koerperschaftsteuer-rechner: So funktioniert die Berechnung
Die Berechnung folgt exakt den drei Schritten, die auch das Finanzamt vornimmt:
- Bemessungsgrundlage: Ausgangspunkt ist das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft — grob der handelsrechtliche Jahresüberschuss, korrigiert um steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen (z. B. nicht abziehbare Betriebsausgaben, verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG).
Der Rechner nimmt deinen eingegebenen Gewinn als Bemessungsgrundlage. 2.
Körperschaftsteuer: 15 % auf das zu versteuernde Einkommen (§ 23 Abs. 1 KStG). Bei 100.000 € Gewinn sind das 15.000 €.
Es gibt keinen Grundfreibetrag und keine Progression — jeder Euro Gewinn wird gleich besteuert. 3.
Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer, also 825 € bei 100.000 € Gewinn. Auf den Gewinn bezogen sind das 0,825 %.
Ergebnis: 15.825 € Steuer auf 100.000 € Gewinn — ein Effektivsatz von 15,825 %. Beachte: Diese Rechnung enthält bewusst keine Gewerbesteuer und keine Steuer auf eine spätere Ausschüttung.
Beide Ebenen kommen oben drauf und werden auf der Seite zur GmbH-Steuer-Gesamtbelastung ausführlich durchgerechnet. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den GmbH-Steuer-Gesamtbelastung-Rechner heranziehen.
Was ändert sich 2026 und 2027?
2026 und 2027 bleibt der Tarif unverändert: 15 % Körperschaftsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf. Spannend wird es erst ab 2028: Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (in Kraft seit dem 18.07.2025) sinkt der Körperschaftsteuersatz schrittweise um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr — 14 % für 2028, 13 % für 2029, 12 % für 2030, 11 % für 2031 und 10 % ab 2032. Der Solidaritätszuschlag wird dabei weiterhin mit 5,5 % auf die jeweilige Körperschaftsteuer erhoben. Der koerperschaftsteuer-rechner rechnet aktuell mit dem Satz für 2026/2027; bei mehrjährigen Investitions- und Thesaurierungsentscheidungen solltest du die sinkende Staffel trotzdem schon einkalkulieren.
Beispielrechnung: 250.000 € Gewinn
Eine GmbH erzielt in einem Jahr 250.000 € zu versteuerndes Einkommen:
- Körperschaftsteuer: 250.000 € × 15 % = 37.500 €
- Solidaritätszuschlag: 37.500 € × 5,5 % = 2.062,50 €
- Steuer gesamt: 39.562,50 € — Effektivsatz 15,825 %
- Gewinn nach Körperschaftsteuer: 250.000 € − 39.562,50 € = 210.437,50 €
Zur Einordnung: Darauf kommt regelmäßig noch die Gewerbesteuer hinzu (3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz deiner Gemeinde — bei 450 % Hebesatz weitere 15,75 % des Gewinns). Sie ist eine eigenständige Steuer mit eigenem Bescheid und gehört deshalb nicht in diese Rechnung.
Typische Fehler bei der Körperschaftsteuer
- Körperschaftsteuer mit Gewerbesteuer verwechseln: Zwei völlig getrennte Steuern mit getrennten Bescheiden. Wer nur mit „15 %" plant, unterschätzt die Gesamtlast massiv.
- Soli für abgeschafft halten: Die Soli-Teilabschaffung von 2021 gilt nur für die Einkommensteuer natürlicher Personen. Kapitalgesellschaften zahlen weiterhin 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer.
- Gewinn mit zu versteuerndem Einkommen gleichsetzen: Verdeckte Gewinnausschüttungen, nicht abziehbare Aufwendungen und steuerliche Korrekturen verändern die Bemessungsgrundlage — der handelsrechtliche Gewinn ist nur der Startpunkt.
- Vorauszahlungen ignorieren: Das Finanzamt setzt vierteljährliche Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen fest (§ 37 KStG), orientiert am letzten Bescheid. Wer sie nicht einplant, bekommt zum Jahresende eine Nachzahlung — inklusive Nachzahlungszinsen.
