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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Krypto-Steuer-Rechner: Steuer berechnen

Du willst Bitcoin oder Ethereum verkaufen — aber war das jetzt schon ein Jahr her, und was passiert eigentlich beim Tausch gegen einen anderen Coin? Der krypto-steuer-rechner prüft deinen konkreten Trade: Liegt er außerhalb der einjährigen Haltefrist, ist der Gewinn steuerfrei. Liegt er innerhalb, zeigt dir der Rechner, ob die 1.000-€-Freigrenze greift und wie viel Steuer mit deinem persönlichen Satz anfällt.

Interaktiver Krypto-Steuer-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
Tag der Anschaffung

Kaufdatum — Datum (Tag der Anschaffung)

inklusive Gebühren

Kaufpreis in € — Zahl (inklusive Gebühren)

Verkaufs-/Tauschdatum — Datum

nach Gebühren

Verkaufserlös in € — Zahl (nach Gebühren)

Gebühren gesamt in € — Zahl, optional

für die 1.000-€-Freigrenze zählen alle privaten Veräußerungsgeschäfte

Weitere §-23-Gewinne dieses Jahres in € — Zahl, optional (für die 1.000-€-Freigrenze zä...

z. B. 42

Persönlicher Grenzsteuersatz in % — Zahl (z. B. 42)

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung auf Basis von § 23 EStG (Stand Oktober 2026). Ersetzt keine Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Kryptowährungen im Privatvermögen sind private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Verkaufst oder tauschst du Coins mehr als ein Jahr nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerfrei — in unbegrenzter Höhe. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, ist der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 % plus Soli) steuerpflichtig — aber nur, wenn dein Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres 1.000 € oder mehr beträgt (Freigrenze seit 2024, § 23 Abs. 3 EStG). Dieser Rechner prüft Haltefrist und Freigrenze für deinen Trade — kostenlos und ohne Anmeldung.


krypto-steuer-rechner: So funktioniert die Berechnung

Der Rechner prüft deinen Trade in drei Stufen — genau in der Reihenfolge, in der auch das Finanzamt vorgeht:

  1. Haltefrist-Test: Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 365 Tage?

Die Frist beginnt am Tag nach dem Erwerb (§ 187 Abs. 1 BGB): Kaufst du am 15. Januar 2025, ist ein Verkauf ab dem 16. Januar 2026 außerhalb der Frist. Bei mehreren Käufen gilt üblicherweise das FIFO-Prinzip — verkauft werden steuerlich zuerst die ältesten Coins.

  1. Gewinnermittlung: Veräußerungspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten (z. B. Transaktionsgebühren) = Gewinn (§ 23 Abs. 3 EStG).

Wichtig: Auch ein Tausch (z. B. BTC gegen ETH), das Bezahlen mit Krypto oder der Kauf eines NFTs mit Coins ist eine Veräußerung — und startet für die erhaltenen Coins eine neue Haltefrist. 3.

Freigrenze und Steuersatz: Ist die Haltefrist unterschritten, zählt der Gesamtgewinn aller deiner privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahres: Bleibt er unter 1.000 €, ist alles steuerfrei. Ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig — die Freigrenze ist kein Freibetrag.

Der Steuersatz ist dein persönlicher Einkommensteuersatz (Grundfreibetrag 2026: 12.348 €; Spitzensteuersatz 42 %, Reichensteuer 45 %).

Was ändert sich 2026 und 2027?

Für 2026 gilt die beschriebene Rechtslage unverändert: ein Jahr Haltefrist, 1.000-€-Freigrenze, persönlicher Steuersatz. Für die Zukunft ist allerdings eine Reform in der Diskussion: Der Haushaltsentwurf für 2027 kündigt an, „Besteuerungslücken beim Handel mit Kryptowerten" zu schließen, und ein BMF-Gesetzentwurf sieht vor, Krypto-Gewinne ab 2028 pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer zu belegen — die einjährige Haltefrist würde für Neuerwerbe ab 2027 entfallen. Wichtig: Das ist bisher nur ein Entwurf, kein beschlossenes Gesetz. Der krypto-steuer-rechner arbeitet mit der aktuell gültigen Rechtslage; sobald eine Reform beschlossen ist, wird die Berechnung angepasst.

