mit dem Hebesatz deiner Gemeinde. Bei einem Hebesatz von 400 % sind das 14 % Gewerbesteuer, bei 500 % schon 17,5 %.
Die Summe aus beiden Blöcken ist die Belastung der thesaurierten GmbH, also wenn kein Geld an dich fließt.
Im zweiten GmbH-Szenario schüttet die Gesellschaft den Restgewinn an dich aus. Auf die Dividende fallen dann 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf an — effektiv 26,375 %.
Diese zweite Steuerstufe macht die Ausschüttung teuer und ist der Grund, warum der Thesaurierungsvorteil nur greift, solange Geld im Unternehmen bleibt.
Auf der Einzelunternehmer-Seite rechnet der Vergleich mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz aus dem Einkommensteuertarif (0 bis 45 %) plus 5,5 % Solidaritätszuschlag. Die Gewerbesteuer wird ebenfalls über Messzahl und Hebesatz ermittelt — allerdings mit einem Freibetrag von 24.500 € für natürliche Personen und Personengesellschaften nach § 11 GewStG.
Der Clou: Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags auf deine Einkommensteuer angerechnet, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % neutralisiert das die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer fast vollständig.
Optional zeigt der Rechner die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG: Nicht entnommene Gewinne eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft können auf Antrag mit 28,25 % (für Veranlagungszeiträume bis 2027) besteuert werden — plus Solidaritätszuschlag. Bei späterer Entnahme folgt eine Nachversteuerung von 25 %. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Was die Gründung selbst kostet heranziehen.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die wichtigste Neuigkeit betrifft den Gewerbesteuer-Hebesatz. Das Kabinett hat im Januar 2026 beschlossen, den Mindesthebesatz von 200 % auf 280 % anzuheben; der Bundestag stimmte im April 2026 zu, das Gesetz trat am 3. Juli 2026 in Kraft (§ 16 Abs. 4 GewStG in neuer Fassung).
Damit steigt der effektive Mindest-Gewerbesteuersatz von 7,0 % auf 9,8 %. Medienberichten zufolge soll die neue Untergrenze für den Erhebungszeitraum 2027 gelten — wer in einer Niedrig-Hebesatz-Gemeinde sitzt, sollte seine Kalkulation prüfen.
Kapitalgesellschaften trifft die Erhöhung eins zu eins, Einzelunternehmer federn sie über Freibetrag und Anrechnung teilweise ab.
Zweitens: Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG bleibt für Veranlagungszeiträume bis 2027 bei 28,25 %, sinkt dann schrittweise auf 27 % (2028/2029), 26 % (2030/2031) und 25 % ab 2032. Die Nachversteuerung bei Entnahme liegt bei 25 %.
Drittens: Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer beträgt 2026 genau 12.348 €, die Pfändungsfreigrenze liegt seit 1. Juli 2026 bei 1.587,40 €. Die RVG-Gebührentabelle wurde ebenfalls angepasst — relevant, wenn du Beratungskosten vergleichst.
Beispielrechnung: 100.000 € Gewinn bei Hebesatz 400 %
Der gmbh-vs-einzelunternehmen-rechner rechnet mit folgenden Annahmen: Jahresgewinn 100.000 € vor Steuern, Hebesatz 400 %, ledig, Grundtarif. Beim Einzelunternehmer unterstellen wir vereinfachend einen Grenzsteuersatz von 42 % — deinen echten Satz ermittelt der Rechner aus dem Tarif.
Szenario 1 — GmbH, Gewinn bleibt im Unternehmen: Körperschaftsteuer 15.000 €, Solidaritätszuschlag 825 €, Gewerbesteuer 14.000 € (100.000 × 3,5 % × 400 %). Gesamtbelastung 29.825 €, also 29,83 %. Von 100.000 € bleiben 70.175 € im Unternehmen für Investitionen.
Szenario 2 — GmbH, volle Ausschüttung: Auf die 70.175 € Dividende fallen 26,375 % Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag an, also 18.508,66 €. Gesamtbelastung 48.333,66 € (48,33 %). Dir bleiben netto 51.666,34 €. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Gewerbesteuer mit deinem Hebesatz berechnen.
