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Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Pflegeheim-eigenanteil-rechner: Heimkosten 2026

**Stand: Oktober 2026** Der Platz im Pflegeheim ist teuer – aber wie teuer genau für dich? Mit dem pflegeheim-eigenanteil-rechner siehst du in wenigen Minuten, was ein Heimaufenthalt 2026 wirklich kostet: Der Rechner zeigt dir den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten – und zieht den Zuschlag der Pflegekasse nach deiner Aufenthaltsdauer automatisch ab. Alle Werte sind die aktuellen, verifizierten Durchschnitts- und Leistungssätze für 2026, inklusive des Sozialhilfe-Fallbacks, falls das eigene Geld nicht reicht.

Interaktiver Pflegeheim-eigenanteil-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€/Monat

Labels: EEE laut Heimvertrag (€/Monat), Ausbildungsumlage separat (€, sonst 0), Unterku...

Berechnungsergebnis
Dein Eigenanteil / Monat
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
davon Pflegekosten nach Zuschlag 642,80 €
Leistungszuschlag 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Orientierungswert auf Basis von Durchschnitts- und Vertragswerten – ersetzt keine Beratung durch Heim, Pflegekasse oder Sozialamt.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

2026 zahlt ein Heimbewohner im Bundesdurchschnitt rund 3.542 € pro Monat aus eigener Tasche – zusammengesetzt aus 1.982 € EEE, 1.046 € Unterkunft und Verpflegung sowie 514 € Investitionskosten (vdek, Januar 2026). Darauf rechnet die Pflegekasse einen Leistungszuschlag an: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI). Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein (§§ 61–66a SGB XII) – der Anspruch beginnt allerdings erst im Antragsmonat.

So funktioniert die Berechnung: der pflegeheim-eigenanteil-rechner im Detail

Der Rechner braucht fünf Eingaben aus deinem Heimvertrag und rechnet daraus deinen echten Eigenanteil:

  1. EEE laut Heimvertrag: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (§ 84 Abs. 2 SGB XI) ist für alle Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 im selben Heim gleich hoch – der Pflegegrad ändert ihn nicht.

Bundesdurchschnitt: 1.982 € (vdek, Januar 2026). 2.

Ausbildungsumlage: Je nach Heim ist sie bereits im EEE enthalten oder steht als eigener Posten im Vertrag. Steht sie separat, gib sie extra an – der Zuschlag gilt auch für sie.

Bundesdurchschnitt: rund 81 €. 3.

Unterkunft und Verpflegung: Zimmer, Mahlzeiten, Reinigung, Wäsche – dieser Posten bleibt immer vollständig bei dir (Schnitt: 1.046 €). 4.

Investitionskosten: Bau, Instandhaltung, Ausstattung – ebenfalls immer selbst zu tragen (Schnitt: 514 €). 5.

Aufenthaltsdauer in Monaten: Daraus ermittelt der Rechner die Zuschlagstufe – 15 % in den ersten 12 Monaten, 30 % in den Monaten 13–24, 50 % in den Monaten 25–36 und 75 % ab dem 37. Monat.

Die Formel dahinter: Eigenanteil = (EEE + Ausbildungsumlage) × (1 − Zuschlag) + Unterkunft/Verpflegung + Investitionskosten + Zusatzleistungen. Der Zuschlag wirkt also nur auf den pflegebedingten Anteil, nicht auf Zimmer und Gebäude.

Parallel zahlt die Pflegekasse ihren Leistungsbetrag direkt ans Heim: 805 € bei Pflegegrad 2, 1.319 € bei Pflegegrad 3, 1.855 € bei Pflegegrad 4 und 2.096 € bei Pflegegrad 5 (§ 43 SGB XI). Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den pflegegeld-rechner heranziehen.

Was zahlt die Pflegekasse 2026 im Heim? Und was ändert sich 2027?

Die Leistungsbeträge für vollstationäre Pflege gelten 2026 unverändert (§ 43 SGB XI): Pflegegrad 2 bekommt 805 €, Pflegegrad 3 bekommt 1.319 €, Pflegegrad 4 bekommt 1.855 € und Pflegegrad 5 bekommt 2.096 € monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine stationäre Kassenleistung – nur den Entlastungsbetrag von 131 €.

Ebenfalls unverändert gilt seit dem 1. Januar 2025 die Zuschlagstaffel des § 43c SGB XI: 15, 30, 50 und 75 % je nach Aufenthaltsdauer.

Für 2027 liegt ein Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30. September 2026 vor – die parlamentarische Verabschiedung steht aber noch aus. Am System aus EEE und Leistungszuschlag ändert der Entwurf nach derzeitigem Stand nichts; betroffen sind vor allem ambulante Budgets und der Entlastungsbetrag.

Rechne 2026 also mit den heutigen Werten und plane größere Heimkosten-Entscheidungen nicht auf Basis von Entwürfen.

