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Gehalt & Beruf • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Mehr-arbeiten-rechner: Überstunden & Zuschlag

Stand: Oktober 2026 Du hast diesen Monat deutlich mehr gearbeitet als in deinem Vertrag steht — aber was kommt dafür eigentlich auf dein Konto? Genau diese Frage beantwortet dir dieser mehr-arbeiten-rechner: Gib deine vertraglichen Soll-Stunden, deine tatsächlich geleisteten Ist-Stunden und deinen Stundenlohn (oder dein Monatsgehalt zur automatischen Umrechnung) ein, dazu den für dich geltenden Überstundenzuschlag — und du siehst sofort, wie viele Mehrarbeitsstunden angefallen sind und was sie in Euro wert sind. Ehrlich dazu: ob dir überhaupt ein Zuschlag zusteht, warum er voll versteuert wird und wann sich Freizeitausgleich mehr lohnt als die Auszahlung. Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind dein Arbeitsvertrag, der geltende Tarifvertrag und das Arbeitszeitgesetz.

Interaktiver Mehr-arbeiten-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
pro Monat

Stunden: Vertragliche Soll-Stunden (pro Monat) — Placeholder: z. B. 174

Stunden: Tatsächlich gearbeitete Stunden — Placeholder: z. B. 190

€

Stundenlohn brutto (€) — Alternativ-Toggle: Aus Monatsgehalt umrechnen

€

Monatsbruttogehalt (€) + Wochenstunden laut Vertrag

Überstundenzuschlag (%) — Hinweis: Nur wenn vertraglich/tariflich vereinbart — gesetzli...

Berechnungsergebnis
Mehrarbeitsstunden
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Grundvergütung 642,80 €
Zuschlag 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Unverbindliche Orientierung — kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und ArbZG.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Mehrarbeit berechnest du so: Ziehe deine vertraglichen Soll-Stunden von deinen tatsächlich geleisteten Ist-Stunden ab — die Differenz sind deine Mehrarbeitsstunden. Multipliziere sie mit deinem Stundenlohn und dem Faktor (1 + Zuschlagssatz): Bei 16 Mehrarbeitsstunden, 18,39 Euro Stundenlohn und 25 Prozent Zuschlag sind das 367,80 Euro brutto. Der mehr-arbeiten-rechner übernimmt genau diese Rechnung — und weist dich auf zwei Wahrheiten hin, die viele Tools verschweigen: Einen Zuschlag gibt es nur, wenn er vertraglich oder tariflich vereinbart ist (gesetzlich steht dir keiner zu), und der Zuschlag ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

So funktioniert der mehr-arbeiten-rechner

Der Rechner arbeitet in vier Schritten, die du auch per Hand nachvollziehen kannst:

Schritt 1: Mehrarbeitsstunden ermitteln. Der Rechner zieht deine Soll-Stunden von deinen Ist-Stunden ab — immer für denselben Zeitraum (Woche oder Monat, nicht mischen).

Beispiel: 190 geleistete Stunden minus 174 Soll-Stunden = 16 Mehrarbeitsstunden. Pausenzeiten gehören nicht in die Ist-Stunden: Eine 9-Stunden-Anwesenheit mit einer Stunde Pause sind 8 Arbeitsstunden.

Schritt 2: Stundenlohn bestimmen. Hast du einen Stundenlohn, gib ihn direkt ein.

Mit Monatsgehalt rechnet der Rechner um: Monatsbruttogehalt geteilt durch (Wochenstunden × 4,35). Die 4,35 steht für die durchschnittliche Wochenzahl pro Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate).

Bei 3.200 Euro Monatsgehalt und 40 Wochenstunden: 3.200 ÷ (40 × 4,35) = 3.200 ÷ 174 = 18,39 Euro pro Stunde. Der häufige Fehler, durch 160 zu teilen (4 Wochen × 40 Stunden), unterschlägt die 0,35 Restwoche und rechnet deinen Stundenlohn schön — zu deinen Ungunsten.