Beispielrechnung: 5.000 € Gewinn, zwei Szenarien

Du kaufst Bitcoin für 10.000 € am 15.03.2025 (Gebühren 50 €) und verkaufst für 15.000 €.

Szenario A — Verkauf am 20.09.2025 (innerhalb eines Jahres):

  1. Haltefrist: 189 Tage → unterschritten, steuerpflichtig

Gewinn: 15.000 € − 10.000 € − 50 € = 4.950 €
3. Freigrenze: 4.950 € ≥ 1.000 € → greift nicht, der volle Gewinn ist steuerpflichtig
4.

Steuer bei 42 % persönlichem Satz: 4.950 € × 42 % = 2.079 € (plus Soli) Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Aktien-Steuer-Rechner heranziehen.

Szenario B — Verkauf am 20.03.2026 (nach einem Jahr):

  1. Haltefrist: 370 Tage → eingehalten
  2. Gewinn: 4.950 € → 0 € Steuer, egal wie hoch der Gewinn wäre

Der Unterschied eines halben Jahres: über 2.000 € Steuer. Genau deshalb lohnt sich die Fristenprüfung vor jedem Trade. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Kapitalertragsteuer-Rechner.

Typische Fehler bei der Krypto-Steuer

  1. Freigrenze mit Freibetrag verwechseln: Bei 1.000 € Freigrenze ist ab 1.000 € Gesamtgewinn der gesamte Gewinn steuerpflichtig — nicht nur der Teil über 1.000 €. Ein Euro zu viel kostet den vollen Steuersatz auf alles.
  2. Alte 600-€-Grenze im Kopf: Die Freigrenze lag bis 2023 bei 600 € und wurde mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 auf 1.000 € erhöht. Viele Alt-Artikel und Forenbeiträge nennen noch die falsche Zahl.
  3. Swap nicht als Verkauf erkennen: Der Tausch von BTC gegen ETH ist steuerlich eine Veräußerung der BTC und eine Neuanschaffung der ETH mit neuer Haltefrist. Wer „nur getauscht" hat, hat trotzdem einen steuerpflichtigen Vorgang ausgelöst.
  4. Frist um einen Tag verfehlen: Die Jahresfrist ist absolut — ein Verkauf einen Tag zu früh macht den kompletten Gewinn steuerpflichtig. Bei großen Gewinnen können das Zehntausende Euro sein.
  5. Staking-Rewards vergessen: Erhaltene Rewards sind neue Anschaffungen mit eigener Haltefrist und eigenem Anschaffungszeitpunkt. Sie erhöhen außerdem deinen §-23-Gesamtgewinn des Jahres, wenn du sie innerhalb eines Jahres veräußerst.
  6. Verluste falsch verrechnen: Verluste aus Krypto-Trades kannst du nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen — nicht mit Gehalt oder Aktienerträgen. Ungenutzte Verluste gehen in den Verlustvortrag.

Sonderfälle und Ausnahmen

  • Staking und Lending: Nach Auffassung des BMF verlängert sich die einjährige Haltefrist bei reinen Currency- oder Payment-Token (z. B. Bitcoin, Ethereum) nicht auf zehn Jahre, nur weil du sie zum Staking nutzt. Bei anderen Tokenarten mit besonderen Rechten können abweichende Fristen gelten — prüfe die Token-Kategorie.
  • Airdrops und Bounties: Unentgeltlich erhaltene Coins haben Anschaffungskosten von 0 € — beim Verkauf innerhalb eines Jahres ist der volle Erlös (minus Gebühren) der Gewinn.
  • Mining: Geschürfte Coins stammen aus einer gewerblichen Tätigkeit (oder sonstigen Einkünften), nicht aus einer Anschaffung — hier gelten eigene Regeln jenseits der 1-Jahres-Frist.
  • Krypto im Betriebsvermögen: Für betrieblich gehaltene Coins gilt § 23 EStG nicht — Gewinne sind laufende Betriebseinnahmen.
  • Verluste und Haltefrist: Auch ein Verlust-Trade innerhalb der Frist ist ein Veräußerungsgeschäft — der realisierte Verlust mindert deine §-23-Gewinne desselben Jahres (Tax Loss Harvesting).

