So funktioniert der Handy-am-Steuer-Rechner
Du wählst, womit du unterwegs warst (Auto/Motorrad oder Fahrrad) und was passiert ist: einfacher Verstoß (Handy in der Hand gehalten und bedient), Verstoß mit Gefährdung (z. B. Spur verlassen, andere mussten bremsen) oder Verstoß mit Sachbeschädigung (Unfall gebaut). Der Handy-am-Steuer-Rechner nennt dir Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – inklusive der 28,50 € Gebühren, die zum Bußgeld immer dazukommen.
Die Sanktionsstufen im Überblick (Kraftfahrer):
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Verstoß (§ 23 Abs. 1a StVO) | 100 € | 1 | – |
| Mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| Mit Sachbeschädigung / Unfall | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Fahrrad (Verwarngeld) | 55 € | – | – |
Echte Kosten: 100 € + 28,50 € = 128,50 €; 150 € + 28,50 € = 178,50 €; 200 € + 28,50 € = 228,50 €.
Was ist überhaupt verboten? Die Geräte-Liste
§ 23 Abs. 1a StVO verbietet dem Fahrzeugführer, ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, während der Fahrt aufzunehmen oder zu halten und zu bedienen. Darunter fallen:
- Smartphone (auch nur Uhrzeit ablesen oder Anruf wegdrücken!)
- Tablet, E-Book-Reader, MP3-Player
- Navigationsgerät (in der Hand – in der Halterung mit kurzen Blicken okay)
- Smartwatch am Handgelenk bedienen
- Fest eingebaute Touchscreens – wer lange durch Menüs scrollt und den Blick abwendet, verstößt ebenfalls
- E-Zigarette, Taschenrechner – ja, wirklich
Was erlaubt bleibt: Bedienung in einer festen Halterung, wenn es bei kurzen, der Verkehrssituation angepassten Blicken bleibt; Sprachsteuerung und Vorlesefunktion; ausdrückliche Ausnahmen wie die Rückfahrkamera bei Schrittgeschwindigkeit.
Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?
2026 gilt: Die Sanktionsstufen sind unverändert – 100/150/200 €, Punkte- und Fahrverbotsstaffel wie oben. Was sich in der Praxis verschärft hat: Die Kontrolldichte ist hoch – vom 05. bis 11.10.2026 lief die europaweite ROADPOL-Aktionswoche „Focus on the Road" gegen Ablenkung, und die Polizei kontrolliert gezielt auch Touchscreen-Bedienung und Smartwatch-Nutzung.
Hintergrund: Laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat kamen 2024 über 100 Menschen bei Ablenkungsunfällen ums Leben. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den alkohol-am-steuer-rechner heranziehen.
Die 2021-Verschärfung (Rückblick): Mit der StVO-Novelle (neuer Bußgeldkatalog, in Kraft seit 09.11.2021) wurde die Regelbuße von 60 € auf 100 € angehoben und die Eskalationsstufen (150/200 € plus Fahrverbot) eingeführt. Radfahrer zahlen seitdem 55 € statt 25 € Verwarngeld.
2027 kommt (Stand Oktober 2026): Für Bußgeldsätze und Punkte sind keine Änderungen angekündigt – die Stufen gelten nach aktueller Rechtslage fort. Diskutiert werden in der Verkehrspolitik weiterhin strengere Regeln gegen Ablenkung (u. a. verpflichtende Anti-Ablenkungssysteme in Neufahrzeugen ab 2029); beschlossen ist davon nichts.
Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich am Bußgeldkatalog etwas ändert.
Beispielrechnung: Handy in der Hand mit Gefährdung
Annahmen: Autofahrer, Handy während der Fahrt in der Hand gehalten und bedient, dabei Spur verlassen – andere mussten ausweichen (Gefährdung), Erstverstoß, keine Probezeit.
| Position | Wert |
|---|---|
| Einstufung | Verstoß mit Gefährdung (§ 23 Abs. 1a StVO) |
| Bußgeld | 150,00 € |
| + Gebühren und Auslagen | 28,50 € |
| Zu zahlender Gesamtbetrag | 178,50 € |
| Punkte in Flensburg | 2 |
| Fahrverbot | 1 Monat |
Und was bedeuten zwei Sekunden Ablenkung praktisch? Bei Tempo 50 legst du in zwei Sekunden rund 28 Meter im Blindflug zurück, bei Tempo 100 rund 55 Meter – genug, um ein bremsendes Auto, einen Radfahrer oder ein Kind zu übersehen.
