So liest du die Pfaendungstabelle-2026 in fünf Schritten
Die Tabelle sieht kompliziert aus, folgt aber einer simplen Logik. Sie ist die amtliche Anlage zur Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) und setzt § 850c ZPO in Zahlen um.
Schritt 1 – Nimm dein Netto. Entscheidend ist das monatliche Nettoeinkommen aus deiner Abrechnung (nach Steuern und Sozialabgaben), nicht das Brutto. Sonderzahlungen, die dein Arbeitgeber für die Pfändung ansetzt, sind darin enthalten.
Schritt 2 – Finde dein Band (Zeile). Die linke Spalte ist in 10-Euro-Bänder eingeteilt: „1.590,00 bis 1.599,99", „1.600,00 bis 1.609,99" und so weiter. Suche das Band, in das dein Netto fällt. Die erste Zeile heißt „bis 1.589,99" – sie deckt alle Einkommen bis zum Freibetrag ab.
Schritt 3 – Wähle deine Spalte. Oben stehen die Spalten 0, 1, 2, 3, 4, 5 und mehr – das ist die Zahl der Personen, denen du tatsächlich Unterhalt gewährst. Nur diese Spalte gilt für dich; die anderen ignorierst du.
Schritt 4 – Lies den Kreuzungswert. Wo sich deine Zeile und deine Spalte treffen, steht der pfändbare Betrag in Euro. Ein Strich („–") bedeutet: In diesem Band ist bei deiner Spalte nichts pfändbar – der komplette Lohn bleibt bei dir.
Schritt 5 – Prüfe die Ränder. Zwei Ränder musst du kennen: Unter 1.587,40 Euro netto (erste Zeile „bis 1.589,99") ist nie etwas pfändbar. Ab 4.866,30 Euro netto endet die Tabelle – jeder Euro darüber ist voll pfändbar, egal in welcher Spalte du stehst.
Wochen- und Tagelöhne: Für wöchentliche oder tägliche Lohnzahlung enthält die Bekanntmachung eigene umgerechnete Werte (wöchentlich 365,33 Euro, täglich 73,06 Euro Grundbetrag). Rechne Monatsbänder nicht einfach selbst um – nimm die amtlichen Umrechnungswerte.
Was ändert sich 2026 und 2027?
2026: Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Juli 2026 und ersetzt die Vorgängertabelle (1.7.2025–30.6.2026, Grundfreibetrag damals 1.555,00 Euro). Alle Werte stiegen: Grundfreibetrag auf 1.587,40 Euro, erste Person +597,42 Euro, weitere +332,83 Euro, Vollpfändungsgrenze 4.866,30 Euro.
Achtung Falle: Im Netz kursieren noch viele PDFs der alten Tabelle – prüfe immer das Gültigkeitsdatum „ab 01.07.2026" in der Kopfzeile.
2027: Die nächste Tabelle gilt ab 1. Juli 2027; die Bekanntmachung erscheint voraussichtlich im März 2027. Ihre Werte stehen heute (Oktober 2026) noch nicht fest.
Seit der Pfändungsschutz-Reform 2021 wird jährlich angepasst – davor galt ein Zwei-Jahres-Turnus. Sobald die neuen Werte verkündet sind, stellen wir die Tabelle um und kennzeichnen den neuen Gültigkeitszeitraum. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Pfändungsrechner: Betrag berechnen heranziehen.
Beispielrechnung: 2.500 Euro netto, eine Unterhaltspflicht
Ein Vater verdient 2.500 Euro netto und gewährt seinem Kind Unterhalt. Die Pfaendungstabelle-2026 liefert den Wert so:
Schritt 1 – Netto: 2.500,00 Euro (aus der Lohnabrechnung).
Schritt 2 – Zeile: Das Band „2.500,00 bis 2.509,99".
Schritt 3 – Spalte: „1" (eine unterhaltsberechtigte Person – das Kind, dem er tatsächlich Unterhalt gewährt).
Schritt 4 – Kreuzungswert: 157,59 Euro pfändbar. Ihm bleiben 2.342,41 Euro.
Zum Vergleich: In Spalte „0" (keine Unterhaltspflicht) stünde in derselben Zeile 638,82 Euro – die eine Unterhaltspflicht senkt den pfändbaren Betrag also um 481,23 Euro. In den Spalten „2" und höher stünde in diesem Band noch ein Strich („–"): gar nichts pfändbar.
Typische Fehler
Die alte Tabelle verwenden. Der häufigste Fehler überhaupt: PDFs mit Gültigkeit „bis 30.06.2026" sind seit Juli 2026 falsch. Prüfe die Kopfzeile jeder Tabelle, die du verwendest.
