So funktioniert der krankenkassenbeitrag-rechner
Der Rechner braucht vier Angaben: dein monatliches Bruttogehalt, den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, ob du Kinder hast, und ob du mindestens 23 Jahre alt bist. Daraus berechnet er in drei Schritten:
Schritt 1 – Beitragsbemessungsgrenze prüfen: Verdienst du mehr als 5.812,50 € im Monat, rechnet der Rechner nur mit 5.812,50 € weiter. Der Rest deines Gehalts ist für Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei – das ist der wichtigste Entlastungseffekt für Gutverdiener.
Schritt 2 – Krankenversicherung: Beitragspflichtiges Brutto × (14,6 % + Zusatzbeitrag) / 2. Die 14,6 % sind der allgemeine Beitragssatz (§ 241 SGB V) und für alle Kassen gleich; den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest – 2026 im Durchschnitt 2,9 %, von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Dein Arbeitgeber zahlt exakt denselben Betrag noch einmal dazu.
Schritt 3 – Pflegeversicherung: Beitragspflichtiges Brutto × 1,8 % (die Hälfte von 3,6 %) – plus 0,6 % Zuschlag, wenn du kinderlos und mindestens 23 bist. Diesen Zuschlag zahlst du allein, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht daran.
Eltern – auch mit nur einem Kind – zahlen ihn nicht.
Das Ergebnis zeigt dir drei Zahlen: dein Anteil (der Abzug auf deiner Abrechnung), den Arbeitgeberanteil und den Gesamtbeitrag an die Kasse. So siehst du auch, was deine Versicherung insgesamt kostet – nicht nur deinen Teil.
Die 2026er Werte im Überblick
| Wert | 2026 |
|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze (KV/PV) | 69.750 €/Jahr = 5.812,50 €/Monat |
| Allgemeiner KV-Beitragssatz | 14,6 % (je Hälfte AN/AG) |
| Zusatzbeitrag (Durchschnitt) | 2,9 % (je Hälfte AN/AG) |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (je Hälfte AN/AG) |
| Kinderlosenzuschlag PV | +0,6 % (AN allein, ab 23 Jahre) |
| Versicherungspflichtgrenze | 77.400 €/Jahr |
| Midijob-Übergangsbereich | 603,01–2.000 €/Monat |
| Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) | 603 €/Monat |
Der Durchschnitts-Zusatzbeitrag von 2,9 % wurde vom Schätzerkreis (BMG, Bundesamt für Soziale Sicherung, GKV-Spitzenverband) für 2026 bestätigt. Deine eigene Kasse kann darüber oder darunter liegen – den exakten Satz findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder deiner letzten Beitragsmitteilung.
Der Rechner nutzt 2,9 % als Standardannahme, die du überschreiben kannst. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Beitrag für freiwillig Versicherte berechnen heranziehen.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026 ist gesetzt: Alle Werte in der Tabelle oben gelten seit dem 1. Januar 2026 – BBG 69.750 €, Zusatzbeitrag im Schnitt 2,9 %, Pflegeversicherung 3,6 %. Gegenüber 2025 ist vor allem die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen, sodass Gutverdiener auf einen größeren Gehaltsanteil Beiträge zahlen.
2027 – hier ist Ehrlichkeit wichtig: Die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2027 liegen Stand Oktober 2026 erst als Entwurf des Bundesarbeitsministeriums vor und sind noch nicht beschlossen. Der Entwurf sieht eine Beitragsbemessungsgrenze von 76.500 € im Jahr (6.375 € im Monat) vor – ein deutlicher Sprung.
Der krankenkassenbeitrag-rechner rechnet dir die 2027er-Spalte deshalb als Was-wäre-wenn-Annahme mit diesem Entwurfswert: Bei gleichbleibendem Zusatzbeitrag von 2,9 % stiege der AN-Anteil an der KV für Einkommen über der alten BBG von 508,59 € auf 557,81 € im Monat. Der Zusatzbeitrag 2027 selbst ist noch völlig offen – die TK prognostiziert Werte über 3 %, der Schätzerkreis entscheidet erfahrungsgemäß erst im Herbst.
Sobald die Rechengrößenverordnung beschlossen ist, aktualisieren wir die Seite.
Beispielrechnung
Fall 1 – 4.000 € brutto, mit Kind, Zusatzbeitrag 2,9 %:
- BBG-Prüfung: 4.000 € < 5.812,50 € → voll beitragspflichtig
- KV-AN: 4.000 × (14,6 % + 2,9 %) / 2 = 4.000 × 8,75 % = 350,00 €
- PV-AN: 4.000 × 1,8 % = 72,00 € (kein Zuschlag, da Elternteil)
- Dein Gesamtanteil: 422,00 € – der Arbeitgeber zahlt ebenfalls 422,00 €
Fall 2 – dieselbe Person, aber kinderlos und 30 Jahre alt:
KV-AN bleibt 350,00 €; PV-AN = 4.000 × (1,8 % + 0,6 %) = 4.000 × 2,4 % = 96,00 €. Gesamt: 446,00 €. Der Kinderlosenzuschlag kostet hier 24 € im Monat – 288 € im Jahr.
