So funktioniert der Erziehungsrente-Rechner
Der Rechner arbeitet in zwei Stufen. Stufe eins ist der Berechtigungs-Check mit fünf Fragen: Wurde die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem 30. Juni 1977 rechtskräftig beendet?
Ist der geschiedene Partner verstorben? Bist du seitdem unverheiratet geblieben?
Erziehst du ein Kind unter 18 Jahren (eigenes, Stief-, Pflegekind, Enkel oder Geschwister – bei Behinderung auch ohne Altersgrenze)? Und hast du mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt?
Nur bei fünfmal Ja besteht der Anspruch.
Stufe zwei schätzt die Höhe. Die Formel lautet: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor (1,0) × aktueller Rentenwert (42,52 Euro seit 1. Juli 2026).
Deine Entgeltpunkte nimmst du aus deiner Renteninformation – dort steht auch der Betrag einer vollen Erwerbsminderungsrente, der exakt der Erziehungsrente entspricht. Die Zurechnungszeit – eine fiktive Beitragszeit bis derzeit 66 Jahre und 3 Monate – steckt in diesem Wert bereits drin: Es wird so gerechnet, als hättest du mit deinem bisherigen Durchschnittseinkommen bis zu diesem Alter weitergearbeitet.
Danach zieht der Rechner die Einkommensanrechnung ab: Liegt dein (fiktives) Nettoeinkommen über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro (plus 238,11 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind), werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Rente abgezogen.
Was ändert sich 2026 und 2027?
Zwei aktuelle Werte bestimmen deine Rechnung. Erstens der Rentenwert: Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 Euro – jeder Entgeltpunkt ist damit etwas mehr wert als zuvor.
Zweitens die Freibeträge für die Einkommensanrechnung (§ 97 Abs. 2 SGB VI): Seit dem 1. Juli 2026 liegt der allgemeine Freibetrag bei 1.122,53 Euro monatlich (42,52 € × 26,4), der Kinderzuschlag bei 238,11 Euro je Kind (42,52 € × 5,6). Beide Werte steigen mit jeder Rentenanpassung – der Rechner nutzt die jeweils aktuellen.
Der Blick auf 2027 lohnt sich wegen der Mütterrente III: Sie ist bereits Gesetz und hebt ab dem 1. Januar 2027 die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf 3 Entgeltpunkte an (Auszahlung ab 2028). Da die Erziehungsrente aus deinem eigenen Konto mit deinen Entgeltpunkten berechnet wird, erhöht das auch ihre Basis – ein Grund mehr, deine Renteninformation im Blick zu behalten. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Witwenrente berechnen – der Unterschied im Detail heranziehen.
Beispielrechnung
Ein Beispiel mit fiktiven, aber realistischen Zahlen. Deine Renteninformation weist 25 Entgeltpunkte aus (inklusive Kindererziehungszeiten und Zurechnungszeit).
Die Rechnung: 25 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 1.063,00 € Erziehungsrente im Monat – vor Einkommensanrechnung und ohne Abschläge.
Jetzt die Anrechnung. Du hast ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro und ein Kind.
Freibetrag: 1.122,53 € + 238,11 € = 1.360,64 €. Dein Einkommen liegt 139,36 Euro darüber.
Davon werden 40 Prozent angerechnet: 139,36 € × 0,4 = 55,74 €. Ausgezahlt werden also 1.063,00 € − 55,74 € = 1.007,26 €.
Das Beispiel zeigt das Prinzip: Der Freibetrag schützt den Großteil deines Einkommens, nur der übersteigende Teil wird moderat angerechnet – und dein Einkommen selbst bleibt dir vollständig erhalten.
Typische Fehler
Der größte Irrtum: zu glauben, die Erziehungsrente komme aus dem Konto des verstorbenen Ex-Partners. Sie kommt aus deinem eigenen – deshalb brauchst du auch die fünf Beitragsjahre selbst.
Wer das nicht weiß, stellt den Antrag beim falschen Träger oder erwartet die falsche Höhe; der Erziehungsrente-Rechner fragt die fünf Berechtigungsfragen deshalb bewusst vor jeder Berechnung ab.
Der zweite Fehler ist die Verwechslung mit der Witwenrente. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen (plus Zuschlag), die kleine 25 Prozent – die Erziehungsrente dagegen entspricht deiner vollen Erwerbsminderungsrente aus deinem Konto.
Das sind zwei völlig verschiedene Rechnungen.
Drittens rechnen viele mit dem Bruttoeinkommen statt dem für die Anrechnung maßgeblichen (fiktiven) Netto – und erschrecken über eine Kürzung, die so nicht stimmt. Viertens wird der Kinderzuschlag von 238,11 Euro je Kind vergessen, der den Freibetrag erhöht.
Fünftens: Nach einer Wiederheirat besteht kein Anspruch mehr – auch nicht rückwirkend für die Zeit danach. Sechstens glauben manche, mehrere Renten würden addiert: Wer Anspruch auf mehrere Renten hat, bekommt nur die höchste ausgezahlt. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Volle EM-Rente als Berechnungsbasis.
Sonderfälle und Ausnahmen
Ist dein Kind behindert, gilt die Altersgrenze von 18 Jahren nicht – du erziehst es im Sinne des Gesetzes zeitlich unbegrenzt. Als „Kind" zählen dabei nicht nur leibliche Kinder: Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die du erziehst, erfüllen die Voraussetzung ebenfalls.
Auch nach einem durchgeführten Rentensplitting kannst du Erziehungsrente erhalten – die Eheleute haben sich dann zwar für geteilte Rentenansprüche entschieden, der Anspruch nach § 47 SGB VI bleibt bestehen. Wurde die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden, greift die Regel nur, wenn damals DDR-Recht galt – ein seltener, aber wichtiger Sonderfall.
Beginnt deine Erziehungsrente vor der für dich maßgeblichen Altersgrenze, fallen Abschläge an: 0,3 Prozent pro Monat, maximal 10,8 Prozent – genau wie bei der Erwerbsminderungsrente. Im Sterbevierteljahr erfolgt – wie bei der Witwenrente – keine Einkommensanrechnung.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der Erziehungsrente-Rechner zeigt dir, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht und in welcher Größenordnung sich die monatliche Zahlung bewegt – vor und nach Einkommensanrechnung. Nimm das Ergebnis als Gesprächsgrundlage, nicht als Bescheid: Verbindlich rechnet nur dein Rentenversicherungsträger, und der Antrag wird auch dort gestellt – nicht beim Träger des Verstorbenen.
Zwei praktische nächste Schritte: Erstens, hole deine aktuelle Renteninformation hervor – der dort genannte Betrag bei voller Erwerbsminderung ist exakt die Basis deiner Erziehungsrente. Zweitens, melde Einkommensänderungen der Rentenversicherung unverzüglich: Sinkt dein anrechenbares Einkommen deutlich, kann eine Neuberechnung zu deinen Gunsten ausfallen – steigende, nicht gemeldete Einkünfte führen dagegen zu Rückforderungen.
Bei Fragen hilft die kostenlose DRV-Beratung unter 0800 1000 4800.