So funktioniert die Berechnung: der pflegeheim-eigenanteil-rechner im Detail
Der Rechner braucht fünf Eingaben aus deinem Heimvertrag und rechnet daraus deinen echten Eigenanteil:
- EEE laut Heimvertrag: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (§ 84 Abs. 2 SGB XI) ist für alle Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 im selben Heim gleich hoch – der Pflegegrad ändert ihn nicht.
Bundesdurchschnitt: 1.982 € (vdek, Januar 2026). 2.
Ausbildungsumlage: Je nach Heim ist sie bereits im EEE enthalten oder steht als eigener Posten im Vertrag. Steht sie separat, gib sie extra an – der Zuschlag gilt auch für sie.
Bundesdurchschnitt: rund 81 €. 3.
Unterkunft und Verpflegung: Zimmer, Mahlzeiten, Reinigung, Wäsche – dieser Posten bleibt immer vollständig bei dir (Schnitt: 1.046 €). 4.
Investitionskosten: Bau, Instandhaltung, Ausstattung – ebenfalls immer selbst zu tragen (Schnitt: 514 €). 5.
Aufenthaltsdauer in Monaten: Daraus ermittelt der Rechner die Zuschlagstufe – 15 % in den ersten 12 Monaten, 30 % in den Monaten 13–24, 50 % in den Monaten 25–36 und 75 % ab dem 37. Monat.
Die Formel dahinter: Eigenanteil = (EEE + Ausbildungsumlage) × (1 − Zuschlag) + Unterkunft/Verpflegung + Investitionskosten + Zusatzleistungen. Der Zuschlag wirkt also nur auf den pflegebedingten Anteil, nicht auf Zimmer und Gebäude.
Parallel zahlt die Pflegekasse ihren Leistungsbetrag direkt ans Heim: 805 € bei Pflegegrad 2, 1.319 € bei Pflegegrad 3, 1.855 € bei Pflegegrad 4 und 2.096 € bei Pflegegrad 5 (§ 43 SGB XI). Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den pflegegeld-rechner heranziehen.
Was zahlt die Pflegekasse 2026 im Heim? Und was ändert sich 2027?
Die Leistungsbeträge für vollstationäre Pflege gelten 2026 unverändert (§ 43 SGB XI): Pflegegrad 2 bekommt 805 €, Pflegegrad 3 bekommt 1.319 €, Pflegegrad 4 bekommt 1.855 € und Pflegegrad 5 bekommt 2.096 € monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine stationäre Kassenleistung – nur den Entlastungsbetrag von 131 €.
Ebenfalls unverändert gilt seit dem 1. Januar 2025 die Zuschlagstaffel des § 43c SGB XI: 15, 30, 50 und 75 % je nach Aufenthaltsdauer.
Für 2027 liegt ein Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30. September 2026 vor – die parlamentarische Verabschiedung steht aber noch aus. Am System aus EEE und Leistungszuschlag ändert der Entwurf nach derzeitigem Stand nichts; betroffen sind vor allem ambulante Budgets und der Entlastungsbetrag.
Rechne 2026 also mit den heutigen Werten und plane größere Heimkosten-Entscheidungen nicht auf Basis von Entwürfen.
Beispielrechnung: Pflegegrad 3 in NRW, 8. Monat
Nehmen wir den NRW-Durchschnitt (Stand Januar 2026): EEE 1.686 €, Unterkunft und Verpflegung 1.331 €, Investitionskosten 654 € – zusammen 3.671 €. Die Bewohnerin ist seit 8 Monaten im Heim, also Zuschlagstufe 15 %.
- Zuschlag: 1.686 € × 15 % = 252,90 €
- Pflegekosten nach Zuschlag: 1.686 € − 252,90 € = 1.433,10 €
- Eigenanteil gesamt: 1.433,10 € + 1.331 € + 654 € = 3.418,10 €
Die Pflegekasse überweist parallel 1.319 € direkt ans Heim (Pflegegrad 3). Zum Vergleich: Ab dem vierten Jahr (75 % Zuschlag) sinkt der pflegebedingte Anteil auf 1.686 € × 25 % = 421,50 € – der Eigenanteil läge dann bei 2.406,50 €.
Du siehst: Die Aufenthaltsdauer ist der größte Hebel an deiner Rechnung.
Typische Fehler beim Eigenanteil
- Zuschlag auf alles anrechnen: Der Leistungszuschlag gilt nur für den pflegebedingten Anteil (EEE + Ausbildungsumlage).
Wer 50 % von den Gesamtkosten abzieht, rechnet sich arm oder reich – je nach Richtung. 2.
EEE mit den Heimkosten gleichsetzen: Der EEE ist nur ein Drittel der Rechnung. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen immer oben drauf und werden nie bezuschusst.
- Höherer Pflegegrad = höherer EEE: Falsch.
Innerhalb derselben Einrichtung zahlen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 5 denselben EEE (§ 84 Abs. 2 SGB XI). Was steigt, ist die Kassenleistung.
- Sozialhilfe zu spät beantragen: Die Hilfe zur Pflege beginnt erst im Antragsmonat – rückwirkend gibt es nichts.
Wer wartet, bis das Konto leer ist, verschenkt Monate. 5.
Ausbildungsumlage doppelt zählen: Ist sie im EEE enthalten, darfst du sie nicht noch einmal separat addieren. Ein Blick in die Entgeltaufstellung klärt das in einer Minute. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer pflegegrad-rechner.
Sonderfälle und Ausnahmen
Heimwechsel: Die Aufenthaltsdauer für den Zuschlag läuft weiter, wenn du in ein anderes Heim umziehst (§ 43c SGB XI) – du fängst nicht wieder bei 15 % an. Ausbildungsumlage: Seit der Tarifpflicht (September 2022) weisen viele Heime sie separat aus; sie gehört trotzdem zum bezuschussten Anteil.
Pflegegrad 1: Kein EEE, kein Zuschlag – im Heim gibt es nur den Entlastungsbetrag von 131 €, der Rest bleibt privat. Paare: Jeder Partner wird einzeln abgerechnet; das Schonvermögen gilt pro Person (10.000 €, bei Paaren 20.000 €).
Kurzzeitpflege statt Dauerheim: Dafür gelten eigene Budgets – 2026 der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € mit der Kurzzeitpflege zusammen. Wahlleistungen: Friseur, Fußpflege oder Einzelzimmer-Zuschläge stehen immer separat auf der Rechnung; sie werden weder bezuschusst noch vom Sozialamt übernommen.
Tagespflege: Wer nur tageweise betreut wird, zahlt keinen vollen EEE – für die teilstationäre Betreuung gelten eigene Tagessätze statt des vollstationären Eigenanteils.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Ein Ergebnis über 3.500 € ist 2026 kein Ausreißer, sondern Durchschnitt – in NRW oder Bayern liegt er oft darüber, in Ostdeutschland darunter. Tipp: Speichere das Ergebnis des pflegeheim-eigenanteil-rechners und wiederhole die Rechnung bei jeder Entgelterhöhung des Heims, denn Erhöhungen betreffen meist genau die Posten, die du voll selbst trägst.
Liegt dein Ergebnis dauerhaft über deinem verfügbaren Einkommen, beantrage die Hilfe zur Pflege lieber einen Monat zu früh als zu spät – und vergleiche vor einem Wechsel die EEE verschiedener Heime, denn innerhalb einer Region streuen sie um mehrere hundert Euro.