- Verlustjahre verschenken: Verluste mindern über den Verlustvortrag künftige Gewinne. Die Mindestbesteuerung begrenzt die Verrechnung hoher Beträge — sprich das mit deinem Steuerberater durch, statt Verluste ungenutzt verfallen zu lassen.
- Ausschüttungsebene vergessen: Lässt du den Gewinn im Unternehmen, bleibt es bei den 15,825 %. Schüttest du aus, kommt eine zweite Steuerstufe (Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren) dazu.
- Freibetrag erwarten: Anders als bei der Gewerbesteuer — dort gibt es 24.500 € Freibetrag für Personenunternehmen — kennt die Körperschaftsteuer keinen Freibetrag: Der erste Euro Gewinn einer GmbH, UG oder AG ist steuerpflichtig. Gerade Gründer mit kleinen Anfangsgewinnen unterschätzen das und planen ihre Liquidität zu knapp.
Sonderfälle und Ausnahmen
- Beschränkt Steuerpflichtige: Ausländische Gesellschaften ohne Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland können mit inländischen Einkünften (z. B. aus einer deutschen Betriebsstätte) beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sein.
- Gemeinnützige Körperschaften: Vereine und Stiftungen sind im ideellen Bereich und bei der Vermögensverwaltung von der Körperschaftsteuer befreit — nur wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind steuerpflichtig.
- Organschaft: Führt eine Tochtergesellschaft ihren Gewinn per Ergebnisabführungsvertrag an die Mutter ab, wird er auf Ebene der Mutter versteuert — die Rechnung verlagert sich dorthin.
- Einlagekonto-Rückzahlungen: Rückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto sind keine Ausschüttung und damit körperschaftsteuerfrei — sie mindern aber den Einlagebestand.
- Betriebe gewerblicher Art: Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können mit ihren Betrieben gewerblicher Art körperschaftsteuerpflichtig sein.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis ist deine Planungszahl für die Gesellschaftsebene. So arbeitest du damit:
- Liquidität reservieren: Lege rund 15,825 % deines Gewinns für Körperschaftsteuer plus Soli zurück — zusätzlich zur Gewerbesteuer und zu den laufenden Vorauszahlungen.
So überrascht dich kein Bescheid. 2.
Vorauszahlungen prüfen: Weicht dein aktueller Gewinn stark vom letzten Bescheid ab, lass die Vorauszahlungen anpassen — nach oben wie nach unten. Das schont die Liquidität.
- Thesaurierung einordnen: Bei 15,825 % Gesellschaftssteuer arbeitet einbehaltener Gewinn deutlich günstiger als ausgeschütteter.
Der koerperschaftsteuer-rechner zeigt dir diese Basiszahl; für die Komplettrechnung mit Gewerbesteuer und Ausschüttungssteuer nutze den Rechner zur GmbH-Steuer-Gesamtbelastung. 4.
Blick nach vorn: Ab 2028 sinkt der Satz schrittweise auf 10 %. Bei langfristigen Investitionen, die erst in einigen Jahren Gewinne abwerfen, rechne mit der sinkenden Staffel — das verbessert die Nachsteuerrendite spürbar.
- Steuerberater einbinden: Verdeckte Gewinnausschüttungen, Organschaft und Verlustverrechnung sind Gestaltungsfelder mit Fallstricken.
Diese Rechnung ist eine Planungsgrundlage, keine Gestaltungsberatung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Gewerbesteuer-Rechner.
Einordnung für die Praxis: Die 15,825 % sind nur die eine Säule der Gesellschaftsbesteuerung. Zusammen mit der Gewerbesteuer liegt die typische Gesamtbelastung auf Gesellschaftsebene bei rund 30 % — je nach Hebesatz deiner Gemeinde etwas darunter oder darüber.
Wenn du verschiedene Rechtsformen vergleichst, rechne immer mit der vollen Gesellschaftssteuer plus der Steuer auf der Ausschüttung: Erst das Gesamtbild zeigt, ob GmbH, UG oder Personengesellschaft für deine Situation günstiger ist.