Zum Vergleich der einfache Verstoß ohne Gefährdung: 100 € + 28,50 € = 128,50 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot.
Typische Fehler bei der Einschätzung
- „An der Ampel darf ich doch schauen." Nein.
Das Verbot gilt, bis das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. An der roten Ampel mit laufendem Motor ist der Griff zum Handy ein Verstoß – Start-Stopp-Automatik zählt ausdrücklich nicht als ausgeschalteter Motor.
- „Ich hab ja nur die Uhrzeit abgelesen." Bereits das bloße Ablesen oder das Wegdrücken eines Anrufs ist verboten, sobald du das Gerät dafür in die Hand nimmst.
Es kommt nicht darauf an, was du getan hast, sondern dass du es gehalten hast. 3.
„Die Smartwatch ist doch kein Handy." Doch – sie ist ein elektronisches Gerät der Kommunikation/Information und fällt unter § 23 Abs. 1a StVO. Auch Tablets, Navis in der Hand und E-Zigaretten zählen dazu.
- Radfahrer fühlen sich sicher.
55 € Verwarngeld sind zwar kein Punkt – aber wer auf dem Rad durchs Handy abgelenkt einen Unfall baut, haftet für den Schaden voll mit, und bei Gefährdung wird es auch für Radfahrer deutlich ernster. 5.
Blitzer-App für harmlos halten. Wer eine Blitzer-App benutzt oder einen Radarwarner betriebsbereit mitführt, zahlt 75 € und 1 Punkt – zusätzlich zum möglichen Handy-Verstoß, wenn das Smartphone in der Hand war.
- Wiederholung unterschätzen.
Bei wiederholten Verstößen drohen höhere Bußgelder, längere Fahrverbote und für Unbelehrbare der Entzug der Fahrerlaubnis. In der Probezeit ist der Handy-Verstoß ein schwerwiegender Verstoß: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Sonderfälle: Das übersehen viele
Probezeit. Der Handy-Verstoß gilt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß): Es drohen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Bei einem zweiten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Berufskraftfahrer. Für Lkw- und Busfahrer gelten dieselben Sätze – aber die Folgen wiegen schwerer: Punkte und Fahrverbot gefährden direkt die berufliche Existenz. Viele Speditionen werten Handy-Verstöße zusätzlich arbeitsrechtlich aus.
Fahrrad im Detail. 55 € Verwarngeld für die verbotene Nutzung elektronischer Geräte – keine Punkte, kein Fahrverbot. Aber: Wer abgelenkt einen Unfall verursacht, trägt die Haftung für Personen- und Sachschäden – und das wird schnell fünfstellig.
Darf die Polizei mein Handy durchsuchen? Nein – nicht einfach so. Das Auslesen des Smartphones (z. B. zur Beweissicherung, wann du getippt hast) ist eine Durchsuchung und braucht grundsätzlich einen richterlichen Beschluss. Bei der Kontrolle musst du das Gerät nicht entsperren. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer bussgeld-rechner.
Ausländischer Führerschein. Die deutschen Regeln gelten für jeden, der hier fährt – unabhängig vom Ausstellungsland des Führerscheins. Bußgeld, Punkte (im deutschen Register) und Fahrverbot treffen auch ausländische Fahrer.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist eine Zahl – und eine Entscheidungshilfe für drei Situationen:
Nach der Kontrolle: richtig verhalten. Personalien angeben, zum Vorwurf selbst musst du nichts sagen.
Prüfe den Bußgeldbescheid: War es wirklich ein Handy-Verstoß (Gerät in der Hand gehalten)? Wurde die Gefährdung konkret begründet?
Gegen den Bescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen – bei Zweifeln an der Beobachtung lohnt der Blick eines Anwalts für Verkehrsrecht.
Vor der Fahrt: System schaffen. Handy in die Halterung oder außer Reichweite, Navi-Ziel vor Fahrtbeginn eingeben, Sprachsteuerung aktivieren. Die billigste Versicherung gegen 128,50 € und einen Punkt ist der Flugmodus in der Tasche.
Grundsatz für den Alltag: Zwei Sekunden Blick aufs Display sind bei Tempo 50 fast 30 Meter Blindflug. Keine Nachricht ist so wichtig wie die Verkehrssituation vor dir – wer das verinnerlicht, braucht diesen Rechner nie wieder.