Die fünf Rentenarten im Überblick
| Rentenart | Für wen? | Höhe (Faktor) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kleine Witwen-/Witwerrente | Ehepartner, jung, ohne Kind, nicht erwerbsgemindert | 25 % der Versichertenrente | neues Recht: 24 Monate befristet; altes Recht: unbefristet |
| Große Witwen-/Witwerrente | Ehepartner ab Altersgrenze / mit Kind / erwerbsgemindert | 55 % (neu) bzw. 60 % (alt) | Altersgrenze 2026: 46,5 Jahre, steigt bis 2029 auf 47 |
| Halbwaisenrente | Kind mit einem verstorbenen Elternteil | 10 % | bis 18, in Ausbildung bis 27 |
| Vollwaisenrente | Kind ohne lebende Elternteile | 20 % | bis 18, in Ausbildung bis 27 |
| Erziehungsrente | Geschiedene(r), die/der ein Kind erzieht | 100 % der eigenen Rente | eigene Wartezeit nötig |
Dazu kommen zwei Sonderfälle: die Witwenrente für vor dem 1. Juli 1977 Geschiedene und die Rente nach dem vorletzten Ehegatten — beide selten, aber prüfenswert, wenn die Standardfälle nicht greifen.
Gemeinsam haben alle: Es gibt sie nur auf Antrag — automatisch zahlt die Rentenversicherung nichts. Und in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) wird die volle Versichertenrente gezahlt, erst danach die gekürzte Hinterbliebenenrente.
So funktioniert die Weiche im hinterbliebenenrente-rechner
Der Rechner stellt dir fünf Fragen und routet dich zur passenden Rentenart:
- Wie warst du mit der verstorbenen Person verbunden? (verheiratet / verpartnert / geschieden / Kind des Verstorbenen / nichts davon)
Erziehst du ein eigenes Kind unter 18? (öffnet den Weg zur großen Witwenrente oder zur Erziehungsrente)
3. Bist du erwerbsgemindert oder über der Altersgrenze? (Altersgrenze 2026: 46 Jahre und 6 Monate)
4.
Hast du selbst mindestens 5 Jahre Rentenbeiträge? (entscheidend für die Erziehungsrente — sie zahlt aus deinem Konto)
5. Bist du wieder verheiratet? (eine neue Ehe beendet grundsätzlich den Anspruch) Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den witwenrente-rechner heranziehen.
Dein Ergebnis: die für dich infrage kommende Rentenart, die grobe Höhe in Euro (aus Rentenpunkten × 42,52 € × Faktor) und die konkrete Checkliste für den Antrag. Reicht dir die grobe Höhe nicht, rechnet der Witwenrente-Rechner dieser Site deine Witwenrente exakt — inklusive Einkommensanrechnung.
Was ändert sich 2026 / 2027?
- Freibetrag Einkommensanrechnung: Seit 1. Juli 2026 liegt er bei 1.122,53 € netto im Monat (26,4 × Rentenwert 42,52 €) — vorher 1.076,86 €. Pro Kind mit Waisenrentenanspruch kommen 238,11 € dazu. Was darüber liegt, kürzt die Rente um 40 %.
- Rentenwert 42,52 € (seit 1.7.2026): Alle Faktoren werden damit multipliziert — z. B. 40 Entgeltpunkte × 42,52 € = 1.700,80 € Versichertenrente, davon große Witwenrente (neu) 55 % = 935,44 €.
- Altersgrenze große Witwenrente: 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, steigt schrittweise bis 2029 auf 47 Jahre.
- 2027: Neue Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 hebt Rentenwert und Freibetrag erneut an — die Weiche rechnet dann automatisch mit den neuen Werten.
- Kinderzuschlag § 78a: Wer Kinder erzogen hat, bekommt zur Witwenrente einen Zuschlag — ca. 85,04 € für das erste, 42,52 € für jedes weitere Kind. Viele wissen das nicht und beantragen ihn nicht mit.
Beispielrechnung: drei Lebenslagen
Fall 1 — Verheiratet, 2 Kinder (8 und 12): Dein Mann stirbt mit 40 Entgeltpunkten. Versichertenrente: 40 × 42,52 € = 1.700,80 €.
Sterbevierteljahr: 3 Monate lang 1.700,80 €. Danach große Witwenrente (Kinder!): 55 % = 935,44 €.
