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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Krankenkassenbeitrag-rechner: AN-Beitrag berechnen

Du siehst auf deiner Gehaltsabrechnung einen dicken Abzug für die Krankenkasse – und fragst dich, wie viel davon wirklich von dir kommt und wie viel dein Arbeitgeber zahlt? Der krankenkassenbeitrag-rechner rechnet deinen Arbeitnehmer-Anteil an Kranken- und Pflegeversicherung exakt durch: Gib dein Bruttogehalt an, wähle den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse (oder den Durchschnittswert), gib an, ob du Kinder hast – und du siehst sofort deinen monatlichen Beitrag, den Arbeitgeberanteil und den Gesamtbeitrag. Mit Beitragsbemessungsgrenze, Kinderlosenzuschlag und dem Sonderfall Midijob. So verstehst du deine Abrechnung Zeile für Zeile.

Interaktiver Krankenkassenbeitrag-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€

Zahlenfeld, 0–20.000

%

Zahlenfeld, Standard 2,9 (Hinweis: Ø 2026)

ja/nein (Auswahl)

ja/nein (Auswahl, nur relevant bei keine Kinder)

Berechnungsergebnis
Dein Arbeitnehmer-Anteil KV
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Dein Arbeitnehmer-Anteil PV 642,80 €
Dein Gesamtanteil 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Orientierungswert nach den Rechengrößen 2026. Ersetzt keine Sozialversicherungsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Dein Arbeitnehmer-Anteil an der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Hälfte von (14,6 % + Zusatzbeitrag deiner Kasse) deines Bruttogehalts – der Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte dazu (§ 249 SGB V). Bei einem Brutto von 4.000 € und dem Durchschnitts-Zusatzbeitrag von 2,9 % (2026) sind das 4.000 × 8,75 % = 350 € von dir und 350 € vom Arbeitgeber. Dazu kommt die Pflegeversicherung: 3,6 % geteilt durch zwei = 1,8 % (72 €), plus 0,6 % Kinderlosenzuschlag (24 €) wenn du kinderlos und mindestens 23 Jahre alt bist – den Zuschlag trägst du allein. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat) berechnet; was du darüber verdienst, ist beitragsfrei.

So funktioniert der krankenkassenbeitrag-rechner

Der Rechner braucht vier Angaben: dein monatliches Bruttogehalt, den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, ob du Kinder hast, und ob du mindestens 23 Jahre alt bist. Daraus berechnet er in drei Schritten:

Schritt 1 – Beitragsbemessungsgrenze prüfen: Verdienst du mehr als 5.812,50 € im Monat, rechnet der Rechner nur mit 5.812,50 € weiter. Der Rest deines Gehalts ist für Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei – das ist der wichtigste Entlastungseffekt für Gutverdiener.

Schritt 2 – Krankenversicherung: Beitragspflichtiges Brutto × (14,6 % + Zusatzbeitrag) / 2. Die 14,6 % sind der allgemeine Beitragssatz (§ 241 SGB V) und für alle Kassen gleich; den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest – 2026 im Durchschnitt 2,9 %, von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Dein Arbeitgeber zahlt exakt denselben Betrag noch einmal dazu.

Schritt 3 – Pflegeversicherung: Beitragspflichtiges Brutto × 1,8 % (die Hälfte von 3,6 %) – plus 0,6 % Zuschlag, wenn du kinderlos und mindestens 23 bist. Diesen Zuschlag zahlst du allein, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht daran.

Eltern – auch mit nur einem Kind – zahlen ihn nicht.

Das Ergebnis zeigt dir drei Zahlen: dein Anteil (der Abzug auf deiner Abrechnung), den Arbeitgeberanteil und den Gesamtbeitrag an die Kasse. So siehst du auch, was deine Versicherung insgesamt kostet – nicht nur deinen Teil.

Die 2026er Werte im Überblick

Wert 2026
Beitragsbemessungsgrenze (KV/PV) 69.750 €/Jahr = 5.812,50 €/Monat
Allgemeiner KV-Beitragssatz 14,6 % (je Hälfte AN/AG)
Zusatzbeitrag (Durchschnitt) 2,9 % (je Hälfte AN/AG)
Pflegeversicherung 3,6 % (je Hälfte AN/AG)
Kinderlosenzuschlag PV +0,6 % (AN allein, ab 23 Jahre)
Versicherungspflichtgrenze 77.400 €/Jahr
Midijob-Übergangsbereich 603,01–2.000 €/Monat
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) 603 €/Monat

Der Durchschnitts-Zusatzbeitrag von 2,9 % wurde vom Schätzerkreis (BMG, Bundesamt für Soziale Sicherung, GKV-Spitzenverband) für 2026 bestätigt. Deine eigene Kasse kann darüber oder darunter liegen – den exakten Satz findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder deiner letzten Beitragsmitteilung.

