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Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Erziehungsrente-Rechner: Höhe nach § 47 SGB VI

Deine Ehe ist geschieden, dein Ex-Partner ist gestorben – und du erziehst euer Kind allein. Für genau diese Lage gibt es die Erziehungsrente nach § 47 SGB VI: eine Rente als Unterhaltsersatz, die dir den Rücken für die Kindererziehung freihält. Der Erziehungsrente-Rechner prüft zuerst, ob du die Voraussetzungen erfüllst, und schätzt dann die Rentenhöhe aus deinem eigenen Versicherungskonto – inklusive der Einkommensanrechnung, die viele erst beim Bescheid überrascht. Der wichtigste Punkt vorweg, weil er fast immer missverstanden wird: Die Erziehungsrente wird nicht aus dem Rentenkonto des Verstorbenen gezahlt, sondern aus deinem eigenen. Sie ist keine Witwenrente – und sie wird auch nicht wie eine berechnet. Auf dieser Seite erfährst du, was das für deine Höhe bedeutet. **Stand: Oktober 2026** – Dieser Rechner ersetzt keine Rentenberatung; alle Angaben ohne Gewähr.

Interaktiver Erziehungsrente-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Check (5× Ja/Nein): Ehe/Lebenspartnerschaft nach dem 30.6.1977 geschieden? / Ex-Partner...

Zahl

Deine Entgeltpunkte (aus der Renteninformation)

Dein monatliches Nettoeinkommen (€)

Zahl

Anzahl waisenrentenberechtigter Kinder

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Dieser Rechner ersetzt keine Rentenberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Erziehungsrente (§ 47 SGB VI) erhalten Geschiedene, deren Ex-Partner verstorben ist, wenn sie ein Kind unter 18 Jahren erziehen, nicht wieder verheiratet sind, die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde und mindestens fünf Beitragsjahre vorliegen. Sie wird aus dem eigenen Rentenkonto gezahlt – in Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag (1.122,53 Euro seit 1. Juli 2026, plus 238,11 Euro je Kind) wird zu 40 Prozent angerechnet.

So funktioniert der Erziehungsrente-Rechner

Der Rechner arbeitet in zwei Stufen. Stufe eins ist der Berechtigungs-Check mit fünf Fragen: Wurde die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem 30. Juni 1977 rechtskräftig beendet?

Ist der geschiedene Partner verstorben? Bist du seitdem unverheiratet geblieben?

Erziehst du ein Kind unter 18 Jahren (eigenes, Stief-, Pflegekind, Enkel oder Geschwister – bei Behinderung auch ohne Altersgrenze)? Und hast du mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt?

Nur bei fünfmal Ja besteht der Anspruch.

Stufe zwei schätzt die Höhe. Die Formel lautet: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor (1,0) × aktueller Rentenwert (42,52 Euro seit 1. Juli 2026).

Deine Entgeltpunkte nimmst du aus deiner Renteninformation – dort steht auch der Betrag einer vollen Erwerbsminderungsrente, der exakt der Erziehungsrente entspricht. Die Zurechnungszeit – eine fiktive Beitragszeit bis derzeit 66 Jahre und 3 Monate – steckt in diesem Wert bereits drin: Es wird so gerechnet, als hättest du mit deinem bisherigen Durchschnittseinkommen bis zu diesem Alter weitergearbeitet.

Danach zieht der Rechner die Einkommensanrechnung ab: Liegt dein (fiktives) Nettoeinkommen über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro (plus 238,11 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind), werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Rente abgezogen.

Was ändert sich 2026 und 2027?

Zwei aktuelle Werte bestimmen deine Rechnung. Erstens der Rentenwert: Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 Euro – jeder Entgeltpunkt ist damit etwas mehr wert als zuvor.

Zweitens die Freibeträge für die Einkommensanrechnung (§ 97 Abs. 2 SGB VI): Seit dem 1. Juli 2026 liegt der allgemeine Freibetrag bei 1.122,53 Euro monatlich (42,52 € × 26,4), der Kinderzuschlag bei 238,11 Euro je Kind (42,52 € × 5,6). Beide Werte steigen mit jeder Rentenanpassung – der Rechner nutzt die jeweils aktuellen.

Der Blick auf 2027 lohnt sich wegen der Mütterrente III: Sie ist bereits Gesetz und hebt ab dem 1. Januar 2027 die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf 3 Entgeltpunkte an (Auszahlung ab 2028). Da die Erziehungsrente aus deinem eigenen Konto mit deinen Entgeltpunkten berechnet wird, erhöht das auch ihre Basis – ein Grund mehr, deine Renteninformation im Blick zu behalten. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Witwenrente berechnen – der Unterschied im Detail heranziehen.

Beispielrechnung

Ein Beispiel mit fiktiven, aber realistischen Zahlen. Deine Renteninformation weist 25 Entgeltpunkte aus (inklusive Kindererziehungszeiten und Zurechnungszeit).