Deine eigene Teilzeit-Rente von 900 € wird angerechnet: Freibetrag 1.122,53 € + 2 × 238,11 € = 1.598,75 € — deine 900 € liegen darunter, also keine Kürzung. Plus Kinderzuschlag § 78a.
Fall 2 — Geschieden 2015, Kind 10, eigene 25 Beitragsjahre: Keine Witwenrente (Scheidung nach 1977) — aber Erziehungsrente: 100 % deiner eigenen Rente. Bei 30 Entgeltpunkten: 30 × 42,52 € = 1.275,60 €, solange du das Kind erziehst und nicht wieder heiratest.
Fall 3 — Kind, 19, in Ausbildung, Vater verstorben: Halbwaisenrente: 10 % der Versichertenrente des Vaters. Bei 35 Entgeltpunkten: 35 × 42,52 € × 10 % = 148,82 € — bis 27, solange die Ausbildung läuft.
Der hinterbliebenenrente-rechner erkennt alle drei Fälle an deinen Antworten und zeigt dir jeweils genau diese Rechnung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer waisenrente-rechner.
Typische Fehler
Nichts beantragen: Die Rente kommt nicht automatisch — ohne Antrag gibt es kein Geld, auch nicht rückwirkend unbegrenzt.
Erziehungsrente übersehen: Geschiedene denken „mir steht nichts zu" — dabei zahlt die Erziehungsrente aus den eigenen Ansprüchen oft mehr als erwartet.
Sterbevierteljahr verschenken: Die ersten drei Monate gibt es die volle Rente — wer den Antrag verschleppt, verliert bares Geld.
Einkommen nicht melden: Melde eigenes Einkommen sofort — sonst drohen Rückforderungen, wenn die 40-%-Anrechnung später greift.
Kinderzuschlag nicht beantragen: Der §-78a-Zuschlag (85,04 € / 42,52 €) wird leicht vergessen — er steht dir zusätzlich zu.
Wiederheirat ohne Prüfung: Eine neue Ehe beendet die Witwenrente (mit Abfindung) — prüfe vorher, ob sich das rechnet.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Vor dem 1.7.1977 geschieden: Eigene Witwenrente für früher Geschiedene — mit besonderen Voraussetzungen (u. a. Unterhaltsanspruch), die die Rentenversicherung im Einzelfall prüft.
- Rente nach dem vorletzten Ehegatten: Wer nach dem Tod des ersten Partners wieder geheiratet hat und erneut verwitwet oder geschieden ist, kann unter Umständen die Rente aus der ersten Ehe wählen — oft die höhere.
- Rentensplitting: Haben Ehepartner das Splitting gewählt, tritt an die Stelle der Witwenrente unter Umständen die Erziehungsrente — lasse das von der DRV prüfen.
- Gleichgeschlechtliche Lebenspartner: Eingetragene Lebenspartner sind Ehepartnern gleichgestellt.
- Auslandsbezug: Lebt der Hinterbliebene im Ausland, gelten besondere Regeln (u. a. bei der Einkommensanrechnung) — frühzeitig bei der DRV nachfragen.
- Kinder über 18 ohne Ausbildung: Grundsätzlich endet die Waisenrente mit 18 — Übergangszeiten bis 4 Monate (z. B. zwischen Schule und Ausbildung) werden aber anerkannt.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Weichen-Ergebnis nennt dir drei Dinge: deine Rentenart, die grobe Höhe und deine nächsten Schritte. So geht es weiter:
- Antrag stellen: Bei der Deutschen Rentenversicherung — online, per Post oder in der Auskunfts- und Beratungsstelle. Halte Sterbeurkunde, Heiratsurkunde/Scheidungsurteil und deine Rentenversicherungsnummer bereit.
- Fristen beachten: Das Sterbevierteljahr läuft ab dem Sterbemonat — stelle den Antrag so früh wie möglich.
- Höhe exakt prüfen: Für die Witwenrente rechnet der Witwenrente-Rechner dieser Site mit deiner Einkommensanrechnung aufs Euro genau.
- Beratung nutzen: Die DRV-Beratung ist kostenlos — bei Kombinationen (eigene Rente + Hinterbliebenenrente, Splitting, Auslandsbezug) lohnt sie sich immer.
Stand: Oktober 2026. Diese Orientierungshilfe ersetzt keine individuelle Rentenberatung — bei Zweifeln hilft die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung.