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Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Hinterbliebenenrente-rechner: Orientierung im Trauerfall

Ein Todesfall in der Familie — und plötzlich fragen: Habe ich Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente? Und wenn ja, auf welche? Dieser hinterbliebenenrente-rechner ist deine Weiche durch den Paragrafen-Dschungel: Er fragt deine Lebenslage ab — verheiratet, geschieden, mit Kindern, als Kind eines Verstorbenen — und zeigt dir, ob für dich die Witwenrente, die Waisenrente oder die oft übersehene Erziehungsrente infrage kommt, wie hoch sie grob ausfällt und was du beantragen musst.

Interaktiver Hinterbliebenenrente-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Wie warst du mit der verstorbenen Person verbunden? (verheiratet / verpartnert / geschi...

Berechnungsergebnis
Ergebnislabels
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Hinweistext unter dem Ergebnis 642,80 €
Netto-Auszahlungsanteil 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Orientierungshilfe — sie ersetzt keine individuelle Rentenberatung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt fünf Hinterbliebenenrenten: Witwen-/Witwerrente (für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner), Waisenrente (für Kinder: Halbwaisen 10 %, Vollwaisen 20 % der Versichertenrente), Erziehungsrente (für Geschiedene, die ein Kind erziehen — aus eigenen Rentenansprüchen) sowie Sonderfälle für vor 1977 Geschiedene und Renten nach dem vorletzten Ehegatten. Welche passt, hängt von drei Fragen ab: Wie warst du mit dem Verstorbenen verbunden? Erziehst du ein Kind? Hast du eigene Rentenansprüche? Der hinterbliebenenrente-rechner führt dich in fünf Schritten zur Antwort.

Die fünf Rentenarten im Überblick

Rentenart Für wen? Höhe (Faktor) Quelle
Kleine Witwen-/Witwerrente Ehepartner, jung, ohne Kind, nicht erwerbsgemindert 25 % der Versichertenrente neues Recht: 24 Monate befristet; altes Recht: unbefristet
Große Witwen-/Witwerrente Ehepartner ab Altersgrenze / mit Kind / erwerbsgemindert 55 % (neu) bzw. 60 % (alt) Altersgrenze 2026: 46,5 Jahre, steigt bis 2029 auf 47
Halbwaisenrente Kind mit einem verstorbenen Elternteil 10 % bis 18, in Ausbildung bis 27
Vollwaisenrente Kind ohne lebende Elternteile 20 % bis 18, in Ausbildung bis 27
Erziehungsrente Geschiedene(r), die/der ein Kind erzieht 100 % der eigenen Rente eigene Wartezeit nötig

Dazu kommen zwei Sonderfälle: die Witwenrente für vor dem 1. Juli 1977 Geschiedene und die Rente nach dem vorletzten Ehegatten — beide selten, aber prüfenswert, wenn die Standardfälle nicht greifen.

Gemeinsam haben alle: Es gibt sie nur auf Antrag — automatisch zahlt die Rentenversicherung nichts. Und in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) wird die volle Versichertenrente gezahlt, erst danach die gekürzte Hinterbliebenenrente.

So funktioniert die Weiche im hinterbliebenenrente-rechner

Der Rechner stellt dir fünf Fragen und routet dich zur passenden Rentenart:

  1. Wie warst du mit der verstorbenen Person verbunden? (verheiratet / verpartnert / geschieden / Kind des Verstorbenen / nichts davon)

Erziehst du ein eigenes Kind unter 18? (öffnet den Weg zur großen Witwenrente oder zur Erziehungsrente)
3. Bist du erwerbsgemindert oder über der Altersgrenze? (Altersgrenze 2026: 46 Jahre und 6 Monate)
4.

Hast du selbst mindestens 5 Jahre Rentenbeiträge? (entscheidend für die Erziehungsrente — sie zahlt aus deinem Konto)
5. Bist du wieder verheiratet? (eine neue Ehe beendet grundsätzlich den Anspruch) Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den witwenrente-rechner heranziehen.

