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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Koerperschaftsteuer-Rechner: KSt und Soli berechnen

Du führst eine GmbH, UG oder AG und brauchst für deine Planung eine klare Zahl: Wie viel Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag kostet dich dein Gewinn wirklich — bevor Gewerbesteuer und Ausschüttung ins Spiel kommen? Der koerperschaftsteuer-rechner rechnet dir die reine Körperschaftsteuer-Belastung in Sekunden aus: 15 % Steuer plus 5,5 % Soli darauf, ohne Vermischung mit anderen Steuerarten.

Interaktiver Koerperschaftsteuer-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Zu versteuerndes Einkommen in € pro Jahr

Veranlagungsjahr — Auswahl: 2026/2027 (15 %) · Vorschau 2028+ (sinkende Staffel)

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung auf Basis des KStG (Stand Oktober 2026). Ersetzt keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Auf den Gewinn einer Kapitalgesellschaft fallen 15 % Körperschaftsteuer an (§ 23 KStG). Darauf werden 5,5 % Solidaritätszuschlag erhoben — bezogen auf den Gewinn sind das weitere 0,825 %. Zusammen ergibt das eine effektive Belastung von 15,825 % auf das zu versteuernde Einkommen. Gewerbesteuer und eine eventuelle Steuer auf Ausschüttungen kommen separat hinzu. Dieser Rechner zeigt dir die reine Körperschaftsteuer-Belastung deines Gewinns — kostenlos und ohne Anmeldung.


koerperschaftsteuer-rechner: So funktioniert die Berechnung

Die Berechnung folgt exakt den drei Schritten, die auch das Finanzamt vornimmt:

  1. Bemessungsgrundlage: Ausgangspunkt ist das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft — grob der handelsrechtliche Jahresüberschuss, korrigiert um steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen (z. B. nicht abziehbare Betriebsausgaben, verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG).

Der Rechner nimmt deinen eingegebenen Gewinn als Bemessungsgrundlage. 2.

Körperschaftsteuer: 15 % auf das zu versteuernde Einkommen (§ 23 Abs. 1 KStG). Bei 100.000 € Gewinn sind das 15.000 €.

Es gibt keinen Grundfreibetrag und keine Progression — jeder Euro Gewinn wird gleich besteuert. 3.

Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer, also 825 € bei 100.000 € Gewinn. Auf den Gewinn bezogen sind das 0,825 %.

Ergebnis: 15.825 € Steuer auf 100.000 € Gewinn — ein Effektivsatz von 15,825 %. Beachte: Diese Rechnung enthält bewusst keine Gewerbesteuer und keine Steuer auf eine spätere Ausschüttung.

Beide Ebenen kommen oben drauf und werden auf der Seite zur GmbH-Steuer-Gesamtbelastung ausführlich durchgerechnet. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den GmbH-Steuer-Gesamtbelastung-Rechner heranziehen.

Was ändert sich 2026 und 2027?

2026 und 2027 bleibt der Tarif unverändert: 15 % Körperschaftsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf. Spannend wird es erst ab 2028: Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (in Kraft seit dem 18.07.2025) sinkt der Körperschaftsteuersatz schrittweise um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr — 14 % für 2028, 13 % für 2029, 12 % für 2030, 11 % für 2031 und 10 % ab 2032. Der Solidaritätszuschlag wird dabei weiterhin mit 5,5 % auf die jeweilige Körperschaftsteuer erhoben. Der koerperschaftsteuer-rechner rechnet aktuell mit dem Satz für 2026/2027; bei mehrjährigen Investitions- und Thesaurierungsentscheidungen solltest du die sinkende Staffel trotzdem schon einkalkulieren.

Beispielrechnung: 250.000 € Gewinn

Eine GmbH erzielt in einem Jahr 250.000 € zu versteuerndes Einkommen:

  1. Körperschaftsteuer: 250.000 € × 15 % = 37.500 €
  2. Solidaritätszuschlag: 37.500 € × 5,5 % = 2.062,50 €
  3. Steuer gesamt: 39.562,50 € — Effektivsatz 15,825 %
  4. Gewinn nach Körperschaftsteuer: 250.000 € − 39.562,50 € = 210.437,50 €

Zur Einordnung: Darauf kommt regelmäßig noch die Gewerbesteuer hinzu (3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz deiner Gemeinde — bei 450 % Hebesatz weitere 15,75 % des Gewinns). Sie ist eine eigenständige Steuer mit eigenem Bescheid und gehört deshalb nicht in diese Rechnung.