Die Rechnung: 25 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 1.063,00 € Erziehungsrente im Monat – vor Einkommensanrechnung und ohne Abschläge.

Jetzt die Anrechnung. Du hast ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro und ein Kind.

Freibetrag: 1.122,53 € + 238,11 € = 1.360,64 €. Dein Einkommen liegt 139,36 Euro darüber.

Davon werden 40 Prozent angerechnet: 139,36 € × 0,4 = 55,74 €. Ausgezahlt werden also 1.063,00 € − 55,74 € = 1.007,26 €.

Das Beispiel zeigt das Prinzip: Der Freibetrag schützt den Großteil deines Einkommens, nur der übersteigende Teil wird moderat angerechnet – und dein Einkommen selbst bleibt dir vollständig erhalten.

Typische Fehler

Der größte Irrtum: zu glauben, die Erziehungsrente komme aus dem Konto des verstorbenen Ex-Partners. Sie kommt aus deinem eigenen – deshalb brauchst du auch die fünf Beitragsjahre selbst.

Wer das nicht weiß, stellt den Antrag beim falschen Träger oder erwartet die falsche Höhe; der Erziehungsrente-Rechner fragt die fünf Berechtigungsfragen deshalb bewusst vor jeder Berechnung ab.

Der zweite Fehler ist die Verwechslung mit der Witwenrente. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen (plus Zuschlag), die kleine 25 Prozent – die Erziehungsrente dagegen entspricht deiner vollen Erwerbsminderungsrente aus deinem Konto.

Das sind zwei völlig verschiedene Rechnungen.

Drittens rechnen viele mit dem Bruttoeinkommen statt dem für die Anrechnung maßgeblichen (fiktiven) Netto – und erschrecken über eine Kürzung, die so nicht stimmt. Viertens wird der Kinderzuschlag von 238,11 Euro je Kind vergessen, der den Freibetrag erhöht.

Fünftens: Nach einer Wiederheirat besteht kein Anspruch mehr – auch nicht rückwirkend für die Zeit danach. Sechstens glauben manche, mehrere Renten würden addiert: Wer Anspruch auf mehrere Renten hat, bekommt nur die höchste ausgezahlt. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Volle EM-Rente als Berechnungsbasis.

Sonderfälle und Ausnahmen

Ist dein Kind behindert, gilt die Altersgrenze von 18 Jahren nicht – du erziehst es im Sinne des Gesetzes zeitlich unbegrenzt. Als „Kind" zählen dabei nicht nur leibliche Kinder: Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die du erziehst, erfüllen die Voraussetzung ebenfalls.

Auch nach einem durchgeführten Rentensplitting kannst du Erziehungsrente erhalten – die Eheleute haben sich dann zwar für geteilte Rentenansprüche entschieden, der Anspruch nach § 47 SGB VI bleibt bestehen. Wurde die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden, greift die Regel nur, wenn damals DDR-Recht galt – ein seltener, aber wichtiger Sonderfall.

Beginnt deine Erziehungsrente vor der für dich maßgeblichen Altersgrenze, fallen Abschläge an: 0,3 Prozent pro Monat, maximal 10,8 Prozent – genau wie bei der Erwerbsminderungsrente. Im Sterbevierteljahr erfolgt – wie bei der Witwenrente – keine Einkommensanrechnung.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Der Erziehungsrente-Rechner zeigt dir, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht und in welcher Größenordnung sich die monatliche Zahlung bewegt – vor und nach Einkommensanrechnung. Nimm das Ergebnis als Gesprächsgrundlage, nicht als Bescheid: Verbindlich rechnet nur dein Rentenversicherungsträger, und der Antrag wird auch dort gestellt – nicht beim Träger des Verstorbenen.

Zwei praktische nächste Schritte: Erstens, hole deine aktuelle Renteninformation hervor – der dort genannte Betrag bei voller Erwerbsminderung ist exakt die Basis deiner Erziehungsrente. Zweitens, melde Einkommensänderungen der Rentenversicherung unverzüglich: Sinkt dein anrechenbares Einkommen deutlich, kann eine Neuberechnung zu deinen Gunsten ausfallen – steigende, nicht gemeldete Einkünfte führen dagegen zu Rückforderungen.