Der Rechner nutzt 2,9 % als Standardannahme, die du überschreiben kannst. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Beitrag für freiwillig Versicherte berechnen heranziehen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 ist gesetzt: Alle Werte in der Tabelle oben gelten seit dem 1. Januar 2026 – BBG 69.750 €, Zusatzbeitrag im Schnitt 2,9 %, Pflegeversicherung 3,6 %. Gegenüber 2025 ist vor allem die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen, sodass Gutverdiener auf einen größeren Gehaltsanteil Beiträge zahlen.

2027 – hier ist Ehrlichkeit wichtig: Die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2027 liegen Stand Oktober 2026 erst als Entwurf des Bundesarbeitsministeriums vor und sind noch nicht beschlossen. Der Entwurf sieht eine Beitragsbemessungsgrenze von 76.500 € im Jahr (6.375 € im Monat) vor – ein deutlicher Sprung.

Der krankenkassenbeitrag-rechner rechnet dir die 2027er-Spalte deshalb als Was-wäre-wenn-Annahme mit diesem Entwurfswert: Bei gleichbleibendem Zusatzbeitrag von 2,9 % stiege der AN-Anteil an der KV für Einkommen über der alten BBG von 508,59 € auf 557,81 € im Monat. Der Zusatzbeitrag 2027 selbst ist noch völlig offen – die TK prognostiziert Werte über 3 %, der Schätzerkreis entscheidet erfahrungsgemäß erst im Herbst.

Sobald die Rechengrößenverordnung beschlossen ist, aktualisieren wir die Seite.

Beispielrechnung

Fall 1 – 4.000 € brutto, mit Kind, Zusatzbeitrag 2,9 %:

  1. BBG-Prüfung: 4.000 € < 5.812,50 € → voll beitragspflichtig
  2. KV-AN: 4.000 × (14,6 % + 2,9 %) / 2 = 4.000 × 8,75 % = 350,00 €
  3. PV-AN: 4.000 × 1,8 % = 72,00 € (kein Zuschlag, da Elternteil)
  4. Dein Gesamtanteil: 422,00 € – der Arbeitgeber zahlt ebenfalls 422,00 €

Fall 2 – dieselbe Person, aber kinderlos und 30 Jahre alt:
KV-AN bleibt 350,00 €; PV-AN = 4.000 × (1,8 % + 0,6 %) = 4.000 × 2,4 % = 96,00 €. Gesamt: 446,00 €. Der Kinderlosenzuschlag kostet hier 24 € im Monat – 288 € im Jahr.

Fall 3 – 7.000 € brutto, kinderlos, 30 Jahre:

  1. BBG-Kappung: nur 5.812,50 € beitragspflichtig
  2. KV-AN: 5.812,50 × 8,75 % = 508,59 €
  3. PV-AN: 5.812,50 × 2,4 % = 139,50 €
  4. Gesamt: 648,09 € – von den 1.187,50 € über der BBG geht kein Cent an KV/PV ab

Typische Fehler

  1. Zusatzbeitrag vergessen: Viele rechnen nur mit 14,6 % und wundern sich über die Differenz auf der Abrechnung.

Der Zusatzbeitrag (Schnitt 2,9 %) gehört dazu – und wird ebenfalls hälftig geteilt. 2.

Kinderlosenzuschlag übersehen: Kinderlose ab 23 zahlen in der PV 2,4 % statt 1,8 % – ein häufiger Grund für „falsche" Vergleichsrechnungen mit Kollegen. 3.

Arbeitgeberanteil mitrechnen: Dein Abzug ist nur die Hälfte des Gesamtbeitrags. Wer den vollen Kassenbeitrag als „meine Kosten" verbucht, überschätzt seine Belastung um das Doppelte.

  1. BBG ignorieren: Über 5.812,50 € steigt der Beitrag nicht weiter.

Faustformeln wie „17,5 % vom Brutto" sind oberhalb der BBG falsch. 5.

Falschen Zusatzbeitrag nehmen: Der Durchschnitt (2,9 %) ist eine Annahme. Deine Kasse kann teurer oder günstiger sein – der Unterschied macht bei 4.000 € Brutto schnell 20 € im Monat aus.

  1. Pflegeversicherung mit Krankenversicherung verwechseln: Es sind zwei getrennte Beiträge mit getrennten Sätzen – die PV hat ihren eigenen Kinderlosenzuschlag, die KV nicht.