Dein Ergebnis: die für dich infrage kommende Rentenart, die grobe Höhe in Euro (aus Rentenpunkten × 42,52 € × Faktor) und die konkrete Checkliste für den Antrag. Reicht dir die grobe Höhe nicht, rechnet der Witwenrente-Rechner dieser Site deine Witwenrente exakt — inklusive Einkommensanrechnung.

Was ändert sich 2026 / 2027?

  • Freibetrag Einkommensanrechnung: Seit 1. Juli 2026 liegt er bei 1.122,53 € netto im Monat (26,4 × Rentenwert 42,52 €) — vorher 1.076,86 €. Pro Kind mit Waisenrentenanspruch kommen 238,11 € dazu. Was darüber liegt, kürzt die Rente um 40 %.
  • Rentenwert 42,52 € (seit 1.7.2026): Alle Faktoren werden damit multipliziert — z. B. 40 Entgeltpunkte × 42,52 € = 1.700,80 € Versichertenrente, davon große Witwenrente (neu) 55 % = 935,44 €.
  • Altersgrenze große Witwenrente: 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, steigt schrittweise bis 2029 auf 47 Jahre.
  • 2027: Neue Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 hebt Rentenwert und Freibetrag erneut an — die Weiche rechnet dann automatisch mit den neuen Werten.
  • Kinderzuschlag § 78a: Wer Kinder erzogen hat, bekommt zur Witwenrente einen Zuschlag — ca. 85,04 € für das erste, 42,52 € für jedes weitere Kind. Viele wissen das nicht und beantragen ihn nicht mit.

Beispielrechnung: drei Lebenslagen

Fall 1 — Verheiratet, 2 Kinder (8 und 12): Dein Mann stirbt mit 40 Entgeltpunkten. Versichertenrente: 40 × 42,52 € = 1.700,80 €.

Sterbevierteljahr: 3 Monate lang 1.700,80 €. Danach große Witwenrente (Kinder!): 55 % = 935,44 €.

Deine eigene Teilzeit-Rente von 900 € wird angerechnet: Freibetrag 1.122,53 € + 2 × 238,11 € = 1.598,75 € — deine 900 € liegen darunter, also keine Kürzung. Plus Kinderzuschlag § 78a.

Fall 2 — Geschieden 2015, Kind 10, eigene 25 Beitragsjahre: Keine Witwenrente (Scheidung nach 1977) — aber Erziehungsrente: 100 % deiner eigenen Rente. Bei 30 Entgeltpunkten: 30 × 42,52 € = 1.275,60 €, solange du das Kind erziehst und nicht wieder heiratest.

Fall 3 — Kind, 19, in Ausbildung, Vater verstorben: Halbwaisenrente: 10 % der Versichertenrente des Vaters. Bei 35 Entgeltpunkten: 35 × 42,52 € × 10 % = 148,82 € — bis 27, solange die Ausbildung läuft.

Der hinterbliebenenrente-rechner erkennt alle drei Fälle an deinen Antworten und zeigt dir jeweils genau diese Rechnung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer waisenrente-rechner.

Typische Fehler

  1. Nichts beantragen: Die Rente kommt nicht automatisch — ohne Antrag gibt es kein Geld, auch nicht rückwirkend unbegrenzt.

  2. Erziehungsrente übersehen: Geschiedene denken „mir steht nichts zu" — dabei zahlt die Erziehungsrente aus den eigenen Ansprüchen oft mehr als erwartet.

  3. Sterbevierteljahr verschenken: Die ersten drei Monate gibt es die volle Rente — wer den Antrag verschleppt, verliert bares Geld.

  4. Einkommen nicht melden: Melde eigenes Einkommen sofort — sonst drohen Rückforderungen, wenn die 40-%-Anrechnung später greift.

  5. Kinderzuschlag nicht beantragen: Der §-78a-Zuschlag (85,04 € / 42,52 €) wird leicht vergessen — er steht dir zusätzlich zu.

