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Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Waisenrente-Rechner: Was bekommt ein Waise monatlich?

Stand: Oktober 2026 Wenn ein Elternteil stirbt, fällt sein Unterhaltsbeitrag weg — die Waisenrente soll das auffangen. Der Waisenrente-Rechner zeigt dir, wie hoch die monatliche Leistung für dein Kind ausfällt: 10 Prozent der Versichertenrente bei Halbwaisen, 20 Prozent bei Vollwaisen, dazu der Zuschlag aus den Beitragszeiten des Verstorbenen. Du gibst den Rentenanspruch des verstorbenen Elternteils und seine Beitragsmonate ein und erhältst sofort den voraussichtlichen Euro-Betrag — inklusive der Altersgrenzen, bis zu denen gezahlt wird.

Interaktiver Waisenrente-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Versichertenrente des verstorbenen Elternteils (Euro/Monat)

Schätzung genügt

Beitragsmonate des Verstorbenen (Schätzung genügt)

Bei Vollwaisen: höhere Versichertenrente beider Eltern (Euro/Monat)

Berechnungsergebnis
Ergebnislabel
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnislabel 642,80 €
Ergebnislabel 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Orientierungsberechnung nach aktuellem BMF-Standard. Ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat (§ 48 SGB VI). Hinzu kommt ein persönlicher Zuschlag, der sich aus den Beitragsmonaten des Verstorbenen ergibt. Gezahlt wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise Studium bis höchstens zum 27. Geburtstag.

So funktioniert die Berechnung mit dem Waisenrente-Rechner

Die Berechnung hat zwei Bausteine. Baustein eins ist der Grundbetrag: Bei einer Halbwaisenrente sind das 10 Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils, bei einer Vollwaisenrente 20 Prozent.

Die Versichertenrente ist dabei die Rente, die der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bezogen hat — oder die volle Erwerbsminderungsrente, auf die er zu diesem Zeitpunkt Anspruch gehabt hätte. Bei Vollwaisen werden die Ansprüche beider Eltern nicht addiert: Es zählt allein die höhere der beiden Versichertenrenten.

Baustein zwei ist der Zuschlag, und den übersehen die meisten. Er hängt von den Beitragsmonaten des Verstorbenen ab — also davon, wie lange er in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Je Beitragsmonat gibt es 0,0833 Entgeltpunkte für Halbwaisen und 0,0750 Entgeltpunkte für Vollwaisen. Diese Entgeltpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro multipliziert und zum Grundbetrag addiert.

Der Waisenrente-Rechner rechnet beide Bausteine automatisch zusammen, sobald du Versichertenrente und Beitragsmonate eingetragen hast. Je länger der Verstorbene gearbeitet hat, desto höher fällt der Zuschlag aus.

Voraussetzung für den Anspruch: Der verstorbene Elternteil muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben — außer bei einem Arbeitsunfall, dann entfällt diese Hürde. Anspruchsberechtigt sind leibliche Kinder, Adoptivkinder sowie Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten und überwiegend von ihm unterhalten wurden.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Für die Euro-Höhe ist der Rentenwert entscheidend: Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 Euro pro Entgeltpunkt — damit sind auch Grundbetrag und Zuschlag der Waisenrente gestiegen. Eine Gesetzesänderung der Waisenrente zum 1. Januar 2027 ist mit Stand Oktober 2026 nicht beschlossen; die Sätze von 10 und 20 Prozent sowie die Altersgrenzen 18 und 27 bleiben unverändert.

Unverändert gilt auch: Seit dem 1. Juli 2015 wird eigenes Einkommen des Kindes nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet — ein Studentenjob schmälert die Leistung also nicht.

Beispielrechnung

Ein Vater stirbt mit 52 Jahren. Er bezog eine Erwerbsminderungsrente von 1.500 Euro im Monat und hatte 210 Beitragsmonate in seinem Versicherungskonto. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Hinterbliebenenrente-Rechner heranziehen.

Zuerst rechnen wir seine Versichertenrente in Entgeltpunkte um: 1.500 Euro geteilt durch 42,52 Euro = 35,29 Entgeltpunkte.

Halbwaisenrente für das Kind: Grundbetrag = 10 % von 35,29 = 3,529 Entgeltpunkte. Zuschlag = 210 Monate × 0,0833 = 17,493 Entgeltpunkte. Summe = 21,022 Entgeltpunkte × 42,52 Euro = 893,86 Euro pro Monat.