Typische Fehler bei der Körperschaftsteuer

  1. Körperschaftsteuer mit Gewerbesteuer verwechseln: Zwei völlig getrennte Steuern mit getrennten Bescheiden. Wer nur mit „15 %" plant, unterschätzt die Gesamtlast massiv.
  2. Soli für abgeschafft halten: Die Soli-Teilabschaffung von 2021 gilt nur für die Einkommensteuer natürlicher Personen. Kapitalgesellschaften zahlen weiterhin 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer.
  3. Gewinn mit zu versteuerndem Einkommen gleichsetzen: Verdeckte Gewinnausschüttungen, nicht abziehbare Aufwendungen und steuerliche Korrekturen verändern die Bemessungsgrundlage — der handelsrechtliche Gewinn ist nur der Startpunkt.
  4. Vorauszahlungen ignorieren: Das Finanzamt setzt vierteljährliche Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen fest (§ 37 KStG), orientiert am letzten Bescheid. Wer sie nicht einplant, bekommt zum Jahresende eine Nachzahlung — inklusive Nachzahlungszinsen.
  5. Verlustjahre verschenken: Verluste mindern über den Verlustvortrag künftige Gewinne. Die Mindestbesteuerung begrenzt die Verrechnung hoher Beträge — sprich das mit deinem Steuerberater durch, statt Verluste ungenutzt verfallen zu lassen.
  6. Ausschüttungsebene vergessen: Lässt du den Gewinn im Unternehmen, bleibt es bei den 15,825 %. Schüttest du aus, kommt eine zweite Steuerstufe (Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren) dazu.
  7. Freibetrag erwarten: Anders als bei der Gewerbesteuer — dort gibt es 24.500 € Freibetrag für Personenunternehmen — kennt die Körperschaftsteuer keinen Freibetrag: Der erste Euro Gewinn einer GmbH, UG oder AG ist steuerpflichtig. Gerade Gründer mit kleinen Anfangsgewinnen unterschätzen das und planen ihre Liquidität zu knapp.

Sonderfälle und Ausnahmen

  • Beschränkt Steuerpflichtige: Ausländische Gesellschaften ohne Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland können mit inländischen Einkünften (z. B. aus einer deutschen Betriebsstätte) beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sein.
  • Gemeinnützige Körperschaften: Vereine und Stiftungen sind im ideellen Bereich und bei der Vermögensverwaltung von der Körperschaftsteuer befreit — nur wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind steuerpflichtig.
  • Organschaft: Führt eine Tochtergesellschaft ihren Gewinn per Ergebnisabführungsvertrag an die Mutter ab, wird er auf Ebene der Mutter versteuert — die Rechnung verlagert sich dorthin.
  • Einlagekonto-Rückzahlungen: Rückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto sind keine Ausschüttung und damit körperschaftsteuerfrei — sie mindern aber den Einlagebestand.
  • Betriebe gewerblicher Art: Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können mit ihren Betrieben gewerblicher Art körperschaftsteuerpflichtig sein.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis ist deine Planungszahl für die Gesellschaftsebene. So arbeitest du damit:

  1. Liquidität reservieren: Lege rund 15,825 % deines Gewinns für Körperschaftsteuer plus Soli zurück — zusätzlich zur Gewerbesteuer und zu den laufenden Vorauszahlungen.

So überrascht dich kein Bescheid. 2.

Vorauszahlungen prüfen: Weicht dein aktueller Gewinn stark vom letzten Bescheid ab, lass die Vorauszahlungen anpassen — nach oben wie nach unten. Das schont die Liquidität.

  1. Thesaurierung einordnen: Bei 15,825 % Gesellschaftssteuer arbeitet einbehaltener Gewinn deutlich günstiger als ausgeschütteter.

Der koerperschaftsteuer-rechner zeigt dir diese Basiszahl; für die Komplettrechnung mit Gewerbesteuer und Ausschüttungssteuer nutze den Rechner zur GmbH-Steuer-Gesamtbelastung. 4.

Blick nach vorn: Ab 2028 sinkt der Satz schrittweise auf 10 %. Bei langfristigen Investitionen, die erst in einigen Jahren Gewinne abwerfen, rechne mit der sinkenden Staffel — das verbessert die Nachsteuerrendite spürbar.

  1. Steuerberater einbinden: Verdeckte Gewinnausschüttungen, Organschaft und Verlustverrechnung sind Gestaltungsfelder mit Fallstricken.

Diese Rechnung ist eine Planungsgrundlage, keine Gestaltungsberatung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Gewerbesteuer-Rechner.

Einordnung für die Praxis: Die 15,825 % sind nur die eine Säule der Gesellschaftsbesteuerung. Zusammen mit der Gewerbesteuer liegt die typische Gesamtbelastung auf Gesellschaftsebene bei rund 30 % — je nach Hebesatz deiner Gemeinde etwas darunter oder darüber.