  6. Wiederheirat ohne Prüfung: Eine neue Ehe beendet die Witwenrente (mit Abfindung) — prüfe vorher, ob sich das rechnet.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Vor dem 1.7.1977 geschieden: Eigene Witwenrente für früher Geschiedene — mit besonderen Voraussetzungen (u. a. Unterhaltsanspruch), die die Rentenversicherung im Einzelfall prüft.
  • Rente nach dem vorletzten Ehegatten: Wer nach dem Tod des ersten Partners wieder geheiratet hat und erneut verwitwet oder geschieden ist, kann unter Umständen die Rente aus der ersten Ehe wählen — oft die höhere.
  • Rentensplitting: Haben Ehepartner das Splitting gewählt, tritt an die Stelle der Witwenrente unter Umständen die Erziehungsrente — lasse das von der DRV prüfen.
  • Gleichgeschlechtliche Lebenspartner: Eingetragene Lebenspartner sind Ehepartnern gleichgestellt.
  • Auslandsbezug: Lebt der Hinterbliebene im Ausland, gelten besondere Regeln (u. a. bei der Einkommensanrechnung) — frühzeitig bei der DRV nachfragen.
  • Kinder über 18 ohne Ausbildung: Grundsätzlich endet die Waisenrente mit 18 — Übergangszeiten bis 4 Monate (z. B. zwischen Schule und Ausbildung) werden aber anerkannt.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Weichen-Ergebnis nennt dir drei Dinge: deine Rentenart, die grobe Höhe und deine nächsten Schritte. So geht es weiter:

  • Antrag stellen: Bei der Deutschen Rentenversicherung — online, per Post oder in der Auskunfts- und Beratungsstelle. Halte Sterbeurkunde, Heiratsurkunde/Scheidungsurteil und deine Rentenversicherungsnummer bereit.
  • Fristen beachten: Das Sterbevierteljahr läuft ab dem Sterbemonat — stelle den Antrag so früh wie möglich.
  • Höhe exakt prüfen: Für die Witwenrente rechnet der Witwenrente-Rechner dieser Site mit deiner Einkommensanrechnung aufs Euro genau.
  • Beratung nutzen: Die DRV-Beratung ist kostenlos — bei Kombinationen (eigene Rente + Hinterbliebenenrente, Splitting, Auslandsbezug) lohnt sie sich immer.

Stand: Oktober 2026. Diese Orientierungshilfe ersetzt keine individuelle Rentenberatung — bei Zweifeln hilft die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Weichenlogik (Entscheidungsbaum):** - Verbindung = Kind des Verstorbenen → Waisenrente (Halb: ein Elternteil verstorben; Voll: beide). Ende mit 18, Verlängerung bis 27 bei Ausbildung/Freiwilligendienst/Behinderung/Übergangszeit ≤ 4 Monate. - Verbindung = verheiratet/verpartnert, nicht wiederverheiratet → Witwen-/Witwerrente. Groß, wenn: Alter ≥ 46,5 (2026) ODER Kind erziehend ODER erwerbsgemindert; sonst klein (25 %, neues Recht: 24 Monate). - Verbindung = geschieden nach 30.6.1977, Kind erziehend, ≥ 5 eigene Beitragsjahre, nicht wiederverheiratet → Erziehungsrente (100 % der eigenen Entgeltpunkte × 42,52 €). - Verbindung = geschieden vor 1.7.1977 → Sonderprüfung „Witwenrente für früher Geschiedene" (Hinweis auf DRV-Einzelfallprüfung). - Wiederverheiratet → Hinweis: Anspruch erloschen, Abfindungsregel. - **Höhenformeln:** Versichertenrente = Entgeltpunkte × 42,52 € (Rentenwert seit 1.7.2026). Sterbevierteljahr: 100 % × 3 Monate. Danach: klein 25 %, groß 55 % (neues Recht) / 60 % (altes Recht), Halbwaisen 10 %, Vollwaisen 20 %. Kinderzuschlag § 78a: 2 EP erstes Kind (85,04 €), 1 EP je weiteres (42,52 €). - **Einkommensanrechnung (Anzeige):** Freibetrag 1.122,53 € (26,4 × 42,52) + 238,11 € je waisenrentenberechtigtes Kind; 40 % des übersteigenden Nettoeinkommens werden abgezogen. Quelle: § 97 SGB VI; Werte aus SERP-Verifikation (buerger-geld.org, rentenbescheid24.de). - **Quellen für Faktoren:** SGB VI §§ 46 (Anspruch), 67 (Rentenartfaktor), 78a (Kinderzuschlag), 97 (Einkommensanrechnung).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Welche Hinterbliebenenrente steht mir als Witwe zu?