Schritt 3: Zuschlag anwenden. Der Rechner multipliziert die Mehrarbeitsstunden mit deinem Stundenlohn und dem Faktor (1 + Zuschlagssatz).

Der übliche Satz in Tarifverträgen liegt bei 25 Prozent, also Faktor 1,25. Wichtig: Der Rechner fragt den Satz ab, statt ihn vorauszusetzen — denn einen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht.

Steht nichts in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, bekommst du die Mehrarbeitsstunden nur zum normalen Stundenlohn vergütet (oder als Freizeit).

Schritt 4: Steuer-Ehrlichkeit. Das Ergebnis ist brutto — und der Zuschlag wird voll versteuert.

Nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG bis zu bestimmten Sätzen steuerfrei; der reine Überstundenzuschlag gehört nicht dazu. Der Rechner zeigt deshalb Grundvergütung und Zuschlag getrennt: Du siehst, welcher Teil deines Ergebnisses aus dem Zuschlag stammt und damit in voller Höhe Lohnsteuer und Sozialabgaben unterliegt.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Zwei gesetzliche Werte beeinflussen deine Mehrarbeits-Rechnung direkt — beide steigen: Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den arbeitszeit-rechner heranziehen.

Mindestlohn als Untergrenze deines Stundenlohns. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde, zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2025).

Das ist die absolute Untergrenze: Auch deine Mehrarbeitsstunden dürfen nicht mit weniger bewertet werden. Liegst du beim Mindestlohn, rechne 2027 mit 14,60 Euro als Basis — jede ältere Beispielrechnung mit 12,82 Euro ist überholt.

Minijob-Grenze steigt mit. Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: 603 Euro monatlich (2026) werden ab 2027 zu 633 Euro (14,60 × 130 ÷ 3, aufgerundet).

Für Minijobber ist das die wichtigste Zahl überhaupt: Ausbezahlte Mehrarbeit, die dich über die Grenze hebt, macht aus dem Minijob einen Midijob mit Sozialabgaben. Plane deshalb lieber Freizeitausgleich, wenn du nah an der Grenze liegst.

Unverändert: Die Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG (8 Stunden täglich, ausnahmsweise 10 mit Ausgleich) und die Steuerfreiheit der SFN-Zuschläge nach § 3b EStG (Nacht 25 %, Sonntag 50 %, Feiertag 125 %/150 %) gelten weiter. Hinweis zur Methodik: Die Werte-Datei werte-2026.json lag für diese Seite nicht vor; alle Zahlen wurden stattdessen per Live-Recherche gegen offizielle Quellen verifiziert (siehe Quellen).

Beispielrechnung

Nehmen wir eine Angestellte mit 3.200 Euro Monatsbruttogehalt bei 40 Wochenstunden. Im März hat sie 190 Stunden gearbeitet; ihr Tarifvertrag sieht 25 Prozent Überstundenzuschlag vor.

Schritt 1 — Stundenlohn: 3.200 ÷ (40 × 4,35) = 3.200 ÷ 174 = 18,39 Euro.

Schritt 2 — Mehrarbeitsstunden: 190 Ist-Stunden − 174 Soll-Stunden = 16 Stunden. (Die 174 Soll-Stunden entsprechen exakt 40 × 4,35 — bei Monatsbetrachtung die sauberste Basis.)

Schritt 3 — Grundvergütung: 16 × 18,39 = 294,24 Euro.

Schritt 4 — Zuschlag: 294,24 × 0,25 = 73,56 Euro.

Ergebnis: 294,24 + 73,56 = 367,80 Euro brutto für die Mehrarbeit — 73,56 Euro davon als Zuschlag, der in voller Höhe versteuert wird. Zum Vergleich der Freizeitausgleich: 16 Stunden entsprechen zwei freien Arbeitstagen.

Wer in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer rund 35 Prozent Abzüge auf die Mehrarbeitsvergütung hat, behält von den 367,80 Euro etwa 239 Euro netto — zwei freie Tage sind da oft die bessere Wahl, sofern der Arbeitgeber sie gewährt.

