So berechnet der P-Konto-Freibetrag-Rechner deinen Schutz
Die Berechnung folgt einem festen Baukasten aus dem Gesetz. Drei Bausteine ergeben deinen monatlichen Schutzbetrag:
Baustein 1 – der Sockelfreibetrag (automatisch). Jede Person mit P-Konto hat einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.587,40 Euro (seit 1.7.2026).
Er gilt automatisch, sobald dein Girokonto als P-Konto geführt wird – du musst nichts beantragen und nichts nachweisen. Wichtig: Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt.
Wer mehrere Konten als P-Konto führen will, riskiert, dass der Schutz komplett entfällt.
Baustein 2 – Erhöhungsbeträge (nur mit Bescheinigung). Gewährst du Unterhalt, erhöht sich dein Freibetrag: + 597,42 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person (z. B. Kind oder Ehepartner) und + je 332,83 Euro für die zweite bis fünfte Person.
Dafür brauchst du eine P-Konto-Bescheinigung nach § 850k ZPO – ausgestellt z. B. von einer Schuldnerberatung, dem Jobcenter, der Familienkasse, einem Rechtsanwalt oder deinem Arbeitgeber. Ohne Bescheinigung erkennt die Bank die Erhöhung nicht an.
Baustein 3 – Kindergeld und Sozialleistungen (zusätzlich geschützt). Kindergeld ist vollständig unpfändbar und wird nicht auf deinen Freibetrag angerechnet, sondern zusätzlich ausgezahlt – 2026 sind das 259 Euro pro Kind.
Bestimmte Sozialleistungen (z. B. für weitere Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft) erhöhen den geschützten Betrag ebenfalls, müssen aber über die Bescheinigung nachgewiesen werden.
Die Kalendermonats-Regel: Der Schutz gilt je Kalendermonat, nicht je Zahlungseingang. Gehen in einem Monat Lohn und eine Steuererstattung ein, addieren sich beide Beträge gegen denselben Freibetrag.
Umgekehrt gilt: Was du im Monat nicht verbrauchst, kannst du einmalig in den Folgemonat übertragen (Ansparübertrag nach § 899 ZPO) – aber nur in den direkt folgenden Monat, danach verfällt der Rest.
Was ändert sich 2026 und 2027?
2026: Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (verkündet 26. März 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80) hat die Werte zum 1. Juli 2026 erhöht: Grundfreibetrag von 1.555,00 auf 1.587,40 Euro.
Die neuen Werte gelten bis zum 30. Juni 2027. Parallel läuft seit Oktober 2026 die digitale Kontopfändung an – Pfändungen werden elektronisch zugestellt, was sie für Gläubiger schneller und für Schuldner weniger vorhersehbar macht.
Ein P-Konto ist damit wichtiger denn je.
2027: Die nächsten Pfändungsfreigrenzen werden turnusmäßig ca. im März 2027 bekannt gemacht und gelten ab 1. Juli 2027 – ihre Höhe steht heute (Oktober 2026) noch nicht fest. Beim Kindergeld ist eine Erhöhung von 259 auf 267 Euro pro Kind ab Januar 2027 geplant (Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027) – beschlossen ist das noch nicht, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.
Wir aktualisieren alle Werte, sobald sie amtlich sind.
Beispielrechnung: Alleinerziehend mit zwei Kindern
Eine alleinerziehende Mutter hat zwei Kinder, für die sie Unterhalt gewährt, und bezieht Kindergeld. Der P-Konto-Freibetrag-Rechner rechnet so:
Schritt 1 – Sockelfreibetrag: 1.587,40 Euro (automatisch, keine Bescheinigung nötig). Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Pfändungsrechner: Lohnpfändung prüfen heranziehen.
Schritt 2 – erstes Kind: + 597,42 Euro (mit Bescheinigung nachgewiesen).
Schritt 3 – zweites Kind: + 332,83 Euro (mit Bescheinigung nachgewiesen).
Zwischensumme Freibetrag: 1.587,40 + 597,42 + 332,83 = 2.517,65 Euro pro Monat geschützt.
Schritt 4 – Kindergeld: 2 × 259 Euro = 518 Euro, zusätzlich zum Freibetrag vollständig unpfändbar. Es wird nicht in die 2.517,65 Euro eingerechnet, sondern on top ausgezahlt.
Ergebnis: Insgesamt 3.035,65 Euro monatlich vor der Kontopfändung geschützt – vorausgesetzt, die Bescheinigung für die beiden Kinder liegt der Bank vor. Ohne Bescheinigung wären es nur 1.587,40 Euro plus 518 Euro Kindergeld.