Fall 3 – 7.000 € brutto, kinderlos, 30 Jahre:
- BBG-Kappung: nur 5.812,50 € beitragspflichtig
- KV-AN: 5.812,50 × 8,75 % = 508,59 €
- PV-AN: 5.812,50 × 2,4 % = 139,50 €
- Gesamt: 648,09 € – von den 1.187,50 € über der BBG geht kein Cent an KV/PV ab
Typische Fehler
- Zusatzbeitrag vergessen: Viele rechnen nur mit 14,6 % und wundern sich über die Differenz auf der Abrechnung.
Der Zusatzbeitrag (Schnitt 2,9 %) gehört dazu – und wird ebenfalls hälftig geteilt. 2.
Kinderlosenzuschlag übersehen: Kinderlose ab 23 zahlen in der PV 2,4 % statt 1,8 % – ein häufiger Grund für „falsche" Vergleichsrechnungen mit Kollegen. 3.
Arbeitgeberanteil mitrechnen: Dein Abzug ist nur die Hälfte des Gesamtbeitrags. Wer den vollen Kassenbeitrag als „meine Kosten" verbucht, überschätzt seine Belastung um das Doppelte.
- BBG ignorieren: Über 5.812,50 € steigt der Beitrag nicht weiter.
Faustformeln wie „17,5 % vom Brutto" sind oberhalb der BBG falsch. 5.
Falschen Zusatzbeitrag nehmen: Der Durchschnitt (2,9 %) ist eine Annahme. Deine Kasse kann teurer oder günstiger sein – der Unterschied macht bei 4.000 € Brutto schnell 20 € im Monat aus.
- Pflegeversicherung mit Krankenversicherung verwechseln: Es sind zwei getrennte Beiträge mit getrennten Sätzen – die PV hat ihren eigenen Kinderlosenzuschlag, die KV nicht.
Sonderfälle / Ausnahmen
Midijob (603,01–2.000 €): Im Übergangsbereich zahlst du als Arbeitnehmer einen reduzierten Beitragsanteil, der mit dem Einkommen ansteigt – der Arbeitgeber zahlt dagegen seinen vollen Anteil. Die genaue AN-Entlastung folgt der offiziellen DRV-Formel mit dem Faktor F; der Rechner weist bei Eingaben in diesem Bereich auf die reduzierte AN-Belastung hin und kennzeichnet das Ergebnis als Näherung nach der Übergangsbereichs-Formel.
Minijob (bis 603 €): Als Minijobber zahlst du keinen eigenen KV/PV-Beitrag – dein Arbeitgeber zahlt pauschal 13 % an die Krankenversicherung. Der Rechner zeigt dir das bei Eingaben bis 603 € entsprechend an. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto.
Mehrere Jobs: Hast du zwei sozialversicherungspflichtige Jobs, werden die Gehälter für die BBG zusammengerechnet. Jeder Arbeitgeber rechnet für sich ab – die Kappung an der BBG erfolgt erst über den Gesamtbetrag, was zu Nachzahlungen führen kann.
Über der Versicherungspflichtgrenze (77.400 €/Jahr): Du kannst dich privat versichern lassen oder freiwillig in der GKV bleiben. Die Beitragsrechnung für freiwillig Versicherte folgt anderen Regeln (Mindest- und Höchstbeiträge) – dafür ist der freiwillige-krankenversicherung-rechner zuständig.
Rentner: Für Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gelten dieselben Sätze, aber die Beiträge werden von der Rente einbehalten – und Rentner zahlen den vollen Zusatzbeitrag allein? Nein: Auch hier teilen sich Rentenversicherung und Rentner den Beitrag.
Details gehören auf die Rentner-Seiten; der Rechner hier ist für Arbeitnehmer gebaut.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis beantwortet drei Fragen auf einmal. Erstens: Stimmt meine Abrechnung?
Vergleiche den AN-Anteil mit deiner Gehaltsabrechnung – Abweichungen von wenigen Cent sind Rundungen, größere Differenzen deuten auf einen anderen Zusatzbeitrag deiner Kasse hin. Zweitens: Lohnt ein Kassenwechsel?
Der Zusatzbeitrag ist der einzige Teil, den du durch einen Wechsel beeinflussen kannst – bei 4.000 € Brutto spart jeder halbe Prozentpunkt rund 10 € im Monat. Drittens: Was kostet mich 2027?
Spiele mit der Was-wäre-wenn-Spalte des krankenkassenbeitrag-rechners verschiedene Zusatzbeiträge durch, sobald deine Kasse ihren 2027er-Satz bekannt gibt.
Für das komplette Bild deines Nettogehalts – also inklusive Lohnsteuer, Soli und Renten-/Arbeitslosenversicherung – rechnet der brutto-netto-rechner weiter. Und wenn du wissen willst, ob sich für dich eher die private oder die gesetzliche Versicherung lohnt, vergleicht der pkv-gkv-rechner beide Systeme.