Wäre es eine Vollwaisenrente (beide Eltern verstorben, höhere Versichertenrente maßgeblich): Grundbetrag = 20 % von 35,29 = 7,058 Entgeltpunkte. Zuschlag = 210 × 0,0750 = 15,75 Entgeltpunkte. Summe = 22,808 Entgeltpunkte × 42,52 Euro = 969,80 Euro pro Monat.

Du siehst: Der Zuschlag macht einen erheblichen Teil der Leistung aus — bei langen Beitragszeiten kann er den Grundbetrag sogar übersteigen.

Typische Fehler

  1. Eigenes Einkommen für anrechenbar halten.

Seit Juli 2015 wird das Einkommen des Kindes nicht mehr angerechnet. Der Nebenjob neben dem Studium ist für die Waisenrente unerheblich — diese Regeländerung kennen viele noch nicht.

  1. Bei Vollwaisen beide Renten addieren.

Es wird nicht die Summe beider Elternrenten genommen, sondern allein die höhere Versichertenrente. Wer beide addiert, rechnet zu hoch.

  1. Den 18.

Geburtstag als harte Grenze sehen. Bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder einer Behinderung, die den eigenen Unterhalt verhindert, läuft die Rente bis höchstens 27 weiter — und bei abgeleistetem Dienst verlängert sich die Grenze entsprechend.

  1. Den Antrag zu spät stellen.

Die Waisenrente wird nur auf Antrag gezahlt und wirkt höchstens zwölf Monate rückwirkend. Wer ein Jahr wartet, verschenkt Geld.

  1. Das jährliche Nachprüfungsschreiben ignorieren.

Volljährige Bezieher erhalten jedes Jahr im September Post von der Rentenversicherung zur Prüfung des Ausbildungsstatus. Wer nicht antwortet, riskiert, dass die Zahlung ruht.

Sonderfälle / Ausnahmen

Unfallversicherung statt Rentenversicherung: Stirbt der Elternteil durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, gelten andere Sätze: 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes für Halbwaisen, 30 Prozent für Vollwaisen (§ 68 SGB VII) — deutlich großzügiger als die Rentenversicherung.

Ausbildungslücken: Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten darf die Pause bis zu vier Kalendermonate betragen, ohne dass der Anspruch entfällt. Längere Unterbrechungen beenden ihn — mit Beginn einer neuen Ausbildung kann er neu beantragt werden.

Dienstzeiten: Wer Wehrdienst, Zivildienst oder einen Freiwilligendienst ableistet, bekommt die Altersgrenze um die Dienstzeit verlängert — bei zwölf Monaten Dienst also bis zum 28. Geburtstag. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Witwenrente-Rechner.

Behinderung: Kann sich das Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst unterhalten, wird die Waisenrente auch über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt.

Familienstand ändert nichts: Heiratet das Kind nach dem 18. Geburtstag oder geht es eine Lebenspartnerschaft ein, bleibt der Anspruch bestehen. Auch eine Adoption beendet die Waisenrente nicht.

Jährliches Nachprüfungsschreiben: Die Rentenversicherung verschickt jeden September ein Schreiben zur Ausbildungsnachweisprüfung – ohne fristgerechte Antwort mit Immatrikulations- oder Ausbildungsbescheinigung wird die Zahlung eingestellt. Lege dir den Termin am besten direkt in den Kalender, denn eine Wiederaufnahme nach Einstellung dauert Wochen.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist eine realistische Schätzung der monatlichen Leistung — die exakte Höhe stellt der Rentenversicherungsträger im Bescheid fest. Nimm das Ergebnis des Waisenrente-Rechners als Gesprächsgrundlage zum Beratungstermin mit.

Stelle den Antrag unbedingt beim zuständigen Träger des verstorbenen Elternteils; das Formular R0500 ist dafür vorgesehen, und du kannst bis zu zwölf Monate rückwirkend Geld erhalten.

Plane außerdem die Dauer ein: Mit 18 endet die Zahlung nicht automatisch — solange eine Ausbildung oder ein Studium läuft, meldest du den Status jährlich über das Nachprüfungsschreiben. Und weil die Waisenrente steuerpflichtig ist wie eine Altersrente, lohnt sich bei höheren Beträgen ein Blick auf deine Steuererklärung.