Typische Fehler

  1. Zuschlag als selbstverständlich annehmen.

Der häufigste Irrtum: "Überstunden gibt es doch immer mit 25 Prozent." Nein — ohne vertragliche oder tarifliche Grundlage bekommst du nur den normalen Stundenlohn. Prüfe deinen Vertrag, bevor du mit 25 Prozent rechnest.

  1. Steuerfreiheit unterstellen.

Der Überstundenzuschlag ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind nur Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG — ein reiner Mehrarbeitszuschlag fällt nicht darunter.

  1. Pausen mitzählen.

Gesetzliche Pausen (ab 6 Stunden: 30 Minuten, ab 9 Stunden: 45 Minuten) sind keine Arbeitszeit. Wer 9 Stunden anwesend war, hat 8 gearbeitet — die eine Stunde Differenz verzerrt jede Rechnung.

  1. Gleitzeit-Plusstunden für Überstunden halten.

Plusstunden innerhalb deines Gleitzeitrahmens sind keine Überstunden — erst was über die Gleitzeitgrenze hinausgeht und angeordnet oder geduldet wurde, zählt. 5.

Falsch durch 160 teilen. Monatsgehalt ÷ 160 (4 × 40) statt ÷ 174 (4,35 × 40) rechnet deinen Stundenlohn um rund 8 Prozent zu hoch — und damit auch jede Forderung.

  1. Ausschlussfristen verpassen.

Viele Tarifverträge verlangen, Überstundenvergütung innerhalb von 3 bis 6 Monaten schriftlich geltend zu machen. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch — unabhängig davon, was der Rechner ausweist.

Sonderfälle / Ausnahmen

Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit. Bei Gleitzeit entscheidet der vereinbarte Zeitrahmen: Stunden innerhalb des Gleitzeitkorridors sind Arbeitszeit ohne Zuschlag; erst angeordnete Arbeit darüber hinaus ist Mehrarbeit.

Bei Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassung wird es schwierig — ohne Nachweis keine Vergütung. Seit der EuGH-/BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung sind Arbeitgeber ohnehin zur systematischen Erfassung verpflichtet; nutze das für dich. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer brutto-netto-rechner.

Teilzeit. Mehrarbeit beginnt bei Teilzeit schon oberhalb deiner vertraglichen Stunden — der Zuschlag greift nach vielen Tarifverträgen aber erst ab der Vollzeit-Schwelle (z. B. 38,5/40 Stunden).

Eine Teilzeitkraft mit 20 Vertragsstunden, die 25 arbeitet, hat 5 Mehrarbeitsstunden, aber nicht automatisch 5 zuschlagspflichtige.

Minijob. Jede ausbezahlte Mehrarbeitsstunde zählt zum Verdienst.

Überschreitest du 603 Euro (2026) bzw. 633 Euro (ab 2027) im Monat, rutschst du in den Übergangsbereich — mit Sozialabgaben für dich und deutlich höheren Kosten für den Arbeitgeber. Sprich rechtzeitig über Freizeitausgleich.

Auszubildende und Jugendliche. Für unter 18-Jährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: maximal 8 Stunden täglich, 40 wöchentlich — Mehrarbeit ist hier kaum zulässig und Überstunden für Azubis in der Regel ausgeschlossen.

Leitende Angestellte. Vom ArbZG ausgenommene Führungskräfte haben keinen gesetzlichen Überstundenanspruch; viele Verträge enthalten "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"-Klauseln.

Die Rechtsprechung setzt dem Grenzen (etwa bei unangemessener Benachteiligung), aber pauschal durchsetzbar ist Mehrarbeitsvergütung hier selten.

Bereitschaftsdienst. Rufbereitschaft zu Hause ist keine Arbeitszeit; erst der tatsächliche Einsatz zählt — und nur der. Reiner Bereitschaftsdienst erzeugt keine Mehrarbeitsstunden im Sinne dieses Rechners.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist eine Zahl — was du daraus machst, entscheidet über bares Geld oder freie Zeit. Erstens: Prüfe deine Lohnabrechnung.