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis sagt dir für deinen konkreten Trade: steuerfrei oder steuerpflichtig — und im zweiten Fall die voraussichtliche Steuerlast. So nutzt du es:

  1. Verkaufszeitpunkt optimieren: Liegt der Trade kurz vor Ablauf der Jahresfrist, warte die paar Tage ab — der krypto-steuer-rechner zeigt dir das exakte Frei-Datum.

Ein Tag kann Tausende Euro wert sein. 2.

Freigrenze steuern: Liegt dein Jahresgewinn knapp über 1.000 €, prüfe, ob du Verkäufe ins nächste Jahr schieben oder Verluste realisieren kannst (Tax Loss Harvesting) — legal und wirksam. 3.

HODL- und Trading-Depot trennen: Führe lang- und kurzfristige Bestände getrennt (ggf. auf verschiedenen Wallets/Börsen), damit das FIFO-Prinzip deine steuerfreien Altbestände nicht mit frischen Trades vermischt. 4.

Dokumentation sichern: Das Finanzamt verlangt lückenlose Nachweise — speichere Börsen-Exporte, Wallet-Transaktionen und Gebührenbelege jahresweise. Ohne Belege wird jede Schätzung zu deinen Ungunsten ausfallen.

  1. Steuerberater bei Sonderfällen: Staking-Konstruktionen, DeFi-Protokolle, NFTs und betriebliches Trading sprengen die Standardlogik.