Beispielrechnung: Pflegegrad 3 in NRW, 8. Monat

Nehmen wir den NRW-Durchschnitt (Stand Januar 2026): EEE 1.686 €, Unterkunft und Verpflegung 1.331 €, Investitionskosten 654 € – zusammen 3.671 €. Die Bewohnerin ist seit 8 Monaten im Heim, also Zuschlagstufe 15 %.

  • Zuschlag: 1.686 € × 15 % = 252,90 €
  • Pflegekosten nach Zuschlag: 1.686 € − 252,90 € = 1.433,10 €
  • Eigenanteil gesamt: 1.433,10 € + 1.331 € + 654 € = 3.418,10 €

Die Pflegekasse überweist parallel 1.319 € direkt ans Heim (Pflegegrad 3). Zum Vergleich: Ab dem vierten Jahr (75 % Zuschlag) sinkt der pflegebedingte Anteil auf 1.686 € × 25 % = 421,50 € – der Eigenanteil läge dann bei 2.406,50 €.

Du siehst: Die Aufenthaltsdauer ist der größte Hebel an deiner Rechnung.

Typische Fehler beim Eigenanteil

  1. Zuschlag auf alles anrechnen: Der Leistungszuschlag gilt nur für den pflegebedingten Anteil (EEE + Ausbildungsumlage).

Wer 50 % von den Gesamtkosten abzieht, rechnet sich arm oder reich – je nach Richtung. 2.

EEE mit den Heimkosten gleichsetzen: Der EEE ist nur ein Drittel der Rechnung. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen immer oben drauf und werden nie bezuschusst.

  1. Höherer Pflegegrad = höherer EEE: Falsch.

Innerhalb derselben Einrichtung zahlen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 5 denselben EEE (§ 84 Abs. 2 SGB XI). Was steigt, ist die Kassenleistung.

  1. Sozialhilfe zu spät beantragen: Die Hilfe zur Pflege beginnt erst im Antragsmonat – rückwirkend gibt es nichts.

Wer wartet, bis das Konto leer ist, verschenkt Monate. 5.

Ausbildungsumlage doppelt zählen: Ist sie im EEE enthalten, darfst du sie nicht noch einmal separat addieren. Ein Blick in die Entgeltaufstellung klärt das in einer Minute. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer pflegegrad-rechner.

Sonderfälle und Ausnahmen

Heimwechsel: Die Aufenthaltsdauer für den Zuschlag läuft weiter, wenn du in ein anderes Heim umziehst (§ 43c SGB XI) – du fängst nicht wieder bei 15 % an. Ausbildungsumlage: Seit der Tarifpflicht (September 2022) weisen viele Heime sie separat aus; sie gehört trotzdem zum bezuschussten Anteil.

Pflegegrad 1: Kein EEE, kein Zuschlag – im Heim gibt es nur den Entlastungsbetrag von 131 €, der Rest bleibt privat. Paare: Jeder Partner wird einzeln abgerechnet; das Schonvermögen gilt pro Person (10.000 €, bei Paaren 20.000 €).

Kurzzeitpflege statt Dauerheim: Dafür gelten eigene Budgets – 2026 der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € mit der Kurzzeitpflege zusammen. Wahlleistungen: Friseur, Fußpflege oder Einzelzimmer-Zuschläge stehen immer separat auf der Rechnung; sie werden weder bezuschusst noch vom Sozialamt übernommen.

Tagespflege: Wer nur tageweise betreut wird, zahlt keinen vollen EEE – für die teilstationäre Betreuung gelten eigene Tagessätze statt des vollstationären Eigenanteils.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Ein Ergebnis über 3.500 € ist 2026 kein Ausreißer, sondern Durchschnitt – in NRW oder Bayern liegt er oft darüber, in Ostdeutschland darunter. Tipp: Speichere das Ergebnis des pflegeheim-eigenanteil-rechners und wiederhole die Rechnung bei jeder Entgelterhöhung des Heims, denn Erhöhungen betreffen meist genau die Posten, die du voll selbst trägst.