Szenario 3 — Einzelunternehmen: Einkommensteuer 42.000 € plus Solidaritätszuschlag 2.310 €. Gewerbesteuer: (100.000 − 24.500 € Freibetrag) × 3,5 % × 400 % = 10.570 €.
Die Anrechnung nach § 35 EStG beträgt das Vierfache des Messbetrags (2.642,50 €), also 10.570 €, begrenzt auf die tatsächliche Gewerbesteuer — sie wird voll angerechnet. Deine Einkommensteuer-Zahlung sinkt auf 33.740 €.
Gesamtbelastung: 33.740 € + 10.570 € = 44.310 € (44,31 %).
Fazit des Beispiels: Thesauriert gewinnt die GmbH deutlich (29,83 % vs. 44,31 %). Bei Vollausschüttung liegt die GmbH sogar über dem Einzelunternehmen (48,33 % vs. 44,31 %). Die Wahrheit liegt meist dazwischen — genau dafür ist der Rechner da.
Typische Fehler
- Nur den KSt-Satz von 15 % betrachten. Die GmbH zahlt zusätzlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer — erst die Summe um 30 % ist vergleichbar.
- Die Ausschüttung vergessen. Viele vergleichen die thesaurierte GmbH mit dem Einzelunternehmer, entnehmen privat aber alles. Dann schlägt die zweite Steuerstufe zu.
- Hebesatz ignorieren. Zwischen 280 % Mindesthebesatz und 500 %+ in Großstädten liegen Welten — bei 100.000 € Gewinn sind das über 7.000 € Unterschied pro Jahr.
- Anrechnung nach § 35 EStG übersehen. Einzelunternehmer zahlen die Gewerbesteuer nicht "extra" — bis ca. 400 % Hebesatz wird sie fast vollständig angerechnet.
- Thesaurierung mit § 34a verwechseln. Die Begünstigung gilt nur für nicht entnommene Gewinne auf Antrag und löst bei späterer Entnahme 25 % Nachversteuerung aus — kein Freifahrtschein.
- Verluste ausblenden. Verluste des Einzelunternehmens mindern dein übriges Einkommen sofort; GmbH-Verluste bleiben in der Gesellschaft gefangen.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Freiberufler: Keine Gewerbesteuer, kein §-35-Vorteil, keine IHK-Pflicht — der Vergleich verschiebt sich zugunsten des Einzelunternehmens, weil die GmbH-Seite trotzdem Gewerbesteuer zahlt.
- Ehegattensplitting: Verändert deinen persönlichen Grenzsteuersatz und damit das Ergebnis auf der Einzelunternehmer-Seite; der Rechner fragt danach.
- Geschäftsführergehalt: Bei der GmbH ist dein Gehalt Betriebsausgabe und senkt den GmbH-Gewinn — dafür zahlst du darauf Lohnsteuer. Das Mischmodell (Gehalt + Thesaurierung) ist oft optimal.
- Verlustjahre: Start-ups mit Anlaufverlusten profitieren beim Einzelunternehmen vom sofortigen Verlustausgleich mit anderen Einkünften.
- Holding-Strukturen: Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften bleiben zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG) — ein Spezialfall, den dieser Vergleich bewusst ausklammert.
- Kleinunternehmer: Bei Gewinnen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € zahlst du als Einzelunternehmer gar keine Einkommensteuer — die GmbH zahlt trotzdem KSt und GewSt.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Liegt die GmbH in deinem Szenario mehr als 5 Prozentpunkte vorn und willst du Gewinne über Jahre im Unternehmen lassen, lohnt das Gespräch mit dem Steuerberater über Gründung oder Umwandlung. Nutze den gmbh-vs-einzelunternehmen-rechner mit deinem tatsächlichen Hebesatz — den findest du im letzten Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website deiner Gemeinde.
Spiele mit der Entnahmequote: Schon 50 % Ausschüttung kann den Vorteil kippen. Und denke an die nicht-steuerlichen Faktoren: Die GmbH kostet laufend mehr (Bilanz, Offenlegung, Steuerberater) und bindet 25.000 € Stammkapital — bei kleinen Gewinnen frisst das den Steuervorteil auf.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung, sie gibt dir aber die Zahlen an die Hand, mit denen du das Beratungsgespräch auf Augenhöhe führst.