Sonderfälle / Ausnahmen

Midijob (603,01–2.000 €): Im Übergangsbereich zahlst du als Arbeitnehmer einen reduzierten Beitragsanteil, der mit dem Einkommen ansteigt – der Arbeitgeber zahlt dagegen seinen vollen Anteil. Die genaue AN-Entlastung folgt der offiziellen DRV-Formel mit dem Faktor F; der Rechner weist bei Eingaben in diesem Bereich auf die reduzierte AN-Belastung hin und kennzeichnet das Ergebnis als Näherung nach der Übergangsbereichs-Formel.

Minijob (bis 603 €): Als Minijobber zahlst du keinen eigenen KV/PV-Beitrag – dein Arbeitgeber zahlt pauschal 13 % an die Krankenversicherung. Der Rechner zeigt dir das bei Eingaben bis 603 € entsprechend an. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Vom Brutto zum Netto.

Mehrere Jobs: Hast du zwei sozialversicherungspflichtige Jobs, werden die Gehälter für die BBG zusammengerechnet. Jeder Arbeitgeber rechnet für sich ab – die Kappung an der BBG erfolgt erst über den Gesamtbetrag, was zu Nachzahlungen führen kann.

Über der Versicherungspflichtgrenze (77.400 €/Jahr): Du kannst dich privat versichern lassen oder freiwillig in der GKV bleiben. Die Beitragsrechnung für freiwillig Versicherte folgt anderen Regeln (Mindest- und Höchstbeiträge) – dafür ist der freiwillige-krankenversicherung-rechner zuständig.

Rentner: Für Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gelten dieselben Sätze, aber die Beiträge werden von der Rente einbehalten – und Rentner zahlen den vollen Zusatzbeitrag allein? Nein: Auch hier teilen sich Rentenversicherung und Rentner den Beitrag.

Details gehören auf die Rentner-Seiten; der Rechner hier ist für Arbeitnehmer gebaut.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis beantwortet drei Fragen auf einmal. Erstens: Stimmt meine Abrechnung?

Vergleiche den AN-Anteil mit deiner Gehaltsabrechnung – Abweichungen von wenigen Cent sind Rundungen, größere Differenzen deuten auf einen anderen Zusatzbeitrag deiner Kasse hin. Zweitens: Lohnt ein Kassenwechsel?

Der Zusatzbeitrag ist der einzige Teil, den du durch einen Wechsel beeinflussen kannst – bei 4.000 € Brutto spart jeder halbe Prozentpunkt rund 10 € im Monat. Drittens: Was kostet mich 2027?

Spiele mit der Was-wäre-wenn-Spalte des krankenkassenbeitrag-rechners verschiedene Zusatzbeiträge durch, sobald deine Kasse ihren 2027er-Satz bekannt gibt.

Für das komplette Bild deines Nettogehalts – also inklusive Lohnsteuer, Soli und Renten-/Arbeitslosenversicherung – rechnet der brutto-netto-rechner weiter. Und wenn du wissen willst, ob sich für dich eher die private oder die gesetzliche Versicherung lohnt, vergleicht der pkv-gkv-rechner beide Systeme.


Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Kernformel (Build) – Monatswerte, alle Sätze als Dezimal:** - `bbg_monat = 5812.50` (69.750 €/Jahr; Quelle: SV-Rechengrößen 2026) - `bemessung = min(brutto_monat, bbg_monat)` - `kv_an = bemessung × (0.146 + zusatzbeitrag_individuell) / 2` (Standard-Annahme: 0.029) - `kv_ag = kv_an` (Arbeitgeber zahlt denselben Betrag, § 249 SGB V) - `pv_an = bemessung × 0.018 + (bemessung × 0.006 wenn kinderlos UND alter ≥ 23)` - `pv_ag = bemessung × 0.018` - `gesamt_an = kv_an + pv_an`; `gesamt_ag = kv_ag + pv_ag` - Rundung: centgenau (2 Nachkommastellen). **2027-Was-wäre-wenn (als Annahme gekennzeichnet):** - `bbg_monat_2027 = 6375.00` (Entwurf BMAS-Rechengrößenverordnung 2027, Stand Okt 2026 NICHT beschlossen) - Zusatzbeitrag 2027: Eingabefeld, Standard = 2026er-Wert der Kasse, Label „Annahme". **Sonderfälle:** - Minijob (brutto ≤ 603 €): AN-Beitrag = 0; Hinweis „Arbeitgeber pauschal 13 %". - Midijob (603,01–2.000 €): Hinweis auf reduzierten AN-Anteil nach DRV-Übergangsbereichsformel (Faktor F); Ergebnis als Näherung labeln. **Quellen für Werte:** BMG/Schätzerkreis (Ø Zusatzbeitrag 2,9 % 2026); SV-Rechengrößenverordnung 2026 (BBG 69.750 €); §§ 241, 249 SGB V (KV-Sätze, Parität); § 55 Abs. 1 u. 3, § 58 Abs. 3 SGB XI (PV 3,6 %, Kinderlosenzuschlag 0,6 %, AN-Trägerschaft); BMAS-Entwurf Rechengrößen 2027 (BBG 76.500 €, unbeschlossen). ---

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Zahlt mein Arbeitgeber wirklich die Hälfte des Zusatzbeitrags?