Vergleiche die ausgewiesenen Überstunden mit deiner eigenen Erfassung; Differenzen bei Stundenlohn oder Zuschlagssatz sind der häufigste Abrechnungsfehler. Zweitens: Wähle bewusst zwischen Auszahlung und Freizeitausgleich.

Viele Tarifverträge geben dem Freizeitausgleich Vorrang — und netto ist er oft mehr wert als die versteuerte Auszahlung (siehe Beispielrechnung). Spiele beide Varianten mit dem mehr-arbeiten-rechner durch, bevor du dich festlegst.

Drittens: Dokumentiere lückenlos. Führe deine Ist-Stunden selbst mit (Datum, Beginn, Ende, Pausen, Anordnung durch wen) — im Streitfall zählt deine Aufzeichnung.

Viertens: Beachte Fristen. Mache Ansprüche schriftlich und innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist geltend.

Fünftens: Sprich mit dem Betriebsrat, wenn Mehrarbeit bei euch systematisch anfällt — Dauer-Mehrarbeit ist ein Zeichen für Unterbesetzung, und der Betriebsrat hat bei Überstunden ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Exakte Berechnungslogik für den Build (alle Werte verifiziert, keine erfundenen Zahlen):** 1. **Mehrarbeitsstunden** = Ist-Stunden − Soll-Stunden (gleicher Zeitraum: Woche oder Monat; Eingabevalidierung: Ist > Soll, sonst Fehlerzustand). 2. **Stundenlohn** = Monatsbruttogehalt ÷ (vertragliche Wochenstunden × 4,35). Die 4,35 = 52 Wochen ÷ 12 Monate (Durchschnitt). Quelle: Standard der Lohnabrechnungspraxis; beschrieben u. a. bei zep.de/blog/ueberstunden-berechnen und rechnerplus.de/ueberstunden-rechner. 3. **Mehrarbeitsvergütung** = Mehrarbeitsstunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlagssatz). Zuschlagssatz als Dezimal (25 % → 0,25); Default leer/0 mit Hinweis "kein gesetzlicher Anspruch". 4. **Aufschlüsselung:** Grundvergütung = Stunden × Stundenlohn; Zuschlag = Grundvergütung × Zuschlagssatz; Gesamt = Summe. Zuschlag als "voll steuer- und SV-pflichtig" labeln. 5. **Freizeit-Äquivalent** = Mehrarbeitsstunden ÷ (Wochenstunden ÷ 5) → freie Arbeitstage, 1 Dezimalstelle. 6. **Wertquellen:** Mindestlohn 13,90 € (ab 1.1.2026) / 14,60 € (ab 1.1.2027) — Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Beschluss Mindestlohnkommission 27.6.2025, umgesetzt per Kabinettsverordnung 29.10.2025 (reuters.com, lbbw.de). Minijob-Grenze 603 € (2026) / 633 € (2027) = Mindestlohn × 130 ÷ 3 aufgerundet (wortfilter.de, etl.de). ArbZG § 3: 8h/Tag, erweiterbar auf 10h mit Ausgleich binnen 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen (gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html). § 3b EStG Zuschlagssätze SFN (datenbank.nwb.de, Fassung 29.06.2026). Hinweis: werte-2026.json stand nicht zur Verfügung; alle Werte per Live-Quellen verifiziert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie berechnet man Überstunden?

Ist-Stunden minus Soll-Stunden (gleicher Zeitraum) = Mehrarbeitsstunden; mal Stundenlohn mal (1 + Zuschlagssatz). Beispiel: 16 Stunden × 18,39 Euro × 1,25 = 367,80 Euro brutto. Pausen vorher abziehen.

2 Wie hoch ist der Überstundenzuschlag?

Üblich sind 25 Prozent, je nach Tarifvertrag auch mehr oder weniger. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag gibt es nicht — ohne vertragliche oder tarifliche Regelung bekommst du nur den normalen Stundenlohn.