Die falsche Spalte lesen. Die Spalten zählen nur Personen, denen du tatsächlich Unterhalt gewährst – nicht theoretische Ansprüche. Ein erwachsenes Kind mit eigenem Einkommen gehört nicht dazu.
Brutto statt Netto suchen. Die Zeilen meinen immer das Nettoeinkommen. Wer mit dem Brutto in die Tabelle geht, landet mehrere Bänder zu hoch und liest einen viel zu großen pfändbaren Betrag ab.
Den Strich falsch deuten. „–" heißt schlicht: 0 Euro pfändbar. Es ist kein Platzhalter und kein „siehe Anmerkung" – die Zelle ist vollständig.
Die Bänder missverstehen. „2.500,00 bis 2.509,99" meint exakt diesen Bereich. Bei 2.510,00 Euro gilt bereits das nächste Band – bei Grenzfällen entscheidet der Cent.
Die Vollpfändungsgrenze vergessen. Ab 4.866,30 Euro endet die Staffel-Logik: Alles darüber ist voll pfändbar. Die Tabelle selbst endet dort – höhere Einkommen brauchen keine Zeilensuche mehr.
Wochenlohn mit Monatswerten vergleichen. Für Wochen- und Tagelöhner gelten die eigenen umgerechneten Sätze der Bekanntmachung (365,33 Euro / 73,06 Euro), nicht die Monatsbänder durch vier oder dreißig geteilt.
Sonderfälle und Ausnahmen – wann die Tabelle nicht gilt
Die Tabelle ist der Standardfall. In diesen Situationen gelten andere Regeln:
Unterhaltsrückstände (§ 850d ZPO): Bei bevorrechtigten Forderungen – typischerweise rückständiger Kindesunterhalt – setzt das Gericht niedrigere Freigrenzen fest. Die normale Tabelle unterschätzt dann den pfändbaren Betrag deutlich. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer P-Konto-Freibetrag berechnen.
Zusammenrechnung mehrerer Einkommen (§ 850e ZPO): Wer zwei Jobs hat, dessen Einkommen kann das Gericht zusammenrechnen – dann gilt der Freibetrag nur einmal für die Summe, und die Tabelle wird auf das Gesamteinkommen angewendet.
Gerichtliche Anpassung (§ 850f ZPO): Das Vollstreckungsgericht kann die Grenzen im Einzelfall herauf- oder herabsetzen – etwa bei außergewöhnlichen Belastungen oder wenn Unterhaltspflichten vernachlässigt werden. Dann ersetzt der Beschluss die Tabelle.
Unpfändbare Bezüge (§ 850a ZPO): Bestimmte Lohnbestandteile (z. B. Teile von Überstundenvergütung, Gefahrenzulagen) sind von vornherein unpfändbar und fließen gar nicht erst in das Tabellen-Netto ein.
Selbstständige und unregelmäßige Einkommen: Die Tabelle ist auf regelmäßige Monatslöhne zugeschnitten. Bei stark schwankenden Einkommen wird das maßgebliche Durchschnittseinkommen erst bestimmt – die reine Zeilensuche greift zu kurz.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der Wert, den dir die Pfaendungstabelle-2026 liefert, ist der Betrag, den dein Arbeitgeber (oder der Rentenversicherungsträger) maximal einbehalten und an den Gläubiger abführen darf:
Abrechnung kontrollieren. Steht auf deiner Lohnabrechnung ein höherer Abzug als dein Tabellenwert, ist etwas faul – häufigste Ursachen: alte Tabelle, falsche Spalte, Brutto statt Netto.
Arbeitgeber schriftlich ansprechen. Verweise auf die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80, gültig seit 1.7.2026) und nenne Zeile, Spalte und Wert. Lohnbüros korrigieren solche Fehler in der Regel mit der nächsten Abrechnung.
Unterhaltspflichten belegen. Die Spalten 1–5+ gelten nur bei tatsächlich gewährtem Unterhalt – halte Nachweise bereit, falls der Arbeitgeber oder das Gericht sie sehen will.
Sonderfall prüfen. Greift einer der Ausnahmefälle (§ 850d, § 850e, § 850f), ist die Tabelle nicht das letzte Wort – dann hilft eine Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt weiter.
Kontoschutz ergänzen. Was nach der Lohnpfändung auf deinem Konto landet, schützt du mit einem P-Konto vor einer zusätzlichen Kontopfändung – unser P-Konto-Freibetrag-Rechner zeigt dir deinen Schutzbetrag.