Ja. Seit 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag hälftig (§ 249 SGB V) – genau wie den allgemeinen Satz von 14,6 %. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 % trägt dein Arbeitgeber also 1,45 Prozentpunkte, du die anderen 1,45.

2 Welcher Zusatzbeitrag gilt für mich – der Durchschnitt oder der meiner Kasse?

Immer der deiner Kasse. Der Durchschnitt von 2,9 % ist nur die Standardannahme des Rechners. Den tatsächlichen Satz deiner Krankenkasse findest du auf ihrer Website oder in deiner Beitragsmitteilung – trage ihn im Rechner ein, dann stimmt das Ergebnis auf den Cent.

3 Ab wann gilt der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung?

Ab deinem 23. Geburtstag, wenn du keine Kinder hast – dann zahlst du 2,4 % statt 1,8 % Arbeitnehmeranteil. Eltern zahlen den Zuschlag nicht, und zwar unabhängig von der Kinderzahl: Ein Kind genügt. Der Zuschlag endet nicht mit dem Renteneintritt.

4 Warum zahle ich trotz Gehaltserhöhung nicht mehr Beitrag?

Weil du über der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €/Monat) liegst: Alles darüber ist beitragsfrei. Deine Gehaltserhöhung oberhalb der BBG erhöht deinen KV/PV-Beitrag um keinen Cent – erst wenn die BBG selbst steigt (2027 voraussichtlich auf 6.375 €), zahlst du wieder mehr.

5 Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze (69.750 €) kappt, bis zu welchem Einkommen Beiträge berechnet werden – sie gilt für alle Pflichtversicherten. Die Versicherungspflichtgrenze (77.400 €) entscheidet, ob du überhaupt pflichtversichert bleiben musst oder dich privat versichern darfst. Beide steigen meist jährlich.

6 Gilt der Rechner auch für Minijobber?

Jein – er zeigt dir das richtige Ergebnis, aber die Rechnung ist anders: Bis 603 € zahlst du als Minijobber selbst keinen KV/PV-Beitrag, dein Arbeitgeber zahlt pauschal 13 %. Gib dein Minijob-Gehalt ein, und der Rechner weist dich auf diese Sonderregel hin.

7 Ich habe zwei Teilzeitjobs – wie wird gerechnet?

Die Bruttogehälter beider Jobs werden für die Beitragsbemessungsgrenze zusammengerechnet. Jeder Arbeitgeber führt zunächst für sich ab; übersteigt die Summe die BBG, gibt es eine Korrektur über die Krankenkasse. Rechne im Tool mit der Summe beider Gehälter, um deinen tatsächlichen Gesamtbeitrag zu sehen.

8 Was passiert 2027 mit meinem Beitrag?

Stand Oktober 2026 ist das noch nicht beschlossen – der Entwurf sieht eine BBG von 76.500 € vor. Wenn er so kommt, zahlen alle mit Einkommen zwischen 69.750 € und 76.500 € auf einen größeren Gehaltsanteil Beiträge. Der Zusatzbeitrag 2027 steht ebenfalls noch aus. Nutze die Was-wäre-wenn-Spalte des Rechners, sobald deine Kasse ihren Satz verkündet.

9 Ich bin freiwillig versichert – kann ich den Rechner nutzen?

Nein, dafür gibt es eigene Regeln: Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Beitrag (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil) mit Mindest- und Höchstbeiträgen. Nutze dafür den freiwillige-krankenversicherung-rechner – dieser Rechner hier ist nur für Pflichtversicherte gebaut.

Hinweis: Alle Angaben sind Orientierungswerte nach den 2026er Rechengrößen – dieser Rechner ersetzt keine individuelle Sozialversicherungs- oder Steuerberatung.


Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Gesetze im Internet – SGB V §§ 241, 249 (Beitragssätze, Parität): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
  • • Gesetze im Internet – SGB XI §§ 55, 58 (Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
  • • Bundesministerium für Gesundheit – durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
  • • Deutsche Rentenversicherung – Übergangsbereich/Midijob (603,01–2.000 €): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/
  • • Minijob-Zentrale – Geringfügigkeitsgrenze 2026 (603 €/Monat): https://www.minijob-zentrale.de/
  • • neodirect.de – GKV 2026 vs. 2027 (BBG-Entwurf 76.500 €, BMAS-Rechengrößen): https://neodirect.de/blog/earning-80000-in-germany-health-and-long-term-care-insurance-costs-2027