Bei Fragen hilft die kostenlose DRV-Beratung unter 0800 1000 4800.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Berechtigung (boolesch):** `anspruch = scheidung_nach_1977_06_30 AND ex_verstorben AND unverheiratet AND kind_unter_18_oder_behindert AND wartezeit_5_jahre` Sonderfälle: DDR-Recht bei Scheidung vor 1977; Rentensplitting-Ehen ebenfalls anspruchsberechtigt. **Rentenhöhe (vor Anrechnung):** `rente = entgeltpunkte × zugangsfaktor × 1,0 × 42,52` Rentenartfaktor Erziehungsrente = 1,0 (wie volle EM-Rente); Zugangsfaktor = 1 − 0,003 × monate_vorzeitig (max. 10,8 % Abschlag); Rentenwert 42,52 € seit 1.7.2026 (jährlich gepflegter Konfigurationswert). **Einkommensanrechnung (§ 97 SGB VI):** `freibetrag = 1122,53 + 238,11 × kinderzahl` (Werte seit 1.7.2026; jährlich gepflegt) `anrechnung = 0,4 × MAX(0, netto_fiktiv − freibetrag)` `auszahlung = rente − anrechnung` Fiktives Netto nach Pauschalabzügen (§ 18b SGB IV); im Sterbevierteljahr keine Anrechnung. **Wertquellen:** § 47 SGB VI (Voraussetzungen), Rentenartfaktor 1,0 = volle EM-Rente (DRV); Rentenwert 42,52 € seit 1.7.2026; Freibetrag 1.122,53 € + 238,11 €/Kind seit 1.7.2026 (§ 97 Abs. 2 SGB VI: 42,52 × 26,4 bzw. × 5,6); 40 % Anrechnung; Abschläge 0,3 %/Monat max. 10,8 %; Zurechnungszeit bis 66 J. 3 M. (2026); Mütterrente III (Gesetz, ab 1.1.2027, Auszahlung ab 2028).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Was unterscheidet die Erziehungsrente von der Witwenrente?

Die Witwenrente wird aus dem Konto des Verstorbenen gezahlt (55 bzw. 25 Prozent seiner Versichertenrente). Die Erziehungsrente kommt aus deinem eigenen Konto und entspricht deiner vollen Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung ist außerdem, dass die Ehe geschieden war – bei bestehender Ehe gibt es die Witwenrente.

2 Zählt auch ein Stief- oder Pflegekind?

Ja. Neben leiblichen Kindern erfüllen Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die du erziehst, die Voraussetzung – solange sie unter 18 sind oder bei Behinderung ohne Altersgrenze.

3 Verfällt der Anspruch bei Wiederheirat?

Ja. Wer erneut heiratet oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, verliert den Anspruch auf Erziehungsrente.

4 Wie lange wird die Erziehungsrente gezahlt?

Bis zum 18. Geburtstag des Kindes – bei einem behinderten Kind auch darüber hinaus, solange du es erziehst.

5 Wird die Erziehungsrente versteuert?

Ja, sie ist eine Leibrente und unterliegt wie andere gesetzliche Renten der nachgelagerten Besteuerung – ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von deiner Gesamteinkommenssituation und dem Grundfreibetrag ab.

6 Gibt es Abschläge?

Ja, wenn die Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt: 0,3 Prozent pro Monat, maximal 10,8 Prozent – wie bei der Erwerbsminderungsrente.

7 Was passiert, wenn ich Anspruch auf mehrere Renten habe?

Dann wird nur die höchste Rente gezahlt. Die Ansprüche werden verglichen, eine Addition findet nicht statt.

8 Wo und wie beantrage ich die Erziehungsrente?

Bei deinem eigenen Rentenversicherungsträger – nicht beim Träger des Verstorbenen. Unterstützung gibt es bei der kostenlosen DRV-Beratung unter 0800 1000 4800.

9 Was ist die Zurechnungszeit?

Eine fiktive Beitragszeit, die deine Rente erhöht: Es wird so gerechnet, als hättest du mit deinem bisherigen Durchschnittseinkommen bis derzeit 66 Jahre und 3 Monate weitergearbeitet – auch wenn du deutlich jünger bist.

10 Spielt die Mütterrente III für mich eine Rolle?

Ja, indirekt: Sie hebt ab 1. Januar 2027 die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf 3 Entgeltpunkte an. Da die Erziehungsrente aus deinen Entgeltpunkten berechnet wird, steigt damit auch ihre Basis.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • https://hilfe.de/rente/erziehungsrente-rechner/ (Voraussetzungen, Höhe, Zurechnungszeit, Anrechnung, Mütterrente III)
  • • https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250217-erziehungsrente-unterstuetzung-geschiedene.html (DRV: Voraussetzungen, eigenes Konto, Freibeträge)
  • • https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240710-erziehungsrente-unterhaltsersatz.html (DRV: Unterhaltsersatz, Einkommensanrechnung)
  • • https://rentenbescheid24.de/witwenrente-hoehere-einkommensgrenze-ab-juli-2026-tabelle/ (Freibeträge ab 1.7.2026: 1.122,53 € + 238,11 €, Formel 42,52 × 26,4/5,6)
  • • https://rentenbescheid24.de/hinterbliebenenrente-neue-freibetraege-ab-juli-2026-hoeherer-hinzuverdienst-moeglich/ (40 % Anrechnung, § 97 SGB VI)
  • • Gesetze im Internet – SGB VI (§ 47 Erziehungsrente, § 97 Einkommensanrechnung)