Diese Rechnung deckt den typischen privaten Spot-Trade ab — für Exoten hole dir professionellen Rat.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

``` Eingaben: DK = Kaufdatum; VK = Verkaufsdatum; AK = Anschaffungskosten (€); VE = Veräußerungserlös (€); WK = Werbungskosten/Gebühren (€); G23 = weitere §-23-Gewinne des Jahres (€); s = persönlicher Grenzsteuersatz (Dezimal) Haltefrist-Test: Tage = VK − DK (Fristbeginn: Tag nach DK, § 187 Abs. 1 BGB) Haltefrist_eingehalten = (Tage > 365) Bei mehreren Käufen: FIFO — älteste Coins werden zuerst als veräußert angenommen. Gewinn = VE − AK − WK (§ 23 Abs. 3 EStG) Wenn Haltefrist_eingehalten → Steuer = 0 € (Gewinn steuerfrei, unbegrenzt) Wenn nicht eingehalten: Gesamtgewinn = Gewinn + G23 Wenn Gesamtgewinn < 1.000 € → Steuer = 0 € (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, Freigrenze seit 2024) Sonst: Steuer = Gewinn × s (+ 5,5 % Soli auf die Steuer; ggf. Kirchensteuer) Verlustverrechnung: Gewinn < 0 → nur verrechenbar mit anderen §-23-Gewinnen desselben Jahres; Rest → Verlustvortrag (§ 23 Abs. 3 Satz 7–9 EStG). Kontrollwerte: A) DK 15.03.2025, VK 20.09.2025, AK 10.000 €, VE 15.000 €, WK 50 €, s = 42 %: Tage 189 → pflichtig; Gewinn 4.950 €; Freigrenze überschritten; Steuer = 4.950 × 42 % = 2.079 € (+ Soli 114,35 €) B) VK 20.03.2026: Tage 370 → steuerfrei, Steuer = 0 € C) Gewinn 950 €, G23 = 0 €: Freigrenze greift → Steuer = 0 € D) Gewinn 950 €, G23 = 100 €: Gesamt 1.050 € ≥ 1.000 € → Steuer = 950 € × s ``` Wertquellen: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 EStG; § 187 Abs. 1 BGB (Fristbeginn); Wachstumschancengesetz (Freigrenze 1.000 € ab 2024); BMF-Schreiben v. 10.05.2022 (virtuelle Währungen/Token, Staking). Reformdiskussion ab 2028: nur Entwurf, nicht beschlossen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?

Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt — dann ist der Gewinn in unbegrenzter Höhe steuerfrei (§ 23 EStG). Alternativ: Bleibt dein Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres unter 1.000 €, ist er ebenfalls steuerfrei (Freigrenze).

2 Wie berechne ich die einjährige Haltefrist genau?

Die Frist beginnt am Tag nach dem Erwerb (§ 187 Abs. 1 BGB). Beispiel: Kauf am 15. Januar 2025 → steuerfrei verkaufbar ab dem 16. Januar 2026. Bei Börsenkäufen zählen die dort aufgezeichneten Zeitpunkte, bei On-Chain-Transaktionen die Wallet-Daten.

3 Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?

Ein Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage (nur der übersteigende Teil wird besteuert). Eine Freigrenze ist alles-oder-nichts: Ab 1.000 € Gesamtgewinn wird der gesamte Gewinn besteuert — ab dem ersten Euro.

4 Zählt der Tausch von Bitcoin gegen Ethereum als Verkauf?

Ja. Jeder Tausch ist steuerlich eine Veräußerung der hingegebenen Coins und gleichzeitig eine Neuanschaffung der erhaltenen Coins — mit neu beginnender Haltefrist. Das gilt auch für das Bezahlen mit Krypto und den Kauf von NFTs mit Coins.

5 Wie werden Staking-Rewards besteuert?

Rewards sind steuerlich neue Anschaffungen mit Anschaffungskosten in Höhe des Marktwerts beim Zufluss und eigener einjähriger Haltefrist. Verkaufst du sie innerhalb eines Jahres, zählt der Gewinn zu deinem §-23-Gesamtgewinn. Für reine Payment-Token verlängert Staking die Haltefrist der gestakten Coins nach BMF-Auffassung nicht auf zehn Jahre.

6 Kann ich Krypto-Verluste mit meinem Gehalt verrechnen?

Nein. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar — nicht mit Arbeitslohn, Mieteinnahmen oder Aktienerträgen. Nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen.

7 Gilt die FIFO-Regel wirklich?

Das BMF lässt für die Zuordnung beim Teilverkauf von Coin-Beständen unter anderem die FIFO-Methode zu (first in, first out): Verkauft werden steuerlich zuerst die ältesten Coins. Das ist für die Haltefristprüfung entscheidend — und ein Grund, Alt- und Neubestände getrennt zu führen.

8 Was ändert sich bei der Krypto-Steuer ab 2028?

Nach einem BMF-Gesetzentwurf sollen Krypto-Gewinne ab 2028 pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer belegt werden — die einjährige Haltefrist würde für Neuerwerbe ab 2027 entfallen. Das ist bisher nur ein Entwurf und kein beschlossenes Gesetz; die Rechtslage 2026 bleibt unverändert.

9 Muss ich steuerfreie Krypto-Gewinne in der Steuererklärung angeben?

Steuerfreie Gewinne nach Ablauf der Haltefrist musst du grundsätzlich nicht erklären. Gewinne innerhalb der Frist (über der Freigrenze) gehören in die Anlage SO. Bei Unsicherheit dokumentiere lieber zu viel als zu wenig — das Finanzamt fragt bei Krypto inzwischen gezielt nach.

10 Was passiert, wenn ich gar nichts angebe?

Börsen melden Transaktionsdaten im Rahmen internationaler Abkommen (u. a. CARF) an die Finanzbehörden. Nicht erklärte steuerpflichtige Gewinne sind Steuerhinterziehung — mit Nachzahlung, Zinsen und Bußgeld- bis Strafverfahren. Die Haltefrist zu nutzen ist legal; das Verschweigen nicht.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Einkommensteuergesetz (EStG), § 23 (private Veräußerungsgeschäfte) — gesetze-im-internet.de
  • • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 187 Abs. 1 (Fristbeginn)
  • • BMF-Schreiben v. 10.05.2022: Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token (u. a. Haltefrist, Staking)
  • • Wachstumschancengesetz: Anhebung der Freigrenze § 23 Abs. 3 EStG von 600 € auf 1.000 € ab 2024
  • • blockpit.io, Krypto-Steuer-Guide Deutschland (Stand Oktober 2026): Freigrenze, FIFO, Staking-Nuancen