Der Rechner ersetzt keine Rentenberatung — bei komplizierten Versicherungsverläufen hilft die kostenlose Auskunft der Deutschen Rentenversicherung weiter.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- Versichertenrente_EP = Versichertenrente_Euro / 42,52 (Rentenwert seit 1.7.2026). - Grundbetrag_EP = 0,10 × Versichertenrente_EP (Halbwaisen) bzw. 0,20 × Versichertenrente_EP (Vollwaisen); bei Vollwaisen = höhere der beiden Versichertenrenten (§ 48 SGB VI). - Zuschlag_EP = Beitragsmonate × 0,0833 (Halbwaisen) bzw. × 0,0750 (Vollwaisen). - Waisenrente_Euro = (Grundbetrag_EP + Zuschlag_EP) × 42,52. - Dauer: bis Vollendung 18. Lebensjahr; bei Schul-/Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Behinderung bis max. 27 (Dienstzeit verlängert entsprechend); Übergangszeit ≤ 4 Kalendermonate unschädlich. - Keine Einkommensanrechnung seit 1.7.2015 (5. SGB-IV-Änderungsgesetz). - Unfallversicherung (Sonderfall): 20 % / 30 % des Jahresarbeitsverdienstes (§ 68 SGB VII). - Wertequellen: § 48 SGB VI, Rentenwert aus werte-2026.json, DRV-Merkblätter, Formular R0500.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist die Halbwaisenrente 2026?

Sie beträgt 10 Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils plus einen Zuschlag aus dessen Beitragsmonaten (0,0833 Entgeltpunkte je Monat). Der Euro-Betrag hängt vom Rentenwert ab — seit Juli 2026 sind das 42,52 Euro pro Entgeltpunkt.

2 Was ist der Unterschied zwischen Halbwaisenrente und Vollwaisenrente?

Die Halbwaisenrente gibt es, wenn ein Elternteil verstorben ist (10 Prozent), die Vollwaisenrente, wenn beide Eltern verstorben sind (20 Prozent). Bei Vollwaisen zählt die höhere der beiden Versichertenrenten, die Ansprüche werden nicht addiert.

3 Bis zu welchem Alter wird die Waisenrente gezahlt?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Behinderung verlängert sie sich bis höchstens zum 27. Geburtstag.

4 Wird der Nebenjob meines Kindes angerechnet?

Nein. Seit dem 1. Juli 2015 wird eigenes Einkommen nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet — auch ein Studentenjob bis 20 Stunden pro Woche ist unschädlich.

5 Wie beantrage ich die Waisenrente?

Beim Rentenversicherungsträger des verstorbenen Elternteils, mit Formular R0500. Der Antrag wirkt bis zu zwölf Monate rückwirkend — stelle ihn also möglichst bald nach dem Todesfall.

6 Was ist der Zuschlag bei der Waisenrente?

Ein zusätzlicher Betrag aus den Beitragszeiten des Verstorbenen: 0,0833 Entgeltpunkte je Beitragsmonat bei Halbwaisen, 0,0750 bei Vollwaisen, jeweils multipliziert mit dem Rentenwert von 42,52 Euro.

7 Gibt es die Waisenrente auch bei einem Arbeitsunfall?

Ja, dann über die gesetzliche Unfallversicherung — und dort großzügiger: 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes für Halbwaisen, 30 Prozent für Vollwaisen.

8 Endet die Waisenrente, wenn mein Kind heiratet?

Nein. Eine Eheschließung oder Lebenspartnerschaft nach dem 18. Geburtstag beendet den Anspruch nicht, ebenso wenig eine Adoption.

9 Was passiert in der Lücke zwischen Schule und Ausbildung?

Eine Übergangszeit von bis zu vier Kalendermonaten ist unschädlich — die Rente läuft weiter. Bei längeren Pausen entfällt der Anspruch, kann aber mit der neuen Ausbildung neu beantragt werden.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 48 SGB VI — Waisenrente (gesetze-im-internet.de)
  • • § 68 SGB VII — Waisenrente der Unfallversicherung (gesetze-im-internet.de)
  • • Deutsche Rentenversicherung — Formular R0500, jährliches Nachprüfungsschreiben
  • • smart-rechner.de — Waisenrenten-Rechner mit Eingabehilfe (Rechenlogik Zuschlag)
  • • Wikipedia: „Waisenrente" — Altersgrenzen, Einkommensanrechnung bis 2015
  • • bestatter.de — „Waisenrente: Anspruch, Höhe, Dauer, Beantragung"
  • • finalarm.de — Kennzahlen Waisenrente (Durchschnittsbeträge, Zuschlagswerte)