Liegt dein Ergebnis dauerhaft über deinem verfügbaren Einkommen, beantrage die Hilfe zur Pflege lieber einen Monat zu früh als zu spät – und vergleiche vor einem Wechsel die EEE verschiedener Heime, denn innerhalb einer Region streuen sie um mehrere hundert Euro.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Eigenanteil = (EEE_vertrag + Ausbildungsumlage_separat) × (1 − Zuschlagsstufe) + U+V + Investitionskosten + Zusatzleistungen** - Zuschlagsstufe aus Aufenthaltsdauer M: M ≤ 12 → 15 %; 13–24 → 30 %; 25–36 → 50 %; M > 36 → 75 % (§ 43c SGB XI, seit 1.1.2025). - Pflegebedingter Anteil = EEE + Ausbildungsumlage (nur dieser wird bezuschusst); U+V und Investitionskosten immer zu 100 % selbst. - Defaultwerte (vdek, Jan 2026): EEE 1.982 €, U+V 1.046 €, Investitionskosten 514 €, Ausbildungsumlage separat ~81 €. NRW-Durchschnitt: EEE 1.686 €, U+V 1.331 €, Invest 654 € (Jan 2026). - Kassenleistung § 43 SGB XI (Info-Ausgabe): PG2 805 €, PG3 1.319 €, PG4 1.855 €, PG5 2.096 €; PG1: 131 € Entlastungsbetrag. - Sozialhilfe-Schwelle (Info-Ausgabe): Schonvermögen 10.000 €/Person, 20.000 €/Paar (§ 90 SGB XII); Barbetrag 152,01 € (§ 27b SGB XII); Elternunterhalt erst ab 100.000 € Jahresbrutto des Kindes.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 5 höher als bei Pflegegrad 2?

Nein. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist im selben Heim für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch (§ 84 Abs. 2 SGB XI). Was mit dem Pflegegrad steigt, ist die Leistung der Pflegekasse: 805 € bei Grad 2 bis 2.096 € bei Grad 5.

2 Was genau ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?

Der Anteil der Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht übernimmt – also die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten des Heims und der Kassenleistung. Er ist pro Einrichtung einheitlich und wird durch den Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer reduziert.

3 Wie hoch ist der durchschnittliche Eigenanteil 2026?

Laut Verband der Ersatzkassen (vdek, Januar 2026) rund 3.542 € pro Monat: 1.982 € EEE, 1.046 € Unterkunft und Verpflegung, 514 € Investitionskosten. Je nach Bundesland und Heim weicht das deutlich ab.

4 Gilt der Leistungszuschlag auch für Unterkunft und Verpflegung?

Nein. Der Zuschlag von 15, 30, 50 oder 75 % gilt nur für den pflegebedingten Eigenanteil – also EEE plus Ausbildungsumlage. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlst du immer in voller Höhe selbst.

5 Was passiert, wenn Rente und Ersparnisse fürs Heim nicht reichen?

Dann greift die Hilfe zur Pflege des Sozialamts (§§ 61–66a SGB XII). Geschützt bleiben 10.000 € Schonvermögen pro Person (20.000 € bei Paaren), ein angemessenes selbstgenutztes Eigenheim des Partners und monatlich 152,01 € Barbetrag. Wichtig: Der Anspruch beginnt erst im Monat der Antragstellung.

6 Kann ich den Eigenanteil vor dem Heimeinzug berechnen?

Ja – genau dafür ist der pflegeheim-eigenanteil-rechner da. Nimm die Entgeltaufstellung des Wunschheims (EEE, Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten), trage die Werte ein und du siehst, was nach dem Zuschlag übrig bleibt – auch für verschiedene Aufenthaltsdauern.

7 Zählt die Zeit im alten Heim für den Zuschlag mit?

Ja. Die Aufenthaltsdauer nach § 43c SGB XI läuft bei einem Heimwechsel weiter – du fällst nicht auf die 15-%-Stufe zurück. Im Zweifel bestätigt dir die Pflegekasse die anrechenbare Dauer.

8 Ändert sich 2027 etwas am Eigenanteil im Heim?

Der Kabinettsentwurf zum PNOG vom 30. September 2026 lässt das EEE-System und den Leistungszuschlag nach derzeitigem Stand unverändert; die Verabschiedung durch das Parlament steht noch aus. Größere Änderungen betreffen vor allem ambulante Leistungen.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Pflege-, Steuer- oder Finanzberatung.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Bundesgesundheitsministerium (BMG) – Begriffserläuterungen Pflegeversicherung: bundesgesundheitsministerium.de
  • • Gesetze im Internet – § 84 Abs. 2, §§ 43, 43c SGB XI; §§ 61–66a, § 90, § 27b SGB XII: gesetze-im-internet.de
  • • Verband der Ersatzkassen (vdek) – durchschnittliche Eigenbeteiligung Januar 2026 (3.542 €; EEE 1.982 €, U+V 1.046 €, Invest 514 €)
  • • kassen-lotse.de – pflegeheim-eigenanteil-rechner (Zuschlag-Logik, vdek Juli-2026-Werte)
  • • pflegekompass.de – eigenanteil-rechner (Bundesland-Durchschnitte, § 43c-Weiterlaufen)
  • • buerger-geld.org – Hilfe zur Pflege: Antragsmonat, Schonvermögen 10.000 €, Barbetrag 152,01 €
  • • Kabinettsbeschluss PNOG vom 30. September 2026 (Referentenentwurf BMG 5. Juni 2026) – Stand der 2027-Reform