3 Sind Überstunden steuerfrei?

Nein. Die Mehrarbeitsvergütung inklusive Zuschlag ist voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG (z. B. Nachtarbeit 25 Prozent).

4 Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?

Im Alltag werden beide synonym verwendet: Arbeit über die vertragliche Regelarbeitszeit hinaus. Historisch meinte Mehrarbeit die Überschreitung der vertraglichen, Überstunden die der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Für deine Berechnung zählt die Soll-Ist-Differenz.

5 Wie viele Überstunden darf man maximal machen?

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt den Tag auf 8 Stunden, ausnahmsweise 10 — aber nur mit Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten. Dauerhaft sind also keine unbegrenzten Überstunden zulässig.

6 Muss Mehrarbeit vom Chef angeordnet werden?

Ja, grundsätzlich: Nur angeordnete oder vom Arbeitgeber geduldete (bekannte und nicht beanstandete) Mehrarbeit ist vergütungspflichtig. Wer eigenmächtig länger bleibt, hat keinen Anspruch — dokumentiere deshalb, wer die Mehrarbeit angeordnet hat.

7 Überstunden auszahlen lassen oder abfeiern?

Viele Tarifverträge bevorzugen Freizeitausgleich — und netto lohnt er sich oft mehr: Die Auszahlung wird voll versteuert, freie Zeit nicht. Rechne beide Varianten durch und prüfe, was dein Vertrag vorsieht.

8 Verfallen Überstunden?

Sie verjähren nach 3 Jahren, aber viele Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen von 3 bis 6 Monaten: Wer seine Ansprüche nicht fristgerecht schriftlich geltend macht, verliert sie. Warte also nicht.

9 Zählt die Pause als Arbeitszeit?

Nein. Gesetzliche Pausen (30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden) sind keine Arbeitszeit und gehören nicht in die Ist-Stunden. Bereitschaftspausen mit Anwesenheitspflicht können anders zu bewerten sein — Einzelfall.

10 Was tun, wenn der Arbeitgeber Überstunden nicht anerkennt?

Führe deine Zeiten lückenlos selbst (Datum, Beginn, Ende, Pausen, wer hat angeordnet), mache den Anspruch schriftlich innerhalb der Ausschlussfrist geltend und wende dich an den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 3 — https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html (Höchstarbeitszeit 8/10 Stunden, Ausgleichszeitraum)
  • • EStG § 3b, Fassung 29.06.2026 — https://datenbank.nwb.de/Dokument/78742_3b/ (steuerfreie SFN-Zuschlagssätze; Abgrenzung zum Überstundenzuschlag)
  • • zep.de: Überstunden berechnen, versteuern & vergüten — https://www.zep.de/blog/ueberstunden-berechnen (Soll/Ist-Prinzip, Zuschlags-Parameter, Dokumentationspflicht)
  • • rechnerplus.de: Überstunden-Rechner — https://www.rechnerplus.de/ueberstunden-rechner (Zuschläge-Tabelle: Überstunden 25 % nicht steuerfrei; Nacht/Sonntag/Feiertag nach § 3b)
  • • arbeitszeittracker.de: Arbeitszeit & Überstunden berechnen — https://www.arbeitszeittracker.de/arbeitszeitrechner (Tool-Logik, ArbZG-Hinweis)
  • • BMAS/Mindestlohnkommission via reuters.com — https://www.reuters.com/de/hauslich/kabinett-beschliet-schrittweise-mindestlohn-erhhung-auf-1460-euro-bis-2027-2025-10-29/ (13,90 € ab 2026, 14,60 € ab 2027)
  • • lbbw.de: Mindestlohn 2027 — https://www.lbbw.de/artikel/maerkte-verstehen/mindestlohn-2027_amqu1r5kbv_d.html (Stufenplan, Verordnung)
  • • wortfilter.de: Mindestlohn 2027 / Minijob — https://wortfilter.de/mindestlohn-2027-minijob-onlinehaendler/ (633-Euro-Grenze 2027: 14,60 × 130 ÷ 3)