Wenn du verschiedene Rechtsformen vergleichst, rechne immer mit der vollen Gesellschaftssteuer plus der Steuer auf der Ausschüttung: Erst das Gesamtbild zeigt, ob GmbH, UG oder Personengesellschaft für deine Situation günstiger ist.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

``` Eingabe: E = zu versteuerndes Einkommen in € (E > 0) Körperschaftsteuer KSt = E × 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) Solidaritätszuschlag Soli = KSt × 5,5 % = E × 0,825 % (§ 4 SolZG) Steuer gesamt = KSt + Soli = E × 15,825 % Gewinn nach KSt = E − Steuer gesamt Vorschau-Modus 2028+ (Staffel, beschlossen 18.07.2025): 2028: 14 % → E × 14,77 % (inkl. Soli: 14 % × 1,055) 2029: 13 % → E × 13,715 % 2030: 12 % → E × 12,66 % 2031: 11 % → E × 11,605 % ab 2032: 10 % → E × 10,55 % Kontrollwerte (2026/2027, E = 100.000 €): KSt = 15.000 €; Soli = 825 €; gesamt = 15.825 €; Gewinn nach KSt = 84.175 € Kontrollwerte (E = 250.000 €): KSt = 37.500 €; Soli = 2.062,50 €; gesamt = 39.562,50 €; Gewinn nach KSt = 210.437,50 € Rundung: kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen (Cent). ``` Wertquellen: § 23 Abs. 1 KStG (15 %); § 4 SolZG (5,5 %); Investitionssofortprogramm-Gesetz v. 18.07.2025 (Staffel ab 2028). Gewerbesteuer und Ausschüttungsebene bewusst ausgenommen (separate Rechner).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?

Alle Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und SE sowie Genossenschaften. Auch Vereine und Stiftungen sind körperschaftsteuerpflichtig, soweit sie nicht steuerbefreit sind (§ 1 KStG).

2 Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026?

15 % auf das zu versteuernde Einkommen plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer — zusammen 15,825 % effektiv. Gewerbesteuer kommt separat hinzu.

3 Ist der Solidaritätszuschlag für GmbHs abgeschafft?

Nein. Die Teilabschaffung von 2021 betrifft nur die Einkommensteuer natürlicher Personen. Kapitalgesellschaften zahlen weiterhin 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer — genauso wie auf die Abgeltungsteuer bei Ausschüttungen.

4 Was ist der Unterschied zwischen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer?

Die Körperschaftsteuer ist eine Bundessteuer mit einheitlich 15 % auf den Gewinn. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (3,5 % Messzahl × kommunaler Hebesatz) mit eigenem Bescheid und eigenem Verfahren. Beide fallen bei der GmbH nebeneinander an.

5 Wann sinkt die Körperschaftsteuer?

Ab dem Veranlagungszeitraum 2028: 14 % (2028), 13 % (2029), 12 % (2030), 11 % (2031), 10 % ab 2032. Beschlossen mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (18.07.2025). Bis einschließlich 2027 bleibt es bei 15 %.

6 Muss ich Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen leisten?

Ja. Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest (§ 37 KStG), bemessen am letzten Steuerbescheid. Bei deutlich verändertem Gewinn kannst du eine Anpassung beantragen — nach oben wie nach unten.

7 Was ist das zu versteuerndes Einkommen genau?

Der steuerliche Gewinn der Gesellschaft: handelsrechtlicher Jahresüberschuss plus steuerliche Hinzurechnungen (z. B. nicht abziehbare Betriebsausgaben, verdeckte Gewinnausschüttungen) minus Kürzungen. Es ist nicht identisch mit dem Gewinn aus deiner BWA.

8 Mindert die Gewerbesteuer die Körperschaftsteuer?

Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer bei keiner Rechtsform mehr als Betriebsausgabe abziehbar — sie mindert weder den körperschaftsteuerlichen Gewinn noch sich selbst.

9 Was passiert bei einem Verlustjahr?

Im Verlustjahr fällt keine Körperschaftsteuer an. Der Verlust kann vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden — beachte dabei die Mindestbesteuerung bei hohen Beträgen.

10 Was kostet mich eine Ausschüttung zusätzlich?

Auf die Ausschüttung fällt eine zweite Steuerstufe an: standardmäßig 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Soli (26,375 %) — oder auf Antrag das Teileinkünfteverfahren mit deinem persönlichen Satz. Die komplette Zwei-Stufen-Rechnung findest du beim Rechner zur GmbH-Steuer-Gesamtbelastung.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Körperschaftsteuergesetz (KStG), §§ 1, 8, 23 Abs. 1, 37 — gesetze-im-internet.de
  • • Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG), § 4
  • • Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v. 18.07.2025 (KSt-Staffelsenkung ab 2028)
  • • BMF/FIM-Verwaltungsinfo „Körperschaftsteuer Festsetzung" (Bemessungsgrundlage, ELSTER-Pflicht)