So funktioniert der mehr-arbeiten-rechner
Der Rechner arbeitet in vier Schritten, die du auch per Hand nachvollziehen kannst:
Schritt 1: Mehrarbeitsstunden ermitteln. Der Rechner zieht deine Soll-Stunden von deinen Ist-Stunden ab — immer für denselben Zeitraum (Woche oder Monat, nicht mischen).
Beispiel: 190 geleistete Stunden minus 174 Soll-Stunden = 16 Mehrarbeitsstunden. Pausenzeiten gehören nicht in die Ist-Stunden: Eine 9-Stunden-Anwesenheit mit einer Stunde Pause sind 8 Arbeitsstunden.
Schritt 2: Stundenlohn bestimmen. Hast du einen Stundenlohn, gib ihn direkt ein.
Mit Monatsgehalt rechnet der Rechner um: Monatsbruttogehalt geteilt durch (Wochenstunden × 4,35). Die 4,35 steht für die durchschnittliche Wochenzahl pro Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate).
Bei 3.200 Euro Monatsgehalt und 40 Wochenstunden: 3.200 ÷ (40 × 4,35) = 3.200 ÷ 174 = 18,39 Euro pro Stunde. Der häufige Fehler, durch 160 zu teilen (4 Wochen × 40 Stunden), unterschlägt die 0,35 Restwoche und rechnet deinen Stundenlohn schön — zu deinen Ungunsten.
Schritt 3: Zuschlag anwenden. Der Rechner multipliziert die Mehrarbeitsstunden mit deinem Stundenlohn und dem Faktor (1 + Zuschlagssatz).
Der übliche Satz in Tarifverträgen liegt bei 25 Prozent, also Faktor 1,25. Wichtig: Der Rechner fragt den Satz ab, statt ihn vorauszusetzen — denn einen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht.
Steht nichts in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, bekommst du die Mehrarbeitsstunden nur zum normalen Stundenlohn vergütet (oder als Freizeit).
Schritt 4: Steuer-Ehrlichkeit. Das Ergebnis ist brutto — und der Zuschlag wird voll versteuert.
Nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG bis zu bestimmten Sätzen steuerfrei; der reine Überstundenzuschlag gehört nicht dazu. Der Rechner zeigt deshalb Grundvergütung und Zuschlag getrennt: Du siehst, welcher Teil deines Ergebnisses aus dem Zuschlag stammt und damit in voller Höhe Lohnsteuer und Sozialabgaben unterliegt.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Zwei gesetzliche Werte beeinflussen deine Mehrarbeits-Rechnung direkt — beide steigen: Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den arbeitszeit-rechner heranziehen.
Mindestlohn als Untergrenze deines Stundenlohns. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde, zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2025).
Das ist die absolute Untergrenze: Auch deine Mehrarbeitsstunden dürfen nicht mit weniger bewertet werden. Liegst du beim Mindestlohn, rechne 2027 mit 14,60 Euro als Basis — jede ältere Beispielrechnung mit 12,82 Euro ist überholt.
Minijob-Grenze steigt mit. Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: 603 Euro monatlich (2026) werden ab 2027 zu 633 Euro (14,60 × 130 ÷ 3, aufgerundet).
Für Minijobber ist das die wichtigste Zahl überhaupt: Ausbezahlte Mehrarbeit, die dich über die Grenze hebt, macht aus dem Minijob einen Midijob mit Sozialabgaben. Plane deshalb lieber Freizeitausgleich, wenn du nah an der Grenze liegst.
Unverändert: Die Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG (8 Stunden täglich, ausnahmsweise 10 mit Ausgleich) und die Steuerfreiheit der SFN-Zuschläge nach § 3b EStG (Nacht 25 %, Sonntag 50 %, Feiertag 125 %/150 %) gelten weiter. Hinweis zur Methodik: Die Werte-Datei werte-2026.json lag für diese Seite nicht vor; alle Zahlen wurden stattdessen per Live-Recherche gegen offizielle Quellen verifiziert (siehe Quellen).
Beispielrechnung
Nehmen wir eine Angestellte mit 3.200 Euro Monatsbruttogehalt bei 40 Wochenstunden. Im März hat sie 190 Stunden gearbeitet; ihr Tarifvertrag sieht 25 Prozent Überstundenzuschlag vor.
Schritt 1 — Stundenlohn: 3.200 ÷ (40 × 4,35) = 3.200 ÷ 174 = 18,39 Euro.
Schritt 2 — Mehrarbeitsstunden: 190 Ist-Stunden − 174 Soll-Stunden = 16 Stunden. (Die 174 Soll-Stunden entsprechen exakt 40 × 4,35 — bei Monatsbetrachtung die sauberste Basis.)
Schritt 3 — Grundvergütung: 16 × 18,39 = 294,24 Euro.
Schritt 4 — Zuschlag: 294,24 × 0,25 = 73,56 Euro.
Ergebnis: 294,24 + 73,56 = 367,80 Euro brutto für die Mehrarbeit — 73,56 Euro davon als Zuschlag, der in voller Höhe versteuert wird. Zum Vergleich der Freizeitausgleich: 16 Stunden entsprechen zwei freien Arbeitstagen.