Typische Fehler
Mehr als ein P-Konto führen. Das Gesetz erlaubt nur ein Pfändungsschutzkonto pro Person. Wer trickst, verliert den Schutz auf allen Konten. Ein zweites normales Girokonto ist erlaubt – aber eben ohne Schutz.
Die Bescheinigung nicht beantragen. Der Sockelfreibetrag greift automatisch, jede Erhöhung aber nur mit Bescheinigung. Viele lassen so mehrere hundert Euro Schutz liegen – der häufigste und teuerste Fehler.
Die Kalendermonats-Regel missverstehen. Zwei Eingänge in einem Monat (z. B. Lohn plus Steuerrückzahlung) teilen sich einen Freibetrag. Wer das Geld „auf zwei Monate verteilt" plant, irrt: Entscheidend ist der Kalendermonat des Eingangs.
Kindergeld in den Freibetrag einrechnen. Falsch: Kindergeld wird zusätzlich zum Freibetrag geschützt und ausgezahlt, nicht davon abgezogen. Wer es vom Schutzbetrag subtrahiert, unterschätzt seinen Schutz um 259 Euro pro Kind.
Den Ansparübertrag verschenken. Nicht verbrauchtes Guthaben kannst du in den Folgemonat retten – aber nur einmal und nur in den direkt folgenden Monat. Wer nichts tut, verliert den Rest.
Lohnpfändung und Kontopfändung verwechseln. Das P-Konto schützt Guthaben auf dem Konto. Läuft parallel eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber, wird dort nach anderen Regeln (§ 850c ZPO) einbehalten – das P-Konto ändert daran nichts. Beides kann gleichzeitig laufen.
Sonderfälle und Ausnahmen
Selbstständige: Auch Selbstständige können ein P-Konto führen. Problematisch sind unregelmäßige, hohe Eingänge: Sie teilen sich den Monatsfreibetrag mit allem anderen.
Der Ansparübertrag hilft nur begrenzt – sprich frühzeitig mit der Schuldnerberatung über die richtige Kontenstrategie.
Gemeinschaftskonto: Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Lösung: eigenes Einzelkonto eröffnen und dieses als P-Konto führen lassen.
Sozialleistungen für die Bedarfsgemeinschaft: Fließen Leistungen für weitere Haushaltsmitglieder (z. B. Partner, Kinder) auf dein Konto, erhöhen sie den geschützten Betrag – aber nur mit Bescheinigung. Das Jobcenter stellt sie aus. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Pfändungstabelle 2026.
Weitergeleitete Unterhaltszahlungen: Zahlst du erhaltenen Unterhalt an deine Kinder weiter, ist auch dieser Betrag über die Bescheinigung schützbar.
Negative Kontostände: Das P-Konto schützt Guthaben, nicht Schulden. Ein Dispokredit wird bei Umwandlung in der Regel gekündigt – plane den Zahlungsabfluss deiner Fixkosten (Miete, Strom) auf dem geschützten Guthaben.
Pfändung trotz P-Konto: Der über dem Freibetrag liegende Teil des Guthabens wird an den Gläubiger ausgezahlt. Das Konto selbst bleibt nutzbar – genau das ist der Sinn des P-Kontos gegenüber der Vollblockade.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der Betrag aus dem P-Konto-Freibetrag-Rechner ist erst der Anfang – so machst du ihn wirksam:
P-Konto einrichten (falls noch nicht geschehen). Antrag bei deiner Bank – sie ist gesetzlich verpflichtet, dein Girokonto innerhalb weniger Tage umzuwandeln. Die Umwandlung ist kostenlos.
Bescheinigung besorgen. Je nach Situation: Schuldnerberatung (oft kostenlos), Jobcenter, Familienkasse, Arbeitgeber oder Rechtsanwalt. Die Bescheinigung listet alle Erhöhungsbeträge auf – reiche sie bei deiner Bank ein.
Eingänge bündeln und planen. Da der Kalendermonat zählt: Achte darauf, dass wichtige Eingänge nicht „doppelt" in einen Monat fallen, wenn es sich vermeiden lässt – und nutze den Ansparübertrag für Reste.
Daueraufträge absichern. Miete, Strom, Versicherungen: Stelle sicher, dass sie vom geschützten Guthaben abgebucht werden können. Sprich mit den Gläubigern über Stundung, bis das P-Konto läuft.
Lohnpfändung separat prüfen. Läuft zusätzlich eine Lohnpfändung, kontrolliere die Abrechnung deines Arbeitgebers mit unserem Pfändungsrechner – falsche Abzüge seit dem 1. Juli 2026 kommen vor, weil viele Lohnbüros die neuen Werte spät übernommen haben.