In der Regel die Witwenrente: drei Monate lang die volle Rente des Verstorbenen (Sterbevierteljahr), danach die kleine (25 %, meist 24 Monate befristet) oder die große (55 % bzw. 60 %) — je nach Alter, Kindern und Erwerbsminderung.

2 Was ist der Unterschied zwischen Witwenrente und Erziehungsrente?

Die Witwenrente zahlt aus der Versicherung des Verstorbenen und setzt eine Ehe voraus. Die Erziehungsrente zahlt aus deiner eigenen Versicherung und ist für Geschiedene gedacht, die ein Kind erziehen — sie erfordert 5 eigene Beitragsjahre.

3 Bekommen auch Kinder eine Rente?

Ja, die Waisenrente: 10 % der Versichertenrente als Halbwaisenrente, 20 % als Vollwaisenrente. Sie läuft bis 18, bei Schul- oder Berufsausbildung, Freiwilligendienst oder Behinderung bis 27.

4 Wie viel darf ich als Witwe dazuverdienen?

Seit Juli 2026 bleiben 1.122,53 € netto im Monat anrechnungsfrei, plus 238,11 € je Kind mit Waisenrentenanspruch. Was darüber liegt, kürzt die Rente um 40 % des übersteigenden Betrags.

5 Was ist das Sterbevierteljahr?

Die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat, in denen die Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Versichertenrente des Verstorbenen gezahlt wird — erst danach greift der Rentenartfaktor (25/55/60 %).

6 Endet die Witwenrente bei Wiederheirat?

Ja, grundsätzlich. Bei Wiederheirat fällt der Anspruch weg; es wird eine Abfindung gezahlt (in der Regel das 24-Fache der Monatsrente). Rechne vorher, ob sich die Heirat finanziell trägt.

7 Was gilt bei Scheidung vor 1977?

Für vor dem 1. Juli 1977 Geschiedene gibt es eine eigene Witwenrenten-Regelung mit besonderen Voraussetzungen (unter anderem einem Unterhaltsanspruch gegen den Verstorbenen). Die Rentenversicherung prüft das im Einzelfall.

8 Zählt die Erziehungsrente auch für Männer?

Ja. Alle Hinterbliebenenrenten gelten geschlechtsneutral — Witwerrente und „Erziehungsrente für Väter" folgen denselben Regeln.

9 Kann ich mehrere Hinterbliebenenrenten gleichzeitig bekommen?

Teilweise. Eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrente plus Witwenrente geht — die eigene Rente wird dann aber als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Zwei Witwenrenten aus zwei Ehen gibt es nicht; hier hilft die Wahlmöglichkeit nach dem vorletzten Ehegatten.

10 Wo beantrage ich die Rente?

Bei der Deutschen Rentenversicherung — online über deren Portal, schriftlich oder persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Beratung dort ist kostenlos.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Deutsche Rentenversicherung — Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" (familienportal.nrw, Stand 2026).
  • • Gesetze im Internet — SGB VI §§ 46, 67, 78a, 97 (Rentenartfaktoren, Kinderzuschlag, Einkommensanrechnung).
  • • buerger-geld.org — „Witwenrente: Wer vor 2002 geheiratet hat, profitiert gleich dreifach" (altes/neues Recht, Freibetrag 1.122,53 €).
  • • rentenbescheid24.de — Freibetrag-Tabellen und Einkommensanrechnung 2026.
  • • guldendorf.com — „Witwenrente: Beträge und Voraussetzungen für Hinterbliebene" (Zurechnungszeiten, Waisenrente bis 27).