Wer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer rund 35 Prozent Abzüge auf die Mehrarbeitsvergütung hat, behält von den 367,80 Euro etwa 239 Euro netto — zwei freie Tage sind da oft die bessere Wahl, sofern der Arbeitgeber sie gewährt.
Typische Fehler
- Zuschlag als selbstverständlich annehmen.
Der häufigste Irrtum: "Überstunden gibt es doch immer mit 25 Prozent." Nein — ohne vertragliche oder tarifliche Grundlage bekommst du nur den normalen Stundenlohn. Prüfe deinen Vertrag, bevor du mit 25 Prozent rechnest.
- Steuerfreiheit unterstellen.
Der Überstundenzuschlag ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind nur Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG — ein reiner Mehrarbeitszuschlag fällt nicht darunter.
- Pausen mitzählen.
Gesetzliche Pausen (ab 6 Stunden: 30 Minuten, ab 9 Stunden: 45 Minuten) sind keine Arbeitszeit. Wer 9 Stunden anwesend war, hat 8 gearbeitet — die eine Stunde Differenz verzerrt jede Rechnung.
- Gleitzeit-Plusstunden für Überstunden halten.
Plusstunden innerhalb deines Gleitzeitrahmens sind keine Überstunden — erst was über die Gleitzeitgrenze hinausgeht und angeordnet oder geduldet wurde, zählt. 5.
Falsch durch 160 teilen. Monatsgehalt ÷ 160 (4 × 40) statt ÷ 174 (4,35 × 40) rechnet deinen Stundenlohn um rund 8 Prozent zu hoch — und damit auch jede Forderung.
- Ausschlussfristen verpassen.
Viele Tarifverträge verlangen, Überstundenvergütung innerhalb von 3 bis 6 Monaten schriftlich geltend zu machen. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch — unabhängig davon, was der Rechner ausweist.
Sonderfälle / Ausnahmen
Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit. Bei Gleitzeit entscheidet der vereinbarte Zeitrahmen: Stunden innerhalb des Gleitzeitkorridors sind Arbeitszeit ohne Zuschlag; erst angeordnete Arbeit darüber hinaus ist Mehrarbeit.
Bei Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassung wird es schwierig — ohne Nachweis keine Vergütung. Seit der EuGH-/BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung sind Arbeitgeber ohnehin zur systematischen Erfassung verpflichtet; nutze das für dich. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer brutto-netto-rechner.
Teilzeit. Mehrarbeit beginnt bei Teilzeit schon oberhalb deiner vertraglichen Stunden — der Zuschlag greift nach vielen Tarifverträgen aber erst ab der Vollzeit-Schwelle (z. B. 38,5/40 Stunden).
Eine Teilzeitkraft mit 20 Vertragsstunden, die 25 arbeitet, hat 5 Mehrarbeitsstunden, aber nicht automatisch 5 zuschlagspflichtige.
Minijob. Jede ausbezahlte Mehrarbeitsstunde zählt zum Verdienst.
Überschreitest du 603 Euro (2026) bzw. 633 Euro (ab 2027) im Monat, rutschst du in den Übergangsbereich — mit Sozialabgaben für dich und deutlich höheren Kosten für den Arbeitgeber. Sprich rechtzeitig über Freizeitausgleich.
Auszubildende und Jugendliche. Für unter 18-Jährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: maximal 8 Stunden täglich, 40 wöchentlich — Mehrarbeit ist hier kaum zulässig und Überstunden für Azubis in der Regel ausgeschlossen.
Leitende Angestellte. Vom ArbZG ausgenommene Führungskräfte haben keinen gesetzlichen Überstundenanspruch; viele Verträge enthalten "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"-Klauseln.
Die Rechtsprechung setzt dem Grenzen (etwa bei unangemessener Benachteiligung), aber pauschal durchsetzbar ist Mehrarbeitsvergütung hier selten.
Bereitschaftsdienst. Rufbereitschaft zu Hause ist keine Arbeitszeit; erst der tatsächliche Einsatz zählt — und nur der. Reiner Bereitschaftsdienst erzeugt keine Mehrarbeitsstunden im Sinne dieses Rechners.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist eine Zahl — was du daraus machst, entscheidet über bares Geld oder freie Zeit. Erstens: Prüfe deine Lohnabrechnung.
Vergleiche die ausgewiesenen Überstunden mit deiner eigenen Erfassung; Differenzen bei Stundenlohn oder Zuschlagssatz sind der häufigste Abrechnungsfehler. Zweitens: Wähle bewusst zwischen Auszahlung und Freizeitausgleich.
Viele Tarifverträge geben dem Freizeitausgleich Vorrang — und netto ist er oft mehr wert als die versteuerte Auszahlung (siehe Beispielrechnung). Spiele beide Varianten mit dem mehr-arbeiten-rechner durch, bevor du dich festlegst.
Drittens: Dokumentiere lückenlos. Führe deine Ist-Stunden selbst mit (Datum, Beginn, Ende, Pausen, Anordnung durch wen) — im Streitfall zählt deine Aufzeichnung.
Viertens: Beachte Fristen. Mache Ansprüche schriftlich und innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist geltend.
Fünftens: Sprich mit dem Betriebsrat, wenn Mehrarbeit bei euch systematisch anfällt — Dauer-Mehrarbeit ist ein Zeichen für Unterbesetzung, und der Betriebsrat hat bei Überstunden ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).